VERNEHMLASSUNG "VEREINFACHUNG" DES BUNDESGESETZES ÜBER DIE MEHRWERTSTEUER
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- Roland Busch
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1 Schweizerische Zahnärzte-Gesellschaft Société Suisse d Odonto-stomatologie Società Svizzera di Odontologia e Stomatologia Sekretariat, Münzgraben 2, CH-3000 Bern 7 Telefon 031/ , Fax 031/ MWST-Nr Herrn Bundesrat Hans-Rudolf Merz Vorsteher des Eidg. Finanzdepartements 3003 Bern Bern, 27. Juni 2007 VERNEHMLASSUNG "VEREINFACHUNG" DES BUNDESGESETZES ÜBER DIE MEHRWERTSTEUER Hochgeachteter Herr Bundesrat Mit Interesse haben wir von den Vorschlägen und dem diesbezüglichem Bericht Kenntnis genommen. Gerne erlauben wir uns, uns dazu wie folgt zu äussern: 1. Allgemeines Die Mehrwertsteuer wurde nach mehreren "Anläufen" vom Volk angenommen. Aus der politischen Diskussion ergibt sich, dass der hauptsächliche Grund für deren Annahme der Wille des Souveräns war, eine Verbrauchssteuer zu schaffen, die "euro-kompatibel" ist und die steuerliche Benachteiligung, insbesondere für den Export, beseitigt. In Ihrem Bericht nennen Sie als Ziel (Ziff , S. 53), "Zu vermeiden ist, dass auf dem Schweizer Markt die ausländischen Anbieter Mehrwertsteuervorteile haben". Wir stellen fest, dass die von Ihnen nun vorgeschlagene Reform dieses Ziel im Bereich des Gesundheitswesens gerade ins Gegenteil verkehrt. Das Gesundheitswesen ist gemäss der EU-Richtlinie von der Mehrwertsteuer ausgenommen, in den Modulen "Einheitssatz" und "2 Sätze" ist jedoch eine Mehrwertsteuer auf Dienstleistungen im Gesundheitswesen vorgesehen. Eine Aufhebung der heute gültigen "unechten" Befreiung des Gesundheitswesens lehnen wir kategorisch ab.
2 2 Das Modul "Variante Gesundheitswesen" sieht zwar vor, die bisherige Befreiung des Gesundheitswesens aufrecht zu erhalten, was positiv vermerkt werden darf. Sie bringt jedoch mit dem Einbezug anderer Dienstleistungen (Bildung, Mitgliederbeiträge etc.) zusätzliche finanzielle Aufwände und Kosten, so dass wir auch dieser Lösung negativ gegenüberstehen. 2. Modul "Steuergesetz" Im Modul "Steuergesetz" sind die zahlreichen Massnahmen zur Verbesserung der Rechtssicherheit, der Vereinfachung der Verfahren und der Reduktion des Formalismus vorgesehen; dem ist beizustimmen. Wir verzichten darauf, zu den einzelnen Punkten im Detail Stellung zu nehmen, kommen jedoch nicht umhin, die grundsätzliche Frage zu stellen, weshalb es zehn Jahre dauern musste, bis das Eidgenössische Finanzdepartement sich bereiterklärte, die äusserst formalistische Handhabung der Mehrwertsteuer zu reduzieren. Viele der heute nun vorgesehenen Vorschläge hätten bereits zu Anfang umgesetzt werden können. Im Gesetzesvorschlag findet sich der Begriff "hoheitliches Handeln". Gerade dort, wo der Staat im Gesundheitswesen aktiv wird, wird genau festzulegen sein (auf Gesetzesstufe), was unter dem "hoheitlichen Handeln" verstanden wird. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass dort die staatlichen Institutionen im Wettbewerb zu privaten Leistungsanbietern stehen und dass Wettbewerbsverzerrungen durch unterschiedliche Steuervorgaben auszuschliessen sind. 3. Modul "Einheitssatz / Ausnahme "Gesundheitswesen" Die Einführung eines Einheitssatzes im Bereich der Mehrwertsteuer vermag auf den ersten Blick durchaus positive Reaktionen auszulösen. Beschäftigt man sich jedoch mit diesem Thema intensiver, so zeigt sich ganz offensichtlich, dass dies nicht der Weisheit letzter Schluss sein kann. Der Bericht zum Modul "Einheitssatz" geht im Bereich Gesundheitswesen davon aus, dass die Dienstleistungen der Zahnärztinnen und Zahnärzte CHF 172 Millionen pro Jahr bei einem Einheitssatz von 6 Prozent neu in die Bundeskasse transferieren würden. Dass ein solcher Betrag nicht tel quel den Patienten und Kostenträgern vollständig überwälzt werden kann, ist offensichtlich.
3 3 Damit würden Zahnärztinnen und Zahnärzte wie auch deren Patientinnen und Patienten mit einem namhaften Mehraufwand zu rechnen haben, ohne dass irgendwelche Gegenleistungen festzustellen sind. Es ist offensichtlich, dass wir einem solchen "Fischzug" auf das Portemonnaie im Bereich des Gesundheitswesens keinesfalls zustimmen können. Im Übrigen vermissen wir im Bericht bei den ökonomischen Auswirkungen einen Hinweis in diese Richtung. Es ist äusserst blauäugig, wenn dargelegt wird, dass es bei der Einführung des Einheitssatzes mit einem einmaligen Kostenschub im Bereich der Krankenkassenprämien es sein Bewenden haben würde. In den vom Bundesamt für Statistik (BfS) für das Jahr 2005 ermittelten Kosten im Gesundheitswesen von CHF 52'930 Mio. fallen CHF 16'163 Mio. auf die privaten Haushalte; letztere tragen also 30 % der Kosten im Gesundheitswesen. Der Einheitssatz im Bereich der Mehrwertsteuer würde deshalb gerade auch diese privaten Haushalte - nebst den Krankenkassenprämien - markant betreffen. Der Bericht EFD erachtet es nicht als notwendig, sich näher mit dieser Sachlage auseinanderzusetzen. Die Einführung der Mehrwertsteuer für Leistungen im Gesundheitswesen würde einerseits nicht nur zu einer weiteren Erhöhung der Gesundheitskosten beitragen, andererseits aber auch die Schweizerischen Anbieter gegenüber den ausländischen Anbietern benachteiligen, da deren Leistungen nicht der Mehrwertsteuer unterliegen. Neu soll auch der Bereich Bildung und Forschung der Mehrwertsteuer unterstellt werden. Wir stellen fest, dass die Anforderungen an die Aus-, Weiter- und Fortbildung im Bereich des Gesundheitswesens von Staates wegen dauernd erhöht werden. Der Staat beteiligt sich jedoch kaum an den von ihm verursachten Mehraufwänden in diesem Bereich. Mit der Einführung des Einheitssatzes im Bereich der Mehrwertsteuer würde der Bund auch hier Millionen neuer Steuern generieren. Wir erinnern in diesem Zusammenhang daran, dass es immer wieder gelingt, in der Schweiz sehr viele Weiter- und Fortbildungsveranstaltungen mit internationaler Beteiligung durchzuführen. Davon profitiert der Tourismus markant. Auf dem Gebiet der Bildung herrscht ein internationaler Wettbewerb, der durch die Einführung der Mehrwertsteuer in diesem Bereich zu Lasten der Schweizer Anbieter merkliche Nachteile bringen würde. Neu würden auch sämtliche Mitgliederbeiträge der Mehrwertsteuer unterstellt. Dies hätte eine deutliche Erhöhung der Beiträge unserer Verbandsmitglieder zur Folge. Die eventuelle Entlastung über den erweiterten Vorsteuerabzug ist sehr beschränkt.
4 4 Auch hier zeigt sich, dass die Auswirkungen des Einheitssteuersatzes dazu dienen, dem Bund weitere Einnahmen zu verschaffen. Unter dem Modul "Einheitssatz" bieten Sie auch eine Variante an, bei der das "Gesundheitswesen" wie bis anhin von der Mehrwertsteuer ausgenommen würde. Diese Ausnahme ist zwar grundsätzlich zu begrüssen, bringt jedoch keine Verbesserung der Situation, da weitere Gebiete insbesondere die Bildung und Forschung wie auch die Mitgliederbeiträge neu der Mehrwertsteuer unterstellt würden. Damit ist das Modul "Einheitssatz" auch mit der Variante "Gesundheitswesen" abzulehnen. 4. Modul "2 Sätze" Diesem Modul, welches eine Satzdifferenz auf den Produkten und Dienstleistungen wie Nahrungsmittel, Kultur, Sport, Bildung, Gesundheitswesen etc. vorsieht, bringt zwar eine Minderung der negativen Aspekte des Moduls "Einheitssatz", vermag jedoch dessen Nachteile nicht zu beseitigen. Die Belastung des Gesundheitswesens und die Verzerrung gegenüber dem umliegenden Ausland bleibt bestehen; die diesbezüglichen administrativen Aufwände sind unverändert. Dieses Modul lehnen wir ab. 5. Zusammenfassung Die positiven Aspekte im Bereich des Moduls "Steuergesetz" finden unsere grundsätzliche Zustimmung. Eine Vereinfachung dieser Vorschriften drängt sich dringend auf. Den vorgesehenen "Einheitssatz" lehnen wir mit aller Deutlichkeit ab und werden sollte diese Variante in der politischen Diskussion aufrechterhalten bleiben unsere fundamentale Opposition auch der Öffentlichkeit gegenüber manifestieren. Ein Nichteinbezug des Gesundheitswesens als Variante bringt zwar für diesen Bereich eine Entlastung und eine Anpassung an das angrenzende Ausland, zeitigt jedoch in anderen Bereichen wie insbesondere im Bereich der Bildung und Forschung wie auch im Bereich der Mitgliederbeiträge zusätzliche Belastungen, die wir zurückweisen. Bei den Berechnungen in Ihrem Bericht sind Sie von einem Einheitssatz von sechs Prozent ausgegangen, welche im Bereich der Zahnmedizin eine Mehrbelastung von 172 Millionen Franken pro Jahr ausweisen.
5 5 Dabei ist davon auszugehen, dass der Betrag höchstwahrscheinlich zu tief berechnet ist. Zudem fällt ins Gewicht, dass bereits mehrere Erhöhungen der Mehrwertsteuer angekündigt sind, so dass die genannte Zahl wohl um Einiges übertroffen werden würde. Diese Mehrbelastung der zahnärztlichen Patientinnen und Patienten wie auch der Leistungserbringer lehnen wir deutlich ab. Für das Modul "2 Sätze" zeigen sich gegenüber den Ausführungen im Bereich "Einheitssatz" nur wenige Differenzen, so dass auch dieses Modul abzulehnen ist. Wir bitten Sie, sehr geehrter Herr Bundesrat, von unseren Ausführungen Kenntnis zu nehmen und versichern Sie unserer vorzüglichen Hochachtung. Mit freundlichen Grüssen SCHWEIZERISCHE ZAHNÄRZTE- GESELLSCHAFT SSO Der Präsident: Der Sekretär: Dr. U. Rohrbach Dr. iur. A. Weber
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