Lärmaktionsplan der Gemeinde Großhansdorf zur Umsetzung der zweiten Stufe der Umgebungslärmrichtlinie
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- Bernhard Brinkerhoff
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1 Lärmaktionsplan der Gemeinde Großhansdorf zur Umsetzung der zweiten Stufe der Umgebungslärmrichtlinie Auftraggeber: Gemeinde Großhansdorf, Barkholt 64, Großhansdorf Lärmaktionsplan der Gemeinde Großhansdorf gemäß 47d Bundes- Immissionsschutzgesetz zur Umsetzung der zweiten Stufe der Umgebungslärmrichtlinie Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines Beschreibung der Gemeinde sowie der Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken oder Großflughäfen und anderer Lärmquellen, die zu berücksichtigen sind Für die Aktionsplanung zuständige Behörde Rechtlicher Hintergrund Geltende Grenzwerte Bewertung der Ist-Situation Zusammenfassung der Daten der Lärmkarten Bewertung der Anzahl von Personen, die Lärm ausgesetzt sind Angabe von Lärmproblemen und verbesserungsbedürftigen Situationen Maßnahmenplanung Bereits vorhandene Maßnahmen zur Lärmminderung Geplante Maßnahmen zur Lärmminderung für die nächsten fünf Jahre Schutz ruhiger Gebiete / Festlegung und geplante Maßnahmen zu deren Schutz für die nächsten fünf Jahre Langfristige Strategien zu Lärmproblemen und Lärmauswirkungen Schätzwerte für die Reduzierung der Zahl der betroffenen Personen Formelle und finanzielle Informationen Datum der Aufstellung des Aktionsplans Datum des Abschlusses des Aktionsplans Mitwirkung der Öffentlichkeit / Protokoll der öffentlichen Anhörungen Bewertung der Durchführung und der Ergebnisse des Aktionsplans Kosten für die Aufstellung und Umsetzung des Aktionsplans Weitere finanzielle Informationen Link zum Aktionsplan im Internet...10 Allgemeines 1.1 Beschreibung der Gemeinde sowie der Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken oder Großflughäfen und anderer Lärmquellen, die zu berücksichtigen sind Die Gemeinde Großhansdorf liegt östlich von Hamburg im Kreis Stormarn in Schleswig- Holstein. Direkt westlich der Gemeindegrenze schließt die Stadt Ahrensburg an, östlich grenzen die Gemeinden Siek und Hoisdorf an. Großhansdorf liegt zu einem großen Teil in einem ausgedehnten Waldgebiet, das als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen ist und teilt sich in die Ortslagen Schmalenbeck und Großhansdorf. Großhansdorf hat Einwohner (Stand März 2012) und erstreckt sich auf einer Fläche von 11,2 qkm. Daraus ergibt sich eine Bevölkerungsdichte von 824 Einwohnern je qkm. Die Gemeinde ist mit der Linie 1 über das U-Bahn-Netz der Stadt Hamburg angeschlossen. Darüber hinaus verkehren Linienbusse des Hamburger Verkehrsverbunds (HVV) in der Gemeinde. Großhansdorf wird von der Hauptverkehrsstraße BAB A1 an seiner Südostgrenze durchzogen. Im Süden befindet sich die Anschlussstelle Ahrensburg sowie der Ostring (L224), der die Stadt Ahrensburg mit der Autobahn verbindet. Neben der BAB A1 und der L224 gehört noch ein kurzer Abschnitt der Sieker Landstraße zu den im Rahmen der Umgebungslärmrichtlinie zu betrachtenden Hauptverkehrsstraßen. Bei der strategischen Lärmkartierung waren die Hauptverkehrsstraßen mit einem jährlichen Kraftfahrzeugsaufkommen von jeweils mehr als drei Millionen Fahrzeugen zu berücksichtigen (siehe nachfolgende Tabelle 1).
2 Tabelle 1: Übersicht der Hauptverkehrsstraßen in Grosshansdorf Hauptverkehrs-straße DTV * Korrekturfaktor Straßenoberfläche BAB A db(a) L224 (Ostring) u im Norden 0 db(a) Sieker Landstraße db(a) 50/50 * Durchschnittliche Tägliche Verkehrsstärke (DTV) 3 Millionen Kfz/Jahr entsprechen einem DTV von rd ** zulässige Höchstgeschwindigkeit v zul (km/h) ** Pkw/Lkw 120/80 im Norden 130/80 Abschnittsweise 60/60, 80/80 und 100/80 Lärm von Haupteisenbahnstrecken oder Großflughäfen entsprechend den Vorgaben der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG 1 (ULR) ist in Großhansdorf nicht relevant und wird nicht betrachtet. 1.2 Für die Aktionsplanung zuständige Behörde Gemeinde Großhansdorf, Barkholt 64, Großhansdorf, Telefon: / info@grosshansdorf.de, Internet: Gemeindeschlüssel: Rechtlicher Hintergrund Zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie sind gemäß 47a-f Bundes- Immissionsschutzgesetz 2 (BImSchG) von den Gemeinden Lärmaktionspläne aufzustellen, mit denen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt werden für...orte in der Nähe der Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr, Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von über Zügen pro Jahr und Großflughäfen Geltende Grenzwerte Belastungen durch Lärm können sich im Wohnumfeld durch Störungen der Kommunikation, durch Störungen der Nachtruhe oder durch eine eingeschränkte Nutzbarkeit von Garten, Terrasse und Balkon ausdrücken. Hier will die Europäische Union mit der Umgebungslärmrichtlinie entgegenwirken. Die Richtlinie sieht vor, den Lärm von Hauptverkehrswegen, Großflughäfen sowie Ballungsräumen zu kartieren und die Öffentlichkeit über die Ergebnisse zu informieren. Die Straßenlärmkarten sind vom Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume erstellt worden und in einem Kartenservice unter für alle kartierten Hauptverkehrsstraßen der 2. Stufe der Umgebungslärmrichtlinie in Schleswig-Holstein veröffentlicht. Der ULR sind keine Anhaltspunkte dafür zu entnehmen, wann genau die Erforderlichkeit einer Lärmaktionsplanung vorliegt. Auch die nationale Gesetzgebung zur Umsetzung der ULR konnte nicht zu einer Konkretisierung beitragen. So war auch die ursprünglich von der Bundesregierung vorgesehene Festlegung eines Auslösekriteriums von 65 db(a) L DEN 3 und 55 db(a) L Night 4 für alle Lärmarten im Bundesratsverfahren nicht durchzusetzen. 1 RICHTLINIE 2002/49/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm, ABl. EU Nr. 189, 2 Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG), zuletzt geändert durch ; BGBL I L DEN - Nach der RICHTLINIE 2002/49/EG über die "Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm" zu verwendender Lärmindex (Tag-Abend-Nacht-Lärmindex). Dabei werden die Abendstunden ( Uhr) mit einem Zuschlag von 5 db und die Nachtstunden ( Uhr) mit einem Zuschlag von 10 db gewichtet. 4 L Night - Nach der RICHTLINIE 2002/49/EG über die "Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm" zu verwendender Lärmindex für den Nachtzeitraum ( Uhr) 2/10
3 Die Auslösewerte von 65 db(a) L DEN und 55 db(a) L Night decken sich mit den vom Sachverständigenrat für Umweltfragen, Umweltgutachten 2008 zur Vermeidung von Gesundheitsgefährdung für geeignet befundenen Umwelthandlungsziele 5. Mittel für Lärmminderungsmaßnahmen an bestehenden Straßen des Bundes können bei Überschreitung der Lärmsanierungswerte entsprechend der Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes 6 von 67 db(a) tags und 57 db(a) nachts in allgemeinen Wohngebieten als freiwillige Leistung auf der Grundlage haushaltsrechtlicher Regelungen gewährt werden. Zur Ermittlung der Überschreitung dieser Grenzwerte ist eine Berechnung nach der nationalen Rechenvorschrift RLS-90 7 erforderlich, die von der im Rahmen der Lärmkartierung anzuwendenden VBUS 8 abweicht. Weitere nationale Grenzwerte sind in der Anlage 1 zusammengefasst. 2 Bewertung der Ist-Situation 3 Zusammenfassung der Daten der Lärmkarten Geschätzte Zahl der von Lärm an Hauptverkehrsstraßen belasteten Menschen in Großhansdorf nach der veröffentlichten Lärmkartierung des Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, Stand März 2013 L DEN db(a) Belastete Menschen Straßenlärm L Night db(a) Belastete Menschen Straßenlärm über 55 bis über 50 bis über 60 bis über 55 bis über 65 bis über 60 bis 65 0 über 70 bis 75 0 über 65 bis 70 0 über 75 0 über 70 0 Summe Summe 540 Geschätzte Zahl der von Lärm an Hauptverkehrsstraßen in Großhansdorf belasteten Fläche, Wohnungen, Schulen und Krankenhäusern, Stand März 2013 L DEN db(a) Fläche in km² Wohnungen Schulen* Krankenhäuser db(a) 2, db(a) 0, über 75 db(a) 0, Summe 3, * Anzahl der belasteten Einzelgebäude Die Lärmkarten für die Hauptverkehrsstraßen in Großhansdorf finden sich im Anhang. 3.1 Bewertung der Anzahl von Personen, die Lärm ausgesetzt sind Tabelle 2: Im Rahmen der Lärmaktionsplanung sind zunächst die von Umgebungslärm am stärksten belasteten Bereiche zu betrachten, um die Anzahl der Bürger mit hohen und sehr hohen Umgebungslärmbelastungen bevorzugt zu senken. Für die Maßnahmenplanung sind jedoch keine Grenzwerte oder Auslöseschwellen vorgegeben. Zur Bewertung der Belastungssituation wird auf den Leitfaden für die Aufstellung von Lärmaktionsplänen zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie zurückgegriffen (s. Tab. 2), der für die Bewertung der Lärmsituation die Angaben in den vorhandenen Regelwerken zur Orientierung heranzieht. Ein gesetzlicher Anspruch auf Lärmminderung entsteht dadurch jedoch nicht. Orientierungshilfe zur Bewertung von Belastungen (Leitfaden für die Aufstellung von Lärmaktionsplänen zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie 9 ) Pegelbereich Bewertung Hintergrund zur Bewertung 5 Sondergutachten des Rates von Sachverständigen für Umweltfragen (SRU); Umwelt und Gesundheit, Risiken richtig einschätzen; Deutscher Bundestag Drucksache 14/2300 (2008) 6 Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes (VLärmSchR 97) VkBl 1997 S. 434; S In Verbindung mit dem Schreiben des BMVBS vom Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS-90), Bundesministerium für Verkehr Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Straßen (VBUS), Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Leitfaden für die Aufstellung von Lärmaktionsplänen zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie, Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, /10
4 > 70 db(a) L DEN sehr hohe - Sanierungswerte gem. VLärmSchR können überschritten sein > 60 db(a) L Night Belastung - diese Lärmbeeinträchtigungen können so intensiv sein, dass im Einzelfall straßenverkehrsrechtliche Anordnungen, aktive oder passive Schallschutzmaßnahmen umgesetzt werden db(a) L DEN hohe Belastung - für Kerngebiete, Dorfgebiete und Mischgebiete können die Vorsorgewerte gem. 16. BImSchV db(a) L 11 überschritten sein Night - Lärmbeeinträchtigungen würden bei Neu- und Umbaumaßnahmen in o.g. Gebieten Schutzauflagen auslösen - kurzfristiges Handlungsziel zur Vermeidung von Gesundheitsgefährdung von 65 db(a) tags und 55 db(a) nachts (SRU) 12 < 65 db(a) L DEN Belastung / Belästigung < 55 db(a) L Night - Vorsorgewerte nachts für reine und allgemeine Wohngebiete und Kleinsiedlungsgebiete der 16. BImSchV /8/ können überschritten sein - Lärmbeeinträchtigungen lösen bei Neu- und Umbau in o.g. Gebieten Lärmschutz aus - mittelfristiges Handlungsziel zur Prävention bei 62 db(a) tags und 52 db(a) nachts (SRU) - langfristig anzustrebender Pegel als Vorsorgeziel bei 55 db(a) tags und 45 db(a) nachts (SRU) Es sind ca Personen und somit rund 12 % der Einwohner der Gemeinde Großhansdorf durch Umgebungslärm von Hauptverkehrsstraßen (> 3 Mio. Kfz/a) mit über 55 db(a) L DEN, betroffen. Von hohen Belastungen mit potenziell gesundheitsgefährdender Wirkung über 65 db(a) L DEN sind 10 Personen, über 55 db(a) L Night sind 20 Personen durch die Hauptverkehrsstraßen betroffen. Dies entspricht für den Nachtzeitraum rund 0,2 % Prozent der Gesamtbevölkerung. Sehr hohen Belastungen mit L DEN über 70 db(a) und L Night über 60 db(a) sind in Großhansdorf keine Bewohner ausgesetzt. Die Zahl der von Umgebungslärm durch Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Mio. Kfz pro Jahr betroffenen Personen in Großhansdorf ist somit bezogen auf die Gesamteinwohnerzahl als relativ niedrig zu bewerten. Sehr hohe Belastungen treten entsprechend der strategischen Lärmkartierung des Landes Schleswig-Holstein dagegen in Großhansdorf nicht auf. Die Lärmberechnungen berücksichtigen grundsätzlich eine Mitwindsituation. Dies bedeutet, dass von einem stetigen Wind weg von der Lärmquelle ausgegangen wird. Die zugrundeliegende Lärmkartierung der 2. Stufe der Umgebungslärmrichtlinie ist aus dem Jahr 2012 und berücksichtigt Verkehrszahlen aus dem Jahr Angabe von Lärmproblemen und verbesserungsbedürftigen Situationen Die höchsten Lärmbelastungen mit einem L DEN von z.t. 65 bis 70 db(a) und einem L Night von 60 bis 65 db(a) ergeben sich im südlichsten Gemeindegebiet im Bereich der Autobahnanschlussstelle Ahrensburg, an den Straßen Siekerlandstraße, Grenzeck, Bartelskamp, Achtertwiete und Alter Achterkamp (s. Abb. 1). Der Bereich Bartelskamp, Achtertwiete und Alter Achterkamp wird sowohl durch Lärm von der BAB A7, von der L224 (Ostring) und von der Sieker Landstraße aus belastet. Im weiteren Verlauf des Ostrings treten bis zur Anschlussstelle an die L91 (Manhagener Allee) auf Großhansdorfer Gemeindegebiet entsprechend der Lärmkartierung nur geringe Lärmbelastungen auf (L Night <50 db(a) und L DEN db(a)). 10 Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes (VLärmSchR 97) VkBl 1997 S. 434; S In Verbindung mit dem Schreiben des BMVBS vom Verkehrslärmschutzverordnung BImSchV vom (BGBl. I S. 1036) 12 Sondergutachten des Rates von Sachverständigen für Umweltfragen (SRU); Umwelt und Gesundheit, Risiken richtig einschätzen; Deutscher Bundestag Drucksache 14/2300 (2008) 4/10
5 Abbildung 1: Belastete Gebäude an der Sieker Landstraße, Grenzeck, Bartelskamp und Alter Achterkamp, L DEN Weiterhin sind die Gebäude entlang der Straßen Wöhrendamm, Beim Fahrenberg, Roseneck und Himmelshorst mit L DEN von z.t. 65 bis 70 db(a) belastet (s. Abb. 2). Abbildung 2: Belastete Gebäude am Wöhrendamm, Beim Fahrenberg, Roseneck und Himmelshorst, L DEN Ebenfalls stark belastet durch den Ostring sind Wohngebäude an den Straßen Lurup und An der Eilshorst (s. Abb. 3). 5/10
6 Abbildung 3: Belastete Gebäude Lurup und An der Eilshorst belastet werden, L DEN Grundsätzlich stellen die ermittelten Lärmpegel entsprechend den Vorgaben der Umgebungslärmrichtlinie für den Straßenverkehr A-bewertete äquivalente Dauerschallpegel (Mittelungspegel) dar. Der Mittelungspegel wird bei zeitlich schwankenden Geräuschsituationen verwendet. Einzelereignisse wie z.b. einzelne laute Fahrzeuge können durchaus lautere Pegel erzeugen. Solche Einzelereignisse werden überproportional im Mittelungspegel berücksichtigt. Die Lärmindizes L DEN und L Night werden europaweit aus Gründen der Vergleichbarkeit im Rahmen der Umgebungslärmrichtlinie verwendet. 4 Maßnahmenplanung 4.1 Bereits vorhandene Maßnahmen zur Lärmminderung Entlang der BAB A1 sind an vielen Abschnitten Lärmschutzwände vorhanden, die in den letzten Jahren noch erhöht und ergänzt wurden. Im Bereich der Anschlussstelle Ahrensburg wurden 6 m hohe Lärmschutzwälle neu erstellt. Im Bereich zwischen Sieker Landstraße und L224 wurde der Wall auf 10,2 m erhöht. Zwischen der Sieker Landstraße und dem Wöhrendamm wurde die Wall-Wand-Kombination ebenfalls auf 9,5 bis 10,2 m erhöht. Zwischen Wöhrendamm und Sieker Landstraße fand eine Erhöhung auf 7 bis 9 m statt 13. Darüber hinaus sind in verschiedenen Bebauungsplänen der Gemeinde Großhansdorf passive Lärmschutzmaßnahmen festgesetzt und werden bei Änderungen auch fortgeschrieben: Bebauungsplan 2 ( ) für Bereich Sieker Landstraße (Straßenverkehr ) sowie die zur U-Bahntrasse gelegenen Abschnitte der Straßen Achtern Diek, Lütten Diek, Diektwiete, Rehwinkel (Schiene), Bebauungsplan 4 ( ) für den Bereich Sieker Landstraße, Papenwisch (BAB- Seite), Himmelshorst (BAB-Seite), Roseneck, Bebauungsplan 6 ( ) für den Bereich Sieker Landstraße und Niegesland (Straßenverkehr und Schiene), Bebauungsplan 9 ( ) für den Bereich Eilbergweg (Straßenverkehr) sowie Grote Wisch (Straßenverkehr und Schiene). Für den Park and Ride-Platz zwischen U Bahn und Schaapkamp ist zum Schutz der Bebauung Grote Wisch ein 1,50 m hoher bepflanzter Schutzwall festgesetzt und hergestellt worden, 13 Planfeststellungsunterlage zur Planfeststellung A1 Hamburg Lübeck erg. Lärmschutz Bereich Großhansdorf, Stand /10
7 Bebauungsplan 17 ( ) für den Bereich Hansdorfer Landstraße, Waldreiterweg (Straßenverkehr) und für den Bereich Wöhrendamm (Straßenverkehr und Schiene), Bebauungsplan 25 ( ) für den Bereich Hansdorfer Landstraße, (Straßenverkehr). 4.2 Geplante Maßnahmen zur Lärmminderung für die nächsten fünf Jahre An den Autobahnen und Landesstraßen bestehen grundsätzlich folgende Möglichkeiten zur Reduzierung des Lärms: Senkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit Einbau von lärmmindernden Fahrbahnbelägen Bau / Erhöhung von Schallschutzwänden und wällen Einbau von Schallschutzfenstern (Problem: Außenwohnbereich bleibt verlärmt). Für die betrachteten Hauptverkehrsstraßen BAB A1 und den Ostring ist der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV S-H) der zuständige Baulastträger. Maßnahmen zur Lärmminderung an diesen Hauptverkehrsstraßen müssen in Zusammenarbeit mit dieser für die Umsetzung zuständigen Behörde erarbeitet werden. Wie sich aus der Lärmkartierung ergibt, bleiben trotz der erhöhten Lärmschutzwände an der BAB A1 zahlreiche Wohngebäude in Großhansdorf immer noch erheblich mit Lärm belastet (vgl. Abb. 1 und 2). Es wird daher vom Baulastträger gefordert an der BAB A1 offenporigen Fahrbahnbelag einzubauen. Darüber hinaus ist zu prüfen, ob die Grenzwerte der Lärmsanierung gemäß VLärmSchR97 an der BAB A1 eingehalten werden. Zu berücksichtigen ist in diesem Zusammenhang, dass seit Juni 2010 reduzierte Grenzwerte für die Lärmsanierung an den Straßen des Bundes bestehen, die Lärmberechnung nach der nationalen Rechenvorschrift RLS-90 zu erfolgen hat, deren Ergebnisse sich nicht mit denen der Lärmkartierung decken, sich auf Grund der reduzierten Grenzwerte mehr Anspruchsberechtigte ergeben und sich in diesem Zusammenhang eventuell eher aktive Maßnahmen lohnen. Entlang des Ostrings bzw. dem Autobahnzubringer L224 ergeben sich in Großhansdorf Lärmbelastungen im Bereich Lurup und Eilshorst (vgl. Abb 3). Im Bereich Lurup und nördlich Sieker Landstraße ist der Bau von Lärmschutzwänden beiderseits der L224 geplant. Es sind 2,5 bis 3 m hohe hochabsorbierende Wände vorgesehen 14. Darüber hinaus wird vom Baulastträger gefordert Lärmschutzwände an der L224 im nördlich anschließenden Bereich An der Eilshorst vorzusehen. Weiterhin wird vom Baulastträger gefordert auf der gesamten L224 einen lärmgeminderten Asphalt ein zubauen so dass nicht nur in Lurup und Eilshorst, sondern auch in den Ahrensburg angrenzenden Wohngebieten auf Großhansdorfer Gebiet östlich der L224 eine Lärmminderung entsteht. An der Sieker Landstraße sollte im Zuge der Erneuerung der Asphaltdecke ein lärmmindernder Asphalt für Stadtstraßen (z.b. LOA 5D) aufgebracht werden. Dadurch kann eine deutliche Reduzierung der Lärmemissionen von bis zu 5 db(a) gegenüber dem in der Lärmkartierung dargestellten Zustand erreicht werden. Im Rahmen der Aufstellung des Lärmaktionsplans zur Umsetzung der ersten Stufe der Umgebungslärmrichtlinie von 2008 wurden Maßnahmen zur Lärmminderung an der Sieker Landstraße diskutiert. Aufgrund später gefasster anderslautender Beschlüsse ist der lärmgedämmte Ausbau jedoch unterblieben. 4.3 Schutz ruhiger Gebiete / Festlegung und geplante Maßnahmen zu deren Schutz für die nächsten fünf Jahre Ziel des Lärmaktionsplans soll es auch sein, ruhige Gebiete vor einer Zunahme des Lärms zu schützen ( 47d Abs. 2 Satz 2 BImSchG). Konkret bedeutet dies, dass eine Erhöhung der Lärmbelastung innerhalb der ruhigen Gebiete in Zukunft zu vermeiden ist. Eine Definition ruhi- 14 Planfeststellungsunterlage zur Planfeststellung L224 BAB Zubringer Ahrensburg erg. Lärmschutzmaßnahmen. Lageplan Analyse, Stand /10
8 ger Gebiete ist weder in der Richtlinie 2002/49/EG noch in deren nationaler Umsetzung dem 47 BImSchG vorgegeben. Die Auswahl und Festlegung der ruhigen Gebiete, die vor einer Zunahme des Lärms zu schützen sind, ist in das Ermessen der zuständigen Behörde, der Gemeinde Großhansdorf, gestellt. Vorgaben aus der Umgebungslärmrichtlinie oder dem Bundesimmissionsschutzgesetz hinsichtlich eines Lärmgrenzwertes oder der Größe des Gebietes bestehen nicht. Als ruhige Gebiete außerhalb der Ballungsräume kommen großflächige Gebiete in Frage, die keinem relevanten Verkehrs-, Industrie- und Gewerbe- oder Freizeitlärm ausgesetzt sind. Dies gilt nicht für Geräusche durch die forst- und landwirtschaftliche Nutzung dieser Gebiete 15. Dabei sollte ein besonderer Schwerpunkt auf Freizeit- und Erholungsgebiete gesetzt werden, die regelmäßig für die breite Öffentlichkeit zugänglich sind und die Erholung von den häufig hohen Lärmpegeln in der geschäftigen Umgebung der Städte bieten können 16. Dafür bietet sich in Großhansdorf das Landschaftsschutzgebiet an. Im Rahmen der Aufstellung des Lärmaktionsplans zur Umsetzung der ersten Stufe der Umgebungslärmrichtlinie wurde eine Karte mit den ruhigen Gebieten in Großhansdorf erstellt. Die ruhigen Gebiete wurden in diesen Lärmaktionsplan zur Umsetzung der 2. Stufe der ULR übernommen. Allerdings werden, anders als in der ersten Stufe, die von der BAB A1 und L224 verlärmten Bereiche nicht als ruhige Gebiete ausgewiesen (s. Anlage 2). Beim Schutz der ausgewiesenen ruhigen Gebiete vor einer Zunahme des Lärms steht der Vorsorgegedanke im Vordergrund. Daher werden zukünftig alle Freiraum-, Verkehrs- und Stadtplanungen hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die ruhigen Gebiete überprüft und der Aspekt des Lärmschutzes berücksichtigt. 4.4 Langfristige Strategien zu Lärmproblemen und Lärmauswirkungen Der Managementansatz der EG-Umgebungslärmrichtlinie geht davon aus, dass das Thema Lärm die Kommunen langfristig beschäftigen wird. Neben der kurzfristig zu dokumentierenden Aktionsplanung sind daher auch Strategien der Lärmminderung gefordert, die ihre Wirkung erst langfristig entfalten werden. Die Gemeinde Großhansdorf ist vom Lärm der Hauptverkehrsstraßen BAB A1 und L224 betroffen, die nicht in der gemeindlichen Baulast liegen. Daher soll auch langfristig durch entsprechende Forderungen auf den Baulastträger und die für verkehrsrechtliche Maßnahmen zuständigen Behörden eingewirkt werden, um alle möglichen Maßnahmen zur Reduzierung des Lärms an diesen Straßen umzusetzen. Die in der Planung befindliche Fehmarnbelt-Querung wird nach ihrer geplanten Fertigstellung 2020 u.a. mehr Straßenverkehr nach sich ziehen 17. Dafür findet aktuell ein Ausbau der B207 bei Heiligenhafen und auf Fehmarn statt. Voraussichtlich wir nach der Eröffnung der Fehmarnbelt-Querung auch auf der BAB A1 zwischen Hamburg und Lübeck mehr Verkehr entstehen. In den zukünftigen Lärmaktionsplänen wird auf den damit einhergehenden Lärm verstärkt einzugehen sein. Im Rahmen der Umgebungslärmrichtlinie sind die Hauptverkehrsstraßen zu betrachten. Wie bereits ausgeführt, sind die Einflussmöglichkeiten der Gemeinde für zusätzlichen Lärmschutz dort gering. Darüber hinaus bestehen natürlich weitere Möglichkeiten für die Gemeinde den Lärm zu reduzieren bzw. darauf hinzuwirken, dies betrifft insbesondere das nachgeordnete Straßennetz und die Bauleitplanung. Durch die konsequente Berücksichtigung der Möglichkeiten zur Lärmreduzierung bei der Verkehrs- und Straßenplanung kann zukünftig die Lärmbelastung vermindert werden. Folgende Möglichkeiten stehen dazu zur Verfügung: Förderung des ÖPNV (bessere Anbindung der Ortsteile, hohe Taktdichten, gute Verknüpfung des ÖPNV untereinander und mit anderen Verkehrsträgern) Förderung des Fahrradverkehrs (Radfahrstreifen / Schutzstreifen, Fahrrad- Abstellanlagen, Bike + Ride, Wegweisung) 15 vgl. LAI-Hinweise zur Lärmaktionsplanung in der Fassung vom Good Practice Guide for Strategic Noise Mapping and the Production of Associated Data on Noise Exposure (GPG), Version 2, 13.th January 2006, European Commission Working Group Assessment of Exposure to Noise (WG-AEN), /10
9 Förderung des Fußverkehrs (Querungshilfen an Durchgangsstraßen, ausreichend breite Gehwege, Befestigung und Entwässerung) Verkehrsberuhigung: verkehrsberuhigte Bereiche, Tempo-30-Zonen, bauliche Verkehrsberuhigung Lkw-Routennetze: Bündelung auf lärmunempfindlichen Routen Verkehrsorganisation: Einbahnstraßen, Abbiegeverbote, Leitsysteme Einbau von lärmarmen Asphalten (u.a. an der Sieker Landstraße) s.o. Sanierung schadhafter Fahrbahnoberflächen (z.b. Beimoorweg). Langfristig können im Rahmen der Bauleitplanung verkehrssparsame Siedlungsstrukturen unterstützt werden. Dazu sollte zentral eine möglichst hohe Nutzungsmischung und -dichte angeboten werden. Dies ermöglicht kurze Wege, fördert das Zufußgehen bzw. Radfahren und ermöglicht damit den Verzicht auf Autofahrten und infolge Verkehrslärmreduzierung. Dies kann z.b. erreicht werden durch: attraktive Zentren, in denen alle Funktionen auf dichtem Raum vorhanden sind das Schließen von Baulücken bzw. die gezielte Bebauung von Brachflächen durch Innenentwicklung und das Verhindern von siedlungsfernen Bebauungen durch gezielte Bauleitplanungen. Bei der Ausweisung von neuen Wohngebieten soll durch die Einhaltung der Orientierungswerte des Beiblattes 1 der DIN Lärmbelastungen vermieden werden. Die Einhaltung der dort aufgeführten Orientierungswerte für die einzelnen Nutzungen ist...wünschenswert, um die...erwartungen auf angemessenen Schutz vor Lärmbelastungen zu erfüllen. 4.5 Schätzwerte für die Reduzierung der Zahl der betroffenen Personen Durch die vorgesehenen Lärmschutzwände an der L224 kommt es in einem kleinen Bereich Lurup / nördliche Sieker Landstraße zu einer deutlich Abnahme der Lärmbelastung. Davon sind nur wenige Einwohner in Großhansdorf betroffen. Durch den Einbau von offenporigem Fahrbahnbelag auf der BAB A1 und durch Einbau von lärmminderndem Asphalt auf der L224 kann ein deutliche Lärmminderung durch den Straßenverkehr erreicht werden, die zu entsprechend weniger belasteten Anwohnern in Großhansdorf führt (vgl. Kap. 2.1). Durch den Einbau eines lärmgeminderten Asphalts auf der Sieker Landstraße kann eine Pegelminderung von ca. 5 db(a) gegenüber dem kartierten Zustand erreicht werden und somit die Anzahl der belasteten Anwohner in diesem Bereich deutlich gesenkt werden. Konkretere Angaben über die Reduzierung der Anzahl der Belasteten können nur durch zusätzliche lärmtechnische Berechnungen erarbeitet werden. 5 Formelle und finanzielle Informationen 5.1 Datum der Aufstellung des Aktionsplans Datum der Beschlussfassung des Gemeinderates. 5.2 Datum des Abschlusses des Aktionsplans Die Lärmaktionsplanung besitzt Prozesscharakter. Daher kann ein Datum als Abschluss der Aktionsplanung nicht benannt werden. 5.3 Mitwirkung der Öffentlichkeit / Protokoll der öffentlichen Anhörungen Der Entwurf des Lärmaktionsplans wird den betroffenen Trägern öffentlicher Belange zur Stellungnahme zugeschickt. Zur Beteiligung der Öffentlichkeit ist eine öffentliche Auslegung des Lärmaktionsplans vorgesehen. 18 DIN 18005, Schallschutz im Städtebau, Beiblatt 1 9/10
10 5.4 Bewertung der Durchführung und der Ergebnisse des Aktionsplans Der Lärmaktionsplan wird gemäß 47d Abs. 5 BImSchG bei bedeutsamen Entwicklungen für die Lärmsituation, ansonsten jedoch nach 5 Jahren überprüft und erforderlichenfalls überarbeitet. Erfahrungen und Ergebnisse des Aktionsplans werden dabei ermittelt und bewertet. Gegenüber der Lärmkartierung 2007 hat sich die Anzahl der belasteten Personen in Großhansdorf deutlich reduziert. Dies ist darauf zurück zu führen, dass an der BAB A1 umfangreich Lärmschutzwälle und wände erstellt bzw. erhöht wurden. Trotzdem verbleiben in Großhansdorf Bereiche mit hoher Belastung von über dem 65 db(a) L DEN und über 55 db(a) L Night. Für diese Bereiche werden Lärmschutzmaßnahmen vom zuständigen Baulastträger gefordert. Der Bevölkerung ist bei der Umsetzung der Lärmaktionsplanung in der 1. Stufe durch eine öffentliche Ausschusssitzung und eine öffentlichen Auslegung ausreichend die Möglichkeit zur Mitwirkung gegeben worden. 5.5 Kosten für die Aufstellung und Umsetzung des Aktionsplans Für die Aufstellung des Lärmaktionsplans und die Präsentation in den politischen Gremien werden rd veranschlagt. 5.6 Weitere finanzielle Informationen Die Kosten für die Umsetzung von Maßnahmen an der BAB A1 und L224 werden vom zuständigen Baulastträger getragen. Grundsätzlich ist es sinnvoll die Asphaltdeckschicht nur im Zuge einer anstehenden Sanierung auszutauschen. Durch den Einbau eines lärmmindernden Asphalts, wie z.b. des LOA 5D auf der Sieker Landstraße entstehen keine bzw. nur geringfügig höhere Kosten gegenüber dem Einbau herkömmlichen Asphalts Link zum Aktionsplan im Internet Ort, Datum Großhansdorf, den gez. Voß (Bürgemeister) 19 Neuer lärmarmer Asphalt für den kommunalen Straßenbau. Marcus Winkler. In: BauMagazin 06/ /10
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