ANPASSUNG DER ORTSPLANUNG IN DEN GEBIETEN BINZMÜHLE UND BINZI, ROTRKEUZ

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1 Gemeinde Risch Rotkreuz Abteilung Planung / Bau / Sicherheit Zentrum Dorfmatt Rotkreuz ANPASSUNG DER ORTSPLANUNG IN DEN GEBIETEN BINZMÜHLE UND BINZI, ROTRKEUZ Beurteilung Lärm und Störfälle (1421 / 17. Februar 2015) INGENIEURBÜRO BEAT SÄGESSER UMWELTPLANUNG UND LÄRMSCHUTZ Dipl. Kulturing. ETH/SIA Sumpfstrasse Zug Tel info@saegesser-zug.ch

2 Anpassung Ortsplanung Binzmühle / Binzi, Rotkreuz Lärm und Störfälle Inhaltsverzeichnis Seite 1. Ausgangslage und Auftrag Ausgangslage UVB Lärmbeurteilung Gebiet Binzmühle Randbedingungen und Grenzwerte Emissionen Beurteilung Altbau (Binzmühle 2, V55a) Beurteilung Neubau Zusammenfassung Lärm Gebiet Binzmühle Lärmbeurteilung Wohnzone Binzi Randbedingungen und Grenzwerte Emissionen Beurteilung SBB-Lärm Beurteilung Strassenlärm (Autobahn) Zusammenfassung Lärm Gebiet Binzi Störfälle Gebiet Binzmühle Grundlagen Auswertung Störfälle Wohnzone Binzi... 6

3 Anpassung Ortsplanung Binzmühle / Binzi, Rotkreuz Lärm und Störfälle Ausgangslage und Auftrag 1.1. Ausgangslage UVB Im Zusammenhang mit der neuen Umgebungsgestaltung plant die Gemeinde Risch Rotkreuz im Gebiet Binzmühle eine überlagerte Ortsbildschutzzone. Gleichzeitig soll der unbebaute Teil der Zone OeIB im Gebiet Binzi in eine Wohnzone umgezont werden. Als Grundlage für die Anpassung von Zonenplan und kommunalem Richtplan ist ein Gutachten bzgl. Lärm und Störfällen zu erstellen. Darin ist die Lärmbelastung für beide Gebiete zu ermitteln und mit den massgebenden Grenzwerten der Lärmschutzverordnung (LSV) zu vergleichen. Im Bereich Störfälle ist die Situation jeweils gemäss Störfallverordnung (StfV) zu beurteilen. 2. Lärmbeurteilung Gebiet Binzmühle 2.1. Randbedingungen und Grenzwerte Unabhängig von einer Ortsbildschutzzone liegt das Areal Binzmühle wie bisher ausserhalb der Bauzone. Der vorgesehene Umgebungsgestaltungsplan ist lärmrechtlich keine Einzonung (welche die Einhaltung der Planungswerte erfordern würde). Für die Lärmbeurteilung ist der Immissionsgrenzwert IGW massgebend. Die massgebende Empfindlichkeitsstufe (ES) für Gebiete ausserhalb der Bauzone ist die ES III (unabhängig ob Ortsbildschutzzone oder Landwirtschaftszone). Der IGW liegt für Wohnnutzung tags bei 65 db(a) und nachts bei 55 db(a). Für Räume in Betrieben gelten um 5 db(a) höhere Grenzwerte Emissionen Das Areal Binzmühle liegt im Einflussbereich des SBB Abschnittes km 98'100-98'700 (im Vergleich zu angrenzenden Abschnitten leicht reduzierte Geschwindigkeit und Pegel infolge Kurve). Gemäss Emissionsplan 2015 der SBB betragen die Emissionen Lr,e (Beurteilungspegel inkl. Pegelkorrektur K1) tags 80.4 db(a) und nachts 80.1 db(a). Östlich angrenzend folgt ein gerader Abschnitt mit Emissionen von Lr,e = 82.0 db(a) tags bzw. Lr,e = 81.8 db(a) nachts. Für die Grenzwert-Beurteilung ist der Zeitraum nachts kritischer Beurteilung Altbau (Binzmühle 2, V55a) Der IGW ist im Zeitraum nachts mit 58 db(a) in allen Geschossen der Westfassade um ca. 3 db(a) überschritten. In der Ostfassade ist der IGW mit 54 db(a) nachts knapp unterschritten. Im Zeitraum tags ist der IGW in beiden Fassaden klar eingehalten. Mögliche Massnahmen zum Schutz der Westfassade (inkl. Aussenraum): - Lärmschutzwand: Länge ca. 150 m, Höhe ca. 1.5 m (eine allfällige Detaildimensionierung erfolgt auf Stufe Baubewilligung für den Umbau)

4 Anpassung Ortsplanung Binzmühle / Binzi, Rotkreuz Lärm und Störfälle Mögliche Massnahmen am Gebäude (tw. mit Antrag Erleichterungen): - betriebliche Nutzung: westseitig Ateliers, öffentliche Räume o.ä. vorsehen - kontrollierte Wohnungslüftung (sofern bautechnisch sinnvoll möglich) - erhöhte Anforderungen Schallschutz für Aussenhülle (Fenster) Nach Möglichkeit sollten allfällige Schlafräume, welche primär im kritischeren Zeitraum nachts benutzt werden, nach Osten orientiert werden (dies gilt allerdings nicht als Lösung im Sinne der LSV) Beurteilung Neubau In der Ostfassade ist der IGW mit 63 db(a) im Zeitraum nachts in allen Geschossen um ca. 8 db(a) überschritten (tags knapp eingehalten). In der Westfassade ist der IGW mit 58 db(a) im Zeitraum nachts in allen Geschossen um ca. 3 db(a) überschritten (tags klar eingehalten). Mögliche Massnahmen im Ausbreitungsbereich - Lärmschutzwand: Länge ca. 150 m (anschliessend an bestehende Lärmschutzwand, zusätzlich zur bereits beschriebenen Lärmschutzwand für den Altbau), Höhe ca. 1.5 m (allfällige Detaildimensionierung auf Stufe Baubewilligung) Mögliche Massnahmen am Gebäude (mit Antrag Erleichterungen): - westseitig vertikale Blenden zwischen den Balkonen (absorbierende Ausführung zwingend, zur Vermeidung von Reflexionen), Wirkung ca. 3 db(a), d.h. IGW knapp eingehalten (allfällige Detailplanung auf Stufe Baubewilligung) - durchgehende Räume, damit die stärker belasteten, ostseitigen Fenster nicht geöffnet werden müssen (mit vorliegenden Grundrissen bereits umgesetzt) - allfällig erforderliche Betriebsräume (Personal o.ä.) ostseitig und im Südteil anordnen - kontrollierte Wohnungslüftung - erhöhte Anforderungen Schallschutz für Aussenhülle (Fenster) 2.5. Zusammenfassung Lärm Gebiet Binzmühle Die Lärmbelastung im Gebiet Binzmühle ist vor allem im Zeitraum nachts erheblich. Ein wirksamer Lärmschutz ist mit einer Lärmschutzwand von insgesamt rund 300 m Länge und ca. 1.5 m Höhe möglich. Mit dieser Massnahme wird auch der Aussenraum geschützt und damit das ganze Naherholungsgebiet aufgewertet. Als Alternative sind Massnahmen an den beiden Gebäuden möglich. Je nach Nutzung und Grundriss bedingt dies eventuell einen Erleichterungsantrag. Der definitive Entscheid bzgl. Lärmschutzkonzept erfolgt im Rahmen der Baubewilligung für den Neubau / Umbau (allfällige Kombination mit dem Lärmschutz für die Wohnzone Binzi, vgl. Kap. 3.5).

5 Anpassung Ortsplanung Binzmühle / Binzi, Rotkreuz Lärm und Störfälle Lärmbeurteilung Wohnzone Binzi 3.1. Randbedingungen und Grenzwerte Die Zone OeIB (Zone des öffentlichen Interessen für Bauten und Anlagen) gilt grundsätzlich als Bauzone. Die OeIB-Zone Binzi ist altrechtlich eingezont und ist der Empfindlichkeitsstufe ES II zugeordnet. Die geplante Umzonung in eine Wohnzone mit unveränderter ES II ist lärmrechtlich keine Einzonung (welche die Einhaltung der Planungswerte erfordern würde). Für die Lärmbeurteilung ist der Immissionsgrenzwert IGW massgebend. Der IGW für die ES II liegt tags bei 60 db(a) und nachts bei 50 db(a) Emissionen Das Gebiet Binzi liegt im Einflussbereich des SBB Abschnittes km 98'700-99'360. Gemäss Emissionsplan 2015 der SBB betragen die Emissionen Lr,e (Beurteilungspegel inkl. Pegelkorrektur K1) tags 82.0 db(a) und nachts 81.8 db(a). Westseitig angrenzend folgt ein Abschnitt in der Kurve mit Emissionen von Lr,e = 80.4 db(a) tags bzw. Lr,e = 80.1 db(a). Für die Grenzwert-Beurteilung ist der Zeitraum nachts kritischer. Nordseitig ist das Gebiet Binzi dem Lärm der Nationalstrasse ausgesetzt. Ausgehend von der zukünftigen Verkehrsbelastung im Jahr 2030 von rund 75'000 Fahrzeugen ergeben sich Emissionen von Lr,e = 92.5 db(a) tags bzw. Lr,e = 84.2 db(a). Auch beim Strassenlärm ist der Zeitraum nachts kritischer 3.3. Beurteilung SBB-Lärm Der Abstand zwischen dem SBB-Gleis und der Wohnzone Binzi beträgt rund 130 m. Die bestehende Lärmschutzwand (von der Überführung Chamerstrasse bis ca. Mitte Weiher, Höhe 4 m) ist vor allem im östlichen Teil der neu geplanten Wohnzone Binzi wirksam. Die Lärmermittlung erfolgt für einen Punkt im lärmexponierteren, westlichen Teil in 7.5 m über Terrain (entsprechend einem Fenster im 2. OG). Die Lärmbelastung beträgt sowohl tags als auch nachts rund 57 db(a). Der IGW ist im Zeitraum nachts um 7 db(a) überschritten. Im Zeitraum tags ist der IGW klar eingehalten. Mögliche Massnahmen im Ausbreitungsbereich (Schutz der Wohnzone Binzi): - Lärmschutzwand: Länge ca. 200 m, Höhe etwa 2 bis 2.5 m (anschliessend an bestehende Wand, Detaildimensionierung mit Baubewilligung für die neue Überbauung) Mögliche Massnahmen an den Gebäuden (mit Antrag Erleichterungen): - Wintergärten / verglaste Loggien vor allen Fenster zu lärmempfindlichen Räumen auf der Südseite (mindestens für die südlichste Gebäudezeile in der Wohnzone) Eine lärmtechnisch optimierte Anordnung der lärmempfindlichen Räume ist aufgrund der Lage der Lärmquelle auf der Südseite (Besonnung / Aussicht) nicht möglich.

6 Anpassung Ortsplanung Binzmühle / Binzi, Rotkreuz Lärm und Störfälle Beurteilung Strassenlärm (Autobahn) Der Abstand zwischen der Autobahn und der Wohnzone Binzi beträgt rund 400 m. Östlich der Berchtwilerstrasse sowie vor dem Hof Binzrain ist eine Lärmschutzwand vorhanden. Dazwischen wird der Lärm durch eine Terrainschüttung gedämpft. Die Lärmermittlung erfolgt für den lärmexponiertesten Punkt am Nordrand der neuen Wohnzone Binzi in 7.5 m über Terrain (entsprechend einem Fenster im 2. OG). Eine Überschlagsberechnung zeigt, dass der IGW sowohl im Zeitraum nachts als auch Zeitraum tags um mehr als 5 db(a) unterschritten ist. Eine detailliertere Betrachtung erübrigt sich ebenso wie die Diskussion von Lärmschutzmassnahmen Zusammenfassung Lärm Gebiet Binzi Die SBB-Lärmbelastung ist auch im Gebiet Binzi erheblich. Ein wirksamer Lärmschutz ist mit einer Lärmschutzwand entlang der Gleisanlagen von insgesamt rund 200 m Länge und 2 bis 2.5 m Höhe möglich, welche an die bestehende Wand entlang der SBB-Gleise anschliesst. Die erforderlichen Lärmschutzwände für die Gebiete Binzmühle und Binzi überschneiden sich teilweise. Ein zweckmässiger und umfassender Schutz für beide Gebiete ist mit folgendem Konzept gegeben: - LSW von rund 200 m Länge und 2 bis 2.5 m Höhe anschliessend an bestehende Wand, plus - LSW von rund 100 m Länge und rund 1.5 m Höhe anschliessend an vorstehend beschriebene Wand Der definitive Entscheid bzgl. Lärmschutzkonzept erfolgt im Rahmen der Baubewilligung für die neue Überbauung bzw. für den Umbau / Neubau Binzmühle. 4. Störfälle Gebiet Binzmühle 4.1. Grundlagen Grundlage für die Beurteilung bildet die Planungshilfe "Koordination Raumplanung und Störfallvorsorge entlang von risikorelevanten Bahnanlagen" (ARE, BAFU, BAV und UVEK, ). Die Planungshilfe gelangt grundsätzlich bei Anpassungen des Nutzungsplans zum Einsatz. Im Fall Binzmühle bleibt der Nutzungsplan eigentlich unverändert (keine Einzonung). Da mit dem Umgebungsgestaltungsplan aber eine zusätzliche bauliche Nutzung ermöglicht werden soll, wird die Planungshilfe dennoch angewandt.

7 Anpassung Ortsplanung Binzmühle / Binzi, Rotkreuz Lärm und Störfälle Auswertung Der Konsultationsbereich umfasst einen Streifen von beidseitig je 100 m ab Güterstrecke. Das Areal Binzmühle liegt damit grossmehrheitlich innerhalb des Konsultationsbereichs. Zur Ermittlung des Nutzungspotentials muss gemäss Planungshilfe eine Länge von 300 m des Konsultationsbereichs untersucht werden (Referenzperimeter). Innerhalb dieses Perimeters liegen im Gebiet Binzmühle die folgenden Gebäude: Gebäude / Adresse Anzahl Einwohner (inkl. Betreuung) Faktor für Gewichtung Gewichtete Anzahl anwesender Personen Neubau Binzmühle ca Binzmühle 2 (Umbau) ca Binzmühle 3 (bestehend) ca Haldenstrasse und (16 Wohnungen) ca Total Perimeter ca. 70 Das totale Nutzungspotential im Referenzperimeter liegt mit rund 70 anwesenden Personen deutlich unter dem Schwellenwert von 300. Gemäss Planungshilfe besteht keine Risikorelevanz. Aus Sicht der Störfallvorsorge sind keine weiteren Abklärungen nötig. Die wichtigste vorsorgliche Massnahme, die Erschliessung auf der bahnabgewandten Seite, ist bereits aufgrund der topografischen Situation vorgegeben. Hinweis: In der Planungshilfe ist zwar erwähnt, dass Einrichtungen mit schwer evakuierbaren Personen wie Altersheime o.ä. besonders empfindlich auf Störfälle sind und deshalb grundsätzlich nicht im Konsultationsbereich neu geplant werden sollten. Es ist aber gleich anschliessend erläutert, dass keine spezifische Koordination gemäss Planungshilfe erforderlich ist, sofern das Nutzungspotenzial - wie im Fall Binzmühle - nicht risikorelevant ist. 5. Störfälle Wohnzone Binzi Die Beurteilung erfolgt ebenfalls anhand der ARE-Planungshilfe (vgl. Kap. 4.1). Der Abstand der neuen Wohnzone Binzi zu den Gleisanlagen beträgt mehr als 100 m. Damit liegt die Wohnzone Binzi ausserhalb des Konsultationsbereichs. Eine Risikorelevanz ist nicht vorhanden. Weitere Abklärungen erübrigen sich.

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