I. Allgemeine Informationen zur regionalen Vereinbarung Trittsicher durchs Leben
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- Karlheinz Holtzer
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1 Rahmenbedingungen I. Allgemeine Informationen zur regionalen Vereinbarung Trittsicher durchs Leben Was ist das Ziel des Vertrags Trittsicher durchs Leben? Trittsicher durchs Leben ist ein großangelegtes, länderübergreifendes versorgungsmedizinisches Projekt im ländlichen Raum, dessen Zielsetzungen der Erhalt der Mobilität und die Förderung der körperlichen Fitness bei älteren Menschen mittels spezieller Gesundheitskurse u. a. zur Sturzprophylaxe sowie die Verbesserung der Knochengesundheit mittels präventiver Knochendichtemessungen sind. Welche Krankenkasse ist Vertragspartner der KVB bei der Vereinbarung Trittsicher durchs Leben? Vertragspartner ist die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)/Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK). Welche KVen nehmen an dem Vertrag teil? Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KVN) Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV RLP) Für welche Versicherten gilt die Vereinbarung Trittsicher durch Leben? Die SVLFG sucht die teilnahmeberechtigten Versicherten in bestimmten Interventionslandkreisen aus und spricht diese zu einer Projektteilnahme an. Im Auswahlverfahren wird das individuelle Risiko der Versicherten hinsichtlich einer rechtfertigenden Indikation zur Teilnahme an dieser Vereinbarung berücksichtigt und beispielsweise die Leitlinien der Dachverbands Osteologie e. V. (DVO) für die Definition der Auswahlkriterien herangezogen. Grundsätzlich ergeben sich zwei mögliche Interventionsgruppen für die Teilnahme am Vertrag: a) Gruppe 1: Frauen im Alter von Jahre, bei denen noch keine konkrete Absicht für eine spezifische medikamentöse Therapie der Osteoporose besteht, die aber nach den Leitlinien des DVO ein erhöhtes Risiko aufweisen, an Osteoporose zu erkranken. b) Gruppe 2: Frauen und Männer im Alter von Jahre, die in den letzten 5 Jahren eine Fraktur hatten, und bei denen noch kein konkreter Verdacht auf Osteoporose besteht, sich aber aus den Leitlinien des DVO die Empfehlung einer weiterführenden Diagnostik ergibt. Stand: September
2 Die ausgewählten Versicherten weisen sich durch die Vorlage eines Informationsschreibens jeweils für Hausärzte bzw. Fachärzte in Ihrer Praxis als Projektteilnehmer aus. Das Informationsschreiben verbleibt in der ärztlichen Patientenakte. Die anhand des Auswahlverfahrens teilnahmeberechtigten und in einem der Interventionslandkreise wohnhaften Versicherten können die Leistungen gemäß Vertrag auch außerhalb der Interventionslandkreise sowie unabhängig von einem Bezirk der teilnehmenden KVen in Anspruch nehmen. Um welche Interventionslandkreise handelt es sich? Übersicht über die randomisiert ausgewählten Landkreise in Bayern, in denen die Versicherten die SVLFG angeschrieben werden: Altötting (Land + Stadt) Bad Kissingen (Land + Stadt) Bamberg (Land + Stadt) Ebersberg (Land + Stadt) Kelheim (Land + Stadt) Pfaffenhofen a.d.ilm (Land + Stadt) Roth (Land + Stadt) Straubing-Bogen (nicht: Straubing) Weilheim-Schongau (Land + Stadt) Aschaffenburg (Land + Stadt) Bad Tölz-Wolfratshausen (Land + Stadt) Cham (Land + Stadt) Fürstenfeldbruck (Land + Stadt) Landsberg am Lech (Land + Stadt) Rosenheim (Land + Stadt) Starnberg (Land + Stadt) Unterallgäu (nicht: Memmingen) Weißenburg-Gunzenhausen (Land + Stadt) Wann startet die Vereinbarung Trittsicher durchs Leben? Der Vertrag startet zum Er ist ab abrechnungsrelevant. Das Projekt läuft bis voraussichtlich Dezember II. Rund um die Teilnahme Welche Arztgruppen können teilnehmen? (1) Teilnahmeberechtigt sind alle zugelassenen, ermächtigten und angestellten Hausärzte nach 73 Abs. 1a SGB V, mit Ausnahme von Kinder- und Jugendärzten. (2) Teilnahmeberechtigt zur Durchführung der Knochendichtemessung sind alle zugelassenen, ermächtigten und angestellten Fachärzte mit einer Genehmigung zur Osteodensitometrie, denen ein DXA-Gerät zur Nutzung zur Verfügung steht. Die Teilnahme erfolgt im Sinne des konkludenten Handelns durch Abrechnung der entsprechenden Abrechnungsnummern gegenüber der KVB. Ein Teilnahmeantrag ist nicht erforderlich. Stand: September
3 Kann ich als angestellter Arzt an der regionalen Vereinbarung teilnehmen? Ja. An der regionalen Vereinbarung können alle niedergelassenen Ärzte in Einzelpraxis oder Berufsausübungsgemeinschaft sowie alle angestellten Ärzte (z.b. in einer Praxis oder einem MVZ) teilnehmen. Kann ich als ermächtigter Arzt an der regionalen Vereinbarung teilnehmen? Ja, auch ermächtigte Ärzte können an der regionalen Vereinbarung teilnehmen. Welche Teilnahmepflichten habe ich, um die entsprechenden Abrechnungsziffern abzurechnen? (1) Die Hausärzte übernehmen nach Vorlage des Informationsschreibens durch die teilnehmenden Versicherten, das diese durch die SVLFG erhalten haben, die Beratung zum Versorgungskonzept sowie die Ausstellung einer Überweisung zur Knochendichtemessung. Die Informationsschreiben werden in der Praxisdokumentation verwahrt. Die ausgewählten Versicherten mit einem erhöhten Frakturrisiko werden dazu motiviert, an den Trittsicher Bewegungskursen teilzunehmen und eine präventive Knochendichtemessung in Anspruch zu nehmen. Nach Durchführung der präventiven Knochendichtemessung werden die Ergebnisse der DXA-Untersuchung ggf. anhand des vom durchführenden Facharzt übermittelten ärztlichen Berichts besprochen. Es erfolgt innerhalb der Regelversorgung eine leitlinien-basierte Indikation für die Osteoporose-Diagnostik und eine leitlinien-basierte Indikation für die Osteoporose-Pharmakotherapie entsprechend der aktuellen S3- Leitlinie des DVO für die Osteoporose. An Osteoporose erkrankte Versicherte, die behindert sind oder von einer Behinderung bedroht sind, sind auf die Möglichkeiten eines Funktionstrainings nach 43 Abs. 1 Satz 1 SGB V und 44 Abs. 1 Nr. 4 SGB IX hinzuweisen. (2) Die Fachärzte führen nach Vorlage des Informationsschreibens durch die teilnehmenden Versicherten, das diese durch die SVLFG erhalten haben, die Knochendichtemessung entsprechend der Indikationen in Anlehnung an die Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses und die DVO-Leitlinie mittels einer zentralen DXA (Dual-Energy X-Ray Absorptiometrie) durch. Die Informationsschreiben werden in der Praxisdokumentation verwahrt. Die Leistung umfasst neben der Durchführung der DXA-Untersuchung die Erstellung eines ärztlichen Berichts über das Ergebnis der Knochendichtemessung sowie eine Übersendung des Berichts an den überweisenden Hausarzt. Eine weitere Ausfertigung ist an den Patient zu übergeben. Der Facharzt, der die Knochendichtemessung durchführt, weist die Patienten mit auffälligem Untersuchungsbefund ausdrücklich darauf hin, dass eine weitere Abklärung des Untersuchungsbefunds sowie eine Weiterbehandlung in Koordination mit dem Hausarzt erfolgen sollten. Muss ich eine Teilnahmeerklärung einreichen, um an der regionalen Vereinbarung teilzunehmen? Nein. Die Teilnahme erfolgt im Sinne des konkludenten Handelns durch das Ansetzen der Abrechnungsziffern in Ihrer Abrechnung. Sie müssen Ihre Teilnahme am Vertrag nicht explizit erklären. Stand: September
4 III. Abrechnung und Vergütung Welche Abrechnungsziffern kann ich in meiner Abrechnung angeben? Folgende Leistungen werden im Rahmen des Projekts Trittsicher ab extrabudgetär vergütet. Die Ziffern müssen aktiv in der Abrechnung angesetzt werden: GOP Leistung Vergütung Häufigkeit abzurechnen durch Beratung zum Versorgungskonzept und Überweisung zur DXA- Untersuchung 15 Euro einmalig teilnahmeberechtigte Hausärzte DXA-Untersuchung sowie Erstellung und Übersendung eines ärztlichen Berichts über die Ergebnisse der Untersuchung Welche Abrechnungsregeln gelten für mich als Teilnehmer? 45 Euro einmalig teilnahmeberechtigte Fachärzte Die Abrechnung erfolgt über die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns im Rahmen der Quartalsabrechnung. Eine parallele privatärztliche Abrechnung für die oben genannten vertraglichen Leistungsinhalte ist ausgeschlossen. Eine parallele Abrechnung der EBM-Ziffern (Osteodensitometrische Untersuchung I) und (Osteodensitometrische Untersuchung II) am selben Behandlungstag für die im Rahmen des Projekts erbrachten und abgerechneten Knochendichtemessungen ist ebenfalls ausgeschlossen. Die Teilnahme erfolgt im Sinne des konkludenten Handelns durch Abrechnung der entsprechenden Gebührenordnungspositionen gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB). Ein Teilnahmeantrag ist nicht erforderlich. Die hier aufgeführten Leistungen dürfen nur für die Versicherten der SVLFG erbracht und abgerechnet werden, die von der Landwirtschaftlichen Krankenkasse für eine Projektteilnahme ausgewählt wurden. Die ausgewählten Versicherten weisen sich durch die Vorlage eines Informationsschreibens jeweils für Hausärzte bzw. Fachärzte in Ihrer Praxis als Projektteilnehmer aus. Das Informationsschreiben verbleibt in der ärztlichen Patientenakte. Eine ggf. notwendige Weiterbehandlung aufgrund eines auffälligen Untersuchungsbefunds bei der DXA-Untersuchung wird im Rahmen der Regelversorgung durchgeführt und die Abrechnung erfolgt über den EBM. Stand: September
5 Werden die Leistungen außerhalb der MGV vergütet? Ja, die Abrechnungsziffern werden außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) und damit auch außerhalb von RLV und QZV vergütet. Ist eine Abrechnung der Leistungen zum Pilotprojekt Trittsicher durchs Leben auch bei HzV-Patienten über die KVB möglich? Selbstverständlich können auch diejenigen Versicherten, die sich in die Hausarztzentrierte Versorgung (HzV) eingeschrieben haben, am Projekt Trittsicher teilnehmen. Sollten sich aus der Vorsorgeuntersuchung medizinische Maßnahmen der Therapie und Nachsorge ergeben, kann ich diese dann auch im Rahmen der regionalen Vereinbarung Trittsicher durchs Leben abrechnen? Nein. Eine Versorgung erfolgt dann außerhalb dieses Vertrages im Rahmen der Regelversorgung. Wo finde ich weiterführende Informationen zu der regionalen Vereinbarung? Weitere Informationen zum Vertrag und zur Abrechnung finden Sie auf der Homepage der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns unter Abrechnung Vergütungsverträge Bestehende Zusatzvereinbarungen Trittsicher durchs Leben Stand: September
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