Grundsätze: 1. Zuordnung. HzV. Abrechnung über HzV- Vertrag. Abrechnung. Erläuterung

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1 Grundsätze: Der Leistungsumfang von P2 (= Grundpauschale) sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses "nkranzes", der während der Laufzeit der Honoraranlage bei Anpassungen des EBM regelmäßig von den spartnern überarbeitet wird. Bezüglich des Leistungsumfangs und der Qualifikationsvoraussetzungen der einzelnen n gelten die Regelungen des EBM, Stand entsprechend. Der Hausarzt ist verpflichtet für die eingeschriebenen Versicherten, sofern er über die Qualifikation und Ausstattung verfügt, alle Leistungen des nkranz im Rahmen dieses es zu erbringen. Kann ein Arzt aufgrund fehlender Qualifikation bzw. Ausstattung eine in diesem Ziffernkranz aufgeführte Leistung nicht erbringen, so muss die entsprechende Leistung über einen Zielauftrag bzw. Auftragsüberweisung angefordert werden. Die Leistung, insbesondere solche, die im Rahmen der durch qualifikationsabhängige Zuschläge oder Einzelleistungen zusätzlich vergütet werden, sind grundsätzlich bei -Ärzten anzufordern. Eine Überweisung an Ärzte anderer Fachrichtungen ist in medizinisch begründeten Einzelfällen zulässig. Sofern Leistungen erbracht werden, die in diesem nkranz nicht aufgeführt sind, erfolgt die über die Kassenärztliche Vereinigung. : über Unvorhergesehene Inanspruchnahme I Unvorhergesehene Inanspruchnahme II Inanspruchnahme an Samstagen Besuch Dringender Besuch I Dringender Besuch II Besuch eines weiteren Kranken Visite auf der Belegstation, je Patient Dringender Besuch in beschützenden Wohnheimen Begleitung eines Kranken durch den behandelnden Arzt beim Transport Prüfung der häuslichen Krankenpflege Erstverordnung von Behandlungsmaßnahmen zur psychiatrischen häuslichen Krankenpflege Folgeverordnung von Behandlungsmaßnahmen zur psychiatrischen häuslichen Krankenpflege gemäß EBM, nicht am selben Tag neben 01101; nicht während der erweiterten Sprechstunde gemäß EBM, nicht am selben Tag neben kein Zielauftrag möglich; nur abrechenbar außerhalb der Sprechstunde Seite 1 von 21 Stand:

2 : über Erstverordnung der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung Folgeverordnung zur Fortführung der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung Verwaltungskomplex Telefonische Beratung Konsultationspauschale Verweilen außerhalb der Praxis Praxisklinische Betreuung 2h Praxisklinische Betreuung 4h Praxisklinische Betreuung 6h Ärztlicher Bericht nach Untersuchung Individueller Arztbrief Mehrfertigung (z.b. Kopie) eines Berichtes oder Briefes an den Hausarzt Bescheinigung zur Belastungsgrenze Konsiliarbericht vor Psychotherapie Bescheinigung oder Zeugnis Krankheitsbericht Kurplan, Gutachten, Stellungnahme Kurvorschlag Grundpauschale für särzte aus nicht in der Nr aufgeführten Arztgruppen Erweitertes Neugeborenen- Screening gemäß der Kinder- Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses Laboruntersuchungen im Rahmen des Neugeborenen- Screenings U U U U U U U U U J Besuch wegen U1 - U2 auch Eintragungen im Bonusheft und Bescheinigungen für den Sport- und Schulunterricht, die KITA... Seite 2 von 21 Stand:

3 : über U7a Krebsfrüherkennungs- Untersuchung bei der Frau Krebsfrüherkennungs- Untersuchung beim Mann Gesundheitsuntersuchung Untersuchung auf Blut im Stuhl Beratung gemäß 4 der Chroniker-Richtlinie zu Früherkennungsuntersuchungen für nach dem 1. April 1987 geborene Frauen Beratung zur Früherkennung des kolorektalen Karzinoms Hautkrebsscreening Zuschlag zu für Hautkrebsscreening vgl Die Leistung Hautkrebsscreening ist in der immer über die Leistung bzw D abgebildet, auch wenn sie am selben Tag wie die Gesundheitsuntersuchung erbracht wird Teilnahme an einer multidisziplinären Fallkonferenz im Rahmen des Mammographie- Screening Rezepte, Überweisungen, Befundübermittlung Beratung im Rahmen der Empfängnisregelung Beratung und Untersuchung im Rahmen der Empfängnisregelung Entnahme von Zellmaterial von der Ektozervix und aus der Endozervix im Rahmen der Empfängnisregelung Zytologische Untersuchung (Empfängnisregelung) Scheidensekret-Mikroskopie Blutentnahme für Röteln-Test Infusion Infusion, Dauer min. 60 Minuten Erst-Transfusion Folge-Transfusion Eigenblut-Reinfusion Tuberkulintestung Kleiner operativer Eingriff I und/oder primäre Wundversorgung und/oder Epilation Kleiner operativer Eingriff II und/oder primäre Wundversorgung mittels Naht Seite 3 von 21 Stand:

4 : über Kleiner operativer Eingriff III und/oder primäre Wundversorgung bei Säuglingen, Kleinkindern und Kindern Behandlungskomplex einer/von sekundär heilenden Wunde(n) Behandlung Diabetischer Fuß Behandlungskomplex eines oder mehrerer chronisch venöser Ulcera cruris Kompressionstherapie bei der chronisch venösen Insuffizienz, beim postthrombotischen Syndrom, bei oberflächlichen und tiefen Beinvenenthrombosen und/oder bei Lymphödem Magenverweilsonde Legen eines suprapubischen Harnblasenkatheter Wechsel/Entfernung suprapubischer Harnblasenkatheter Legen/Wechsel transurethraler Dauerkatheter Blutentnahme durch Arterienpunktion Intraarterielle Injektion Punktion I Punktion II Lumbalpunktion Fixierender Verband Anwendung von Lokalanästhetika C-Harnstoff-Atemtest Einzelinhalationstherapie mit Vernebler Einzelinhalationstherapie mit speziellem Verneblersystem Wärmetherapie Elektrotherapie Gezielte Elektrostimulation Phototherapie eines Neugeborenen Versichertenpauschale bis zum vollendeten 4. Lebensjahr 03001H bis zum vollendeten 4. Lebensjahr 03001R bis zum vollendeten 4. Lebensjahr Seite 4 von 21 Stand:

5 : über W H 03002R 03002W H 03003R 03003W H 03004R 03004W bis zum vollendeten 4. Lebensjahr ab Beginn des 5. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr ab Beginn des 5. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr ab Beginn des 5. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr ab Beginn des 5. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr ab Beginn des 19. bis zum vollendeten 54. Lebensjahr ab Beginn des 19. bis zum vollendeten 54. Lebensjahr ab Beginn des 19. bis zum vollendeten 54. Lebensjahr ab Beginn des 19. bis zum vollendeten 54. Lebensjahr ab Beginn des 55. bis zum vollendeten 75. Lebensjahr ab Beginn des 55. bis zum vollendeten 75. Lebensjahr ab Beginn des 55. bis zum vollendeten 75. Lebensjahr ab Beginn des 55. bis zum vollendeten 75. Lebensjahr ab Beginn des 76. Lebensjahres 03005H ab Beginn des 76. Lebensjahres 03005R ab Beginn des 76. Lebensjahres 03005W ab Beginn des 76. Lebensjahres R R R R Versichertenpauschale im Vertretungsfall und bei Überweisung bis zum vollendeten 4. Lebensjahr bis zum vollendeten 4. Lebensjahr ab Beginn des 5. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr ab Beginn des 5. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr ab Beginn des 19. bis zum vollendeten 54. Lebensjahr ab Beginn des 19. bis zum vollendeten 54. Lebensjahr ab Beginn des 55. bis zum vollendeten 75. Lebensjahr ab Beginn des 55. bis zum vollendeten 75. Lebensjahr gestrichen zum gestrichen zum gestrichen zum gestrichen zum gestrichen zum gestrichen zum gestrichen zum gestrichen zum gestrichen zum ab Beginn des 76. Lebensjahres gestrichen zum R ab Beginn des 76. Lebensjahres gestrichen zum Seite 5 von 21 Stand:

6 : über R E 03040F 03040G 03040H 03040I Versichertenpauschale bei unvorhergesehener Inanspruchnahme Versichertenpauschale bei unvorhergesehener Inanspruchnahme Zusatzpauschale zu den Gebührenordnungspositionen und für die Wahrnehmung des hausärztlichen Versorgungsauftrags gemäß 73 Abs. 1 SGB V Zusatzpauschale zu den Gebührenordnungspositionen und für die Wahrnehmung des hausärztlichen Versorgungsauftrags gemäß 73 Abs. 1 SGB V Zusatzpauschale zu den Gebührenordnungspositionen und für die Wahrnehmung des hausärztlichen Versorgungsauftrags gemäß 73 Abs. 1 SGB V Zusatzpauschale zu den Gebührenordnungspositionen und für die Wahrnehmung des hausärztlichen Versorgungsauftrags gemäß 73 Abs. 1 SGB V Zusatzpauschale zu den Gebührenordnungspositionen und für die Wahrnehmung des hausärztlichen Versorgungsauftrags gemäß 73 Abs. 1 SGB V Zusatzpauschale zu den Gebührenordnungspositionen und für die Wahrnehmung des hausärztlichen Versorgungsauftrags gemäß 73 Abs. 1 SGB V Zuschlag zur GOP für die Behandlung und Betreuung eines Patienten mit mindestens einer lebensverändernden chronischen Erkrankung Seite 6 von 21 Stand:

7 : über H H Zuschlag zur GOP für die Behandlung und Betreuung eines Patienten mit mindestens einer lebensverändernden chronischen Erkrankung Zuschlag zur GOP für die intensive Behandlung und Betreuung eines Patienten mit mindestens einer lebensverändernden chronischen Erkrankung Zuschlag zur GOP für die intensive Behandlung und Betreuung eines Patienten mit mindestens einer lebensverändernden chronischen Erkrankung Problemorientiertes ärztliches Gespräch im Zusammenhang mit einer lebensverändernden Erkrankung Demenztest Aufzeichnung eines Langzeit- EKG von mindestens 18 Stunden Dauer Langzeit-Blutdruckmessung Spirographische Untersuchung Proktoskopie, Rektoskopie Orientierende Audiometrie Entwicklungsneurologische Untersuchung Untersuchung zur Sprachentwicklung Zuschlag neben Früherkennungsuntersuchungen Hausärztlich-geriatrisches Basisassessment Hausärztlich-geriatrischer Betreuungskomplex Palliativmedizinische Ersterhebung des Patientenstatus inkl. Behandlungsplan vgl Ziffer Die Leistung "Hausärztlichgeriatrisches Basisassessment" innerhalb der HZV ist von den Änderungen des neuen EBM nicht betroffen. Die Ersetzung der Ziffer durch die Ziffern und im Ziffernkranz erfolgt lediglich, um zu dokumentieren, dass eine gegenüber der KV weiterhin ausgeschlossen ist. Seite 7 von 21 Stand:

8 : über Zuschlag zu der Versichertenpauschale für die palliativmedizinische Betreuung des Patienten in der Arztpraxis Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen oder für die palliativmedizinische Betreuung in der Häuslichkeit Zuschlag Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen 01411, oder für die palliativmedizinische Betreuung in der Häuslichkeit Zuschlag Höchstwert für die Gebührenordnungsposition Zuschlag Grundpauschale für särzte aus nicht in der Nr aufgeführten Arztgruppen bei Probeneinsendung Hyposensibilisierungsbehandlun g Chirotherapeutischer Eingriff Chirotherapeutischer Eingriff an der Wirbelsäule Sensomotorische Übungsbehandlung (Einzelbehandlung) Sensomotorische Übungsbehandlung (Gruppenbehandlung) Massagetherapie Intermittierende apparative Kompressionstherapie Unterwassermassage Atemgymnastik (Einzelbehandlung) Atemgymnastik (Gruppenbehandlung) Krankengymnastik (Einzelbehandlung) Krankengymnastik (Gruppenbehandlung) Selektive Phototherapie Zuschlag Photochemotherapie, PUVA Eingangsdiagnostik und Abschlussuntersuchung zur Behandlung mittels Körperakupunktur Seite 8 von 21 Stand:

9 : über Durchführung einer Körperakupunktur Hinzuziehung soziotherapeutischer Leistungserbringer Erstverordnung Soziotherapie Folgeverordnung Soziotherapie Operationsvorbereitung für Eingriffe bei Neugeborenen, Säuglingen, Kleinkindern und Kindern bis zum 12. Lebensjahr Operationsvorbereitung für Eingriffe bei Jugendlichen und Erwachsenen bis zum vollendeten 40. Lebensjahr Operationsvorbereitung für Eingriffe bei Patienten nach Vollendung des 40. Lebensjahres Operationvorbereitung für Eingriffe bei Patienten nach Vollendung des 60. Lebensjahres Postoperative Behandlung durch den Hausarzt Wirtschaftliche Erbringung und/oder Veranlassung von Leistungen des Kapitels 32 (in Punkten) für Akutlabor: Glucose Akutlabor: TPZ (Thromboplastinzeit) Akutlabor: D-Dimer Orientierende Untersuchung Mikroskopische Untersuchung des Harns auf morphologische Bestandteile Bestimmung des ph-wertes durch apparative Messung (außer im Harn) Erythrozytenzählung Leukozytenzählung Thrombozytenzählung Hämoglobin Hämatokrit Untersuchung auf Blut im Stuhl in 3 Proben Qualitativer immunologischer Nachweis von Albumin im Stuhl Bestimmung der Blutkörperchensenkungsgeschw indigkeit Seite 9 von 21 Stand:

10 : über Mikroskopische Untersuchung eines Körpermaterials Fetal-Hämoglobin in Erythrozyten Retikulozytenzählung Mikroskopische Untersuchung eines Körpermaterials nach Gram-Färbung Mikroskopische Differenzierung und Beurteilung aller korpuskulären Bestandteile des gefärbten Blutausstriches Quantitative Bestimmung(en) der morphologischen Bestandteile durch Kammerzählung der Zellen im Sammelharn, auch in mehreren Fraktionen innerhalb von 24 Stunden (Addis-Count) Quantitative Bestimmung eines Arzneimittels (z.b. Theophyllin, Antikonvulsiva, Herzglykoside) in einem Körpermaterial mittels trägergebundener (vorportionierter) Reagenzien und apparativer Messung (z.b. Reflexionsmessung), Gesamteiweiß Glukose Bilirubin gesamt Bilirubin direkt Cholesterin gesamt HDL-Cholesterin LDL-Cholesterin Triglyceride Harnsäure Harnstoff Kreatinin (Jaffé-Methode) Kreatinin, enzymatisch Alkalische Phosphatase GOT GPT Gamma-GT Alpha-Amylase Lipase Creatinkinase (CK) LDH GLDH HBDH Seite 10 von 21 Stand:

11 : über Cholinesterase Saure Phosphatase Kalium Calcium Natrium Chlorid Eisen Phosphor anorganisch Lithium Zuschlag für die Leistungen nach den Nrn , 32064, oder oder 32067, 32069, 32070, oder 32073, 32074, 32081, und bei Erbringung mittels trägergebundener (vorportionierter) Reagenzien im Labor innerhalb der eigenen Praxis als Einzelbestimmung(en) CK-MB Thyrotropin (TSH) Immunglobulin A (Gesamt-IgA) Immunglobulin G (Gesamt-IgG) Immunglobulin M (Gesamt-IgM) Transferrin Elektrophoretische Trennung von Proteinen oder Lipoproteinen im Serum mit quantitativer Auswertung der Fraktionen und graphischer Darstellung Blutungszeit (standardisiert) Rekalzifizierungszeit Partielle Thromboplastinzeit (PTT) Thromboplastinzeit (TPZ) aus Plasma Thromboplastinzeit (TPZ) aus Kapillarblut Thrombingerinnungszeit (TZ) Fibrinogenbestimmung Qualitativer Nachweis von Fibrinmonomeren, Fibrinund/oder Fibrinogen- Spaltprodukten (z.b. D-Dimere) Seite 11 von 21 Stand:

12 : über Bestimmung von mindestens 2 der folgenden Parameter: Erythrozytenzahl, Leukozytenzahl (ggf. einschl. orientierender Differenzierung), Thrombozytenzahl, Hämoglobin, Hämatokrit, mechanisierte Retikulozytenzählung, insgesamt Mechanisierte Zählung der Neutrophilen, Eosinophilen, Basophilen, Lymphozyten und Monozyten, insgesamt Vollständiger Blutstatus mittels automatisierter Verfahren Zuschlag zu den Nrn oder bei nachfolgender mikroskopischer Differenzierung und Beurteilung aller korpuskulären Bestandteile des gefärbten Blutausstriches Bestimmung der endogenen Kreatininclearance Bestimmung von mindestens 6 der folgenden Parameter: Erythrozyten, Leukozyten, Thrombozyten, Hämoglobin, Hämatokrit, Kalium, Glukose im Blut, Kreatinin, Gamma-GT vor Eingriffen in Narkose oder in rückenmarksnaher Regionalanästhesie (spinal, peridural) CRP Schilddrüsen-Sonographie Abdominelle Sonographie Uro-Genital-Sonographie Sonographie der Säuglingshüften bei Qualifikation, sonst Zielauftragsüberweisung an qualifizierten -Arzt Sonographie offene Fontanelle beim Neugeborenen, Säugling oder Kleinkind bei Qualifikation, sonst Zielauftragsüberweisung an qualifizierten -Arzt Sonographie weiterer Organe oder Organteile Differentialdiagnostische Klärung psychosomatischer Krankheitszustände Qualizuschlag Seite 12 von 21 Stand:

13 : über Verbale Intervention bei psychosomatischen Krankheitszuständen Übende Verfahren, Einzelbehandlung Übende Verfahren, Gruppenbehandlung Übende Verfahren bei Kindern und Jugendlichen, Gruppenbehandlung Qualizuschlag Hypnose Versandmaterial, Transport, Ergebnisübermittlung (Labor, Zytologie, Zyto- und Molekulargenetik) Versandmaterial, Transport von Röntgenaufnahmen und Filmfolien Versandmaterial, Transport von Langzeit-EKG-Datenträgern Transport von Briefen bis 20 g oder Telefax Transport von Briefen bis 50 g (Kompaktbrief) Transport von Briefen bis 500 g (Großbrief) Transport von Briefen 1000 g (Maxibrief) Abfassung in freier Form Kopie, EDV-technische Abschrift Ausgegebene Testbriefchen (Blut im Stuhl) Ausgegebene Testbriefchen (Albumin im Stuhl) Bezug der Testsubstanz für 13C- Harnstoff-Atemtest Wegepauschale für Besuche in einem Bereich jenseits des Radius von 10 km als erster Besuch nach ambulanter Durchführung von operativen Leistungen oder im organisierten Notfalldienst bei Tage Wegepauschale für Besuche in einem Bereich jenseits des Radius von 10 km als erster Besuch nach ambulanter Durchführung von operativen Leistungen oder im organisierten Notdienst bei Nacht für Besuche im Kernbereich bis zu 2 km Radius bei Tage Seite 13 von 21 Stand:

14 : über für Besuche im Randbereich bei mehr als 2 km bis 5 km Radius bei Tage für Besuche im Randbereich bei mehr als 5 km Radius bei Tage für Besuche im Kernbereich bis zu 2 km Radius bei Nacht für Besuche im Randbereich bei mehr als 2 km bis 5 km Radius bei Nacht für Besuche im Randbereich bei mehr als 5 km Radius bei Nacht Aufsuchen eines Kranken durch beauftragten Praxis-Mitarbeiter Aufsuchen eines weiteren Kranken nach Nr Kostenpauschale einschl. Wegekosten für angeordnete Hilfeleistungen Kostenpauschale einschl. Wegekosten für angeordnete Hilfeleistungen für Telefonate im Zusammenhang mit stationärer Behandlung nur bei Vorhandensein VERAH nur bei Vorhandensein VERAH Leistungsinhalt entsprechend der gesamtvertraglichen Regelung mit der KV 89100A Diphterie (Standardimpfung) - Säuglige, Kinder, Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre - erste Dosen eines Impfzyklus bzw. Leistungsinhalt entsprechend der Impfvereinbarung mit der KV*; Separate Dokumentation notwendig 89100B 89100R 89101A 89101B 89101R Diphterie (Standardimpfung) - Säuglinge, Kinder, Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre - letzte Dosis eines Impfzyklus nach Diphterie (Standardimpfung) - Säuglinge, Kinder, Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre - Diphtherie (Sonstige Indikationen) - erste Dosen eines Impfzyklus bzw. Diphtherie (Sonstige Indikation) - letze Dosis eines Impfzyklus nach Diphtherie (Sonstige Indikationen) - vgl. Ziffer 89100A vgl. Ziffer 89100A vgl. Ziffer 89100A vgl. Ziffer 89100A vgl. Ziffer 89100A Seite 14 von 21 Stand:

15 : über A 89102B 89102R 89103A 89103B 89104A 89104B 89105A 89105B 89105R 89106A Frühsommermeningo- Enzephalitis (FSME), erste Frühsommermeningo- Enzephalitis (FSME) - letzte Dosis eines Frühsommermeningo- Enzephalitis (FSME) - Haemophilus Influenzae Typ b (Standardimpfung) Säuglinge und Kleinkinder - erste Dosen eines Impfzyklus, bzw. Haemophilus Influenzae Typ b (Standardimpfung) Säuglinge und Kleinkinder - letzte Dosis eines Haemophilus Influenzae Typ b (Sonstige Indikationen) - erste Haemophilus Influenzae Typ b (Sonstige Indikationen) - letzte Dosis eines Hepatitis A - erste Dosen eines Hepatitis A - letzte Dosis eines Hepatitis A - Hepatitis B (Standardimpfung) - Säuglinge, Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre - erste vgl. Ziffer 89100A vgl. Ziffer 89100A vgl. Ziffer 89100A vgl. Ziffer 89100A vgl. Ziffer 89100A vgl. Ziffer 89100A vgl. Ziffer 89100A vgl. Ziffer 89100A vgl. Ziffer 89100A vgl. Ziffer 89100A vgl. Ziffer 89100A 89106B 89107A Hepatitis B (Standardimpfung) - Säuglinge, Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre - letzte Dosis eines Hepatitis B (Sonstige Indikationen) - erste Dosen eines Impfzyklus bzw. vgl. Ziffer 89100A vgl. Ziffer 89100A Seite 15 von 21 Stand:

16 : über B 89107R 89108A 89108B 89108R 89110A 89110B Hepatitis B (Sonstige Indikationen) - letzte Dosis eines Hepatitis B (Sonstige Indikationen) - Hepatitis B (Dialysepatienten) - erste Dosen eines Impfzyklus bzw. Hepatitis B (Dialysepatienten) - letzte Dosis eines Impfzyklus nach Hepatitis B (Dialysepatienten) - Humane Papillomaviren (HPV) Mädchen und weibliche Jugendliche Jahre - erste Humane Papillomaviren (HPV) Mädchen und weibliche Jugendliche Jahre - letzte Dosis eines vgl. Ziffer 89100A vgl. Ziffer 89100A vgl. Ziffer 89100A vgl. Ziffer 89100A vgl. Ziffer 89100A vgl. Ziffer 89100A vgl. Ziffer 89100A N A Influenza (Standardimpfung) - Personen über 60 Jahre - erste Influenza (Sonstige Indikationen) - erste Dosen eines Impfzyklus bzw. Influenza nasal für Kinder und Jugendliche (Sonstige Indikationen) - erste Dosen eines Impfzyklus bzw. Masern (Erwachsene) - erste Meningokokken Konjugatimpfstoff (Standardimpfung) - Kinder - erste Dosen eines Impfzyklus bzw. Meningokokken (Sonstige Indikation) - erste Dosen eines vgl. Ziffer 89100A vgl. Ziffer 89100A vgl. Ziffer 89100A vgl. Ziffer 89100A vgl. Ziffer 89100A vgl. Ziffer 89100A Seite 16 von 21 Stand:

17 : über B 89115R 89116A Meningokokken (Sonstige Indikation) - letzte Dosis eines Meningokokken (Sonstige Indikation) - Pertussis (Standardimpfung) - Säuglinge, Kinder, Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre - erste Dosen eines Impfzyklus bzw. vgl. Ziffer 89100A vgl. Ziffer 89100A vgl. Ziffer 89100A 89116B 89116R 89117A 89117B 89118A 89118B Pertussis (Standardimpfung) - Säuglinge, Kinder, Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre - letzte Dosis eines Impfzyklus nach Pertussis (Standardimpfung) - Säuglinge, Kinder, Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre - Pertussis (Sonstige Indikationen) - erste Dosen eines Impfzyklus bzw. Pertussis (Sonstige Indikationen) - letzte Dosis eines Pneumokokken Konjugatimpfstoff (Standardimpfung) - Kinder bis 24 Monate - erste Dosen eines Pneumokokken Konjugatimpfstoff (Standardimpfung) - Kinder bis 24 Monate - letzte Dosis eines Pneumokokken Polysaccaridimpfstoff (Standardimpfung) - Personen über 60 Jahre - erste Dosen eines Impfzyklus bzw. vgl. Ziffer 89100A vgl. Ziffer 89100A vgl. Ziffer 89100A vgl. Ziffer 89100A vgl. Ziffer 89100A vgl. Ziffer 89100A vgl. Ziffer 89100A Seite 17 von 21 Stand:

18 : über R 89121A Pneumokokken - Personen mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung in Folge angeborener oder erworbener Immundefekte mit T- und/oder B- zellulärer Restfunktion oder Infolge einer chronischen Krankheit - erste Dosen eines Pneumokokken - Personen mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung in Folge angeborener oder erworbener Immundefekte mit T- und/oder B- zellulärer Restfunktion oder Infolge einer chronischen Krankheit - Poliomyelitis (Standardimpfung) - Säuglinge, Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre - erste vgl. Ziffer 89100A vgl. Ziffer 89100A vgl. Ziffer 89100A 89121B 89121R 89122A 89122B 89122R A 89124B Poliomyelitis (Standardimpfung) - Säuglinge, Kinder, Jugendliche bis 17 Jahre - letzte Dosis eines Poliomyelitis (Standardimpfung) - Säuglinge, Kinder, Jugendliche bis 17 Jahre - Poliomyelitis (Sonstige Indikationen) - erste Dosen eines Impfzyklus bzw. Poliomyelitis (Sonstige Indikationen) - letzte Dosis eines Poliomyelitis (Sonstige Indikationen) - Röteln (Erwachsene) - erste Tetanus - erste Dosen eines Tetanus - letzte Dosis eines vgl. Ziffer 89100A vgl. Ziffer 89100A vgl. Ziffer 89100A vgl. Ziffer 89100A vgl. Ziffer 89100A vgl. Ziffer 89100A vgl. Ziffer 89100A vgl. Ziffer 89100A Seite 18 von 21 Stand:

19 : über R Tetanus - vgl. Ziffer 89100A 89125A 89125B 89126A 89126B 89127A 89127B 89200A 89200B 89201A 89201B 89201R 89202A Varizellen (Standardimpfung) - Säuglinge, Kinder, Jugendliche bis 17 Jahre - erste Dosen eines Varizellen (Standardimpfung) - Säuglinge, Kinder, Jugendliche bis 17 Jahre - letzte Dosis eines Varizellen (Sonstige Indikationen) - erste Dosen eines Impfzyklus bzw. Varizellen (Sonstige Indikationen) - letzte Dosis eines Rotavirus - Erste Dosen eines Rotavirus - Letzte Dosis eines Diphtherie, Tetanus (DT) (Kinder) - erste Dosen eines Diphtherie, Tetanus (DT) (Kinder) - letzte Dosis eines Diphtherie, Tetanus (Td) (Erwachsene) - erste Dosen eines Impfzyklus bzw. Diphtherie, Tetanus (Td) (Erwachsene) - letzte Dosis eines Diphtherie, Tetanus (Td) (Erwachsene) - Hepatitis A und Hepatitis B (HA- HB) nur bei Vorliegen der Indikationen für eine Hepatitis A- und einer Hepatitis-B-Impfung - erste Dosen eines Impfzyklus bzw. vgl. Ziffer 89100A vgl. Ziffer 89100A vgl. Ziffer 89100A vgl. Ziffer 89100A vgl. Ziffer 89100A vgl. Ziffer 89100A vgl. Ziffer 89100A vgl. Ziffer 89100A vgl. Ziffer 89100A vgl. Ziffer 89100A vgl. Ziffer 89100A vgl. Ziffer 89100A Seite 19 von 21 Stand:

20 : über B 89203A 89203B 89300A 89300B 89301A 89301B R R R Hepatitis A und Hepatitis B (HA- HB) nur bei Vorliegen der Indikationen für eine Hepatitis A- und einer Hepatitis-B-Impfung - letzte Dosen eines Impfzyklus nach Haemophilus influenzae Typ b, Hepatitis B - erste Dosen eines Haemophilus influenzae Typ b, Hepatitis B - letzte Dosis eines Diphtherie, Pertussis, Tetanus (DtaP) - erste Dosen eines Diphtherie, Pertussis, Tetanus (DtaP) - letzte Dosis eines Masern, Mumps, Röteln (MMR) - erste Dosen eines Impfzyklus bzw. Masern, Mumps, Röteln (MMR) - letzte Dosis eines Impfzyklus nach Masern, Mumps, Röteln im Erwachsenenalter bei entsprechender Indikation Diphtherie, Tetanus, Poliomyelitis (TdIPV) - erste Diphtherie, Tetanus, Polyomyelitis (TdIPV) - Diphtherie, Pertussis, Tetanus (Tdap) - erste Dosen eines Diphtherie, Pertussis, Tetanus (Tdap) - Diphtherie, Pertussis, Tetanus, Polyomyelitis (TdapIPV) - erste Diphtherie,Pertussis,Tetanus,Po liomyelitis (TdapIPV) - vgl. Ziffer 89100A vgl. Ziffer 89100A vgl. Ziffer 89100A vgl. Ziffer 89100A vgl. Ziffer 89100A vgl. Ziffer 89100A vgl. Ziffer 89100A vgl. Ziffer 89100A vgl. Ziffer 89100A vgl. Ziffer 89100A vgl. Ziffer 89100A vgl. Ziffer 89100A vgl. Ziffer 89100A vgl. Ziffer 89100A Seite 20 von 21 Stand:

21 : über A 89401B 89500A 89500B 89600A 89600B Masern, Mumps, Röteln, Varizellen (MMRV) - erste Masern, Mumps, Röteln, Varizellen (MMRV) - letzte Dosis eines Diphtherie, Pertussis, Tetanus, Poliomyelitis, Haemophilus influenzae Typ b (DTaP-IPV- HiB) - erste Dosen eines Diphtherie, Pertussis, Tetanus, Poliomyelitis, Haemophilus influenzae Typ b (DTaP-IPV- HiB) - letzte Dosis eines Diphtherie, Pertussis, Tetanus, Poliomyelitis, Haemophilus influenzae Typ b, Hepatitis B (DTaP-IPV-HiBHB) - erste Diphtherie, Pertussis, Tetanus, Poliomyelitis, Haemophilus influenzae Typ b, Hepatitis B (DTaP-IPV-HiBHB) - letzte Dosis eines vgl. Ziffer 89100A vgl. Ziffer 89100A vgl. Ziffer 89100A vgl. Ziffer 89100A vgl. Ziffer 89100A vgl. Ziffer 89100A ohne Verlängerte Sprechzeit ohne für die hausärztliche Betreuung palliativ zu betreuender Patienten Zuschlag für Besuch eines ohne Palliativpatienten Besuch im Alten- und ohne Pflegeheim für Besuche bei mehr ohne als 10 km Zuschlag *Die von der STIKO empfohlenen Impfungen sind Gegenstand des Ziffernkranzes, sofern sie im Bereich der KV Rheinland-Pfalz zur vertragsärztlichen Versorgung zählen. Davon unberührt bleiben Reiseimpfungen und Impfungen, die im Rahmen des gesetzlichen Arbeitsschutzes in die Zuständigkeit des Arbeitgebers fallen. Seite 21 von 21 Stand:

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