Generell müssen außergewöhnliche Belastungen immer im Jahr der Zahlung abgesetzt werden. Es. 1 von :25
|
|
- Thomas Waltz
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 1 von :25 Anneliese Proissl/TPA :22 Uhr Eine außergewöhnliche Belastung liegt dann vor, wenn die Aufwendungen höher sind als bei der Mehrheit der Steuerpflichtigen mit einem vergleichbaren Einkommen. Lesen Sie in welchen Fällen konkret eine solche außergewöhnliche Belastung vorliegt und wann der Staat einen Selbstbehalt verlangt. Um eine außergewöhnliche Belastung geltend machen zu können müssen diese Ausgaben dem Steuerzahler zudem zwangsläufig erwachsen man darf sich ihnen aus rechtlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen können. Und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit muss durch die Aufwendung wesentlich beeinträchtigt sein. Das ist in der Regel dann der Fall, wenn die Ausgaben den Selbstbehalt für außergewöhnliche Belastungen überschreiten. Solche Ausgaben kann man jedoch nicht absetzen, wenn man schuldhaft oder grob fahrlässig gehandelt hat. Außergewöhnliche Belastungen können von allen Steuerpflichtigen, also von Arbeitnehmern und Selbständigen abgesetzt werden. Diese Ausgaben können für den Steuerpflichtigen selbst, seinen (Ehe-)Partner und seine Kinder geltend gemacht werden. Die außergewöhnlichen Belastungen in Zusammenhang mit Kindern sind auf dem Formular L1k als Beilage zur Steuererklärung einzutragen. (Details dazu finden Sie auch im dritten Teil der FORMAT-Steuerserie.) Generell müssen außergewöhnliche Belastungen immer im Jahr der Zahlung abgesetzt werden. Es
2 2 von :25 kommt dabei nicht darauf an, wann die Leistung erbracht wurde oder wann die Rechnung ausgestellt wurde. Die Aufwendungen sind um Kostenersätze wie Versicherungsentschädigungen, Landes- oder Gemeindezuschüsse oder das Pflegegeld zu kürzen. Kein Selbstbehalt für Kosten von Kinderbetreuung und Katastrophenschäden Grundsätzlich ist zwischen außergewöhnlichen Belastungen mit oder ohne Selbstbehalt zu unterscheiden. Kein Selbstbehalt muss bei Ausgaben für die Kinderbetreuungskosten, beim Pauschalbetrag für auswärtige Berufsausbildung von Kindern, bei Katastrophenschäden und bei Ausgaben in Zusammenhang mit einer Behinderung berücksichtigt werden. Selbstbehalt je nach Einkommen gestaffelt Die Bemessungsgrundlage für den Selbstbehalt errechnet sich aus der Summe aller unversteuerten Bezüge (inklusive Urlaubs- und Weihnachtsgeld), abzüglich Sozialversicherungsbeiträge, Werbungskosten- und Sonderausgaben. Der Selbstbehalt beträgt bis zu einem steuerpflichtigen Jahreseinkommen von Euro sechs Prozent, bei einem Einkommen zwischen und Euro acht Prozent, bei einem Einkommen zwischen und Euro zehn Prozent und bei einem Einkommen von mehr Euro zwölf Prozent des steuerpflichtigen Einkommens. Der Selbstbehalt vermindert sich um je 1 Prozent, wenn dem Steuerpflichtigen der Alleinverdienerabsetzbetrag oder der Alleinerzieherabsetzbetrag zusteht und für jedes Kind. Der Selbstbehalt wird vom Finanzcomputer automatisch berechnet. TPA Horwath Steuerexperte Wolfgang Piribauer: Tragen Sie daher immer die vollen Ausgaben in die Steuererklärung ein, nur gekürzt um die oben dargestellten Kostenersätze! Ein weiterer Tipp von TPA Horwath: Wenn Sie Ausgaben haben, die dem Selbstbehalt unterliegen, schätzen Sie zuerst die Höhe der Ausgaben grob ab. So wirken sich aufgrund des Selbstbehalts Ausgaben für außergewöhnliche Belastungen unter Euro auch bei niedrigem Einkommen steuerlich nicht aus. Da der Selbstbehalt in jedem Jahr einmal anfällt, sollten Ausgaben für außergewöhnliche Belastungen, soweit finanziell möglich, in einem Kalenderjahr bezahlt werden. Das gilt etwa, wenn Zahnarzt Ratenzahlungen für einen Zahnersatz oder für Regulierungen für Kinder anbietet. Auch verschiedene absetzbare Ausgaben sollten, soweit planbar, in einem Jahr zusammengefasst werden. Wenn Sie bereits wissen, das im nächsten Jahr größere Ausgaben, wie Zahnarztkosten auf Sie zukommen, sammeln Sie in diesem Jahr auch alle kleineren Ausgaben, wie Rezeptgebühren oder sonstige Gesundheitskosten. Hier gilt auch Kleinvieh macht Mist. Diese Kosten für Katastrophenschäden können Sie von der Steuer absetzen Als Katastrophenschäden gelten Schäden durch Naturkatastrophen, insbesondere verursacht durch Hochwasser, Erdrutsch, Vermurung, Sturm oder Lawinen. Absetzbar sind die Kosten für die Beseitigung von unmittelbaren Katastrophenschäden, für Reparatur und Sanierung beschädigter Gegenstände und die Kosten für die Ersatzbeschaffung zerstörter Gegenstände. Darunter fallen beispielsweise die Kosten einer neuen Waschmaschine, Kühltruhe und ähnlicher Gegenstände, wenn die alten Geräte bei einer Überschwemmung des Kellers unbrauchbar geworden sind. Diese Kosten können ohne Berücksichtigung eines Selbstbehalts geltend gemacht werden. Allerdings müssen Versicherungsentschädigungen oder Zuschüsse von öffentlichen Stellen abgezogen werden.
3 3 von :25 Von Arzthonoraren bis Kuraufenthalte: Diese Krankenkosten können Sie geltend machen Als Krankheitskosten können Arzt- und Krankenhaushonorare, Kosten für Medikamente und Heilbehandlungen, Rezeptgebühren, Behandlungsbeiträge und Selbstbehalte, Aufwendungen für Heilbehelfe - wie Zahnersatz, Sehbehelf, Hörgeräte, Prothesen, Gehilfen, Fahrtkosten zum Arzt oder ins Spital sowie Zuzahlungen zu Kur- und Rehabilitationsaufenthalten steuerlich geltend gemacht werden. Kostenersätze aus einer gesetzlichen oder freiwilligen Krankenversicherung sind abzuziehen. Bei einem Spitalsaufenthalt müssen zusätzlich156,96 Euro pro Monat bzw. 5,23 Euro pro Tag als Haushaltsersparnis abgezogen werden. Bei Kurkosten: Haushaltsersparnis bis zu 156,96 Euro von den Ausgaben abziehen Ausgaben für Kuraufenthalte sind abzugsfähig, wenn die Kur in direktem Zusammenhang mit einer Krankheit steht, aus medizinischen Gründen zur Heilung nachweislich erforderlich ist und unter ärztlicher Aufsicht erfolgt. Als Nachweis ist eine vor dem Kurantritt ausgestellte ärztliche Bestätigung oder ein Nachweis über die Kostenerstattung durch die Sozialversicherung erforderlich. Abzugsfähig sind die Aufenthaltskosten, die Kosten für medizinische Betreuung und Kurmittel, Fahrtkosten zum und vom Kurort, Aufwendungen für Begleitpersonen bei Kindern oder pflegebedürftigen Personen. Auch hier muss eine Haushaltsersparnis von 156,96 Euro pro Monat bzw. 5,23 Euro pro Tag abgezogen werden. Kosten für Pflegeheim wegen Krankheit ist steuermindernd Kosten, die aufgrund der Unterbringung in einem Pflegeheim entstehen, können als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden. Voraussetzung ist, dass die Unterbringung im Pflegeheim aufgrund von Krankheit, Pflege oder einer besonderen Betreuungsbedürftigkeit erfolgt eine rein altersbedinge Unterbringung ist nicht ausreichend. Absetzbar sind die Wohnkosten inklusive Verpflegungskosten und die direkten Betreuungskosten. Auch die Kosten einer häuslichen Betreuung können abgesetzt werden. Darunter fallen die Kosten der Pflegekraft selbst samt Fahrtkosten und die Kosten für das Pflegematerial. Die Betreuungskräfte wohnen üblicherweise im Haushalt der pflegebedürftigen Person und essen auch dort. Diese Wohn und Verpflegungskosten können pauschal mit 196,20 Euro pro Monat geltend gemacht werden. Der Nachweis der Pflegebedürftigkeit gilt als erbracht, wenn Pflegegeld bezogen wird. Das Pflegegeld muss ebenso wie etwaige Landeszuschüsse von den Pflegekosten abgezogen werden. Im Fall einer Heimunterbringung ist von den Pflegekosten eine Haushaltsersparnis von 156,96 Euro pro Monat abgezogen werden. Tipp der Steuerexperten von TPA Horwath: Bitte prüfen Sie Ihren Steuerbescheid genau. Es ist schon vorgekommen, dass das Pflegegeld vom Finanzamt noch einmal von den geltend gemachten Pflegekosten abgezogen worden ist. Sie können dagegen mit einer Berufung vorgehen, in der Sie die Berechnung der geltend gemachten Ausgaben darlegen. Begräbniskosten im ortsüblichen Ausmaß sind absetzbar Die Kosten eines würdigen, einfachen Begräbnisses und eines Grabdenkmals für einen nahen Angehörigen können im ortsüblichen Ausmaß steuerlich geltend gemacht werden. Dazu zählen ebenfalls Ausgaben für Blumen und Kränze, das Totenmahl und Beileiddanksagungen. Absetzbar sind diese Ausgaben nur insoweit, als sie nicht durch den Nachlass des Verstorbenen gedeckt sind.
4 4 von :25 Bei Behinderung bis zu 726 Euro jährlich pauschale Freibeträge Im Steuerrecht gilt man ab einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 25 Prozent als behindert. In diesem Fall wird bei den außergewöhnlichen Belastungen, die in direktem Zusammenhang mit der Behinderung stehen, kein Selbstbehalt abgezogen. Bei einer körperlichen oder geistigen Behinderung können vom Grad der Behinderung abhängige pauschale Freibeträge berücksichtigt werden. Die jährlichen Pauschalbeträge reichen von 75 Euro bei einer Erwerbsminderung um 25 % bis zu 726 Euro bei einer Erwerbsminderung ab 95 %. Neben den pauschalen Freibeträgen können bei einigen Erkrankungen noch Pauschalbeträge für Diätverpflegung zwischen 42 Euro monatlich und 70 Euro monatlich geltend gemacht werden. Wer aufgrund einer körperlichen Behinderung ein eigenes Fahrzeug benützt, hat zur Abgeltung der Mehraufwendungen Anspruch auf einen monatlichen Freibetrag von 190 Euro. Die dauernde starke Gehbehinderung ist durch eine Bescheinigung nachzuweisen. Bei einer mindestens 50 prozentigen Gehbehinderung können Ausgaben für Taxifahrten bis zu 153 Euro pro Monat abgesetzt werden, wenn kein eigenes KFZ vorhanden ist. Nicht regelmäßig anfallende Kosten für Hilfsmittel (Rollstuhl, Hörgerät, Blindenhilfsmittel, Kosten für einen behindertengerechten Umbau der Wohnung) sind ebenfalls zusätzlich zu den oben angeführten Pauschalbeträgen absetzbar. Anstatt der oben angeführten Pauschalbeträge können auch die tatsächlichen Kosten der Behinderung geltend gemacht werden. Dazu zählen Kosten der Heilbehandlung wie Rezeptgebühren, Medikamente, Arzt- und Krankenhauskosten, Fahrtkosten zum Arzt, soweit sie mit der Behinderung in Zusammenhang stehen. Weitere Beispiele für außergewöhnliche Belastungen wie Kosten für Prozesse oder künstliche Befruchtung Neben den oben angeführten Punkten können unter Anderem noch Ausgaben für Adoptionskosten, künstliche Befruchtung, Sachwalterkosten sowie unter bestimmten sehr engen Voraussetzungen Kosten für Zivilprozesse und Bürgschaften zu Gunsten eines nahen Angehörigen als außergewöhnliche Belastungen mit Selbstbehalt geltend gemacht werden. Weitere Informationen auch auf der Homepage: Weitere Informationen auch auf der Homepage: Service Finanzierung Recht
5 5 von : News Networld Internetservice GmbH
Außergewöhnliche Belastungen
Außergewöhnliche Belastungen Aufwendungen und Ausgaben werden als außergewöhnliche Belastung dann steuerlich anerkannt, wenn alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: sie müssen außergewöhnlich sein,
MehrAußergewöhnliche Belastungen
Außergewöhnliche Belastungen Aufwendungen und Ausgaben werden als außergewöhnliche Belastung dann steuerlich anerkannt, wenn alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: sie müssen außergewöhnlich sein,
MehrAußergewöhnliche Belastungen
Außergewöhnliche Belastungen Aufwendungen und Ausgaben werden als außergewöhnliche Belastung dann steuerlich anerkannt, wenn alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: sie müssen außergewöhnlich sein,
MehrAußergewöhnliche Belastungen
Außergewöhnliche Belastungen Ebenso wie Sonderausgaben handelt es sich bei außergewöhnlichen Belastungen um Aufwendungen, die mit der privaten Lebensführung in Zusammenhang stehen. Außergewöhnliche Belastungen
MehrAußergewöhnliche Belastungen
Außergewöhnliche Belastungen Ebenso wie Sonderausgaben handelt es sich bei außergewöhnlichen Belastungen um Aufwendungen, die mit der privaten Lebensführung in Zusammenhang stehen. Außergewöhnliche Belastungen
Mehraußergewöhnlich sein, zwangsläufig erwachsen, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen wesentlich beeinträchtigen.
BUCHHALTUNG Benötigen Sie Hilfe bei der Finanzbuchhaltung? Wir unterstützen Sie bei der Erfassung von Belegen, Kostenplanung, Erfolgskontrolle und vielem mehr: hilfreiche Tools und Downloads für Ihre Buchhaltung.
MehrSteuerrecht und Diabetes
Steuerrecht und Diabetes einfachgewinnt 03/11 Bei der Arbeitnehmerveranlagung können außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden: Außergewöhnliche Belastungen müssen sein: 1. zwangsläufig 2. außergewöhnlich
MehrDie besten Tipps für den Steuerausgleich
Impressum & Mediadaten Fotocredits Anmelden oder Registrieren trend.at Branchen Steuern Die besten Tipps für den Steuerausgleich veröffentlicht am 28. 1. 2016 von Anneliese Proissl istock Seite 1 von 9
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Wien Senat 1 GZ. RV/0964-W/13 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., Pensionist, Adr.Bw., vom 24. Oktober 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes für
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Linz Senat 7 GZ. RV/0805-L/11 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., gegen den Bescheid des Finanzamtes Braunau Ried Schärding vom 19. Mai 2011 betreffend
MehrWelche krankheits- bzw. behinderungsbedingte Ausgaben können bei der Arbeitnehmerveranlagung
Freitag, 01. März 2013 Welche krankheits- bzw. behinderungsbedingte Ausgaben können bei der Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden? (Stand Februar 2013) Allgemeines zur Arbeitnehmerveranlagung:
MehrSteuerliche Absetzmöglichkeiten bei Behinderung. Stand: Jänner 2017
Steuerliche Absetzmöglichkeiten bei Behinderung Stand: Jänner 2017 Lohn- oder Einkommensteuer Für den Antrag auf Durchführung einer ArbeitnehmerInnenveranlagung haben Sie fünf Jahre Zeit (z. B. kann der
MehrSteuerliche Erleichterungen für chronisch Kranke
Steuerliche Erleichterungen für chronisch Kranke Mag. Josef Ehn office@astoria.at www.astoria.at 1 24.02.2014 / Wien AGENDA Arbeitnehmerveranlagung Werbungskosten Sonderausgaben Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag
MehrPatient + Steuern. Steuerberater Fachberater für internationales Steuerrecht. Dr. Gebhardt + Moritz
Steuerberatung Wirtschaftsprüfung Rechtsberatung Wirtschaftsberatung Belegdepot Patient + Steuern Referent: Sascha Hartmann, Steuerberater Fachberater für internationales Steuerrecht 1 Überblick Osthessischer
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Graz Senat (Graz) 6 GZ. RV/0691-G/10 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der AA, Adresse, vertreten durch Mag. R. Dirnböck, Steuerberater, 8480 Mureck, Bahnhofstraße
MehrGrundbegriffe Ertragsteuern. Verkehrsteuern Sonstige Steuern Verfahrensrecht
steuer 31 steuer 32 1 steuer Werbungskosten sind Aufwendungen, die mit der Einnahmenerzielung, also dem Beruf in Zusammenhang stehen. 33 steuer Das Pendlerpauschale wird als Abgeltung der Werbungskosten
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Wien Senat (Wien) 16 GZ. RV/0746-W/10 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 4. Dezember 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22
MehrABGABEN UND STEUERN. Steuerermäßigung bei außergewöhnlicher Belastung
ABGABEN UND STEUERN Steuerermäßigung bei außergewöhnlicher Belastung März 2017 Dieses Infoblatt ist ein Produkt der Zusammenarbeit aller Wirtschaftskammern. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Wirtschaftskammer
MehrSteuertipps für Eltern
Steuertipps für Eltern Wer Kinder hat, kann jeden Euro gut brauchen Gerechtigkeit muss sein Steuertipps für Eltern Wenn Sie nach der Karenz in den Beruf zurückkehren, können Sie sich Geld vom Finanzamt
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Wien Senat 7 GZ. RV/1616-W/08 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Johann A., Adr., vom 30. April 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Neunkirchen
MehrSteuerliche Absetzmöglichkeiten
Steuerliche Absetzmöglichkeiten DAS BUNDESSOZIALAMT INFORMIERT ÜBER EINE LEISTUNG DES FINANZAMTES: AUSSERGEWÖHNLICHE BELASTUNGEN bei Behinderungen: Bei Vorliegen von körperlichen oder geistigen Behinderungen
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Wien Senat 8 GZ. RV/1379-W/12 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., Adr., gegen den Bescheid des Finanzamtes Baden Mödling betreffend Einkommensteuer
MehrBerufungsentscheidung
E Außenstelle Graz Senat 6 GZ. RV/0426-G/02 Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt betreffend Einkommensteuer 2001
MehrSteuer Tipps. für die Arbeitnehmer/innenveranlagung.
Steuer Tipps 2013 für die Arbeitnehmer/innenveranlagung 2012 www.bmf.gv.at www.facebook.com/finanzministerium Steuer-Tipps 2013 Sehr geehrte/r Steuerzahler/in! Weniger, einfacher, leistungsgerechter und
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Wien Senat 5 GZ. RV/1536-W/10 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, gegen den Bescheid des Finanzamtes Amstetten Melk Scheibbs vom 18. Dezember 2009
MehrAußergewöhnliche Belastungen
Mandanten-Info Eine Dienstleistung Ihres steuerlichen Beraters Außergewöhnliche Belastungen Steuerliche Abzugsmöglichkeiten und aktuelle Entwicklungen In enger Zusammenarbeit mit Inhalt 1. Einleitung...
MehrBerufungsentscheidung
E Außenstelle Wien Senat 15 GZ. RV/2847-W/02 Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 9., 18. und 19. Bezirk in Wien und
MehrABGABEN UND STEUERN. Steuerermäßigung bei außergewöhnlicher Belastung. 2. Auflage. Juni 2005 1
ABGABEN UND STEUERN Steuerermäßigung bei außergewöhnlicher Belastung 2. Auflage Juni 2005 1 Impressum Wirtschaftskammern Österreich Für den Inhalt verantwortlich: Kompetenz-Center Abgaben und Steuern Es
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Wien Senat 1 GZ. RV/2742-W/10 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 7. April 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Wien Senat (Wien) 7 GZ. RV/2747-W/07 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der E., gegen den Bescheid des Finanzamtes XY, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung)
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Linz Senat 5 GZ. RV/0355-L/09 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des V.B., Adresse, vom 30 September 2008 gegen die Bescheide des Finanzamtes Freistadt
MehrSTEUERTIPPS FÜR ELTERN
STEUERTIPPS FÜR ELTERN WIE ELTERN MIT DER ARBEITNEHMERINNEN- VERANLAGUNG STEUERN SPAREN GERECHTIGKEIT MUSS SEIN Was bringt Ihnen als Eltern die ANV? Warum sollten Sie als Eltern die ANV machen? Weil Ihnen
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Salzburg Senat 10 GZ. RV/0466-S/10 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., Adresse, vom 10. Mai 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Land,
MehrFREIBETRÄGE BEI KRANKHEIT UND KÖRPERLICHER BEEINTRÄCHTIGUNG
Krankheitskosten sind steuerbegünstigte außergewöhnliche Belastungen Jede langandauernde Krankheit kostet Geld. Aus diesem Grund haben wir eine Unterlage zusammengefasst, die vor allem Steuerpflichtigen,
MehrArten von Steuern. Betriebssteuern Privatsteuern Betriebliche Durchlaufsteuern Aktivierungspflichtige Steuern
Steuern Arten von Steuern Betriebssteuern Privatsteuern Betriebliche Durchlaufsteuern Aktivierungspflichtige Steuern Betriebssteuern Sind steuerlich abzugsfähig = Aufwand Grundsteuer Motorbezogene Versicherungssteuer
Mehr. Ausgaben aus ihrer Privatsphäre steuerlich absetzbar?
. Ausgaben aus ihrer Privatsphäre steuerlich absetzbar? In den letzten beiden Ausgaben habe ich die steuerliche Behandlung jener Ausgaben beschrieben, die durch Ihre zahnärztliche Tätigkeit veranlasst
MehrSonderausgaben sind bestimmte private Ausgaben, die steuerlich begünstigt sind:
Tipps für Energie-AG-Pensionisten zur Arbeitnehmerveranlagung 2013 Arbeitnehmer und Pensionisten zahlen Lohnsteuer! Selbständige unterliegen der Einkommensteuer. Steuermindernde Maßnahmen: 1. Sonderausgaben
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Graz Senat 2 GZ. RV/0122-G/05 Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des GP, vertreten durch BDO Rabel & Pilz Wirtschaftstreuhand und Steuerberatungs GmbH,
MehrSteuerliche Abzugsmöglichkeiten von Kinderbetreuungskosten
Steuerliche Abzugsmöglichkeiten von Kinderbetreuungskosten Allgemeines I. Steuerliche Begünstigung beim Steuerpflichtigen ohne Arbeitgeberzuwendung 3. Kinderbetreuungskosten als haushaltsnahe Dienstleistung
MehrMusterbriefe 189. Für die genannte Tätigkeit als... (Berufsgruppe) haben wir als Arbeitgeber folgende Kostenersätze 1) steuerfrei ausgezahlt:
Musterbriefe 189 Absender Empfänger Bestätigung über pauschalierte Werbungskosten Sehr geehrte Damen und Herren, Arbeitnehmer:... SV-Nr.:... war bei uns im Jahr... / in den Zeiträumen.... ausschließlich
MehrSTEUERTIPPS FÜR ELTERN WIE ELTERN MIT DER ARBEITNEHMERINNEN- VERANLAGUNG STEUERN SPAREN
STEUERTIPPS FÜR ELTERN WIE ELTERN MIT DER ARBEITNEHMERINNEN- VERANLAGUNG STEUERN SPAREN Was bringt Ihnen als Eltern die ANV? Entlastungen für Familien mit Kindern Der Kinderfreibetrag, der Mehrkindzuschlag,
MehrIM NAMEN DER REPUBLIK!
VERFASSUNGSGERICHTSHOF E 2556/2015-12 22. September 2016 IM NAMEN DER REPUBLIK! Der Verfassungsgerichtshof hat unter dem Vorsitz des Präsidenten Dr. Gerhart HOLZINGER, in Anwesenheit der Vizepräsidentin
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Wien Senat 7 GZ. RV/2378-W/06 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., gegen den Bescheid des Finanzamtes Neunkirchen Wr. Neustadt, betreffend Einkommensteuer
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Klagenfurt Senat 2 GZ. RV/0299-K/12 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des R.G., Pensionist, geb. xy, F,R3, vom 3. Mai 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Graz Senat (Graz) 6 GZ. RV/0374-G/10 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des AA, Adresse, vertreten durch Tischendorf & Margreiter Steuerberatungs OG, 8010
MehrSteuerratgeber Pflege- und Betreuungskosten
Steuerratgeber Pflege- und Betreuungskosten Unterstützung durch das Steuerrecht für Familien mit pflegebedürftigen und zu betreuenden Angehörigen. Vereinbarkeit von Familie und Beruf Ministerium für Finanzen
MehrSteuerliche Entlastung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen
Steuerliche Entlastung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen Telefonvortrag am 3. März 2009 für das Portal Mittelstand-und-Familie Lothar Winkel, Steuerberater, Berlin www.mittelstand-und-familie.de
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Wien Senat 5 GZ. RV/1872-W/06 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, gegen den Bescheid des Finanzamtes X vom 2. Juni 2006 betreffend Einkommensteuer
MehrGRENZGÄNGER Checkliste für Ihre Steuererklärung
GRENZGÄNGER Checkliste für Ihre Steuererklärung In Ihrem eigenen Interesse ersuchen wir Sie darum, diese Checkliste gewissenhaft und vollständig auszufüllen. Nur so ist es möglich, sowohl Ihre Einkommensteuer
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Salzburg Senat 10 GZ. RV/0548-S/09 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., Adresse, vom 14. Juni 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Land,
MehrInformationen für Eltern. Steuerliche Berücksichtigung der Kinderbetreuungskosten
Informationen für Eltern Steuerliche Berücksichtigung der Kinderbetreuungskosten Mit der verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten zielt die Bundesregierung nicht nur auf positive
MehrSteuerrechtliche Tipps zur Erstellung von Steuerausgleichen
Steuerrechtliche Tipps zur Erstellung von Steuerausgleichen Eckbauer Wirtschaftstreuhand GesmbH Vortragender: Helmut Eckbauer, Thomas Eckbauer MA Ersteller: Thomas Eckbauer MA Über mich Name: Helmut Eckbauer
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Graz Senat (Graz) 6 GZ. RV/0758-G/10 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des AAA, Adresse, vom 7. August 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Oststeiermark
MehrSteuertipps für Eltern. Die wichtigsten Infos im Überblick WIR SIND FÜR SIE DA!
Steuertipps für Eltern Die wichtigsten Infos im Überblick WIR SIND FÜR SIE DA! »Hier erfahren Eltern, wie sie Steuern sparen können.«ak Präsident Erwin Zangerl Was bringt Ihnen als Eltern die ANV? Warum
MehrTool Außergewöhnliche Belastungen. Stand Verantwortlich: Herr Weiß C4-16 Jahr Name Zeichen von/am bis am durch. o o o o. o o o. o o o.
I C Tl Außergewöhnliche Belastungen F Int.Nr. 57 Stand 31.12.2009 Verantwrtlich: Herr Weiß C4-16 Mandant Jahr Bearbeiter Bearbeitungszeitraum geprüft Nr. Name Name Zeichen vn/am bis am durch Thema Tl Steuererklärungen,
MehrEinkommenserklärung für die soziale Wohnraumförderung von Wohnungssuchenden/Wohnungsinhabern/ Wohnungsinhaberinnen
Einkommenserklärung für die soziale Wohnraumförderung von Wohnungssuchenden/Wohnungsinhabern/ Wohnungsinhaberinnen Name, Vorname: Anschrift: Geburtsdatum: Beruf (Angabe freiwillig) 1. Meine steuerpflichtigen
MehrInformationen für Beihilfeberechtigte
Informationen für Beihilfeberechtigte Mit Wirkung vom 01.01.2017 ist die Beihilfenverordnung des Landes Nordrhein- Westfalen -BVO NRW- geändert worden. Soweit nachfolgend nichts anderes geregelt ist, sind
MehrEin Service von SIART + TEAM TREUHAND GmbH für die MitarbeiterInnen unserer Klienten und Partner
Ein Service von SIART + TEAM TREUHAND GmbH für die MitarbeiterInnen unserer Klienten und Partner Holen Sie sich Ihr Geld zurück Schenken Sie keinen Steuer-Euro her. Machen Sie die Arbeitnehmerveranlagung.
MehrAktuelles aus dem Steuerrecht
Aktuelles aus dem Steuerrecht September 2016 Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit gem. 25 EStG Sonstige Bezüge gem. 29 Z. 4 EStG (Funktionsgebühren) Bürgermeister Stadträte Gemeinderäte Vorstandsmitglieder
MehrABGABEN UND STEUERN. Steuerermäßigung bei außergewöhnlicher Belastung
ABGABEN UND STEUERN Steuerermäßigung bei außergewöhnlicher Belastung Jänner 2015 Dieses Infoblatt ist ein Produkt der Zusammenarbeit aller Wirtschaftskammern. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Wirtschaftskammer
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Wien Senat 15 GZ. RV/0725-W/08 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Dr. A. B., Steuerberater & Wirtschaftsprüfer, XXXX YYYY, A-Str.1,
MehrGeld, das Familien zusteht
Geld, das Familien zusteht Themenübersicht Das Kind in der Arbeitnehmerveranlagung Kinderfreibetrag Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrag Unterhaltsabsetzbetrag Mehrkindzuschlag Erhöhte Topfsonderausgaben
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Wien Senat 1 GZ. RV/3162-W/11 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., Sicherheitswachebeamter, 1120 Wien, X-Gasse, vom 7. Oktober 2011 gegen den Bescheid
MehrSteuertipps für Eltern
Steuertipps für Eltern Das steht Ihnen steuerlich zu AK-Hotline T 05 7799-0 www.arbeiterkammer.at Meine AK. Ganz groß für mich da. 1 AK Infoservice So schön es ist, Kinder zu haben sie kosten auch Geld.
MehrBerufungsentscheidung
E Außenstelle Linz Senat 3 GZ. RV/0509-L/03 Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Berufungswerbers gegen den Bescheid des Finanzamtes betreffend Einkommensteuer für
MehrSteuer und Geld IHRE CHECKLISTE ARBEITNEHMER/INNENVERANLAGUNG MIT CHECKLISTE L1, L1K UND L1AB FÜR Stark für Sie.
IHRE CHECKLISTE ARBEITNEHMER/INNENVERANLAGUNG MIT CHECKLISTE L1, L1K UND L1AB FÜR 2016 Steuer und Geld Stark für Sie. 1 Allgemeines zur Arbeitnehmer/innenveranlagung Was anfangs noch kompliziert klingt,
MehrFragen und Antworten zur Internet-Anwendung und zu bestimmten steuermindernden Aufwendungen
Fragen und Antworten zur Internet-Anwendung und zu bestimmten steuermindernden Aufwendungen 1. Welche Unterlagen werden mindestens benötigt, um ein tragfähiges Ergebnis des Alterseinkünfte-Rechners zu
MehrBasiswissen Steuer und Studium. Lohnsteuer. von Sebastian Schmidt, Antje Meyer. 1. Auflage
Basiswissen Steuer und Studium Lohnsteuer von Sebastian Schmidt, Antje Meyer 1. Auflage Lohnsteuer Schmidt / Meyer schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG Thematische Gliederung:
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Wien Senat 15 GZ. RV/0477-W/06 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw, gegen die Bescheide des Finanzamtes FA vom 8. November 2005 betreffend Einkommensteuer
MehrKrankheitskosten in der Steuererklärung
Krankheitskosten in der Steuererklärung Von Grippe, Erkältungen und Husten bleiben Jahr für Jahr nur wenige verschont. Schnell kommen einige Euro zusammen, um sich wieder in Form zu bringen. Damit sich
MehrEinkommenserklärung für die soziale Wohnraumförderung von Wohnungssuchenden/Wohnungsinhabern/ Wohnungsinhaberinnen
Einkommenserklärung für die soziale Wohnraumförderung von Wohnungssuchenden/Wohnungsinhabern/ Wohnungsinhaberinnen Name, Vorname: Anschrift: Geburtsdatum: Beruf (Angabe freiwillig) 1. Meine steuerpflichtigen
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Linz Senat 7 GZ. RV/0231-L/11 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., gegen den Bescheid des Finanzamtes Braunau Ried Schärding vom 19. Oktober 2010
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Salzburg Senat 12 GZ. RV/0296-S/07 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Berufungswerberin gegen den Bescheid des Finanzamtes betreffend Einkommensteuer
MehrMüssen Kinder für ihre Eltern zahlen oder Eltern für ihre Kinder?
Müssen Kinder für ihre Eltern zahlen oder Eltern für ihre Kinder? Referentin: Rechtsanwältin Stephanie Vrey, Kanzlei Seppel & Partner Zeughausstr. 2, 26121 Oldenburg Gesetzesgrundlage: 94 SGB XII Grundsatz:
MehrSkriptum. Einkommensteuer. Stand 09/2013. Prof. Mag (FH) Hannes Ehrschwendtner
Skriptum Einkommensteuer Stand 09/2013 I INHALTSVERZEICHNIS 1. EINLEITUNG... 1 2. STEUERPFLICHT... 1 3. EINKÜNFTEERMITTLUNG... 1 3.1. Betriebsvermögensvergleich... 2 3.2. Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (
MehrIM NAMEN DER REPUBLIK
GZ. RV/3100585/2015 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. A in der Beschwerdesache Bf, über die Beschwerde vom 05.09.2014 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt
MehrIM NAMEN DER REPUBLIK
GZ. RV/6100944/2015 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. GSW in der Beschwerdesache XXX, vertreten durch Heinrich Othmar Gadner, Dr-Richard-Hartmann-Str 8, 5082 Grödig,
MehrHaushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und haushaltsnahe Dienstleistungen - mit den wichtigen Änderungen ab dem Jahr
Steuerberater Jutta Wimmer Steuerberaterin Prof. Dr. Peter Schlieper Steuerberater Schustergasse 2a 86609 Donauwörth Tel. 0906 / 29 99 44-0 Fax 0906 / 29 99 44-50 info@wimmer-schlieper.de www.wimmer-schlieper.de
MehrAlles, was Sie über Steuern
Wolf-Dieter Tölle Alles, was Sie über Steuern im Ruhestand wissen müssen FBV Inhalt Einleitung... 7 1. Müssen Sie (überhaupt) Steuern zahlen und wenn ja, in welchem Umfang?... 9 1.1 Steuerpflicht für Rentner
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Wien Senat 1 GZ. RV/0933-W/12 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 20. Februar 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 12., 13. und 14.
MehrDer Schwerbehindertenausweis
Der Schwerbehindertenausweis Der Ausweis wird auf Antrag an das Versorgungsamt ausgestellt. Das Versorgungsamt stellt den Grad der Behinderung GdB fest und bestimmt die damit verbundenen Nachteilsausgleiche.
MehrErläuterungen zum Berechnungsbogen Unterhalt 2005
Berechnungsbogen Unterhalt 2005 Unser Tip: Unter www.steuertip-service.de können Sie den Berechnungsbogen Unterhalt 2005 als interaktives PDF-Formular herunterladen, sofort am Bildschirm ausfüllen und
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Wien SENAT 14 GZ. RV/1247-W/06 Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 9. Mai 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom 11. April 2006
MehrDIE ZEHN BESTEN STEUERTIPPS FÜR ARBEITNEHMERINNEN
DIE ZEHN BESTEN STEUERTIPPS FÜR ARBEITNEHMERINNEN Arbeit ist Österreich immer noch viel zu hoch und das Vermögen viel zu niedrig besteuert. Doch viele ArbeitnehmerInnen haben gute Chancen, Geld vom Finanzamt
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Wien Senat 8 GZ. RV/0334-W/13 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, Adr1, vom 15. November 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes A vom 23. Oktober
Mehr1) Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit / Versorgungsbezügen
Einkommenserklärung für den Sozialen Wohnungsbau (Für jede haushaltsangehörige Person mit eigenem Einkommen ist eine gesonderte Einkommenserklärung notwendig) Name, Vorname Anschrift (Ort, Straße und Hausnummer)
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Klagenfurt Senat 2 GZ. RV/0422-K/11 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der G.N., geb. xy, FS11, vom 20. Juni 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes Spittal
MehrSozial- und Wirtschaftsstatistik aktuell AK Wien
Sozial- und Wirtschaftsstatistik aktuell AK Wien Steuerliche Familienförderung in Österreich WUSSTEN SIE, DASS in Österreich in die steuerliche Familienförderung jährlich zirka 2 Mrd. Euro investiert werden?
MehrLösung Übungen Sonderausgaben
Lösung Übungen Sonderausgaben Aufgabe 1 10b Absatz 1 EStG Spende Kirche 600,00 Spende gemeinnützig 1.000,00 1.600,00 maximal 20% v. GdE 8.000,00 10b Absatz 2 EStG; vorrangig 34g EStG 1.800,00 Ausgaben
MehrKlientenInfo Ausgabe 2/2017
KlientenInfo Ausgabe 2/2017 Inhalt: 1. LOHNSTEUER... 1 1.1 Termin 30.9.2017 Abgabe der Arbeitnehmerveranlagung bei mehr als einem Beschäftigungsverhältnis... 1 1.2 Arbeitnehmerveranlagung... 1 1.2.1 Pflichtveranlagung...
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Wien Senat 18 GZ. RV/0890-W/12 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., Adr., gegen den Bescheid des Finanzamtes Lilienfeld St. Pölten betreffend Einkommensteuer
MehrHaushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen im privaten Haushalt
Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen im privaten Haushalt Wir machen aus Zahlen Werte Das Einkommensteuergesetz bietet Ihnen die Möglichkeit, Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen,
MehrPraxisticker Nr. 527: BayLFSt: Legasthenie als außergewöhnliche Belastung nach 33 EStG
Praxisticker Nr. 527: BayLFSt: Legasthenie als außergewöhnliche Belastung nach 33 EStG Das Bayerische Landesamt für Steuern hat eine Verwaltungsanweisung zum "Abzug von Aufwendungen zur Behandlung einer
MehrRENTNER- STEUERERKLÄRUNGEN WIE SIE FEHLER VERMEIDEN
https://www.vlh.de/krankheit-vorsorge/altersbezuege.html RENTNER- STEUERERKLÄRUNGEN WIE SIE FEHLER VERMEIDEN Seit 1. Januar 2005 ist das Alterseinkünftegesetz in Kraft. Demnach gilt bei Renten aus der
MehrAntrag auf Befreiung von Zuzahlungen für das Jahr
Bitte Nachweise beifügen Bitte Zuzahlungs-/Einkommensnachweise beifügen Antrag auf Befreiung von Zuzahlungen für das Jahr 2 0 1 7 Name: Vorname: Versicherungsnummer: Ich bin ledig verheiratet getrennt
MehrDépartement des finances, des institutions et de la santé Service cantonal des contributions Section des personnes physiques
Département des finances, des institutions et de la santé Service cantonal des contributions Section des personnes physiques Departement für Finanzen, Institutionen und Gesundheit Kantonale Steuerverwaltung
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Wien Senat 12 GZ. RV/2463-W/08 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw., W., Hgassexy, vom 1. Oktober 2007 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Linz Senat 4 GZ. RV/0030-L/09 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des R O, Adr, vom 25. April 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Gmunden Vöcklabruck
MehrBayer. Staatsministerium der Finanzen
Bayer. Staatsministerium der Finanzen 25 - P 1820-0199 - 56165/03 80539 München, 22. Dezember 2003 Geschäftszeichen bei Antwort bitte angeben Tel. Durchwahl-Nr. (089) 2306-2494 Bayer. Staatsministerium
Mehr