Generell müssen außergewöhnliche Belastungen immer im Jahr der Zahlung abgesetzt werden. Es. 1 von :25

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1 1 von :25 Anneliese Proissl/TPA :22 Uhr Eine außergewöhnliche Belastung liegt dann vor, wenn die Aufwendungen höher sind als bei der Mehrheit der Steuerpflichtigen mit einem vergleichbaren Einkommen. Lesen Sie in welchen Fällen konkret eine solche außergewöhnliche Belastung vorliegt und wann der Staat einen Selbstbehalt verlangt. Um eine außergewöhnliche Belastung geltend machen zu können müssen diese Ausgaben dem Steuerzahler zudem zwangsläufig erwachsen man darf sich ihnen aus rechtlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen können. Und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit muss durch die Aufwendung wesentlich beeinträchtigt sein. Das ist in der Regel dann der Fall, wenn die Ausgaben den Selbstbehalt für außergewöhnliche Belastungen überschreiten. Solche Ausgaben kann man jedoch nicht absetzen, wenn man schuldhaft oder grob fahrlässig gehandelt hat. Außergewöhnliche Belastungen können von allen Steuerpflichtigen, also von Arbeitnehmern und Selbständigen abgesetzt werden. Diese Ausgaben können für den Steuerpflichtigen selbst, seinen (Ehe-)Partner und seine Kinder geltend gemacht werden. Die außergewöhnlichen Belastungen in Zusammenhang mit Kindern sind auf dem Formular L1k als Beilage zur Steuererklärung einzutragen. (Details dazu finden Sie auch im dritten Teil der FORMAT-Steuerserie.) Generell müssen außergewöhnliche Belastungen immer im Jahr der Zahlung abgesetzt werden. Es

2 2 von :25 kommt dabei nicht darauf an, wann die Leistung erbracht wurde oder wann die Rechnung ausgestellt wurde. Die Aufwendungen sind um Kostenersätze wie Versicherungsentschädigungen, Landes- oder Gemeindezuschüsse oder das Pflegegeld zu kürzen. Kein Selbstbehalt für Kosten von Kinderbetreuung und Katastrophenschäden Grundsätzlich ist zwischen außergewöhnlichen Belastungen mit oder ohne Selbstbehalt zu unterscheiden. Kein Selbstbehalt muss bei Ausgaben für die Kinderbetreuungskosten, beim Pauschalbetrag für auswärtige Berufsausbildung von Kindern, bei Katastrophenschäden und bei Ausgaben in Zusammenhang mit einer Behinderung berücksichtigt werden. Selbstbehalt je nach Einkommen gestaffelt Die Bemessungsgrundlage für den Selbstbehalt errechnet sich aus der Summe aller unversteuerten Bezüge (inklusive Urlaubs- und Weihnachtsgeld), abzüglich Sozialversicherungsbeiträge, Werbungskosten- und Sonderausgaben. Der Selbstbehalt beträgt bis zu einem steuerpflichtigen Jahreseinkommen von Euro sechs Prozent, bei einem Einkommen zwischen und Euro acht Prozent, bei einem Einkommen zwischen und Euro zehn Prozent und bei einem Einkommen von mehr Euro zwölf Prozent des steuerpflichtigen Einkommens. Der Selbstbehalt vermindert sich um je 1 Prozent, wenn dem Steuerpflichtigen der Alleinverdienerabsetzbetrag oder der Alleinerzieherabsetzbetrag zusteht und für jedes Kind. Der Selbstbehalt wird vom Finanzcomputer automatisch berechnet. TPA Horwath Steuerexperte Wolfgang Piribauer: Tragen Sie daher immer die vollen Ausgaben in die Steuererklärung ein, nur gekürzt um die oben dargestellten Kostenersätze! Ein weiterer Tipp von TPA Horwath: Wenn Sie Ausgaben haben, die dem Selbstbehalt unterliegen, schätzen Sie zuerst die Höhe der Ausgaben grob ab. So wirken sich aufgrund des Selbstbehalts Ausgaben für außergewöhnliche Belastungen unter Euro auch bei niedrigem Einkommen steuerlich nicht aus. Da der Selbstbehalt in jedem Jahr einmal anfällt, sollten Ausgaben für außergewöhnliche Belastungen, soweit finanziell möglich, in einem Kalenderjahr bezahlt werden. Das gilt etwa, wenn Zahnarzt Ratenzahlungen für einen Zahnersatz oder für Regulierungen für Kinder anbietet. Auch verschiedene absetzbare Ausgaben sollten, soweit planbar, in einem Jahr zusammengefasst werden. Wenn Sie bereits wissen, das im nächsten Jahr größere Ausgaben, wie Zahnarztkosten auf Sie zukommen, sammeln Sie in diesem Jahr auch alle kleineren Ausgaben, wie Rezeptgebühren oder sonstige Gesundheitskosten. Hier gilt auch Kleinvieh macht Mist. Diese Kosten für Katastrophenschäden können Sie von der Steuer absetzen Als Katastrophenschäden gelten Schäden durch Naturkatastrophen, insbesondere verursacht durch Hochwasser, Erdrutsch, Vermurung, Sturm oder Lawinen. Absetzbar sind die Kosten für die Beseitigung von unmittelbaren Katastrophenschäden, für Reparatur und Sanierung beschädigter Gegenstände und die Kosten für die Ersatzbeschaffung zerstörter Gegenstände. Darunter fallen beispielsweise die Kosten einer neuen Waschmaschine, Kühltruhe und ähnlicher Gegenstände, wenn die alten Geräte bei einer Überschwemmung des Kellers unbrauchbar geworden sind. Diese Kosten können ohne Berücksichtigung eines Selbstbehalts geltend gemacht werden. Allerdings müssen Versicherungsentschädigungen oder Zuschüsse von öffentlichen Stellen abgezogen werden.

3 3 von :25 Von Arzthonoraren bis Kuraufenthalte: Diese Krankenkosten können Sie geltend machen Als Krankheitskosten können Arzt- und Krankenhaushonorare, Kosten für Medikamente und Heilbehandlungen, Rezeptgebühren, Behandlungsbeiträge und Selbstbehalte, Aufwendungen für Heilbehelfe - wie Zahnersatz, Sehbehelf, Hörgeräte, Prothesen, Gehilfen, Fahrtkosten zum Arzt oder ins Spital sowie Zuzahlungen zu Kur- und Rehabilitationsaufenthalten steuerlich geltend gemacht werden. Kostenersätze aus einer gesetzlichen oder freiwilligen Krankenversicherung sind abzuziehen. Bei einem Spitalsaufenthalt müssen zusätzlich156,96 Euro pro Monat bzw. 5,23 Euro pro Tag als Haushaltsersparnis abgezogen werden. Bei Kurkosten: Haushaltsersparnis bis zu 156,96 Euro von den Ausgaben abziehen Ausgaben für Kuraufenthalte sind abzugsfähig, wenn die Kur in direktem Zusammenhang mit einer Krankheit steht, aus medizinischen Gründen zur Heilung nachweislich erforderlich ist und unter ärztlicher Aufsicht erfolgt. Als Nachweis ist eine vor dem Kurantritt ausgestellte ärztliche Bestätigung oder ein Nachweis über die Kostenerstattung durch die Sozialversicherung erforderlich. Abzugsfähig sind die Aufenthaltskosten, die Kosten für medizinische Betreuung und Kurmittel, Fahrtkosten zum und vom Kurort, Aufwendungen für Begleitpersonen bei Kindern oder pflegebedürftigen Personen. Auch hier muss eine Haushaltsersparnis von 156,96 Euro pro Monat bzw. 5,23 Euro pro Tag abgezogen werden. Kosten für Pflegeheim wegen Krankheit ist steuermindernd Kosten, die aufgrund der Unterbringung in einem Pflegeheim entstehen, können als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden. Voraussetzung ist, dass die Unterbringung im Pflegeheim aufgrund von Krankheit, Pflege oder einer besonderen Betreuungsbedürftigkeit erfolgt eine rein altersbedinge Unterbringung ist nicht ausreichend. Absetzbar sind die Wohnkosten inklusive Verpflegungskosten und die direkten Betreuungskosten. Auch die Kosten einer häuslichen Betreuung können abgesetzt werden. Darunter fallen die Kosten der Pflegekraft selbst samt Fahrtkosten und die Kosten für das Pflegematerial. Die Betreuungskräfte wohnen üblicherweise im Haushalt der pflegebedürftigen Person und essen auch dort. Diese Wohn und Verpflegungskosten können pauschal mit 196,20 Euro pro Monat geltend gemacht werden. Der Nachweis der Pflegebedürftigkeit gilt als erbracht, wenn Pflegegeld bezogen wird. Das Pflegegeld muss ebenso wie etwaige Landeszuschüsse von den Pflegekosten abgezogen werden. Im Fall einer Heimunterbringung ist von den Pflegekosten eine Haushaltsersparnis von 156,96 Euro pro Monat abgezogen werden. Tipp der Steuerexperten von TPA Horwath: Bitte prüfen Sie Ihren Steuerbescheid genau. Es ist schon vorgekommen, dass das Pflegegeld vom Finanzamt noch einmal von den geltend gemachten Pflegekosten abgezogen worden ist. Sie können dagegen mit einer Berufung vorgehen, in der Sie die Berechnung der geltend gemachten Ausgaben darlegen. Begräbniskosten im ortsüblichen Ausmaß sind absetzbar Die Kosten eines würdigen, einfachen Begräbnisses und eines Grabdenkmals für einen nahen Angehörigen können im ortsüblichen Ausmaß steuerlich geltend gemacht werden. Dazu zählen ebenfalls Ausgaben für Blumen und Kränze, das Totenmahl und Beileiddanksagungen. Absetzbar sind diese Ausgaben nur insoweit, als sie nicht durch den Nachlass des Verstorbenen gedeckt sind.

4 4 von :25 Bei Behinderung bis zu 726 Euro jährlich pauschale Freibeträge Im Steuerrecht gilt man ab einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 25 Prozent als behindert. In diesem Fall wird bei den außergewöhnlichen Belastungen, die in direktem Zusammenhang mit der Behinderung stehen, kein Selbstbehalt abgezogen. Bei einer körperlichen oder geistigen Behinderung können vom Grad der Behinderung abhängige pauschale Freibeträge berücksichtigt werden. Die jährlichen Pauschalbeträge reichen von 75 Euro bei einer Erwerbsminderung um 25 % bis zu 726 Euro bei einer Erwerbsminderung ab 95 %. Neben den pauschalen Freibeträgen können bei einigen Erkrankungen noch Pauschalbeträge für Diätverpflegung zwischen 42 Euro monatlich und 70 Euro monatlich geltend gemacht werden. Wer aufgrund einer körperlichen Behinderung ein eigenes Fahrzeug benützt, hat zur Abgeltung der Mehraufwendungen Anspruch auf einen monatlichen Freibetrag von 190 Euro. Die dauernde starke Gehbehinderung ist durch eine Bescheinigung nachzuweisen. Bei einer mindestens 50 prozentigen Gehbehinderung können Ausgaben für Taxifahrten bis zu 153 Euro pro Monat abgesetzt werden, wenn kein eigenes KFZ vorhanden ist. Nicht regelmäßig anfallende Kosten für Hilfsmittel (Rollstuhl, Hörgerät, Blindenhilfsmittel, Kosten für einen behindertengerechten Umbau der Wohnung) sind ebenfalls zusätzlich zu den oben angeführten Pauschalbeträgen absetzbar. Anstatt der oben angeführten Pauschalbeträge können auch die tatsächlichen Kosten der Behinderung geltend gemacht werden. Dazu zählen Kosten der Heilbehandlung wie Rezeptgebühren, Medikamente, Arzt- und Krankenhauskosten, Fahrtkosten zum Arzt, soweit sie mit der Behinderung in Zusammenhang stehen. Weitere Beispiele für außergewöhnliche Belastungen wie Kosten für Prozesse oder künstliche Befruchtung Neben den oben angeführten Punkten können unter Anderem noch Ausgaben für Adoptionskosten, künstliche Befruchtung, Sachwalterkosten sowie unter bestimmten sehr engen Voraussetzungen Kosten für Zivilprozesse und Bürgschaften zu Gunsten eines nahen Angehörigen als außergewöhnliche Belastungen mit Selbstbehalt geltend gemacht werden. Weitere Informationen auch auf der Homepage: Weitere Informationen auch auf der Homepage: Service Finanzierung Recht

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