SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung Soziale Sicherheit.
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- Jürgen Dressler
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1 SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Zentral-Prüfungskommission Berufsprüfung 0 Soziale Sicherheit Lösungsvorschläge : Prüfungsdauer: Anzahl Seiten der Prüfung (inkl. Deckblatt): Beilage(n): 60 Minuten 6 Keine Maximale Punktzahl: 60 Erzielte : Note: Hinweise: Schreiben Sie Ihre auf das Deckblatt und jede Seite. Prüfen Sie den Aufgabensatz auf seine Vollständigkeit. Schreiben Sie Ihre Antworten ausschliesslich auf die Vorderseiten der Antwort-/Lösungsblätter. Stichworte sind zugelassen (auf Ausnahmen wird hingewiesen). Der blosse Hinweis auf einen Gesetzes- oder Verordnungsartikel genügt nicht (ausser, es wird ausdrücklich erlaubt). Verwenden Sie bei Bedarf für Ihre Lösungen ein Zusatzblatt. Die Prüfungsaufgaben können in beliebiger Reihenfolge gelöst werden. Teillösungen ergeben ebenfalls. Das maximum wird bei jeder Aufgabe angegeben. Die Experten Unterschriften Datum Experte Experte
2 Aufgabe : Aussagen über die Soziale Sicherheit 5 Kreuzen Sie an, ob die Aussagen zutreffen (richtig) oder nicht (falsch).. Das 3-Säulen-Prinzip ist in einer internationalen Konvention verankert. o richtig x falsch. Die Subrogation hat das Ziel, eine Überentschädigung zu vermeiden. o richtig x falsch.3 Eine Erhöhung der Beiträge hat immer auch eine Erhöhung der Sozialleistungsquote zur Folge. o richtig x falsch.4 Ein Selbstständigerwerbender kann sich nicht der beruflichen Vorsoge anschliessen. o richtig x falsch.5 Eine Finanzierung der Sozialversicherungen mittels Mehrwertsteuer hat keinen Einfluss auf die Arbeitskosten. x richtig o falsch.6 Mit den bilateralen Abkommen CH/EU wurden die Verträge zwischen der Schweiz und den einzelnen Staaten der EU abgeschafft. o richtig x falsch.7 Die BVG-Guthaben der Versicherten werden jedes Jahr automatisch vorschüssig verzinst. o richtig x falsch.8 Die Militärversicherung ist ein typisches Beispiel einer finalen Versicherung x richtig o falsch.9 Das Bruttoinlandprodukt gibt Auskunft über die Finanzkraft eines Landes. o richtig x falsch.0 Ein Anstieg der Verschuldung eines Landes ergibt sich immer, wenn die Staatsquote grösser ist als die Fiskalquote. x richtig o falsch Seite
3 Aufgabe : Solidaritäten 4. Worin besteht die Solidarität in den Sozialversicherungen? Die Solidarität in den Sozialversicherungen besteht darin, dass Leistungen durch Versicherte finanziert werden, die selber nicht (oder erst später) in den Genuss derselben kommen. ( P). Beschreiben Sie zwei Hauptsolidaritäten. Horizontale (½ P) und vertikale Solidarität (½ P).3 Geben Sie für die beiden Solidaritäten je ein Beispiel, und nennen Sie je einen Sozialversicherungszweig, in dem diese Solidarität zur Anwendung kommt. Horizontale Solidarität - zwischen Gesunden und Kranken: KV - zwischen Jungen und Alten: AHV - zwischen Personen mit Kindern und Personen ohne Kinder: FAK Vertikale Solidarität: - zwischen Reichen und Armen: AHV, BVG [Korrekturvermerk: je ½ für die richtige Erklärung und ½ für den richtigen Sozialversicherungszweig, maximal ) Seite 3
4 Aufgabe 3: Finanzierungssysteme 4 3. Nennen Sie die beiden Finanzierungssysteme der Sozialversicherung. Kapitaldeckungsverfahren (½ P) / Umlageverfahren (½ P) 3. Erklären Sie stichwortartig die beiden Finanzierungssysteme. Kapitaldeckungsverfahren Die Beiträge werden durch jeden einzelnen Versicherten angeäufnet zwecks Finanzierung der Leistungen im Leistungsfall. Umlageverfahren Die laufenden Beiträge aller Versicherten werden zur Finanzierung der laufenden Kosten verwendet. [Korrekturvermerk: je ½ für die richtige Erklärung] 3.3 Zeigen Sie für jedes System einen Vor- und Nachteil auf. Kapitaldeckungsverfahren Vorteil: Die Finanzierungslast wird nicht auf die nachfolgende Generation übertragen. Nachteil: Inflationsrisiko Umlageverfahren Vorteil: Inflationsunabhängig Nachteil: Abhängig von der demographischen Entwicklung [Korrekturvermerk: je Punkt pro Vor- und Nachteil, maximal ] Seite 4
5 Aufgabe 4: Leistungen Nennen Sie vier Sozialversicherungszweige, die im Leistungskatalog Renten für eine Arbeitsunfähigkeit infolge eines Gesundheitsschadens vorsehen. IV, BVG, UVG, MV [Korrekturvermerk: pro richtige Nennung je ½, maximal ) 4. Nennen Sie die beiden Prinzipien, die zur Anwendung kommen, wenn mehrere Sozialversicherungen leistungspflichtig sind. Die Koordination (½ P) und das Verbot der Überentschädigung (½ P) 4.3 Wo ist die gesetzliche Bestimmung zu finden? Art. 66 ATSG (½ P) Seite 5
6 Aufgabe 5: Demographie 6 5. Von welchem demographischen Problem spricht man in der. Säule? Was ist die Auswirkung auf die. Säule? Die (Über-)Alterung der Bevölkerung ( Punkt). Das Verhältnis der Beitragszahler gegenüber den Leistungsbezügern. Immer weniger Beitragszahler müssen immer mehr Leistungsbezüger finanzieren ( Punkt). 5. Aufgrund der demographischen Entwicklung droht die Gefahr, dass die AHV in näherer Zukunft die Ausgaben nicht mehr mit den laufenden Einnahmen finanzieren kann. 4 Welche Korrekturmöglichkeiten bestehen (nennen Sie vier)? - Erhöhung der Versicherungsbeiträge, im speziellen der Lohnbeiträge - Finanzierung durch Steuern - Abschaffung des AHV-Freibetrags - Rentensenkung bzw. Leistungskürzungen im Allgemeinen - Erhöhung des Rentenalters (Doppeleffekt = längere Beitragsdauer und kürzere Leistungsbezugsdauer) [Korrekturvermerk: je Punkt pro richtiger Vorschlag, maximal 4 ] Seite 6
7 Aufgabe 6: Einkommen / Lohnbeiträge Ergänzen Sie die unten stehende Tabelle. 5 5 Kriterium Eine Beitragspflicht besteht auf dem ganzen Lohn. Eine Beitragspflicht besteht nur auf einem begrenzten Lohn. Keine Beitragspflicht über Lohnbeiträge Betreffende Sozialversicherungen Kriterium Eine Beitragspflicht besteht auf dem ganzen Lohn. Eine Beitragspflicht besteht nur auf einem begrenzten Lohn. Keine Beitragspflicht über Lohnbeiträge Betreffende Sozialversicherungen AHV / IV / EO / FAK BV / UV / ALV KV / MV / EL [Korrekturvermerk: je ½ pro richtige Nennung, maximal 5 ] Seite 7
8 Aufgabe 7: Geschichte 3 7. Welche zwei Personen, geboren im 9. Jahrhundert, waren wichtig für die Entwicklung der Sozialversicherungssysteme in Europa? Bismarck (½ P) und Beveridge (½ P) 7. Welche dieser beiden Personen hatte den Haupteinfluss auf die Ausgestaltung des Sozialversicherungssystems in der Schweiz? Das CH-Sozialversicherungssystem wurde hauptsächlich durch Bismarck geprägt. (½ P) 7.3 Auf welches andere Land hatte diese Person ebenfalls einen grossen Einfluss? Anderes Land, das durch Bismarck beeinflusst wurde: Deutschland (½ P) 7.4 Nennen Sie zwei Länder, auf welche die zweite, wichtige Person einen grossen Einfluss hatte. Länder, die durch Beveridge beeinflusst wurden: England und Frankreich (je ½ ) Seite 8
9 Aufgabe 8: Soziallastquote 6 Erklären Sie die Auswirkungen der folgenden Ereignisse auf die Soziallastquote: 8. Senkung des Koordinationsabzugs in der beruflichen Vorsorge. Die Soziallastquote erhöht sich, sofern der BIP gleich bleibt oder sich verringert. Durch die Senkung des Koordinationsabzugs werden die Einnahmen erhöht. 8. Zuwanderung von ausländischen Arbeitskräften in die Schweiz. Die Soziallastquote erhöht sich, sofern das BIP gleich bleibt oder sich verringert. Mehr Arbeitskräfte = mehr Sozialversicherungseinnahmen. 8.3 Senkung des AHV/IV/EO-Beitragssatzes. Die Soziallastquote verringert sich, sofern das BIP gleich bleibt oder ansteigt. Eine Verringerung des Beitragssatzes hat einen Rückgang der Sozialversicherungseinnahmen zur Folge. [Korrekturvermerk: je Punkt für die richtige Auswirkung und für die vollständige Erklärung] Seite 9
10 Aufgabe 9: Entwicklung der Sozialversicherungen 5 9. Welche Eigenschaften charakterisieren die Entwicklung der Sozialversicherungen in der Schweiz? Nennen Sie zwei. Eigenschaften: spät, langsam, uneinheitlich, Branche für Branche [Korrekturvermerk: je ½ pro Eigenschaft, max. Punkt] 9. Nennen Sie vier Einflussfaktoren für diese Entwicklung. 4 - Späte Wahrnehmung der Risiken - Referendum - Föderalismus - Liberalismus - Finanzierungsfragen bzw. -probleme - Lange politische Entscheidungswege [Korrekturvermerk: je Punkt pro richtiger Faktor, maximal 4 ] Seite 0
11 Aufgabe 0: Finanzierungsprinzipien 0. Erklären Sie das Äquivalenzprinzip. 4 Risikogerechte, abgestufte Prämien; zwischen den Beiträgen/Prämien und dem Leistungsanspruch besteht eine enge Beziehung. Je höher das Risiko oder je höher oder länger der Leistungsanspruch, desto höher sind die zu leistenden Prämien. ( P) 0. Nennen Sie zwei Beispiele aus der Sozialversicherung, in denen das Äquivalenzprinzip zumindest teilweise angewendet wird. Unfallversicherung: Branchen mit hohem Unfallrisiko zahlen höhere BU-Prämien. Krankenversicherung: Erwachsene zahlen höhere Prämien als Kinder/Jugendliche, da sie tendenziell höhere Kosten verursachen. Krankenversicherung: Regionen mit hohen Gesundheitskosten müssen höhere Prämien bezahlen. [Korrekturvermerk: je Punkt pro richtiges Beispiel, maximal ] Seite
12 Aufgabe : Sozialversicherungssystem 3 Sozialversicherungssysteme sollten so ausgestaltet sein, dass die gesellschaftlichen Nutzen grösser sind als die durch die Systeme verursachten gesellschaftlichen Kosten. 3 Nennen Sie drei Aspekte, die bei der Ausgestaltung der Sozialversicherungssysteme berücksichtigt werden müssen. Der administrative Aufwand muss so gering wie möglich gehalten werden. Das System muss transparent und verständlich sein. Missbräuche müssen soweit wie möglich ausgeschlossen sein (Schattenwirtschaft). Moral Hazard (nachteiliges Verhalten eines Einzelnen zum Nachteil der Risikogemeinschaft) muss soweit wie möglich ausgeschlossen sein bzw. durch ein Anreizsystem ersetzt werden. [Korrekturvermerk: Punkt pro richtige Nennung, maximal 3 ] Seite
13 Aufgabe : Einnahmequellen Nennen Sie sechs Einnahmequellen der Sozialversicherungen Beiträge - Mehrwertsteuer - Tabaksteuer - Abgaben aus Spielbankenerträgen - Zinsen - Regress [Korrekturvermerk: je ½ pro richtige Nennung, maximal 3 ] Seite 3
14 Aufgabe 3: Geschichte wurde das Fabrikgesetz zur Verminderung von Missbrauch der Arbeitskräfte eingeführt. 3 Nennen Sie sechs Massnahmen, welche zum Schutz der Arbeitnehmer darin festgehalten wurden. - Kündigung durch Fabrikbesitzer und Arbeiter möglich - Verbot der Sonntagsarbeit - Kinder unter 4 Jahren dürfen nicht angestellt werden. - Körperverletzungen oder Tötung müssen der Lokalbehörde gemeldet und untersucht werden. - Arbeitsdauer von Stunden darf nicht überschritten werden. - Der Fabrikant haftet für den entstandenen Schaden, wenn ein Mitarbeiter verletzt wird. [Korrekturvermerk: je ½ pro richtige Nennung, maximal 3 ] Seite 4
15 Aufgabe 4: Marktwirtschaft Was verstehen Sie unter dem Begriff Soziale Marktwirtschaft? Hier sorgt der Staat durch gezielte Eingriffe in die Wirtschaftsfreiheit dafür, dass der Stärkere (Arbeitgeber/Produzent) nicht zu mächtig und der wirtschaftlich Schwächere (Arbeitnehmer/Konsument) genügend geschützt wird. Die Entscheidungsfindung erfolgt auf demokratischem Weg. ( P) Seite 5
16 Aufgabe 5: Wirtschaftliche Rahmenbedingungen Nennen Sie fünf wirtschaftliche Rahmenbedingungen, die für eine Firma, und damit für den Wohlstand eines Landes, wichtig sind..5 - leistungsfähige und leistungswillige Arbeitskräfte - günstige Kapitalmarktbedingungen - tiefe und stabile Belastung mit Steuern und Abgaben - günstiges Innovationsumfeld - leistungsfähige und moderne Infrastruktur - gesellschaftlicher Konsens für eine wirtschaftsfreundliche Politik [Korrekturvermerk: je ½ pro richtige Antwort, maximal ½ ] 5. Nennen Sie einen Vorteil für die Sozialversicherungen, der aus diesen Rahmenbedingungen resultiert. - Gesichertes Substrat für Beiträge an die verschiedenen Sozialversicherungen - Bereitschaft, der Allgemeinheit bestimmte Sozialleistungen zu gewähren [Korrekturvermerk: je ½ pro richtige Antwort, maximal Punkt) Seite 6
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