HERZLICH WILLKOMMEN!

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "HERZLICH WILLKOMMEN!"

Transkript

1 I m walkin Entwicklung einer Frühreha Phase B in der Marcus Klinik Dr. med. Thomas Brand Chefarzt Abteilung Neurologie, Marcus Klinik 32. Sozialarbeiter- und Rehaberatertagung Samstag, den 09.Juli 2016 HERZLICH WILLKOMMEN!

2 Nur wer die Vergangenheit kennt, kann die Gegenwart verstehen und die Zukunft gestalten August Bebel

3 Phasenmodell der neurologischen Rehabilitation Wissenschaftliche Erstpublikation: Rehabilitation 34 (1995)

4 Phasenmodell der neurologischen Rehabilitation Empfehlungen der BAR Sonderdruck vom

5 Jubiläumssymposium der BAR am in Frankfurt am Main

6

7 Phasenmodell neurologischer Rehabilitation Phase A: Behandlung in einem Akutkrankenhaus Phase B:Patienten sind hochgradig immobil; nicht in der Lage, Verrichtungen des alltäglichen Lebens selbst durchzuführen; Herz-Kreislauffunktionen im Liegen stabil; bei Bedarf intensivmedizinische Intervention. Phase C: Patienten meist bewusstseinssklar, teilmobilisiert, können einfache Verrichtungen des täglichen Lebens nur mit Hilfe durchführen; können in Therapien aktiv mitwirken. Phase D: Patienten frühmobilisiert, Versorgung ohne fremde Hilfe Phase F: zustandserhaltende Pflege Phase E: med.- berufliche Reha

8 Phasenzuordnungen nach Barthel-Index Schnittstellen Phase B Phase C Phase D Knappschaft-Bahn-See (KV) < >65 Deutsche BKK < >70 Barmer GEK, HEK Phase B1 <15 Phase B >70 IKK classic Phase C++ <15 Phase C >70 KKH-Allianz < >70 Viactiv, BKK VBU < >70 AOK NordWest < >80 alle anderen (z. B. TK, DAK, div. BKK, LKK etc. < >70

9 Abs. 1 S SGB V Krankenhausbehandlung die akutstationäre Behandlung umfasst auch die im Einzelfall erforderlichen und zum frühestmöglichen Zeitpunkt einsetzenden Leistungen zur Frührehalitation.

10 Gesetzliche Grundlagen der Phase B in Deutschland in Hochschulklinikbetten gem. 108 Nr. 1 SGB V in Krankenhaus-Planbetten gem. 108 Nr. 2 SGB V in Krankenhaus-Versorgungsvertragsbetten gem. 108 Nr. 3 in Verb. mit 109 SGB V in Rehaversorgungsvertragsbetten gem. 111 SGB V

11 Frühreha Phase B in NRW, bisheriger Stand Fächerübergreifende und neurologische Frührehaeinrichtungen sowie Stationen für Schädelhirnverletzte an Akutkrankenhäusern An Rehakliniken NRW s gab es keine neurologischen Frührehabetten nach 108 Nr. 2 SGB V oder 108 Nr. 3 SGB V Besonderheiten: RehaNova (Köln) und Godeshöhe (Bonn) bislang mit einem Versorgungsvertrag nach 111 SGB V zur Erbringung frührehabilitativer Leistungen C+/C++ - oder B1/B2 -Vereinbarungen in vielen, zumeist bilateralen Vertragsgestaltungen

12 Krankenhausplan NRW 2001, S Frührehabilitation Die Frührehabilitation ist nach den Planungsgrundsätzen als sonstiges Versorgungsangebot bettenführenden Gebieten für einen überörtlichen Versorgungsbereich zuzuordnen. Eine fachliche Anbindung mit Davon-Betten kommt insbesondere an die Gebiete Neurologie und Orthopädie in Betracht, wobei auf ein ausreichend großes Leistungsangebot des Hauptgebietes zu achten ist. Spezielle Angebote sind bisher nicht gesondert im Krankenhausplan ausgewiesen. Unter dem Begriff der Frührehabilitation wird auch die sog. fachübergreifende Rehabilitation subsumiert Derartige Angebote für Frührehabilitation und fächerübergreifende Rehabilitation müssen nicht flächendeckend vorgehalten werden. Geeignete fachliche Konzepte sind im Rahmen von regionalen Planungskonzepten nach 16 KHG NRW zu prüfen. Grundsätzlich können neue und zusätzliche Kapazitäten damit nicht begründet werden, da die entsprechenden Pat. bereits stationär versorgt sind.

13 Gründungsversammlung der LAG Neurorehabilitation NRW am

14 Landesarbeitsgemeinschaft Neurorehabilitation NRW neuroreha-nrw.de

15 Krankenhaus Phasen A + B Rehaklinik Phasen B - D

16 WDWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWR WDR Sendung Westpol

17 WDR Sendung WWWWWWWestpol

18 1. Gutachten zur Frühreha NRW IGES-Institut Lang- und Kurzversion

19 1. Gutachten vom des IGES Instituts, Kernaussagen: 2010 wurden an 18 Krankenhäusern in NRW insg. 946 NNCHFR gem. OPS dokumentiert, entsprechend 53/1 Mill. Einwohner Bedarf: 8299 Fälle < 80 Jahre, Fälle ohne Altersbegrenzung Betten < 80 Jahre, Betten ohne Altersbegrenzung 695 zusätzliche Betten < 80 Jahre, zusätzliche Betten o.a. Ranking NRW nach Versorgungskapazität je 1 Mio. Einwohner: 5 Betten Phase B (letzter) vs. 36 Betten Baden-Württemberg (erster) Ranking NRW hinsichtlich Versorgungsleistung nur in Phase B 13 (nach KH) bzw. 12 (nach OPS) von 16, Esgibtin NRW 31 vollstat. Rehakliniken mit einem Versorgungsvertrag 111 SGB V, davon 2 mit Zulassung zur Behandlung in Phase B mit 70 Betten (Godeshöhe, Bonn und RehaNova, Köln)

20 2., akualisiertes Gutachten IGES Institut, Berlin, vom

21 2., akualisiertes Gutachten des IGES Instituts vom : 2012 wurden in NRW an nur noch 15 Krankenhäusern (Rückgang -17%) insg. nur noch 777 NNCHFR (Rückgang -17%) gem. OPS dokumentiert

22 3. Gutachten Juli 2015, Dr. D. Bartig, Fa. drg market, Osnabrück

23 3. Gutachten Juli 2015, Dr. D. Bartig, Fa. drg market, Osnabrück, Kernaussagen: 2013 lag die Versorgung an NNCHFR in NRW um 80% unter dem Versorgungsgrad der weiteren 15 Bundesländer 2013 betrug für NRW die länderübergreifende Patientendrift in der NNCHFR 30% Hohe Auslastungsgrade der Fachabteilungen Neurologie in NRW von 2013 durchschnittlich 121% ermöglichen keine Bettenkapazitäten für bedarfsdeckende NNCHFR 84% der NNCHFR entfallen auf 6 Diagnosegruppen: Hirninfarkte, Hirnblutungen, Subarachnoidalblutungen, Schädel-Hirn-Traumen, critical illness-polyneuro-/myopathie, sept. bzw. posthypoxische Enzephalopathie

24 Krankenhausplan NRW 2015

25 Krankenhausplan NRW 2015, S Versorgungsziel... Ein sehr wichtiger Bestanteil der neurologischen Krankenhausversorgung ist die neurologische Frührehabilitation Die notwendige Versorgungskette wird beispielsweise in den Empfehlungen der BAR beschrieben Unter Bezug auf die Stellungnahmen des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landtags NRW wird die Entwicklung in diesem Bereich kontinuierlich und intensiv beobachtet. Bei Hinweisen auf Versorgungprobleme wird das Land auf eine Besserung der Organisation oder Ausbau der Kapazitäten hinwirken....

26

27 Pressekonferenz der Marcus Klinik vom

28

29 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

16/ November 2012; Schriftlicher Bericht des. Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter "Neurologische Frührehabilitation"

16/ November 2012; Schriftlicher Bericht des. Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter Neurologische Frührehabilitation Ministerium for Gesundheit. Emanzipation. Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen Die Ministerin MGEPA Nordrhein-Westfalen 40190 Düsseldorf An die Präsidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen Frau

Mehr

Die Ministerin. Dieser Bitte entsprechend übersende ich Ihnen den beigefügten Be- richt

Die Ministerin. Dieser Bitte entsprechend übersende ich Ihnen den beigefügten Be- richt Minlsterium for Gesundheit, Emanzipatio.n. Pflege und des landes Nordrhein-Westfalen Die Ministerin MGEPA Nordrhein-Westfalen 40190 Düsseldorf An die Prä.sidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen Frau

Mehr

Der neue Krankenhausplan: Vorstellung und gesundheitspolitische Einordnung

Der neue Krankenhausplan: Vorstellung und gesundheitspolitische Einordnung Der neue Krankenhausplan: Vorstellung und gesundheitspolitische Einordnung Dr. rer. pol. W. Klitzsch Geschäftsführer der Ärztekammer Nordrhein 1 Einflussgrößen auf die Krankenhausversorgung Markt Budgetverhandlungen

Mehr

Anschlußheilbehandlung und Frührehabilitation

Anschlußheilbehandlung und Frührehabilitation Anschlußheilbehandlung und Frührehabilitation Rüdger Kopp Wieso Rehabilitation von der Intensivstation 331 Verlegungen 12 Rückverlegungen (3,6 %) Sonstige Intensivstation 2.633 Patienten 1.219 88 (7,2%)

Mehr

Gutachten zur Abbildung der neurologisch-neurochirurgischen Frührehabilitation im Rahmen der Krankenhausplanung

Gutachten zur Abbildung der neurologisch-neurochirurgischen Frührehabilitation im Rahmen der Krankenhausplanung Gutachten zur Abbildung der neurologisch-neurochirurgischen Frührehabilitation im Rahmen der Krankenhausplanung Dr. Stefan Loos IGES Institut Düsseldorf, 26.02.2013 I G E S I n s t i t u t G m b H w w

Mehr

Wie schwierig wird die Versorgung des Alterspatienten in der Zukunft:

Wie schwierig wird die Versorgung des Alterspatienten in der Zukunft: 4. Westfälischer Geriatrietag Wie schwierig wird die Versorgung des Alterspatienten in der Zukunft: Der neue Landeskrankenhausplan N. Schlicht KH-Plan NRW 2015-Geriatrie 13. November 2013 Qualitätszirkel

Mehr

zwischen sowie den Ersatzkassen

zwischen sowie den Ersatzkassen Ergänzungsvereinbarung zum Rahmenvertrag nach 75 Abs. 1 SGB XI für die Freie und Hansestadt Hamburg zur teilstationären Pflege (Tages- und Nachtpflege) vom 25.09.1997 zwischen der AOK Rheinland/Hamburg

Mehr

Dritte Säule des Gesundheitsversorgung in Deutschland neben der ambulanten und der stationären Akutversorgung

Dritte Säule des Gesundheitsversorgung in Deutschland neben der ambulanten und der stationären Akutversorgung Der Stellenwert der Rehabilitationsmedizin Dritte Säule des Gesundheitsversorgung in Deutschland neben der ambulanten und der stationären Akutversorgung In dieser Etablierung einzigartig in Europa/weltweit

Mehr

Mobile Rehabilitation als neue Versorgungsform

Mobile Rehabilitation als neue Versorgungsform Mobile Rehabilitation als neue Versorgungsform Evang. Johannesstift Wichernhaus, Berlin Spandau 06.11.2009 Referentin: Ute Polak, AOK-Bundesverband Berlin Geriatrische Versorgung in Deutschland Geriatrische

Mehr

Vereinbarung. über die Zahlung einer Sachkostenpauschale für die Versorgung mit Schienenverbänden gemäß 128 Abs. 1 Satz 1 SGB V

Vereinbarung. über die Zahlung einer Sachkostenpauschale für die Versorgung mit Schienenverbänden gemäß 128 Abs. 1 Satz 1 SGB V Vereinbarung über die Zahlung einer Sachkostenpauschale für die Versorgung mit Schienenverbänden gemäß 128 Abs. 1 Satz 1 SGB V - Knieruhigstellungsschienen/Immobilisationsschienen - zwischen der Kassenärztlichen

Mehr

Heilmittelvereinbarung nach 845GB V für das Jahr 2016

Heilmittelvereinbarung nach 845GB V für das Jahr 2016 VEREINBARUNG Die KASSENÄRZTLICHE VEREINIGUNG HESSEN und die AOK - DIE GESUNDHEITSKASSE IN HESSEN der BKK LANDESVERBAND SÜD, Regionaldirektion Hessen die IKK CLASSIC die SOZIALVERSICHERUNG für LANDWIRTSCHAFT,

Mehr

Wie komplex ist Geriatrie? Zum Stand der Versorgung in NRW

Wie komplex ist Geriatrie? Zum Stand der Versorgung in NRW Wie komplex ist Geriatrie? Zum Stand der Versorgung in NRW Dirk Ruiss Leiter der Landesvertretung des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek) in Nordrhein-Westfalen Gesundheitskongress des Westens 2017

Mehr

Versorgungsvertrag. nach 72 SGB XI (vollstationäre Pflege)

Versorgungsvertrag. nach 72 SGB XI (vollstationäre Pflege) Versorgungsvertrag nach 72 SGB XI (vollstationäre Pflege) zwischen dem Träger Name des Trägers Strasse des Trägers 00000 Ort des Trägers und der AOK Baden-Württemberg, Stuttgart, den Ersatzkassen BARMER

Mehr

Vernetzte Versorgung geriatrischer Patienten aus Sicht der AOK NORDWEST

Vernetzte Versorgung geriatrischer Patienten aus Sicht der AOK NORDWEST Vernetzte Versorgung geriatrischer Patienten aus Sicht der Fachsymposium des geriatrischen Versorgungsverbundes Westfalen am 21.01.2015 in Dortmund Geschäftsbereich Krankenhausmanagement Gliederung Demografische

Mehr

Vereinbarung nach 84 Abs. 6 SGB V über fallbezogene, arztgruppenspezifische Richtgrößen für Arzneimittel und Heilmittel 2016

Vereinbarung nach 84 Abs. 6 SGB V über fallbezogene, arztgruppenspezifische Richtgrößen für Arzneimittel und Heilmittel 2016 Vereinbarung nach 84 Abs. 6 SGB V über fallbezogene, arztgruppenspezifische Richtgrößen für Arzneimittel und Heilmittel 2016 zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) und der AOK

Mehr

Dreiseitiger Vertrag

Dreiseitiger Vertrag Dreiseitiger Vertrag zur Zusammenarbeit bei der Gestaltung und Durchführung eines ständig einsatzbereiten Notdienstes gemäß 115 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 SGB V zwischen der der den Kassenärztlichen Vereinigung

Mehr

BFW - Fachtagung der Kliniksozialdienste 22. Oktober 2013

BFW - Fachtagung der Kliniksozialdienste 22. Oktober 2013 BFW - Fachtagung der Kliniksozialdienste 22. Oktober 2013 Das Entlassmanagement nach dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz STAATLICH ANERKANNTE FACHHOCHSCHULE Programm A. Einführung B. Die Hintergründe C.

Mehr

Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung für nach 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser gemäß 137 Abs. 1 SGB V in Verbindung mit 135a SGB V

Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung für nach 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser gemäß 137 Abs. 1 SGB V in Verbindung mit 135a SGB V Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung für nach 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser gemäß 137 Abs. 1 SGB V in Verbindung mit 135a SGB V Umsetzungsvereinbarung auf Landesebene für das Jahr 2011

Mehr

Vergütungsvereinbarung zum Versorgungsvertrag nach 111c SGB V für Leistungen zur mobilen geriatrischen Rehabilitation

Vergütungsvereinbarung zum Versorgungsvertrag nach 111c SGB V für Leistungen zur mobilen geriatrischen Rehabilitation - gültig für Verordnungen (Behandlungsserien), bei denen die erste Behandlung nach dem 31.05.2016 stattfindet - zwischen der/dem (Firma, juristischer Träger) Name, Anschrift vertreten durch den Geschäftsführer

Mehr

Hautkrebssonderverträge Stand

Hautkrebssonderverträge Stand Hautkrebssonderverträge Stand 01.01.2015 Baden-Württemberg Barmer-GEK alle 2 Jahre kein Mindestalter 25 nein Hautärzte 01.07.11 LKK jährlich ab 21 25 ggfs. + 6 Hautärzte 01.01.13 BKK jährlich kein Mindestalter

Mehr

Treffen der geriatrischen Zentren und Schwerpunkte

Treffen der geriatrischen Zentren und Schwerpunkte Herzlich willkommen zum Treffen der geriatrischen Zentren und Schwerpunkte Rastatt, 25.04.2007 r Schwerpunkt Landkreis Rastatt Jahrestagung 2007 der Landesarbeitsgemeinschaft Schwerpunkte und Zentren in

Mehr

Herzlich willkommen zur 34. BFLK-Jahrestagung Ernst Lehner Leiter des Pflegedienstes

Herzlich willkommen zur 34. BFLK-Jahrestagung Ernst Lehner Leiter des Pflegedienstes Herzlich willkommen zur 34. BFLK-Jahrestagung Geschichte und Entwicklung des Bezirksklinikums Regensburg Jahrestagung 2009 der BFLK Geschichte Im Jahr 997 Gründung eines Benediktinerklosters 1130 Xenodochium

Mehr

Bilanz des Geschäftsjahres 2011

Bilanz des Geschäftsjahres 2011 30 Bilanz des Geschäftsjahres 2011 Die AOK Baden-Württemberg hat ihre Führungsposition im Südwesten weiter ausbauen können: Mit 3.796.682 Versicherten hat sie 2011 im Vergleich zum Vorjahr netto 58.845

Mehr

Ergebnisprotokoll der 28. Sitzung der Kommunalen Gesundheitskonferenz

Ergebnisprotokoll der 28. Sitzung der Kommunalen Gesundheitskonferenz Ergebnisprotokoll der 28. Sitzung der Kommunalen Gesundheitskonferenz Ort: Datum: Teilnehmer: Sitzungsraum des Hohenzollernbades 26. August 2015 von 15.00 Uhr bis 17.30 Uhr siehe Teilnehmerliste Tagesordnung:

Mehr

Vereinbarung. zur Bestimmung. von. Besonderen Einrichtungen für das Jahr 2007 (VBE 2007)

Vereinbarung. zur Bestimmung. von. Besonderen Einrichtungen für das Jahr 2007 (VBE 2007) Vereinbarung zur Bestimmung von Besonderen Einrichtungen für das Jahr 2007 (VBE 2007) zwischen dem AOK-Bundesverband, Bonn dem BKK Bundesverband, Essen dem IKK-Bundesverband, Bergisch Gladbach dem Bundesverband

Mehr

2. Änderungs-/Ergänzungsvereinbarung zur Vereinbarung vom

2. Änderungs-/Ergänzungsvereinbarung zur Vereinbarung vom 2. Änderungs-/Ergänzungsvereinbarung zur Vereinbarung vom 18.06.2013 zur Umsetzung der ambulanten palliativmedizinischen Versorgung von unheilbar erkrankten Patienten im häuslichen Umfeld zwischen der

Mehr

Weiterentwicklung der Thüringer Krankenhausplanung an die Erfordernisse der Zukunft

Weiterentwicklung der Thüringer Krankenhausplanung an die Erfordernisse der Zukunft Weiterentwicklung der Thüringer Krankenhausplanung an die Erfordernisse der Zukunft Michael Domrös Verband der Ersatzkassen e.v. (vdek) Leiter der Landesvertretung Thüringen Gliederung 1. Ausgangssituation

Mehr

über die Richtgrößenwerte im Jahr 2013 (Heilmittel)

über die Richtgrößenwerte im Jahr 2013 (Heilmittel) VEREINBARUNG zwischen der KASSENÄRZTLICHEN VEREINIGUNG HESSEN und der AOK- DIE GESUNDHEITSKASSE IN HESSEN der BKK LANDESVERBAND HESSEN der IKK CLASSIC, der SOZIALVERSICHERUNG für LANDWIRTSCHAFT, FORSTEN

Mehr

2. Nachtrag zur Sprechstundenbedarfsvereinbarung vom

2. Nachtrag zur Sprechstundenbedarfsvereinbarung vom 2. Nachtrag zur Sprechstundenbedarfsvereinbarung vom 01.07.2004 zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt Doctor-Eisenbart-Ring 2 39120 Magdeburg und den Landesverbänden der Krankenkassen

Mehr

Innovatives Versorgungs-Management der AOK Baden-Württemberg

Innovatives Versorgungs-Management der AOK Baden-Württemberg Innovatives Versorgungs-Management der Dr. Sabine Schwenk, Geschäftsführerin, AOK-Bezirksdirektion Ulm-Biberach 1. Ulmer Pflegemanagementkongress Ulm, 10.07.2015 Die Gesundheitskasse fünftgrößte gesetzliche

Mehr

Vertrag zur Umsetzung des 124 SGB XI häusliche Betreuung. (Übergangsvereinbarung 2013 im Freistaat Sachsen) zwischen

Vertrag zur Umsetzung des 124 SGB XI häusliche Betreuung. (Übergangsvereinbarung 2013 im Freistaat Sachsen) zwischen Vertrag zur Umsetzung des 124 SGB XI häusliche Betreuung zwischen den Landesverbänden der Pflegekassen in Sachsen vertreten durch die AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen., zugleich

Mehr

Rahmenvereinbarung zur Förderung und Vernetzung von teilstationären und stationären Versorgungsangeboten der Altenhilfe in Baden-Württemberg

Rahmenvereinbarung zur Förderung und Vernetzung von teilstationären und stationären Versorgungsangeboten der Altenhilfe in Baden-Württemberg Rahmenvereinbarung zur Förderung und Vernetzung von teilstationären und stationären Versorgungsangeboten der Altenhilfe in Baden-Württemberg zwischen der AOK Baden-Württemberg, Stuttgart dem Verband der

Mehr

Kooperationsgemeinschaft gesetzlicher Krankenkassen zur Zertifizierung von Präventionskursen - 20 SGBV

Kooperationsgemeinschaft gesetzlicher Krankenkassen zur Zertifizierung von Präventionskursen - 20 SGBV Kooperationsgemeinschaft gesetzlicher Krankenkassen zur Zertifizierung von Präventionskursen - 20 SGBV Zentrale Prüfstelle Prävention Eckdaten, Auftrag, Prüfprozess Stand: 27.09.2017 Geschäftsführender

Mehr

Vereinbarung zur Finanzierung. der bei den Krankenhäusern entstehenden Kosten. im Rahmen der Einführung der. der elektronischen Gesundheitskarte

Vereinbarung zur Finanzierung. der bei den Krankenhäusern entstehenden Kosten. im Rahmen der Einführung der. der elektronischen Gesundheitskarte Vereinbarung zur Finanzierung der bei den Krankenhäusern entstehenden Kosten im Rahmen der Einführung der der elektronischen Gesundheitskarte gemäß 291a Abs. 7a Satz 6 SGB V zwischen dem AOK-Bundesverband,

Mehr

Häusliche Betreuung gemäß 124 SGB XI zum Rahmenvertrag ambulante Pflege gemäß 75 SGB XI im Freistaat Thüringen. zwischen

Häusliche Betreuung gemäß 124 SGB XI zum Rahmenvertrag ambulante Pflege gemäß 75 SGB XI im Freistaat Thüringen. zwischen Häusliche Betreuung gemäß 124 SGB XI zum Rahmenvertrag ambulante Pflege gemäß 75 SGB XI im Freistaat Thüringen zwischen den Landesverbänden der Pflegekassen in Thüringen AOK PLUS - Die Gesundheitskasse

Mehr

Schlaganfallbehandlung Neurologische Rehabilitation

Schlaganfallbehandlung Neurologische Rehabilitation Externe Qualitätssicherung in der stationären Versorgung Schlaganfallbehandlung Neurologische Rehabilitation Jahresauswertung 2010 Geschäftsstelle Qualitätssicherung Hessen Frankfurter Straße 10-14 65760

Mehr

Satzungsleistungen (soweit nicht anders vermerkt: Eheerfordernis & Altersgrenzen w25/40, m25/50)

Satzungsleistungen (soweit nicht anders vermerkt: Eheerfordernis & Altersgrenzen w25/40, m25/50) Kasse (Stand: 1.1.2016) AOKenn AOK Baden-Württemberg AOK Bayern AOK Bremen/ Bremerhaven AOK Hessen AOK NordWest Satzungsleistungen (soweit nicht anders vermerkt: Eheerfordernis & Altersgrenzen w25/40,

Mehr

Neue Entwicklungen in der Krankenhausbegutachtung

Neue Entwicklungen in der Krankenhausbegutachtung Neue Entwicklungen in der Krankenhausbegutachtung Geriatrische Frührehabilitation im Spannungsfeld zwischen MDK-Tag DGSMP- Jahrestagung Essen, 13.09.2012 1 8-550 Geriatrische frührehabilitative Komplexbehandlung

Mehr

Neurologisch-neurochirurgische Frührehabilitation im Rahmen der Krankenhausplanung. Kurzfasssung

Neurologisch-neurochirurgische Frührehabilitation im Rahmen der Krankenhausplanung. Kurzfasssung Neurologisch-neurochirurgische Frührehabilitation im Rahmen der Krankenhausplanung Kurzfasssung Kurzfassung zum Gutachten zur Abbildung der neurologisch-neurochirurgischen Frührehabilitation im Rahmen

Mehr

Leistungsspektrum. Vollstationäre Pflege. Fachabteilung für Patienten im Wachkoma

Leistungsspektrum. Vollstationäre Pflege. Fachabteilung für Patienten im Wachkoma Leistungsspektrum LZ OT LZ PB LZ GB LZ VE LZ MT LZ BB Vollstationäre Pflege Kurzzeitpflege Fachabteilung für Patienten im Wachkoma Fachabteilung für Patienten mit chronischer Ateminsuffizienz ()* ()* Fachabteilung

Mehr

20 Jahre PSAG Halle/Saalekreis. Fachforum 2

20 Jahre PSAG Halle/Saalekreis. Fachforum 2 20 Jahre PSAG Halle/Saalekreis Fachforum 2 Integrierte Versorgung im Bereich der Erwachsenenpsychiatrie PD Dr. med. D. Leube, Chefarzt AWO Psychiatriezentrum Halle AWO Psychiatriezentrum Halle 100 stationäre

Mehr

VEREINBARUNG. zwischen. der SOZIALVERSICHERUNG für LANDWIRTSCHAFT, FORSTEN und GARTENBAU (SVLFG) als LANDWIRTSCHAFTLICHE KRANKENKASSE

VEREINBARUNG. zwischen. der SOZIALVERSICHERUNG für LANDWIRTSCHAFT, FORSTEN und GARTENBAU (SVLFG) als LANDWIRTSCHAFTLICHE KRANKENKASSE VEREINBARUNG zwischen der KASSENÄRZTLICHEN VEREINIGUNG HESSEN und der AOK - DIE GESUNDHEITSKASSE IN HESSEN dem BKK LANDESVERBAND SÜD, Regionaldirektion Hessen der IKK CLASSIC der SOZIALVERSICHERUNG für

Mehr

Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit

Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit Vorsitzenden des Sachverständigenrates für die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen c/o Bundesministerium für Gesundheit Herrn Professor Dr.

Mehr

Bayerische Krankenhausgesellschaft e.v. Radlsteg 1, München einerseits und. AOK Bayern Die Gesundheitskasse* Carl-Wery-Straße 28, München,

Bayerische Krankenhausgesellschaft e.v. Radlsteg 1, München einerseits und. AOK Bayern Die Gesundheitskasse* Carl-Wery-Straße 28, München, Vereinbarung über Höhe des Ausbildungszuschlags für das Jahr 2016 nach 17 a Absatz 5 Satz 1 Nr. 2 KHG in Verbindung mit der Vereinbarung vom 30. Dezember 2005 zu 17 a Absatz 5 Satz 1 Nr. 1 bis 3 KHG i.

Mehr

Gesamtversorgungsvertrag. nach 72 Abs. 2 SGB XI

Gesamtversorgungsvertrag. nach 72 Abs. 2 SGB XI Gesamtversorgungsvertrag nach 72 Abs. 2 SGB XI zwischen dem Träger Name des Trägers Strasse des Trägers 00000 Ort des Trägers und AOK Baden-Württemberg, den Ersatzkassen BARMER GEK Techniker Krankenkasse

Mehr

H e i l m i t t e l v e r e i n b a r u n g

H e i l m i t t e l v e r e i n b a r u n g H e i l m i t t e l v e r e i n b a r u n g zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung mit Heilmitteln gemäß 84 Abs. 8 SGB V für das Jahr 2011 zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt

Mehr

32. Sozialarbeiter- und Rehaberatertagung der Gräflichen Kliniken Neues und Bewährtes in der Orthopädie

32. Sozialarbeiter- und Rehaberatertagung der Gräflichen Kliniken Neues und Bewährtes in der Orthopädie 32. Sozialarbeiter- und Rehaberatertagung der Gräflichen Kliniken Neues und Bewährtes in der Orthopädie Dr. Hartmut Heinze Marcus Klinik Bad Driburg Rehabilitations-Fachklinik für Neurologie und Orthopädie/Traumatologie

Mehr

Ergänzungsvereinbarung zum Rahmenvertrag gemäß 75 Abs. 1 SGB XI zur Tagespflege in der ab gültigen Fassung

Ergänzungsvereinbarung zum Rahmenvertrag gemäß 75 Abs. 1 SGB XI zur Tagespflege in der ab gültigen Fassung Ergänzungsvereinbarung zum Rahmenvertrag gemäß 75 Abs. 1 SGB XI zur Tagespflege in der ab 01.12.2006 gültigen Fassung zwischen den Landesverbänden der Pflegekassen in Nordrhein-Westfalen, - der AOK Rheinland/Hamburg

Mehr

Ergänzungsvereinbarung zum Rahmenvertrag gemäß 75 Abs. 1 SGB XI zur Tagespflege in der ab gültigen Fassung

Ergänzungsvereinbarung zum Rahmenvertrag gemäß 75 Abs. 1 SGB XI zur Tagespflege in der ab gültigen Fassung Ergänzungsvereinbarung zum Rahmenvertrag gemäß 75 Abs. 1 SGB XI zur Tagespflege in der ab 01.12.2006 gültigen Fassung zwischen den Landesverbänden der Pflegekassen in Nordrhein-Westfalen, - der AOK Rheinland/Hamburg

Mehr

Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Nr. 42 vom 26. November Bezirksregierung

Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Nr. 42 vom 26. November Bezirksregierung 1020 Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Nr. 42 vom 26. November 2004 Anlage 1 zu den Verwaltungsvorschriften zum KHG NRW d. Ministeriums für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie v. 4.11.2004

Mehr

Der Geriatrische Versorgungsverbund Westfalen

Der Geriatrische Versorgungsverbund Westfalen Der Geriatrische Versorgungsverbund Westfalen Dr. Norbert Schlicht Dreifaltigkeitshospital Lippstadt GRUNDLAGEN Demographische Entwicklung Krankenhausplan NRW 2015 Bundesverband Geriatrie Weißbuch Geriatrie

Mehr

Gesetzliche Krankenkassen

Gesetzliche Krankenkassen 2,2,96 3,0 2,23 3,04 2,80,93 2,62 2,29 2,64 3,49 2,90 2,2 2,0 2,5,77 2,4 2,70 2,37 2,37,97 2,52 3,0 2,64 3,68 2,54 3,25 2,05,77 3,78 3,22,93 2,03 3,52,89 3,9 3,6 3,52 3,68,8 3,5 2,64 3,49 2,90 2,2 2,0

Mehr

TARIFKENNZEICHEN Stand:

TARIFKENNZEICHEN Stand: TARIFKENNZEICHEN Stand: 01.05.2017 AOK Baden-Württemberg PG 05 01505 Stand 03/2014 PG 23 01523 Stand 03/2014 PG 31 01631 Stand 05/2017 01100 AOK Bayern PG 02, 08, 10, 31 02131 Stand 11/2016 PG 17 02717

Mehr

Beauftragung ambulanter Hospizdienste mit Sterbebegleitung in Berliner Krankenhäusern gem. 39a Abs. 2 Satz 2 SGB V *

Beauftragung ambulanter Hospizdienste mit Sterbebegleitung in Berliner Krankenhäusern gem. 39a Abs. 2 Satz 2 SGB V * Beauftragung ambulanter Hospizdienste mit Sterbebegleitung in Berliner Krankenhäusern gem. 39a Abs. 2 Satz 2 SGB V * Christian Kienle e.v. * Stand des Hospiz- und Palliativgesetzes nach der 2. und 3. Lesung

Mehr

Wohin wollen die Krankenkassen bei der Palliativversorgung?

Wohin wollen die Krankenkassen bei der Palliativversorgung? Wohin wollen die Krankenkassen bei der Palliativversorgung? Oliver Blatt Leiter der Abteilung Gesundheit Verband der Ersatzkassen e.v. Kongress der Deutschen Gesellschaft für Sozialmedizin und Prävention

Mehr

Teilaktualisierung des Gutachtens zur Abbildung der neurologisch-neurochirurgischen Frührehabilitation im Rahmen der Krankenhausplanung

Teilaktualisierung des Gutachtens zur Abbildung der neurologisch-neurochirurgischen Frührehabilitation im Rahmen der Krankenhausplanung Gesundheit Mobilität Bildung Teilaktualisierung des Gutachtens zur Abbildung der neurologisch-neurochirurgischen Frührehabilitation im Rahmen der Krankenhausplanung Bericht für die Landesarbeitsgemeinschaft

Mehr

TARIFKENNZEICHEN

TARIFKENNZEICHEN TARIFKENNZEICHEN 01.01.2018 AOK Baden-Württemberg PG 05 01505 Stand 03/2014 PG 23 01523 Stand 03/2014 PG 31 01631 Stand 05/2017 01100 AOK Bayern PG 02, 08, 10, 31 02031 Stand 11/2017 PG 17 02717 Stand

Mehr

Krankenhausplanung in Thüringen Sicherstellung einer bedarfs- und patientengerechten Versorgung

Krankenhausplanung in Thüringen Sicherstellung einer bedarfs- und patientengerechten Versorgung Krankenhausplanung in Thüringen Sicherstellung einer bedarfs- und patientengerechten Versorgung Dienstag, 25. Oktober 2016 Hotel Dorotheenhof Dorotheenhof 1, 99427 Weimar Dr. Arnim Findeklee Leiter der

Mehr

Gesetzliche Krankenkassen

Gesetzliche Krankenkassen 2,2,96 3,0 2,23 3,04 2,80,93 2,62 2,29 2,64 3,49 2,90 2,2 2,0 2,5,77 2,4 2,70 2,37 2,37,97 2,52 3,0 2,64 3,68 2,54 3,25 2,05,77 3,78 3,22,93 2,03 3,52,89 3,9 3,6 3,52 3,68,8 3,5 2,64 3,49 2,90 2,2 2,0

Mehr

Satzungsleistungen. (soweit nicht anders vermerkt: Eheerfordernis & Altersgrenzen w25/40, m25/50)

Satzungsleistungen. (soweit nicht anders vermerkt: Eheerfordernis & Altersgrenzen w25/40, m25/50) Kasse (Stand: 31.01.2017) AOKenn AOK Baden-Württemberg AOK Bayern AOK Bremen/ Bremerhaven AOK Hessen AOK NordOst Satzungsleistungen (soweit nicht anders vermerkt: Eheerfordernis & Altersgrenzen w25/40,

Mehr

Modellprojekte jetzt wird s praktisch!

Modellprojekte jetzt wird s praktisch! Modellprojekte jetzt wird s praktisch! - eine Veranstaltung des Netzwerks Steuerungs- und Anreizsysteme für eine moderne psychiatrische Versorgung Diplom-Ökonom Ralf Gommermann Referatsleiter: Stationäre

Mehr

Frührehabilitation in NRW

Frührehabilitation in NRW Netzwerk Schädel- Hirnverletzter in NRW Düsseldorf 13.05 2014 Stephan von Bandemer Munscheidstr. 14 45886 Gelsenkirchen Tel. +49.209/1622.1193 bandemer@iat.eu Frührehabilitation in NRW Überblick Warum

Mehr

2. Nachtrag. zum Rahmenvertrag nach 75 Abs. 1 SGB XI zur vollstationären Pflege vom 4. Juni 1998 in der Fassung vom 24.

2. Nachtrag. zum Rahmenvertrag nach 75 Abs. 1 SGB XI zur vollstationären Pflege vom 4. Juni 1998 in der Fassung vom 24. 2. Nachtrag zum Rahmenvertrag nach 75 Abs. 1 SGB XI zur vollstationären Pflege vom 4. Juni 1998 zwischen den Landesverbänden der Pflegekassen des Freistaates Thüringen, vertreten durch AOK PLUS - Die Gesundheitskasse

Mehr

4) Spielt es in der Praxis eine Rolle, ob ein Patient für seine (abweichende) Krankenhauswahl einen zwingenden Grund hatte?

4) Spielt es in der Praxis eine Rolle, ob ein Patient für seine (abweichende) Krankenhauswahl einen zwingenden Grund hatte? Krankenkassen-Umfrage der Sozialen Sicherheit: Freie Klinikwahl für Versicherte? Gesetzlich Versicherte haben die freie Krankenhauswahl, aber die möglichen finanziellen Folgen ihrer freien Entscheidung

Mehr

Verordnung über Qualitäts- und Strukturanforderungen

Verordnung über Qualitäts- und Strukturanforderungen www.thueringer-sozialministerium.de Verordnung über Qualitäts- und Strukturanforderungen ThürQSVO nach 4 Abs. 3 des Thüringer Krankenhausgesetzes Verordnung über Qualitäts- und Strukturanforderungen nach

Mehr

Dr. med. Markus Ebke, Neurologische Klinik Dr. Becker Rhein-Sieg Klinik, Nümbrecht

Dr. med. Markus Ebke, Neurologische Klinik Dr. Becker Rhein-Sieg Klinik, Nümbrecht Neurologische (Früh-) Rehabilitation Praxis und Theorie der neurologischen Frührehabilitation anhand der Akut- und Rehabilitationsbehandlung nach dem Phasenschema der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation

Mehr

Psychiatrie im Bundesvergleich

Psychiatrie im Bundesvergleich im Bundesvergleich Auswertung der Budgetvereinbarungen 211 sowie weiterer Kennziffern der psychiatrischen aus dem Bundesgebiet als interner Krankenhausvergleich gem. 5 BPflV Abkürzungen / Erläuterungen

Mehr

Einheitlicher Leistungskatalog und differenzierte Versorgungsangebote?

Einheitlicher Leistungskatalog und differenzierte Versorgungsangebote? Tagung der Gesellschaft für r Sozialen Fortschritt in Berlin am 06. September 2006 Einheitlicher Leistungskatalog und differenzierte Versorgungsangebote? Dr. Michael Dalhoff Leiter der Unterabteilung Gesundheitsversorgung,

Mehr

Arzneimittelvereinbarung

Arzneimittelvereinbarung Arzneimittelvereinbarung nach 84 Abs. 1 SGB V für das Jahr 2017 für Berlin zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin nachfolgend KV Berlin genannt und der AOK Nordost Die Gesundheitskasse dem BKK

Mehr

Rahmenvereinbarung zum Strukturfonds 2015 (Verbände der Krankenkassen) Rahmenvereinbarung zum Strukturfonds nach 105 Abs. 1a SGB V für das Jahr 2015

Rahmenvereinbarung zum Strukturfonds 2015 (Verbände der Krankenkassen) Rahmenvereinbarung zum Strukturfonds nach 105 Abs. 1a SGB V für das Jahr 2015 (Verbände Krankenkassen) 1/5 Strukturfonds nach 105 Abs. 1a SGB V für das Jahr 2015 zwischen Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg () sowie AOK Nordost - Die Gesundheitskasse (handelnd als Landesverband)

Mehr

Krankenhausplanung NRW eine Zwischenbilanz

Krankenhausplanung NRW eine Zwischenbilanz Krankenhausplanung NRW eine Zwischenbilanz Michael Süllwold vdek-landesvertretung NRW Ärztekammer Nordrhein Symposium am 03. September 2016 Rückblick: RWI Krankenhaus Rating Report 2011 die Krankenhaushäufigkeit

Mehr

Heilmittelvereinbarung für das Jahr 2016

Heilmittelvereinbarung für das Jahr 2016 Die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (nachfolgend KV Nordrhein genannt) und - einerseits - die AOK Rheinland/Hamburg Die Gesundheitskasse der BKK-Landesverband NORDWEST die IKK classic die Knappschaft

Mehr

ERSTATTUNG HPV-IMPFUNG: KASSENINDIVIDUELLE ERSTATTUNGSREGELUNGEN¹ STAND: 27. Juni 2007

ERSTATTUNG HPV-IMPFUNG: KASSENINDIVIDUELLE ERSTATTUNGSREGELUNGEN¹ STAND: 27. Juni 2007 ERSTATTUNG HPV-IMPFUNG: KASSENINDIVIDUELLE ERSTATTUNGSREGELUNGEN¹ STAND: 27. Juni 2007 STIKO: Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat die Impfung gegen humane Papillomviren (HPV) als Standardimpfung empfohlen.

Mehr

Die Notwendigkeit der Verzahnung - Perspektive Stationär -

Die Notwendigkeit der Verzahnung - Perspektive Stationär - Die Notwendigkeit der Verzahnung - Perspektive Stationär - Verbandsdirektor der Niedersächsischen Krankenhausgesellschaft 15. April 2015 Landesvereinigung für Gesundheit und Akademie für Sozialmedizin

Mehr

Sinnvolle Methoden der ärztlichen Personalbedarfsrechnung

Sinnvolle Methoden der ärztlichen Personalbedarfsrechnung Sinnvolle Methoden der ärztlichen Personalbedarfsrechnung Kassel, am 09.03.2007 Dr. Werner Barbe HC&S AG - Healthcare Consulting & Services, Münster Personalkosten im Krankenhaus Personal und Personalkosten

Mehr

Teilhabe für neurologisch und neurochirurgisch chronisch kritisch-kranke Patienten Was ist erreicht und was ist zu tun?

Teilhabe für neurologisch und neurochirurgisch chronisch kritisch-kranke Patienten Was ist erreicht und was ist zu tun? Teilhabe für neurologisch und neurochirurgisch chronisch kritisch-kranke Patienten Was ist erreicht und was ist zu tun? Apl. Prof. Dr. Andreas Zieger CvO Universität Oldenburg Institut für Sonder- und

Mehr

Kuren/ Stationäre Rehabilitation/ Stationäre Heilbehandlungen

Kuren/ Stationäre Rehabilitation/ Stationäre Heilbehandlungen Kuren/ Stationäre Rehabilitation/ Stationäre Heilbehandlungen sind Maßnahmen, welche in einem Krankenhaus, einer Rehaklinik oder einem Sanatorium stattfinden können. Die Voraussetzungen sind, dass der

Mehr

Versorgungsvertrag Kurzzeitpflege 725GB XI

Versorgungsvertrag Kurzzeitpflege 725GB XI Versorgungsvertrag Kurzzeitpflege 725GB XI (Träger der Einrichtung) und AOK Schleswig-Holstein - Die Gesundheitskasse - BKK-Landesverband NORD IKK-Landesverband Nord Knappschaft Landwirtschaftliche Krankenkasse

Mehr

zwischen sowie den Ersatzkassen

zwischen sowie den Ersatzkassen Vereinbarung nach 92c SGB XI zum Rahmenvertrag über die vollstationäre pflegerische Versorgung gem. 75 SGB XI für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 17.11.2009 für die Umstellung der Pflegesätze zum

Mehr

Schriftliche Kleine Anfrage

Schriftliche Kleine Anfrage BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 20/318 20. Wahlperiode 03.05.11 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Kersten Artus (DIE LINKE) vom 26.04.11 und Antwort des Senats Betr.:

Mehr

Ergänzungsvereinbarung zur Vergütungsvereinbarung vom... über Vergütungszuschläge für Pflegebedürftige mit erheblichen allgemeinen Betreuungsbedarf

Ergänzungsvereinbarung zur Vergütungsvereinbarung vom... über Vergütungszuschläge für Pflegebedürftige mit erheblichen allgemeinen Betreuungsbedarf Ergänzungsvereinbarung zur Vergütungsvereinbarung vm... über Vergütungszuschläge für Pflegebedürftige mit erheblichen allgemeinen Betreuungsbedarf gemäß 87b SGB XI zwischen dem Träger für die Einrichtung

Mehr

Anforderung an Hygienekonzepte aus der Sicht einer Rehabilitationsklinik

Anforderung an Hygienekonzepte aus der Sicht einer Rehabilitationsklinik 700 Betten hygienisch sehr heterogen! Neurologie (neurologische Frühreha/ Phase B = Akutkrankenhaus; Phase C; Phase D = AHB) Kardiologie Orthopädie Psychosomatik Wachkomazentrum Pflegeheime Neurologie

Mehr

H e i l m i t t e l v e r e i n b a r u n g

H e i l m i t t e l v e r e i n b a r u n g H e i l m i t t e l v e r e i n b a r u n g 2 0 1 5 zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung mit Heilmitteln gemäß 84 Abs. 8 SGB V für das Jahr 2015 zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung

Mehr

Satzungsleistung (soweit nicht anders vermerkt: Eheerfordernis & Altersgrenzen w25/40, m25/50)

Satzungsleistung (soweit nicht anders vermerkt: Eheerfordernis & Altersgrenzen w25/40, m25/50) Kasse (Stand: 1.10.2014) AOKenn AOK Baden-Württemberg AOK Bremen/Bremerhaven AOK Nordwest AOK PLUS AOK Rheinland/Hamburg AOK Rheinland-Pfalz/ Saarland AOK Sachsen-Anhalt BKKen Satzungsleistung (soweit

Mehr

Psychiatrie ohne Bett? Integrierte Versorgung Stand der Dinge

Psychiatrie ohne Bett? Integrierte Versorgung Stand der Dinge Psychiatrie ohne Bett? Integrierte Versorgung Stand der Dinge Nils Greve Gesellschaft für psychische Gesundheit in Nordrhein- Westfalen gemeinnützige GmbH Bad Emstal, 20.09.2012 Übersicht IV-Verträge allgemein

Mehr

R a h m e n v e r e i n b a r u n g der Landesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Jugendzahnpflege in Mecklenburg-Vorpommern e. V.

R a h m e n v e r e i n b a r u n g der Landesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Jugendzahnpflege in Mecklenburg-Vorpommern e. V. R a h m e n v e r e i n b a r u n g der Landesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Jugendzahnpflege in Mecklenburg-Vorpommern e. V. (LAJ) 1. Die Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern, Schwerin 2. Die

Mehr

Sucht, Komorbidität und psychotherapeutische Behandlung:

Sucht, Komorbidität und psychotherapeutische Behandlung: Sucht, Komorbidität und psychotherapeutische Behandlung: Notwendigkeiten aus Sicht einer Krankenkasse Dr med. Ursula Marschall Hauptabteilung Unternehmensstrategie BARMER GEK Hauptverwaltung Lichtscheider

Mehr

Sinn und Zweck einer Neurofrührehabilitation. Vortragender: DGKP Schulz Christian

Sinn und Zweck einer Neurofrührehabilitation. Vortragender: DGKP Schulz Christian Sinn und Zweck einer Neurofrührehabilitation Vortragender: DGKP Schulz Christian Rehabilitation im Allgemeinen Wiederherstellung eines Patienten zum höchstmöglichen Grad seiner Fähigkeiten in physischer,

Mehr

3. ÄNDERUNGSVEREINBARUNG

3. ÄNDERUNGSVEREINBARUNG 3. Änderungsvereinbarung zur Prüfvereinbarung ab 2010... Seite 1 von 5 3. ÄNDERUNGSVEREINBARUNG zur Vereinbarung zur Prüfung der Wirtschaftlichkeit in der vertragsärztlichen Versorgung gemäß 106 SGB V

Mehr

Versorgungsvertrag. nach 72 SGB XI (Kurzzeitpflege) zwischen. Träger. und. den Verbänden der gesetzlichen Pflegekassen in Niedersachsen

Versorgungsvertrag. nach 72 SGB XI (Kurzzeitpflege) zwischen. Träger. und. den Verbänden der gesetzlichen Pflegekassen in Niedersachsen Versorgungsvertrag nach 72 SGB XI (Kurzzeitpflege) zwischen Träger und den Verbänden der gesetzlichen Pflegekassen in Niedersachsen AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen*) BKK Landesverband Mitte,

Mehr

Vereinbarung. zur Aufwandsentschädigung des Vorsitzenden, seines Stellvertreters und der unparteiischen Mitglieder

Vereinbarung. zur Aufwandsentschädigung des Vorsitzenden, seines Stellvertreters und der unparteiischen Mitglieder Vereinbarung zur Aufwandsentschädigung des Vorsitzenden, seines Stellvertreters und der unparteiischen Mitglieder des Landesausschusses Hamburg gemäß 90 SGB V zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung

Mehr

Letter of Intent: zwischen

Letter of Intent: zwischen Letter of Intent: Versorgungssteuerung auf Ebene der 12 Berliner Verwaltungsbezirke im Rahmen der Bedarfsplanung auf Landesebene auf der Grundlage des Bedarfsplans 2013 zwischen Senatsverwaltung für Gesundheit

Mehr

Fachtag Psychische Gesundheit im Genderblick Bestandsaufnahme und Ausblick

Fachtag Psychische Gesundheit im Genderblick Bestandsaufnahme und Ausblick Fachtag Psychische Gesundheit im Genderblick Bestandsaufnahme und Ausblick Die Versorgung bei psychischen Erkrankungen aus Sicht der Ersatzkassen Dr. Arnim Findeklee Leiter der vdek-landesvertretung Thüringen

Mehr

Integrierter Versorgungsvertrag Osteoporose 140 a-d SGB V zwischen Bund der Osteologen-Barmer-GEK in Niedersachsen. Dr. Winfried Demary 4.5.

Integrierter Versorgungsvertrag Osteoporose 140 a-d SGB V zwischen Bund der Osteologen-Barmer-GEK in Niedersachsen. Dr. Winfried Demary 4.5. Integrierter Versorgungsvertrag Osteoporose 140 a-d SGB V zwischen Bund der Osteologen-Barmer-GEK in Niedersachsen Dr. Winfried Demary 4.5.2013 Ursprung 140 SGB V-Vertrag zw. Klinik der Fürstenhof Bad

Mehr

Mit folgenden Krankenhäusern bestehen Verträge zur Einbindung des stationären Sektors in das strukturierte Behandlungsprogramm DM2: - Klinikum

Mit folgenden Krankenhäusern bestehen Verträge zur Einbindung des stationären Sektors in das strukturierte Behandlungsprogramm DM2: - Klinikum Mit folgenden Krankenhäusern bestehen Verträge zur Einbindung des stationären Sektors in das strukturierte Behandlungsprogramm DM2: - Klinikum Magdeburg ggmbh - Asklepios Kliniken Weißenfels-Hohenmölsen

Mehr

Ausschussprotokoll Nordrhein-Westfalen APr 16/ Wahlperiode Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales

Ausschussprotokoll Nordrhein-Westfalen APr 16/ Wahlperiode Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales Landtag Ausschussprotokoll Nordrhein-Westfalen APr 16/621 16. Wahlperiode 27.08.2014 Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales 52. Sitzung (öffentlich) 27. August 2014 Düsseldorf Haus des Landtags

Mehr

Geriatrische Versorgungsverbünde in NRW was leisten sie für die Praxis?

Geriatrische Versorgungsverbünde in NRW was leisten sie für die Praxis? Geriatrische Versorgungsverbünde in NRW was leisten sie für die Praxis? Dirk Ruiss Leiter der Landesvertretung des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek) DER DEMOGRAPHIEKONGRESS 2016 am 1./2. September

Mehr

Katholisches Klinikum Essen GmbH. Einführung in die Struktur des deutschen Krankenhauswesens

Katholisches Klinikum Essen GmbH. Einführung in die Struktur des deutschen Krankenhauswesens Katholisches Klinikum Essen GmbH Einführung in die Struktur des deutschen Krankenhauswesens 17.09.2015 Datum Mitarbeitereinführungstag KKE 1 17.09.2015 Mitarbeitereinführungstag KKE 2 Leitfragen Was ist

Mehr

Wie kann die Qualität in der Frührehabilitation nach Schlaganfall gemessen werden? Dr. Inga H. Sünkeler BDH Klinik, Braunfels

Wie kann die Qualität in der Frührehabilitation nach Schlaganfall gemessen werden? Dr. Inga H. Sünkeler BDH Klinik, Braunfels Wie kann die Qualität in der Frührehabilitation nach Schlaganfall gemessen werden? Dr. Inga H. Sünkeler BDH Klinik, Braunfels Erhebungsebenen akutes Ereignis Aufnahme Geriatrie nach Hause Stroke Unit,

Mehr