Geldwäscheprävention im Nichtfinanzbereich. Informationsveranstaltung am der IHK Aschaffenburg

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1 Geldwäscheprävention im Nichtfinanzbereich Informationsveranstaltung am der IHK Aschaffenburg

2 1. Grundlegende Informationen 2. Pflichten nach dem Geldwäschegesetz (GwG) 2.1 Kundenbezogene Pflichten 2.2 Verdachtsmeldungen 2.3 Betriebliche Pflichten 2.4 Outsourcing 3. Befugnisse der Aufsichtsbehörde 4. Fragen zum Geldwäschegesetz Geldwäscheprävention im Nichtfinanzbereich - Frau Leinfelder, Herr Babel Aschaffenburg 2

3 1. Grundlegende Informationen Geldwäsche = Einschleusung illegaler Geld- oder Vermögenswerte in den legalen Wirtschaftskreislauf Ablauf: placement layering integration geschätzt 100 Milliarden Euro jährlich in Deutschland Geldwäscheprävention im Nichtfinanzbereich - Frau Leinfelder, Herr Babel Aschaffenburg 3

4 1. Grundlegende Informationen Vortaten Auflistung in 261 StGB: alle Verbrechen bestimmte Vergehen häufigste Vortaten in Deutschland: Betrug, Dokumentenfälschung, Steuerdelikte, Drogenhandel, Einschleusen illegaler Immigranten Geldwäscheprävention im Nichtfinanzbereich - Frau Leinfelder, Herr Babel Aschaffenburg 4

5 1. Grundlegende Informationen Verpflichtete und Aufsicht Nichtfinanzsektor z.b. Gewerbliche Güterhändler Immobilienmakler Aufsicht: Regierung von Mittelfranken, Regierung von Niederbayern Finanzsektor z.b. Kreditinstitute Versicherungsunternehmen Aufsicht: BaFin rechtsberatende Berufe z.b. Steuerberater Rechtsanwälte Aufsicht: jeweilige Kammer Geldwäscheprävention im Nichtfinanzbereich - Frau Leinfelder, Herr Babel Aschaffenburg 5

6 1. Grundlegende Informationen Sinn und Zweck des Geldwäschegesetzes Blockieren krimineller Geldflüsse Kriminalität als Geschäft lohnt sich nicht mehr Rückgang der Vortaten wachsende Bedeutung: Unterbindung von Terrorismusfinanzierung Abgabe von Hinweisen durch die verpflichteten Unternehmen Überführen von Tätern Schutz der Verpflichteten vor Verwicklung in Straftaten Geldwäscheprävention im Nichtfinanzbereich - Frau Leinfelder, Herr Babel Aschaffenburg 6

7 2.1 Kundenbezogene Pflichten Sorgfaltspflichten Kundenbezogene Pflichten Identifizierung des Vertragspartners und ggf. der auftretenden Person Ermittlung des wirtschaftlich Berechtigten PEP Zweck und Art der Geschäftsbeziehung und Überwachung Dokumentation mind. 5 Jahre Betriebliche Pflichten Risikoanalyse / Interne Sicherungssysteme Schulung der Mitarbeiter Zuverlässigkeitsprüfung der Mitarbeiter Nachweispflicht Geldwäscheprävention im Nichtfinanzbereich - Frau Leinfelder, Herr Babel Aschaffenburg 7

8 2.1 Kundenbezogene Pflichten Wann müssen Sie Sorgfaltspflichten beachten? bei Begründung einer Geschäftsbeziehung Ausnahme: Güterhändler bei Bargeldannahme ab (Achtung: Kumulation) bei Verdachtsfällen und Zweifeln an der Identität Geldwäscheprävention im Nichtfinanzbereich - Frau Leinfelder, Herr Babel Aschaffenburg 8

9 2.1 Kundenbezogene Pflichten Identifizierung natürlicher Personen Ausweiskopie oder: schriftliche Erfassung bestimmter Ausweisdaten (Dokumentationsbogen) Geldwäscheprävention im Nichtfinanzbereich - Frau Leinfelder, Herr Babel Aschaffenburg 9

10 2.1 Kundenbezogene Pflichten Identifizierung natürlicher Personen (abwesend) Fernidentifizierung (z.b. Ausweis des Vertragspartners wird durch auftretende Person vorgelegt) Beachte: i.d.r. zusätzlich Transaktion in beliebiger Höhe vom Konto des Vertragspartners oder: Identifizierung durch Dritte (PostIdent Verfahren) Geldwäscheprävention im Nichtfinanzbereich - Frau Leinfelder, Herr Babel Aschaffenburg 10

11 2.1 Kundenbezogene Pflichten Identifizierung juristischer Personen Kopie eines Handelsregisterauszugs (ggf. anderer beweiskräftiger Dokumente) oder: schriftliche Erfassung bestimmter Daten (Dokumentationsbogen) Geldwäscheprävention im Nichtfinanzbereich - Frau Leinfelder, Herr Babel Aschaffenburg 11

12 2.1 Kundenbezogene Pflichten Identifizierung Neuerung seit : Zusätzlich immer Identifizierung der auftretenden natürlichen Person (z.b. Geschäftsführer, Spediteur) Geldwäscheprävention im Nichtfinanzbereich - Frau Leinfelder, Herr Babel Aschaffenburg 12

13 2.1 Kundenbezogene Pflichten Spezialfall: Identifizierungspflicht des Immobilienmaklers Zeitpunkt: bevor Aufnahme der Vertragsverhandlungen der Parteien ermöglicht wird Kaufinteressent und Verkäufer müssen identifiziert werden Geldwäscheprävention im Nichtfinanzbereich - Frau Leinfelder, Herr Babel Aschaffenburg 13

14 2.1 Kundenbezogene Pflichten Ermittlung des wirtschaftlich Berechtigten natürliche Person Vertragspartner ist juristische Person ermitteln, ob Handlung auf fremde Rechnung Dritten namentlich erfassen ermitteln, ob Personen >25% Kapital-/ Stimmrechtsanteile halten namentlich erfassen Beachte: Ein wirtschaftlich Berechtigter ist immer eine natürliche Person. Geldwäscheprävention im Nichtfinanzbereich - Frau Leinfelder, Herr Babel Aschaffenburg 14

15 2.1 Kundenbezogene Pflichten Politisch exponierte Personen (PEP) Person, die wichtiges öffentliches Amt ausübt, z. B.: Regierungsmitglieder Abgeordnete Botschafter hochrangige Offiziere Status besteht bis 1 Jahr nach Amtsaufgabe Auch: Familienmitglieder etc. Geldwäscheprävention im Nichtfinanzbereich - Frau Leinfelder, Herr Babel Aschaffenburg 15

16 2.1 Kundenbezogene Pflichten Zweck und Art der Geschäftsbeziehung und deren Überwachung geplante Verwendung des Kaufgegenstandes (soweit nicht offensichtlich) regelmäßige Aktualisierung der Kundendaten Geldwäscheprävention im Nichtfinanzbereich - Frau Leinfelder, Herr Babel Aschaffenburg 16

17 2.2 Verdachtsmeldungen Sorgfaltspflichten nicht erfüllbar Verdachtsmomente, z. B.: Kunde verweigert Identifizierung Zweifel an Identität Smurfing Untypisches oder wirtschaftlich unsinniges Geschäft Rücknahme des Kaufangebots Beendigungsverpflichtung Geschäftsbeziehung darf nicht begründet oder muss beendet werden Geldtransaktionen dürfen nicht durchgeführt werden Verdachtsmeldung Geldwäscheprävention im Nichtfinanzbereich - Frau Leinfelder, Herr Babel Aschaffenburg 17

18 2.2 Verdachtsmeldungen Bei Verdachtsmeldungen beachten: Verdachtsmeldung ist keine Anzeige! Meldender kann, außer bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Unwahrheit, nicht belangt werden. Information über die Verdachtsmeldung nicht an den Betroffenen weitergeben! unverzüglich und grundsätzlich formlos (auch mündlich bzw. telefonisch, dann aber schriftliche Wiederholung notwendig) Formular: Verdachtsmeldungen Geschäftsabschluss erst nach Zustimmung der Staatsanwaltschaft oder nach Ablauf von zwei Werktagen (ohne Samstag) Geldwäscheprävention im Nichtfinanzbereich - Frau Leinfelder, Herr Babel Aschaffenburg 18

19 2.2 Verdachtsmeldungen Meldung an: Bayerisches Landeskriminalamt Sachgebiet 626 GFG/UGG Postfach München Telefon: 089/ Fax: 089/ Bundeskriminalamt Referat SO 32 - FIU Zentralstelle für Verdachtsmeldungen Wiesbaden Telefon: 0611/ Fax: 0611/ FIU@bka.bund.de Geldwäscheprävention im Nichtfinanzbereich - Frau Leinfelder, Herr Babel Aschaffenburg 19

20 2.3 Betriebliche Pflichten Sorgfaltspflichten Kundenbezogene Pflichten Identifizierung des Vertragspartners und ggf. der auftretenden Person Ermittlung des wirtschaftlich Berechtigten PEP Zweck und Art der Geschäfts-beziehung und Überwachung Dokumentation mind. 5 Jahre Betriebliche Pflichten Risikoanalyse / Interne Sicherungssysteme Schulung der Mitarbeiter Zuverlässigkeitsprüfung der Mitarbeiter Nachweispflicht Geldwäscheprävention im Nichtfinanzbereich - Frau Leinfelder, Herr Babel Aschaffenburg 20

21 2.3 Betriebliche Pflichten Risikoanalyse / Interne Sicherungssysteme Bestandsaufnahme (Unternehmen, Kunden-, Vertriebs- und Produktstruktur) Feststellung und Bewertung betriebsspezifischer Risiken Entwicklung risikobasierter und unternehmensindividueller Maßnahmen (bspw. Arbeitsanweisungen, Stichprobenkontrollen) Dokumentation und Aktualisierung Eine sorgfältige Risikoanalyse ist Voraussetzung und Strategiepapier für alle weiteren Maßnahmen im Unternehmen! Geldwäscheprävention im Nichtfinanzbereich - Frau Leinfelder, Herr Babel Aschaffenburg 21

22 2.3 Betriebliche Pflichten Schulung der Mitarbeiter Methoden der Geldwäsche und Pflichten nach dem GwG risikobasiert (Art, Umfang und Häufigkeit unternehmensindividuell) hauptsächlich im Kundenkontakt stehende Mitarbeiter Zuverlässigkeitsprüfung der Mitarbeiter geldwäscherelevante Aufgabenbereiche v. a. bei der Einstellung neuer Mitarbeiter Geldwäscheprävention im Nichtfinanzbereich - Frau Leinfelder, Herr Babel Aschaffenburg 22

23 2.4 Outsourcing Übertragung ohne Zustimmung möglich Identifizierung Ermittlung wirtschaftlich Berechtigter Abklärung des Geschäftszweckes Übertragung nur mit vorheriger Zustimmung betriebliche Pflichten Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten Geldwäscheprävention im Nichtfinanzbereich - Frau Leinfelder, Herr Babel Aschaffenburg 23

24 3. Befugnisse der Aufsichtsbehörde Kontrollen Bestellung Geldwäschebeauftragter Bußgelder, Geschäfts-/ Berufsverbot Genehmigung Outsourcing Anordnung Sicherungsmaßnahmen Information Aufgaben der Regierung von Mittelfranken Strafverfolgung durch: Polizei/Zoll Justiz Finanzbehörden Geldwäscheprävention im Nichtfinanzbereich - Frau Leinfelder, Herr Babel Aschaffenburg 24

25 3. Befugnisse der Aufsichtsbehörde Vor-Ort im Unternehmen i. d. R. nicht anlassbezogen und nach vorheriger Ankündigung zwei Prüfer Befragung mit stichprobenweiser Aktenprüfung Nachprüfung möglich Im schriftlichen Verfahren Fragebogen mit Belegen Nachprüfung möglich Geldwäscheprävention im Nichtfinanzbereich - Frau Leinfelder, Herr Babel Aschaffenburg 25

26 3. Befugnisse der Aufsichtsbehörde Geschäftsräume betreten Geschäftsunterlagen einsehen Geschäftsunterlagen prüfen Auskunfts- und Mitwirkungspflicht Geldwäscheprävention im Nichtfinanzbereich - Frau Leinfelder, Herr Babel Aschaffenburg 26

27 3. Befugnisse der Aufsichtsbehörde Mögliche Folgen bei Pflichtverletzungen: Bußgeld bis zu pro Verstoß Gewinnabschöpfung Untersagung der Geschäfts- oder Berufsausübung Geldwäscheprävention im Nichtfinanzbereich - Frau Leinfelder, Herr Babel Aschaffenburg 27

28 4. Fragen zum Geldwäschegesetz Weitere Informationen erhalten Sie bei: Regierung von Mittelfranken Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr ng/geldwaeschegesetz/ Verwaltungsservice Bayern Geldwäscheprävention im Nichtfinanzbereich - Frau Leinfelder, Herr Babel Aschaffenburg 28

29 4. Fragen zum Geldwäschegesetz Geldwäscheprävention im Nichtfinanzbereich - Frau Leinfelder, Herr Babel Aschaffenburg 29

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