Herzlich Willkommen zum Trägergespräch. Arbeit für Brandenburg
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- Waltraud Bretz
- vor 7 Jahren
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1 TRÄGERGESPRÄCH Herzlich Willkommen zum Trägergespräch Thema: Bürgerarbeit Arbeit für Brandenburg Zusammenlegung Bürgerarbeit / Arbeit für Brandenburg
2 Ü B E R B L I C K Öffentlich geförderte Beschäftigung Sonderprogramme Bürgerarbeit Arbeit für Brandenburg Zusammenlegung Bürgerarbeit / Arbeit für Brandenburg Qualifizierung Antragsverfahren Ansprechpartner
3 ÖFFENTLICH GEFÖRDERTE BESCHÄFTIGUNG I. Öffentliches Interesse: Die Arbeiten liegen im öffentlichen Interesse, wenn das Ergebnis der Maßnahme der Allgemeinheit unmittelbar oder mittelbar dient. Arbeiten, deren Ergebnis überwiegend erwerbswirtschaftlichen Interessen eines begrenzten Personenkreises dient, liegen nicht im öffentlichen Interesse. Sofern Arbeiten den freien Wettbewerb stören oder der Bereicherung Einzelner dienen, kann nicht von einem öffentlichen Interesse ausgegangen werden.
4 ÖFFENTLICH GEFÖRDERTE BESCHÄFTIGUNG II. Zusätzlichkeit: Arbeiten sind dann zusätzlich, wenn sie ohne Förderung nicht, nicht in diesem Umfang oder erst zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt werden würden. Arbeiten, die auf Grund einer rechtlichen Verpflichtung (z.b. gesetzliche oder vertragliche Pflichten oder selbstbindende Beschlüsse zuständiger Gremien) durchzuführen sind, oder üblicherweise von juristischen Personen des öffentlichen Rechts durchgeführt werden, sind nur dann förderfähig, wenn sie ohne Förderung voraussichtlich frühestens nach zwei Jahren durchgeführt werden würden. Grundsätzlich ist deshalb auf eine nachvollziehbare Abgrenzung zwischen Pflichtaufgaben und den zusätzlichen Tätigkeiten abzustellen.
5 SONDERPROGRAMME Bürgerarbeit Arbeit für Brandenburg
6 SONDERPROGRAMME Bürgerarbeit / Arbeit für Brandenburg Gemeinsamkeiten Schaffung von befristeten Arbeitsplätzen (ohne Beitragszahlung zur Arbeitslosenversicherung) für Langzeitarbeitslose Arbeitsplätze dürfen keine Arbeitsplätze auf dem 1. Arbeitsmarkt vernichten oder verhindern Tätigkeiten müssen: gemeinnützig, zusätzlich und im öffentlichen Interesse
7 SONDERPROGRAMM BÜRGERARBEIT vier Phasen: 1. Beratung / Standortbestimmung Informationsgespräche 2. Aktivierungsphase 3. Qualifizierung 4. Bürgerarbeit Aktivierung von Langzeitarbeitslose Bürgerarbeitsplätze für 150 Langzeitarbeitslose (Stellenkontingent)
8 SONDERPROGRAMM BÜRGERARBEIT Entstehung eines Bürgerarbeitsplatzes Jobcenter Akquise; Planungsgespräche Arbeitgeber Antragstellung, Stellenbeschreibung an das Bundesverwaltungsamt Jobcenter Sichtung, Vorprüfung Kontingentüberwachung, Zuweisung BVA abschließende Prüfung und Entscheidung Zuwendungsbescheid an Arbeitgeber Info an das Jobcenter
9 SONDERPROGRAMM BÜRGERARBEIT Finanzierung eines Bürgerarbeitsplatzes Festfinanzierung : 1.080,00 davon AN-Brutto: 900,00 SV AG: 180,00 Arbeitgeber übernimmt damit alle Pflichten (z.b. Leistungen der Sozialversicherungsbeiträge) Bewilligung der Beschäftigungsgelegenheit erfolgt max. für 3 Jahre tarifliche Regelungen sind anzuwenden (TVöD findet keine Anwendung ff SGB II) keine weiteren Kostenübernahmen für begleitende Maßnahmekosten
10 SONDERPROGRAMM ARBEIT FÜR BRANDENBURG Richtlinie: bis Wichtige Vorgaben und Finanzierung laut Richtlinie Entlohnung: Arbeitszeit: 7,50 / Stunde (Arbeitnehmer-Brutto) mindestens 30 h / Woche Zielgruppe: vorrangig ältere Langzeitarbeitslose über 50 Jahre ausgeschlossen: Personen unter 25 Jahren vorrangig Arbeitslose, die länger als drei Jahre arbeitslos sind (mindestens Langzeitarbeitslos im Sinne des 18 SGB III) Landesmittel: 250,00 Kommunale Mittel: eingesparte Kosten der Unterkunft Finanzierungszeitraum: 2 Jahre
11 SONDERPROGRAMM ARBEIT FÜR BRANDENBURG Entstehung eines Platzes Arbeit für Brandenburg Fachbereich Soziales Planungsgespräche mit Trägern Arbeitgeber Antragstellung an Fachbereich Soziales Fachbereich Soziales Sichtung, Vorprüfung, Kontingentüberwachung abschließende Prüfung und Entscheidung Info an das Jobcenter
12 SONDERPROGRAMM ARBEIT FÜR BRANDENBURG Finanzierung eines Platzes Arbeit für Brandenburg 2011: Schaffung von 61 Beschäftigungsstellen in der Stadt Cottbus Umsetzung in der Stadt Cottbus unter Beachtung Entlohnung und Klientel Landesmittel: 250,00 Kommunale Mittel: 85,00 Gesamtfinanzierung: 335,00 pro Stelle / Monat ERGEBNIS: NICHT UMSETZBAR
13 ZUSAMMENLEGUNG Bürgerarbeit / Arbeit für Brandenburg Abstimmungsergebnis Stadt Cottbus wird nach Rücksprache mit dem Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie eine Kopplung zwischen Arbeit für Brandenburg und Bürgerarbeit vornehmen. Ziel: Erreichung der Umsetzung des Stellenkontingentes Einhaltung der Vorgaben zur Lohnkostenfinanzierung Vorteil: Einsatz der Landesmittel für Qualifizierung Kopplung von Beschäftigung und Bildung Arbeitnehmer (bessere Vermittlung, evtl. Festeinstellung beim Beschäftigungsträger) Arbeitgeber (evtl. eigene Personalentwicklung)
14 ZUSAMMENLEGUNG Bürgerarbeit / Arbeit für Brandenburg verantwortlich: BVA i. V. m. Jobcenter Cottbus Fachbereich Soziales, Stadtverwaltung Cottbus Zeitraum: ab Beschäftigungsdauer: 30 Stunden wöchentlich / 3 Jahre Entlohnung: 7,50 / Stunde (1.125,00 Bruttolohn + Sachkostenpauschale 40,00 / Monat / Beschäftigter) Qualifizierung: 250,00 / Monat / Beschäftigter für 2 Jahre (gesamt: 6.000,00 pro Stelle) Es muss Qualifizierung, Fort- und Weiterbildung beinhalten. Es kann darüber hinaus auch Vor- und Nachbereitungscoaching / - betreuung beinhalten.
15 QUALIFIZIERUNG Qualifizierung Fortbildung Weiterbildung Coaching Gebraucht werden marktnahe bzw. dem Fachkräftemangel entgegnende Qualifizierungen.
16 QUALIFIZIERUNG Wichtige Hinweise zur Durchführung der Betreuung/Qualifizierung (Coaching) Grundlage: Handlungsleitfaden vom für Arbeit für Brandenburg Inhalte eines Konzeptes (siehe Ergänzende Hinweise zur Förderung von Coaching bei Bürgerarbeit Nach den Vorgaben des BMAS zur Umsetzung von Bürgerarbeit sind die Beschäftigung sowie Betreuung/Qualifizierung strikt voneinander zu trennen, d. h. Betreuung/Qualifizierung muss außerhalb der Arbeitszeit erfolgen und darf nicht durch den Arbeitgeber selbst durchgeführt werden. Kombinierte Arbeits- und Coachingverträge sind nicht möglich. daher: Aufnahme zur Teilnahme am Coaching in Eingliederungsvereinbarung gesonderter Coaching-Vertrag mit dem Träger des Coachings
17 ANTRAGSVERFAHREN Ablaufschema und Abruf von Anträgen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für das Bundesprogramm Bürgerarbeit unter: Einreichung des Antrages inklusive Qualifikationskonzept (Hinweise beachten unter entsprechend Vorgabe beim Jobcenter Cottbus Jobcenter Cottbus prüft den Antrag auf Förderfähigkeit (formale Fördervoraussetzung) und Förderwürdigkeit (Zweck- und Zielerreichung) Jobcenter Cottbus prüft die Beurteilung Zusätzlichkeit & öffentliches Interesse und Votum zur Förderwürdigkeit entsprechend 16 (3) SGB II im Vorfeld positive Entscheidung Übersendung des Antrages an das BVA negative Entscheidung Ablehnung oder Überarbeitung des Antrages BVA prüft alle Daten und entscheidet mittels Bewilligungs- oder Ablehnungsbescheid Bewilligungsbescheid Einbindung Fachbereich Soziales über Kofinanzierungsantrag Arbeit für Brandenburg Ablehnungsbescheid Information an Fachbereich Soziales Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Kofinanzierung für Bürgerarbeit über das Landesprogramm Arbeit für Brandenburg unter Einstellung der Arbeitnehmer und Durchführung der Maßnahme
18 ANSPRECHPARTNER BÜRGERARBEIT Jobcenter Cottbus Marion Weigend Tel.: Nähere Informationen unter: ARBEIT FÜR BRANDENBURG Fachbereich Soziales Walentina Gaier Tel.: Robert Kozubek Tel.: Manuela Mietzsch Tel.: Nähere Informationen unter :
19 D A N K E F Ü R I H R E A U F M E R K S A M K E I T
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