Herr Präsident/ Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kollegen!

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1 Rede Kohl Silke, zu Top 6, Drucksache 13/1848 Herr Präsident/ Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kollegen! Kinder sind Zukunft. Unsere Gesellschaft wird nur dann eine gute Zukunft haben, wenn sie kinderfreundlich, kinderoffen und kinderreich ist. Viele Paare wollen Kinder, ihr Wunsch kann sich leider nicht erfüllen. Jährlich suchen ca Paare deshalb in Deutschland ärztlichen Rat. Eine künstliche Befruchtung ist für viele Paare die letzte Hoffnung. Die Diagnose lautet: Unfruchtbarkeit! Furchtbar denken Sie, liebe Kollegen, denke ich. Jeder der sich seinen Kinderwunsch erfüllen kann, weiß wie wichtig, das für einen persönlich ist. Denn Kinder zu haben stellt eine unglaubliche Bereicherung dar. Kinder zu haben das ist Glück, Lebensfreude, Lachen, Liebe zu geben und zu bekommen. Ich denke, darin sind wir uns alle einig. Was heißt das aber für unsere Mitmenschen, die sich ihren Wunsch, diesen Traum aufgrund der eben genannten Diagnose nicht erfüllen können? Diese ungewollte Kinderlosigkeit wird nicht nur mit psychischen, wie physischen Leidensdruck wahrgenommen. Sie ist begleitet von Trauer, sich nicht öffnen zu können. In Kinderwagen schauen, mit der Gewissheit auf natürlichem Wege kein Kind bekommen zu können. Von anderen Menschen, sei es Kollegen, Freunde, Familienangehörige, denen die Diagnose Unfruchtbarkeit nicht bekannt ist, wird man gefragt: Wann ist es bei euch endlich so weit? Wie lange wollt ihr denn noch warten? Und, und... Ein jeder von uns sollte sich im Klaren darüber sein, was er mit solchen Fragen auslösen kann. Sie sehen also meine sehr verehrten Damen und Herren, die Qualen, die Paare mit Kinderwunsch durchmachen, sind unermesslich. Ich freue mich, dass heute ein Freudentag für diese Paare mit Kinderwunsch ist. Denn heute vor genau 26 Jahren hat in Erlangen ein männliches Baby das Licht der Welt erblickt und für reichlich Furore gesorgt, da es das erste in Deutschland außerhalb des menschlichen Körpers gezeugte Baby war. Zu diesem Geburtstag kann man nur gratulieren! Herzlichen Glückwunsch! Herzlichen Glückwunsch von uns allen. Damals, 1982, war dieses Erlanger-Baby, das siebte Kind weltweit, das so zur Welt kommen durfte. Das Erste wurde übrigens schon 1978 in England geboren. Herzlichen Glückwunsch daher auch unserer modernen Medizin, die seither allein in 1

2 Deutschland auf diesem Weg für noch weitere Kinder, Menschen sorgen konnte. Weltweit sind es sogar 3 Millionen. Das sind schöne Zahlen für uns und unsere weitere Entwicklung. Wer kann dies anzweifeln? Leider wurden bei der Gesundheitsreform 2004 Entscheidungen getroffen, falsche Weichen gestellt, die nun zu einem Rückgang der Kinderwunschbehandlungen geführt haben. Paaren mit Kinderwunsch werden durch diese Reform zusätzliche Steine in den Weg gelegt. Die psychischen, wie physischen Qualen habe ich bereits dargelegt Ich möchte sie nicht noch detaillierter kommentieren. Seit 2004 kommen noch finanzielle Belastungen dazu. Der Geldbeutel, der betroffenen Paare muss entscheiden, ob ein Kind, die Chance kriegen darf, überhaupt zu entstehen. Ein schlimmer Gedanke! Oder?! Die Politik, also wir, - wir haben dies zu vertreten. Aber aus Fehlern kann man lernen. Man kann zum Glück politische Entscheidungen neu überdenken. Was sich als falsch heraus stellt, kann man neu regeln. Damit wir wissen, über welche Fehlsteuerung wir hier reden, nenne ich Ihnen die Änderungen im Bereich der künstlichen Befruchtung: 1. Die Zahl der Versuche wurde von vier auf drei reduziert. 2. Die Kosten werden nur noch zu 50 Prozent von den Krankenkassen übernommen. Die Versicherten müssen die restlichen 50 Prozent zahlen. Dadurch fallen pro Behandlungszyklus, also pro Versuch, für den Versicherten durchschnittlich Euro an. 3. Neu ist außerdem eine untere und obere Altersgrenze: Frauen müssen 25 Jahre alt sein und dürfen nicht älter als 40 sein; Männer müssen ebenfalls 25 sein und dürfen nicht älter als 50 sein. Was bedeuten diese Änderungen für die betroffenen Paare? Sie bedeuten, dass ein Paar, das sich für Kinder entscheidet, aber ohne medizinische Hilfe keine bekommen kann, mit durchschnittlichen Kosten von rund Euro zusätzlich belastet wird. Ich frage Sie alle, ist das gerecht? War diese Entscheidung, die beim Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) 2003 getroffen wurde, eine richtige Weichenstellung? Meiner Meinung nach und der meiner Fraktion Nein! Denn bedenken Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass durch diese getroffene Regelung vielen Paaren die Möglichkeit genommen wurde, Kindern Leben zu schenken! In Zeiten rückläufiger Geburtenzahlen, bei gleichzeitiger Überalterung und Schrumpfung unserer Gesellschaft ist dies eine falsche Weichenstellung gewesen, die es neu zu regeln gilt. Daher ist es mir und meiner Fraktion unverständlich, dass gleichzeitig die Kosten für Schwangerschaftsabbrüche, die nach Beratungsschein- 2

3 Regelung vorgenommen werden (also keine Indikationen), von den Bundesländern übernommen werden müssen, wenn der Schwangeren die Aufbringung der Mittel für den Abbruch nicht zuzumuten ist. Diese Bedürftigkeit in besonderem Fall liegt vor, wenn die verfügbaren persönlichen Einkünfte der Schwangeren derzeit rund 950 EUR nicht übersteigen, das entspricht einem Monatsbruttogehalt von rund EUR, zzgl. rund 225 EUR Freibetrag für jedes unterhaltspflichtige Kind. Das Einkommen des Ehepartners wird nicht berücksichtigt. D. h. Ich formuliere jetzt überspitzt, der Ehemann könnte beispielsweise ein Chefarzt, ein Manager, ein Jurist, Staatsanwalt oder Richter, also ein sog. Besserverdiener sein der Staat muss trotzdem die Kosten der Abtreibung zahlen. Ich möchte hier keine Abtreibungsdiskussion beginnen, allerdings finde ich, - gebührt es der Ernsthaftigkeit dieses von der CDU-Fraktion eingebrachten Antrages auch eine Gegenüberstellung der Kosten, die im Zusammenhang mit Abtreibungen entstehen. Abtreibungen in besonderen Fällen werden bundesweit in rund 90 % der Fälle aus Steuermitteln übernommen. Vor zwei Jahren hatte die saarländische Landesregierung eine Bundesratsinitiative auf den Weg gebracht, um eine Absenkung der Einkommensgrenze auf 650,00 Euro zu erreichen. Für mich stellt dieser Bundesratsantrag ein Kompromiss auf kleinster Ebene dar, da ausschließlich die Einkommensgrenze der betroffenen Frau abgesenkt werden sollte das Einkommen des Ehemannes jedoch weiterhin nicht berücksichtigt werden sollte. Natürlich sind bei Frauen Situationen denkbar, die einen Abbruch zwar bedauerlich, aber nachvollziehbar machen. Diese Fälle könnten auch bei einer Absenkung der Einkommensgrenze weiterhin abgewickelt werden. Die Folgebehandlungskosten, sprich Arztkosten für die Behandlung von psychischen Schäden, was nach einer Abtreibung keine Seltenheit ist, zahlen dann die Krankenkassen. Ich möchte ausdrücklich betonen, dass uns als CDU, als Christdemokraten das Leben das Wertvollste ist, daher ist nach unserer Auffassung Leben zu schenken, sprich Kinder zu bekommen, eine Familie zu gründen das oberste Gebot und verdient daher unseren besonderen Schutz. Daher sehen wir auch im Bereich des Adoptionsrechts Handlungsbedarf. Auch hier gilt, dass verschiedene Aspekte angesichts des gesellschaftlichen Wandels nicht mehr zeitgemäß sind. Ich nenne hier beispielhaft die obere Altersgrenze für Paare, die ein Kind adoptieren wollen. Heute sind nun einmal Frauen oft Mitte dreißig, wenn sie sich ein Kind wünschen. Wenn es dann auf natürlichem Weg nicht klappt und sie sich für eine Adoption entscheiden, dauert das Verfahren viel zu lange, - später haben sie die Altersgrenze überschritten. 3

4 Sie sehen, meine Damen und Herren, wir als Politiker haben noch viel zu tun! Und wir als CDU-Fraktion werden uns dieser Aufgabe stellen, denn das Adoptionsrecht zu überarbeiten trägt dazu bei unerfüllten Kinderwunsch zu verwirklichen und damit kehre ich zu unserem eigentlichen Thema zurück. Unerfüllten Kinderwunsch verwirklichen helfen den Anspruch auf künstliche Befruchtung wieder herstellen. So lautet heute der Antrag der CDU-Fraktion. Durch die Gesundheitsreform 2004 ist die Anzahl der Versuche durch eine künstliche Befruchtung ein Kind zu bekommen, um die Hälfte zurückgegangen. Und nicht nur die Behandlungsversuche sind rückläufig, auch die Zahl der nach In-Vitro- Fertilisation-Behandlung geborenen Kinder. Wurden im Jahr 2003 noch Kinder nach einer IVF-Behandlung geboren so waren es 2004 nur noch und das bei einer Gesamtgeburtenzahl von rund was einer Quote von 1,36 % entspricht. Ich bedauere dies zutiefst, denn jedes Kind, das nicht geboren werden kann, ist ein Verlust für unsere Gesellschaft und für unsere Zukunft. Oft wird verallgemeinert, dass die Jungen keine Kinder mehr bekommen wollen. Dies ist falsch. Dem möchte ich entschieden widersprechen. Niemand steht es auf die Stirn geschrieben, dass er/ sie keine Kinder bekommen kann denn Fakt ist es trifft etwa jedes sechste Paar in Deutschland die ungewollte Kinderlosigkeit man spricht von einer stillen Volkskrankheit. Im Demographiebericht der saarländischen Landesregierung heißt es: Primäres Ziel ist es, dass in unserem Land wieder mehr Kinder geboren werden. Daher müssen alle Anstrengungen unternommen werden, um Familien zu unterstützen, ihre vorhandenen Kinderwünsche zu realisieren. Die saarländische Landesregierung nimmt dies ernst! Bewiesen hat sie das, indem sie im letzten Dezember eine Bundesratsinitiative zur Kostenübernahme von Maßnahmen der künstlichen Befruchtung durch die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung auf den Weg gebracht hat. Leider konnte der Entschließungsantrag des Saarlandes im Bundesrat keine Mehrheit finden und wurde daher vertagt. Ich danke im Namen der CDU-Mehrheitsfraktion unserem Ministerpräsidenten, Peter Müller, dass er sich dieses wichtigen Themas angenommen hat und fordere die Landesregierung auf: Die Bundesratsinitiative erneut aufrufen zu lassen, und sich weiterhin dafür einzusetzen, dass die getroffenen Einschränkungen durch die Gesundheitsreform 2004 im Bereich der 4

5 künstlichen Befruchtung zurückgenommen werden, so dass wie bisher vier Behandlungszyklen von den Krankenkassen komplett übernommen werden können und außerdem die untere Altersgrenze von 25 Jahren aufgehoben wird. Die untere Altersgrenze von 25 Jahren ist unsinnig, da hierdurch Paare mit Kinderwunsch in ihren fruchtbarsten Jahren zum unnötigen Warten gezwungen werden. Mit dieser Regelung wurde eine weitere Hürde durch den damaligen Bundesgesetzgeber geschaffen, deren Folgen nicht ausreichend durchdacht waren. Nach einer Untersuchung des Instituts für Demoskopie Allensbach glaubt eine Mehrheit von 54 % der Bevölkerung, erst ab einem Alter von 40 Jahren und darüber nehme die Fruchtbarkeit der Frau ab 14 % meinten sogar, dies trete erst nach 45 Jahren ein. Hier könnten unserer Meinung nach Familienberatungsstellen tätig werden und bei Paaren mit Kinderwunsch gezielte Aufklärung betreiben. Schätzungen zu Folge fehlen in Deutschland seit 2004 jährlich etwa Kinder, die durch eine Kinderwunschbehandlung hätten geboren werden können. Im Saarland fehlen seither 700 Geburten pro Jahr, das sind 10 Prozent aller Geburten des vergangenen Jahres. Auch diese nicht geborenen Kinder tragen zum Bevölkerungsrückgang bei. Meine sehr verehrten Damen und Herren, können und dürfen wir uns dies leisten? Gerade - angesichts der demographischen Falle, in der wir uns in Deutschland befinden? Erfordert dies nicht alle Maßnahmen zu fördern, die der Überalterung und Schrumpfung unserer Gesellschaft und dem damit einhergehenden Druck auf die Steuer- und Sozialabgabesysteme entgegen zu wirken? Eine Hauptursache des demographischen Wandels ist schließlich der Geburtenrückgang. Wurden in den 60er Jahren pro Frau noch 2,6 Kinder geboren, sind es heute bundesweit nur noch 1,37 im Saarland sogar nur noch 1,23. Um die Bevölkerungszahl auf gleichem Niveau zu halten, wäre jedoch eine Geburtenhäufigkeit von 2,1 Kindern pro Frau erforderlich. Also meine sehr verehrten Damen und Herren, sie sehen jedes nicht geborene Kind ist ein Verlust, - ein herber Schlag für unsere Gesellschaft. Wir brauchen wieder mehr Kinder in Deutschland. Die Kosten, die Krankenkassen seit 2004 bei der künstlichen Befruchtung einsparen, fehlen uns später um ein Vielfaches in unserem Steuer- und Sozialabgabesystem. 5

6 Auch dies beweist die Kurzsichtigkeit des verantwortlichen Bundesgesetzgebers von Dass falsche Entscheidungen zurückgenommen werden können, beweist die Erhöhung der Rentenanpassung für 2008 auf 1,1 Prozent. Ich halte diese Erhöhung für richtig, da es nicht sein kann und darf, dass Generationen gegeneinander ausgespielt werden. Allerdings wirft auch diese Änderung Kosten auf, die von den nachfolgenden Generationen mit zu tragen sind. Ich will damit sagen, dass wir nicht immer nur die momentane Ausgabesituation vor Augen haben dürfen. Wir müssen vielmehr das Ganze sehen, sprich: Was bringt uns die Zukunft? Wie können wir unsere Zukunft gestalten? Ohne Kinder jedenfalls nicht! Da es in diesem hohen Haus gute Tradition ist, Vergleichszahlen aus anderen europäischen Ländern darzulegen, will ich das heute auch tun. Dänemark In Dänemark erstatten die Krankenkassen die Kosten für drei IVF- Behandlungen komplett. Während in Deutschland im Durchschnitt der Jahre 2000 bis 2005 nur 1,65 Prozent (zur Zeit 1 % - vor 2004 waren es 3 %) aller Neugeborenen künstlich gezeugt wurden, waren es in Dänemark 3,9 %. Was heißt das? Würden die dänischen Verhältnisse auf Deutschland übertragen, könnten bis zum Jahr 2050 etwa 1,6 Mio. Kinder zusätzlich zur Welt kommen das geht aus einer Studie hervor, die unlängst vom Berlin-Institut für Bevölkerung und Entwicklung zusammen mit dem Institut für Demoskopie Allensbach erstellt wurde. Zusammenfassend stelle ich fest, die Zeugung außerhalb des menschlichen Körpers ist ein medizinisches Verfahren, das dem Wohlbefinden der Betroffenen dient. Und genau das ist der Auftrag der Medizin. Gesundheitskosten sind Allgemeinkosten, die von der Solidargemeinschaft zu tragen sind. Interessant ist die Frage: Was die Reproduktionsmedizin die Gesellschaft kostet und welchen Nutzen sie erbringt? Diese Frage stellt sich angesichts des demografischen Wandels allerdings in einem neuen Licht: Denn Familienpolitik wendet bewusst viel Geld auf, um Familien ökonomisch abzusichern, um Kindern gute Entfaltungsmöglichkeiten zu bieten. Ich nenne: die Einführung des Elterngeldes, Erhöhung des Kindergeldes, Schaffung neuer zusätzlicher Krippenplätze u. u. All diese Maßnahmen kosten unsere Haushalte viel Geld. Ich glaube, dies ist unbestritten. 6

7 Vergleichsweise billig dagegen ist, mittels moderner Medizin ungewollt kinderlosen Paaren zu Nachwuchs zu verhelfen. Die Reproduktionsmedizin bietet eine Möglichkeit unter vielen, die Kinderzahlen in Deutschland wieder ein wenig zu erhöhen, sie kann den Kinderwunsch zwar nicht beeinflussen sie kann ihn lediglich erfüllen helfen. Die CDU steht für eine erfolgreiche Familienpolitik Allerdings muss für uns Familienpolitik bereits dort ansetzen, wo es um die Frage geht, ob ein Kind überhaupt entstehen darf. Wir sollten nie vergessen, dass es die Kinder von heute sind, die unser Land von morgen gestalten, lenken und versorgen. Oder um mit den Worten unseres Bundespräsidenten, Horst Köhler, zu schließen: Kinder sind deshalb eigentlich selbstverständlich. Ohne sie haben wir, hat unser Land keine Zukunft. Lassen Sie meine sehr verehrten Damen und Herren, uns gemeinsam diese Aufgabe anpacken, werben auch Sie meine Damen und Herren von der Opposition bei Ihren Parteikollegen für eine Mehrheit im Bundesrat. Lassen Sie uns gemeinsam die getroffene Weichenstellung zurücknehmen. Im Sinne der betroffenen Paare, im Sinne unseres Landes und seiner Kinder. Ich danke Ihnen. 7

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