Vorab per FAX an +49 (0)
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- Siegfried Kirchner
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1 Vorab per FAX an +49 (0) Baden-Württembergische Wertpapierbörse - Geschäftsführung - c/o Listing Department Börsenstraße 4 D Stuttgart Antrag auf Zulassung von Schuldverschreibungen zum gem. 48 a BörsZulV (Rahmenzulassung) Antragsteller: Firma Sitz Name Abteilung Telefon Fax Emittent der zuzulassenden Wertpapiere 32 Abs. 2 S. 1 BörsG, 48 Abs. 1 S. 2 BörsZulV Ansprechpersonen des Emittenten im Rahmen des Zulassungsverfahrens Zustellungsbevollmächtigter in Deutschland bei ausländischen Emittenten Name Listing Department: Seite 1 von 7 RM-2 Stand: 05/2011
2 Mitantragsteller nach 32 Abs. 2 BörsG, 48 Abs. 1 S. 2 BörsZulV Firma Sitz Ansprechperson des Mitantragstellers im Rahmen des Zulassungsverfahrens Name Abteilung Telefon Fax Angaben zum Mitantragsteller Der Mitantragsteller bestätigt, dass er ein Kreditinstitut, Finanzdienstleistungsinstitut oder ein nach 53 Abs. 1 Satz 1 oder 53b Abs. 1 Satz 1 des KWG tätiges Unternehmen ist, das an einer inländischen Wertpapierbörse mit dem Recht zur Teilnahme am Handel zugelassen ist und über ein haftendes Eigenkapital im Gegenwert von mindestens Euro verfügt. Die Mitantragstellung ist nicht erforderlich, da der Emittent selbst ein Institut oder Unternehmen gemäß 32 Abs. 2 BörsG ist und den Antrag allein stellen kann. Wir handeln als Mitantragsteller sowie gleichzeitig als Bevollmächtigter des vorstehend bezeichneten Emittenten (schriftliche Vollmacht liegt bei). Listing Department: Seite 2 von 7 RM-2 Stand: 05/2011
3 Es wird beantragt, Schuldverschreibungen, die gleichzeitig mit ihrer öffentlichen ersten Ausgabe zugelassen werden sollen und für die ein nach dem WpPG gültiger Basisprospekt vorliegt, gemäß 48a BörsZulV in Form einer Rahmenzulassung zum regulierten Markt der Baden- Württembergischen Wertpapierbörse wie folgt zuzulassen: bis zu *) Währung/ Stück Bezeichnung der Wertpapiere *) hier jeweils einen Betrag einfügen, der in jedem Fall die Gesamtzahl der unter dem Basisprospekt zu begebenden Emissionen innerhalb des Gültigkeitszeitraums des Prospekts nicht überschreiten wird, z.b. bis zu 200 Mio. Stück Zertifikate oder bis zu 1 Mrd. Stück Optionsscheine. Listing Department: Seite 3 von 7 RM-2 Stand: 05/2011
4 Die Wertpapiere werden in Übereinstimmung mit dem für die Emittentin geltenden Recht ausgegeben und entsprechen den für die Wertpapiere geltenden Vorschriften. Für die Ausgabe der dem Basisprospekt zugrunde liegenden Wertpapiere ist ein gesonderter Beschluss der Emittentin erforderlich. kein gesonderter Beschluss der Emittentin erforderlich. Die zuzulassenden Wertpapiere sind uneingeschränkt übertragbar und frei handelbar. Bei Ausgabe der Wertpapiere werden die der jeweiligen Emission zugrunde liegenden Globalurkunden unverzüglich bei Clearstream Banking AG, Eschborn, hinterlegt bzw. über diese lieferbar sein. Bei den zuzulassenden Wertpapieren handelt es sich um übertragbare Wertpapiere im Sinne von Artikel 4 Abs. 1 Nr. 18 c) der Richtlinie 2004/39/EG: Nein Ja: Wir bestätigen, dass gem. Artikel 35 Abs. 6 der Verordnung (EG) Nr. 1287/2006 (6) folgende Kriterien erfüllt sind: I. Die Bedingungen der betreffenden Wertpapiere sind klar und eindeutig und gestatten eine Korrelation zwischen dem Preis der Wertpapiere und dem Preis bzw. anderen Wertmaßstäben des zugrunde liegenden Basiswerts, II. III. IV. der Preis oder ein sonstiger Wertmaßstab des jeweiligen Basiswerts ist verlässlich und öffentlich verfügbar, es liegen ausreichende öffentliche Informationen vor, anhand deren die Wertpapiere bewertet werden können, die Vereinbarungen zur Bestimmung des Abwicklungspreises der Wertpapiere gewährleisten, dass dieser Preis dem Preis oder einem sonstigen Wertmaßstab des jeweiligen Basiswerts angemessen Rechnung trägt, V. die Abwicklung der Wertpapiere sieht verbindlich oder fakultativ die Möglichkeit vor, anstelle eines Barausgleichs die Lieferung des jeweiligen Basiswertpapiers oder des jeweiligen Basisvermögenswertes vorzunehmen: Nein Ja: Es bestehen angemessene Abwicklungs- und Lieferverfahren für diesen Basiswert sowie angemessene Vereinbarungen zur Einholung relevanter Informationen über diesen Basiswert. Listing Department: Seite 4 von 7 RM-2 Stand: 05/2011
5 Aufstellung der Unterlagen, die dem Antrag beigefügt sind sowie nähere Angaben hierzu: (bitte jeweils ergänzen bzw. ankreuzen) 1. Ein Exemplar des von der BaFin gebilligten Basisprospekts gem. 6 WpPG. Exemplar des von der (Angabe der zuständigen Behörde eines anderen EWR-Staats) gebilligten Basisprospekts geht Ihnen parallel zu diesem Antrag per als pdf-datei zu. 2. Der Basisprospekt für die oben aufgeführten Wertpapiere wurde in der Ihnen vorliegenden Fassung gebilligt am (Datum) von der BaFin (Bezeichnung der zuständigen Behörde eines anderen EWR-Staates und am (Datum) an die BaFin notifiziert. Als Nachweis ist beigefügt: Billigungsbescheinigung der BaFin. Bescheinigung der zuständigen Behörde eines anderen EWR-Staats, welche den Prospekt gebilligt hat ( 17 Abs. 3, 18 WpPG). Listing Department: Seite 5 von 7 RM-2 Stand: 05/2011
6 3. Die Veröffentlichung des Basisprospekts gem. 14 Abs. 2 WpPG erfolgte am durch (Datum) (Veröffentlichungsmethode) Nachweis über die Veröffentlichung des Basisprospekts liegt bei. 4. Satzung oder Gesellschaftsvertrag in der derzeit gültigen Fassung liegt bei. Die aktuelle Satzung liegt Ihnen bereits vor. 5. Beglaubigter Handelsregisterauszug liegt bei. Der aktuelle Handelsregisterauszug liegt Ihnen bereits vor. 6. Weitere Anlagen: Ein gleichlautender Zulassungsantrag ist zuvor oder gleichzeitig gestellt an: Keiner anderen Wertpapierbörse. Folgenden Wertpapierbörsen: (Angabe der anderen deutschen Börse/n und/oder der Börse eines anderen EU- oder EWR-Staats) Listing Department: Seite 6 von 7 RM-2 Stand: 05/2011
7 Rechnungsempfänger für die Kosten der Veröffentlichung des Zulassungsbeschlusses im elektronischen Bundesanzeiger und die Zulassungsgebühren ist: Name: Abteilung: Adresse: Umsatzsteueridentifikationsnummer: Sonstige Bemerkungen: Für das Zulassungsverfahren ist folgender Zeitplan vorgesehen: Zulassungsbeschluss: Unterschrift des Emittenten oder ggf. dessen Bevollmächtigter (Ort und Datum) (Firmenstempel, Namen und Unterschrift/en berechtigter Personen) Unterschrift des Mitantragstellers: (nur erforderlich, wenn der Emittent den Antrag nicht allein stellt) (Ort und Datum) (Firmenstempel, Namen und Unterschrift/en berechtigter Personen) Listing Department: Seite 7 von 7 RM-2 Stand: 05/2011
Vorab per FAX an +49 (0) 711-222985-91497
Vorab per FAX an +49 (0) 711-222985-91497 Baden-Württembergische Wertpapierbörse - Geschäftsführung - c/o Listing Department Börsenstraße 4 D-70174 Stuttgart Antrag auf Zulassung von Wertpapieren zum Antragsteller:
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