Unterdruck in Aufstellungsräumen für Feuerungsanlagen

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1 G10110 d Ausgabe Dezember 2003 Unterdruck in Aufstellungsräumen für Feuerungsanlagen Beeinflussung von Feuerungsanlagen durch lufttechnische Anlagen

2 Bern, Zürich: im Dezember 2003 Geht an: - Kantonale und kommunale Brandschutzbehörden - Gasversorgungen - bfu, SVGW, VKF - EKAS, Suva, bul - Vereine und Verbände (z.hd. ihrer Mitglieder): suissetec KVS: Küchen-Verband Schweiz VSSM: Schreinermeisterverband VHP: Verband Schweizerischer Hafner- und Plattengeschäfte FEA: Fachverband Elektroapparate für Haushalt und Gewerbe Schweiz PROCAL VSFK: Vereinigung Schweizerischer Feuerungskontrolleure SKMV: Schweizerischer Kaminfegermeister-Verband SIA: Schweizerischer Ingenieur- und Architekten-Verein SSHL: Schweizerischer Verband der Haustechnik-Fachlehrer VSSH:Vereinigung Schweizerischer Sanitär- und Heizungsfachleute VIGW: Vereinigung der Installationskontrolleure im Gas- und Wasserfach VTA: Verein technischer Angestellter der schweizerischen Gas- und Wasserversorgungen HEV: Schweizerischer Hauseigentümerverband BATISEC: Kommission für Sicherheit und Gesundheit in der Gebäudetechnik SVIT: Schweizerischer Verband der Immobilientreuhänder UNTERDRUCK IN AUFSTELLUNGSRÄUMEN FÜR FEUERUNGSANLAGEN BEEINFLUSSUNG VON FEUERUNGSANLAGEN DURCH LUFTTECHNISCHE ANLAGEN 1

3 1. Ausganglage Sehr geehrte Damen und Herren In den "Gasleitsätzen" des SVGW (G1, Ziff ) und in der Brandschutzrichtlinie "Wärmetechnische Anlagen" (WTA) der VKF wird auf die Problematik der Erzeugung von Unterdruck in Aufstellungsräumen mit offenen Feuerungen hingewiesen. Eine signifikante Anhäufung von Betriebsstörungen und Unfällen in den letzten Monaten und Jahren veranlasst die Herausgeber dieses Rundschreibens, eine branchenübergreifende Informationsbroschüre mit den Lösungsansätzen für richtlinienkonforme Haustechnikanlagen herauszugeben. Durch die Anordnung der richtigen Schutzmassnahmen soll die Beeinflussung der Feuerungsanlagen durch lufttechnische Anlagen verhindert werden. Von diesen Massnahmen betroffen sind häufig: atmosphärische, kamingebundene Gasapparate (auch wenn diese mit thermischen Rückströmsicherungen ausgerüstet sind), sowie Zimmerofen- und Cheminéefeuerungen: a) in Liegenschaften, in denen Küchen umgebaut und mit mechanischen Lüftungen versehen werden (Dampfabzüge ins Freie); b) in Liegenschaften mit offenen, durchgehenden Treppenhäusern (Kaminwirkung); c) bei Umbauten von Altliegenschaften, insbesondere bei Küchen-, Fenster- und Türrenovationen; d) in Waschküchen mit Tumblergeräten (mit Abluft-Systemen). Wenn nun keine oder nur ungenügende Schutzmassnahmen getroffen werden, besteht die Gefahr: dass primär der Verbrennungsvorgang ungünstig beeinflusst wird und es durch Luftmangel in den Feuerungsanlagen zu einer starken CO-Bildung kommt; dass dann sekundär die Abgase durch den Unterdruck aus den Feuerungsanlagen in die Aufstellungsräume herausgesogen werden. 2

4 Die Anreicherung dieser giftigen Abgase im Aufstellungsraum führt in der Folge oft zu den vorerwähnten Betriebsstörungen und Unfällen (CO-Vergiftungen, starke Personengefährdung). Diese Gefahr ist umso grösser, je mangelhafter die periodische Wartung der Feuerungsanlagen vorgenommen wurde, oder wenn diese mit Überlast betrieben werden! 2. Schutzziele und Schutzmassnahmen Schutzziele: Bei Feuerungen muss die ausreichende Verbrennungsluftversorgung und der dauernde, ungehinderte Abzug der Abgase in jeder Betriebssituation gewährleistet werden. Der sichere Betrieb offener Feuerungsanlagen darf nicht durch den von den mechanischen Lüftungsanlagen erzeugten Unterdruck im Aufstellungsraum beeinträchtigt werden. Schutzmassnahmen: Die Betriebsweisen von mechanischen Lüftungsanlagen sind von jenen der offenen Feuerungsanlagen funktionell zu trennen. Die Fachfirmen und die Benützer der Lüftungsanlagen sind von den Lieferanten über die richtlinienkonforme Betriebsweise dieser Haustechnikanlagen zu instruieren. Beim Einbau von mechanischen Lüftungsanlagen durch Fachfirmen ist gegenüber der Gasversorgung eine diesbezügliche Meldung dringend zu empfehlen. 3. Installationshinweise Gemäss den Gasleitsätzen (G1, Ziff ) ist jede Gasinstallation (Neuinstallation, Erweiterung oder Änderung) der Gasversorgung und weiteren zuständigen Stellen vor Beginn der Arbeiten schriftlich anzuzeigen. Eine Abschätzung der Beeinflussung von Feuerungsanlagen durch lufttechnische Anlagen hat durch eine Fachfirma im Auftrag des Eigentümers zu erfolgen. Dies betrifft in der Regel die Küchenbau- und Haustechnikfirmen oder andere Spezialisten. Die Fachfirmen sind gebeten, möglichst frühzeitig vor dem Einbau von mechanischen Lüftungen mit der Gasversorgung bzw. der lokalen Brandschutzbehörde Kontakt aufzunehmen und sich über mögliche Schutzmassnahmen beraten zu lassen. Die zu treffenden Schutzmassnahmen sind von den jeweiligen Situationen vor Ort abhängig und deshalb projektorientiert zu optimieren. Die Installations- und Bedienungsanleitungen für mechanische Lüftungsanlagen/geräte müssen Hinweise zum Thema der "Beeinflussung von offenen Feuerungsanlagen" sowie der "zugehörigen Schutzmassnahmen" enthalten. Dabei ist auf die Eigenverantwortung der Eigentümer der Haustechnikanlagen für den sicheren Betrieb ihrer Anlagen hinzuweisen. Für das Trennen der Betriebsweisen von lufttechnischen Anlagen und von offenen Feuerungen bieten sich lüftungsseitig z.b. folgende Lösungen an: Zuluftöffnungen (Nachströmöffnungen), abgedeckt mit mechanischen, vom Unterdruck abhängigen Klappen, ggf. mit Filter ausgerüstet; oder mechanische Zufuhr der Frischluft in einem Lüftungskanal, ggf. mit einer Vorwärmung; oder Fensterkontakte (Elektro- oder Lichtkontakte zu den mechanischen Lüftungen). 3

5 Wenn sich diese Lösungen nicht realisieren lassen, bieten sich noch die folgenden Alternativlösungen an: bestehendes Feuerungsaggregat durch ein raumluftunabhängiges ersetzen (LAS, LAF, geschlossene Cheminée-Anlage); Dampfabzug im Umluftprinzip; bestehenden Gasapparat mit einem dichten Schrank (mit definierter Frischluftzufuhr) verschalen; gegenseitige elektrische Verriegelung der Apparate, (ggf. kombiniert mit einer Gasmangelsicherung, wenn dadurch auch ungesicherte Zündstellen betroffen sind). Hinweis: Der Einbau von Abgasrückströmsicherungen in die Abgasanlagen oder in die Gasapparate ist im Zusammenhang mit der Beeinflussung durch lufttechnische Anlagen keine genügende Schutzmassnahme. Durch die grössere Luftmenge, die durch den Kamin angesogen wird, wird die erforderliche Ansprechtemperatur der Abgasrückströmsicherung nicht erreicht. Ein teilweiser Abgasaustritt über die Strömungssicherung in den Aufstellungsraum kann mit dieser Schutzeinrichtung nicht verhindert werden. 4. Auskunftsstellen, Vollzug und Kontrollen Als Auskunftsstellen für Bauherren, Planer, Architekten und Fachfirmen stehen zur Verfügung: Gasversorgungen örtliche Brandschutzbehörden (Feuerpolizei) Der Vollzug und die Kontrollen vor Ort von möglichen Beeinflussungen obliegt den Gasversorgungen: bei Neuinstallationen, Änderungen oder Erweiterungen von bestehenden Gasinstallationen, (es besteht eine Meldepflicht an die örtliche Gasversorgung); wenn die Gasversorgung lokal zu periodischen Sicherheitskontrollen verpflichtet ist; wenn die Gasversorgung eine Meldung einer Neuinstallation einer lufttechnischen Anlage (gemäss Kapitel 2) erhält. 5. Literaturhinweise Leporello: Frischluftzufuhr im Badezimmer. Das A und O bei Gasdurchlauferhitzern und Gasboilern. Herausgeber: Städtische Werke Winterthur, Installationskontrolle Gas/Wasser Tel. 052 / o 052 / Leporello: Frische Luft für Ihre Sicherheit. Das A und O bei Gasdurchlauferhitzern und Gasboilern. Herausgeber: Energie Service Biel (ESB), Biel Tel. 032 /

6 Bei Beachtung dieser Vorschriften können Betriebsstörungen, Schäden und Unfälle im Zusammenhang mit der Beeinflussung von offenen Feuerungsanlagen durch lufttechnische Anlagen weitgehend ausgeschlossen werden. Ihre ganze Aufmerksamkeit und Fachkompetenz ist deshalb bei der Planung und Realisierung solcher Anlagen gefragt, (interdisziplinäres Denken und Handeln). Die örtlichen Gasversorgungen und Brandschutzbehörden sowie die VKF und der SVGW und alle weiteren Mitglieder der Arbeitsgruppe stehen Ihnen für die Beantwortung von Fragen gerne zur Verfügung. Ihre Ansprechpartner sind: VKF: Herr R. Stüdle, Tel. 031 / SVGW: Herr H.-J. Lüscher, Tel. 01 / Herr N. Houlmann, Tel. 021 / sowie: suissetec: Herr M. Lot, Tel. 043 / KVS Herr E. Bosshard Tel. 01 / bfu: Herr M. Hugi Tel. 031 / Städt. Werke Winterthur: Herr O. Bodmer Tel. 052 / Mit freundlichen Grüssen Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) suissetec Küchenverband Schweiz (KVS) Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu) Schweizerischer Verein des Gasund Wasserfaches (SVGW) W. Clerc Dr. M. Meyer B. Zuppiger P. Hehlen Dr. A. Kilchmann Präsident Fachkommission Wärme- und Lufttechnik Direktor Geschäftsleiter Direktor Direktor Anhang: Meldeformular 5

7 MELDEZETTEL bei der Beeinflussung von wärmetechnischen durch lufttechnische Anlagen 1. Zuständige Firma: Küchenbau Schreinerei Hafnerei Plattenleger Sanitärinstallateur Gasapparatelieferant Kaminfeger Feuerungskontrolleur Firma: Adresse: Telefon: 2. Anlagen-Standort: Adresse: Stockwerk: Betreiber: Telefon: 3. Vorhandene Haustechnikgeräte und -installationen: Gasapparat... Tumbler... Cheminéefeuerung... Zimmerofen... Dampfabzug... Abluftventilator... natürliche Lüftungsanlage... mechanische Lüftungsanlage Festgestellte Beeinflussungen: Abgasstau/-rückströmen vorhanden Abgasstau/-rückströmen möglicherweise vorhanden Abgasableitung und Verbrennungshygiene sind zu überprüfen 5. Weitere Feststellungen: 6. Überprüfung beantragt bei: örtlicher Gasversorgung: örtlicher Brandschutzbehörde: Firma: Adresse: Telefon: Ort / Datum: Unterschrift: 6

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