Rahmenkonzept Schulergänzende Tagesstrukturen

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1 Rahmenkonzept Schulergänzende Tagesstrukturen Inhaltsverzeichnis 1. Ausgangslage 2 2. Ziele 2 3. Angebot 3 4. Organisation und Struktur Betreuung während der Schulzeit Betreuung an schulfreien Tagen Betreuung während der Schulferien Anmeldung, Kündigung, Vertragsänderungen Räumlichkeiten und Umgebung Sicherheit Maximale Kapazität, Gruppengrösse, Betreuungsschlüssel Verpflegung Abwesenheiten, Krankheit, Unfall Versicherung und Haftung Ausschluss Tarife und Rechnungsstellung Führung und Aufsicht 5 5. Pädagogisches Konzept Leitgedanken 6 6. Zusammenarbeit Zusammenarbeit mit Eltern oder Erziehungsberechtigten Zusammenarbeit mit der Schule 7 7. Personal Qualifikation und Zusammensetzung Anstellung, Rechte und Pflichten V3

2 1. Ausgangslage 2. Ziele Aufgrund veränderter Familienstrukturen und weil immer mehr Eltern Berufstätigkeit und Familie miteinander vereinbaren müssen oder wollen, steigt der Bedarf an ausserfamiliären Betreuungsangeboten. Art. 27 des Volksschulgesetzes des Kantons Zürich verpflichtet die Gemeinden bedarfsgerechte Betreuungsangebote anzubieten. Die Betreuungsleistung ist kostenpflichtig und eine Ergänzung zu der im Rahmen der Blockzeiten angebotenen Betreuung, welche unentgeltlich ist. Im Betriebskonzept werden die Schulergänzenden Tagesstrukturen als Schulhort bezeichnet. Für die Schulhorte gelten die kantonalen Richtlinien über die Bewilligung von Kinderhorten vom 4. Juni 2007 mit Vorgaben zu Betrieb, Personal, Finanzen, Räumlichkeiten und Umgebung sowie Sicherheit. Der Schulhort ist ein zentrales Angebot nach dem tatsächlichen Bedarf. Schule und Betreuung werden aufeinander abgestimmt und bilden eine institutionelle und organisatorische Einheit mit klar umschriebenen Aufgaben und Pflichten. Die Schulergänzenden Tagesstrukturen unterstützen Grüninger Eltern in ihrer Betreuungs- und Erziehungsaufgabe. Sie leistet einen Beitrag zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Der Schulhort bietet den Kindern Stabilität und Sicherheit. Er fördert die Chancengleichheit von Kindern unterschiedlicher sozialer und kultureller Herkunft, Sprache, Religion und Geschlecht. Pädagogisch ausgebildetes Betreuungspersonal trägt dazu bei, die Kinder ganzheitlich (sozial, emotional, intellektuell, körperlich) zu fördern und den Lebensraum Schule zu gestalten. Der Schulhort orientiert sich bei den Leistungen und Kosten an dem Tarifmodell der Schule Grüningen gemäss Beitragsreglement vom 21. Januar Für die Schulhorte gelten die kantonalen Richtlinien über die Bewilligung von Kinderhorten vom 4. Juni 2007 mit Vorgaben zu Betrieb, Personal, Finanzen, Räumlichkeiten und Umgebung sowie Sicherheit S. 2 V3

3 3. Angebot Der Schulhort ist ein zentrales Angebot und bietet eine Halbtagesbetreuung am Nachmittag, einen Mittagstisch und eine Morgenbetreuung an. Der Schulhort ist in den 39 Schulwochen geöffnet, nicht aber während der Ferien. Gesamthaft wird die Betreuung an etwa 190 Tagen pro Jahr angeboten. Der Schulhort steht grundsätzlich allen Kindern im Schulalter offen. Das Betreuungsangebot richtet sich an Familien mit Wohnsitz in Grüningen, die ihre Kinder aus verschiedenen Gründen vor und nach der Unterrichtszeit betreuen lassen müssen oder wollen. Es werden Kinder ab dem 1. Kindergarten in den Schulhort aufgenommen. Die Nutzung des Schulhortes ist freiwillig. Die angemeldeten Betreuungstage sind jeweils für ein Semester verbindlich. Das Minimum bei der Anmeldung beträgt mindestens einen Hortnachmittag pro Woche. Je nach Bedarf kann zwischen drei verschiedenen Betreuungsangeboten gewählt werden: Morgenbetreuung, Mittagstisch und Nachmittagshort. An Tagen, an denen der Unterricht aus schulorganisatorischen Gründen ausfällt, bietet der Hort die Betreuung für alle Kindern und Jugendlichen an. 4. Organisation und Struktur Die Nutzung des Schulhorts ist freiwillig. Die Anmeldung erfolgt durch die Eltern. Die Elternbeiträge werden nach dem Beitragsreglement der Schule Grüningen vom 21. Januar 2014 berechnet Betreuung während der Schulzeit Morgenbetreuung mit Frühstück Montag bis Freitag, 7.00 Uhr bis 8.00 Uhr Mittagstisch Montag bis Freitag, Uhr bis Uhr Nachmittagshort Montag bis Freitag Uhr bis Uhr (Mittwoch inkl. Mittagstisch) Betreuung an schulfreien Tagen Die Betreuung an einzelnen schulfreien Tagen aus schulorganisatorischen Gründen ist für alle Schüler/innen buchbar. Die Elternbeiträge richten sich nach dem Beitragsreglement. Für diejenigen Schüler/innen, die den Hortplatz an dem jeweiligen Wochentag ständig belegen, fallen keine zusätzlichen Kosten an S. 3 V3

4 4. 3. Betreuung während der Schulferien Die Einführung eines Ferienhorts wird in der zweiten Etappe der Erweiterung der Tagesstrukturen angegangen. Bis dahin stellt die Schule initiativen Eltern während der Ferien die Horträumlichkeiten zur Verfügung. Montag bis Freitag, 7.00 Uhr bis Uhr Blockzeit: 9.00 Uhr bis Uhr Anmeldung, Kündigung, Vertragsänderungen Die Eltern können die Kinder für bestimmte Wochentage und Betreuungsangebote anmelden. Die Aufnahme des Kindes wird definitiv, sobald die Betreuungsvereinbarung von den Erziehungsberechtigten und der Schulverwaltung unterzeichnet ist. Ein Betreuungsplatz kann unter Berücksichtigung der jeweiligen Fristen geändert oder gekündigt werden. Betreuungseinheiten an schulfreien Tagen: Die Eltern werden fristgerecht angefragt, ob die Kinder betreut werden müssen. Anmeldeformulare können in der Schulverwaltung bezogen oder auf der Website der Schule Grüningen heruntergeladen werden Räumlichkeiten und Umgebung Für den Schulhort steht ein eigener Raum zur Verfügung. Es handelt sich um einen wohnlichen, sicheren und überschaubaren Raum mit Tageslicht, in dem Essen, Lösen von Hausaufgaben und Spielmöglichkeiten vorhanden sind Sicherheit Die feuer- und baupolizeilichen Auflagen werden eingehalten. Richtlinien, Abläufe und die wichtigen Notfallnummern sind im Notfallkonzept der Schule Grüningen verzeichnet. Jede Mitarbeiterin ist im Besitz dieses Konzepts, in der die Abläufe zu einzelnen Situationen enthalten sind. Jede Mitarbeiterin ist im Besitz einer Liste, welche die Nummern des Notfallarztes, Spitals, der Eltern und des Hausarztes der Familie enthalten Maximale Kapazität, Gruppengrösse, Betreuungsschlüssel Der Schulhort Grüningen bietet max. 20 Betreuungsplätze pro Tag an. Weitere Kinder und Jugendliche werden auf die Warteliste gesetzt. Im Hort ist jederzeit eine ausgebildete Betreuungsperson anwesend. Die Kinder werden in überschaubaren Gruppen betreut. Bis 11 Kinder ist eine Betreuungsperson, ab 12 Kinder sind zwei Betreuungspersonen anwesend. Die Gruppengrössen entsprechen damit den kantonalen Hortrichtlinien vom 4. Juni S. 4 V3

5 4. 8. Verpflegung Die Kinder erhalten täglich ein ausgewogenes Mittagessen. Bei Lebensmittelallergien, -unverträglichkeiten und bei ärztlich indizierten Diäten werden zusammen mit den Eltern Möglichkeiten gesucht und vereinbart Abwesenheiten, Krankheit, Unfall Bei Abwesenheiten wegen Krankheit, Jokertagen oder anderer Gründe informieren die Eltern frühzeitig die Schulhortleitung. Erscheint ein Kind nicht, erkrankt oder verunfallt es während der Betreuungszeit, so werden die Eltern so rasch als möglich benachrichtigt. Das Kind wird betreut, bis es abgeholt werden kann. Den Kindern werden Medikamente nur in Absprache mit den Eltern oder den Erziehungsberechtigten verabreicht Versicherung und Haftung Krankenkasse und Unfallversicherung der Kinder sind Sache der Eltern oder der Erziehungsberechtigten. Auf dem Weg in den Hort und während der Betreuungszeit sind die Kinder in der Haftpflichtversicherung der Schule eingeschlossen. Der Hort verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung und das Personal ist ausreichend versichert Ausschluss Der Ausschluss eines Kindes aus dem Schulhort ist möglich, wenn er im Interesse des betroffenen Kindes liegt oder wenn das Wohl der anderen Kinder oder des Personals gefährdet ist. Der Ausschluss erfolgt nach Anhörung der Eltern durch die Leitung Schulverwaltung Tarife und Rechnungsstellung Für die Tarifberechnung gilt das Elternbeitragsreglement der Schule Grüningen vom 21. Januar Das Elternbeitragsreglement kann in der Schulverwaltung bezogen oder von der Website der Schule Grüningen heruntergeladen werden. Die Rechnungsstellung erfolgt nach Betreuungsumfang monatlich od. vierteljährlich Führung und Aufsicht Der Schulhort wird von der Hortnerin geführt. Diese entwickelt in der Aufbauphase die Tagesstrukturen konzeptionell und organisatorisch. Grundsatz- und Führungsentscheide trifft die Steuergruppe bestehend aus Schulpräsidentin, Schulleiter und Leiter Schulverwaltung. Die Hortnerin nimmt an den Sitzungen mit beratender Stimme teil. Die strategische Ausrichtung der Tagesstrukturen basiert auf den gesetzlichen Grundlagen und den Richtlinien der Bildungsdirektion des Kantons Zürich S. 5 V3

6 Die Hortnerin und die Betreuerinnen des Mittagstisches sind dem Leiter Schulverwaltung unterstellt. Dieser ist verantwortlich für die Budgetplanung und -überwachung und setzt die strategischen Vorgaben und Beschlüsse der Schulpflege in Zusammenarbeit mit der Hortnerin und den Betreuerinnen des Mittagstisches um. Er stellt die administrativen Dienstleistungen sicher, sorgt für die Besetzung der Stellen, fördert und organisiert die Weiterbildung des Betreuungspersonals. 5. Pädagogisches Konzept Das Pädagogische Konzept der Tagesstrukturen orientiert sich am Leitbild der Schule Grüningen. Die Schulergänzenden Tagesstrukturen haben zum Ziel, den Kindern Werte und Lebenskompetenzen zu vermitteln. Ihr Auftrag orientiert sich an einem Bild vom Kind, dem wissenschaftliche, gesellschaftliche und ethische Einstellungen zu Grunde liegen Leitgedanken Pädagogisch geschultes Personal leistet die Betreuungs- und Erziehungsaufgaben im Auftrag der Eltern oder Erziehungsberechtigten und führt die Kinder zu sozialem Verhalten und Selbstständigkeit. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schulhorte orientieren sich an den folgenden pädagogischen Zielsetzungen: Die Kinder werden beim Erledigen der Hausaufgaben von der Hortnerin unterstützt. Die Aufgabenhilfe wird weiterhin von der Schule und den Lehrpersonen angeboten. Die Kinder werden zu sinnvoller und abwechslungsreicher Freizeitgestaltung angeleitet und zu eigenständigem und verantwortungsvollem Handeln ermutigt. Die Kinder erleben einen strukturierten Alltag und lernen sich in altersgemischten Gruppen zu orientieren. Die Kinder setzen sich mit unterschiedlichen Wertvorstellungen und Kulturen auseinander. Die Kinder sammeln positive Erfahrungen im Umgang mit Erwachsenen und erleben freundschaftliche Beziehungen zu anderen Kindern. Die Kinder haben genügend Raum für Bewegung und Ruhe und werden ausgewogen verpflegt. Die Zusammenarbeit mit Eltern, Kindergarten- und Lehrpersonen und anderen Bezugspersonen des Kindes wird gepflegt, um ein umfassendes Bild des Kindes zu erhalten. Die Mitarbeiter/innen des Schulhorts sind kompetente, verlässliche und Vertrauen erweckende Partner S. 6 V3

7 6. Zusammenarbeit Eine konstante und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Eltern oder Erziehungsberechtigten, Schule und Schulhort ist Grundlage für die pädagogische Arbeit mit Kindern Zusammenarbeit mit Eltern oder Erziehungsberechtigten Die Eltern oder Erziehungsberechtigten werden als verantwortliche Erziehungspersonen akzeptiert und respektiert. Das Schulhortpersonal nimmt auf die unterschiedlichen Lebenssituationen und Kulturen der Eltern Rücksicht. Unterschiedliche Erziehungsauffassungen sollen das Kind nicht belasten oder verunsichern. Bei Bedarf findet in Standortgesprächen ein gemeinsamer Austausch zwischen Eltern und Hortpersonal statt. Dabei wird über das Befinden des Kindes im Schulhort, über Fortschritte, Auffälligkeiten sowie über gemeinsame Erziehungsziele und pädagogische Massnahmen gesprochen. Bei formellen und informellen Anlässen wie Informations- und Elternabenden, Festen und Veranstaltungen können sich Eltern oder Erziehungsberechtigte untereinander kennen lernen und Kontakte knüpfen. Rechte der Eltern Periodische Information und regelmässiger Austausch über die Situation des Kindes Akzeptanz der kulturellen und sozialen Unterschiede sowie gegenseitige Rücksichtnahme Wahrung der Persönlichkeit und Verschwiegenheit der Schulhortmitarbeiterinnen Pflichten der Eltern Einhaltung der vertraglichen Vereinbarungen Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit dem Schulhortpersonal im Interesse des Kindes Akzeptanz der kulturellen und sozialen Unterschiede sowie gegenseitige Rücksichtnahme Zusammenarbeit mit der Schule Die Schulhortleitung arbeitet mit der Schulleitung und mit der Lehrperson des betreuten Kindes in Schul-, Erziehungs- und Betreuungsfragen zusammen. Sie unterstützen sich gegenseitig in ihrem Erziehungs- und Betreuungsauftrag S. 7 V3

8 7. Personal Qualifikation und Zusammensetzung Bei der Hortnerin liegt die Verantwortung für das gesamte Betreuungsangebot. Die Hortnerin gestaltet den Tagesablauf und orientiert sich am Leitbild der Schule Grüningen und den Pädagogischen Leitgedanken (s. o ). Sie ist für die organisatorische Leitung des Schulhortes verantwortlich. Sie vertritt den Schulhort nach aussen und innerhalb der Schule. Schwerpunkt der Arbeit ist die Betreuung der Kinder. Die Hortnerin verfügt über eine pädagogische Ausbildung gemäss den Anforderungen an ausgebildete Betreuungspersonen in Kinderhorten der Bildungsdirektion des Kantons Zürich. Pädagogisch geeignetes Personal unterstützt die Hortnerin in der Kinderbetreuung. Für die Mitarbeitenden des Mittagstisches bestehen Anforderungsprofile Anstellung, Rechte und Pflichten Die Anstellung des Personals erfolgt nach den Bestimmungen der Schule Grüningen. Für alle Mitarbeitenden bestehen Stellenbeschriebe. Die Aufgaben, Kompetenzen, Verantwortungen und die Zusammenarbeit sind klar geregelt. Rechte und Pflichten des Personals sind in der Anstellungsverfügung geregelt. Die Besoldung richtet sich nach den kantonalen Richtlinien für Hortpersonal. Dieses Konzept ist von der Schulpflege Grüningen am 21. Januar 2014 genehmigt worden S. 8 V3

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