Betriebsreglement Hort und Mittagstisch Seuzach
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- Gitta Berg
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1 Primarschule Schulverwaltung Stationsstrasse Seuzach Telefon Fax sekretariat@primarschule-seuzach.ch Betriebsreglement Hort und Mittagstisch Seuzach 1. Institutioneller Rahmen 1.1 Trägerschaft und Aufsichtsorgan 1.2 Operative Leitung 1.3 Soziales Engagement 2. Organisation des Horts 2.1 Aufnahmemodalitäten 2.2 Öffnungszeiten 2.3 Betriebsferien 2.4 Absenzen und Krankheit 2.5 Kündigung 2.6 Disziplin 2.7 Informationspflicht 2.8 Verpflegung 3. Finanzen 3.1 Elternbeitrag 3.2 Tarifordnung 4. Räumlichkeiten und Umgebung 5. Sicherheit 5.1 Versicherung 5.2 Verschiedenes 6. skonzept (Anhang 1) 6.1 Hort: Öffnungszeiten/seinheiten 6.2 Mittagstisch: Öffnungszeiten 6.3 Ferienhort: Öffnungszeiten/seinheiten 6.4 Betriebsferien 6.5 Was Ihr Kind in den einzelnen seinheiten erwartet 6.6 sgrundsätze 6.7 Pädagogische Grundhaltung 6.8 sregeln 7. Tarifordnung (Anhang 2) 7.1 sangebote 7.2 Ferienhort 7.3 Geschwisterrabatt 8. Inkrafttreten 1
2 Betriebsreglement Hort und Mittagstisch Seuzach Der Hort und Mittagstisch Seuzach ist Bestandteil des schulergänzenden Angebots der Primarschule Seuzach. Das sangebot gilt grundsätzlich für Kinder ab dem Kindergartenalter bis 6. Primarklasse. Der Besuch des Horts ist freiwillig und kostenpflichtig. Ein Recht auf Aufnahme besteht nicht. Die Mitarbeitenden des Horts und Mittagstischs sind verpflichtet, die im vorliegenden Betriebsreglement formulierten Grundlagen umzusetzen, das Handeln punktuell zu reflektieren und bei Bedarf anzupassen. Die Hortleitung ist verantwortlich, die pädagogische Arbeit regelmässig zu überprüfen und das Team in der Umsetzung des Konzepts zu kontrollieren, zu unterstützen und zu begleiten. Das Konzept wird in regelmässigen Abständen überarbeitet und bei Bedarf angepasst. 1. Institutioneller Rahmen Der Hort und Mittagstisch Seuzach wird als schulergänzendes Angebot der Primarschule Seuzach angeboten. 1.1 Trägerschaft und Aufsichtsorgan Unter dem Namen Hort Seuzach wird von der Primarschule Seuzach während der Schulzeit ein Hort und Mittagstisch und während der Schulferien ein Ferienhort als Ganztageshort geführt, der den speziellen Anforderungen für schulpflichtige Kinder entspricht. Die Schulpflege ist für die strategische Leitung des Horts und Mittagstischs, die Hortleitung für die operative Leitung zuständig. Die Schulpflege kann einzelne Aufgaben an eines ihrer Mitglieder delegieren. Die administrativen Aufgaben für den Hort und Mittagstisch nimmt die Schulverwaltung wahr. Beschwerden von Eltern gegen den Hort- und Mittagstischbetrieb, die Verpflegung oder die Dienstausübung des Hort- und Mittagstischteams sind, sofern ein persönliches Gespräch mit der Hortleitung zu keinem Resultat führt, begründet an die Schulleitung zu richten. 1.2 Operative Leitung Die operative Leitung obliegt der für diese Aufgabe angestellten Hortleitung. Die Leitung und das Personal (ausgenommen Praktikantinnen) verfügen über entsprechende Qualifikationen und Ausbildungen. Funktion, Aufgaben und Kompetenzen sind im entsprechenden Pflichtenheft geregelt. 1.3 Soziales Engagement Der Kinderhort übernimmt als sozialpädagogische Einrichtung einen Teil der s- und Erziehungsarbeit. 2. Organisation des Horts Voraussetzung für die Benützung des Kinderhorts oder Mittagstischs ist die Schulpflicht und der Wohnsitz in der Gemeinde Seuzach. Mit der Anmeldung anerkennen die Inhaber der elterlichen Sorge das skonzept des Horts und Mittagstischs, das Betriebsreglement, das Merkblatt und die Tarifordnung. 2.1 Aufnahmemodalitäten Die Inhaber der elterlichen Gewalt stellen der Hortleitung ein Aufnahmegesuch (Formular erhältlich unter Die Hortleitung vereinbart ein Gespräch, an dem das Aufnahmeverfahren besprochen wird und allfällige Fragen geklärt werden. Das definitive Aufnahmegesuch geht von der Hortleitung an die Schulverwaltung, welche (sofern es Platz hat) die Aufnahme schriftlich bestätigt. 2
3 Die Anmeldung erfolgt in der Regel auf Beginn eines Schuljahres und gilt bis auf weiteres. Für Kinder, die bereits den Hort oder Mittagstisch besuchen, muss jeweils auf das neue Schuljahr eine Bestätigung des Hort- oder Mittagstischplatzes erfolgen. Bei noch vorhandenem Platzangebot ist nach Absprache mit der Hortleitung ein Eintritt während des Schuljahres möglich. Der Hort und Mittagstisch ist gemäss Anmeldung zu besuchen. Die Aufnahme erfolgt nach Eingang der Anmeldung, in der Regel auf den 1. eines Monats. Es wird, wenn erforderlich, eine Warteliste geführt. In besonderen Fällen kann ein Kind vorübergehend in den Hort oder Mittagstisch aufgenommen werden, bis die Erziehungsberechtigten eine andere gefunden haben. Solche Entscheide sind der Hortleitung vorbehalten. Für den Ferienhort während der Schulferien sind separate Anmeldungen nötig. Diese sind bei der Hortleitung zu beziehen. 2.2 Öffnungszeiten Der Hort ist von Montag bis Freitag von und von bis Uhr geöffnet. Der Mittagstisch ist von Montag bis Freitag von bis Uhr geöffnet. Während der Schulferien sowie an schulischen Weiterbildungstagen und am ersten Schultag nach den Sommerferien wird der Hort von bis Uhr geführt. Die Kinder können zwischen und Uhr abgeholt werden. Verlassen die Kinder frühzeitig den Hort, ist dies der Hortleitung vorgängig mitzuteilen. 2.3 Betriebsferien Der Hort ist während der folgenden Wochen und Tage geschlossen: Sommerferien (2. bis 4. Ferienwoche), Weihnachtsferien, Fasnachtsmontag, Freitag nach Auffahrt sowie an den gesetz lichen Feiertagen. Vor gesetzlichen Feiertagen und bei zwei Gesamtschulanlässen schliesst er um Uhr. Die Daten stehen im Jahresplan. Der Mittagstisch ist in allen Schulferienwochen geschlossen. 2.4 Absenzen und Krankheit Die Eltern melden voraussehbare Absenzen dem Hort- und Mittagstischteam sofort, bis spätestens am Vortag um Uhr. Im Krankheitsfall muss die telefonische Abmeldung bis Uhr des jeweiligen Tages erfolgen. Kinder mit Krankheitserscheinungen sollen den Hort oder Mittagstisch nicht besuchen. Im Zweifelsfall entscheidet der Schul- oder Hausarzt. 2.5 Kündigung Die Kündigung des Hort- oder Mittagstischplatzes während des Schuljahres muss nach der mündlichen Mitteilung an die Hortleitung schriftlich bei der Schulverwaltung eingereicht werden. Die Kündigung muss unter Einhaltung einer einmonatigen Frist auf Ende eines Monats erfolgen. 2.6 Disziplin Bei Verstössen gegen Betriebsreglement oder Hortregeln kann nach vorangegangener Verwarnung der Inhaber der elterlichen Sorge der vorübergehende oder dauernde Ausschluss des Kindes durch die Schulleitung beschlossen werden. 2.7 Informationspflicht Die Eltern sind dazu verpflichtet, der Hortleitung eventuelle Krankheiten/Allergien ihres Kindes mitzuteilen und gegebenenfalls auf Medikationen hinzuweisen. Bei späterer Ankunft oder früherem Gehen der Kinder im Hort oder Mittagstisch, muss dies vorgängig der Hortleitung telefonisch oder schriftlich mitgeteilt werden. 2.8 Verpflegung Es wird auf eine gesunde, ausgewogene Ernährung geachtet. Das Mittagessen wird von einem Mahlzeitendienst geliefert. Am Nachmittag erhalten die Kinder einen Imbiss, der im Hort zubereitet wird. Die Mahlzeiten werden von Hort-Mitarbeitenden und Kindern gemeinsam eingenommen. Während des Ferienhortes wird auch ein Zmorge für die Kinder angeboten. 3
4 3. Finanzen Die Finanzierung des Kinderhorts erfolgt über die ordentliche Rechnung der Schulpflege und durch Elternbeiträge. Das Betriebsjahr beginnt am 1. Januar und endet am 31. Dezember. 3.1 Elternbeitrag Der Elternbeitrag wird am steuerbaren Einkommen bemessen und ist sozial abgestuft. Die geltende Tarifordnung hat jeweils für ein Schuljahr Gültigkeit. Tarifänderungen werden jeweils mit der Anmeldung/Bestätigung fürs neue Schuljahr bekannt gegeben. Es erfolgt keine rückwirkende Anpassung der Tarife, ausser bei einer beruflichen oder persönlichen Veränderung. Bei der Verrechnung des Elternbeitrages werden die Einkommen beider Elternteile berücksichtigt. Die Eltern sind verpflichtet, die Einkünfte mittels Kopie der aktuellen Steuerrechnung zu belegen. Dies erübrigt sich, falls der Maximalbetrag bezahlt wird. Auf dem Personalblatt bestätigen die Eltern, dass die Primarschule Seuzach die aktuellen Steuerangaben direkt beim Steueramt Seuzach beziehen kann. Der Elternbeitrag wird gemäss Anmeldung von der Schulverwaltung erhoben und von der Finanzverwaltung der Gemeinde Seuzach mit monatlicher Rechnung eingefordert. Absenzen die nicht verrechnet werden, entnehmen Sie dem Merkblatt Absenzen. Nichtbezahlung der Rechnungen ist ein Ausschlussgrund. 3.2 Tarifordnung Die Tarifordnung ist dem Anhang zu entnehmen. Sie bildet einen integrierenden Bestandteil des Betriebsreglements. 4. Räumlichkeiten und Umgebung Räumlichkeiten und Umgebung des Horts und Mittagstischs Seuzach entsprechen den Vorgaben der Bildungsdirektion des Kantons Zürich. 5. Sicherheit Die Sicherheit entspricht den gesetzlichen Vorgaben. 5.1 Versicherung Der Hort und Mittagstisch verfügen über eine Betriebshaftpflichtversicherung. Bei mutwilligen Sachbeschädigungen werden die Reparaturkosten den Inhabern der elterlichen Sorge verrechnet. 5.2 Verschiedenes Der Kindertransport mit einem Auto des Hort- oder Mittagstischteams bedarf einer schriftlichen Einwilligung der Inhaber der elterlichen Sorge. 6. skonzept Das skonzept ist dem Anhang 1 zu entnehmen. Es bildet einen integrierenden Bestandteil des Betriebsreglements. 4
5 7. Tarifordnung Die Tarifordnung ist dem Anhang 2 zu entnehmen. Sie bildet einen integrierenden Bestandteil des Betriebsreglements. 8. Inkrafttreten Das Reglement wurde überarbeitet und an der Schulpflege-Sitzung vom 6. Juli 2015 genehmigt. Es tritt ab 1. August 2015 in Kraft und ersetzt die bisherige Variante vom 29. Oktober
6 6. skonzept (Anhang 1) 6.1 Hort: Öffnungszeiten/seinheiten Der Hort ist an den Schultagen von Montag bis Freitag von Uhr und von bis Uhr geöffnet. Zeit Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Morgen- Morgen- Morgen- Morgen- Morgen Mittagstisch Mittagstisch Mittagstisch Mittagstisch Mittagstisch Mittagstisch: Öffnungszeiten Der Mittagstisch ist an den Schultagen von Montag bis Freitag von Uhr geöffnet. Zeit Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Mittagstisch Mittagstisch Mittagstisch im Hort Mittagstisch Mittagstisch 6.3 Ferienhort: Öffnungszeiten/seinheiten Der Ferienhort ist in den Schulferien von Montag bis Freitag von Uhr geöffnet. Zeit Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Zmorge Zmorge Zmorge Zmorge Zmorge Mittagstisch Mittagstisch Mittagstisch Mittagstisch Mittagstisch Betriebsferien Ist dem Betriebsreglement Punkt 2.3 zu entnehmen Was Ihr Kind in den einzelnen seinheiten erwartet Hort und Mittagstisch Hort und Mittagstisch sind Angebote für Kinder des Kindergartens und der Primarschule. Nach dem gemeinsamen Mittagessen helfen die Kinder abräumen, Tische putzen, vorspülen und aufräumen (Ämtli). Sie können sich ausruhen, einer stillen Beschäftigung nachgehen, freiwillig Hausaufgaben machen, spielen im oder ums Haus, bis es Zeit ist, sich auf den Weg in den Kindergarten oder in die Schule zu begeben. Für Kinder der Sekundarschule Seuzach wird ein Mittagstischplatz nur auf Gesuchstellung bewilligt und kann besucht werden solange es den Betriebsablauf, die Gruppendynamik und die Bedürfnisse der jüngeren Kinder nicht beeinträchtigt 6
7 6.5.2 Nachmittag Unterricht nach Stundenplan. Kinder, die frei haben, bleiben im Hort. Die Zeit am freien Nachmittag, nach Unterrichtsschluss oder nach der Hausaufgabenzeit können die Kinder, ihren Bedürfnissen entsprechend, im gemeinsamen Miteinander gestalten: spielen, malen, kreativ sein und vieles mehr. Hierzu stehen den Kindern Spiel- und Lesematerial, eine Spielecke für freies Spielen (Lego, Klötze etc.) oder Gesellschaftsspiele zur Verfügung. Der Aussenbereich mit entsprechenden Spielgeräten wird dem Bewegungsdrang der Kinder gerecht Gemeinsamer, der im Hort zubereitet wird Hausaufgabenzeit Die Hausaufgaben können nach dem in einem separaten Raum unter Aufsicht erledigt werden. Für die ordnungsgemässe Erledigung der Aufgaben übernimmt das Hortpersonal jedoch keine Verantwortung. Diese liegt bei den Erziehungsberechtigten Am Abend Die Kinder werden von bis Uhr von den Eltern abgeholt oder gehen spätestens um Uhr nach Absprache mit der Hortleitung selbstständig nach Hause Schulweg/Kindergartenweg Die in Seuzach wohnhaften Kinder bewältigen den Weg von der Schule in den Hort/vom Hort in die Schule selbstständig. Die Kindergartenkinder werden im 1. Kindergartenjahr auf Wunsch der Eltern in der Anfangszeit begleitet Schulbustransport Für die in Ohringen wohnhaften Kinder wird die Schulbusfahrt von Ohringen-Seuzach/Seuzach- Ohringen vom 1. Kindergartenjahr bis zur 3. Primarklasse gewährleistet. Kinder ab der Primarklasse dürfen dann mitfahren, wenn der Schulbus ohnehin für die jüngeren Kinder fährt und genügend Sitzplätze vorhanden sind. Ansonsten müssen sie den Schulweg mit dem Fahrrad bewältigen sgrundsätze Der Hort und Mittagstisch soll ein Ort der Geborgenheit sein. Die Kinder sollen das sangebot als Einheit erleben. Damit sich die Kinder orientieren können, wird im Hort auf Kontinuität und Verbindlichkeit geachtet. Dies geschieht durch einen geregelten Nachmittagsablauf und Rituale im Alltag. Die Kinder sollen spüren, dass verschiedene Menschen auf ein gemeinsames Ziel hin arbeiten und die im Hortteam und mit den Kindern gelebte Haltung der Verlässlichkeit und Verbindlichkeit erfahren. Die Kinder sollen in ihrer Entwicklung gefördert, begleitet und unterstützt werden. Insbesondere sollen folgende sregeln zur Anwendung kommen: Das Hort- und Mittagstischteam begleitet die Kinder in einer offenen, fröhlichen Atmosphäre, aber mit klaren Regeln. Die Hort- und Mittagstischmitarbeitenden sind Bezugs- und Ansprechpersonen für Kinder, Eltern, Lehrpersonen und Behörden. Das Hort- und Mittagstischteam ist neben der Verpflegung der Kinder für die und ihr Wohlbefinden zuständig. Das Hortteam sorgt dafür, dass die Kinder die Hausaufgaben erledigen und auch Freiräume individuell erkunden können. Bei der Freizeitgestaltung wird die Mitbestimmung der Kinder gefördert. 7
8 6.7. Pädagogische Grundhaltung Die Kinder werden als einzelne Individuen wahrgenommen und im kreativen und sportlichen Bereich altersgerecht gefördert. Im stetigen Einüben von Verhaltensregeln im freien und geleiteten Spiel, beim Essen und Verrichten kleiner Ämtli werden sie unterstützt und einzeln oder als Gruppenmitglied auf dem Weg zu sozialen, emotionalen und kognitiven Kompetenzen begleitet. Den Kindern werden die Werte und Normen unserer demokratischen Gesellschaftsordnung vermittelt und vorgelebt. Sie werden zu Toleranz und Solidarität im Umgang mit den Mitmenschen ermutigt. Es soll bei ihnen ein Verständnis für andere Kulturen sowie ein Verantwortungsgefühl für die Nachhaltigkeit der Mitwelt geschaffen werden. Es wird auf einen freundschaftlichen und respektvollen Umgang miteinander geachtet. Es wird Sorge zu Mobiliar und Gegenständen getragen und Wert auf Ordnung und altersgerechte Tischmanieren gelegt sregeln Details werden in der Hausordnung des Horts und Mittagstischs geregelt. Bei Zuwiderhandeln ergreift das Hort- und Mittagstischteam Sanktionen. 8
9 7. Tarifordnung (Anhang 2) 7.1 sangebote Tarife pro Einheit, nach Einkommen Angebot 1 Morgenbetreuung Mittagstisch Nachmittag Nachschule A Nachschule B Einkommen bis Fr. 39' Fr. 40' bis Fr. 69' Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr ab Fr. 70' Fr Fr Fr Fr Fr Ferienhort Tarife pro Einheit, nach Einkommen Angebot Einkommen bis Fr. 39' Fr. 40' bis Fr. 69' Fr Fr Fr Fr Fr Fr ab Fr. 70' Fr Fr Fr Geschwisterrabatt Für Nachmittagshort, Nachschule A, Nachschule B, Ferienhort: 2 Kinder 10 % 3 Kinder 15 % 4 Kinder 20 % Kontaktadresse für Auskünfte und den Bezug des Betriebsreglements : Primarschule Seuzach, Schulverwaltung, Stationsstrasse 1, 8472 Seuzach Telefon , sekretariat@primarschule-seuzach.ch 9
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