Liefern und Leisten. nach Tschechien

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1 Liefern und Leisten nach Tschechien

2 Seite 2 von 34 Inhaltsverzeichnis 1 Umsatzsteuerliche Behandlungen von Lieferungen nach Tschechien Lieferung an Privatkunden und an Unternehmer ohne UID-Nr Verkauf auf Messen und Ausstellungen in Tschechien Lieferung an Unternehmer mit UID-Nr Sonderregelungen für den Verkauf von Kfz nach Tschechien Reihengeschäfte Die Umsatzsteueridentifikationsnummer (UID-Nr.) Zusammenfassende Meldung an das Finanzamt und Intrastat Steuerliche Behandlung von (Handwerks-) Leistungen in Tschechien einschließlich Lieferung mit Montage Übergang der Steuerschuld auf den tschechischen Kunden Reverse- Charge-System Abführen der Umsatzsteuer in Tschechien Zurückholen in Tschechien bezahlter MwSt (Vorsteuer) Verbrauchssteuer Vorübergehende Tätigkeit eines deutschen Unternehmers in Tschechien Arbeits- und sozialrechtliche Bestimmungen Versicherungsrechtliche Behandlung der Entsendung von Arbeitnehmern Hinweise und Tipps Unfallversicherung im Ausland Kfz-Versicherung, Haftpflicht Verkehrsunfall in der Tschechischen Republik Normen für Baustoffe Besonderheiten des tschechischen Baurechts...23 Formular der Anmeldung: Berechtigung zur Planungs- und Ingenieurstätigkeit Zahlungsverkehr mit Tschechien Vertragsgestaltung im Geschäft mit Tschechien Anhang...30

3 Seite 3 von 34 Haftungsausschluss Dieser Leitfaden wurde erstellt im Rahmen des Programms der Bayerischen Staatsregierung zur Förderung der Grenzregionen ( Ertüchtigungsprogramm ). Wir haben ihn nach bestem Wissen auf Grund der uns vorliegenden Unterlagen und Informationen zusammengestellt. Die Inhalte in diesem Leitfaden werden ständig gepflegt. Wir können dennoch keine Haftung übernehmen. für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der dort gemachten Angaben, für Wortlaut und Geltung der eingestellten Rechtsvorschriften. Es gilt stets die aktuelle, amtliche Fassung, wie sie im dafür vorgesehenen offiziellen Verkündungsorgan veröffentlicht ist, für die Richtigkeit und Rechtmäßigkeit des Inhalts von Internetseiten, auf die wir im Leitfaden verwiesen haben. Der Inhalt dieser Internetseiten ist dynamisch und kann sich jederzeit ändern; wir machen ihn uns soweit ausdrücklich nicht zu Eigen. Etwaige rechtliche Hinweise und Auskünfte sind unverbindlich. Wir erteilen keine Rechtsberatung. Ohne schriftliche Genehmigung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie ist es nicht gestattet, diesen Leitfaden oder Teile davon zu verwerten, zu verarbeiten, zu vervielfältigen oder weiterzugeben. Folgende Seiten geben einen Überblick und Hinweise, was ein deutscher Unternehmer bei Lieferungen in die Tschechische und die Slowakische Republik sowie bei der Erbringung von Dienstleistungen in diesen Ländern zu beachten hat. Obwohl die Informationen mit Sorgfalt erstellt wurden, kann keine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit übernommen werden. Die Gesetze werden ständig aktualisiert und novelliert. Ihre praktische Anwendung ist häufig sehr schwierig, da einschlägige Rechtsprechung vielfach noch aussteht. Handwerkskammer Niederbayern Oberpfalz Juni 2007

4 Seite 4 von Umsatzsteuerliche Behandlungen von Lieferungen nach Tschechien Seit ist die Tschechische Republik Mitglied der Europäischen Union. Es gibt daher für Lieferungen nach Tschechien keine Zollabwicklung mehr. Sie können Ihre Produkte, Waren sowie benötigte Berufsausrüstung (Werkzeuge, etc.) ungehindert über die tschechische Grenze bringen; es finden allerdings noch Personenkontrollen statt. Im Folgenden erfahren Sie, wie Sie Lieferungen nach Tschechien bzw. Leistungen in Tschechien umsatzsteuerlich behandeln können, falls Sie in Tschechien selbst keine Betriebsstätte haben (in letzterem Fall unterliegen Sie ausschließlich der tschechischen Umsatzbesteuerung). Bitte beachten Sie: Für den Verkauf von Kraftfahrzeugen gelten teilweise abweichende Bestimmungen! Der Normalsatz der Mehrwertsteuer in Tschechien beträgt 19 %, für bestimmte Produkte gibt es einen ermäßigten Satz von 5 % (z.b. Lebensmittel, Bücher, Zeitungen und Zeitschriften) und Leistungen (z.b. Dienstleistungen der gesundheitlichen und sozialen Fürsorge, Ausbau von Sozialeinrichtungen, sowie noch für den Wohnungsbau). Hinweis: Bayerische Unternehmer sind oft verpflichtet, mit tschechischen Finanzämtern Kontakt aufzunehmen. Für Unternehmer mit wenig Erfahrung im grenzüberschreitenden Geschäftsverkehr bzw. bei Unsicherheiten sollte immer fachkundiger Rat einholen werden.

5 Seite 5 von Lieferung an Privatkunden und an Unternehmer ohne UID-Nr. Holt der tschechische Privatkunde bzw. der Unternehmer ohne Umsatzsteuer- Identifikationsnummer ( UID-Nr. ) Ihre Produkte/Waren in Deutschland ab, liegt ein deutsches Inlandsgeschäft vor: Sie behalten die deutsche Mehrwertsteuer ein und führen sie an das deutsche Finanzamt ab. Die Umsatzsteuer kann dem tschechischen Kunden bei der Ausfuhr nach Tschechien nicht mehr erstattet werden. Wenn Sie Ihre Waren/Produkte an Privatpersonen in Tschechien befördern oder versenden (bzw. an Abnehmer, die keine tschechische UID-Nr. (siehe unter Punkt 2.6) nennen können), können Sie die so genannte Versandhandelsregelung anwenden. Sie ist sinnvoll, solange der deutsche MWSt-Satz niedriger als der entsprechende Satz im Zielland ist. Das heißt: die Lieferung unterliegt der deutschen Umsatzsteuer, die Sie an den deutschen Fiskus abführen. Dies geht allerdings nur unter der Vorraussetzung, dass der Gesamtbetrag aller Waren, die Sie nach Tschechien an Privatpersonen/Abnehmer ohne UID-Nr. befördern oder versenden, den Schwellenwert zum Tag der steuerbaren Leistung von CZK im Kalenderjahr nicht überschreitet. Wurde diese Lieferschwelle im vergangenen Jahr überschritten oder geschieht das voraussichtlich im laufenden Kalenderjahr, dann müssen Sie für Ihre Lieferungen tschechische Umsatzsteuer verrechnen und an den tschechischen Fiskus abführen (wie das geht, siehe unten). Allerdings gibt es zu dieser Regelung einige Sonderregelungen bzw. Ausnahmen, z. B.: - Beim Versand von Waren, die Gegenstand der Verbrauchsteuer in Tschechien sind, sind Sie zur Anmeldung spätestens zum Tage des ersten Versandes dieser Ware verpflichtet. - Sonderregelungen gelten für Lieferungen neuer Fahrzeuge (s. hierzu Punkt 2.4) - Wenn die gelieferten Gegenstände in Tschechien vom Lieferanten beziehungsweise von einem durch ihn beauftragten Subunternehmer installiert oder montiert werden, gilt folgende Regelung: Liefert ein deutscher Unternehmer Ware inklusive Installation oder Montage an eine Privatperson, so unterliegt die Lieferung der tschechische Mehrwertsteuersatz von 19%. Der deutsche Unternehmer ist zur Anmeldung beim tschechischen Finanzamt und Bezahlung der Steuer verpflichtet.

6 Seite 6 von Verkauf auf Messen und Ausstellungen in Tschechien Wenn Sie Waren oder Produkte auf tschechischen Messen, Ausstellungen, Märkten etc. an tschechische Privatkunden verkaufen (die Ihnen unmittelbar auf der Messe den entsprechenden Auftrag geben), unterliegt dieser Verkauf der tschechischen Umsatzsteuer. Sie müssen diese an den tschechischen Fiskus abführen (wie das geht lesen bitte unter Punkt 1.9). Hinweis: Auf tschechischen Messen und Ausstellungen müssen die Preise für den Endabnehmer immer in Brutto ausgepreist werden. 1.3 Lieferung an Unternehmer mit UID-Nr. Wenn Sie ein fertiges Produkt / eine Ware an einen Abnehmer in Tschechien liefern, liegt eine umsatzsteuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung vor, falls folgende Vorraussetzungen erfüllt sind: Das Produkt wird entweder von Ihnen nach Tschechien gebracht oder versandt oder vom Abnehmer in Deutschland abgeholt. Der Abnehmer ist Unternehmer in Tschechien und erwirbt den Gegenstand für sein Unternehmen in Tschechien. Der Abnehmer unterliegt in Tschechien der Mehrwertsteuer. Die Rechnung enthält sowohl Ihre UID-Nr. als auch die des tschechischen Erwerbers; außerdem muss der Hinweis steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung nach 6a Umsatzsteuergesetz auf der Rechnung vermerkt sein. Die Rechnung, die natürlich allen üblichen formalen Anforderungen entsprechen muss, darf nur einen Nettobetrag ohne Mehrwertsteuer ausweisen. Gegenüber der deutschen Finanzbehörde müssen Sie nachweisen können, dass Ihr geliefertes Produkt tatsächlich nach Tschechien verbracht wurde. Wenn Sie die Waren oder Produkte selbst an den Kunden ausliefern oder der ausländische Unternehmer sie selbst abholt, ist es nützlich, wenn Sie sich auf der Rechnung von ihm sowohl die Verbringung ins Ausland als auch die gewerbliche Verwendung kurz bestätigen lassen. Bei Versand durch eine Spedition u.ä. belegen die Frachtpapiere (Spediteursbescheinigung) die tatsachliche Verbringung ins Ausland.

7 Seite 7 von 34 Beachten Sie bitte: Erwirbt der tschechische Unternehmer die Ware für private Zwecke, ist er umsatzsteuerlich wie ein Privatkunde zu behandeln. 1.4 Sonderregelungen für den Verkauf von Kfz nach Tschechien Wenn Sie ein neues Fahrzeug (Definition Neuwagen: weniger als 6000 km auf dem Tacho und nicht mehr als 6 Monate in Deutschland oder der übrigen EU zugelassen) an eine tschechische Privatperson oder einen Unternehmer ohne UID-Nr., welches in Tschechien zum Betrieb registriert werden soll, nach Tschechien liefern, hat der Erwerber in Tschechien die Mehrwertsteuer zu entrichten. Sie erstellen eine Rechnung ohne MWSt., Verbringungsnachweis nicht vergessen! Wenn Sie in Ihrem Geschäft in Deutschland einen Gebrauchtwagen (Definition Gebrauchtwagen: mehr als 6000 Tacho-Kilometer oder länger als 6 Monate in Deutschland oder der übrigen EU zugelassen) an einen tschechischen Privatkunden verkaufen, berechnen Sie 19% deutsche MwSt, die Sie ganz normal in Deutschland abführen. Geht der Gebrauchtwagen an einen tschechischen Unternehmer (s. o.), liegt eine innergemeinschaftliche USt-freie Lieferung vor: Nettorechnung, UID- Nummern, Verbringungsnachweis (siehe Punkt 2.3 vorletzter Absatz). Bitte beachten Sie als Kfz-Händler: Innergemeinschaftliche USt-freie Lieferung und Differenzbesteuerung schließen sich aus! 1.5 Reihengeschäfte Oft kommt es vor, dass mehrere Unternehmen hintereinander an einem Auftrag beteiligt sind. Wenn im Rahmen solcher Reihengeschäfte innergemeinschaftliche Grenzen überschritten werden, ist immer darauf zu achten, wo jeweils der Ort der Lieferung ist. Davon hängt ab, bei welchem Schritt die innergemeinschaftliche USt-freie Lieferung erfolgt und wie die anderen Schritte umsatzsteuerrechtlich zu behandeln sind. Beispiel: Ein deutsches Bauunternehmen B beauftragt den deutschen Schreiner S, 100 Fenster auf die Baustelle C in Tschechien zu liefern. S bezieht die Fenster von dem deutschen Hersteller F.

8 Seite 8 von 34 a) S beauftragt einen Spediteur mit der Lieferung nach C: dann gilt: die Rechnung von F an S wird mit deutscher MWSt ausgestellt (Inlandsgeschäft), die Rechnung von S an B erfolgt ohne MWSt, da S eine innergemeinschaftliche Lieferung durchgeführt hat (er bekommt in Deutschland die Verfügung über die Fenster und veranlasst die Verbringung über die Grenze). b) F beauftragt den Spediteur mit der Lieferung nach C: dann gilt: die Rechung von F an S erfolgt ohne MWSt, da F die innergemeinschaftliche Lieferung durchführt, die Rechnung von S an B wird mit tschechischer MWSt ausgestellt (Ort der Lieferung ist jetzt Tschechien). S muss die MWSt ist in Tschechien anmelden und abführen, B kann sie in Tschechien als Vorsteuer geltend machen. 1.6 Die Umsatzsteueridentifikationsnummer (UID-Nr.) Ein Unternehmen, das der Erwerbsbesteuerung unterliegt, kann sich eine U- ID-Nr. zuteilen lassen. Im Geschäftsverkehr unter Mitgliedsländern der Europäischen Union ist die UID-Nr. eines Geschäftspartners ein Zeichen dafür, dass es sich um ein Unternehmen handelt, mit dem steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen durchgeführt werden können. Für eine Lieferung nach Tschechien benötigen Sie zunächst selbst diese UID- Nr. Sie können ihre Zuteilung beantragen beim Bundesamt für Finanzen - Außenstelle - Ahornweg 1-3 D Saarlouis Telefax Telefon (Zentrale) Öffnungszeiten: Mo - Do: 09:00-15:00 Uhr Fr: 09:00-13:00 Uhr Stellen Sie dort (am einfachsten per Fax) einen formlosen Antrag, der den rechtlich exakten Namen und die Anschrift Ihres Betriebes enthält, Ihr für die Umsatzbesteuerung zuständiges Finanzamt sowie die Steuernummer, unter der Sie umsatzsteuerlich geführt werden. Erfahrungsgemäß ist normalerweise damit zu rechnen, dass die Zuteilung innerhalb von drei Wochen erfolgt. Bei der gleichen Dienststelle können Sie auch die UID-Nummern überprüfen lassen, die Ihnen von Geschäftspartnern aus dem EU-Ausland genannt werden: 1. Ist folgende UID-Nr.... gültig? 2. Ist diese UID-Nr. dem Unternehmen XY in... zuzuordnen?

9 Seite 9 von 34 Eine einfache und schnelle Überprüfung von UID-Nummern ist online über folgende Internet-Adresse möglich: (oder ) 1.7 Zusammenfassende Meldung an das Finanzamt und Intrastat Wenn Sie umsatzsteuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen nach Tschechien ausgeführt haben, müssen Sie (unabhängig von der Angabe in Ihrer USt- Anmeldung) an das Bundesamt für Finanzen (BfF) Außenstelle Saarlouis vierteljährlich zusammenfassende Meldungen (ZM) abgeben. Die ZM ist nur erforderlich, wenn im vorhergegangenen Quartal tatsächlich Lieferungen erfolgt sind, Nullmeldungen sind nicht notwendig. Info: BfF, Tel oder Fax , , , oder im Internet: Auf dieser Seite können Sie alle notwendigen Formulare herunterladen. Die zusammenfassende Meldung kann unter folgendem Link auch elektronisch abgegeben werden: Wenn Ihre innergemeinschaftlichen USt-freien Lieferungen nach Tschechien im Vorjahr EUR ,- überschritten haben oder im laufenden Jahr überschreiten wird, sind Sie verpflichtet, monatliche INTRASTAT-Meldungen ans Statistische Bundesamt abzugeben (nötigenfalls auch Nullmeldungen ). Info: Statistisches Bundesamt Außenhandel Wiesbaden Tel Fax Genaue Information zu den Formularen und zum Ausfüllen im Internet: Die Meldungen können auch übers Internet abgegeben werden (Info: oder oder unter w3stat-support@destatis.de).

10 Seite 10 von Steuerliche Behandlung von (Handwerks-) Leistungen in Tschechien einschließlich Lieferung mit Montage Wenn Sie Produkte in Tschechien einbauen, montieren, etc. oder direkt handwerkliche Dienstleistungen in Tschechien erbringen, unterliegen Sie grundsätzlich der tschechischen Umsatzsteuer. Folgende Beispiele sollen den Begriff der Leistung genauer erläutern: Wenn ein deutscher Schreiner Möbel nach Tschechien versendet, dann handelt es sich um eine Warenlieferung, auch wenn er in Tschechien z. B. noch einige Möbelteile zusammenschraubt, die transportbedingt getrennt befördert werden mussten. Baut er jedoch (z. B. unter Verwendung mitgebrachter Kleinmaschinen, etc.) die Möbel in die Wohnung seines tschechischen Auftraggebers ein und ist der Wert dieser Einbauleistung nicht unerheblich, dann unterliegt diese Werklieferung der tschechischen Umsatzsteuer: Ort der Leistung ist Tschechien. Die in Deutschland gefertigten Elemente sowie der Einbau werden dabei normalerweise als wirtschaftliche Einheit gesehen. Wird eine der im Folgenden aufgeführten Leistungen an einem tschechischen Privatkunden erbracht, sind Sie zur Anmeldung und Bezahlung der Mehrwertsteuer in Tschechien verpflichtet: Dienstleistungen im Zusammenhang mit einer in Tschechien liegenden Immobilie, einschließlich der Dienstleistungen eines Architekten oder einer Bauaufsicht. Kulturelle, künstlerische, sportliche, wissenschaftliche, erzieherische und unterhaltende Dienstleistungen. Die Organisation von Kongressen, Messen und Ausstellungen, einschließlich der Organisation dieser Dienstleistungen und der Entrichtung der direkt mit diesen zusammenhängenden Dienstleistungen. Hinweis: Sie haben die Anmeldung zur Registrierung beim Finanzamt Prag 1 Finanční úřad Praha 1 Štěpánská 619/ Praha 1 Telefon: Fax: podatelna@pm.ds.mfcr.cz spätestens zum Tag der Erbringung der steuerbaren Leistung zu stellen. In der Anmeldung zur Registrierung haben Sie alle UID-Nummern anzuführen, die Ihnen in Deutschland und in einem anderen EU-Mitgliedsstaat zugeteilt wurden.

11 Seite 11 von 34 Das entsprechende Formular zur Registrierung beim Finanzamt Praha 1 ist unter folgender Adresse abrufbar: Sofern Sie dazu übergehen, Leistungen in Tschechien mittels einer eigenen Betriebsstätte vor Ort zu erbringen, müssen Sie diese Tatsache dem Finanzamt Prag 1 anzeigen, welches Sie dann dem örtlich für Ihre Betriebsstätte zuständigen Finanzamt zuweist. Ist Ihr Kunde in Tschechien vorsteuerabzugsberechtigter Unternehmer, so gibt es eine Sonderform für die umsatzsteuerliche Behandlung Ihrer Leistung: Übergang der Steuerschuld auf den tschechischen Kunden Reverse-Charge-System Die Grundregel sagt, dass als Ort einer Dienstleistung, d.h. das Ort der Bezahlung der Steuer der Ort gilt, an dem der Dienstleistende sein Unternehmen betreibt. Bei einigen gesetzlich bestimmten Leistungen geht aber die Steuerschuld an den Leistungsempfänger über, es wird so genannte Reverse Charge Regelung angewendet. Auf der Rechnung darf keine Umsatzsteuer ausgewiesen werden. Es muss ein Hinweis auf den Übergang der Steuerschuld vermerkt werden (ein solcher Hinweis kann unabhängig davon auch schon im zugrunde liegenden Vertrag sinnvoll sein). Um deutlich zu machen, dass es sich um eine Rechnung nach dem Reverse-Charge-System handelt, sollte in Tschechien unbedingt folgender Text auf die Rechnung: a) bei Leistungen: REVERSE CHARGE SYSTÉM Příjemce služby přiznává a platí daň z přidané hodnoty v České republice. REVERSE CHARGE SYSTEM Der Leistungsempfänger hat die Mehrwertsteuer in der Tschechischen Republik zu erklären und zu bezahlen. b) bei Warenlieferung inkl. Installierung oder Montage: REVERSE CHARGE SYSTÉM Příjemce zboží s instalací nebo montáží přiznává a platí daň z přidané hodnoty v České republice. REVERSE CHARGE SYSTEM

12 Seite 12 von 34 Der Empfänger der Ware inkl. Installierung oder Montage hat die Mehrwertsteuer in der Tschechischen Republik zu erklären und zu bezahlen. Nach dieser Regelung - berechnet der Rechnungsempfänger auf der Grundlage des tschechischen Steuersatzes die Umsatzsteuer selbst, - deklariert den Betrag gegenüber seinem Finanzamt und - zieht ihn unter den allgemeinen Voraussetzungen als Vorsteuer ab. Die umsatzsteuerliche Registrierung des deutschen Dienstleistungserbringers ist in Tschechien daher nicht erforderlich. Zur Vielzahl dieser Regelungen gehören besonders: 1) Leistungen, die sich auf eine in Tschechien gelegene Immobilie beziehen, inkl. Leistungen eines Immobilienbüros, eines Gutachters, Architekten und einer Bauaufsicht, 2) Beförderungsdienstleistung nach Tschechien für einen tschechischen steuerpflichtigen Unternehmer 3) Die so genannten Katalogleistungen, zu den gehören z. B.: Übertragung und Abtretung von Urheberrechten, Patenten, Lizenzen, Schutzmarken ähnlichen Rechten Werbedienstleistungen Beratungs-, Ingenieurs-, Konsultanten-, Rechts-, Buchführungsund andere ähnliche Dienstleistungen, ebenso wie die Datenverarbeitung und Überlassung von Informationen, Übersetzungs- und Dolmetscherdienstleistungen Vermietung beweglicher Sachen, ausgenommen alle Arten von Beförderungsmitteln Hinweis: Es ist nach unserem gegenwärtigen Wissen nicht völlig klar, was mit der Steuerschuld passiert, wenn der tschechische Kunde aus irgendeinem Grund die geschuldete Umsatzsteuer doch nicht abführt oder nicht abführen kann oder muss. Wenn Zweifel daran bestehen, dass der Kunde seinen Verpflichtungen gemäß dem Reverse-Charge-System nachkommt, kann es ggf. sinnvoll sein, sich beim tschechischen Fiskus umsatzsteuerlich registrieren zu lassen, die Steuer dem Kunden zu berechnen und selber abzuführen. Möglicherweise hat das dann auch Vorteile beim Zurückholen von Vorsteuern, die man im Rahmen des Auftrags in Tschechien bezahlt hat. 1.9 Abführen der Umsatzsteuer in Tschechien Zuständig für ausländische Unternehmer, die in Tschechien keine Betriebsstätte haben, ist das Finanzamt Praha 1: Finanční úřad Praha 1 Štěpánská 619/28

13 Seite 13 von Praha 1 Telefon: Fax: podatelna@pr1.pm.ds.mfcr.cz Öffnungszeiten: Mo und Mi 08:00-17:00 Uhr Das entsprechende Formular (alle Formulare finden Sie in deutscher Übersetzung im Anhang) zur Registrierung beim Finanzamt Praha 1 ist unter folgender Adresse abrufbar: Plátci DPH (Umsatzsteuerbezahler) Daňové přiznání (Umsatzsteuererklärung) registrace (Registrierung) Přihláška k registraci k dani z přidané hodnoty pro osoby, které nemají v tuzemsku sídlo, místo podnikání ani provozovnu ( 95 odst. 12 zákona o dani z přidané hodnoty - 95 Abs. 12 Umsatzsteuergesetzes) Hinweis: Die Abgrenzung des Grundbegriffes Betriebsstätte nach dem tschechischen Mehrwertsteuergesetz ist sehr weit, verstanden als Ort, der die zur Absicherung der wirtschaftlichen Tätigkeiten notwendige personelle und materielle Ausstattung hat. Demnach kann eine Betriebstätte auch dadurch entstehen, dass ein deutsches Unternehmen für das tschechische Tochterunternehmen Managerleistungen erbringt. Hinweis: Sie haben die Anmeldung zur Registrierung beim Finanzamt Prag 1 spätestens zum Tag der Erbringung des steuerbaren Umsatzes zu stellen. In der Anmeldung zur Registrierung haben Sie alle UID-Nummern anzuführen, die ihm in einem anderen Mitgliedstaat zugeteilt wurden. Sofern Sie dazu übergehen, Leistungen in Tschechien mittels einer eigenen Betriebsstätte vor Ort zu erbringen, müssen Sie diese Tatsache dem Finanzamt Praha 1 anzeigen, welches dann die Änderung der örtlichen Zuständigkeit nach der Anschrift der Betriebstätte vornimmt. Folgende Anlagen sind dem Antrag beizufügen: - Auszug aus dem Handelsregister + beglaubigte Übersetzung - Bescheinigung über Registrierung (UID-Nr.) + beglaubigte Übersetzung Dem Finanzamt ist auch eine Bankverbindung und der Ermächtigte für die Zustellung in Tschechien mitzuteilen ( 33 Abs. 6 der Abgabeordnung). Die Registrierung kann ein tschechischer Steuerberater oder eine andere dazu schriftlich ermächtigte Person beantragen.

14 Seite 14 von 34 Steuererklärung: Ein EU-Steuerpflichtiger ohne Sitz oder Betriebsstätte in Tschechien hat binnen 25 Tagen ab Ende des Besteuerungszeitraums eine Steuererklärung abzugeben. Ein deutscher Unternehmer ohne Sitz oder Betriebsstätte in Tschechien, der zur Mehrwertsteuer in Tschechien registriert ist, muss keine negative Erklärung (so genannte Null-Meldung) abgeben. Die Steuererklärung ist beim Finanzamt Prag 1 (Adresse s. oben) abzugeben. Formular der Erklärung: Plátci DPH (Umsatzsteuerbezahler) Daňové přiznání (Umsatzsteuererklärung) Vyměřovací řízení (Veranlagungsverfahren) /A Přiznání k dani z přidané hodnoty / česko-anglická verze (Umsatzsteuererklärung / tschechisch-enlglische Version) ganze Internetadresse: /A Přiznání k dani z přidané hodnoty / česko-anglická verze (Umsatzsteuererklärung / tschechischenlglische Version) Elektronische Abgabe des Umsatzsteuerformulars: Vstoupit (Eintreten) Vyplnit nový formulář (ein neues Formular ausfüllen) Daň z přidané hodnoty (Umsatzsteuer) Přiznání k dani z přidané hodnoty platne od (Umsatzsteuererklärung gültig seit ) 1) mit gewährter elektronischer Signatur 2) ohne gewährte elektronische Signatur 1) In diesem Fall ist es nötig, sich eine elektronische Unterschrift einrichten lassen. In der Tschechischen Republik gibt es bis jetzt drei autorisierte Stellen: První certifikační autorita, a.s. Podvinný mlýn 2178/ Prag 9 Libeň Tel Fax info@ica.cz

15 Seite 15 von 34 Eldentity, a.s. Vinohradská Praha 3 Tel: Fax info@eidentity.cz, info@ie.cz Tschechische Post in jeder Bezirksfiliale (in Kreisstädten) ist es möglich, sich eine elektronische Unterschrift einrichten zu lassen. Bei dieser autorisierter Stelle ist die Einrichtung einer elektronischen Signatur am kostengünstigsten ca. CZK 200,-, ca. 7 Euro. (Info in englischer oder tschechischer Sprache) 2) Die Steuererklärung kann elektronisch ausgefüllt und abgegeben werden. Bis 3 Tage nach der Abgabe muss jedoch die Umsatzsteuererklärung am Finanzamt Prag 1 mit persönlicher Unterschrift vervollständigt werden Zurückholen in Tschechien bezahlter MwSt (Vorsteuer) Erstattungsverfahren: Deutsche Unternehmen, die in Tschechien weder eine Betriebsstätte haben noch umsatzsteuerlich registriert sind, und die im Kalenderjahr keine Leistungen (mit Ausnahme von Leistungen, für die der Leistungsempfänger Umsatzsteuer entrichtet) erbringen, können für dieses Jahr die Rückerstattung der Umsatzsteuer beantragen, die sie beim Kauf von Waren oder Dienstleistungen in Tschechien bezahlt haben. Dazu ist beim Finanzamt Prag 1 (Adresse s. o.) ein schriftlicher Antrag zu stellen. Das Formular hierfür kann unter folgender Adresse heruntergeladen werden: Der Antrag ist in tschechischer Sprache auszufüllen,

16 Seite 16 von 34 mit Steuerbelegen oder Belegen über den Verkauf der Ware oder Entrichtung der Dienstleistung zu belegen, die von einem Steuerzahler ausgestellt wurden, mit einer Bescheinigung zu belegen, die nachweist, dass der Antragsteller eine in Deutschland registrierte Person ist (z. B. Handelsregisterauszug), diese Bescheinigung darf ab dem Zeitpunkt ihrer Ausstellung nicht älter als 1 Jahr sein, mit einer schriftlichen Erklärung zu belegen, dass sie im Zeitraum, für den die Steuerrückerstattung beantragt wird, die in Absatz 1 des 82 angeführten Bedingungen erfüllen. Die Belege müssen folgende Daten enthalten: Handelsfirma, Sitz und USt-IdNr. der Person, die steuerbare Leistung erbringt Handelsfirma, Sitz der Person, für die steuerbare Leistung erbracht wird Umfang und Gegenstand der steuerbaren Leistung Registriernummer des Beleges Datum der Erbringung der steuerbaren Leistung Steuersatz und Steuerbemessungsgrundlage Höhe der Steuer in Kronen und Hellern, gegebenenfalls auf ganze zehn oder fünfzig Heller gerundet, Höhe des Preises inkl. Steuer

17 Seite 17 von 34 Die Mehrwertsteuerrückerstattung kann ab einem Zeitraum von mindestens drei aufeinander folgenden Kalendermonaten bis zu einem Zeitrahmen von einem vollen Kalenderjahr beantragt werden. Man kann nur dann einen Antrag auf MwSt-Rückerstattung für weniger als drei Monate stellen, wenn es sich um die letzten Monate des Jahres handelt und dieser Zeitraum insgesamt weniger als drei volle Monate umfasst. Dann kann der Antrag auch Steuerrückerstattungen von Käufen von Waren und Dienstleistungen bzw. Wareneinfuhren enthalten, die in den vorherigen Anträgen nicht enthalten waren, aber sich noch auf das entsprechende Kalenderjahr beziehen. Der Antrag darf dabei keine Steuerrückerstattung enthalten, die sich auf das vorangegangene Kalenderjahr bezieht. Frist: Der Antrag auf Steuerrückerstattung muß bis spätestens 30. Juni des Folgejahres eingereicht werden, ansonsten erlischt der Anspruch. Die Rückerstattung der Vorsteuer erfolgt erfahrungsgemäß innerhalb von sechs Monaten ab der Einreichung des Antrags bzw. ab der Beseitigung von Antragsmängeln. Die Steuer wird zurückerstattet, sofern der Betrag der zurückerstatteten Steuer für einen Zeitraum von weniger als einem Kalenderjahr, jedoch mehr als drei Monaten mindestens CZK beträgt für einen Zeitraum von einem Kalenderjahr, oder einem Zeitraum von weniger als drei Monaten, wenn es sich um den Rest des Kalenderjahres handelt, mindestens CZK beträgt Die Erstattung der Vorsteuer kann bis zu 6 Monaten dauern. Veranlagungsverfahren: Deutsche Unternehmen, die in Tschechien umsatzsteuerlich registriert sind, können Vorsteuern im Rahmen ihrer laufenden USt-Anmeldungen zurückholen Verbrauchssteuer Verbrauchsteuern sind Abgaben, die den Ver- und Gebrauch bestimmter Waren belasten. In Tschechien existieren folgende Arten von Verbrauchssteuern: Mineralölsteuer Spiritussteuer Biersteuer Steuer auf Wein und Zwischenprodukte Tabaksteuer

18 Seite 18 von 34 Der Steuerzahler ist verpflichtet, sich beim zuständigen Zollamt zu jeder einzelnen Steuer registrieren zu lassen. Formulare: Registrierung für juristische Personen: Registrierung für natürliche Personen: Registrierung zu den einzelnen Verbrauchsteuer: Anlage zur Registrierung: Steuererklärung: Grundbegriffe der Verbrauchssteuer Verbrauchssteuern Zollamt Mineralölsteuer Spiritussteuer Biersteuer Steuer auf Wein und Zwischenprodukte Tabaksteuer spotřební daně celní úřad daň z minerálních olejů daň z lihu daň z piva daň z vína a meziproduktů daň z tabákových výrobků

19 Seite 19 von 34 2 Vorübergehende Tätigkeit eines deutschen Unternehmers in Tschechien Gewerberechtlich gilt für deutsche Unternehmen in Tschechien die volle Dienstleistungsfreiheit, d.h. sie dürfen vorübergehend tätig werden, ohne eine Niederlassung gründen zu müssen. Der deutsche Unternehmer hat keine Verpflichtung, die Durchführung des Auftrages dem Gewerbeamt zu melden. Es ist hierbei zu beachten, dass die gewerbliche Tätigkeit in Tschechien nur vorübergehend durchgeführt wird. Hinweis: Der Begriff vorübergehend wird in der tschechischen Gewerbeordnung nicht eindeutig definiert. Im Allgemeinen ist man dann nicht mehr vorübergehend in Tschechien tätig, sobald man die Absicht zeigt, in Tschechien dauerhaft tätig zu werden. Eine allgemein gültige Aussage kann daher nicht gegeben werden. Bei Unklarheiten im Einzelfall holen Sie sich vorher bei uns Rat ein. Der deutsche Unternehmer muss bei der vorübergehenden Ausübung eines handwerklichen Gewerbes in der Tschechischen Republik, keine Anerkennung der Berufsqualifikation beantragen (unter der Voraussetzung, dass er sie in Deutschland besitzt). 2.1 Arbeits- und sozialrechtliche Bestimmungen Als EG-Bürger benötigen Sie und Ihre deutschen Beschäftigten für das Arbeiten über die Grenze nach Tschechien keine besonderen Arbeitsgenehmigungen. Es existiert aber eine Meldepflicht beim zuständigen Arbeitsamt (s. Punkt 4.4 Entsendung von Arbeitnehmern ). Wenn Sie Arbeitnehmer aus Drittstaaten (d.h. natürliche Personen, die weder Staatsbürger der tschechischen Republik noch Staatsbürger eines Mitgliedsstaates der EU) müssen Sie eine Bewilligung des zuständigen Arbeitsamtes (Beschäftigungsbewilligung) einholen. Für alle in Tschechien eingesetzten Mitarbeiter sind die einschlägigen tschechischen Lohn- und Arbeitsbedingungen einzuhalten. Insbesondere sind die einschlägigen tschechischen tariflichen und arbeitsrechtlichen Bestimmungen einzuhalten, wenn sie über die deutschen hinausgehen. Unter folgender Adresse kann man sich eine detaillierte Abhandlung des tschechischen Arbeitsrechts von RA Dr. Erwin Hanslik herunterladen:

20 Seite 20 von 34 knoten_id=15110&ref_detail=portal&ref_sprache=deu Im Falle einer Kontrolle ist vorzulegen: deutsche Gewerbeberechtigung (Handwerkerkarte, Kopie des Meisterbriefs etc., ggf. Handelsregisterauszug) Vertrag mit tschechischem Auftraggeber Verzeichnis der in Tschechien eingesetzten Arbeitnehmer mit Nachweis, dass sie in Deutschland zur Kranken- und Sozialversicherung angemeldet sind (Formular E 101 sowie. Europäische Krankenversicherungskarte (siehe 3.2)) und ein Nachweis, dass sie in Tschechien beim Arbeitsamt gemeldet wurden. Die Dokumente müssen in einer tschechischen Übersetzung vorgelegt werden. 2.2 Versicherungsrechtliche Behandlung der Entsendung von Arbeitnehmern Für die Entsendung von Arbeitnehmern ist eine Entsendebescheinigung Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften (E 101) zu beantragen. Diese ist vom Arbeitnehmer stets mitzuführen. Auch Selbständige, die eine vorübergehende Tätigkeit in Tschechien ausüben, benötigen eine Entsendebescheinigung (E 101). Den Vordruck E 101 erhalten Sie in Deutschland von der gesetzlichen Krankenkasse, bei der der Arbeitnehmer versichert ist. Ist der Arbeitnehmer nicht gesetzlich krankenversichert, wenden Sie sich bitte an den zuständigen Rentenversicherungsträger. Diese Bescheinigung ist ab dem Ausstellungsdatum für 12 Monate und nur für das angegebene Ausland gültig. Krankenversicherung im Ausland Die Europäische Krankenversicherungskarte EHIC In allen EU-Ländern, in denen es wie in Deutschland bereits eine Krankenversichertenkarte gibt, wurde im Jahr 2004 die Europäische Krankenversichertenkarte eingeführt. Die "European Health Insurance Card (EHIC)" ersetzt den Auslandskrankenschein (E 111). Die 2006 eingeführte elektronische Gesundheitskarte enthält auf der Rückseite automatisch die europäische Variante. Ein gesetzlich Krankenversicherter muss nicht mehr für jeden Auslandsaufenthalt einen neuen Papiervordruck beantragen. Dieses bürokratische Verfahren entfällt durch die neue Europäische Krankenversichertenkarte. Es gilt das auf der Karte aufgedruckte Gültigkeitsdatum. Die Europäische Krankenversicher-

21 Seite 21 von 34 tenkarte wird den Versicherten bisher zusätzlich zur nationalen Krankenversichertenkarte zur Verfügung gestellt. Die Karte oder eine Ersatzbescheinigung direkt beim Arzt oder in der Klinik in Tschechien vorgelegt werden: der Umweg über die örtliche Krankenversicherung ist nicht (mehr) notwendig. Zusatzversicherung sinnvoll Die neue Karte ersetzt nicht die so genannte Auslandsreisekrankenversicherung. So ist vor allem der Krankenrücktransport in die Heimat nicht mitversichert. Auch sind die Standards in manchen tschechischen Krankenhäusern oft sehr unterschiedlich. Deshalb ist der Abschluss einer Zusatzversicherung für nach Tschechien entsandte Mitarbeiter ratsam. 2.3 Hinweise und Tipps Unfallversicherung im Ausland Werden Mitarbeiter zeitlich befristet nach Tschechien entsandt, so besteht in der Regel der gesetzliche Unfallversicherungsschutz auch während des Auslandseinsatzes weiter (max. 12 Monate!). Dies gilt jedoch nicht, wenn Mitarbeiter einen längeren, zeitlich nicht begrenzten Tschechienaufenthalt haben werden oder sie speziell für Auslandstätigkeiten eingestellt werden. Sie können sich und Ihre Mitarbeiter durch den Abschluss einer Auslandsunfallversicherung absichern. Informationen erhalten Sie z. B. von Ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft Kfz-Versicherung, Haftpflicht Ein Autounfall im Ausland kann Sie vor unerwartete Probleme stellen. Es kann sinnvoll sein, einen Auslandsschutzbrief für Ihre dort eingesetzten Firmenwägen abzuschließen, der die Rückholung z. B. nach einem Unfall oder bei einem Fahrzeugschaden sicherstellt. Ihre Versicherung oder Automobilclubs können Sie diesbezüglich beraten. Dort erhalten Sie auch Formulare für den europäischen Unfallbericht. Auch bei der Betriebshaftpflicht sollten Sie auf Nummer sicher gehen: Ihre Betriebshaftpflichtversicherung deckt nicht automatisch Schäden im Ausland in gleicher Weise ab wie in Deutschland (eventuell andere Mindesthaftungen). Bitte informieren Sie sich unbedingt bei Ihrem Versicherer! Wichtig ist auf alle Fälle, dass Sie einen Ansprechpartner (Vertragspartner Ihrer Versicherung) im Ausland haben, falls ein Schadensfall eintritt, und dass Sie die dort gültigen Schadensmeldepflichten erfüllen. Möglicherweise ist auch hier eine zusätzliche Risikoabsicherung notwendig.

22 Seite 22 von Verkehrsunfall in der Tschechischen Republik Bei Verkehrsunfällen in der Tschechischen Republik ist unbedingt folgendes zu beachten: Die tschechische Straßenverkehrsordnung schreibt vor, dass die Unfallbeteiligten die Stellung ihrer Fahrzeuge nach einer Kollision bis zum Eintreffen der Polizei nicht verändern dürfen, sobald bei einem der beteiligten Fahrzeuge ein Sachschaden von mindestens Kronen, ca. 670 Euro entstanden ist. Bei Unfällen mit Personenschäden ist unabhängig von der Höhe des Sachschadens immer die Polizei zu rufen. Verstöße gegen diese Pflicht ziehen entsprechende Bußgelder nach sich. Auf den polizeilichen Unfallbericht sind sie einerseits zur Schadensregulierung mit ihrer deutschen Versicherung angewiesen, zudem benötigen Sie die entsprechenden Dokumente, um mit Ihrem beschädigten Wagen die Grenze zurück nach Deutschland passieren zu können. Der tschechische Grenzbeamte wird Sie ohne einen entsprechenden polizeilichen Unfallbericht nicht ausreisen lassen. Wichtige Hinweise für Baubetriebe 2.4 Normen für Baustoffe Mit dem Beitrittsvertrag hat sich Tschechien verpflichtet, die vier Grundfreiheiten des Binnenmarktes zu gewähren, darunter den so genannten freien Warenverkehr. Freien Warenverkehr beinhaltet im Wesentlichen den Wegfall der Grenzkontrollen, die Harmonisierung der Steuern und die hier relevanten Harmonisierung und gegenseitige Anerkennung von Normen und Vorschriften. Seit dem gilt bei der CE-Kennzeichnung voll das Europarecht. Bei in die Tschechische Republik eingeführten Erzeugnissen für die eine harmonisierte EG-Norm besteht und die ein CE-Kennzeichen tragen, gelten dann keinerlei nationale Einschränkungen für deren Verwendung mehr. Für die Bauprodukte, bei denen die CE-Kennzeichnung vorgeschrieben ist, gilt dabei die Richtlinie 89/106/EWG. Die LGA Nürnberg unterhält dazu mit der TZUS (Technický a zkušební ústav stvební-the Technical and Testing Building Institute) in Prag eine gegenseitige Anerkennungsvereinbarung, in der eine Vielzahl von Erzeugnissen enthalten ist, die bereits von der LGA geprüft worden sind und deren Prüfung auch in Tschechien anerkannt ist. In jedem Fall ist es ratsam, vor dem Export in die Tschechische Republik die LGA zu kontaktieren. Sie liefert weitergehende Informationen und bietet auch Vorträge sowie Schulungen zu diesem Thema an.

23 Seite 23 von 34 Kontaktadresse LGA Nürnberg LGA TrainConsult GmbH Euro Info Centre Tillystrasse Nürnberg Stephan Helmprobst Telefon: Fax: stephan.helmprobst@lga.de Edwin Schmitt Telefon: Fax: edwin.schmitt@lga.de 2.5 Besonderheiten des tschechischen Baurechts Raumplanung Die Raumplanung regelt die Raumorganisation, die Raumflächennutzung, reguliert den Bau unter Beachtung des Schutzes der Natur- und Kulturwerte. Sie ist dokumentiert im Gebietsplan (vergleichbar mit unserem Flächennutzungsplan). Über die Bebauung des konkreten Grundstücks wird im Gebietsverfahren der Gemeinden entschieden. Ein Bauantrag muss zunächst die Gebietsgenehmigung erhalten, üblicherweise ist dazu eine Baudokumentation (z. B. schon mit Brandschutzgutachten) erforderlich. Dann ist die eigentliche Baugenehmigung zu beantragen. Das Verfahren ist sehr komplex (es ist die Zustimmung verschiedener Stellen einzuholen) und kann sich über einen längeren Zeitraum hinziehen, wenn Unklarheiten bestehen, die erforderlichen Unterlagen nicht vorgelegt werden oder der Antragsteller sich nicht aktiv um einen straffen Ablauf kümmert. Durchführung einer Baustelle: Für das Betreiben einer tschechischen Baustelle ist schon beim Bauantrag ein Bauleiter zu benennen. Dieser ist dann für die Einhaltung der Bestimmungen des tschechischen Baurechts verantwortlich, haftet also für alle Risiken und Probleme. Die Bauleitung kann nur von einer Person durchgeführt werden, die eine gültige Autorisierung der Tschechische Kammer der im Ausbau tätigen autorisierten Ingenieure und Techniker besitzt. Das Verzeichnis der autorisierten Personen ist auf den Internet-Seiten der Tschechische Kammer der im Ausbau tätigen autorisierten Ingenieure und

24 Seite 24 von 34 Techniker veröffentlicht (nur in tschechischer Sprache): auf seznam AO (Verzeichnis) gehen vyhledáni AO (Aussuchen) Bauabnahme Das Abnahmeverfahren wird auf schriftlichen Antrag des Bauherren eröffnet. Im Verfahren ist zu prüfen: Übereinstimmung des Bauwerkes mit der Dokumentation Einhaltung der Bebauungsbedingungen ob das öffentliche Interesse nicht bedroht ist (Lebens- und Sicherheitsschutz von Personen, der Umwelt, der Arbeitssicherheit und Sicherheit der technischen Einrichtungen), etc. Die Bauabnahme ist von großer Bedeutung und wird üblicherweise von den zuständigen Stellen sehr genau durchgeführt. Sie entscheidet darüber, ob das Gebäude (nach einer 14-tägigen Frist) genutzt werden darf. Hinweis: Wird das Bauwerk als eine Betriebsstätte benutzt, stellt die Abnahmebescheinigung gleichzeitig die Bescheinigung darüber dar, dass die Betriebstätte betriebsfähig ist. Das Bauwerk kann nur zu dem in der Abnahmegenehmigung angegebenen Zweck genutzt werden. Eine Nutzungsänderung bedarf der Zustimmung des Bauamtes. Meldepflichten für nach Tschechien entsandte Arbeitnehmer Das zuständige Arbeitsamt im Ort der Entsendung muss über alle entsandten Arbeitnehmer informiert werden. Die Meldepflicht hat die Firma oder die natürliche Person, zu der der Arbeitnehmer entsandt wird. Folgende Angaben sind anzuführen: Name und Vorname des EU-Arbeitsnehmers Geburtsdatum, -ort Staatsangehörigkeit Wohnort Zustelladresse in Tschechien Art der Arbeit Arbeitsdauer Firma, zu der die Arbeitnehmer entsendet werden inkl. UID-Nr, Kontaktperson, Telefon Ort der Ausübung der Arbeit

25 Seite 25 von 34 Formular der Anmeldung: Berechtigung zur Planungs- und Ingenieurstätigkeit Zur Anerkennung der fachlichen Qualifikation im Bauwesen ist die Tschechische Kammer der im Ausbau tätigen autorisierten Ingenieure und Techniker zuständig. Bei dieser Kammer muss sich ein deutscher Bauingenieur oder Bautechniker für die vorübergehende Tätigkeit in Tschechien registrieren lassen. Kontaktadresse: Česká komora autorizovaných inženýrů a techniků činných ve výstavbě Sokolská 15/ Praha 2 Telefon: Fax: ckait@ckait.cz Die Richtlinie dieser Kammer zur Anerkennung der fachlichen Qualifikation und für die Registrierung einer EU-Person (in tschechischer Sprache):

26 Seite 26 von 34 3 Zahlungsverkehr mit Tschechien Grenzüberschreitende Zahlungsüberweisungen zwischen EU-Ländern, die den Euro als Währung eingeführt haben, dürfen laut EU-Regelung nicht mehr kosten als eine Inlandsüberweisung, wenn: Überweiser und Empfänger ihren Sitz in einem EU-Land haben die Überweisung in der Währung Euro erfolgt der Überweisungsbetrag unter EUR ,- ist die Bankdaten von Einzahler und Empfänger der Zahlung durch IBAN und BIC angegeben sind (IBAN = International Bank Account Number, B.I.C. = Bank Identifier Code, auch S.W.I.F.T.-Code). Beim Zahlungsverkehr mit der Tschechischen Republik haben wir aber die Situation, dass beide Länder noch nicht den Euro als Währung eingeführt haben. Es wird nun meist folgendermaßen verfahren: die deutsche Hausbank berechnet dem deutschen Unternehmen für die Überweisung ihre Gebühr für eine deutschen Inlandsüberweisung die tschechische Hausbank berechnet dem tschechischen Unternehmen die Gebühr für eine Inlandsüberweisung, die in einer Fremdwährung (nämlich in Euro) durchgeführt wird; das ist üblicherweise erheblich teuerer als eine normale Inlandsüberweisung. Voraussetzung ist natürlich, dass die oben angeführten Bedingungen erfüllt sind. Damit das deutsche Unternehmen die Kostenvorteile dieser Regelung nutzen kann, ist es daher notwendig, dass auf Rechnungen diese Codes angegeben sind und der tschechische Partner darum gebeten wird, diese Daten bei der Überweisung zu verwenden, etwa in folgender Form: Bitte beauftragen Sie zur Abwicklung: XYZ Bank Musterstadt BLZ BIC: KSBHDE77 Kontonummer IBAN: DE Im Überweisungsformular müssen natürlich auch IBAN und BIC des tschechischen bzw. slowakischen Partners eingetragen werden. Möglicherweise können Sie Ihrem tschechischen Geschäftspartner hohe Überweisungskosten ersparen, indem Sie den Betrag auf ein deutsches Euro-Konto Ihres tschechischen Partners überweisen.

27 Seite 27 von 34 Tipps: Klären Sie zur Sicherheit Ihre Überweisungskonditionen mit Ihrer Hausbank ab (Gebühren, Mindest-, Höchstgebühr)! Vereinbaren Sie für grenzüberschreitende Zahlungen auf Ihr deutsches Konto ggf. die Zahlungsweise in Euro (Voraussetzung für Ihren Überweisungskostenvorteil) schon im Liefervertrag! Falls Einzahlungen Ihrer tschechischen Kunden auf Ihr Konto bei einer tschechischen Bank erfolgen sollen, könnte eine Zahlung in CZK günstiger sein.

28 Seite 28 von 34 4 Vertragsgestaltung im Geschäft mit Tschechien Für den deutschen Vertragspartner ist es normalerweise am einfachsten, wenn im Kauf- oder Dienstleistungsvertrag mit einem tschechischen Partner deutsches Recht und ein deutscher Gerichtsstand vereinbart wird. Er kann auf vertrautes Recht und auf seine bekannten Anwälte zurückgreifen und hat das Gericht, bei dem eventuelle Streitigkeiten verhandelt werden, in seiner Nähe. Wenn in einem Kaufvertrag keine Aussage über das zugrunde liegende Recht gemacht wird, gilt häufig das Recht des Verkäufers. Aber: solche wichtigen Dinge gehören immer klar und ausdrücklich geregelt! Natürlich kann es auch sein, dass der tschechische Partner auf seinem Recht besteht. Das sollte kein Grund sein, an dem das Geschäft scheitert: das tschechische Vertragsrecht weicht in den wesentlichen Punkten nicht entscheidend vom deutschen Kaufrecht ab. Wenn Sie regelmäßig Geschäfte in Tschechien machen, ist es ohnehin sinnvoll, einen Anwalt an seiner Seite zu haben, der im tschechischen Recht firm ist. Es kann sogar von Vorteil sein, Verträge im Recht des ausländischen Partners zu schließen, wenn nämlich noch anderes tschechisches Recht mit im Spiel ist. So macht es z. B. wenig Sinn, vor einem deutschen Gericht nach deutschem Recht mit einem tschechischen Partner über Fragen der Vertragserfüllung zu streiten, wenn diese an Hand der Bestimmungen des tschechischen Vergabeoder Baurechts beurteilt werden müssen. UN-Kaufrecht: sowohl das deutsche als auch das tschechische Vertragsrecht sind dem UN-Kaufrecht unterworfen. Es gilt in Verträgen zwischen einem deutschen und einem tschechischen Partner, wenn es nicht ausdrücklich ausgeschlossen wird. Der Vorteil des UN-Kaufrechts liegt darin, dass es sowohl für den Deutschen als auch für den Tschechen sein Recht ist und keiner durch fremdes Recht benachteiligt ist. Ein weiterer Vorteil: Verträge, die auf das UN- Kaufrecht abgestimmt sind, können auch für Geschäfte mit Partnern in anderen Ländern verwendet werden. Zum gewohnten deutschen Vertragsrecht gibt es allerdings einige Unterschiede, über die man sich im Klaren sein muss. Z. B. kann ein Verzug des Verkäufers, etwa ein Überschreiten der Lieferfrist, unter Umständen eine wesentliche Vertragsverletzung darstellen mit der Folge, dass der Käufer nicht erst eine Nachfrist setzt, sondern gleich vom Vertrag zurücktreten kann. Tipp: Machen Sie Verträge immer schriftlich! Klären Sie vor Vertragsabschluß unklare Fragen mit Ihrem Rechtsanwalt (ggf. sind auch Kenntnisse des tschechischen Rechts notwendig)! Informieren Sie sich grundsätzlich, was im Nachbarland gilt bzw. anders ist als in Deutschland, und nutzen Sie dazu die einschlägigen Veranstaltungen Ihrer Wirtschaftskammer.

29 Seite 29 von 34 Bei dieser Informationsbroschüre handelt es sich um eine Kurzfassung. Weitere wichtige Hinweise finden Sie in unserem Leitfaden Lieferungen und Handwerksleistungen in Tschechien im Internet. (unter > Beratung > Außenwirtschaft/Messe > Zum Thema) Falls Sie weitere Fragen oder Wünsche haben oder falls Sie uns Anregungen, Ergänzungen oder Verbesserungsvorschläge machen wollen, freuen wir uns auf den Kontakt mit Ihnen: Handwerkskammer Niederbayern Oberpfalz Ditthornstraße Regensburg Ansprechpartner: Ludwig Rechenmacher Tel Fax

30 Seite 30 von 34 5 Anhang MUSTERRECHNUNG MARKUS MUSTERANN GMBH Spezialfenster Ditthornstr. 10 D Regensburg Ust.-Id-Nr.: DE Steuer-Nr 9244/123/12345 Kukal s.r.o Domazlicka 5 CZ Plzeň USt.-Id-Nr.: CZ Regensburg, den Rechnung Nr. 109 Lieferung vom Palette, CPT Plzeň, durch Spedition EuroTrans Union Netto 1500 kg, Brutto 1525 kg Anzahl Warenbezeichnung Waren-Nr. Einzelpreis EUR Gesamtpreis EUR 10 St. Holzfenster 200 X , ,- 5 St. Holzfenster 200 X , ,- Summe Umsatzsteuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung nach 6 a UstG. Intrakomunitární plnění bez daně podle 6a UStG. (Pořízení zboží z jiného členského státu) MARKUS MUSTERMANN GMBH M. Mustermann Bitte beauftragen Sie zur Abwicklung: XYZ Bank Regensburg BLZ S.W.I.F.T.: KSBHDE77 Kontonummer IBAN DE

31 Seite 31 von 34 Anhang B Adressen und wichtige Kontakte Handwerkskammer Niederbayern Oberpfalz Ansprechpartner: Ludwig Rechenmacher Heinrich Heller Ditthornstraße Regensburg Telefon: /-227 Telefax: ludwig.rechenmacher@hwkno.de Internet: Bayern Handwerk International GmbH Repräsentanz Tschechien Ansprechpartner: Miroslava Tomanova Riegrova Pilsen Telefon: Telefax: m.tomanova@bh-international.cz Internet: Deutsch-Tschechische Industrie- und Handelskammer Česko-německá obchodní a průmyslová komora Václavské nám Praha 1 Telefon: Telefax: info@dtihk.cz Internet: Bitte beachten Sie: Anfragen bei der AHK Prag sind teilweise kostenpflichtig! Regionale Wirtschaftskammer Egerland Regionální hospodářská komora Poohří U divadla Sokolov Tel.: Fax: info@rhkpoohri.cz Internet:

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