Verbindliche Handlungsanweisungen (XAusländer 1.4.0)
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- Hansl Peters
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1 Stand: 09. November 2012 PROJEKTGRUPPE XAUSLÄNDER Mit diesem Dokument werden verbindliche Handlungsanweisungen für die Implementierung von XAusländer festgelegt, die von den Herstellern von Ausländerfachverfahren sowie Meldefachverfahren unverzüglich zu berücksichtigen sind. Sofern nachfolgend keine anderen Terminvorgaben gemacht werden, gilt für die hier aufgeführten Anweisungen der das Wirksamkeitsdatum von XAusländer als verbindliches Produktionsdatum. Die Abschnittsnummern in diesem Dokument korrespondieren zu den Kapitelnummern der Spezifikation von XAusländer Einleitung 2 Das Informationsmodell 3 Allgemeine Datentypen 4 Administrative Nachrichten 5 Datenübermittlung zwischen Ausländerbehörden
2 6 Datenübermittlung zwischen Melde- und Ausländerbehörden Seite 2 6 Datenübermittlung zwischen Melde- und Ausländerbehörden Im Zusammenhang mit den Datenübermittlung zwischen Melde- und Ausländerbehörden sind die nachfolgend beschriebenen Punkte zu beachten: Kapitel 6 - Überleitung der Ausweisart Bei der Übermittlung der Ausweisart vom Meldewesen an das Ausländerwesen ist nachfolgende Überleitung zu verwenden (Schlüssel und werden nicht übertragen, da diese keine Ausländer betreffen): XMeld-Code Beschreibung XMeld XAusländer- Code 01 Deutscher Reisepass entfällt 02 - Schlüssel nicht belegt - entfällt Deutscher Kinderreisepass entfällt 04 Deutscher amtlicher Pass (Dienstpass, Diplomatenpass, vorläufiger Dienstpass, vorläufiger Diplomatenpass) 05 Reiseausweis für Ausländer und Reiseausweis für Flüchtlinge, ausgestellt von deutschen Behörden 06 Sonstige von deutschen Behörden ausgestellte Pass-, Passersatzpapiere oder Ausweis-, Ausweisersatzpapiere (ohne Grenzgängerkarte, Passierschein, Landgangausweis) 07 Pass oder Passersatz, der nicht von deutschen Behörden ausgestellt worden ist (Schlüssel umfasst auch alle Ausweisarten und amtl. Personalausweise) entfällt Reiseausweis für Staatenlose, ausgestellt von deutschen Behörden 09 Personalausweis entfällt 10 vorläufiger Personalausweis entfällt 11 Deutscher vorläufiger Reisepass entfällt 12 Identitätsausweise und amtlicher Personalausweis, ausgestellt von einem anderen EUStaat auf einen EU-Bürger 13 Standardreisedokumente für die Rückführung, ausgestellt von deutschen Behörden oder von Behörden anderer EU-Staaten 02 Kapitel 6 - Umgang mit Namen In der Kommunikation zwischen Melde- und Ausländerbehörde wird im Element IdentifikationPerson.MBABH die Angabe Name nach Pass verlangt, weil dieser Name bei der Ausländerbehörde das führende Merkmal ist. Im Meldewesen ist der Name nach deutschem Recht das führende Merkmal. In den Meldebehörden wird die Namensangabe nicht als Name nach Pass gekennzeichnet, wenn kein zweiter Name bekannt ist. Der Name nach Pass kann daher unter Umständen nicht übermittelt werden.
3 6 Datenübermittlung zwischen Melde- und Ausländerbehörden Seite 3 Lösung: Liegt in der Meldebehörde keine Angabe eines Namens nach Pass vor, ist in dem Pflichtfeld angabennamenachpass nur das Pflichtfeld familienname zu erzeugen, welches leer zu übermitteln ist (siehe Bild 1). Das Feld angabennamennachdeutschemrecht ist mit der vorliegenden Namensangabe zu befüllen. Ist das Pflichtfeld in der Nachricht der Meldebehörde leer, muss das Fachverfahren in der Ausländerbehörde bei der Identifikation der Person das Feld angabennamennachdeutschemrecht heranziehen. Folgen für die weitere Kommunikation: Ist in Meldewesen und Ausländerwesen die gleiche Namensangabe als führendes Merkmal (Meldebehörde: Name nach deutschem Recht; Ausländerbehörde: Name nach Pass) gespeichert, kann davon ausgegangen werden, dass kein abweichender Name existiert, vorausgesetzt alle weiteren Identifikationmerkmale stimmen überein. Nachrichten gem. 90 a AufenthG unterbleiben in diesem Fall. Weichen die in Melde- und Ausländerwesen als führend abgelegten Namensangaben voneinander ab und wird der Betroffene in der Ausländerbehörde eindeutig identifiziert, sind die Angaben aus der Meldebehörde in das Feld angabennamennachdeutschemrecht der Ausländerdatei A zu übernehmen. Anschließend ist von der Ausländerbehörde eine Nachricht ABHMB.AenderungName mit der Angabe des Namens nach Pass an die Meldebehörde zu übersenden, damit das dortige Register um die fehlende Angabe ergänzt wird. Im Anhang der Handlungsanweisung ist die Datei AnhangDatenaustauschMitUnterschiedlichenNamen.pdf zur Verdeutlichung des beschriebenen Vorgangs beigefügt. Bild 1 Umgang mit einem nicht vorhandenen Namen nach Pass Kapitel 6 - Überleitung Vertretungsart Bei der Übermittlung der Vertretungsart vom Meldewesen an das Ausländerwesen ist nachfolgende Überleitung zu verwenden. Im Falle eines juristischen Person als Vertreter ist das Element Vertretungsart nicht zu übermitteln. Es sind lediglich die entsprechenden Elemente für einen juristischen Vertreter zu befüllen. Da für den Schlüssel 3 aus XMeld keine eindeutige Überleitung möglich ist (möglich sind die Schlüssel 3,4 und 5 aus XAusländer), ist ebenso das Element Vertretungsart nicht zu übermittel. Es sind lediglich die entsprechenden Elemente für einen gesetzlichen Vertreter zu befüllen. In diesen Fällen muss die Ausländerbehörde die genaue Art der Vertretung selbst ermitteln.
4 7 Datenübermittlung zwischen Standesämtern und Ausländerbehörden Seite 4 XMeld-Code Beschreibung XMeld XAusländer- Code 1 Vater 2 2 Mutter 2 3 anderer gesetzlicher Vertreter (natürliche Person) entfällt 4 anderer gesetzlicher Vertreter (juristische Person) entfällt 5 Betreuer mit Einwilligungsvorbehalt, der sich auf die Aufenthaltsbestimmung erstreckt (siehe 309 Absatz 2 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit vom 17. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2586, 2587) in der jeweils gültigen Fassung) 4 Kapitel ABHMB.Ablehnung Es wurde festgestellt, dass die Nachricht ABHMB.Ablehnung Mängel aufweist, die ihre Verwendung unmöglich machen. In Fällen, bei denen eine Änderung des Melderegisters auf Grund einer Mitteilung der Ausländerbehörde abgelehnt werden soll, ist die Nachricht ABHMB.Ablehnung somit nicht einsetzbar. In einem solchen Fall ist ein anderer Weg zu nutzen (fernmündlich, schriftlich). Kapitel Datenabgleich gem. 90 b AufenthG Gemäß dem Empfehlungspapier Empfehlungen und Hinweise für den Nachrichtenaustausch zwischen Meldebehörden und Ausländerbehörden vom soll die Organisation des Datenabgleichs bilateral zwischen den einzelnen Behörden abgestimmt werden. Da XAusländer derzeit keine spezielle Funktion zur Paketierung beschreibt, muss das Aufteilen des Datenabgleichs bilateral abgestimmt werden. Die maximale Größe der einzelnen Nachrichten wird durch das individuelle technische Umfeld bestimmt. Es wird dringend empfohlen den Datenabgleich in mehrere Nachrichten aufzuteilen. Aus Erfahrungen von XMeld, sowie Nachfragen an die Betreiber der Clearingstellen, kann empfohlen werden nicht mehr als 3000 Datensätze pro Nachricht zu verschicken und die Größe von 2MB nicht zu überschreiten. Unabhängig von der Aufteilung des Datenabgleiches gilt weiterhin, dass die verschickte Nachricht eine gültige XML-Struktur einer XAusländer-Nachricht beibehalten muss. Ungültige Nachrichten können nicht verarbeitet werden. Die nächste Spezifikation wird konkrete Details zu Größenbeschränkung und Paketierung enthalten. 7 Datenübermittlung zwischen Standesämtern und Ausländerbehörden 8 Kommunikation zwischen BAMF und Ausländerbehörden Im Zusammenhang mit der Kommunikation zwischen BAMF und Ausländerbehörden sind die nachfolgend beschriebenen Punkte zu beachten: Kapitel 8 Kommunikation zwischen BAMF und Ausländerbehörden Aufgrund von technisch rechtlichen Problemen kann die Kommunikation im Bereich der Integration nicht zum in Betrieb genommen werden. Daher wird das Kapitel 8 in Verbindung mit Kapitel C.4 bis zum ausgesetzt. Andere Inhalte der Spezifikation sind von dieser Regelung nicht betroffen.
5 9 Anhänge Seite 5 9 Anhänge Im Zusammenhang mit dem Glossar sind die nachfolgend beschriebenen Punkte zu beachten: A. Glossar fachlicher Begriffe B. Glossar technischer Begriffe C. OSCI-Transportprofil für XAusländer D. Wie die Spezifikation zu lesen ist E. Codelisten F. Übersicht über die XAusländer-Nachrichten
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