Ergebnisse der Sozialhilfestatistik 2008

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Ergebnisse der Sozialhilfestatistik 2008"

Transkript

1 Dipl.-Oecotrophologe Markus Dorn und Mitarbeiterinnen Ergebnisse der Sozialhilfestatistik 2008 Die Sozialhilfe hat die Aufgabe, in Not geratenen Bürgern 1 ) ohne ausreichende anderweitige Unterstützung eine der Menschenwürde entsprechende Lebensführung zu ermöglichen. Sie erbringt gemäß dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII Sozialhilfe ) Leistungen für diejenigen Personen und Haushalte, die ihren Bedarf nicht aus eigener Kraft decken können und auch keine (ausreichenden) Ansprüche aus vorgelagerten Versicherungs- und Versorgungssystemen haben. Im SGB XII Sozialhilfe werden im Einzelnen folgende Leistungen unterschieden: Hilfe zum Lebensunterhalt (3. Kapitel, 27 bis 40), Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kapitel, 41 bis 46), Hilfen zur Gesundheit (5. Kapitel, 47 bis 52), Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (6. Kapitel, 53 bis 60), Hilfe zur Pflege (7. Kapitel, 61 bis 66), Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (8. Kapitel, 67 bis 69), Hilfe in anderen Lebenslagen (9. Kapitel, 70 bis 74). Die in den Kapiteln 5 bis 9 beschriebenen Leistungen waren im Sozialhilferecht bis Ende 2004 als Hilfen in besonderen Lebenslagen bezeichnet worden. Der vorliegende Beitrag präsentiert die wesentlichen Ergebnisse der Sozialhilfestatistiken nach dem SGB XII Sozialhilfe für das aktuelle Berichtsjahr Methodische Hinweise Zur Beurteilung der Auswirkungen des SGB XII sowie zu seiner Fortentwicklung werden in der amtlichen Sozialhilfestatistik verschiedene Bundesstatistiken durchgeführt. Diese Vollerhebungen liefern Ergebnisse über die Zahl und die Struktur der Sozialhilfeempfänger sowie über die Ausgaben für die Hilfeleistungen nach dem SGB XII. Rechtsgrundlagen der Sozialhilfestatistiken sind die 121 bis 129 des SGB XII. Für sämtliche Erhebungen besteht ge - mäß 125 SGB XII eine Auskunftspflicht der örtlichen oder der überörtlichen Träger. Die örtlichen Träger der Sozialhilfe sind die Sozialämter der kreisfreien Städte bzw. Landkreise, die überörtlichen Träger die Bundesländer oder höheren Kommunalbehörden, wie zum Beispiel die Landeswohlfahrtsverbände, die Landschaftsverbände oder die Bezirke. Zum Berichtssystem der Sozialhilfestatistik zählen die folgenden Teilerhebungen, die sich in ihren Erhebungsverfahren, Berichtszeiten und Inhalten unterscheiden: Statistik der Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt (ohne Kurzzeitempfänger) nach dem 3. Kapitel SGB XII; jährliche Bestandserhebung zum 31. Dezember sowie Meldung der Zu- und Abgänge; Statistik der Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt mit kurzzeitiger Hilfegewährung; vierteljährliche Bestandserhebung zum Quartalsende 2 ); Statistik der Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel des SGB XII; jährliche Bestandserhebung zum 31. Dezember; 1) Zugunsten einer besseren Lesbarkeit wird im Text auf die Ergänzung um die weibliche Form, hier z. B. Bürgerinnen, verzichtet. Wenn nicht explizit anders angegeben, sind Frauen jedoch stets mit eingeschlossen. 2) Zum Ende des vierten Quartals 2008 gab es in Deutschland insgesamt 434 Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt mit kurzfristiger Hilfegewährung (sogenannte Kurzzeitempfänger). Aufgrund der geringen Fallzahlen wird im Folgenden auf eine ausführliche Ergebnisdarstellung für Kurzzeitempfänger verzichtet. 60 Statistisches Bundesamt Wirtschaft und Statistik 1/2010

2 Statistik der Empfänger von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII 3 ); jährlich für das abgelaufene Kalenderjahr und Bestandserhebung zum 31. Dezember; Statistik der Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe; jährlich für das abgelaufene Kalenderjahr. Hinweise zum Parallelbezug von Leistungen nach dem SGB XII: Die im SGB XII Sozialhilfe vorgesehene rechtliche Trennung der Leistungen für den Lebensunterhalt (u. a. Regelsatz, Kosten für Unterkunft und Heizung) und für die Maßnahmen (u. a. Eingliederungshilfe für behinderte Menschen, Hilfe zur Pflege) führt vor allem bei Personen in Einrichtungen dazu, dass diese Empfänger teilweise Anspruch auf verschiedene Leistungsarten der Sozialhilfe haben. So kommen für die Deckung der Kosten ihres Lebensunterhalts Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel SGB XII infrage, sofern die Personen voll erwerbsgemindert oder 65 Jahre und älter sind, sowie Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII (hier insbesondere als Barbetrag zur persönlichen Verfügung ). Die im Rahmen der Sozialhilfe gewährten Maßnahmen werden u. a. als Leistungen nach dem 6. Kapitel SGB XII (Eingliederungshilfe für behinderte Menschen) oder nach dem 7. Kapitel SGB XII (Hilfe zur Pflege) erbracht. Das führt dazu, dass eine gewisse Anzahl von Personen in den SGB XII-Statistiken parallel erfasst wird. Wegen dieser Mehrfachzählung schließt sich eine Summierung der Empfänger der einzelnen SGB XII-Statistiken zu einer Gesamtzahl an Empfängern im Rechtskreis des SGB XII aus. 2 Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt Die laufende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel des SGB XII Sozialhilfe hat die Aufgabe, den Grundbedarf vor allem an Nahrung, Kleidung, Unterkunft und Heizung zu decken ( soziokulturelles Existenzminimum ). Zum Jahresende 2008 erhielten in Deutschland insgesamt rund Personen diese Hilfeleistung (0,4 % der Bevölkerung). Dies entspricht einem Anstieg der Zahl der Empfänger um 4,0 % gegenüber dem Vorjahr. Empfänger außerhalb von Einrichtungen Außerhalb von Einrichtungen kommt die laufende Hilfe zum Lebensunterhalt seit Anfang 2005 nur noch für einen vergleichsweise kleinen Kreis von Berechtigten, wie zum Beispiel für vorübergehend Erwerbsunfähige, längerfristig Er - krankte oder Vorruhestandsrentner mit niedriger Rente in Betracht. Seit Anfang 2005 erhalten bedürftige Personen, die grundsätzlich erwerbsfähig sind, sowie deren Familienangehörige Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II Grundsicherung für Arbeitsuchende ), sogenannte Hartz IV-Leistungen. Dieser Personenkreis wird daher seit 2005 nicht mehr in den Sozialhilfestatistiken, sondern in den Statistiken der Bundesagentur für Arbeit nachgewiesen. Ende des Jahres 2008 bezogen etwa Personen in Deutschland laufende Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen (0,1 % der Bevölkerung; siehe Tabelle 1). Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Zahl der Empfänger um 4,4 %. Rund jeder zehnte Hilfebezieher (12 %) außerhalb von Einrichtungen besaß eine ausländische Staatsangehörigkeit. Mit 1,6 Hilfebeziehern je Einwohner bezogen Empfänger mit ausländischer Staatsangehörigkeit häufiger Hilfe als solche mit deutschem Pass (1,1 Hilfebezieher je Einwohner). 18 % der ausländischen Hilfeempfänger kamen aus der Europäischen Union, 9 % waren Asylberechtigte und Land Tabelle 1: Empfänger/-innen von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt am 31. Dezember 2008 nach Ländern Empfänger/-innen außerhalb von Einrichtungen Empfänger/-innen in Einrichtungen davon Alter von... bis... Jahren davon Alter von... bis... Jahren zusammen männlich weiblich unter zusammen männlich weiblich unter Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg- Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen Deutschland nachrichtlich: Früheres Bundesgebiet 1 ) Neue Länder 2 ) ) Ohne Berlin-West. 2) Ohne Berlin-Ost. 65 und älter 65 und älter 3) Bis Ende 2004 wurden diese Leistungen als Hilfen in besonderen Lebenslagen bezeichnet. Statistisches Bundesamt Wirtschaft und Statistik 1/

3 1 % Bürgerkriegsflüchtlinge. 71 % der ausländischen Hilfeempfänger waren sogenannte sonstige Ausländer. Gut die Hälfte der Leistungsempfänger (52 %) war männlich. Ein knappes Fünftel (18 %) der Empfänger waren minderjährige Kinder. Knapp vier Fünftel der Empfänger (79 %) waren zwischen 18 und 64 Jahren alt, gut 3 % waren 65 Jahre und älter. Durchschnittlich waren Hilfebezieher außerhalb von Einrichtungen 40,3 Jahre alt. Sowohl in den neuen Ländern ohne Berlin-Ost als auch im früheren Bundesgebiet ohne Berlin-West kamen rund 1,1 Empfänger auf Einwohner. Im Westen lässt sich wie in den Vorjahren auch 2008 ansatzweise ein Nord-Süd- Gefälle bei der Zahl der Hilfeempfänger je Einwohner feststellen: Im Norden und in der Mitte Deutschlands war der Anteil der Hilfeempfänger höher als im Süden (mit Ausnahme des Saarlandes). Unter den Flächenländern waren in Schleswig-Holstein (1,9 Empfänger je Einwohner) und Hessen (1,7 Empfänger je Einwohner) die Anteile an Empfängern außerhalb von Einrichtungen am höchsten, Baden-Württemberg (0,5 Empfänger je Einwohner) und Bayern (0,7 Empfänger je Einwohner) wiesen die niedrigsten Anteile je Einwohner auf. Die meisten Empfänger bezogen auf die Einwohnerzahl wurden wie in den Vorjahren Ende 2008 in den Stadtstaaten Berlin und Bremen verzeichnet (jeweils 2,3 Empfänger je Einwohner). Im Osten war der Anteil der Empfänger in Sachsen mit 0,9 Empfängern je Einwohner am niedrigsten, in Mecklenburg-Vorpommern mit 1,3 Empfängern je Einwohner am höchsten. Die rund Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen lebten in Bedarfsgemeinschaften. Rund drei Viertel dieser Bedarfsgemeinschaften (76 %) waren Einpersonenhaushalte, 14 % entfielen auf Zweipersonenhaushalte, die restlichen 10 % waren Haushalte mit drei und mehr Personen. Durchschnittlich hatte jede Bedarfsgemeinschaft 1,1 Empfänger. Empfänger in Einrichtungen Behinderte und pflegebedürftige Personen, die in einer Einrichtung leben und dort Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (nach dem 6. Kapitel SGB XII) oder Hilfe zur Pflege (nach dem 7. Kapitel SGB XII) beziehen, können neben diesen genannten rein maßnahmebezogenen Sozialhilfeleistungen auch Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten. Voraussetzung hierfür ist, dass sie diesen Bedarf nicht zum Beispiel durch Renteneinkünfte, durch Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (nach dem 4. Kapitel SGB XII) oder in anderer Weise decken können. 4 ) Am Jahresende 2008 gab es rund Personen (+ 3,8 % gegenüber 2007), die Hilfe zum Lebensunterhalt in einer Einrichtung erhielten (siehe Tabelle 1). Dies entsprach rund drei Vierteln (72 %) aller Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt. Auf Einwohner kamen damit 2,8 Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt in Einrichtungen. Unter den Empfängern von Hilfe zum Lebensunterhalt in einer Einrichtung waren etwa gleich viele Frauen wie Männer. Lediglich 3 % der Hilfeempfänger in Einrichtungen besaßen einen ausländischen Pass. 4 % der Empfänger in Einrichtungen waren Minderjährige, 61 % waren zwischen 18 und 64 Jahren alt und 35 % bereits älter als 64 Jahre. Die Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt in Einrichtungen waren mit 54,4 Jahren im Durchschnitt deutlich älter als die Empfänger außerhalb von Einrichtungen. 3 Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Am 1. Januar 2003 trat das Gesetz über eine bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Grundsicherungsgesetz GSiG) in Kraft. Mit diesem Sozialleistungsgesetz wurde für 65-Jährige und Ältere sowie für dauerhaft voll erwerbsgeminderte Personen ab 18 Jahren eine Leistung geschaffen, welche den grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt sicherstellt. Das Grundsicherungsgesetz sollte hauptsächlich dazu beitragen, die sogenannte verschämte Armut einzugrenzen. Hintergrund war der Befund, dass vor allem ältere Menschen bestehende Sozialhilfeansprüche oftmals nicht geltend machen, weil sie den Rückgriff auf ihre unterhaltsverpflichteten Kinder fürchten. 5 ) Deshalb bleiben bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung im Regelfall Unterhaltsansprüche gegenüber den Kindern und Eltern des Leistungsempfängers unberücksichtigt. Mit dem Gesetz zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch wurde neben dem Bundessozialhilfegesetz unter anderem auch das Gesetz über eine bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung mit Wirkung vom 1. Januar 2005 als viertes Kapitel in das SGB XII Sozialhilfe eingeordnet. Wesentliche Eckdaten Am Jahresende 2008 erhielten in Deutschland rund Personen Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung; das waren Empfänger mehr als im Vorjahr. Die Empfängerzahl ist damit gegenüber dem Vorjahr um 4,8 % gestiegen. Ende 2008 waren in Deutschland 1,1 % der Volljährigen auf Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB XII angewiesen. Knapp die Hälfte (47 %) der Empfänger von Grundsicherung waren zwischen 18 und 64 Jahren alt und erhielten Leistungen der Grundsicherung wegen einer dauerhaft vollen Erwerbsminderung (siehe Schaubild 1). Das entspricht einem Anstieg der Empfängerzahl um 5,1 % gegenüber dem Vorjahr und einem Anteil der Empfänger an der gleichaltrigen Bevölkerungsgruppe Ende des Jahres 2008 von 0,7 %. Diese Menschen werden dem Arbeitsmarkt aufgrund ihrer gesundheitlichen Situation voraussichtlich auch künftig nicht mehr zur Verfügung stehen. Die am stärksten besetzte Altersklasse der voll erwerbsgeminderten Empfänger von 4) Zum Sachverhalt des Parallelbezugs von Leistungen nach dem SGB XII siehe den Methodenkasten im Kapitel 1 Methodische Hinweise zu Beginn dieses Beitrags. 5) Siehe Bundestagsdrucksache 14/5150 vom 25. Januar 2001, S Statistisches Bundesamt Wirtschaft und Statistik 1/2010

4 Schaubild 1 Empfänger/-innen von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung am 31. Dezember Jahre und älter 53% nach Alter 18 bis unter 65 Jahre (dauerhaft voll erwerbsgemindert) 47% Schaubild 2 Voll erwerbsgeminderte Empfänger/-innen von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung am 31. Dezember 2008 nach Altersklassen Tausend % 11% 19% 22% 24% 12% nach Art der Unterbringung 0 4% Alter von... bis unter... Jahren In Einrichtungen 24% Frauen 56% nach Geschlecht nach Nationalität Ausländer/ -innen 14% Außerhalb von Einrichtungen 76% Deutsche 86% Männer 44% Grundsicherung war die der 50- bis unter 60-Jährigen (siehe Schaubild 2). Mehrheitlich (53 %) waren die Empfänger von Grundsicherung bereits im Rentenalter, also 65 Jahre und älter. Gegenüber dem Vorjahr hat ihre Zahl um 4,5 % zugenommen. Am Ende des Jahres 2008 bezogen 2,5 % aller Menschen im Rentenalter in Deutschland Grundsicherung. Rund ein Viertel (24 %) der Empfänger lebte in stationären Einrichtungen, beispielsweise in Alten- oder Pflegeheimen, während drei Viertel der Berechtigten (76 %) die Leistungen außerhalb von Einrichtungen ausgezahlt bekamen. Letzteres galt vor allem für die Grundsicherungsempfänger im Rentenalter: Sie erhielten die Leistung zum deutlich überwiegenden Teil (85 %) außerhalb von Einrichtungen; lediglich 15 % von ihnen waren Heimbewohner. Auch von den voll erwerbsgeminderten Grundsicherungsempfängern lebte die Mehrheit außerhalb von Einrichtungen. Allerdings bezogen sie mit 34 % mehr als doppelt so häufig Leistungen in Einrichtungen wie die älteren Personen. Mehr Frauen als Männer auf Grundsicherung angewiesen Die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung wurden öfter von Frauen als von Männern in Anspruch genommen. Rund 56 % der Hilfeempfänger waren Frauen. Damit bezogen bundesweit 1,2 % der volljährigen Frauen und 1,0 % der gleichaltrigen Männer Grundsicherungsleistungen (siehe Schaubild 3). Noch deutlicher sind die Unterschiede in der Inanspruchnahme der Leistungen der Grundsicherung bei Männern und Frauen im Rentenalter. In dieser Altersgruppe waren 2,8 % der Frauen, aber nur 2,0 % der Männer auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen. Dies ist unter anderem auf ein deutlich geringeres Haushaltsnettoeinkommen der Frauen im Rentenalter zurückzuführen. Die Jahresergebnisse der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) 2003 belegen beispielsweise, dass das durchschnittliche Haushaltsnettoeinkommen von alleinlebenden Frauen ab 65 Jahren 2003 zwischen einem Fünftel und einem Drittel unter dem der gleichaltrigen Männer liegt. Darüber hinaus geht aus den Jahresergebnissen der EVS 2003 hervor, dass die Einkommen aus der gesetzlichen Rentenversicherung bei Frauen deutlich geringer waren als bei Männern. Aufgrund der unterschiedlichen Einkommensverhältnisse sind Frauen häufiger bedürftig als Männer. Statistisches Bundesamt Wirtschaft und Statistik 1/

5 Schaubild 3 Quoten der Empfänger/-innen1) von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung am 31. Dezember 2008 Am Jahresende 2007 standen 1,6 Mill. schwerbehinderten Männern im Alter zwischen 18 und 64 Jahren 1,4 Mill. schwerbehinderte Frauen dieses Alters gegenüber. Dies entspricht einem Anteil Schwerbehinderter von 6,3 % bei den Männern gegenüber 5,3 % bei den Frauen. 6 ) Empfänger/-innen insgesamt 1,1 Ausländer besonders stark betroffen Frauen Männer Deutsche Ausländer/-innen 18 bis unter 65 Jahre (voll erwerbsgemindert) 65 Jahre und älter 0,7 1,2 1,0 1,1 1,8 2,5 Ende 2008 hatten 14 % der Empfänger von Leistungen der Grundsicherung eine ausländische Staatsangehörigkeit. Da - mit bezogen Ende ,8 % der Bevölkerung mit ausländischer Staatsangehörigkeit und 1,1 % der Bevölkerung mit deutschem Pass Grundsicherungsleistungen (siehe Schaubild 3). Ausländer im Rentenalter nahmen diese Sozialleistung mit 13 % rund siebenmal so häufig in Anspruch wie gleichaltrige Deutsche (2,0 %). Gründe dafür könnten vor allem geringere Einkommen der ausländischen Mitbürger in ihrer Erwerbszeit sowie kürzere Versicherungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung sein, wodurch die Bedürftigkeit wahrscheinlicher ist als bei deutschen Mitbürgern % 1) Anteil der Hilfebezieher an der jeweiligen Bevölkerung in % Bei den voll erwerbsgeminderten Grundsicherungsempfängern im Alter von 18 bis 64 Jahren sind die geschlechtsspezifischen Unterschiede in der Inanspruchnahme dieser Hilfeleistung weniger stark ausgeprägt als bei den älteren. Mit 0,8 % bezogen Männer dieses Alters sogar etwas häufiger als die gleichaltrigen Frauen (0,6 %) Leistungen der Grundsicherung. Ein wesentlicher Grund hierfür dürfte die höhere Zahl schwerbehinderter Männer in dieser Altersklasse sein. Empfängerquoten in den neuen Ländern niedriger Nach wie vor wird die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung im früheren Bundesgebiet ohne Berlin- West häufiger in Anspruch genommen als in den neuen Ländern ohne Berlin-Ost bezogen 1,1 % der Volljährigen im Westen Grundsicherung und 0,8 % der Gleichaltrigen im Osten (siehe Tabelle 2). Am seltensten erhielten die Menschen in Sachsen und in Thüringen entsprechende Leistungen (jeweils 0,7 %), am häufigsten die in Bremen (2,0 %), in Berlin (1,9 %) und in Hamburg (1,8 %). Tabelle 2: Empfänger/-innen von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung am 31. Dezember 2008 nach Ländern Land Insgesamt Männer Frauen 18 bis unter 65 Jahre (voll erwerbsgemindert) Anzahl Empfängerquote 1 ) Anzahl 65 Jahre und älter Baden-Württemberg , Bayern , Berlin , Brandenburg , Bremen , Hamburg , Hessen , Mecklenburg-Vorpommern , Niedersachsen , Nordrhein-Westfalen , Rheinland-Pfalz , Saarland , Sachsen , Sachsen-Anhalt , Schleswig-Holstein , Thüringen , Deutschland , nachrichtlich: Früheres Bundesgebiet 2 ) , Neue Länder 3 ) , ) Anteil der Hilfebezieher an der Bevölkerung ab 18 Jahren in %. 2) Ohne Berlin-West. 3) Ohne Berlin-Ost. 6) Statistisches Bundesamt: Kurzbericht Statistik der schwerbehinderten Menschen 2007, erschienen im Januar Der Bericht steht im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes ( Pfad: Publikationen Fachveröffentlichungen Sozialleistungen Schwerbehinderte Menschen 2007) zum kostenlosen Download bereit. 64 Statistisches Bundesamt Wirtschaft und Statistik 1/2010

6 Wie bei der Hilfe zum Lebensunterhalt gab es auch bei den Leistungen der Grundsicherung im früheren Bundesgebiet ohne Berlin-West ansatzweise ein Nord-Süd-Gefälle mit einem vergleichsweise hohen Anteil an Empfängern im Norden sowie in der Mitte Deutschlands und niedrigen Quoten im Süden (mit Ausnahme des Saarlandes). Dieses Nord-Süd- Gefälle hatte sich auch in den Jahren zuvor schon gezeigt. Bedarfsberechnung für Grundsicherungsbezieher Die monatlichen Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung werden im Wesentlichen nach Regelsätzen erbracht. Der Regelsatz ist ein Betrag, mit dem die laufenden Leistungen für Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat sowie die Bedürfnisse des täglichen Lebens bezahlt werden. Neben dem Regelsatz werden sowohl die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung als Bedarf anerkannt als auch eventuell anfallende Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung sowie Mehrbedarfszuschläge. Die Gesamtsumme dieser Bedarfspositionen ergibt den Bruttobedarf, also den Betrag, den der jeweilige Antragsteller für seinen Lebensunterhalt monatlich benötigt. Zieht man hiervon das anrechenbare Einkommen des Empfängers ab, erhält man den tatsächlich ausgezahlten Nettobedarf. Monatlicher Auszahlungsbetrag 400 Euro je Empfänger Durchschnittlich hatten Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zum Jahresende 2008 Tabelle 3: Durchschnittliche Zahlbeträge an Empfänger/-innen von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung am 31. Dezember 2008 nach Ländern EUR je Monat Darunter: Land Regelsatz anerkannte Aufwen- Angerechdungen netes Einfür Unter- kommen 1 ) kunft und Heizung 1 ) Die Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bezogen in der überwiegenden Mehrzahl ein oder mehrere Einkommen, die auf die Grundsicherungsleistung angerechnet wurden. Weniger als ein Drittel (30 %) der Empfänger konnte kein anrechenbares Einkom- Bruttobedarf Nettobedarf Baden- Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg- Vorpommern Niedersachsen Nordrhein- Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig- Holstein Thüringen Deutschland ) Der Durchschnitt bezieht sich auf alle Empfänger von Grundsicherung, die die angegebene Leistung erhalten. einen monatlichen Bruttobedarf von 638 Euro (siehe Tabelle 3). Dieser war damit um 2,0 % höher als im Vorjahr. Mit 283 Euro entfielen gut zwei Fünftel (44 %) des durchschnittlichen Bruttobedarfs auf die Kosten für Unterkunft und Heizung. Die Hälfte (50 %) des Bruttobedarfs bestimmte der Regelsatz, welcher mit durchschnittlich 318 Euro in die Bedarfsberechnung einbezogen wurde. Unter Berücksichtigung des angerechneten Einkommens in Höhe von 338 Euro wurden im Schnitt monatlich 400 Euro netto je Leistungsempfänger ausgezahlt. Der durchschnittliche Nettobedarf lag damit etwas höher als im Vorjahr (385 Euro). 7 ) Voll erwerbsgeminderte Personen zwischen 18 und 64 Jahren hatten im Durchschnitt einen monatlichen Bedarf von 617 Euro brutto bzw. 448 Euro netto, Personen ab 65 Jahren einen monatlichen Bedarf von 657 Euro brutto bzw. 358 Euro netto (siehe Schaubild 4). EUR Schaubild 4 Durchschnittliche Zahlbeträge an Empfänger/-innen von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung am 31. Dezember 2008 nach Empfängergruppen Insgesamt Bruttobedarf 18 bis unter 65 Jahre (voll erwerbsgemindert) Angerechnetes Einkommen 1) Beim Vergleich der in den einzelnen Bundesländern gezahlten Beträge fällt auf, dass 2008 im Osten der Bruttobedarf, die Unterkunfts- und Heizkosten sowie der Nettobedarf wie in den Vorjahren deutlich unter dem Bundesdurchschnitt lagen. 70 % der Empfänger hatten anrechenbares Einkommen Nettobedarf Jahre und älter ) Der Durchschnitt bezieht sich auf Empfänger von Grundsicherung, die die angegebene Leistung erhalten. 7) Der Durchschnitt bezieht sich auf alle Empfänger von Grundsicherung, die die angegebene Leistung erhalten. Statistisches Bundesamt Wirtschaft und Statistik 1/

7 men vorweisen. Unter den Einkommensarten, die angerechnet wurden, hatte die Altersrente die größte Bedeutung: Mehr als ein Drittel (36 %) der Grundsicherungsempfänger gab am Jahresende 2008 an, eine Altersrente zu beziehen (siehe Schaubild 5). Für die Grundsicherungsempfänger ab 65 Jahren hatte der Bezug einer Altersrente eine wesentlich stärkere Bedeutung als für die jüngeren Grundsicherungsempfänger: Zwei Drittel (66 %) der Empfänger ab 65 Jahren erhielten eine Altersrente. Erwerbseinkommen sowie Renten wegen Erwerbsminderung waren für die Empfänger von Grundsicherung ebenfalls wichtige Quellen zur Finanzierung des Lebensunterhalts. Schaubild 5 Empfänger/-innen von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung am 31. Dezember 2008 nach Einkommensarten der Empfänger 1) Schaubild 6 Entwicklung der Zahl der Empfänger/-innen von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Stand: jeweils Jahresende Tausend Insgesamt voll erwerbsgeminderte Personen von18bisunter65jahren Personen ab 65 Jahren und älter Kein Einkommen Altersrente Rente wegen Erwerbsminderung Erwerbseinkommen Hinterbliebenenrente Öffentlich-rechtliche Leistungen für Kinder Private Unterhaltsleistungen Übersteigendes Einkommen des Ehepartners Renten aus betrieblicher Altersversorgung Sonstige Einkünfte Rück- und Ausblick Tausend 1) Mehrfachnennungen bei den Einkommensarten zugelassen In den ersten Jahren nach Einführung des Grundsicherungsgesetzes ist die Zahl der Empfänger von Grundsicherung stark angestiegen: Seit dem ersten Erhebungsstichtag am Jahresende 2003, als rund Grundsicherungsempfänger gemeldet wurden, hat sich deren Zahl bis zum Jahresende 2008 um rund drei Viertel (75 %) erhöht. Grund dafür dürfte unter anderem sein, dass es anfänglich in den durchführenden Kommunen zu einem teilweise nicht unerheblichen Rückstand bei der Antragsbearbeitung gekommen war. Die Veränderungsrate gegenüber dem jeweiligen Vorjahr lag im Jahr 2008 mit + 4,8 % und im Jahr 2007 mit + 7,4 % jedoch deutlich niedriger als 2005 bzw mit jeweils knapp 20 % mehr Empfängern als im Jahr zuvor. Im Zeitverlauf lässt sich somit einerseits ein deutlicher Anstieg der Zahl der Empfänger (siehe Schaubild 6), andererseits aber auch eine gewisse Konsolidierung der Veränderungsraten feststellen. Allein schon aufgrund der demografischen Entwicklung ist auch in den kommenden Jahren mit einem weiteren Anstieg der Zahl der Leistungsempfänger zu rechnen. 4 Empfänger von Leistungen nach den Kapiteln 5 bis 9 des SGB XII Im SGB XII Sozialhilfe werden in den Kapiteln 5 bis 9 die am Anfang dieses Beitrags aufgeführten Leistungen unterschieden. Diese waren im Sozialhilferecht bis Ende 2004 unter dem Oberbegriff Hilfe in besonderen Lebenslagen bekannt. Im Laufe des Jahres 2008 erhielten in Deutschland 1,2 Mill. Personen Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel des SGB XII Sozialhilfe (siehe Tabelle 4). 8 ) Die beiden mit Abstand wichtigsten Hilfearten innerhalb dieser besonderen Sozialhilfeleistungen sind die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen gemäß dem 6. Kapitel SGB XII und die Hilfe zur Pflege nach dem 7. Kapitel SGB XII. Im Folgenden wird daher die Struktur der Empfänger dieser beiden Hilfearten detailliert beschrieben 9 ); anschließend wird kurz auf die Bezieher der übrigen Hilfeleistungen (5., 8. und 9. Kapitel SGB XII) eingegangen. 8) Aufgrund von Softwareproblemen kam es 2008 zu Untererfassungen in Bremen. Dagegen kam es in Berlin aufgrund einer Softwareumstellung im Laufe des Jahres zu Doppelerfassungen; hier sind die Landeswerte überhöht. 9) Zum Vergleich der Strukturen dieser beiden wichtigsten Hilfearten siehe auch Schaubild 7 auf Seite Statistisches Bundesamt Wirtschaft und Statistik 1/2010

8 Tabelle 4: Empfänger/-innen von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII im Laufe des Jahres 2008 nach Hilfearten Hilfeart Insgesamt Außerhalb von Einrichtungen In Einrichtungen Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII insgesamt 1 ) Hilfe zur Gesundheit (5. Kapitel) zusammen 1 ) Vorbeugende Gesundheitshilfe Hilfe bei Krankheit Hilfe zur Familienplanung Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft Hilfe bei Sterilisation Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (6. Kapitel) zusammen 1 ) Leistungen zur medizinischen Rehabilitation Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben Leistungen in anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft 1 ) Hilfsmittel ohne die Hilfe nach 26, 31 und 33 SGB XII Heilpädagogische Leistungen für Kinder Hilfen zum Erwerb praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten Hilfen zur Förderung der Verständigung mit der Umwelt Hilfen zur Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung einer Wohnung Hilfen zum selbstbestimmten Leben in betreuten Wohnmöglichkeiten 1 ) in einer eigenen Wohnung (ambulant betreut) in einer Wohngemeinschaft (ambulant betreut) in einer Wohneinrichtung Hilfen zur Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben Andere Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung Hilfen zur schulischen Ausbildung für einen angemessenen Beruf einschließlich des Besuchs einer Hochschule Hilfe zur Ausbildung für eine sonstige angemessene Tätigkeit Hilfe in vergleichbaren sonstigen Beschäftigungsstätten nach 56 SGB XII Nachgehende Hilfe zur Sicherung der Wirksamkeit der ärztlichen und ärztlich verordneten Leistungen und zur Sicherung der Teilhabe am Arbeitsleben Sonstige Leistungen der Eingliederungshilfe Hilfe zur Pflege (7. Kapitel) zusammen 1 ) Pflegegeld bei erheblicher Pflegebedürftigkeit Pflegegeld bei schwerer Pflegebedürftigkeit Pflegegeld bei schwerster Pflegebedürftigkeit angemessene Aufwendungen der Pflegeperson angemessene Beihilfen Aufwendungen für die Beiträge einer Pflegeperson/besonderen Pflegekraft für eine angemessene Alterssicherung Kostenübernahme für Heranziehung einer besonderen Pflegekraft dar.: Finanzierung des sogenannten Arbeitgebermodells Hilfsmittel Teilstationäre Pflege Kurzzeitpflege Stationäre Pflege darunter: sogenannte Pflegestufe Pflegestufe Pflegestufe Pflegestufe Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und Hilfe in anderen Lebenslagen ( Kapitel) zusammen 1 ) Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten Hilfe zur Weiterführung des Haushalts Altenhilfe Blindenhilfe Hilfe in sonstigen Lebenslagen Bestattungskosten ) Mehrfachzählungen sind nur insoweit ausgeschlossen, als sie aufgrund der Meldungen erkennbar waren. 4.1 Eingliederungshilfe für behinderte Menschen Die im 6. Kapitel des SGB XII Sozialhilfe geregelte Eingliederungshilfe für behinderte Menschen hat die Aufgabe, eine drohende Behinderung zu verhüten, eine vorhandene Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen bzw. zu mildern und die Menschen mit Behinderungen in die Gesellschaft einzugliedern. Leistungsberechtigt sind alle Personen, die nicht nur vorübergehend körperlich, geistig oder seelisch wesentlich behindert oder von einer Behinderung bedroht sind, soweit die Hilfe nicht von einem vorrangig verpflichteten Leistungsträger etwa der Krankenversicherung, der Rentenversicherung oder den Agenturen für Arbeit erbracht wird. Im Laufe des Jahres 2008 erhielten rund Personen Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (+ 4,9 % im Statistisches Bundesamt Wirtschaft und Statistik 1/

9 Schaubild 7 Empfänger/-innen von Eingliederungshilfe für behinderte Menschen und Hilfe zur Pflege im Laufe des Jahres 2008 im Strukturvergleich Eingliederungshilfe für behinderte Menschen Hilfe zur Pflege weiblich männlich Geschlecht weiblich männlich unter Alter von... bis unter... Jahren und älter 65 und älter unter 18 deutsch Staatsangehörigkeit deutsch außerhalb von Einrichtungen in Einrichtungen Ort der Hilfegewährung außerhalb von Einrichtungen in Einrichtungen nichtdeutsch nichtdeutsch sowohl außerhalb von als auch in Einrichtungen sowohl außerhalb von als auch in Einrichtungen örtlicher Träger überörtlicher Träger Art des Trägers örtlicher Träger überörtlicher Träger Früheres Bundesgebiet Neue Länder Region 1) Früheres Bundesgebiet Neue Länder % % 1) Jeweils ohne Berlin Vergleich zum Vorjahr). Drei von fünf (60 %) der Empfänger waren männlich, 96 % der Empfänger besaßen einen deutschen Pass. Mit durchschnittlich 32,5 Jahren (Männer: 31,3 Jahre, Frauen: 34,4 Jahre) waren die Empfänger von Eingliederungshilfe für behinderte Menschen vergleichsweise jung. Die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen wurde 2008 an rund 61 % der Empfänger ausschließlich in Einrichtungen gewährt. Rund 33 % der Empfänger erhielten Eingliederungshilfe ausschließlich außerhalb von Einrichtungen. Gut 6 % der Empfänger kamen Leistungen sowohl in Einrichtungen als auch außerhalb von Einrichtungen zugute. Die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen wird in zwei Dritteln der Fälle (66 %) von den überörtlichen Trägern der Sozialhilfe gewährt, das heißt entweder durch die Länder selbst oder durch höhere Kommunalbehörden (z. B. Landeswohlfahrtsverbände, Landschaftsverbände, Bezirke). 10 ) Bei etwas über einem Drittel der Fälle (34 %) werden die Anträge durch die örtlichen Sozialhilfeträger bearbeitet, also durch die kreisfreien Städte und durch die Landkreise. 11 ) Im Laufe des Jahres 2008 wurden rund Leistungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen beendet. Das Durchschnittsalter der betroffenen Personen betrug 24,0 Jahre. Darüber hinaus gab es rund Eingliederungshilfen, die zum Jahresende 2008 noch andauerten (siehe Tabelle 5). Diese Hilfeempfänger waren im Durchschnitt 35,0 Jahre alt. Die Empfänger abgeschlossener Leistungen und die noch andauernder Maßnahmen unterscheiden sich auch hinsichtlich der Dauer der Hilfegewährung deutlich. Während die im Jahr 2008 abgeschlossenen Hilfen im Durchschnitt 2,3 Jahre gedauert hatten, erstreckte sich die bisherige Hilfegewährung bei den noch andauernden Eingliederungshilfen bereits über durchschnittlich 6,8 Jahre. Die Bestandsfälle der Eingliederungshilfe sind mehr- 10) Werden von den überörtlichen Trägern örtliche Träger sowie diesen zugehörige Gemeinden und Gemeindeverbände zur Durchführung der Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII herangezogen, dann fungieren diese ebenfalls als überörtliche Träger. 11) Werden von Landkreisen kreisangehörige Gemeinden oder Gemeindeverbände zur Durchführung der Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII herangezogen, dann fungieren diese ebenfalls als örtliche Träger. 68 Statistisches Bundesamt Wirtschaft und Statistik 1/2010

10 Tabelle 5: Empfänger/-innen von Eingliederungshilfe für behinderte Menschen und Hilfe zur Pflege 2008 nach beendeten bzw. andauernden Hilfen und Dauer der Hilfegewährung Art der Hilfe Empfänger/ -innen insgesamt Darunter mit einer bisherigen Hilfedauer von... weniger als 1 Jahr (Kurzzeitfälle) mehr als 5 Jahren (Langzeitfälle) Durchschnittliche(s) Alter der Empfänger/ -innen Anzahl Anteil von Spalte 1 in % Jahre bisherige Dauer der Hilfegewährung Eingliederungshilfe für behinderte Menschen Während des Jahres beendete Hilfen ,5 12,1 24,0 2,3 Am Jahresende andauernde Hilfen ,5 41,8 35,0 6,8 Hilfe zur Pflege Während des Jahres beendete Hilfen ,1 12,8 75,7 2,4 Am Jahresende andauernde Hilfen ,1 20,3 74,9 3,7 heitlich Langzeitfälle mit einer bisherigen Dauer von mehr als fünf Jahren (2008: 42 % der Fälle). Die im Berichtsjahr 2008 beendeten Fälle waren hingegen überwiegend Eingliederungshilfen mit einer Dauer von weniger als einem Jahr (46 %). Eine detaillierte Betrachtung der Empfänger von Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach Unterhilfearten ergibt für das Jahr 2008 folgendes Bild 12 ): In 32 % der Eingliederungsfälle wurden Hilfen zum selbstbestimmten Leben in betreuten Wohnmöglichkeiten, das heißt die Heimkosten bzw. die Kosten für ambulant betreutes Wohnen, gewährt (siehe Schaubild 8 sowie Tabelle 4). 14 % der Fälle waren Heilpädagogische Leistungen für Kinder. 12 % der Fälle entfielen auf Andere Leistungen zur Teilhabe am Leistungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen 1) im Laufe des Jahres 2008 nach Unterhilfearten Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung 7% Leistungen in anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen 26% 1) Deutschland ohne Bremen. Schaubild 8 Sonstige Leistungen der Eingliederungshilfe 9% 12% Hilfen zum selbstbestimmten Leben in betreuten Wohnmöglichkeiten 32% Heilpädagogische Leistungen für Kinder 14% Andere Leistungen zur Teilhabe amlebenindergemeinschaft Leben in der Gemeinschaft. Damit machten die Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft 58 % aller Eingliederungsfälle aus. Von größerer Bedeutung sind auch die Leistungen in anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen (26 % aller Eingliederungshilfen). 4.2 Hilfe zur Pflege Die Sozialhilfe unterstützt mit der Hilfe zur Pflege nach dem 7. Kapitel des SGB XII auch pflegebedürftige Personen. Die Hilfe zur Pflege wird bedürftigen Personen gewährt, die infolge von Krankheit oder Behinderung bei den gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf fremde Hilfe angewiesen sind. Sie wird jedoch nur geleistet, wenn der Pflegebedürftige die Pflegeleistungen finanziell weder selbst tragen kann noch sie von anderen zum Beispiel der Pflegeversicherung erhält. Bis zum Inkrafttreten des Pflegeversicherungsgesetzes zum 1. Januar 1995 und den daraus resultierenden Leistungen seit April 1995 (häusliche Pflege) beziehungsweise seit Juli 1996 (stationäre Pflege) war die Hilfe zur Pflege im Rahmen der Sozialhilfe das wichtigste Instrument zur materiellen Absicherung bei Pflegebedürftigkeit. Im Laufe des Jahres 2008 erhielten rund Personen Hilfe zur Pflege (siehe Tabellen 4 und 5 sowie Schaubild 7) 13 ); knapp drei Viertel (72 %) dieser Personen befanden sich 2008 ausschließlich in stationärer Pflege. In gut einem Viertel der Fälle (27 %) wurde die Hilfe zur Pflege ausschließlich außerhalb von Einrichtungen gewährt. Nur 1 % der Empfänger erhielt im Laufe des Jahres Leistungen sowohl in Einrichtungen als auch außerhalb von Einrichtungen erhielten rund 98 % der Empfänger von Hilfe zur Pflege in Einrichtungen vollstationäre Pflege. Bei den Empfängern von Hilfe zur Pflege überwogen im Gegensatz zur Eingliederungshilfe für behinderte Menschen die Frauen mit einem Anteil von 68 % deutlich. 92 % der Hilfeempfänger besaßen die deutsche Staatsangehörigkeit. Die Empfänger von Hilfe zur Pflege waren mit 75,1 Jahren (Männer: 66,4 Jahre, Frauen: 79,3 Jahre) im Durchschnitt 12) Als Bezugsgröße dient hier nicht die Zahl der Empfänger von Eingliederungshilfe für behinderte Menschen im Laufe des Jahres 2008 ( Empfänger), sondern die Summe der einzelnen Hilfeleistungen insgesamt ( Fälle). Da ein Hilfeempfänger im Laufe eines Jahres unter Umständen mehrere Leistungen bzw. Maßnahmen im Rahmen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen erhalten kann, übersteigt die Summe der einzelnen Maßnahmen die Zahl der Hilfeempfänger. Im Jahr 2008 erhielt ein Hilfeempfänger somit im Durchschnitt 1,3 Maßnahmen der Eingliederungshilfe. 13) Im Vergleich zum Vorjahr lagen die Empfängerzahlen 2008 um 11,1 % höher. Dieser Anstieg kam unter anderem dadurch zustande, dass in Nordrhein-Westfalen im Laufe des Jahres 2007 etwa Fälle aus softwaretechnischen Gründen nicht erfasst wurden. Bei Berücksichtigung dieser Fälle würde sich für Deutschland eine Veränderungsrate von + 6,8 % gegenüber 2007 ergeben. Statistisches Bundesamt Wirtschaft und Statistik 1/

11 deutlich älter als die Empfänger von Eingliederungshilfe für behinderte Menschen. Im Laufe des Jahres 2008 wurden die Leistungen der Hilfe zur Pflege bei Pflegebedürftigen beendet. Die hiervon betroffenen Hilfeempfänger waren durchschnittlich 75,7 Jahre alt. Demgegenüber gab es Pflegefälle, die zum Jahresende 2008 noch andauerten. Diese Hilfeempfänger waren mit im Durchschnitt 74,9 Jahren geringfügig jünger. Während die im Jahr 2008 abgeschlossenen Hilfen durchschnittlich 2,4 Jahre gedauert hatten, lag die bisherige Dauer der noch andauernden Pflegefälle im Durchschnitt bei 3,7 Jahren (siehe Tabelle 5). Lediglich bei 27 % der am Jahresende 2008 noch andauernden Pflegefälle betrug die bisherige Bezugsdauer weniger als ein Jahr. Bei den abgeschlossenen Hilfen galt dies für 45 % der Fälle. Demgegenüber spielten bei den Bestandsfällen die Langzeitfälle mit einer bisherigen Bezugsdauer von mindestens fünf Jahren eine relativ große Rolle (20 % der Fälle). Bei den 2008 abgeschlossenen Hilfen waren 13 % der Fälle Langzeitfälle gewesen. 4.3 Sonstige Hilfen Hilfen zur Gesundheit (5. Kapitel SGB XII) Unter Hilfen zur Gesundheit versteht man alle Gesundheitsleistungen, die auch Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung beanspruchen können. Diese Hilfen erhalten nicht krankenversicherte Menschen, die nicht über die finanziellen Mittel verfügen, sich selbst angemessen gegen das Lebensrisiko Krankheit abzusichern und deshalb auf entsprechende Leistungen der Sozialhilfe angewiesen sind. Seit 2004 übernimmt im Bedarfsfall eine vom Leistungsberechtigten ausgewählte gesetzliche Krankenkasse gemäß 264 SGB V die Krankenbehandlung. Die Krankenkasse, die ihren Sitz im Bereich des für die Hilfe zuständigen Trägers der Sozialhilfe haben muss, stellt dem Leistungsberechtigten eine Krankenversichertenkarte aus, so als ob er bei ihr versichert wäre. Die Berechtigten haben somit leistungsrechtlich den Status von Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung, ohne tatsächlich Versicherte zu sein. Die den Krankenkassen für diese Personen entstehenden Kosten werden ihnen anschließend von den zuständigen Sozialhilfeträgern erstattet. In der amtlichen Sozialhilfestatistik wurden 2008 nachrichtlich rund nicht gesetzlich krankenversicherte Personen erfasst, deren Behandlungskosten nach 264 Abs. 2 SGB V im Bedarfsfall zunächst über die Krankenkassen abgewickelt und später den Krankenkassen durch die Sozialhilfeträger erstattet werden. Da der amtlichen Statistik jedoch keine Informationen darüber vorliegen, ob im Laufe des Jahres tatsächlich Leistungen in Anspruch genommen wurden, werden diese Personen seit dem Berichtsjahr 2005 in der Gesamtzahl der Empfänger von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII nicht mehr berücksichtigt. Nur Hilfeempfänger, die voraussichtlich nicht mindestens einen Monat ununterbrochen Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel des SGB XII beziehen (z. B. Nichtsesshafte), erhalten keine Krankenbehandlung von den Krankenkassen. Die notwendige medizinische Versorgung dieser Personen stellen die Sozialämter selbst sicher, indem sie zum Beispiel im Bedarfsfall die erbrachten medizinischen Leistungen unmittelbar vergüten. Im Laufe des Jahres 2008 gab es rund Empfänger dieser unmittelbar vom Sozialamt gewährten Hilfen zur Gesundheit nach dem 5. Kapitel SGB XII (siehe Tabelle 4). Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (8. Kapitel SGB XII) und Hilfe in anderen Lebenslagen (9. Kapitel SGB XII) Im Laufe des Jahres 2008 gab es rund Empfänger von Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (8. Kapitel SGB XII) bzw. von Hilfen in anderen Lebenslagen (9. Kapitel SGB XII). Die Leistungen nach dem 8. Kapitel SGB XII richten sich an Personen, bei denen besonders belastende Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind. Insbesondere von Obdachlosigkeit und in Verbindung damit von weiteren existenziellen Problemlagen betroffene Personen gehören zu diesem Adressatenkreis. Nach dem 8. Kapitel SGB XII wurden im Jahr 2008 Leistungen an rund Personen gewährt. Das 9. Kapitel SGB XII umfasst verschiedene Leistungen, und zwar die Hilfe zur Weiterführung des Haushalts, die Altenhilfe, die Blindenhilfe sowie die Übernahme von Bestattungskosten. Die Zahl der Empfänger dieser verschiedenen Leistungen im Jahr 2008 ist Tabelle 4 zu entnehmen. 5 Sozialhilfeausgaben Im Berichtsjahr 2008 wurden in Deutschland brutto rund 22,0 Mrd. Euro für Sozialhilfeleistungen nach dem SGB XII Sozialhilfe ausgegeben. Nach Abzug der Einnahmen in Höhe von 2,2 Mrd. Euro, die den Sozialhilfeträgern zum größten Teil aus Erstattungen anderer Sozialleistungsträger zuflossen, betrugen die Sozialhilfeausgaben netto 19,8 Mrd. Euro (reine Ausgaben); das waren 4,9 % mehr als im Jahr Die Nettoausgaben der Sozialhilfe verteilten sich 2008 auf die einzelnen Hilfearten des SGB XII wie im Schaubild 9 dargestellt. Für die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (6. Kapitel SGB XII) wurden rund 11,2 Mrd. Euro ausgegeben, 5,3 % mehr als im Jahr Mit einem Anteil von 57 % an den gesamten Nettoaufwendungen der Sozialhilfe war die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen damit wie in den Vorjahren die finanziell mit Abstand bedeutendste Hilfeart. Eine detaillierte Betrachtung der Ausgaben für die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach Unterhilfearten ergibt folgendes Bild 14 ): 2008 entfielen von den rund 14) Bei Betrachtung der einzelnen Unterhilfearten kann ausschließlich auf die Bruttoausgaben abgestellt werden. Da die Einnahmen der Sozialhilfeträger lediglich auf Ebene der Haupthilfeart Eingliederungshilfe für behinderte Menschen zusammengefasst werden, können für die einzelnen Unterhilfearten keine Nettoausgaben ermittelt werden. 70 Statistisches Bundesamt Wirtschaft und Statistik 1/2010

12 Hilfeart Tabelle 6: Bruttoausgaben, Einnahmen und Nettoausgaben der Sozialhilfe 2008 nach Hilfearten Bruttoausgaben Insgesamt Außerhalb von Einrichtungen In Einrichtungen Einnahmen Nettoausgaben Bruttoausgaben Einnahmen Nettoausgaben Bruttoausgaben Einnahmen Nettoausgaben Mill. EUR Hilfe zum Lebensunterhalt ,0 249,5 888,4 545,7 150,5 395,3 592,3 99,1 493,2 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ,3 119, , ,4 66, , ,0 52,7 987,3 Hilfen zur Gesundheit 1 ) ,8 35,8 856, Eingliederungshilfe für behinderte Menschen ,3 1253, ,5 1514,9 28,5 1486, ,4 1225,3 9714,1 Hilfe zur Pflege ,7 510, ,3 684,8 18,1 666, ,9 492, ,6 Sonstige Hilfen 2 ) ,9 31,1 389,9 210,5 4,4 206,1 210,4 26,7 183,8 Insgesamt , , , ,2 267, , , , ,0 Veränderung gegenüber 2007 in % Hilfe zum Lebensunterhalt ,6 22,7 + 16,1 + 4,7 19,3 + 18,1 + 4,5 27,4 + 14,6 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ,5 + 25,2 + 6,0 + 8,2 + 16,9 + 8,0 + 2,2 + 37,5 + 0,8 Hilfen zur Gesundheit 1 )... 6, ,8 8, Eingliederungshilfe für behinderte Menschen ,5 1,7 + 5,3 + 13,1 2,7 + 13,4 + 3,5 1,7 + 4,1 Hilfe zur Pflege ,4 7,3 + 3,2 + 6,4 9,5 + 6,9 + 0,2 7,2 + 2,1 Sonstige Hilfen 2 ) ,6 + 1,6 + 4,9 + 12,0 + 28,4 + 11,7 1,8 1,7 1,9 Insgesamt ,9 4,0 + 4,9 + 9,0 9,5 + 10,1 + 2,8 4,2 + 3,8 1) Einschl. Erstattungen an Krankenkassen für die Übernahme der Krankenbehandlung. Erstattungen an Krankenkassen für die Übernahme der Krankenbehandlung können nicht nach dem Ort der Leistungsgewährung nachgewiesen werden. 2) Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (8. Kapitel SGB XII) und Hilfe in anderen Lebenslagen (9. Kapitel SGB XII). 12,5 Mrd. Euro Ausgaben (brutto) der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen knapp die Hälfte (47 %) auf Hilfen zum selbstbestimmten Leben in betreuten Wohnmöglichkeiten, also auf die Heimkosten bzw. auf die Kosten für ambulant betreutes Wohnen (siehe Schaubild 10). Von den Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft sind weiterhin die Heilpädagogischen Leistungen für Kinder von Bedeutung. Sie machten 7 % der gesamten Bruttoausgaben der Eingliederungshilfe aus. Die Ausgaben für andere Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft beliefen sich auf 5 % der Ausgaben für Eingliederungshilfe. Auch für die Leistungen in anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen (27 % der gesamten Ausgaben für Eingliederungshilfe) sowie die Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung (7 % der gesamten Ausgaben für Eingliederungshilfe) wurden relativ hohe Ausgaben getätigt. Ebenfalls 7 % der Bruttoausgaben für die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen entfielen auf sonstige Leistungen. Im Wesentlichen entspricht die Struktur der Ausgaben für die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen den von der Empfängerstatistik ausgewiesenen Daten (siehe Abschnitt 4.1). Schaubild 9 Nettoausgaben der Sozialhilfe 2008 Sonstige Hilfen 1) Hilfe zur Pflege 14% 2% 4% Eingliederungshilfe für behinderte Menschen 57% Hilfe zum Lebensunterhalt Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 19% 4% Hilfen zur Gesundheit 2) Bruttoausgaben für die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen 2008 nach Unterhilfearten Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung 7% 7% Schaubild 10 7% Leistungen in anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen 27% Sonstige Leistungen der Eingliederungshilfe Hilfen zum selbstbestimmten Leben in betreuten Wohnmöglichkeiten 47% 1) Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (8. Kap. SGB XII) sowie HilfeinanderenLebenslagen(9.Kap.SGBXII). 2)Einschl.ErstattungenanKrankenkassen für die Übernahme der Krankenbehandlung. Andere Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft 5% 7% Heilpädagogische Leistungen für Kinder Statistisches Bundesamt Wirtschaft und Statistik 1/

Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach den Kapiteln 5 bis 9 SGB XII

Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach den Kapiteln 5 bis 9 SGB XII Dr. Ortrud Moshake (Tel. 0511 9898-2213) Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach den Kapiteln 5 bis 9 SGB XII Im Laufe des Jahres 2011 erhielten in Niedersachsen 144 962 Personen Leistungen nach

Mehr

Sozialleistungen. Statistisches Bundesamt. Empfänger und Empfängerinnen von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII. Fachserie 13 Reihe 2.

Sozialleistungen. Statistisches Bundesamt. Empfänger und Empfängerinnen von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII. Fachserie 13 Reihe 2. Statistisches Bundesamt Fachserie 13 Reihe 2.3 Sozialleistungen Empfänger und Empfängerinnen von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII 2010 Erscheinungsfolge: jährlich Erschienen am 28. Januar

Mehr

Sozialleistungen. Statistisches Bundesamt. Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe. Fachserie 13 Reihe 2.1

Sozialleistungen. Statistisches Bundesamt. Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe. Fachserie 13 Reihe 2.1 Statistisches Bundesamt Fachserie 13 Reihe 2.1 Sozialleistungen Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe 2012 Erscheinungsfolge: jährlich Erschienen am Artikelnummer: 21302127004 Ihr Kontakt zu uns: www.destatis.de/kontakt

Mehr

Sozialleistungen. Statistisches Bundesamt. Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe. Fachserie 13 Reihe 2.1

Sozialleistungen. Statistisches Bundesamt. Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe. Fachserie 13 Reihe 2.1 Statistisches Bundesamt Fachserie 13 Reihe 2.1 Sozialleistungen Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe 2013 Erscheinungsfolge: jährlich Erschienen am Artikelnummer: 21302 0137004 Ihr Kontakt zu uns: www.destatis.de/kontakt

Mehr

Sozialleistungen. Statistisches Bundesamt. Empfänger und Empfängerinnen von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII. Fachserie 13 Reihe 2.

Sozialleistungen. Statistisches Bundesamt. Empfänger und Empfängerinnen von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII. Fachserie 13 Reihe 2. Statistisches Bundesamt Fachserie 13 Reihe 2.3 Sozialleistungen Empfänger und Empfängerinnen von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII 2013 Erscheinungsfolge: jährlich Erschienen am 7. September

Mehr

Ergebnisse der Sozialhilfestatistik

Ergebnisse der Sozialhilfestatistik Dr. Klaus-Jürgen Duschek, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ergebnisse der Sozialhilfestatistik 2009 Die Sozialhilfe hat die Aufgabe, in Not geratenen Bürgerinnen und Bürgern ohne ausreichende anderweitige

Mehr

Hilfeleistungen außerhalb von Einrichtungen in Einrichtungen Konto 7331 Konto 7332 Hilfen zur Gesundheit ( 5. Kapitel SGB XII ) Unmittelbar vom Sozial

Hilfeleistungen außerhalb von Einrichtungen in Einrichtungen Konto 7331 Konto 7332 Hilfen zur Gesundheit ( 5. Kapitel SGB XII ) Unmittelbar vom Sozial Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen Statistik über die Auszahlungen und Einzahlungen der Sozialhilfe nach dem SGB XII im Berichtsjahr 2 0 Rechtsgrundlagen und weitere rechtliche Hinweise entnehmen

Mehr

STATISTISCHES LANDESAMT. Statistik nutzen. K I - j/16 K

STATISTISCHES LANDESAMT. Statistik nutzen. K I - j/16 K STATISTISCHES LANDESAMT 2017 2016 Statistik nutzen K I - j/16 K1033 201600 1430-5143 Zeichenerklärungen 0 Zahl ungleich Null, Betrag jedoch kleiner als die Hälfte von 1 in der letzten ausgewiesenen Stelle

Mehr

STATISTISCHES LANDESAMT. Statistik nutzen. K I - j/15 K

STATISTISCHES LANDESAMT. Statistik nutzen. K I - j/15 K STATISTISCHES LANDESAMT 2016 2015 Statistik nutzen K I - j/15 K1033 201500 1430-5143 Zeichenerklärungen 0 Zahl ungleich Null, Betrag jedoch kleiner als die Hälfte von 1 in der letzten ausgewiesenen Stelle

Mehr

STATISTISCHES LANDESAMT. Statistik nutzen. K I - j/14 K

STATISTISCHES LANDESAMT. Statistik nutzen. K I - j/14 K STATISTISCHES LANDESAMT 2015 2014 Statistik nutzen K I - j/14 K1033 201400 1430-5143 Zeichenerklärungen 0 Zahl ungleich Null, Betrag jedoch kleiner als die Hälfte von 1 in der letzten ausgewiesenen Stelle

Mehr

SH1. Statistik über die Ausgaben der Sozialhilfe nach dem SGB XII im Berichtsjahr Allgemeine Angaben. Ausgaben

SH1. Statistik über die Ausgaben der Sozialhilfe nach dem SGB XII im Berichtsjahr Allgemeine Angaben. Ausgaben Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung Statistik über die Ausgaben der Sozialhilfe nach dem SGB XII im Berichtsjahr 2010 Ansprechpartner/-in für Rückfragen ( freiwillige Angabe ) Name:

Mehr

Leistungen der Eingliederungshilfe. Statistische Angaben zum 6. Kapitel SGB XII. Basis sind Daten der amtlichen Sozialhilfestatistik bis 2013

Leistungen der Eingliederungshilfe. Statistische Angaben zum 6. Kapitel SGB XII. Basis sind Daten der amtlichen Sozialhilfestatistik bis 2013 1 Leistungen der Eingliederungshilfe Statistische Angaben zum 6. Kapitel SGB XII 2013 Basis sind Daten der amtlichen Sozialhilfestatistik bis 2013 2 Aufgabe und Rechtsgrundlage der Eingliederungshilfe

Mehr

Leistungen der Eingliederungshilfe. Statistische Angaben zum 6. Kapitel SGB XII

Leistungen der Eingliederungshilfe. Statistische Angaben zum 6. Kapitel SGB XII Leistungen der Eingliederungshilfe Statistische Angaben zum 6. Kapitel SGB XII Stichtag: 10.07.2014 Basis sind Daten der amtlichen Sozialhilfestatistik bis 2012 Aufgabe und Rechtsgrundlage der Eingliederungshilfe

Mehr

Ergebnisse der Sozialhilfeund der Asylbewerberleistungsstatistik

Ergebnisse der Sozialhilfeund der Asylbewerberleistungsstatistik Dipl.-Sozialwissenschaftler Christian Prinz, Dipl.-Verwaltungswirtin Antje Lemmer Ergebnisse der Sozialhilfeund der Asylbewerberleistungsstatistik 2012 Die Sozialhilfe hat die Aufgabe, finanziell in Not

Mehr

STATISTISCHES LANDESAMT

STATISTISCHES LANDESAMT STATISTISCHES LANDESAMT Inhalt Vorbemerkungen 3 Erläuterungen 3 Seite Tabellen Empfänger von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII 1. Empfänger von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII

Mehr

STATISTISCHES LANDESAMT

STATISTISCHES LANDESAMT STATISTISCHES LANDESAMT Inhalt Vorbemerkungen 3 Erläuterungen 3 Seite Tabellen Empfänger von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII 1. Empfänger von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII

Mehr

online SH1 Statistik zu Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe nach dem SGB XII im Berichtsjahr 2012 Allgemeine Angaben zu...

online SH1 Statistik zu Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe nach dem SGB XII im Berichtsjahr 2012 Allgemeine Angaben zu... Statistik zu Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe nach dem SGB XII im Berichtsjahr 2012 Rechtsgrundlagen und weitere rechtliche Hinweise entnehmen Sie der beigefügten Unterlage, die Bestandteil dieses

Mehr

Die Sozialhilfe in Hamburg 2015

Die Sozialhilfe in Hamburg 2015 Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein STATISTISCHER BERICHT Kennziffer: K I 1 - j 15, Teil 1 HH Die Sozialhilfe in Hamburg 2015 Teil 1: Ausgaben und Einnahmen (einschließlich Ausgaben und

Mehr

Ergebnisse der Sozialhilfestatistik 2011

Ergebnisse der Sozialhilfestatistik 2011 Dr. Klaus-Jürgen Duschek, Dipl.-Verwaltungswirtin Antje Lemmer Ergebnisse der Sozialhilfestatistik 2011 Die Sozialhilfe hat die Aufgabe, in Not geratenen Personen ohne ausreichende anderweitige Unterstützung

Mehr

FÜR IHRE UNTERLAGEN SH1. Name der befragenden Behörde. Statistik zu Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe nach dem SGB XII im Berichtsjahr 2016

FÜR IHRE UNTERLAGEN SH1. Name der befragenden Behörde. Statistik zu Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe nach dem SGB XII im Berichtsjahr 2016 Name der befragenden Behörde Statistik zu Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe nach dem SGB XII im Berichtsjahr 2016 Rechtsgrundlagen und weitere rechtliche Hinweise entnehmen Sie der beigefügten Unterlage,

Mehr

Herausgeber: Statistisches Bundesamt, Wiesbaden

Herausgeber: Statistisches Bundesamt, Wiesbaden Herausgeber: Statistisches Bundesamt, Wiesbaden Internet: wwwdestatisde Ihr Kontakt zu uns: wwwdestatisde/kontakt Zentraler Auskunftsdienst Tel: +49 (0) 611 / 75 24 05 Erscheinungsfolge: jährlich Erschienen

Mehr

Sozialleistungen. Statistisches Bundesamt

Sozialleistungen. Statistisches Bundesamt Statistisches Bundesamt Fachserie 13 Reihe 2.2 Sozialleistungen Empfänger und Empfängerinnen von - Hilfe zum Lebensunterhalt - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 2012 Erscheinungsfolge: jährlich

Mehr

Ergebnisse der Sozialhilfestatistik 2006

Ergebnisse der Sozialhilfestatistik 2006 Dipl.-Verwaltungswissenschaftler Thomas Haustein, Dipl.-Oecotrophologe Markus Dorn, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ergebnisse der Sozialhilfestatistik 2006 Der vorliegende Beitrag stellt die Ergebnisse

Mehr

STATISTISCHES LANDESAMT

STATISTISCHES LANDESAMT STATISTISCHES LANDESAMT Inhalt Seite Vorbemerkungen 3 Erläuterungen 3 Ergebnisdarstellung 4 Tabellen 1. Bruttoausgaben der Sozialhilfe nach dem SGB XII 2011 nach Hilfearten entsprechend der Kapitel im

Mehr

Öffentliche Sozialleistungen

Öffentliche Sozialleistungen Artikel- 3826 15001 Öffentliche Sozialleistungen K I 1 - j/15 Teil 2(2) Fachauskünfte: (0711) 641-25 43 22.11.2016 Empfänger von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII in Baden-Württemberg 2015

Mehr

Öffentliche Sozialleistungen

Öffentliche Sozialleistungen Artikel- 3826 14001 Öffentliche Sozialleistungen K I 1 - j/14 Teil 2(2) Fachauskünfte: (0711) 641-25 43 27.11.2015 Empfänger von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII in Baden-Württemberg 2014

Mehr

Die Sozialhilfe in Schleswig-Holstein 2012

Die Sozialhilfe in Schleswig-Holstein 2012 Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein STATISTISCHER BERICHT Kennziffer: K I 1 - j/12, Teil 1 SH Die Sozialhilfe in Schleswig-Holstein 2012 Teil 1: Ausgaben und Einnahmen (einschließlich

Mehr

Statistik der Sozialhilfe

Statistik der Sozialhilfe Statistik der Sozialhilfe Eingliederungshilfe für behinderte Menschen 2011 Statistisches Bundesamt Herausgeber: Statistisches Bundesamt, Wiesbaden Internet: www.destatis.de Ihr Kontakt zu uns: www.destatis.de/kontakt

Mehr

Statistik der Sozialhilfe

Statistik der Sozialhilfe Statistik der Sozialhilfe Eingliederungshilfe für behinderte Menschen 2012 Statistisches Bundesamt Impressum Herausgeber: Statistisches Bundesamt, Wiesbaden Internet: www.destatis.de Ihr Kontakt zu uns:

Mehr

STATISTISCHES LANDESAMT

STATISTISCHES LANDESAMT STATISTISCHES LANDESAMT Inhalt Seite Vorbemerkungen 3 Erläuterungen 3 Tabellen 1. Bruttoauszahlungen der Sozialhilfe nach dem SGB XII 2015 nach Hilfearten entsprechend der Kapitel im SGB XII 5 2. Nettoauszahlungen

Mehr

(4155) Aufwendung für sonstige Ausländer. (4157) Aufwendung für Spätaussiedler

(4155) Aufwendung für sonstige Ausländer. (4157) Aufwendung für Spätaussiedler Hilfe zum Lebensunterhalt 3. Kapitel SGB XII 4150 (4154) (4155) (4157) Erstattungen von Kostenträgern Erstattungen vom örtlichen Träger 4150.1620 4154.1620 4155.1620 4157.1620 106 bis 108 SGB XII Erstattungen

Mehr

SH5. Statistik über die Empfänger von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII im Berichtsjahr Allgemeine Angaben

SH5. Statistik über die Empfänger von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII im Berichtsjahr Allgemeine Angaben Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung Statistik über die Empfänger von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII im Berichtsjahr 2013 Ansprechpartner/- für Rückfragen ( freiwillige

Mehr

FÜR IHRE UNTERLAGEN SH5. Name der befragenden Behörde. Statistik der Empfänger von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII im Berichtsjahr 2016

FÜR IHRE UNTERLAGEN SH5. Name der befragenden Behörde. Statistik der Empfänger von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII im Berichtsjahr 2016 Name der befragenden Behörde Statistik der Empfänger von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII im Berichtsjahr 2016 Rechtsgrundlagen und weitere rechtliche Hweise entnehmen Sie der beigefügten

Mehr

Sozialhilfe in Deutschland

Sozialhilfe in Deutschland Sozialhilfe in Deutschland 2010 Statistisches Bundesamt Was beschreibt die Sozialhilfestatistik? Die Sozialhilfe schützt als letztes Auffangnetz vor Armut, sozialer Ausgrenzung sowie besonderer Belastung.

Mehr

Sozialleistungen für ältere Menschen die Situation nach der Reform des Sozialhilferechts

Sozialleistungen für ältere Menschen die Situation nach der Reform des Sozialhilferechts Sozialleistungen für ältere Menschen die Situation nach der Reform des Sozialhilferechts Die Reform des Sozialhilferechts zum 01. Januar 2005 im Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) brachte insbesondere für

Mehr

Statistischer Bericht

Statistischer Bericht Statistischer Bericht K I 1 j / 06 Sozialhilfe im Land Berlin 2006 Statistik Berlin Brandenburg Laufende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB

Mehr

Erste Ergebnisse der Statistiken über die. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Erste Ergebnisse der Statistiken über die. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Dipl.-Geograph Tim Weber Erste Ergebnisse der Statistiken über die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Am 1. Januar 23 trat das Gesetz über eine bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter

Mehr

Statistik der Sozialhilfe

Statistik der Sozialhilfe Statistik der Sozialhilfe Eingliederungshilfe für behinderte Menschen 2010 Statistisches Bundesamt Herausgeber: Statistisches Bundesamt, Wiesbaden Internet: wwwdestatisde Ihr Kontakt zu uns: wwwdestatisde/kontakt

Mehr

Ergebnisse der Statistiken über. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Ergebnisse der Statistiken über. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Dipl.-Geograph Tim Weber Ergebnisse der Statistiken über die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 24 Am 1. Januar 23 trat das Gesetz über eine bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und

Mehr

Statistik der Sozialhilfe

Statistik der Sozialhilfe Statistisches Bundesamt Statistik der Sozialhilfe Eingliederungshilfe für behinderte Menschen 2007 Erscheinungsfolge: jährlich Erschienen am 2. März 2009, korrigiert am 23.4.2009 (Tabelle D6) Artikelnummer:

Mehr

Statistische Berichte

Statistische Berichte Statistische Berichte Sozialhilfe und soziale Grundsicherung K I j Sozialhilfe und soziale Grundsicherung in MecklenburgVorpommern 2008 BestellNr.: K113 2008 00 Herausgabe: 27. November 2009 Printausgabe:

Mehr

Statistische Berichte

Statistische Berichte Statistische Berichte Sozialhilfe und soziale Grundsicherung K I j Sozialhilfe und soziale Grundsicherung in MecklenburgVorpommern 2011 BestellNr.: K113 2011 00 Herausgabe: 27. November 2012 Printausgabe:

Mehr

Die Sozialhilfe in Schleswig-Holstein 2014

Die Sozialhilfe in Schleswig-Holstein 2014 Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holste STATISTISCHER BERICHT Kennziffer: K I 1 - j 14, Teil 1 SH Die Sozialhilfe Schleswig-Holste 2014 Teil 1: Ausgaben und Enahmen (eschließlich Ausgaben und

Mehr

STATISTISCHES LANDESAMT

STATISTISCHES LANDESAMT STATISTISCHES LANDESAMT Inhalt Seite Vorbemerkungen 3 Erläuterungen 3 Ergebnisdarstellung 3 Tabellen Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kapitel SGB XII) 1. Empfänger von

Mehr

Statistischer Bericht

Statistischer Bericht STATISTISCHES LANDESAMT Statistischer Bericht Sozialhilfe nach dem SGB XII im Freistaat Sachsen Ausgaben und Einnahmen 2012 K I 5 j/12 Inhalt Seite Vorbemerkungen 3 Erläuterungen 3 Ergebnisdarstellung

Mehr

Statistik über die Empfänger von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII

Statistik über die Empfänger von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII DSB_SOS16 Statistik über die Empfänger von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII Statistikidentifikator: EVASNummer: Berichtszeit: ab 2007 Satzformat: fest Satzlänge: 354 Datensatz / Name: laut

Mehr

Statistischer Bericht

Statistischer Bericht Statistischer Bericht K I - j / 06 Sozialhilfe in Thüringen Laufende Hilfe zum Lebensunterhalt am 31.12.2006 Bestell - Nr. 10 101 Thüringer Landesamt für Statistik Zeichenerklärung 0 weniger als die Hälfte

Mehr

Soziale Mindestsicherung in Deutschland

Soziale Mindestsicherung in Deutschland Soziale Mindestsicherung in Destatis, 04. Dezember 2008 Die Finanzierung und Zukunftssicherheit der sozialen Sicherungssysteme steht im Zentrum der aktuellen Reformdebatte in. Vor diesem Hintergrund liefern

Mehr

Statistischer Bericht

Statistischer Bericht Statistischer Bericht K I 3 j / 14 Sozialhilfe im Land Brandenburg 2014 statistik Berlin Brandenburg Empfänger von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII Impressum Statistischer Bericht K I 3 j

Mehr

Statistische Berichte

Statistische Berichte Statistisches Landesamt Bremen Statistische Berichte Ausgegeben im Oktober 2013 ISSN 1610-417X KI2 - j / 12 Statistisches Landesamt Bremen An der Weide 14-16 28195 Bremen im Jahre 2012 Teil II: nach dem

Mehr

Statistische Berichte

Statistische Berichte Statistische Berichte Sozialhilfe und soziale Grundsicherung K I j Sozialhilfe und soziale Grundsicherung in MecklenburgVorpommern 2014 Bestell: Herausgabe: Printausgabe: K113 2014 00 25. November 2015

Mehr

Statistik der Sozialhilfe

Statistik der Sozialhilfe Statistik der Sozialhilfe Hilfe zur Pflege 2011 Statistisches Bundesamt Herausgeber: Statistisches Bundesamt, Wiesbaden Internet: www.destatis.de Ihr Kontakt zu uns: www.destatis.de/kontakt Zur Sozialhilfe

Mehr

Statistischer Bericht

Statistischer Bericht STATISTISCHES LANDESAMT Statistischer Bericht Sozialhilfe nach dem SGB XII im Freistaat Sachsen Auszahlungen und Einzahlungen 2014 K I 5 j/14 Inhalt Seite Vorbemerkungen 3 Erläuterungen 3 Tabellen 1.

Mehr

K I - j / 09. Sozialhilfe in Thüringen. Laufende Hilfe zum Lebensunterhalt am Bestell - Nr

K I - j / 09. Sozialhilfe in Thüringen. Laufende Hilfe zum Lebensunterhalt am Bestell - Nr K I - j / 09 Sozialhilfe in Thüringen Laufende Hilfe zum Lebensunterhalt am 31.12.2009 Bestell - Nr. 10 101 Zeichenerklärung 0 weniger als die Hälfte von 1 in der letzten besetzten Stelle, jedoch mehr

Mehr

STATISTISCHES LANDESAMT

STATISTISCHES LANDESAMT STATISTISCHES LANDESAMT Inhalt Seite Vorbemerkungen 2 Erläuterungen 2 Tabellen Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt (3. Kapitel SGB XII) 1. Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt

Mehr

STATISTISCHES LANDESAMT

STATISTISCHES LANDESAMT STATISTISCHES LANDESAMT Inhalt Seite Vorbemerkungen 2 Erläuterungen 2 Tabellen Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt (3. Kapitel SGB XII) 1. Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt

Mehr

Statistik über die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel SGB XII und Statistik der Sozialhilfe nach dem 3.

Statistik über die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel SGB XII und Statistik der Sozialhilfe nach dem 3. Statistik über die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel SGB XII und Statistik der Sozialhilfe nach dem 3. Kapitel SGB XII 2011 Herausgeber: Kreis Borken Der Landrat Fachbereich

Mehr

Statistische Berichte Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein

Statistische Berichte Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein Statistische Berichte Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein STATISTIKAMT NORD K I 1 - j/05 (Teil 2) 16. August 2007 Die Sozialhilfe in Hamburg und Schleswig-Holstein 2005 Teil 2: Empfänger

Mehr

Statistische Berichte

Statistische Berichte Hessisches Statistisches Landesamt Statistische Berichte Kennziffer: K I 2 - j/14 Juni 2015 Statistik der Empfänger/ von Grundsicherung (4. Kapitel SGB XII) in Hessen 2014 Hessisches Statistisches Landesamt,

Mehr

Statistik über die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel SGB XII und Statistik der Sozialhilfe nach dem 3.

Statistik über die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel SGB XII und Statistik der Sozialhilfe nach dem 3. Statistik über die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel SGB XII und Statistik der Sozialhilfe nach dem 3. Kapitel SGB XII 2012 Herausgeber: Kreis Borken Der Landrat Fachbereich

Mehr

Statistischer Bericht

Statistischer Bericht Statistischer Bericht K I 3 - j / 08 Sozialhilfe im Land Brandenburg 2008 Statistik Berlin Brandenburg Empfänger von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII Statistischer Bericht K I 3 - j / 08 Herausgegeben

Mehr

K I - j / 08. Sozialhilfe in Thüringen. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung am Bestell - Nr

K I - j / 08. Sozialhilfe in Thüringen. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung am Bestell - Nr K I - j / 08 Sozialhilfe in Thüringen Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung am 31.12.2008 Bestell - Nr. 10 108 Zeichenerklärung 0 weniger als die Hälfte von 1 in der letzten besetzten Stelle,

Mehr

Statistisches Bundesamt Fachserie 13 / Reihe 8. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Statistisches Bundesamt Fachserie 13 / Reihe 8. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Statistisches Bundesamt Fachserie 13 / Reihe 8 SOZIALLEISTUNGEN Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 2003 Erschienen am 25. Mai 2005 Erscheinungsfolge: jährlich Artikelnummer: 2130800037004

Mehr

Statistischer Bericht

Statistischer Bericht Statistischer Bericht K I 3 j / 10 Sozialhilfe im Land Berlin 2010 statistik Berlin Brandenburg Empfänger von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII Impressum Statistischer Bericht K I 3 j / 10

Mehr

Statistischer Bericht

Statistischer Bericht Statistischer Bericht K I 3 j / 14 Sozialhilfe im Land Berlin 2014 statistik Berlin Brandenburg Empfänger von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII Impressum Statistischer Bericht K I 3 j / 14

Mehr

Eingliederungshilfe für behinderte Menschen

Eingliederungshilfe für behinderte Menschen Eingliederungshilfe für behinderte Menschen ( 53 ff. SGB XII) Die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen ist eine spezielle Unterstützungsmaßnahme der Sozialhilfe. Ihre Aufgabe ist es eine drohende

Mehr

STATISTISCHES LANDESAMT KOMMUNALDATENPROFIL. Stand: 03/2017. Gebietsstand: 1. Januar Soziale Sicherung. Landkreis Südliche Weinstraße

STATISTISCHES LANDESAMT KOMMUNALDATENPROFIL. Stand: 03/2017. Gebietsstand: 1. Januar Soziale Sicherung. Landkreis Südliche Weinstraße Stand: 03/2017 KOMMUNALDATENPROFIL Gebietsstand: 1. Januar 2017 111 (Sozialhilfe 3. 9. Kapitel SGB XII) im Landkreis Merkmal Jahr bzw. Stichtag Einheit Wert Zum Vergleich insgesamt Minimum Maximum Rheinland-

Mehr

K I - j/09 K

K I - j/09 K 2010 am 31. Dezember 2009 K I j/09 K1023 200900 Inhalt Textteil Seite Vorbemerkungen 4 Tabellenteil 1. Empfängerinnen, Empfänger und Bedarfsgemeinschaften laufender Hilfe zum Lebensunterhalt 2005 bis 2009

Mehr

Die Sozialhilfe im Land Bremen 2013 Teil II: Empfänger nach dem 3. bis 9. Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII)

Die Sozialhilfe im Land Bremen 2013 Teil II: Empfänger nach dem 3. bis 9. Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) STATISTISCHER BERICHT K I 2 - j / 13 2013 Teil II: nach dem 3. bis 9. Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) Zeichenerklärung p vorläufiger Zahlenwert r berichtigter Zahlenwert s geschätzter

Mehr

Sozialhilfe nach dem SGB XII am in München

Sozialhilfe nach dem SGB XII am in München Autorin: Monika Lugauer Grafiken und Tabellen: Sylvia Kizlauskas Sozialhilfe nach dem SGB XII am 31.12.2009 in München Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung im kontinuierlichen Aufwärtstrend

Mehr

Sozialhilfe in Bayern 2012

Sozialhilfe in Bayern 2012 Mit Bayern rechnen. Statistische Berichte Kennziffer K I 1 j 2012 x Teil 2: Herausgegeben im September 2013 Bestellnummer K11023 201200 Einzelpreis 20,50 Alle Veröffentlichungen im Internet www.statistik.bayern.de/veroeffentlichungen

Mehr

STATISTISCHES LANDESAMT KOMMUNALDATENPROFIL. Stand: 03/2017. Gebietsstand: 1. Januar Soziale Sicherung. Westerwaldkreis (Ww.

STATISTISCHES LANDESAMT KOMMUNALDATENPROFIL. Stand: 03/2017. Gebietsstand: 1. Januar Soziale Sicherung. Westerwaldkreis (Ww. Stand: 03/2017 KOMMUNALDATENPROFIL Gebietsstand: 1. Januar 2017 (Ww.) (Ww.)1111111111 (Sozialhilfe 3. 9. Kapitel SGB XII) im Landkreis Merkmal Jahr bzw. Stichtag Einheit Wert Zum Vergleich insgesamt Minimum

Mehr

Mindestsicherungsquote

Mindestsicherungsquote Anteil der Empfänger von Mindestsicherungsleistungen an der Bevölkerung in Prozent, 31.12.2012* Berlin 19,5 Bremen 16,7 Sachsen-Anhalt Mecklenburg-Vorpommern Hamburg Brandenburg Sachsen Nordrhein-Westfalen

Mehr

Alte und neue Sozialhilfezahlen in Stuttgart

Alte und neue Sozialhilfezahlen in Stuttgart Hauptbeiträge Statistik und Informationsmanagement, Monatsheft 3/2006 Robert Gunderlach Alte und neue Sozialhilfezahlen in Stuttgart 56 Zusammenlegung von Arbeitslosenund Sozialhilfe 2004: rund 24 000

Mehr

Statistiken zu den sozialen Mindestsicherungssystemen. 1. Sozialhilfe-, Asylbewerberleistungs- und Kriegsopferfürsorgestatistik

Statistiken zu den sozialen Mindestsicherungssystemen. 1. Sozialhilfe-, Asylbewerberleistungs- und Kriegsopferfürsorgestatistik Statistiken zu den sozialen Mindestsicherungssystemen 1. Sozialhilfe-, Asylbewerberleistungs- und Kriegsopferfürsorgestatistik 2. Statistik der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II-Statistik) 1. Sozialhilfe-,

Mehr

Statistik der Sozialhilfe - Teil I Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe nach dem SGB XII

Statistik der Sozialhilfe - Teil I Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe nach dem SGB XII DSBSOS172015 Statistik der Sozialhilfe Teil I Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe nach dem SGB XII Statistikidentifikator: EVASNummer: Berichtszeit: 2015 Satzformat: variabel Satzlänge: 937 Datensatz

Mehr

vom 10. März 2005 (GV. NRW S. 202), zuletzt geändert durch Satzung vom 20. November 2014 (GV. NRW. S. 859)

vom 10. März 2005 (GV. NRW S. 202), zuletzt geändert durch Satzung vom 20. November 2014 (GV. NRW. S. 859) Seite 1 über die Heranziehung der Städte, Kreise und kreisangehörigen Gemeinden zur Durchführung der Aufgaben des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe vom 10. März 2005 (GV. NRW S. 202), zuletzt geändert

Mehr

11. Sozialgesetzgebung

11. Sozialgesetzgebung 116 11. Sozialgesetzgebung Bundessozialhilfegesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. März 1994 (BGBl. I S. 646, 2975), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes zur Reform des Wohnungsbaurechts

Mehr

Statistischer Bericht

Statistischer Bericht Statistischer Bericht K I 1 j / 15 Sozialhilfe im Land Berlin 2015 statistik Berlin Brandenburg Ausgaben und Einnahmen Impressum Statistischer Bericht K I 1 j / 15 Erscheinungsfolge: jährlich Erschienen

Mehr

Statistik der Sozialhilfe

Statistik der Sozialhilfe Statistik der Sozialhilfe Hilfe zur Pflege 2010 Statistisches Bundesamt Herausgeber: Statistisches Bundesamt, Wiesbaden Internet: www.destatis.de Ihr Kontakt zu uns: www.destatis.de/kontakt Zur Sozialhilfe

Mehr

Sozialhilfe in Bayern 2013

Sozialhilfe in Bayern 2013 Statistische Berichte Kennziffer KI1j 2013 Teil 2: Korrigierte Fassung Herausgegeben im Februar 2015 Bestellnummer K11023 201300 Einzelpreis 20,50 Publikationsservice Das Bayerische Landesamt für veröffentlicht

Mehr

Sozialhilfe 2005 bis 2008 Wandel durch Hartz IV

Sozialhilfe 2005 bis 2008 Wandel durch Hartz IV Gabriele Zufall (Tel. 0511 9898-1432) Sozialhilfe 2005 bis 2008 Wandel durch Hartz IV Am 1. Januar 2005 trat das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt ( Hartz IV ) in Kraft. Die damit

Mehr

Eingliederungshilfe. für Menschen mit Behinderungen. Bruttoausgaben der Eingliederungshilfe Bruttoausgaben der Sozialhilfe

Eingliederungshilfe. für Menschen mit Behinderungen. Bruttoausgaben der Eingliederungshilfe Bruttoausgaben der Sozialhilfe Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen 32 32 früheres Bundesgebiet Deutschland 24 24 16 16 8 8 0 0 1965 1975 1985 1995 2005 2015 Bruttoausgaben der Eingliederungshilfe Bruttoausgaben der Sozialhilfe

Mehr

Öffentliche Sozialleistungen

Öffentliche Sozialleistungen Statistisches Bundesamt Öffentliche Sozialleistungen Statistik zum Betreuungsgeld 1. Vierteljahr 2015 Erscheinungsfolge: vierteljährlich Stand: Juni 2015 Erschienen am 11. Juni 2015 Artikelnummer: 5229209153214

Mehr

Öffentliche Sozialleistungen

Öffentliche Sozialleistungen Statistisches Bundesamt Öffentliche Sozialleistungen Statistik zum Betreuungsgeld 1. August bis 31. Dezember 2013 Erscheinungsfolge: vierteljährlich Stand: März 2014 Erschienen am 13. März 2014 Artikelnummer:

Mehr

K I - j/11 K

K I - j/11 K 2012 2011 am 31. Dezember 2011 K I j/11 K1063 201100 Zeichenerklärung (nach DIN 55301) 0 weniger als die Hälfte von 1 in der letzten besetzten Stelle, jedoch mehr als nichts nichts vorhanden (genau Null)...

Mehr

2. Kurzbericht: Pflegestatistik 1999

2. Kurzbericht: Pflegestatistik 1999 Statistisches Bundesamt Zweigstelle Bonn 2. Kurzbericht: Pflegestatistik 1999 - Pflege im Rahmen der Pflegeversicherung - Ländervergleich: Pflegebedürftige Bonn, im Oktober 2001 2. Kurzbericht: Pflegestatistik

Mehr

STATISTISCHE BERICHTE

STATISTISCHE BERICHTE STATISTISCHE BERICHTE Sozialleistungen Ausgaben und Einnahmen, Empfängerinnen und Empfänger der Sozialhilfe KI j/08 Jahr 2008 Bestellnummer: 3K101 Statistisches Landesamt Herausgabemonat: November 2009

Mehr

Öffentliche Sozialleistungen

Öffentliche Sozialleistungen Statistisches Bundesamt Öffentliche Sozialleistungen Statistik zum Betreuungsgeld 3. Vierteljahr 2017 Erscheinungsfolge: vierteljährlich Erschienen am 05.12.2017 Artikelnummer: 5229209173234 Ihr Kontakt

Mehr

K I - j / 13. Sozialhilfe in Thüringen. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung am Bestell - Nr

K I - j / 13. Sozialhilfe in Thüringen. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung am Bestell - Nr K I - j / 13 Sozialhilfe in Thüringen Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung am 31.12.2013 Bestell - Nr. 10 108 Zeichenerklärung 0 weniger als die Hälfte von 1 in der letzten besetzten Stelle,

Mehr

Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein

Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein Statistischer Bericht K I 1 - j/05 Teil 1 _. Dezember 2006 Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein Anstalt des öffentlichen Rechts Sitz Hamburg Standorte: Hamburg und Kiel Internet: www.statistik-nord.de

Mehr

Kurzexpertise. Bundes- und Länderdaten der bedarfsorientierten Grundsicherung zum Jahresende 2003

Kurzexpertise. Bundes- und Länderdaten der bedarfsorientierten Grundsicherung zum Jahresende 2003 Kurzexpertise Bundes- und Länderdaten der bedarfsorientierten Grundsicherung zum Jahresende 2003 Dr. Rudolf Martens Der Paritätische Wohlfahrtsverband Gesamtverband Berlin, 2. Dezember 2004 1. Einführung

Mehr

STATISTISCHES LANDESAMT. Statistik nutzen. K I - j/15 K

STATISTISCHES LANDESAMT. Statistik nutzen. K I - j/15 K STATISTISCHES LANDESAMT 2016 Statistik nutzen 2015 K I - j/15 K1013 201500 Zeichenerklärungen 0 Zahl ungleich Null, Betrag jedoch kleiner als die Hälfte von 1 in der letzten ausgewiesenen Stelle - nichts

Mehr

Beschreibung der Produktgruppe

Beschreibung der Produktgruppe Ausschuss ASGWSB Beschreibung der Produktgruppe Die Produktgruppe ist organisatorisch im Ressort 3 angesiedelt und dem Dienst 50 - Soziales - zugeordnet. Produktbereich 31 Soziale Leistungen Produktgruppe

Mehr

STATISTISCHES LANDESAMT. Statistik nutzen. K I - j/16 K

STATISTISCHES LANDESAMT. Statistik nutzen. K I - j/16 K STATISTISCHES LANDESAMT 2017 Statistik nutzen 2016 K I - j/16 K1013 201600 Zeichenerklärungen 0 Zahl ungleich Null, Betrag jedoch kleiner als die Hälfte von 1 in der letzten ausgewiesenen Stelle - nichts

Mehr

STATISTISCHE BERICHTE

STATISTISCHE BERICHTE Herausgeber: Statistisches Landesamt RheinlandPfalz Mainzer Straße 1416 56130 Bad Ems STATISTISCHE BERICHTE Telefon 02603 710 Telefax 02603 713150 EMail poststelle@statistik.rlp.de Internet www.statistik.rlp.de

Mehr

STATISTISCHE BERICHTE

STATISTISCHE BERICHTE STATISTISCHE BERICHTE Herausgeber: Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz Mainzer Straße 14-16 56130 Bad Ems Telefon 02603 71-0 Telefax 02603 71-3150 E-Mail poststelle@statistik.rlp.de Internet www.statistik.rlp.de

Mehr

Pflegestatistik Pflege im Rahmen der Pflegeversicherung Ländervergleich Pflegebedürftige. Statistisches Bundesamt

Pflegestatistik Pflege im Rahmen der Pflegeversicherung Ländervergleich Pflegebedürftige. Statistisches Bundesamt Pflegestatistik 2015 Pflege im Rahmen der Pflegeversicherung Ländervergleich Pflegebedürftige 2017 Statistisches Bundesamt Herausgeber: Statistisches Bundesamt, Wiesbaden Internet: www.destatis.de Ihr

Mehr

Inhalt. Teil 1 Grundsicherung für Arbeitsuchende... 13

Inhalt. Teil 1 Grundsicherung für Arbeitsuchende... 13 Inhalt Teil 1 Grundsicherung für Arbeitsuchende... 13 Vorbemerkung... 14 Lernziel... 15 A. Konzeption und Grundausrichtung des SGB II... 17 B. Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende... 21 C. Leistungsberechtigter

Mehr

Statistischer Bericht

Statistischer Bericht STATISTISCHES LANDESAMT Statistischer Bericht Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt im Freistaat Sachsen 2013 K I 2 j/13 Inhalt Seite Vorbemerkungen 3 Erläuterungen 3 Ergebnisdarstellung 4

Mehr