Spanien - Deutschland. Belastungsvergleich. bei der. Körperschaftsteuer. Rechtsstand

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1 Asesoría Gestoría Steuerberatung Tax Accountancy Consulting Belastungsvergleich bei der Körperschaftsteuer Rechtsstand Oktober

2 Steuerbelastungsvergleich - Körperschaftsteuer Körperschaftsteuer Memorandum Seite 2

3 Inhaltsverzeichnis 1.1 Übersicht Besteuerung der Gesellschaft und ihrer Gesellschafter in Spanien Gesellschaftsteuer Körperschaftsteuer Rechtsgrundlagen Grundzüge Subjektive Steuerpflicht Steuerpflichtiges Einkommen Steuerveranlagung Einzureichende Unterlagen und Steuererklärungen Steuertarife Besteuerung der Gewinnausschüttungen Besteuerung der Gesellschaft und ihrer Gesellschafter in Deutschland Körperschaftsteuersatz Hinzurechnungen ausgeglichener ausländischer Betriebstättenverluste Marks & Spencer Grundsätze gelten auch für EU-/EWR-Betriebsstätten Keine Betriebsstätte nur durch ständige Nutzung einer Geschäftseinrichtung Verrechnungspreise Ermittlung der Verrechnungspreise Funktionsverlagerung Preisanpassungsklausel Unternehmer am Pranger Modifizierung der Hinzurechnungsbesteuerung Einführung einer Gegenbeweismöglichkeit Vorliegen einer niedrigeren Besteuerung Erhöhung der absoluten Freigrenzen Fazit Veranlagung und Bringpflicht Steuerbelastungsvergleich - Eine persönliche Meinung Haftungshinweis / Ansprechpartner Memorandum Seite 3

4 1.1 Übersicht Spanien Deutschland Mit Wirkung seit dem wurde der allgemeine Körperschaftsteuersatz von 32,5 % auf 30 % gesenkt. Bei Gesellschaften mit einem Umsatz unter 8 Mio. gilt ein Steuersatz von 25 %, bis zu einem Gewinn von ,41, ab diesem Betrag 30 % Marks & Spencer + Lidl / Belgium Grundsätze auch für EU/ EWR-Betriebsstätten Verrechnungspreise Mit Wirkung seit dem wurde der Körperschaftsteuersatz von 25 % auf 15 % gesenkt. Unterstellt man einen Gewerbesteuerhebesatz von 400 % und berücksichtigt man die Nichtabziehbarkeit der Gewerbesteuer, ist somit die Gesamtsteuerbelastung (Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag, Gewerbesteuer) von Gewinnen einer Kapitalgesellschaft von bislang 38,65 % auf 29,83 %, um rund neun Prozentpunkte gesunken Hinzurechnung ausgeglichener ausländischer Betriebsstättenverluste Marks & Spencer + Lidl / Belgium Grundsätze gelten auch für EU / EWR-Betriebstätten Verrechnungspreise Funktionsverlagerung Modifizierung der Hinzurechnungsbesteuerung US - amerikanische LLC Check the Box-Verfahren Zinsschranke Memorandum Seite 4

5 Man muss die Dinge so nehmen, wie sie kommen, aber man sollte dafür sorgen, dass die Dinge so kommen, wie man sie nehmen möchte. 1. Besteuerung der Gesellschaft und ihrer Gesellschafter in Spanien Die Besteuerung von Einkommen oder Erträgen erfolgt in Spanien wie in der Mehrheit der EU- Staaten über folgende Steuerarten: Die Einkommensteuer (Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas, IRPF) Die Körperschaftsteuer (Impuesto de Sociedades, IS), die das steuerpflichtige Einkommen von Handelsgesellschaften und sonstigen juristischen Personen belastet. Die beschränkt steuerpflichtigen natürlichen und juristischen Personen (Nichtansässig in Spanien) werden der spanischen Einkommensteuer für Nichtresidente (Impuesto sobre la Renta de No Residentes, IRNR) unterworfen. Die nachstehenden Ausführungen gelten grundsätzlich nur für aktive Gesellschaften in der Rechtsform der juristischen Person. 1.1 Gesellschaftsteuer Bevor wir auf die Besteuerung der Gesellschaft eingehen, möchten wir eine Besonderheit erwähnen, die es z. B. in Deutschland nicht gibt. Bei der Gründung, Auflösung oder einer Kapitalveränderung der juristischen Person fällt in Spanien auf den Wert des entsprechenden Gesellschaftskapitals eine Steuer in Höhe von 1 % an (Ley del Impuesto sobre Transmisiones Patrimoniales ITP). Diese Gesellschaftsteuer ist auch mit der schweizerischen Emissionsabgabe vergleichbar. Memorandum Seite 5

6 1.2 Körperschaftsteuer Rechtsgrundlagen Das steuerpflichtige Einkommen von in Spanien ansässigen juristischen Personen wird nach dem verabschiedeten Text Núm , 21 de noviembre de 2006 Impuesto sobre la renta de las personas físicas y de modificación parcial de las Leyes de los Impuestos sobre Sociedades, sobre la renta de no Residentes y sobre el Patrimonio besteuert. Diese Norm hat in einer großen Steuerreform die bisherigen Gesetze und Richtlinien erneuert und ist zum 1. Januar 2007 in Kraft getreten Grundzüge Die Körperschaftsteuer belastet das steuerpflichtige Einkommen von Gesellschaften und sonstigen juristischen Personen. Hierunter fallen insbesondere die Sociedad Anónima (SA), die mit der deutschen Aktiengesellschaft vergleichbar ist, und die Sociedad de Responsabilidad Limitada (SL), die mit der deutschen GmbH gleichgesetzt werden kann. Zudem werden, anders als im deutschen Steuerrecht, auch Personengesellschaften als weitere juristische Personen betrachtet und unterliegen der Körperschaftsteuer. Die Sociedad comandita por acciones oder die Sociedad comanditaria simple, beide mit der deutschen Kommanditgesellschaft vergleichbar, oder die Sociedad en nombre colectivo, mit der offenen Handelsgesellschaft vergleichbar, versteuern somit ihren Gewinn selbst. Die Gewinne führen, bis auf wenige Ausnahmen, erst zum Zeitpunkt der Ausschüttung beim Gesellschafter zu steuerpflichtigen Einnahmen. Einzig das steuerpflichtige Einkommen einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts Sociedad civil, wird nicht auf der Ebene der Gesellschaft besteuert. Hier wird das Einkommen direkt den Gesellschaftern zugerechnet und dort der Steuer unterworfen. Es ist ebenso wie bei der Einkommensteuer zunächst zu unterscheiden, ob die Gesellschaft in Spanien ansässig ist oder nicht. Memorandum Seite 6

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