Herstellererklärung. Der Hersteller. Springtime GmbH Höhenstraße Bad Schwalbach

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Herstellererklärung. Der Hersteller. Springtime GmbH Höhenstraße Bad Schwalbach"

Transkript

1 Herstellererklärung Der Hersteller Springtime GmbH Höhenstraße Bad Schwalbach erklärt hiermit gemäß 17 Abs. 4 Satz 2 SigG in Verbindung mit 15 Abs. 5 Satz 1 SigV, dass das Produkt TrueSign Server Version 1.2 als Bestandteil einer Signaturanwendungskomponente die nachstehend genannten Anforderungen des Signaturgesetzes 1 bzw. der Signaturverordnung 2 erfüllt. Bad Schwalbach, den gez. Daniel Gens, Geschäftsführer Diese Herstellererklärung mit der Dokumentennummer TSS_HE_final.rtf besteht aus 11 Seiten. 1 Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen (Signaturgesetz SigG) vom (BGBl. I S. 876) zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 179) 2 Verordnung zur elektronischen Signatur (Signaturverordnung SigV) vom (BGBl. I S. 3074) zuletzt geändert durch Artikel 9 Absatz 18 des Gesetzes vom (BGBl. I S )

2 1 Handelsbezeichnung Die Handelsbezeichnung lautet: TrueSign Server Version 1.2 Auslieferung Die Software wird auf einer CD-ROM ausgeliefert oder als Installationsdatei von einer sicheren Web-Seite des Herstellers heruntergeladen. Hersteller Springtime GmbH Höhenstraße Bad Schwalbach Deutschland Handelsregisterauszug Die Springtime GmbH ist unter HRB eingetragen beim Handelsregister B des Amtsgerichts Wiesbaden. 2 Lieferumfang und Versionsinformationen Nachfolgend ist der Lieferumfang, einschließlich der Versionsinformationen, angeben: Typ Bezeichnung Version Auslieferung Software TrueSign Server Version 1.2 Windows Installationsdatei TrueSign.V1.2.msi 1.2 CD-ROM oder Download von einer sicheren Web-Seite des Herstellers Dokumentation Technische Dokumentation TrueSign Server Version 1.2 TrueSign.V1.2.pdf 1.2 CD-ROM oder Download von einer sicheren Web-Seite des Herstellers Tabelle 1: Lieferumfang und Versionsinformationen Das Produkt TrueSign Server Version 1.2 verwendet die folgenden bestätigten Produkte, die nicht Bestandteil des Produkts und nicht Teil dieser Herstellererklärung sind: Herstellererklärung Dokumentennummer TSS_HE_final.rtf Seite 2 von 11

3 Klasse Hersteller / Bezeichnung Beschreibung und Registriernummer des Zertifikats SSEE D-TRUST / Signaturkarte D-TRUST c-card, Version 2.1 (nur SHA-1) und Version 2.3 Bestätigt als Chipkarte mit Prozessor SLE66CX322P oder SLE66CX642P / CardOS V4.2B FIPS with Application for Digital Signature Bestätigung T-Systems TE vom Kartenleser SCM Chipdrive 532 Kartenleser mit Pinpad, SCM Microsystems GmbH Chipkartenleser SPR532, Firmware Version 5.10 Bestätigung BSI TE vom Kartenleser Reiner SCT Cyber Jack Kartenleser mit Pinpad REINER Kartengeräte GmbH & Co. KG Chipkartenleser cyberjack pinpad, Version 3.0 Bestätigung: TUVIT TU vom Tabelle 2: Zusätzliche bestätigte Produkte 3 Funktionsbeschreibung Das Produkt TrueSign Server Version 1.2 ist im Sinne des SigG Bestandteil einer Signaturanwendungskomponente und ist für folgende Aufgaben bestimmt: Zuführung von Daten zu, und Initiierung der Erzeugung qualifizierter digitaler Signaturen auf einer sicheren Signaturerstellungseinheit (SSEE) Prüfung von qualifizierten elektronischen Signaturen Es werden Signaturen nach dem PKCS#7 Standard erzeugt und geprüft: PKCS#7 detached, PKCS#7 enveloped und PDF Signaturen nach Adobe PDF V 1.6 adbe.pkcs7.detached. TrueSign Server Version 1.2 verwendet Verzeichnisse in einem Dateisystem um zu verarbeitende Daten zu übergeben bzw. verarbeitete Daten zurückzugeben. Diese Verzeichnisse sind gemäß Punkt 5.4 dieses Dokuments zu sichern. Dies wird durch den Betrieb in einer sicheren Umgebung mit exklusiver Zugangsberechtigung für Zertifikatsinhaber bzw. Systemadministratoren gewährleistet. 3.1 Erzeugen einer Qualifizierten Signatur TrueSign Server Version 1.2 erlaubt dem Anwender über die Benutzeroberfläche die Konfiguration von Signieraufträgen um Dokumente der angeschlossenen, sicheren Signaturerstellungseinheit zuzuführen, den Signaturprozess zu initiieren und die signierten Daten anschließend abzuspeichern. Ein Signierauftrag kann jeweils ein oder mehrere Dokumente umfassen, wobei das Produkt vom Karteninhaber zwingend die Eingabe einer Beschränkung des Signaturauftrages nach Laufzeit und/oder Signaturanzahl verlangt. Jeder Signierauftrag wird vom Karteninhaber durch Eingabe des PIN bestätigt. Bei Verwendung einer geeigneten Mehrfach-Signaturkarte (Multicard) genügt die einmalige Eingabe des zugehörigen PIN für die Abarbeitung aller, dem Auftrag zugeordneten Dokumente. Bei Verwendung einer Einfach-Signaturkarte ist der PIN für jede einzelne erstellte Signatur einzugeben. Herstellererklärung Dokumentennummer TSS_HE_final.rtf Seite 3 von 11

4 Der für jede angeschlossene SSEE individuelle PIN kann ausschließlich über das PIN-Pad des verwendeten Kartenlesers eingegeben werden. Der PIN wird nicht außerhalb der SSEE gespeichert und es findet kein automatisierter Prozess statt, der nach Eingabe der PIN diese für das System vorhält, zum Signieren automatisch abruft und an die SSEE sendet. Der Karteninhaber hat die Möglichkeit, einen laufenden Signaturauftrag jederzeit zu unterbrechen oder zu beenden. Er kann die, dem Auftrag zugeordneten Dokumente, jederzeit vor und nach dem Signaturvorgang anzeigen. Die Anwendung zur Anzeige ist nicht Gegenstand dieser Herstellererklärung. Nach jeder Signatur vergleicht TrueSign Server Version 1.2 den zunächst berechneten Hashwert mit dem von der SSEE zurückgegeben und in der Signatur gespeicherten Wert und generiert bei Abweichung der beiden Werte einen Fehler. 3.2 Prüfung einer Qualifizierten Signatur Bei der Prüfung einer Signatur wird in 3 Schritten vorgegangen: 1. Prüfung der mathematischen Korrektheit der Signaturdaten. Hierbei wird der Hashwert des signierten Dokuments gemäß dem, in der Signatur angegebenen Hashverfahren berechnet. Gemäß dem, zur Erstellung der Signatur verwendeten Algorithmus und dessen Parameter, wird nun aus den Signaturdaten, sowie dem öffentlichen Schlüssel des Signaturzertifikats und dem berechneten Dokumenthashwert die mathematische Korrektheit geprüft. Mathematische Korrektheit bedeutet, dass das Dokument seit der Unterzeichnung nicht verändert wurde. Der öffentliche Schlüssel des Signaturzertifikates ist gemäß dem PKCS#7 Standard der Signatur beigefügt. 2. Prüfung der Gültigkeit des Signaturzertifikats. Zunächst wird die vollständige Zertifikatskette vom Signaturzertifikat bis zum vertrauenswürdigen Wurzelzertifikat aufgebaut und geprüft. Dabei wird für jedes Zertifikat der Kette seine Signatur überprüft und die Gültigkeit des Zertifikates gemäß dem Kettenmodell ermittelt. 3. Online Zertifikats-Sperrprüfung. Für das Signaturzertifikat wird beim ausstellenden Zertifizierungsdienstanbieter eine Online-Sperrabfrage durchgeführt. Dabei nimmt TrueSign Server Version 1.2 mit dem OCSP Server des ZDA eine Verbindung auf um den Sperrstatus des Zertifikats zu erfragen. Nur wenn der Status eindeutig belegt, dass das Zertifikat dem ZDA bekannt und zu dem, in der Signatur angegebenen Zeitpunkt der Unterschrift nicht gesperrt war, ist die Signatur gültig. Als Ergebnis einer Prüfung erzeugt TrueSign Server Version 1.2 einen Prüfbericht im PDF Format, welcher das Prüfergebnis und den Inhalt der Zertifikatskette enthält. Die folgende Tabelle zeigt eine Übersicht über mögliche Endergebnisse der Signaturprüfung. Ergebnis der Einzelschritte 1 1. Signatur mathematisch korrekt und Hashwerte stimmen überein. 3. Online-Sperrabfrage ergibt Zertifikat ist bekannt und war zum Signaturzeitpunkt nicht gesperrt. Endergebnis im Prüfbericht Signatur ist gültig. Fazit Gültig Herstellererklärung Dokumentennummer TSS_HE_final.rtf Seite 4 von 11

5 2 1. Signatur mathematisch korrekt und Hashwerte stimmen überein. 2. Zertifikatskette nicht vollständig. 3. Online-Sperrabfrage nicht durchgeführt Signatur mathematisch korrekt und Hashwerte stimmen überein 3. Online-Sperrabfrage nicht möglich Signatur mathematisch korrekt und Hashwerte stimmen überein 3. Online-Sperrabfrage ergibt Zertifikat ist bekannt und war zum Signaturzeitpunkt gesperrt Hashwerte stimmen nicht überein. 3. Online-Sperrabfrage ergibt Zertifikat ist bekannt und war zum Signaturzeitpunkt gesperrt Signatur nicht entschlüsselbar. 3. Online-Sperrabfrage ergibt Zertifikat ist bekannt und nicht gesperrt Signatur mathematisch korrekt und Hashwerte stimmen überein 2. Zertifikatskette ist vollständig enthält jedoch mindestens ein ungültiges Zertifikat Hashwert aus Signatur nicht entschlüsselbar. 3. Online-Sperrabfrage ergibt Zertifikat ist bekannt und nicht gesperrt. Signatur kann nicht vollständig geprüft werden, da ein für die Prüfung erforderliches Zertifikat nicht vorliegt (Aussteller- oder Wurzelzertifikat). Signatur kann nicht vollständig geprüft werden, da die Online Sperrabfrage beim Trustcenter nicht möglich war. Signatur ist ungültig, da die Online Sperrabfrage beim Trustcenter ergab, dass das Signaturzertifikat zum Zeitpunkt der Unterschrift bereits gesperrt war. Dabei ist der Zeitpunkt der Sperrung ist ersichtlich. Das Dokument wurde nach der Signatur verändert Die Signatur ist beschädigt. Signatur ist ungültig, da mindestens ein Zertifikat der Zertifikatskette ungültig ist. Die Signatur ist beschädigt. Unbekannt Unbekannt Ungültig Ungültig Ungültig Ungültig Ungültig Herstellererklärung Dokumentennummer TSS_HE_final.rtf Seite 5 von 11

6 4 Erfüllung der Anforderungen des Signaturgesetzes und der Signaturverordnung Das Produkt TrueSign Server Version 1.2 erfüllt unter Einhaltung der Vorgaben aus Kapitel 5 die Anforderungen gemäß: 17 Abs. 1 Satz 1 SigG Für die Speicherung von Signaturschlüsseln sowie für die Erzeugung qualifizierter elektronischer Signaturen sind sichere Signaturerstellungseinheiten einzusetzen, die Fälschungen der Signaturen und Verfälschungen signierter Daten zuverlässig erkennbar machen und gegen unberechtigte Nutzung der Signaturschlüssel schützen. TrueSign Server Version 1.2 setzt zur Erzeugung von qualifizierten Signaturen die über einen Kartenleser angeschlossene, sichere Signaturerstellungseinheit ein. Die Anforderungen gem. 17 Abs. 1 Satz 1 SigG sind durch die verwendete SSEE zu erfüllen. 17 Abs. 2 Satz 1 SigG Für die Darstellung zu signierender Daten sind Signaturanwendungskomponenten erforderlich, die die Erzeugung einer qualifizierten elektronischen Signatur vorher eindeutig anzeigen und feststellen lassen, auf welche Daten sich die Signatur bezieht. TrueSign Server Version 1.2 ermöglicht dem Anwender die Ansicht der zu signierenden Daten über eine Monitorfunktion. Daten können kann nach Ansicht gelöscht oder aber zur Signatur freigegeben werden. Der Anwender entscheidet, ob er diesen manuellen Prüfprozess durchführt, oder ob der Prozess automatisch angestoßen wird. 17 Abs. 2 Satz 2 SigG Für die Überprüfung signierter Daten sind Signaturanwendungskomponenten erforderlich,die feststellen lassen, 1. auf welche Daten sich die Signatur bezieht, 2. ob die signierten Daten unverändert sind, 3. welchem Signaturschlüssel-Inhaber die Signatur zuzuordnen ist, 4. welche Inhalte das qualifizierte Zertifikat, auf dem die Signatur beruht, und zugehörige qualifizierte Attribut-Zertifikate aufweisen und 5. zu welchem Ergebnis die Nachprüfung von Zertifikaten nach 5 Abs. 1 Satz 3 geführt hat. TrueSign Server Version 1.2 erzeugt im Zuge der Signaturprüfung einen Signaturprüfbericht, der 1. den Namen der signierten Datei sowie den Signaturschlüssel-Inhaber eindeutig anzeigt, sowie auch zu den obigen Punkten 2 bis 5 eine eindeutige Aussage trifft. Nur der Signaturschlüssel-Inhaber kann duch Eingabe des nur ihm bekannten PIN Codes die Signatur generieren. 17 Abs. 2 Satz 3 SigG Signaturanwendungskomponenten müssen nach Bedarf auch den Inhalt der zu signierenden oder signierten Daten hinreichend erkennen lassen. TrueSign Server Version 1.2 enthält keine Funktion zur Anzeige des Inhalts von Dateien. Für die Anzeige des Inhalts einer Datei startet Herstellererklärung Dokumentennummer TSS_HE_final.rtf Seite 6 von 11

7 TrueSign Server Version 1.2 die im Betriebssystem mit dem jeweiligen Dateityp verknüpfte Anwendung. 15 Abs. 2 Nr. 1 SigV Signaturanwendungskomponenten nach 17 Abs. 2 des Signaturgesetzes müssen gewährleisten, dass 1. bei der Erzeugung einer qualifizierten elektronischen Signatur a) die Identifikationsdaten nicht preisgegeben und diese nur auf der jeweiligen sicheren Signaturerstellungseinheit gespeichert werden, Die PIN zur Aktivierung der SSEE kann nur manuell am PIN-Pad des Kartenlesers eingegeben werden. Es findet keine Speicherung dieser Information statt. b) eine Signatur nur durch die berechtigt signierende Person erfolgt, Der Karteninhaber ist die einzige Person, die den PIN kennt und die die Aktivierung der SSEE durchführt. c) die Erzeugung einer Signatur vorher eindeutig angezeigt wird (...) Der Signaturschlüssel-Inhaber muss einen Signatur Vorbereitungs Dialog ausfüllen und die abschliessende Frage, ob jetzt Signaturen generiert werden sollen, bestätigen um Signaturen zu erzeugen. Dabei wird dem Benutzer im Fall der Verwendung eines qualifizierten Zertifikates in Form einer Warnung angezeigt, dass TrueSign Server Version 1.2 jetzt eine rechtsgültige Unterschrift generiert. TrueSign Server Version 1.2 ermöglicht dem Anwender die visuelle Prüfung der signierten Daten vor und nach Erzeugung der Signatur bei Verwendung der im Betriebssystem für den jeweiligen Datentyp verknüpften Anwendung. 15 Abs. 2 Nr. 2a SigV bei der Prüfung einer qualifizierten elektronischen Signatur a) die Korrektheit der Signatur zuverlässig geprüft und zutreffend angezeigt wird Jede mit TrueSign Server Version 1.2 erzeugte Signatur enthält eine vollständige Dokumentation der Prüfung dieser Signatur. In dieser Prüfdokumentation sind alle Angaben zum Signaturschlüssel Inhaber enthalten. und b) eindeutig erkennbar wird, ob die nachgeprüften qualifizierten Zertifikate im jeweiligen Zertifikat-Verzeichnis zum angegebenen Zeitpunkt vorhanden und nicht gesperrt waren. Das vollständige Ergebnis der Zertifikats Prüfung ist in der Prüfdokumentation enthalten Herstellererklärung Dokumentennummer TSS_HE_final.rtf Seite 7 von 11

8 15 Abs. 4 SigV Sicherheitstechnische Veränderungen an technischen Komponenten nach den Absätzen 1 bis 3 müssen für den Nutzer erkennbar werden. Der TrueSign Server Version 1.2 Benutzer kann über 2 Sicherheitsfunktionen, die Änderungen an Programm- und Konfigurationsdateien eindeutig erkennen. Zum einem bietet TrueSign Server Version 1.2 dem Benutzer die im Produkt enthaltene Überprüfung der verwendeten TrueSign Server Version 1.2 Software. Zum anderen kann der Benutzer die TrueSign Server Version 1.2 Software ohne Zutun der Anwendung, nur mit Mitteln des Betriebssystems die Code-Signing Signaturen der Programmkomponenten und damit deren Konsistenz und Authentizität überprüfen. 5 Maßnahmen in der Einsatzumgebung 5.1 Einrichtung der IT- Komponenten Die TrueSign Server Version 1.2 ist auschliesslich auf folgender Infrastruktur und mit folgenden Komponenten gemäß der jeweiligen Herstellerangeben zu installieren und zu betreiben: Hardwareplattform Betriebssysteme Signatur Server Intel kompatible CPU 1,6 GHZ oder höher, mind. 1 GB RAM, 100 GB Festplatte oder größer. Microsoft Windows XP (SP2 oder höher) Microsoft Windows 2003 Server (SP1 oder höher) Microsoft Windows Vista Signaturanwendungskomponente SSEE Das Microsoft.NET Framework in einer der Versionen 2.0, 3.0 oder 3.5 wird vorausgesetzt. TrueSign Server Version 1.2 Installation und Betrieb gemäß Punkt 5.4 dieses Dokuments Signaturkarte zur Erzeugung von digitalen Signaturen. D-TRUST c-card, Version 2.1 (nur SHA-1) und Version 2.3 Bestätigt als Chipkarte mit Prozessor SLE66CX322P oder SLE66CX642P / CardOS V4.2B FIPS with Application for Digital Signature Kartenleser Kartenleser Bestätigung T-Systems TE vom SCM Chipdrive 532, Kartenleser mit Pinpad SCM Microsystems GmbH Chipkartenleser SPR532, Firmware Version 5.10 Bestätigung BSI TE vom Reiner SCT Cyber Jack, Kartenleser mit Pinpad REINER Kartengeräte GmbH & Co. KG Chipkartenleser cyberjack pinpad, Version 3.0 Bestätigung: TUVIT TU vom Herstellererklärung Dokumentennummer TSS_HE_final.rtf Seite 8 von 11

9 5.2 Anbindung an ein Netzwerk TrueSign Server Version 1.2 muss so im Netzwerk (Intranet und Internet) betrieben werden, dass nur Datenverkehr zulässig ist, der vom TrueSign Server Version 1.2 Computer initiiert wird, TrueSign Server Version 1.2 benötigt zum Einholen der Sperrinformation für die Zertifikatsprüfung einen Online- Internetzugang. Für einen sicheren Betrieb ist der Signatur Server hinter einer Firewall an das öffentliches Netz anzuschließen. Die Firewall ist derart zu konfigurieren, dass kein Datenverkehr möglich ist, der nicht von innen initiiert wird. Es ist dafür zu sorgen, dass nur Anwendungen, Dienste und Anschlüsse verfügbar sind, die benötigt und erlaubt sind. Auf dem Server ist ein Virenschutz zu installieren und zu betreiben der laufend aktualisiert werden muss. 5.3 Auslieferung und Installation Das Produkt TrueSign Server Version 1.2 wird vom Hersteller auf einer CD-ROM oder als Installationsdatei ausgeliefert, die über eine Internetverbindung von einer sicheren Web-Seite des Herstellers heruntergeladen wird. Vor der Installation ist die Installationsdatei auf Unversehrtheit zu überprüfen. Zu diesem Zweck wurde die Installationsdatei vom Hersteller digital signiert (Code-Signing) und kann vom Administrator gemäß der Anleitung des Handbuches mit Mitteln des Betriebssystems geprüft werden. Die Installationsprozedur ist ausschließlich durch einen geschulten und vertrauenswürdigen Systemadministrator durchzuführen, dem der Lizenzschlüssel des Produktes bekannt sein muss. Eine Installation des Produktes ohne Administratorenrechte am Betriebssystem führt automatisch zu einem Abbruch der Installationsprozedur. 5.4 Auflagen für den Betrieb des Produktes Der TrueSign Version 1.2 Server ist in einem geschützten Einsatzbereich (siehe Einheitliche Spezifizierung der Einsatzbedingungen für Signaturanwendungskomponenten - Bundesnetzagentur) zu betreiben; dabei sind folgende Auflagen zu beachten: Der Betreiber der TrueSign Server Version 1.2 unterzeichnet vor Auslieferung durch den Hersteller die Benutzerbelehrung, in der die Auflagen für den Betrieb des Produktes aufgeführt sind. Die Benutzeranleitung ist zu befolgen. Beim Einsatz des Kartenlesers sind die Vorgaben des jeweiligen Herstellers zu befolgen. Die Korrektheit der Uhrzeit auf dem Rechnersystem, auf dem TrueSign Server Version 1.2 läuft ist regelmäßig sicherzustellen. Es ist sicher zu stellen, dass sich auf dem Rechner keine Software befindet, die zu einer Beeinträchtigung der Sicherheit der technischen Einsatzumgebung führen kann (Schadsoftware wie Viren, Trojaner, etc). Es ist sicher zu stellen, dass der Rechner ausschließlich über eine Firewall mit dem Internet verbunden ist. Die Firewall ist derart zu konfigurieren, dass kein Datenverkehr möglich ist, der nicht von innen initiiert wird. Es ist dafür zu sorgen, dass nur die Anschlüsse (Ports) verfügbar sind, die benötigt werden und die zu keiner Beeinträchtigung der Sicherheit der technischen Einsatzumgebung führen können. Es ist durch organisatorische Maßnahmen sicherzustellen, dass alle Komponenten des Betriebssystems und anderer installierten Softwareprodukte korrekt und vertrauenswürdig sind. Herstellererklärung Dokumentennummer TSS_HE_final.rtf Seite 9 von 11

10 Es ist sicher zu stellen, dass keine Hardwaremanipulationen (z.b. am Kartenlesegerät) vorgenommen wurden, die Manipulationen (z.b. Ausspähen des PIN) ermöglichen. Durch geeignete Maßnahmen ist sicher zu stellen, dass zu signierende Daten nur durch den hierfür berechtigten Anwender (Zertifikatsinhaber) bzw. durch hierfür durch den Anwender berechtigte Applikationen in die Eingangs- und Ausgangsverzeichnisse des TrueSign Server Version 1.2 geschrieben bzw. aus den Eingangs- und Ausgangsverzeichnissen des TrueSign Server Version 1.2 gelesen und/ oder gelöscht werden können. Bei Einsatz des Produktes zur stapelweisen qualifizierten Signatur dürfen nur Zertifikate eingesetzt werden, die bei ihrer Ausstellung durch den Zertifizierungsdienstanbieter in ihrer Wirksamkeit auf das Signieren eines bestimmten Dokumententyps beschränkt wurden (z.b. Einschränkung des Zertifikates auf das Signieren von Ausgangsrechnungen). Es ist durch organisatorische Maßnahmen sicher zu stellen, dass im Zuge eines Mehrfach- Signaturauftrags nur Dokumente des gleichen Dokumenttyps signiert werden. Es ist durch organisatorisch-technische Maßnahmen (z.b. Zugangskontrolle, abgeschlossener Raum) sichergestellt werden, dass nur autorisiertes Personal physischen Zugang zum Computer, auf dem TrueSign Server Version 1.2 betrieben wird, erhält. Software Änderungen bzw. Neu- Installationen von TrueSign Server Version 1.2 dürfen nur nach Vorgabe des Herstellers zur Installation bzw. nach Vorgabe des Herstellers zum Einspielen einer Softwareänderung, die Bestandteil jeder Softwareänderung ist, vorgenommen werden. Jede Änderung von TrueSign Server Version 1.2 durch den Hersteller, die den Funktionsumfang dieser Herstellererklärung verlässt, führt zum automatischen Erlöschen dieser Herstellererklärung. 6 Algorithmen und zugehörige Parameter Das Produkt TrueSign Server Version 1.2 verwendet zur Prüfung von Signaturen die Hashalgorithmen SHA-1, SHA-256, SHA-384, SHA-512 und RIPEMD-160. Zur Erstellung qualifizierter Signaturen kommen die Hashalgorithmen SHA-256 und SHA-512 zum Einsatz. Die gemäß Anlage 1 Abs. I Nr. 2 SigV festgestellte Eignung reicht für SHA-1 bis Ende 2007 und kann im Rahmen einer Übergangsfrist bis Ende Juni 2008 benutzt werden, für SHA-384, SHA-256 und SHA-512 mindestens bis Ende 2014 und für RIPEMD-160 mindestens bis Ende des 2010 (Bekanntmachung zur elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz und der Signaturverordnung (Übersicht über geeignete Algorithmen). Geeignete Algorithmen zur Erfüllung der Anforderungen nach 17 Abs. 1 bis 3 SigG in Verbindung mit Anlage 1 Abschnitt 1 Nr. 2. SigV. Veröffentlicht am 05. Februar 2008 im Bundesanzeiger Nr. 19, Seite 376). Bei der Prüfung von Signaturen kommt der RSA Algorithmus zum Einsatz. Dabei werden folgende Schlüssellängen verarbeitet: 1024, 1280, 1536, 1728, 1976 und 2048 Bit. Die Gültigkeit des RSA Algorithmus zur Erzeugung von qualifizierten Signaturen beträgt bei einer Schlüssellänge von 1024 Bit bis Ende 2007 mit einer Übergangsfrist bis Ende März 2008, bei 1280 Bit bis Ende 2008, bei 1536 Bit bis Ende 2009, bei 1728 Bit bis Ende 2010 und bei 1976 Bit bis Ende Der RSA Algorithmus mit der Schlüssellänge von 2048 Bit wird bis Ende 2014 von der Bundesnetzagentur als langfristig sicher eingestuft (Bekanntmachung zur elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz und der Signaturverordnung (Übersicht über geeignete Algorithmen). Geeignete Algorithmen zur Erfüllung der Anforderungen nach 17 Abs. 1 bis 3 SigG in Verbindung mit Anlage 1 Abschnitt 1 Nr. 2. SigV. Veröffentlicht am 05. Februar 2008 im Bundesanzeiger Nr. 19, Seite 376). Die aktuelle Information zu gültigen Algorithmen kann auf der Website der Bundesnetzagentur unter eingesehen werden. Herstellererklärung Dokumentennummer TSS_HE_final.rtf Seite 10 von 11

11 7 Gültigkeit der Herstellererklärung Diese Erklärung ist bis zu ihrem Widerruf durch die Springtime GmbH, längstens jedoch bis zum gültig. Die Gültigkeit der Herstellererklärung ist weiter beschränkt durch die in Kapitel 6 aufgeführten Gültigkeiten der Algorithmen; die Gültigkeit kann sich verkürzen, wenn z.b. neue Feststellungen hinsichtlich der Sicherheit des Produktes oder der Eignung der Algorithmen im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Der aktuelle Status der Gültigkeit der Erklärung ist bei der zuständigen Behörde (Bundesnetzagentur, Referat Elektronische Signatur) zu erfragen. Diese Herstellererklärung kann jederzeit durch die Bundesnetzagentur widerrufen werden. 8 Zusatzdokumentation Folgende Bestandteile der Herstellererklärung wurden aus dem Veröffentlichungstext ausgegliedert und bei der zuständigen Behörde hinterlegt: Security Target - TrueSign Server Version 1.2, Dokument Version 1.2.1, Stand , 18 Seiten, Test Documentation - TrueSign Server Version 1.2, Dokument Version 1.2, Stand , 41 Seiten Ende der Herstellererklärung Herstellererklärung Dokumentennummer TSS_HE_final.rtf Seite 11 von 11

AuthentiDate SLM Base Component Ver. 2.9

AuthentiDate SLM Base Component Ver. 2.9 Herstellererklärung zu einem Produkt für qualifizierte elektronische Signaturen gemäß 17 Abs. 4 Satz 2 Signaturgesetz Großenbaumer Weg 6 40472 Düsseldorf Tel: +49 (0) 211 436989-0 Fax: +49 (0) 211 436989-19

Mehr

Herstellererklärung für eine Signaturanwendungskomponente gemäß 17(4) Satz 2 Signaturgesetz 1. R&L AG Frühlingstraße Landshut

Herstellererklärung für eine Signaturanwendungskomponente gemäß 17(4) Satz 2 Signaturgesetz 1. R&L AG Frühlingstraße Landshut Herstellererklärung für eine Signaturanwendungskomponente gemäß 17(4) Satz 2 Signaturgesetz 1 Frühlingstraße 2 84034 Landshut erklärt hiermit gemäß 17(4) Satz 2 SigG, dass das Produkt safex Verifier 4.0

Mehr

Bestätigung. TÜV Informationstechnik GmbH Unternehmensgruppe TÜV NORD Zertifizierungsstelle Langemarckstraße Essen

Bestätigung. TÜV Informationstechnik GmbH Unternehmensgruppe TÜV NORD Zertifizierungsstelle Langemarckstraße Essen Bestätigung von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen gemäß 15 Abs. 7 und 17 Abs. 4 Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen und 11 Abs. 3 Verordnung zur elektronischen

Mehr

Nachtrag Nr. 2 zur Sicherheitsbestätigung. T-Systems TE ACOS EMV-A04V1. Austria Card Plastikkarten und Ausweissysteme GmbH

Nachtrag Nr. 2 zur Sicherheitsbestätigung. T-Systems TE ACOS EMV-A04V1. Austria Card Plastikkarten und Ausweissysteme GmbH Nachtrag Nr. 2 zur Sicherheitsbestätigung T-Systems.02166.TE.07.2008 ACOS EMV-A04V1 Austria Card Plastikkarten und Ausweissysteme GmbH Bestätigung von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen

Mehr

Bestätigung. TÜV Informationstechnik GmbH - ein Unternehmen der RWTÜV-Gruppe - Zertifizierungsstelle Am Technologiepark 1.

Bestätigung. TÜV Informationstechnik GmbH - ein Unternehmen der RWTÜV-Gruppe - Zertifizierungsstelle Am Technologiepark 1. Bestätigung von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen gemäß 15 Abs. 7 und 17 Abs. 4 Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen und 11 Abs. 3 Verordnung zur elektronischen

Mehr

TÜV Informationstechnik GmbH - ein Unternehmen der RWTÜV-Gruppe - Zertifizierungsstelle Am Technologiepark Essen

TÜV Informationstechnik GmbH - ein Unternehmen der RWTÜV-Gruppe - Zertifizierungsstelle Am Technologiepark Essen Bestätigung für Produkte für qualifizierte elektronische Signaturen gemäß 15 (7) und 17 (4) Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen und 16 und 17 Signaturverordnung TÜV Informationstechnik

Mehr

Herstellererklärung. Die. IO Factory Limited Flughafenstrasse 52a - Haus C - Airport Center D-22335 Hamburg

Herstellererklärung. Die. IO Factory Limited Flughafenstrasse 52a - Haus C - Airport Center D-22335 Hamburg Herstellererklärung Die IO Factory Limited Flughafenstrasse 52a - Haus C - Airport Center D-22335 Hamburg erklärt hiermit gemäß 17 Abs. 4 Satz 2 SigG in Verbindung mit 15 Abs. 5 Satz 1 SigV, dass das Produkt

Mehr

Bestätigung. TÜV Informationstechnik GmbH Unternehmensgruppe TÜV NORD Zertifizierungsstelle Langemarckstraße 20 45141 Essen

Bestätigung. TÜV Informationstechnik GmbH Unternehmensgruppe TÜV NORD Zertifizierungsstelle Langemarckstraße 20 45141 Essen Bestätigung von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen gemäß 15 Abs. 7 und 17 Abs. 4 Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen und 11 Abs. 3 Verordnung zur elektronischen

Mehr

Herstellererklärung. Version 1.2, Stand bestehend aus 14 Seiten inklusive Deckblatt. Der Hersteller

Herstellererklärung. Version 1.2, Stand bestehend aus 14 Seiten inklusive Deckblatt. Der Hersteller Herstellererklärung Version 1.2, Stand 12.09.2014 bestehend aus 14 Seiten inklusive Deckblatt. Der Hersteller Samutec, Incorporation 1322 SE 46th Lane Suite #203 Cape Coral, FL 33904 Vereinigte Staaten

Mehr

Bestätigung. TÜV Informationstechnik GmbH - ein Unternehmen der TÜV NORD Gruppe - Zertifizierungsstelle Langemarckstraße 20 45141 Essen

Bestätigung. TÜV Informationstechnik GmbH - ein Unternehmen der TÜV NORD Gruppe - Zertifizierungsstelle Langemarckstraße 20 45141 Essen Bestätigung von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen gemäß 15 Abs. 7 und 17 Abs. 4 Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen und 11 Abs. 3 Verordnung zur elektronischen

Mehr

Bestätigung für technische Komponenten gemäß 14 (4) Gesetz zur digitalen Signatur und 16 und 17 Signaturverordnung

Bestätigung für technische Komponenten gemäß 14 (4) Gesetz zur digitalen Signatur und 16 und 17 Signaturverordnung Bestätigung für technische Komponenten gemäß 14 (4) Gesetz zur digitalen Signatur und 16 und 17 Signaturverordnung TÜV Informationstechnik GmbH - ein Unternehmen der RWTÜV-Gruppe - Am Technologiepark 1

Mehr

Herstellererklärung. Die. Authentidate Deutschland GmbH. Rethelstraße Düsseldorf

Herstellererklärung. Die. Authentidate Deutschland GmbH. Rethelstraße Düsseldorf Herstellererklärung Die Authentidate Deutschland GmbH Rethelstraße 47 40237 Düsseldorf erklärt hiermit gemäß 17 Abs. 4 Satz 2 SigG in Verbindung mit 15 Abs. 5 Satz 1 SigV, dass das Produkt Signature Check

Mehr

Bestätigung. TÜV Informationstechnik GmbH Unternehmensgruppe TÜV NORD Zertifizierungsstelle Langemarckstraße Essen

Bestätigung. TÜV Informationstechnik GmbH Unternehmensgruppe TÜV NORD Zertifizierungsstelle Langemarckstraße Essen Bestätigung von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen gemäß 15 Abs. 7 und 17 Abs. 4 Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen und 11 Abs. 3 Verordnung zur elektronischen

Mehr

KOBIL Chipkartenterminal KAAN Advanced (USB/RS232)

KOBIL Chipkartenterminal KAAN Advanced (USB/RS232) Sicherheitsbestätigung und Bericht T-Systems.02207.TU.04.2008 KOBIL Chipkartenterminal KAAN Advanced (USB/RS232) KOBIL Systems GmbH Bestätigung von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen

Mehr

HERSTELLERERKLÄRUNG. Der Hersteller. secunet Security Networks AG 1 Kronprinzenstraße Essen

HERSTELLERERKLÄRUNG. Der Hersteller. secunet Security Networks AG 1 Kronprinzenstraße Essen HERSTELLERERKLÄRUNG Der Hersteller secunet Security Networks AG 1 Kronprinzenstraße 30 45128 Essen erklärt hiermit gemäß 17 Abs. 4 SigG in Verbindung mit 15 Abs. 5 SigV, dass sein Produkt multisign Enterprise,

Mehr

HERSTELLERERKLÄRUNG. Der Hersteller. erklärt hiermit gemäß 17 Abs. 4 Satz 2 SigG 1 in Verbindung mit 15 Abs. 5 SigV 2, dass sein Produkt

HERSTELLERERKLÄRUNG. Der Hersteller. erklärt hiermit gemäß 17 Abs. 4 Satz 2 SigG 1 in Verbindung mit 15 Abs. 5 SigV 2, dass sein Produkt HERSTELLERERKLÄRUNG Der Hersteller secrypt GmbH Bessemer Straße 82, 12103 Berlin erklärt hiermit gemäß 17 Abs. 4 Satz 2 SigG 1 in Verbindung mit 15 Abs. 5 SigV 2, dass sein Produkt digiseal server Version

Mehr

Nachtrag 1 zur Herstellererklärung für SecSigner 3.6 vom 04.07.2011. Der Hersteller

Nachtrag 1 zur Herstellererklärung für SecSigner 3.6 vom 04.07.2011. Der Hersteller Nachtrag 1 zur Herstellererklärung für SecSigner 3.6 vom 04.07.2011 Der Hersteller SecCommerce Informationssysteme GmbH Obenhauptstraße 5 22335 Hamburg erklärt hiermit, dass Tabelle 2 in Abschnitt 2 der

Mehr

Nachtrag 1. zur Herstellererklärung des Produktes Sign Live! CC remote signer 5.1 vom 05.12.2011. Die

Nachtrag 1. zur Herstellererklärung des Produktes Sign Live! CC remote signer 5.1 vom 05.12.2011. Die Nachtrag 1 zur Herstellererklärung des Produktes Sign Live! CC remote signer 5.1 vom 05.12.2011 Die intarsys consulting GmbH Bahnhofplatz 8 D 76137 Karlsruhe ergänzt mit diesem Nachtrag die o.g. Herstellererklärung

Mehr

Bestätigung von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen

Bestätigung von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen Bestätigung von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen gemäß 15 Abs. 7 S. 1, 17 Abs. 4 Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen 1 und 11 Abs. 3 und 15 Signaturverordnung

Mehr

Bestätigung. TÜV Informationstechnik GmbH - ein Unternehmen der RWTÜV-Gruppe - Zertifizierungsstelle Am Technologiepark 1.

Bestätigung. TÜV Informationstechnik GmbH - ein Unternehmen der RWTÜV-Gruppe - Zertifizierungsstelle Am Technologiepark 1. Bestätigung von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen gemäß 15 Abs. 7 und 17 Abs. 4 Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen und 11 Abs. 3 Verordnung zur elektronischen

Mehr

Herstellererklärung. Version 1.4, Stand menten GmbH. Hauptstraße Bergisch Gladbach

Herstellererklärung. Version 1.4, Stand menten GmbH. Hauptstraße Bergisch Gladbach Herstellererklärung Version 1.4, Stand 27.10.2009 menten GmbH Hauptstraße 136-140 51465 Bergisch Gladbach erklärt hiermit gemäß 17(4) Satz 2 Signaturgesetz 1, in Verbindung mit 15(5) Signaturverordnung

Mehr

Beschreibung der technischen Komponente:

Beschreibung der technischen Komponente: Bestätigung von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen gemäß 15 Abs. 7 S. 1, 17 Abs. 4 Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen 1 und 11 Abs. 2 und 15 Signaturverordnung

Mehr

Anleitung zum Einreichen einer Herstellererklärung

Anleitung zum Einreichen einer Herstellererklärung Anleitung zum Einreichen einer Herstellererklärung gemäß 17 Absatz 4 Satz 2 des Signaturgesetzes in Verbindung mit 15 Absatz 5 Satz 1 der Signaturverordnung Stand: 18.09.2014 1. Anwendungsbereich Die Herstellererklärung

Mehr

Bestätigung. TÜV Informationstechnik GmbH - ein Unternehmen der TÜV NORD Gruppe - Zertifizierungsstelle Langemarckstraße 20 45141 Essen

Bestätigung. TÜV Informationstechnik GmbH - ein Unternehmen der TÜV NORD Gruppe - Zertifizierungsstelle Langemarckstraße 20 45141 Essen Bestätigung von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen gemäß 15 Abs. 7 und 17 Abs. 4 Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen und 11 Abs. 3 Verordnung zur elektronischen

Mehr

Bestätigung für technische Komponenten gemäß 14 (4) Gesetz zur digitalen Signatur und 16 und 17 Signaturverordnung

Bestätigung für technische Komponenten gemäß 14 (4) Gesetz zur digitalen Signatur und 16 und 17 Signaturverordnung Bestätigung für technische Komponenten gemäß 14 (4) Gesetz zur digitalen Signatur und 16 und 17 Signaturverordnung debis Systemhaus Information Security Services GmbH - Zertifizierungsstelle debiszert-

Mehr

Bestätigung von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen

Bestätigung von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen Bestätigung von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen gemäß 15 Abs. 7 S. 1, 17 Abs. 4 Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen 1 und 11 Abs. 2 und 15 Signaturverordnung

Mehr

Signatur-Modul für die KOBIL Chipkartenterminals EMV-TriCAP Reader / SecOVID Reader III / KAAN

Signatur-Modul für die KOBIL Chipkartenterminals EMV-TriCAP Reader / SecOVID Reader III / KAAN Nachtrag Nr. 1 zur Sicherheitsbestätigung BSI.02096.TE.12.2008 Signatur-Modul für die KOBIL Chipkartenterminals EMV-TriCAP Reader / SecOVID Reader III / KAAN TriB@nk KOBIL Systems GmbH Bestätigung von

Mehr

Bestätigung von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen

Bestätigung von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen Bestätigung von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen gemäß 15 Abs. 7 S. 1, 17 Abs. 4 Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen 1 und 11 Abs. 2 und 15 Signaturverordnung

Mehr

Herstellererklärung. Die. Applied Security GmbH. Industriestr. 16. D 63811 Stockstadt am Main

Herstellererklärung. Die. Applied Security GmbH. Industriestr. 16. D 63811 Stockstadt am Main Herstellererklärung Die Applied Security GmbH Industriestr. 16 D 63811 Stockstadt am Main erklärt hiermit gemäß Signaturgesetz (SigG) 17 Abs. 4 Satz 2 in Verbindung mit Signaturverordnung (SigV) 15 Abs.

Mehr

Nachtrag Nr. 1 zur Sicherheitsbestätigung BSI.02110.TE.12.2008. OPENLiMiT SignCubes base components 2.5, Version 2.5.0.2

Nachtrag Nr. 1 zur Sicherheitsbestätigung BSI.02110.TE.12.2008. OPENLiMiT SignCubes base components 2.5, Version 2.5.0.2 Nachtrag Nr. 1 zur Sicherheitsbestätigung BSI.02110.TE.12.2008 OPENLiMiT SignCubes base components 2.5, Version 2.5.0.2 Bestätigung von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen gemäß 15 Abs.

Mehr

PREISLISTE TRUSTCENTER-PRODUKTE. Preisliste Version 4.4 Berlin, Februar Copyright 2017, Bundesdruckerei GmbH

PREISLISTE TRUSTCENTER-PRODUKTE. Preisliste Version 4.4 Berlin, Februar Copyright 2017, Bundesdruckerei GmbH PREISLISTE TRUSTCENTER-PRODUKTE Preisliste Version 4.4 Berlin, Februar 2017 Copyright 2017, Bundesdruckerei GmbH QUALIFIZIERTE SIGNATURKARTEN* D-TRUST Card 3.0 Folgekarte Austauschkarte Signaturkarte mit

Mehr

Bestätigung. TÜV Informationstechnik GmbH - ein Unternehmen der RWTÜV-Gruppe - Zertifizierungsstelle Am Technologiepark 1.

Bestätigung. TÜV Informationstechnik GmbH - ein Unternehmen der RWTÜV-Gruppe - Zertifizierungsstelle Am Technologiepark 1. Bestätigung von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen gemäß 15 Abs. 7 und 17 Abs. 4 Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen und 11 Abs. 3 Verordnung zur elektronischen

Mehr

Anleitung zur Prüfung von qualifizierten elektronischen Signaturen nach schweizerischem Signaturgesetz

Anleitung zur Prüfung von qualifizierten elektronischen Signaturen nach schweizerischem Signaturgesetz Anleitung zur Prüfung von qualifizierten elektronischen Signaturen nach schweizerischem Signaturgesetz Das schweizerische Signaturgesetz (ZertES) ist die gesetzliche Grundlage für qualifizierte digitale

Mehr

PREISLISTE TRUSTCENTER-PRODUKTE. Preisliste Version 5.1 Berlin, April Copyright 2017, Bundesdruckerei GmbH

PREISLISTE TRUSTCENTER-PRODUKTE. Preisliste Version 5.1 Berlin, April Copyright 2017, Bundesdruckerei GmbH PREISLISTE TRUSTCENTER-PRODUKTE Preisliste Version 5.1 Berlin, April 2017 Copyright 2017, Bundesdruckerei GmbH QUALIFIZIERTE EINZELSIGNATURKARTEN* D-TRUST Card 3.1 Folgekarte Austauschkarte Signaturkarte

Mehr

Beschreibung zur Überprüfung einer digital signierten E-Rechnung

Beschreibung zur Überprüfung einer digital signierten E-Rechnung Beschreibung zur Überprüfung einer digital signierten E-Rechnung Aufgrund des BMF-Erlasses vom Juli 2005 (BMF-010219/0183-IV/9/2005) sind ab 1.1.2006 nur noch jene elektronischen Rechnungen vorsteuerabzugsberechtigt,

Mehr

Konformitätsbestätigung für die Umsetzung von Sicherheitskonzepten

Konformitätsbestätigung für die Umsetzung von Sicherheitskonzepten Konformitätsbestätigung für die Umsetzung von Sicherheitskonzepten gemäß 15 Abs. 2 Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen und 11 Abs. 2 Signaturverordnung bestätigt hiermit gemäß dass

Mehr

Bestätigung von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen

Bestätigung von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen Bestätigung von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen gemäß 15 Abs. 7 S. 1, 17 Abs. 4 Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen 1 und 11 Abs. 3 und 15 Signaturverordnung

Mehr

Bestätigung. TÜV Informationstechnik GmbH Unternehmensgruppe TÜV NORD Zertifizierungsstelle Langemarckstraße Essen

Bestätigung. TÜV Informationstechnik GmbH Unternehmensgruppe TÜV NORD Zertifizierungsstelle Langemarckstraße Essen Bestätigung von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen gemäß 15 Abs. 7 und 17 Abs. 4 Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen und 11 Abs. 3 Verordnung zur elektronischen

Mehr

HERSTELLERERKLÄRUNG. Der Hersteller. erklärt hiermit gemäß 17 Abs. 4 Satz 2 SigG 1 in Verbindung mit 15 Abs. 5 SigV 2, dass sein Produkt

HERSTELLERERKLÄRUNG. Der Hersteller. erklärt hiermit gemäß 17 Abs. 4 Satz 2 SigG 1 in Verbindung mit 15 Abs. 5 SigV 2, dass sein Produkt HERSTELLERERKLÄRUNG Der Hersteller secrypt GmbH Bessemer Straße 82, 12103 Berlin erklärt hiermit gemäß 17 Abs. 4 Satz 2 SigG 1 in Verbindung mit 15 Abs. 5 SigV 2, dass sein Produkt D-SIGN matrix Version

Mehr

Bestätigung. TÜV Informationstechnik GmbH - ein Unternehmen der RWTÜV-Gruppe - Zertifizierungsstelle Langemarckstraße 20 45141 Essen

Bestätigung. TÜV Informationstechnik GmbH - ein Unternehmen der RWTÜV-Gruppe - Zertifizierungsstelle Langemarckstraße 20 45141 Essen Bestätigung von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen gemäß 15 Abs. 7 und 17 Abs. 4 Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen und 11 Abs. 3 Verordnung zur elektronischen

Mehr

Bestätigung. TÜV Informationstechnik GmbH Unternehmensgruppe TÜV NORD Zertifizierungsstelle Langemarckstraße Essen

Bestätigung. TÜV Informationstechnik GmbH Unternehmensgruppe TÜV NORD Zertifizierungsstelle Langemarckstraße Essen Bestätigung von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen gemäß 15 Abs. 7 und 17 Abs. 4 Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen und 11 Abs. 3 Verordnung zur elektronischen

Mehr

Bestätigung für technische Komponenten gemäß 14 (4) Gesetz zur digitalen Signatur und 16 und 17 Signaturverordnung

Bestätigung für technische Komponenten gemäß 14 (4) Gesetz zur digitalen Signatur und 16 und 17 Signaturverordnung Bestätigung für technische Komponenten gemäß 14 (4) Gesetz zur digitalen Signatur und 16 und 17 Signaturverordnung debis Systemhaus Information Security Services GmbH - Zertifizierungsstelle debiszert

Mehr

Bestätigung. TÜV Informationstechnik GmbH - ein Unternehmen der RWTÜV-Gruppe - Zertifizierungsstelle Langemarckstraße 20.

Bestätigung. TÜV Informationstechnik GmbH - ein Unternehmen der RWTÜV-Gruppe - Zertifizierungsstelle Langemarckstraße 20. Bestätigung von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen gemäß 15 Abs. 7 und 17 Abs. 4 Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen und 11 Abs. 3 Verordnung zur elektronischen

Mehr

Signieren und Signaturprüfung im Angebotsassistenten (AnA)

Signieren und Signaturprüfung im Angebotsassistenten (AnA) Signieren und Signaturprüfung im Angebotsassistenten (AnA) Version 2014-05-22 support@bescha.bund.de Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung:... 2 2. Signieren im AnA... 3 3. PDF-Dokument auswählen... 5 4. Speicherort

Mehr

Getting Started 2.5.0.2

Getting Started 2.5.0.2 Getting Started 2.5.0.2 Inhaltsverzeichnis 1. Wie Sie beginnen 1 2. Systemvoraussetzungen 2 3. Installationshinweis 4 1. Wie Sie beginnen Herzlich willkommen bei der OpenLimit CC Sign Setup Hilfe. Diese

Mehr

Sicherheitsbestätigung und Bericht. T-Systems TE ACOS EMV-A05V1. Austria Card Plastikkarten und Ausweissysteme GmbH

Sicherheitsbestätigung und Bericht. T-Systems TE ACOS EMV-A05V1. Austria Card Plastikkarten und Ausweissysteme GmbH Sicherheitsbestätigung und Bericht T-Systems.02169.TE.10.2009 ACOS EMV-A05V1 Austria Card Plastikkarten und Ausweissysteme GmbH Bestätigung von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen gemäß

Mehr

Herstellererklärung für eine Signaturanwendungskomponente gemäß 17(4) Satz 2 Signaturgesetz 1. R&L AG Frühlingstraße 2 84034 Landshut

Herstellererklärung für eine Signaturanwendungskomponente gemäß 17(4) Satz 2 Signaturgesetz 1. R&L AG Frühlingstraße 2 84034 Landshut Herstellererklärung für eine Signaturanwendungskomponente gemäß 17(4) Satz 2 Signaturgesetz 1 R&L AG Frühlingstraße 2 84034 Landshut erklärt hiermit gemäß 17(4) Satz 2 SigG, dass das Produkt safex Enterprise

Mehr

Bestätigung. TÜV Informationstechnik GmbH - ein Unternehmen der RWTÜV-Gruppe - Zertifizierungsstelle Am Technologiepark 1.

Bestätigung. TÜV Informationstechnik GmbH - ein Unternehmen der RWTÜV-Gruppe - Zertifizierungsstelle Am Technologiepark 1. Bestätigung von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen gemäß 15 Abs. 7 und 17 Abs. 4 Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen und 11 Abs. 3 Verordnung zur elektronischen

Mehr

Sign Live! CC - Signieren mit dem npa (Kurzanleitung)

Sign Live! CC - Signieren mit dem npa (Kurzanleitung) Sign Live! CC - Signieren mit dem npa (Kurzanleitung) Inhaltsverzeichnis 1 Einführung... 1 2 Voraussetzungen... 1 3 Datei mit dem npa signieren... 2 4 Sie benötigen Unterstützung?... 6 1 Einführung Die

Mehr

TÜV Informationstechnik GmbH - ein Unternehmen der RWTÜV-Gruppe - Zertifizierungsstelle Am Technologiepark Essen

TÜV Informationstechnik GmbH - ein Unternehmen der RWTÜV-Gruppe - Zertifizierungsstelle Am Technologiepark Essen Bestätigung für Produkte für qualifizierte elektronische Signaturen gemäß 15 (7) und 17 (4) Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen und 16 und 17 Signaturverordnung TÜV Informationstechnik

Mehr

Sicherheitsbestätigung und Bericht. T-Systems SE Zertifizierungsdiensteanbieter Deutsche Post Com GmbH Geschäftsfeld Signtrust

Sicherheitsbestätigung und Bericht. T-Systems SE Zertifizierungsdiensteanbieter Deutsche Post Com GmbH Geschäftsfeld Signtrust Sicherheitsbestätigung und Bericht T-Systems. 03183.SE.10.2006 Zertifizierungsdiensteanbieter Deutsche Post Com GmbH Geschäftsfeld Signtrust Bestätigung für die Umsetzung von Sicherheitskonzepten gemäß

Mehr

Rechtsanwaltskammer München

Rechtsanwaltskammer München Sicherheitsbestätigung und Bericht T-Systems. 03144.SW.09.2005 Rechtsanwaltskammer München Auftraggeber: DATEV eg Bestätigung für die Umsetzung von Sicherheitskonzepten gemäß 15 Abs. 2 Gesetz über Rahmenbedingungen

Mehr

Bestätigung. TÜV Informationstechnik GmbH - ein Unternehmen der TÜV NORD Gruppe - Zertifizierungsstelle Langemarckstraße Essen

Bestätigung. TÜV Informationstechnik GmbH - ein Unternehmen der TÜV NORD Gruppe - Zertifizierungsstelle Langemarckstraße Essen Bestätigung von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen gemäß 15 Abs. 7 und 17 Abs. 4 Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen und 11 Abs. 3 Verordnung zur elektronischen

Mehr

Nachtrag Nr. 3 zur Sicherheitsbestätigung BSI.02110.TE.12.2008. OPENLiMiT SignCubes base components 2.5, Version 2.5.0.3

Nachtrag Nr. 3 zur Sicherheitsbestätigung BSI.02110.TE.12.2008. OPENLiMiT SignCubes base components 2.5, Version 2.5.0.3 Nachtrag Nr. 3 zur Sicherheitsbestätigung BSI.02110.TE.12.2008 OPENLiMiT SignCubes base components 2.5, Version 2.5.0.3 Bestätigung von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen gemäß 15 Abs.

Mehr

Bestätigung von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen

Bestätigung von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen Bestätigung von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen gemäß 15 Abs. 7 S. 1, 17 Abs. 4 Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen 1 und 11 Abs. 2 und 15 Signaturverordnung

Mehr

Quickstart OpenLimit Reader 2.5.0.4

Quickstart OpenLimit Reader 2.5.0.4 Quickstart OpenLimit Reader 2.5.0.4 Stand: 29.11.2012 Inhaltsverzeichnis 1. Systemvoraussetzungen 1 1.1 Betriebssysteme 1 1.2 Hardware 2 1.3 Software 2 2. Installation 2 3. Signaturprüfung 3 3.1 Signaturprüfdialog

Mehr

Herstellererklärung. Der Hersteller. SecCommerce Informationssysteme GmbH Obenhauptstraße Hamburg

Herstellererklärung. Der Hersteller. SecCommerce Informationssysteme GmbH Obenhauptstraße Hamburg Der Hersteller SecCommerce Informationssysteme GmbH Obenhauptstraße 5 22335 Hamburg erklärt hiermit gemäß 17 Abs. 4 Satz 2 SigG 1 in Verbindung mit 15 Abs. 5 SigV 2, dass sein Produkt SecSigner 3.4.0 als

Mehr

Herstellererklärung. Die. BDC EDV-Consulting GmbH. Gredlerstrasse 4 / 2. A-1020 Wien. dass das Produkt. BDC hotinvoice Version 4.0.

Herstellererklärung. Die. BDC EDV-Consulting GmbH. Gredlerstrasse 4 / 2. A-1020 Wien. dass das Produkt. BDC hotinvoice Version 4.0. Herstellererklärung Die BDC EDV-Consulting GmbH Gredlerstrasse 4 / 2 A-1020 Wien erklärt hiermit gemäß 17 Abs. 4 Satz 2 SigG 1 in Verbindung mit 15 Abs 5 Satz 1 SigV 2, dass das Produkt BDC hotinvoice

Mehr

Installationsanleitung für die AusweisApp Version 1.7 (Microsoft Windows) Dokumentversion 1.0

Installationsanleitung für die AusweisApp Version 1.7 (Microsoft Windows) Dokumentversion 1.0 Installationsanleitung für die AusweisApp Version 1.7 (Microsoft Windows) Dokumentversion 1.0 Inhaltsverzeichnis 1 Vorbemerkung 2 2 Mindestanforderungen an Ihr System 3 3 Sicherheitsmaßnahmen im Installationsprozess

Mehr

Anleitung zur Überprüfung der Signatur von Elektronischen Kontoauszügen

Anleitung zur Überprüfung der Signatur von Elektronischen Kontoauszügen Seite 1 Anleitung zur Überprüfung der Signatur von Elektronischen Kontoauszügen Zur Prüfung, ob die qualifizierte Signatur eines elektronischen Kontoauszugs gültig ist, können verschiedene Softwarelösungen

Mehr

disigner Bedienungsanleitung Version 1.0, 26. Mai 2010

disigner Bedienungsanleitung Version 1.0, 26. Mai 2010 www.egiz.gv.at E- Mail: post@egiz.gv.at Telefon: ++43 (316) 873 5514 Fax: ++43 (316) 873 5520 Inffeldgasse 16a / 8010 Graz / Austria disigner Bedienungsanleitung Version 1.0, 26. Mai 2010 Inhaltsverzeichnis:

Mehr

Beschreibung des Produktes:

Beschreibung des Produktes: Seite 2 von 9 Seiten Beschreibung des Produktes: 1 Handelsbezeichnung des Produktes und Lieferumfang Signaturanwendungskomponente Infotech Signer Version V2.0/Win32 3 Auslieferung: Die Auslieferung des

Mehr

Bestätigung von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen

Bestätigung von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen Bestätigung von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen gemäß 15 Abs. 7 S. 1, 17 Abs. 4 Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen 1 und 11 Abs. 3 und 15 Signaturverordnung

Mehr

Bestätigung. TÜV Informationstechnik GmbH Unternehmensgruppe TÜV NORD Zertifizierungsstelle Langemarckstraße 20 45141 Essen

Bestätigung. TÜV Informationstechnik GmbH Unternehmensgruppe TÜV NORD Zertifizierungsstelle Langemarckstraße 20 45141 Essen Bestätigung von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen gemäß 15 Abs. 7 und 17 Abs. 4 Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen und 11 Abs. 3 Verordnung zur elektronischen

Mehr

Datenblatt. Systemvoraussetzungen OpenLimit Basiskomponenten 2.5.0.2

Datenblatt. Systemvoraussetzungen OpenLimit Basiskomponenten 2.5.0.2 Datenblatt Systemvoraussetzungen OpenLimit Basiskomponenten 2.5.0.2 Stand: 02.03.2010 Inhalt 1 Systemvoraussetzungen 3 1.1 Betriebssysteme 3 1.2 Hardware 3 1.3 Software 3 1.4 Signaturkarten 4 OpenLimit

Mehr

Beschreibung des Produktes für qualifizierte elektronische Signaturen:

Beschreibung des Produktes für qualifizierte elektronische Signaturen: Beschreibung des Produktes für qualifizierte elektronische Signaturen: 1 Handelsbezeichnung des Produktes und Lieferumfang: Seite 2 von 19 Seiten Signaturanwendungskomponente, S-TRUST Sign-it Basiskomponenten

Mehr

S-TRUST Sign-it base components 2.5, Version 2.5.1.3

S-TRUST Sign-it base components 2.5, Version 2.5.1.3 Nachtrag Nr. 3 zur Sicherheitsbestätigung BSI.02116.TE.06.2009 S-TRUST Sign-it base components 2.5, Version 2.5.1.3 OPENLiMiT SignCubes GmbH Bestätigung von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen

Mehr

Herstellererklärung. Der Hersteller. bremen online services Entwicklungs- und Betriebsgesellschaft mbh & Co. KG. Am Fallturm 9.

Herstellererklärung. Der Hersteller. bremen online services Entwicklungs- und Betriebsgesellschaft mbh & Co. KG. Am Fallturm 9. Herstellererklärung Der Hersteller bremen online services Entwicklungs- und Betriebsgesellschaft mbh & Co. KG Am Fallturm 9 D-28359 Bremen erklärt hiermit gemäß 17 Abs. 4 Satz 2 SigG 1 in Verbindung mit

Mehr

Bestätigung von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen

Bestätigung von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen Bestätigung von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen gemäß 15 Abs. 7 S. 1, 17 Abs. 4 Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen 1 und 11 Abs. 3 und 15 Signaturverordnung

Mehr

Diese Herstellererklärung mit der Dokumentennummer 080302 besteht aus 18 Seiten.

Diese Herstellererklärung mit der Dokumentennummer 080302 besteht aus 18 Seiten. Herstellererklärung Der Hersteller XimantiX GmbH Landsberger Straße 484 81241 München Registergericht: Amtsgericht München Registernummer: HR 150737 erklärt hiermit gemäß 17 Abs. 4 Satz 2 SigG 1 in Verbindung

Mehr

Bestätigung für technische Komponenten gemäß 14 (4) Gesetz zur digitalen Signatur und 16 und 17 Signaturverordnung

Bestätigung für technische Komponenten gemäß 14 (4) Gesetz zur digitalen Signatur und 16 und 17 Signaturverordnung Bestätigung für technische Komponenten gemäß 14 (4) Gesetz zur digitalen Signatur und 16 und 17 Signaturverordnung Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik -Bestätigungsstelle für technische

Mehr

Unterstützte Kombinationen: Chipkartenlesegeräte, Signaturkarten und Betriebssysteme

Unterstützte Kombinationen: Chipkartenlesegeräte, Signaturkarten und Betriebssysteme Unterstützte Kombinationen: e, Signaturkarten und Betriebssysteme Karten-Leser-Ansteuerung (MCARD) Version 1.4.0 vom 28.02.2008 Die Karten-Leser-Ansteuerung von Governikus ist seit der Governikus-Version.1.0.0

Mehr

Sign Live! CC Qualifiziertes Signieren und Validieren

Sign Live! CC Qualifiziertes Signieren und Validieren Sign Live! CC Qualifiziertes Signieren und Validieren (Kurzanleitung) Inhaltsverzeichnis 1 Einführung... 2 2 Begriffe und Abkürzungen... 2 3 Bevor es losgeht:... 3 3.1 Was tun, wenn keine Lizenz vorliegt:...

Mehr

PREISLISTE TRUSTCENTER-PRODUKTE. Preisliste Version 5.7 Berlin, November Copyright 2017, Bundesdruckerei GmbH

PREISLISTE TRUSTCENTER-PRODUKTE. Preisliste Version 5.7 Berlin, November Copyright 2017, Bundesdruckerei GmbH PREISLISTE TRUSTCENTER-PRODUKTE Preisliste Version 5.7 Berlin, November 2017 Copyright 2017, Bundesdruckerei GmbH Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bundesdruckerei GmbH für D-TRUST

Mehr

S-TRUST Sign-it base components 2.5, Version 2.5.1.4

S-TRUST Sign-it base components 2.5, Version 2.5.1.4 Nachtrag Nr. 4 zur Sicherheitsbestätigung BSI.02116.TE.06.2009 S-TRUST Sign-it base components 2.5, Version 2.5.1.4 OPENLiMiT SignCubes GmbH Bestätigung von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen

Mehr

Bestätigung von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen

Bestätigung von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen Bestätigung von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen gemäß 15 Abs. 7 S. 1, 17 Abs. 4 Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen 1 und 11 Abs. 2 und 15 Signaturverordnung

Mehr

Bestätigung. TÜV Informationstechnik GmbH Unternehmensgruppe TÜV NORD Zertifizierungsstelle Langemarckstraße 20 45141 Essen

Bestätigung. TÜV Informationstechnik GmbH Unternehmensgruppe TÜV NORD Zertifizierungsstelle Langemarckstraße 20 45141 Essen Bestätigung von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen gemäß 15 Abs. 7 und 17 Abs. 4 Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen und 11 Abs. 3 Verordnung zur elektronischen

Mehr

Installationsanleitung für Haufe Advolux Kanzleisoftware ab Version 2.5 (Windows)

Installationsanleitung für Haufe Advolux Kanzleisoftware ab Version 2.5 (Windows) Installationsanleitung für Haufe Advolux Kanzleisoftware ab Version 2.5 (Windows) Verfasser : Advolux GmbH, AÖ Letze Änderung : 17.04.2012 Version : v2 1 Inhaltsverzeichnis 1. Hardware-Voraussetzungen...

Mehr

Herstellererklärung. Die. Applied Security GmbH. Industriestr. 16. D 63811 Stockstadt am Main

Herstellererklärung. Die. Applied Security GmbH. Industriestr. 16. D 63811 Stockstadt am Main Herstellererklärung Die Applied Security GmbH Industriestr. 16 D 63811 Stockstadt am Main erklärt hiermit gemäß Signaturgesetz (SigG) 17 Abs. 4 Satz 2 in Verbindung mit Signaturverordnung (SigV) 15 Abs.

Mehr

multisign Signatur-Prüfwerkzeug Handbuch Security Networks AG Stand: 24.06.05

multisign Signatur-Prüfwerkzeug Handbuch Security Networks AG Stand: 24.06.05 multisign Signatur-Prüfwerkzeug Handbuch Security Networks AG multisign Signatur Prüfwerkzeug Benutzerhandbuch 1 1 Einleitung Die multisign-produktfamilie ermöglicht die automatische Erstellung qualifizierter

Mehr

ELBA-business Electronic banking fürs Büro. Digitale Signatur. ELBA-business 5.7.0

ELBA-business Electronic banking fürs Büro. Digitale Signatur. ELBA-business 5.7.0 Digitale Signatur ELBA-business 5.7.0 Seite 1 Informationen zur Digitalen Signatur 1.1 Was ist die Digitale Signatur? Der Zweck der digitalen Signatur ist der Ersatz der eigenhändigen Unterschrift. Mit

Mehr

Elektronische Signaturen. LANDRATSAMT BAUTZEN Innerer Service EDV

Elektronische Signaturen. LANDRATSAMT BAUTZEN Innerer Service EDV Elektronische Signaturen Rechtsrahmen Signaturgesetz (SigG) Signaturverordnung (SigV) Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), 125 ff. über die Formen von Rechtsgeschäften Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), 3a

Mehr

Bestätigung von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen

Bestätigung von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen Bestätigung von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen gemäß 15 Abs. 7 S. 1, 17 Abs. 4 Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen 1 und 11 Abs. 3 und 15 Signaturverordnung

Mehr

Bestätigung von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen

Bestätigung von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen Bestätigung von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen gemäß 15 Abs. 7 S. 1, 17 Abs. 4 Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen 1 und 11 Abs. 3 und 15 Signaturverordnung

Mehr

Bestätigung für technische Komponenten gemäß 14 (4) Gesetz zur digitalen Signatur und 16 und 17 Signaturverordnung

Bestätigung für technische Komponenten gemäß 14 (4) Gesetz zur digitalen Signatur und 16 und 17 Signaturverordnung Bestätigung für technische Komponenten gemäß 14 (4) Gesetz zur digitalen Signatur und 16 und 17 Signaturverordnung debis Systemhaus Information Security Services GmbH - Zertifizierungsstelle debiszert

Mehr

Anleitung. SignLiveToolbox T-Telesec. X-Sign GmbH

Anleitung. SignLiveToolbox T-Telesec. X-Sign GmbH Anleitung SignLiveToolbox T-Telesec X-Sign GmbH Copyright 2015 Dieses Dokument und zugehörige Arbeitsunterlagen sind von X-Sign GmbH zur Verfügung gestellt worden. Sie sind Eigentum von X-Sign und unterliegen

Mehr

Sicherheitsbestätigung und Bericht. T-Systems. 02122.TE.05.2005. SLE66CX322P / CardOS V4.3B / Applikation für digitale Signatur

Sicherheitsbestätigung und Bericht. T-Systems. 02122.TE.05.2005. SLE66CX322P / CardOS V4.3B / Applikation für digitale Signatur Sicherheitsbestätigung und Bericht T-Systems. 02122.TE.05.2005 SLE66CX322P / CardOS V4.3B / Applikation für digitale Signatur Bestätigung von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen gemäß

Mehr

Bestätigung. TÜV Informationstechnik GmbH Member of TÜV NORD GROUP Zertifizierungsstelle Langemarckstraße 20 45141 Essen

Bestätigung. TÜV Informationstechnik GmbH Member of TÜV NORD GROUP Zertifizierungsstelle Langemarckstraße 20 45141 Essen Bestätigung von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen gemäß 15 Abs. 7 und 17 Abs. 4 Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen und 11 Abs. 3 Verordnung zur elektronischen

Mehr

ACT! 11 Premium Inklusive Microsoft SQL-Server 2005 Standard

ACT! 11 Premium Inklusive Microsoft SQL-Server 2005 Standard ACT! 11 Premium Inklusive Microsoft SQL-Server 2005 Standard Installationsleitfaden Gezieltes Kontakt- und Kundenmanagement. Die Software für Ihren Erfolg 2,8 Millionen Anwender weltweit! ACT! 11 Premium

Mehr

Herstellererklärung. für eine Signaturanwendungskomponente. Gateway Version 1.11

Herstellererklärung. für eine Signaturanwendungskomponente. Gateway Version 1.11 Herstellererklärung für eine Signaturanwendungskomponente gemäß 17 Abs. 4 Satz 2 Signaturgesetz 1 First Businesspost GmbH Am Moosfeld 27 81829 München erklärt hiermit gemäß 17 Abs. 4 Satz 2 Signaturgesetz,

Mehr

Terminland TLSync. Installationsanleitung. Terminland TLSync. Installationsanleitung. Dokumentation: 3.02 Terminland: ab Datum:

Terminland TLSync. Installationsanleitung. Terminland TLSync. Installationsanleitung. Dokumentation: 3.02 Terminland: ab Datum: Terminland TLSync Dokumentation: 3.02 Terminland: ab 10.08 Datum: 09.02.2017 Terminland TLSync - Seite 1 von 11 Inhaltsverzeichnis 1 Einführung... 3 2 Systemvoraussetzung... 3 2.1 Betriebssysteme... 3

Mehr

Bestätigung von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen

Bestätigung von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen Bestätigung von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen gemäß 15 Abs. 7 S. 1, 17 Abs. 4 Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen 1 und 11 Abs. 2 und 15 Signaturverordnung

Mehr

Dieses Dokument beschreibt die Installation des Governikus Add-In for Microsoft Office (Governikus Add-In) auf Ihrem Arbeitsplatz.

Dieses Dokument beschreibt die Installation des Governikus Add-In for Microsoft Office (Governikus Add-In) auf Ihrem Arbeitsplatz. IInsttallllattiionslleiittffaden Dieses Dokument beschreibt die Installation des Governikus Add-In for Microsoft Office (Governikus Add-In) auf Ihrem Arbeitsplatz. Voraussetzungen Für die Installation

Mehr

Merkblatt: HSM. Version 1.01. Systemvoraussetzungen, Setup und Trouble Shooting. pdfsupport@pdf-tools.com

Merkblatt: HSM. Version 1.01. Systemvoraussetzungen, Setup und Trouble Shooting. pdfsupport@pdf-tools.com Merkblatt: HSM Version 1.01 Systemvoraussetzungen, Setup und Trouble Shooting Kontakt: pdfsupport@pdf-tools.com Besitzer: PDF Tools AG Kasernenstrasse 1 8184 Bachenbülach Schweiz www.pdf-tools.com Copyright

Mehr

Whitepaper. EDIFACT-Signatur-, Verschlüsselungs- und Mailcockpit

Whitepaper. EDIFACT-Signatur-, Verschlüsselungs- und Mailcockpit Whitepaper EDIFACT-Signatur-, Verschlüsselungs- und Mailcockpit Funktionsumfang: Plattform: Verschlüsselung, Signierung und email-versand von EDIFACT-Nachrichten des deutschen Energiemarktes gemäß der

Mehr

Dokumentation. OpenLimit BatchSign V2 Installationsanleitung

Dokumentation. OpenLimit BatchSign V2 Installationsanleitung Dokumentation OpenLimit BatchSign V2 Installationsanleitung Stand: 20.09.2011 Copyright OpenLimit SignCubes AG 2011 Diese Dokumentation ist geistiges Eigentum der OpenLimit SignCubes AG. Sie darf ohne

Mehr

Herstellererklärung. Secardeo GmbH Betastr. 9a Unterföhring

Herstellererklärung. Secardeo GmbH Betastr. 9a Unterföhring Herstellererklärung Der Hersteller Secardeo GmbH Betastr. 9a 85774 Unterföhring erklärt hiermit gemäß 17 Abs. 4 Satz 2 SigG in Verbidung mit 15 Abs. 5 SigV, dass das Produkt Secardeo pdfgate Signer 2.0

Mehr

Bestätigung von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen

Bestätigung von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen Bestätigung von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen gemäß 15 Abs. 7 S. 1, 17 Abs. 4 Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen 1 und 11 Abs. 3 und 15 Signaturverordnung

Mehr

2. Konfiguration der Adobe Software für die Überprüfung von digitalen Unterschriften

2. Konfiguration der Adobe Software für die Überprüfung von digitalen Unterschriften 1. Digital signierte Rechnungen Nach 11 Abs. 2 zweiter Unterabsatz UStG 1994 gilt eine auf elektronischem Weg übermittelte Rechnung nur dann als Rechnung im Sinne des 11 UStG 1994, wenn die Echtheit der

Mehr