Studien- und Prüfungsreglement Politikwissenschaft vom 15. Oktober 1999

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1 Studien- und Prüfungsreglement Politikwissenschaft vom. Oktober 999 Das Studien- und Prüfungsreglement regelt das Studium der Politikwissenschaft im Hauptfach, im ersten und im zweiten Nebenfach an der Philosophischen Fakultät I der Universität Zürich. Massgebend für das Studium an der Philosophischen Fakultät I ist das 'Reglement über die Lizentiatsprüfung an der Philosophischen Fakultät I', das in der 'Wegleitung für die Studierenden der Philosophischen Fakultät I' erläutert wird. Für das Studium der Politikwissenschaft als Wahlfach für Studierende der Wirtschaftswissenschaften oder als mittleres bzw. grosses Nebenfach für Studierende der Geographie gelten die Richtlinien der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät bzw. des Geographischen Instituts. Aufbau des Fachs Politikwissenschaft An der Universität Zürich ist die Politikwissenschaft in drei Fachrichtungen gegliedert: - Innenpolitik/Vergleichende Politik (Fachvertreter: Prof. U. Klöti), - Internationale Beziehungen (Fachvertreter: Prof. D. Ruloff), - Politische Philosophie (Fachvertreter: Prof. G. Kohler). Die Fachrichtungen Innenpolitik/Vergleichende Politik und Internationale Beziehungen bilden das Institut für Politikwissenschaft (IPZ) der Universität Zürich. Die Politische Philosophie ist ein Teilbereich des Philosophischen Seminars der Universität Zürich. Mit der ETH Zürich besteht im Rahmen des "Zentrums für Internationale Studien" (CIS) eine Kooperation in Lehre und Forschung. Aufbau des Studiums und Studienbeginn Das Studium gliedert sich in ein Grund- und ein Hauptstudium. Studierende im Hauptfach oder im ersten Nebenfach haben das Grundstudium mit einer Zwischenprüfung abzuschliessen. Eine bestandene Zwischenprüfung ist Voraussetzung für die Zulassung zum Hauptstudium. Die Modalitäten der Zwischenprüfungen sind in den "Richtlinien für die Zwischenprüfungen im Fach Politikwissenschaft" geregelt. Regulärer Studienbeginn ist das Wintersemester. Die angebotenen Lehrveranstaltungen sind darauf ausgerichtet. Leistungsnachweise Für die Anrechnung von Lehrveranstaltungen sind Leistungsnachweise zu erbringen. Die Art des Leistungsnachweises wird von den Dozierenden zu Beginn der jeweiligen Veranstaltung bekanntgegeben. Studierende der Politikwissenschaft können Studienleistungen nach Absprache mit den Fachvertretern ausserhalb einer regulären Lehrveranstaltung (Austauschsemester, Praktikum) erbringen. Erste Rekursinstanz für die Anrechnung derartiger Studienleistungen ist die Institutsleitung.!#"$ % # & '

2 Studierende aus anderen Fächern oder Universitäten, die am IPZ ihr Studium beginnen oder weiterführen möchten, richten für die Anrechnung von bereits erbrachten Studienleistungen und/oder absolvierten Zwischenprüfungen ein schriftliches Gesuch an die Institutsleitung. Hauptfachstudium Für die Zulassung zur Zwischenprüfung ist im Hauptfach mindestens der erfolgreiche Besuch folgender Lehrveranstaltungen erforderlich: - Proseminar Methoden I - Proseminar Methoden II - Proseminar Theorien der Innenpolitik/Vergleichenden Politik - Proseminar Theorien der Internationalen Beziehungen Die Veranstaltung "Einführung in die Politikwissenschaft" ist Bedingung für die Zulassung in alle Proseminare der Fachbereiche Innenpolitik/Vergleichende Politik und Internationale Beziehungen. Der erfolgreiche Besuch des Proseminars Methoden I ist Voraussetzung für die Teilnahme am Proseminar Methoden II. Nach bestandener Zwischenprüfung sind während des Hauptstudiums in frei wählbarer Reihenfolge mindestens die folgenden Studienleistungen zu erbringen: - Kolloquien (davon mindestens eines im Bereich Innenpolitik/Vergleichende Politik und mindestens eines im Bereich Internationale Beziehungen) - Seminar Politische Philosophie - Forschungsseminar Innenpolitik/Vergleichende Politik - Forschungsseminar Internationale Beziehungen Kolloquien sind in der Regel nach der Zwischenprüfung zu besuchen. Ausnahmen können mit den Dozierenden vereinbart werden. Lizentiatsarbeit Studierende haben sich vor Beginn der Lizentiatsarbeit beim Institutssekretariat anzumelden. Der erfolgreiche Besuch des Forschungsseminars oder Seminars in der Fachrichtung der Lizentiatsarbeit ist Voraussetzung, um mit der Lizentiatsarbeit beginnen zu können. 6 Die Lizentiatsarbeit wird normalerweise in einer der beiden Fachrichtungen Internationale Beziehungen oder Innenpolitik/Vergleichende Politik geschrieben. Sie ist in der Regel innerhalb eines Jahres fertigzustellen. 7 Bei Kombinationen der Fachrichtungen kann die Betreuung durch mehrere Fachvertreter erfolgen. 8 Für die beiden Fachrichtungen Internationale Beziehungen oder Innenpolitik/Vergleichende Politik besteht die Möglichkeit, die Lizentiatsarbeit bei einem Privatdozenten oder einem ETH-Professor des CIS im Rahmen ihres politikwissenschaftlichen Lehrbereichs zu verfassen. ( ) * ( +, -. -/-0 ) ,,7 +,8 9 :0 -;#<$+. =7,#. ->- * '. 8 9

3 9 Es können auch Lizentiatsarbeiten in politischer Philosophie verfasst werden. Die Verantwortung liegt in diesem Fall entweder beim Fachvertreter für politische Philosophie oder bei einem vom Fachvertreter für politische Philosophie autorisierten Privatdozenten. Ein Fachvertreter der anderen Fachrichtungen betreut die Arbeit mit. Lizentiatsprüfungen 0 Die Lizentiatsprüfungen im Hauptfach beinhalten folgende Teile: - Je 0 Minuten mündlich in jeder der drei Fachrichtungen - Klausurarbeit im Bereich Innenpolitik/Vergleichende Politik oder im Bereich Internationale Beziehungen: Die Klausur kann nicht in der Fachrichtung des für die Lizentiatsarbeit hauptverantwortlichen Referenten geschrieben werden. Studierende können sich durch einen Privatdozenten oder einen ETH-Professor des CIS prüfen lassen. Mindestens zwei der vier Prüfungen haben bei Fakultätsmitgliedern zu erfolgen. Die Studierenden müssen bei den Prüfenden mindestens eine obligatorische Studienleistung erbracht haben. Erstes Nebenfach Für die Zulassung zu den Zwischenprüfungen gelten dieselben Anforderungen und Voraussetzungen wie im Hauptfach. Beim Nachweis einer gleichwertigen Methodenausbildung im Hauptfach kann der Besuch der Proseminare Methoden I und/oder Methoden II erlassen werden. Nach bestandener Zwischenprüfung sind während des Hauptstudiums in frei wählbarer Reihenfolge mindestens die folgenden Studienleistungen zu erbringen: - Kolloquien (Innenpolitik/Vergleichende Politik und/oder Internationale Beziehungen) - Forschungsseminar Innenpolitik/Vergleichende Politik oder Internationale Beziehungen Prüfungen Die Lizentiatsprüfungen im ersten Nebenfach beinhalten folgende Teile: - 0 Minuten mündlich im Bereich Innenpolitik/Vergleichende Politik oder Internationale Beziehungen - dreitägige Hausarbeit im Bereich Innenpolitik/Vergleichende Politik oder Internationale Beziehungen 6 Beide Prüfungen dürfen im selben Fachbereich, jedoch nicht bei der gleichen Dozentin oder dem gleichen Dozenten abgelegt werden. 7 Studierende können sich durch einen Privatdozenten oder einen ETH-Professor des CIS prüfen lassen. Mindestens eine der beiden Prüfungen muss bei einem Fakultätsmitglied abgelegt werden. Die Studierenden müssen bei den Prüfenden mindestens eine obligatorische Studienleistung erbracht haben. Lizentiatsarbeit 8 Die Lizentiatsarbeit kann gemäss Reglement über die Lizentiatsprüfung an der Philosophischen Fakultät I auch im ersten Nebenfach verfasst werden. Die dreitägige Hausarbeit wird in diesem Fall im Hauptfach geschrieben. Die mündliche Prüfung ist im Bereich Innenpolitik/Vergleichende Politik oder im Bereich Internationale Beziehungen zu A? B C DE DFDGH I@JK E DE L ME CCN B CO P QG DR#S$B E TNIC#E DUD AH I'E O P

4 6 Zweites Nebenfach Die Studierenden wählen zwischen zwei Fachrichtungen: - Innenpolitik/Vergleichende Politik - Internationale Beziehungen Der erfolgreiche Besuch folgender Lehrveranstaltungen ist mindestens erforderlich: a ) Fachrichtung Innenpolitik/Vergleichende Politik - Proseminar Theorien der Innenpolitik/Vergleichenden Politik - Kolloquien (Innenpolitik/Vergleichende Politik) b ) Fachrichtung Internationale Beziehungen: - Proseminar Theorien der Internationalen Beziehungen - Kolloquien (Internationale Beziehungen) Die Einführung in die Politikwissenschaft ist Bedingung für die Zulassung in die Proseminare und Kolloquien. Prüfungen Die Lizentiatsprüfungen im zweiten Nebenfach beinhalten: - 0 Minuten mündlich in der gewählten Fachrichtung Studierende im zweiten Nebenfach können sich durch einen Privatdozenten oder einen ETH-Professor des CIS prüfen lassen. Die Studierenden müssen beim Prüfenden mindestens eine obligatorische Studienleistung erbracht haben. 7 Doktorat Für die Erlangung eines Doktorates im Fach Politikwissenschaft gilt die Promotionsordnung der Philosophischen Fakultät I der Universität Zürich. Aufgrund der Vereinbarung der Universität Zürich und der ETH Zürich über die gegenseitige Prüfungsberechtigung der Professoren am Zentrum für internationale Studien (CIS) sind ETH-Professoren des CIS berechtigt, im Rahmen ihres politikwissenschaftlichen Lehrbereichs als Referenten von Dissertationen zu wirken. Erfolgt die Begutachtung der Dissertation nicht von einem Fakultätsmitglied, so nimmt ein Fachvertreter der Philsophischen Fakultät am Prüfungskolloquium als Beisitzer teil. Dieser Fachvertreter kann zuhanden der Fakultät ein Korreferat verfassen. 8 Übergangsregelungen Studierenden, die vom ersten oder zweiten Nebenfach Politikwissenschaft ins Hauptfach Politikwissenschaft wechseln, wird der Besuch der Einführung in die Politikwissenschaft erlassen, sofern sie bis und mit Sommersemester 996 zwei der obligatorischen Proseminare erfolgreich besucht hatten. Diese Übergangsregelung gilt bis Ende Sommersemester 00. Bei einem späteren Wechsel sind alle obligatorischen Leistungen für das Hauptfach zu erfüllen. V W X V Y Z [\ [][^_ `Wab \ [\ c d\ ZZe Y Zf g h^ [i#j$y \ ke`z#\ [l[ X_ `'\ f g

5 Studierende im ersten oder zweiten Nebenfach, die ihr Studium vor dem Wintersemester 996/97 (Einführung Hauptfach) begonnen haben, können zwischen den alten Studienund Prüfungsrichtlinien vom 0. Oktober 980 und dem geltenden Studien- und Prüfungsreglement wählen. Das Studium im ersten oder zweiten Nebenfach gilt dann als begonnen, wenn bis und mit Sommersemester 996 eine der obligatorischen Studienleistungen bereits erbracht wurde Studierende im Haupt- oder ersten Nebenfach, die vor dem Wintersemester 999/000 die Einführung in die Politikwissenschaft erfolgreich absolviert haben, können ihr Studium weiterführen, ohne die Zwischenprüfung bestehen zu müssen. Das vorliegende Studien- und Prüfungsreglement tritt auf Beginn Wintersemester 999/000 in Kraft. Zürich,. Oktober 999 Prof. Dr. U. Klöti Prof. Dr. G. Kohler Prof. Dr. D. Ruloff m n o m p q rs rtruv wnxy s rs z {s qq p q} ~ u r # $p s wq#s rƒr ov w's } ~

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