Öffentliche Ausschreibung der Tätigkeit als bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin / bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger
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- Alexandra Holtzer
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1 Öffentliche Ausschreibung der Tätigkeit als bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin / bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger Der Landkreis Osnabrück schreibt zum 01. Januar 2015 gemäß 9 Abs. 1 des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes (SchfHwG) die Tätigkeit als für die Bezirke OS/EL-5-02 Menslage OS/EL-5-03 Quakenbrück OS/EL-5-04 Bippen OS/EL-5-05 Badbergen OS/EL-5-08 Bersenbrück OS/EL-5-09 Merzen OS/EL-5-11 Bramsche II OS/EL-5-13 Bramsche-Engter OS/EL-6-01 Wallenhorst I OS/EL-6-03 Belm OS/EL-6-04 Ostercappeln OS/EL-6-05 Bohmte I OS/EL-6-06 Bohmte II OS/EL-6-07 Bad Essen OS/EL-6-09 Bissendorf OS/EL-6-11 Melle II OS/EL-6-12 Melle III OS/EL-6-14 Wellingholzhausen OS/EL-6-15 Dissen a. T.W. OS/EL-6-17 Glandorf OS/EL-6-18 Bad Iburg OS/EL-6-19 Hilter a.t.w./oesede OS/EL-6-20 Georgsmarienhütte I OS/EL-6-21 Georgsmarienhütte II OS/EL-6-23 Hagen a. T. W. OS/EL-6-24 Hasbergen OS/EL-6-25 Venne bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin / bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger öffentlich aus. Eine Beschreibung der vorgenannten Bezirke wurde diesem Ausschreibungstext beigefügt.
2 - 2 - Die Bestellung zur bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin / zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger ist nach 10 Abs. 1 Satz 1 des SchfHwG auf sieben Jahre befristet; mit Ablauf des Monats, in dem das 67. Lebensjahr vollendet wird, ist die Bestellung gemäß 12 Abs. 1 Nr. 3 des SchfHwG aufzuheben. Bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerinnen / Bezirksschornsteinfeger gehören als Gewerbetreibende dem Schornsteinfegerhandwerk an ( 8 Abs. 2 des SchfHwG), d. h., dass sie für die Dauer der Bestellung und für die Wahrnehmung der mit dieser Funktion verbundenen hoheitlichen Tätigkeiten jeweils als natürliche Person sowohl das Gewerbe nach 14 der Gewerbeordnung anzuzeigen als auch ihre Eintragung in die Handwerksrolle gemäß 1 der Handwerksordnung zu veranlassen haben. Die Bewerberinnen / Bewerber müssen die handwerksrechtlichen Voraussetzungen zur selbständigen Ausübung des Schornsteinfegerhandwerks besitzen ( 9 Abs. 2 des SchfHwG). Außerdem müssen sie über die für die Erfüllung der Aufgaben von bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerinnen / bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegern notwendigen Rechtskenntnisse sowie über die erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen, gesundheitlich geeignet und sowohl persönlich als auch fachlich zuverlässig sein. Sie müssen insbesondere gewährleisten, dass sie die Aufgaben und Pflichten von bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerinnen / bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegern den Rechtsvorschriften entsprechend zum Zweck der Erhaltung der Betriebs- und Brandsicherheit, des Umweltschutzes, der Energieeinsparung und des Klimaschutzes erfüllen. Die Bewerbung kann auf einen bestimmten Bezirk, aber auch auf mehrere der ausgeschriebenen Bezirke bezogen werden; die Bewerbungsunterlagen sind in jedem Fall nur einfach einzureichen. Die Bewerberinnen / Bewerber haben folgende Unterlagen vorzulegen: 1. Schriftliche Bewerbung, die den Familiennamen, die Vornamen, die Anschrift und eine Telekommunikationsnummer sowie die eindeutige Mitteilung enthält, auf welchen Bezirk bzw. auf welche Bezirke sich die Bewerbung konkret bezieht. 2. Tabellarischer Lebenslauf, der genaue Angaben über die berufliche Vorbildung und den beruflichen Werdegang enthält. 3. Nachweis über das Vorliegen der Voraussetzungen zur Eintragung in die Handwerksrolle. 4. Zeugnisse (mit Benotung) über die Gesellenprüfung und die Meisterprüfung oder über gleichwertige Qualifikationen; im Fall einer in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz erworbenen Berufsqualifikation die nach 6 der EU/EWR-Handwerk-Verordnung vorzulegenden Unterlagen und Bescheinigungen.
3 Lückenlose Nachweise über die bisherigen Schornsteinfegertätigkeiten in den letzten fünfzehn Jahren vor dem Datum dieser Ausschreibung, insbesondere in Form von Bestellungsurkunden, Arbeitsverträgen, Arbeitsbescheinigungen, Arbeitszeugnissen, Bescheinigungen des Arbeitsamtes o. ä.; aus den Nachweisen muss die Dauer der jeweiligen Tätigkeiten (Beginn und Ende) hervorgehen. 6. Nachweis über gesetzlich begünstigte Ausfallzeiten (Grundwehr- oder Zivildienst, Mutterschutz, Elternzeit o. ä.), sofern innerhalb der letzten 15 Jahre nach der Gesellenprüfung die Berufstätigkeit im Schornsteinfegerhandwerk dadurch unterbrochen war. 7. Nachweise über produktneutrale, berufsbezogene Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen mit mindestens sechs zusammenhängenden Unterrichtsstunden für die letzten sieben Jahre vor dem Datum dieser Ausschreibung anhand geeigneter Dokumente (Teilnahmebescheinigungen o. ä.), die auch Angaben zur Zahl der Unterrichtsstunden, zur Lehrgangsdauer und zu den behandelten Themen beinhalten. 8. Nachweise wie beispielsweise Zeugnisse, Zertifikate o. ä. über Zusatzqualifikationen (insbesondere erfolgreich abgeschlossenes berufsbezogenes Hochschulstudium z. B. Versorgungstechnik, Umwelttechnik, technische Gebäudeausrüstung, Ausbildungsbefugnis im Schornsteinfegerhandwerk, Gebäudeenergieberater des Handwerks, Betriebswirt des Handwerks o. ä.). 9. Nachweis von Bezirksinhaberinnen / Bezirksinhabern, wenn der von ihnen geführte Betrieb in den letzten drei Jahren vor dem Datum dieser Ausschreibung nach DIN EN ISO 9001 und zertifiziert war. 10. Nachweis von Arbeitnehmerinnen / Arbeitnehmern im Schornsteinfegerhandwerk, wenn sie in den letzten drei Jahren vor dem Datum dieser Ausschreibung in einem nach DIN EN ISO 9001 und zertifizierten Schornsteinfegerbetrieb hauptberuflich beschäftigt waren. 11. Von Bezirksinhaberinnen / Bezirksinhabern eine Erklärung, dass bei positiver Entscheidung in diesem Bewerbungsverfahren die Aufhebung der aktuell geltenden Bestellung beantragt wird (nicht erforderlich, wenn die bisherige Bestellung gemäß 42 Satz 2 SchfHwG ohnehin nur bis zum 31. Dezember 2014 befristet ist). 12. Zustimmungserklärung zur Einholung einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister. 13. Erklärung darüber, ob innerhalb der letzten zwölf Monate gegen die Bewerberin / den Bewerber strafgerichtliche Verurteilungen ergangen sind, ein gerichtliches Strafverfahren anhängig ist oder ein anhängiges Ermittlungsverfahren bekannt ist. 14. Erklärung dahingehend, dass die Bewerberin / der Bewerber gesundheitlich geeignet ist, die Aufgaben und Pflichten einer bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin / eines bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers wahrzunehmen. 15. Zustimmungserklärung zur Einholung einer Auskunft aus dem Bundeszentralregister.
4 Von Bezirksinhaberinnen / Bezirksinhabern eine Einverständniserklärung zur Einsicht in die Personalakte, soweit die Bewerbung bei einer anderen als der aktuellen Bestellungsbehörde erfolgt. 17. eine Erklärung, ob und gegebenenfalls welche Aufsichtsmaßnahmen (Verweis bzw. Warnungsgeld) in den letzten zehn Jahren vor dem Datum dieser Ausschreibung verhängt worden sind bzw. ob und gegebenenfalls warum in diesem Zeitraum eine Bestellung zurückgenommen bzw. widerrufen bzw. aufgehoben wurde. Zur Abgabe der unter den Ziffern 11 bis 17 genannten Erklärungen ist der vorbereitete und als Anlage beigefügte Vordruck zu verwenden (Nichtzutreffendes kann in diesem Formular gestrichen werden). Bewerberinnen / Bewerber, die ihre Berufsqualifikation in einem anderen Mitgliedstaat der EU oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den EWR oder der Schweiz erworben haben, müssen darüber hinaus eine Bescheinigung der zuständigen Stelle ihres / seines Herkunftsstaates darüber vorlegen, dass ihnen die Ausübung des Gewerbes nicht, auch nicht vorübergehend, untersagt ist. Wird im Herkunftsstaat der Bewerberin / des Bewerbers eine solche Bescheinigung nicht ausgestellt, so kann die Bewerberin / der Bewerber auch eine Bescheinigung über die Abgabe einer Versicherung an Eides Statt oder, wenn es im Herkunftsstaat der Bewerberin / des Bewerbers eine Versicherung an Eides Statt nicht gibt, eine Bescheinigung über eine feierliche Erklärung vorlegen, die die Bewerberin / der Bewerber in ihrem / seinem Herkunftsstaat vor einer zuständigen Behörde, einer Notarin / einem Notar oder einer zur Entgegennahme der Erklärung befugten Berufsorganisation abgegeben hat. Die Bewerbung und die geforderten Erklärungen sind eigenhändig zu unterzeichnen. Die aufgeführten Unterlagen, die als Ablichtungen eingereicht werden können, dürfen mit Ausnahme von Zeugnissen o. ä. nicht älter als drei Monate sein. Den fremdsprachlich eingereichten Dokumenten ist eine deutsche Übersetzung beizufügen. Im Falle einer positiven Entscheidung sind die als Ablichtung eingereichten Nachweise vor der Bestellung auf Verlangen dem Landkreises Osnabrück im Original oder als beglaubigte Kopie vorzulegen. Bewerbungen, die nicht fristgerecht vorgelegt werden, sowie unvollständig eingereichte Bewerbungsunterlagen können nicht berücksichtigt und damit nicht in das Auswahlverfahren einbezogen werden. Die Auswahl zwischen den Bewerberinnen / Bewerbern erfolgt gemäß 9 Abs. 4 des SchfHwG nach ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung. Dafür wird die beigefügte Bewertungsmatrix zugrunde gelegt werden. Im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehende Kosten können nicht ersetzt werden. Dies gilt auch für Fahrtkosten und sonstige Aufwendungen im Zusammenhang mit einem Bewerbungsgespräch.
5 - 5 - Im Falle der Bestellung zur bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin / zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger werden Verwaltungskosten festgesetzt und zu entrichten sein Bei Interesse richten Sie Ihre Bewerbung bitte bis zum 10. Juli 2014 (Eingang bei der Behörde) an den Landkreis Osnabrück - Fachdienst Ordnung - Am Schölerberg Osnabrück Wenn Sie zusätzliche Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an Herrn Theiling (Tel.: 0541/ ; Fax: 0541/ ; Hans-Hermann.Theiling@lkos.de) Osnabrück, 17. Juni 2014
6 Bezirksbeschreibungen Bezirk OS/EL-5-02 Menslage Dieser Bezirk umfasst vollständig bzw. teilweise die Ortsteile Borg, Bottorf, Herbergen, Klein Mimmelage, Menslage, Schandorf und Wierup (Gemeinde Menslage), die Gemeinde Nortrup sowie die Stadt Quakenbrück ca Liegenschaften. Bezirk OS/EL-5-03 Quakenbrück Dieser Bezirk umfasst vollständig bzw. teilweise die Ortsteile Badbergen, Grönloh, Lechterke, Wehdel und Wohld (Gemeinde Badbergen) sowie die Stadt Quakenbrück ca Liegenschaften. Bezirk OS/EL-5-04 Bippen Dieser Bezirk umfasst vollständig bzw. teilweise den Ortsteil Hekese (Gemeinde Berge), die Ortsteile Lonnerbecke und Restrup (Gemeinde Bippen), die Ortsteile Ankum, Aslage, Holsten und Rüssel (Gemeinde Ankum), die Ortsteile Basum, Besten, Bockraden, Döthen und Eggermühlen (Gemeinde Eggermühlen), die Gemeinde Kettenkamp sowie die Gemeinde Nortrup ca Liegenschaften. Bezirk OS/EL-5-05 Badbergen Dieser Bezirk umfasst vollständig bzw. teilweise den Ortsteil Druchhorn (Gemeinde Ankum), die Stadt Bersenbrück, die Gemeinde Gehrde sowie die Gemeinde Badbergen ca Liegenschaften. Bezirk OS/EL-5-08 Bersenbrück Dieser Bezirk umfasst vollständig bzw. teilweise die Gemeinde Alfhausen, die Stadt Bersenbrück, die Gemeinde Rieste sowie die Ortsteile Hesepe und Sögeln (Stadt Bramsche) ca Liegenschaften. Bezirk OS/EL-5-09 Merzen Dieser Bezirk umfasst vollständig bzw. teilweise den Ortsteil Hollenstede (Stadt Fürstenau), die Gemeinde Merzen, die Gemeinde Neuenkirchen, die Gemeinde Voltlage sowie die Ortsteile Balkum und Ueffeln (Stadt Bramsche) ca Liegenschaften. Bezirk OS/EL-5-11 Bramsche II Dieser Bezirk umfasst vollständig bzw. teilweise die Ortsteile Achmer, Balkum, Bramsche, Epe und Hesepe (Stadt Bramsche) ca Liegenschaften. Bezirk OS/EL-5-13 Bramsche-Engter Dieser Bezirk umfasst vollständig bzw. teilweise die Ortsteile Engter, Evinghausen, Kalkriese, Lappenstuhl, Malgarten und Schleptrup (Stadt Bramsche) sowie die Ortsteile Schwagstorf und Venne (Gemeinde Ostercappeln) ca Liegenschaften. Bezirk OS/EL-6-01 Wallenhorst I Dieser Bezirk umfasst vollständig bzw. teilweise die Ortsteile Hollage, Rulle und Wallenhorst (Gemeinde Wallenhorst) sowie die Ortsteile Icker und Vehrte (Gemeinde Belm) ca Liegenschaften. Bezirk OS/EL-6-03 Belm Dieser Bezirk umfasst vollständig bzw. teilweise die Ortsteile Belm, Haltern, Powe und Vehrte (Gemeinde Belm) sowie den Ortsteil Haaren (Gemeinde Ostercappeln) ca Liegenschaften. Bezirk OS/EL-6-04 Ostercappeln Dieser Bezirk umfasst vollständig bzw. teilweise den Ortsteil Essenerberg (Gemeinde Bad Essen) sowie die Ortsteile Bakum, Föckinghausen, Gesmold, Holzhausen, Niederholsten, Oberholsten, Oldendorf, Wennigsen und Westerhausen (Stadt Melle) ca Liegenschaften. Bezirk OS/EL-6-05 Bohmte I Dieser Bezirk umfasst vollständig bzw. teilweise die Ortsteile Bohmte, Herringhausen und Hunteburg (Gemeinde Bohmte) ca Liegenschaften.
7 - 2 - Bezirk OS/EL-6-06 Bohmte II Dieser Bezirk umfasst vollständig bzw. teilweise die Ortsteile Bad Essen, Brockhausen, Harpenfeld, Heithöfen, Lockhausen, Rabber, Wehrendorf und Wimmer (Gemeinde Bad Essen), die Ortsteile Herringhausen, Bohmte und Stirpe-Oelingen (Gemeinde Bohmte) sowie die Ortsteile Hitzhausen und Schwagstorf (Gemeinde Ostercappeln) ca Liegenschaften. Bezirk OS/EL-6-07 Bad Essen Dieser Bezirk umfasst vollständig bzw. teilweise die Ortsteile Bad Essen, Barkhausen, Dahlinghausen, Eielstädt, Hördinghausen, Hüsede, Linne, Lintorf, Rabber und Wittlage (Gemeinde Bad Essen) ca Liegenschaften. Bezirk OS/EL-6-09 Bissendorf Dieser Bezirk umfasst vollständig bzw. teilweise den Ortsteil Remsede (Gemeinde Bad Laer), die Ortsteile Borgloh und Hilter a.t.w. (Gemeinde Hilter a.t.w.) sowie die Stadt Dissen atw ca Liegenschaften. Bezirk OS/EL-6-11 Melle II Dieser Bezirk umfasst vollständig bzw. teilweise den Ortsteil Büscherheide (Gemeinde Bad Essen) sowie die Ortsteile Barkhausen, Bennien, Buer, Bulsten, Düingdorf, Eicken-Bruche, Hustädte, Markendorf, Meesdorf, Sehlingdorf, Tittingdorf, Wehringdorf und Wetter (Stadt Melle) ca Liegenschaften. Bezirk OS/EL-6-12 Melle III Dieser Bezirk umfasst vollständig bzw. teilweise die Ortsteile Bruchmühlen, Döhren, Gerden, Groß Aschen, Holterdorf, Hoyel, Insingdorf, Krukum, Küingdorf, Neuenkirchen, Ostenfelde, Redecke, Riemsloh, St. Annen, Schiplage, Suttorf, Westendorf und Westhoyel (Stadt Melle) ca Liegenschaften. Bezirk OS/EL-6-14 Wellingholzhausen Dieser Bezirk umfasst vollständig bzw. teilweise die Ortsteile Altenmelle, Gerden, Handarpe, Himmern, Kerßenbrock, Niederschlochtern, Melle, Nüven, Oberschlochtern, Sondermühlen und Wellingholzhausen (Stadt Melle) ca Liegenschaften. Bezirk OS/EL-6-15 Dissen atw Dieser Bezirk umfasst vollständig bzw. teilweise den Ortsteil Müschen (Gemeinde Bad Laer), die Ortsteile Aschendorf, Bad Rothenfelde und Strang (Gemeinde Bad Rothenfelde) sowie die Ortsteile Aschen und Dissen atw (Stadt Dissen atw) ca Liegenschaften. Bezirk OS/EL-6-17 Glandorf Dieser Bezirk umfasst vollständig bzw. teilweise die Ortsteile Bad Laer, Hardensetten, Müschen und Winkelsetten (Gemeinde Bad Laer) sowie die Ortsteile Averfehrden, Glandorf, Schierloh, Schwege, Sudendorf und Westendorf (Gemeinde Glandorf) ca Liegenschaften. Bezirk OS/EL-6-18 Bad Iburg Dieser Bezirk umfasst vollständig bzw. teilweise die Ortsteile Bad Iburg, Glane, Sentrup und Ostenfelde (Stadt Bad Iburg) sowie die Ortsteile Bad Laer und Westerwiede (Gemeinde Bad Laer) ca Liegenschaften. Bezirk OS/EL-6-19 Hilter a.t.w./oesede Dieser Bezirk umfasst vollständig bzw. teilweise die Ortsteile Ebbendorf, Eppendorf, Hankenberge, Hilter a. T. W. und Wellendorf (Gemeinde Hilter a.t.w.) sowie die Ortsteile Dröper, Holsten-Mündrup und Kloster Oesede (Stadt Georgsmarienhütte) ca Liegenschaften. Bezirk OS/EL-6-20 Georgsmarienhütte I Dieser Bezirk umfasst jeweils teilweise die Ortsteile Oesede (Stadt Georgsmarienhütte) und Bad Iburg (Stadt Bad Iburg) ca Liegenschaften.
8 - 3 - Bezirk OS/EL-6-21 Georgsmarienhütte II Dieser Bezirk umfasst vollständig bzw. teilweise die Ortsteile Georgsmarienhütte, Harderberg, Malbergen und Oesede (Stadt Georgsmarienhütte) ca Liegenschaften. Bezirk OS/EL-6-23 Hagen a. T. W. Dieser Bezirk umfasst die komplette Gemeinde Hagen a. T. W. mit Ausnahme des Ortsteils Altenhagen und einiger Straßen im Ortsteil Natrup-Hagen ca Liegenschaften. Bezirk OS/EL-6-24 Hasbergen Dieser Bezirk umfasst vollständig bzw. teilweise den Ortsteil Natrup-Hagen (Gemeinde Hagen a. T. W.) sowie die Ortsteile Gaste, Hasbergen und Ohrbeck (Gemeinde Hasbergen) ca Liegenschaften. Bezirk OS/EL-6-25 Venne Dieser Bezirk umfasst vollständig bzw. teilweise die Ortsteile Nordhausen und Ostercappeln (Gemeinde Ostercappeln), den Ortsteil Haltern (Gemeinde Belm) sowie die Ortsteile Astrup, Grambergen, Jeggen, Krevinghausen, Natbergen, Schledehausen, Wissingen und Wulften (Gemeinde Bissendorf) ca Liegenschaften.
9 Name, Vorname Datum Bewerbung um die Tätigkeit als bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin / bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger (Öffentliche Ausschreibung des Landkreises Osnabrück vom 17. Juni 2014) Ich versichere, dass ich die handwerksrechtlichen Voraussetzungen zur selbständigen Ausübung des Schornsteinfegerhandwerks gemäß 9 Abs. 2 des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes (SchfHwG) besitze, über die für die Erfüllung der Aufgaben notwendigen Rechtskenntnisse verfüge, die erforderliche persönliche und fachliche Zuverlässigkeit besitze und zugleich gewährleiste, die Aufgaben und Pflichten den Rechtsvorschriften entsprechend zum Zweck der Erhaltung der Betriebs- und Brandsicherheit, des Umweltschutzes, der Energieeinsparung und des Klimaschutzes zu erfüllen, (bei ausländischen Bewerbern) meine Berufsqualifikation in (Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz) erworben habe und über die Kenntnisse der der deutschen Sprache verfüge, die für die Ausübung der ausgeschriebenen Tätigkeit erforderlich sind. Ich erkläre, dass ich als Bezirksinhaberin bzw. Bezirksinhaber bei positiver Entscheidung in diesem Bewerbungsverfahren die Aufhebung der vorhandenen Bestellung beantragt werde (nicht erforderlich, wenn die bisherige Bestellung gemäß 42 Satz 2 SchfHwG ohnehin nur bis zum 31. Dezember 2014 befristet ist), dass innerhalb der letzten zwölf Monate keine strafgerichtlichen Verurteilungen ergangen sind, kein gerichtliches Strafverfahren anhängig ist und mir ein anhängiges Ermittlungsverfahren nicht bekannt ist, dass ich die erforderliche gesundheitliche Eignung für die Erfüllung der Aufgaben und Pflichten einer bevollmächtigen Bezirksschornsteinfegerin / eines bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers besitze, dass ich als Bezirksinhaberin bzw. Bezirksinhaber mit der Einsicht in meine Personalakte einverstanden bin,
10 - 2 - dass in den letzten zehn Jahren vor dem Datum dieser Ausschreibung (keine) Aufsichtsmaßnahmen (Verweis bzw. Warnungsgeld) gegen meine Person verhängt wurden, meine Bestellung zur Bezirksschornsteinfegermeisterin / bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin bzw. zum Bezirksschornsteinfegermeister / bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger (nicht) zurückgenommen bzw. widerrufen bzw. aufgehoben wurde. Gegebenenfalls führe ich zu den verhängten Aufsichtsmaßnahmen und / oder zur Rücknahme bzw. zum Widerruf bzw. zur Aufhebung meiner Bestellung das Folgende aus: Der Einholung einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister und aus dem Bundeszentralregister stimme ich zu Unterschrift
11 Schornsteinfegerwesen, Ausschreibung von Kehrbezirken OS/EL im Rahmen der Wiederbewerbungsverfahren Matrix zur Bewertung der Bewerbungen Name:, geb.: Zwingend vorzulegende Unterlagen/Erklärungen ja nein Schriftliche Bewerbung Tabellarischer Lebenslauf Nachweis über das Vorliegen der Voraussetzungen zur Eintragung in die Handwerksrolle ( 7-9 HwO) Zeugnisse über die Gesellen- und die Meisterprüfung oder über gleichwertige Qualifikationen oder die nach 6 der EU/EWR- Handwerk-Verordnung vorzulegenden Unterlagen und Bescheinigungen Nachweise über die bisherigen Schornsteinfegertätigkeiten Bei der Bewerbung eines bbsf um einen anderen Kehrbezirk: Schriftliche Erklärung, dass für den Fall einer Bestellung die Aufhebung der vorhandenen Bestellung beantragt wird (nicht erforderlich, wenn die bisherige Bestellung nach dem SchfHwG bis befristet ist) Schriftliche Zustimmungserklärung zur Einholung einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister / Bundeszentralregister Schriftliche Erklärung, ob in den letzten 12 Monaten strafgerichtliche Verurteilungen ergangen sind, ein gerichtliches Strafverfahren anhängig ist oder ein anhängiges Ermittlungsverfahren bekannt ist Schriftliche Erklärung über die gesundheitliche Eignung Schriftliche Zustimmungserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte bei Kehrbezirksinhabern Schriftliche Erklärung, ob in den letzten 10 Jahren Aufsichtsmaßnahmen (Verweis / Warnungsgeld) verhängt wurden oder Entzug des Kehrbezirks erfolgt ist Bei Bewerbern, die ihre Berufsqualifikation in einem anderen MS der EU oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den EWR oder der Schweiz erworben haben: Bescheinigung der zuständigen Stelle des Herkunftsstaates, dass die Ausübung des Gewerbes nicht, auch nicht vorübergehend, untersagt ist. Hinweis: Sämtliche Anforderungen müssen erfüllt sein, um in die weitere Auswahl einbezogen werden zu können; vgl. bis zum gültige Verordnung über das Ausschreibungsverfahren und die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber um einen Kehrbezirk vom 8. Januar 2011 (Nds.GVBl. Nr. 1/2011 S.11)
12 Note Punkte Befähigung Gesellenprüfung zum Schornsteinfeger (Durchschnittsnote aus Note "Kenntnisprüfung" und Note "Fertigkeitsprüfung") Zwischenwerte werden abgerundet. Note / Punkte 1 = 2,0 2 = 1,5 3 = 1,0 4 = 0,5 Meisterprüfung zum Schornsteinfeger (Durchschnittsnote aus den Teilen I + II + III + IV) Zwischenwerte werden auf die nächst niedrigere Note abgerundet. Note / Punkte 1,0 = 7 1,5 = 6 2,0 = 5 2,5 = 4 3,0 = 3 3,5 = 2 4,0 = 1 Berufsspezifische Fort- und Weiterbildung in den letzten 7 Jahren (max. 20 P.). Berücksichtigt werden nur Maßnahmen mit mindestens 6 zusammenhängenden Unterrichtsstunden = 0,5 Punkte. Für die Teilnahme an dem Betriebsgründungslehrgang bzw. des Lehrganges zur Vorbereitung auf die Wiederbewerbung mit je mindestens 40 Unterrichtsstunden = 4 Punkte. (*1 - siehe Fußnote) Erfolgreich abgeschlossenes berufsbezogenes Hochschulstudium: Z.B. Versorgungstechnik, Umwelttechnik, techn. Gebäudeausrüstung = 4 Punkte Ausbildungsbefugnis im Schornsteinfeger-Handwerk = 3 Punkte Gebäudeenergieberater des Handwerks = 3 Punkte Betriebswirt des Handwerks = 3 Punkte Weitere besondere Zusatzqualifikationen mit Bezug zum Schornsteinfegerhandwerk z.b. Meister im Heizungsbau = 3 Punkte Gesamtpunktzahl Befähigung
13 *1) Teilnahmenachweise an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen in den Bereichen Fachwissen und Recht im Schornsteinfegerhandwerk haben mit schriftlichen Teilnahmebestätigungen unter Angabe der Zahl der Unterrichtsstunden, Lehrgangsdauer und der behandelten Themen zu erfolgen. Die Eignung und Qualität von Fortbildungsveranstaltungen der handwerklichen Fachverbände, Kammern, Behörden sowie Veranstaltern, deren Hauptziel es ist, Fortbildung anzubieten und deren Veranstaltungen produktneutral durchgeführt werden, wird unterstellt. Die Berücksichtigung von Veranstaltungen anderer Veranstalter bedarf im jeweiligen Einzelfall einer besonderen Prüfung. Fachliche Leistung/Berufserfahrung Tätigkeiten im Schornsteinfeger-Handwerk in den insgesamt letzten 15 Jahren vor der Veröffentlichung der Ausschreibung Berechnung: 0,0222 Punkte pro Monat x Faktor = Punkte / Meisterprüfung abgelegt am Maßgeblich ist der Zeitraum Monate Punkte Faktoren der Punkte für Tätigkeiten: - als selbstständiger Schornsteinfegermeister: x 4 - als angestellter Schornsteinfegermeister: x 3 - als selbständiger Schornsteinfegermeister ohne Kehrbezirk: x 3 - als angestellter Schornsteinfegergeselle: x 2 ggf. gesetzlich begünstigte Ausfallzeiten (z.b. Grundwehr- oder Zivildienst, Mutterschutz, Elternzeit, Pflegeurlaub) Bei der Bewerbung eines bbsf: Nachgewiesene Führung eines zertifizierten Betriebes nach DIN EN ISO 9001 und seit mind. 3 Jahre vor der Veröffentlichung der Ausschreibung für diesen Kehrbezirk = 4 Punkte Bei der Bewerbung eines Arbeitnehmers im Schornsteinfegerhandwerk: Nachgewiesene Hauptbeschäftigung in den letzten 3 Jahren vor Veröffentlichung der Ausschreibung für diesen Kehrbezirk in einem zertifizierten Betrieb nach DIN EN ISO 9001 und = 3 Punkte. Gesamtpunktzahl Fachliche Leistung/Berufserfahrung
14 Punkte Eignung und Befähigung auf der Grundlage des Bewerbungsgesprächs Rechtskenntnisse in Bezug auf die hoheitl. Aufgaben: 15 Punkte fachliche Kompetenz: 6 Punkte betriebswirtschaftliche Kompetenz: 6 Punkte persönliche / soziale Kompetenz: 7 Punkte Bei der Bewerbung eines bbsf: Erklärung, ob in den letzten 10 Jahren Aufsichtsmaßnahmen ergriffen oder eingeleitet wurden. Aufsichtsmaßnahmen: Für jeden Verweis: je nach Vorwurf - 1 bis 2 Punkte Abzug Für jedes verhängtes Warnungsgeld: je nach Vorwurf - 3 bis 7 Punkte Abzug Für einen Entzug des Kehrbezirks - 10 Punkte Abzug Gesamtpunktzahl aus Bewerbungsgespräch Punkte insgesamt
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