Abgeltungssteuerabkommen FL AT

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1 Abgeltungssteuerabkommen FL AT

2 Basics Abgeltungszahlung für Steuerpflichten in der Vergangenheit gem. Abkommen AT CH Pauschaler Steuersatz Erhebung an der Quelle Überweisung durch FL Steuerverwaltung an AT Finanzverwaltung Wahrung der Privatsphäre des Kunden AlternaLv: Übertragung von Kundendaten & Info s zu Vermögen und Erträge durch Finanzintermediär

3 Basics Steuersätze: zwischen 15 38% KünWige Kapitalerträge & gewinne = 25% Abkommen umfasst auch weltweite Kapitalvermögen von sämtlichen in FL verwalteten Vermögensstrukturen InkraWtreten des Abkommens: Voraussichtlich 01. Januar 2014

4 Behandlung von Vermögensstrukturen Sämtliche weltweiten Bankvermögen von in FL verwalteten Vermögensstrukturen beinhaltet Für Vergangenheit werden sämtliche Vermögensstrukturen transparent behandelt Für ZukunW werden Vermögensstrukturen in transparente & intransparente Strukturen unterschieden Transparent: auf künwige Kapitalerträge & gewinne eine Quellensteuer von 25% Intransparent: werden nur im Falle von Zuwendungen besteuert

5 Welche Vermögen sind erfasst? Geld und WertschriWenvermögen von österreichischen NutzungsberechLgten (direkt & indirekt) Direkt gehaltenes Vermögen: Sämtliche Vermögenswerte, die auf Konten bei FL Banken gehalten werden Indirekt gehaltenes Vermögen: Bei über Vermögensstrukturen gehaltenes Vermögen (bspw. SLWungen) sind Geld und WertschriWen weltweit betroffen

6 SLchtage Abkommen erfasst Vermögenswerte, die sowohl am 31. Dezember 2011 als auch bei InkraWtreten des Abkommens (wahrscheinlich 01. Januar 2014) bei einer FL Zahlstelle verwaltet wird.

7 GeschäWbeziehung nach InkraWtreten des Abkommens betroffen? Das Abkommen gilt auch für GeschäWsbeziehungen, die nach dem InkraWtreten des Abkommens aufgenommen werden

8 Unterscheidung transparente & intransparente SLWungen DefiniLon intransparente Vermögensstrukturen: 1. Weder SLWer noch BegünsLge noch diesen nahestehenden Personen sind Mitglieder im SLWungsrat oder einem Gremium mit Weisungsbefugnis gegenüber dem SLWungsrat 2. Diese Personen haben kein Abberufungsrecht des SLWungsrats 3. Es besteht kein ausdrücklicher oder konkluder Mandatsvertrag

9 Berechnung Abgeltungsbetrag für Vergangenheit Steuersatz wird beslmmt durch Vermögenshöhe sowie Dauer der Kundenbeziehung führt voraussichtlich zu einer effeklven Belastung von 15% 20% des Gesamtvermögens

10 ZukünWige Steuerbelastung Transparente Strukturen werden gleich behandelt wie Bankkonten analog zur österr. Kapitalertragssteuer wird eine Quellenst. Von 25% auf Zins und Dividendenerträge sowie Veräußerungsgewinne abgeführt Bei Intransparenten Strukturen unterliegen Vermögenswidmungen an die Struktur der Eingangssteuer ; bei Zuwendungen an BegünsLgte fällt eine Zuwendungssteuer von 25% an

11 Zahlstelle bei Vermögensstrukturen Treuhänder, TreuhandgesellschaWen und Träger einer Bewilligung nach Art. 180a PGR, soweit Mitglied des Verwaltungsorgans einer Vermögensstruktur

12 Verfolgung allfälliger Steuerdelikte nach Regularisierung möglich? Mit der Regularisierung gelten die einschlägigen Steuerpflichten der betroffenen Kunden für diese Vermögenswerte als abgegolten Kunden und deren FL Berater und deren Mitarbeitende können in Folge dafür nicht mehr strafrechtlich verfolgt oder finanziell hawbar gemacht werden.

13 Sind Trusts ebenfalls vom Abkommen erfasst? Für Vergangenheit sind sämtliche in FL verwaltete Vermögensstrukturen vom Abkommen erfasst, auch Trusts Sämtliche in FL verwalteten transparenten Vermögensstrukturen fallen zudem unter die laufende Besteuerung für die ZukunW BegünsLgte von DiscreLonary Trusts sind hingegen wie bisher verpflichtet, Zuwendungen, die sie erhalten, in ihrer persönlichen Steuererklärung zu deklarieren

14 Kontrolle der Einhaltung des Abkommens Durch FL Behörden periodisch kontrolliert Kontrolle durch inländ. WirtschaWsprüfer und RevisionsgesellschaWen & Berichterstamung an die FL Steuerverwaltung

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