DGfdB A 71. AfA-Tabelle für
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- Falko Klein
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1 AfA-Tabelle für, 404 Essen, Postfach , gestattet. März Essen, Postfach ; info@baederportal.com; Internet:
2 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung Allgemeine Grundsätze...2 Erläuterungen zur MA-Tabelle für das Badewesen e.v., 404 Essen, Postfach 401, gestattet. März Essen, Postfach ; info@baederportal.com; Internet: 2
3 , 404 Essen, Postfach , gestattet. 1 Einleitung Die Notwendigkeit einer eigenen MA-Tabelle für Bäder (AfA - Abschreibungssätze für Anlagegüter) ergibt sich aus den besonderen Belastungen für alle im Bad befindlichen Wirtschaftsgüter. Für die Verwaltungen wird die Kenntnis der Abschreibungssätze im Rahmen der Budgetierung künftig an Bedeutung gewinnen. Mit der zunehmenden Veränderung der deutschen Bäderlandschaft hin zu freizeitorientierten kommunalen Bädern, mit neuen, attraktiven Ausstattungsmerkmalen und vor dem Hintergrund der technischen Entwicklung, insbesondere in Bezug auf Haltbarkeit und Lebensdauer von Maschinen und Geräten, wurde eine Überarbeitung der alten AfA-Tabelle aus dem Jahr 19 erforderlich. Unter Beteiligung verschiedener Gremien der Deutschen Gesellschaft und der jeweiligen Wirtschaftsverbände wurde durch den die aktuelle erstellt, die alle neuen Entwicklungen im Bäderbau und in der Bädertechnik berücksichtigt. Die Freigabe durch das Bundesministerium der Finanzen erfolgte am 22. Mai Allgemeine Grundsätze Innerhalb des Gesamtvermögens der Bäderbetriebe spielen die Anlagewerte eine besondere Rolle. Das Anlagevermögen unterliegt der langfristigen Nutzung, dem Wertverzehr. Dieser Wertverzehr wird durch die Abschreibungen, die auch als Wertminderungen der Anlagen bezeichnet werden können, dargestellt. Abschreibungen haben als Kosten- und Aufwandsfaktor die Aufgabe, die im Wesentlichen durch technische und wirtschaftliche Abnutzung verursachte Wertminderung zu erfassen und nach ihrer Beanspruchung angemessen auf die Nutzungsdauer zu verteilen. Um die zeitliche Verteilung der Abschreibungen durchzuführen, verwendet man in der Praxis verschiedene Verfahren. Als überwiegend angewandte Methoden sind die linearen und degressiven zu nennen. Die Wahl der Abschreibungsmethode und ihrer Sätze können unterschiedlich ausfallen, je nachdem, ob es sich um die bilanzmäßigen Abschreibungen (handelsrechtliche Vorschriften) die steuerlichen Abschreibungen (steuerrechtliche Vorschriften) die kalkulatorischen Abschreibungen (Kostenrechnungsgrundsätze) handelt. Erläuterungen zur MA-Tabelle Dieser Sonderdruck enthält die aktuelle AfA-Tabelle 199. Sie gilt für alle Anlagegüter, die nach dem angeschafft oder hergestellt worden sind. Für alle anderen, vor diesem Zeitpunkt angeschafften oder hergestellten Anlagegüter, gilt die AfA-Tabelle von 19, die im zweiten Teil abgedruckt ist. Die den Tabellen vorangestellten Vorbemerkungen des Bundesfinanzministeriums gelten ausschließlich für die jeweilige AfA-Tabelle. Die jeweils angegebene Nutzungsdauer schließt die wirtschaftliche und die technische Abnutzung ein. Es sind die üblichen Betriebsverhältnisse bei normaler Pflege und Instandsetzung der Anlagegüter zugrunde gelegt. Der in der Tabelle angegebenen Nutzungsdauer sind die entsprechenden Rahmensätze der linearen Abschreibung gegenübergstellt. Aus Vereinfachungsgründen sind die Abschreibungssätze auf- oder abgerundet. Es bleibt dem Betrieb unbenommen, die Sofortabschreibung des 6 Abs. 2 EStG für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die der Abnutzung unterliegen und einer selbstständigen Bewertung und Nutzung fähig sind, in Anspruch zu nehmen. Die Möglichkeit der Sofortabschreibung ist auf Wirtschaftsgüter beschränkt, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten ohne Mehrwertsteuer derzeit 4,00 für das einzelne Wirtschaftsgut nicht übersteigen. Die neuen Abschreibungssätze sind Rahmensätze. Betriebsbedingte Verhältnisse können auch zu außerhalb des Rahmens liegenden Nutzungsdauern und Abschreibungssätzen führen, die jedoch mit der Finanzbehörde abgestimmt werden sollten Vorbemerkungen des Bundesministeriums der Finanzen a) Allgemeine Vorbemerkungen Hinweis auf die Vorbemerkungen zu den "AfA-Tabellen für verschiedene Wirtschaftszweige" und zwar zur Tabellenspalte 2 auf Ziffer 1, zur Tabellenspalte auf Ziffer bis, zur Tabellenspalte 4 auf Ziffer 2, zum folgenden Hinweis unter b) auf Ziffer 4. b) Besondere Vorbemerkungen nur für diesen Wirtschafts- März Essen, Postfach ; info@baederportal.com; Internet:
4 zweig Die in den Heil-, Kur- und Sportbädernbranchenüblichen Einflüsse von Nässe, Mineralwässern und Säuren sowie Kälte- und Hitzeeinwirkungen sind bei der Ermittlung der Nutzungsdauern berücksichtigt. Die Nutzungsdauer für Süßwasserbehälter ist der AfA- Tabelle für die Energie- und Wasserversorgung zu entnehmen (Lfd. Nr., in der Tabelle mit *) gekennzeichnet). c) Tabellenabschluss Die Tabelle gilt für alle Anlagegüter, die nach dem angeschafft oder hergestellt worden sind. Die Tabelle gilt für alle folgenden Wirtschaftszweige: Saunas und Dampfbäder (ohne medizinische Bäder) Wannen- und Brausebäder (ohne medizinische Bäder) Sporteinrichtungen sonstige Einrichtungen des Gesundheitswesens, 404 Essen, Postfach , gestattet. März Essen, Postfach ; info@baederportal.com; Internet: 4
5 Lfd. Nr Anlagegüter Nutzungsdauer (ND) in Jahren Linearer AfA-Satz v. H Akkumulatoren Batterien Ladestationen 2 Alarm-, Notruf- und Feuermeldeanlagen Apparate, Geräte und Anlagen für therapeutische Zwecke 4 Atmungsgeräte Aufsichtstürme in Freibädern Bade- und Kurmittelhäuser, Hallenbäder (massiv) für Thermal-/Mineralsolebäder, Heil- und Kurbäder und Soleinhalationen für sonstige medizinische Bäder und Hallenbäder Bade- und Umkleidekabinen, in Badehäuser eingebaut massiv Montagekonstruktionen Badewannen Becken Schwimm- und Badebecken für Mineral- und Solebäder.1.2 Behälter für Thermal- oder Solewasser*) aus Beton oder Mauerwerk aus Stahl Behandlungstische, Liegen, 404 Essen, Postfach , gestattet Betontischtennisplatten Brause- und Waschanlagen (einschl. Handbrausen und Handwaschbecken Bräunungseinrichtungen Brunnen Rohrbrunnen Schachtbrunnen (Beton oder Mauerwerk) März Essen, Postfach ; info@baederportal.com; Internet:
6 Lfd. Nr Anlagegüter Nutzungsdauer (ND) in Jahren Linearer AfA-Satz v. H Bunker und Gruben Chlorgasalarmanlagen 1 Badewasserdesinfektionsanlagen 19 Dusch-Katheder Fernsprechzentralen mit Anschlüssen 21 Flächen-Desinfektionsanlagen 22 Gymnastik- und Fitnessgeräte 2 Kassenanlagen (z.b. Kassenautomaten, Ein- und Ausgangskontrolle) 24 Kleiderspinde 2 Lautsprecher- und Musikanlagen 26 Spezialliegen (elektrisch oder hydraulisch verstellbar) 2 Luftkompressoren und Gebläse 2 Markisen 29 Notbeleuchtungsanlagen 0 Notstromaggregate 1 1 Packungsaufbereitungsgeräte und Packungswarmhalteschränke, 404 Essen, Postfach , gestattet Packungskühltische Personenwaagen Pumpen Kreiselpumpen mit Motoren Unterwasserpumpen Reinigungsgeräte Hochdruckreiniger/Unterwassersauger Reklame-Transparente März Essen, Postfach ; info@baederportal.com; Internet: 6
7 Lfd. Nr Anlagegüter Nutzungsdauer (ND) in Jahren Linearer AfA-Satz v. H Rohrleitungen für Mineral- und Thermalwasser sowie für Sole.1.2 Saunaanlagen Saunakabinen Blockhaussauna Schwimmsport- und Spielgeräte 40 Solarabsorberanlagen 41 Sprunganlagen aus Stahl und Stahlbeton, ohne Sprungbretter Sprungbretter, komplette 4 Strandkörbe 44 Transformatoren und elektrische Anlagen 4 Trennleinen 46 Tribünenanlagen 4 Uhrenanlagen, Anzeigetafeln 4 Unterwasserdruckstrahlmassageanlagen 49 Unterwasserscheinwerfer 0 Warmhalteschränke, 404 Essen, Postfach , gestattet Wasseraufbereitungsanlagen aus Beton aus Stahl aus GFK Wasserballfelder und -tore Wasserenthärtungsanlagen Wasserleitungen Kaltwasserleitungen Warmwasserleitungen für Warmwasser bis C für Warmwasser über C März Essen, Postfach ; info@baederportal.com; Internet:
8 Lfd. Nr Anlagegüter Nutzungsdauer (ND) in Jahren Linearer AfA-Satz v. H Wasserrutschen 6 Wärmerückgewinnungsanlagen 1 Wäschewarmhalteschränke Whirlpool 9 Zeitmessanlagen, 404 Essen, Postfach , gestattet. März Essen, Postfach ; info@baederportal.com; Internet:
AfA-Tabelle für den Wirtschaftszweig "Heil-, Kur-, Sport- und Freizeitbäder" BMF-Schreiben vom 10. April 1995 - IV A 8 - S 1551-85/95 -
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