Gemeindeintegrierte Heimversorgung im Landkreis Ravensburg
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- Robert Engel
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1 Gemeindeintegrierte Heimversorgung im Landkreis Ravensburg Gliederung Gliederung einfügen 1
2 Versorgungsregion Landkreis Ravensburg Landkreis Ravensburg qkm EW Berlin 892 qkm EW Kißlegg Ravensburg Wangen Isny Ravensburg Gemeindepsychiatrischer Verbund Ziele des GPV: Gemeindeintegrierte Versorgung aller psychisch kranken Menschen der Region Versorgung der betroffenen Personen entsprechend ihrem individuellen Hilfebedarf Vorraussetzungen: Aufhebung der Trennung zwischen ambulanter und stationärer Versorgung Verbindliche Kooperation aller Leistungserbringer und Einrichtungsträger, Kostenträger, Betroffenen und Angehörigen Festlegung auf eine gemeinsame Versorgungsverpflichtung Konsensprinzip bei Entscheidungen 2
3 GPV: Struktur und Aufgaben Arbeitsgemeinschaft GPV Federführung: Landkreis Betroffene und Angehörige Einrichtungsträger/Anbieter von Diensten Kostenträger Zielfestlegung Arbeitsaufträge Dokumentation des Leistungsgeschehens Sozial- und Gesundheitsberichterstattung Landkreis Ravensburg Arkade e.v. Einrichtungsübergreifende Stabsstelle Sozialpsych. Dienst Sozialplanung Steuerung Betreutes in Definition von Standards Familien Wohnheim Ambulant Betreutes Trägergemeinschaft GPV Federführung: Einrichtungsträger Arkade-Pauline13 ggmbh Berufsbegleitender Dienst Bruderhausdiakonie Koordinatorin Wohnheim Ambulant Betreutes Hilfeplankonferenz Zentrum für Evangelische Psychiatrie Die Heimstiftung Weissenau Stephanuswerk Klinik f. Berichterstattung Allgemeinpsychiatrie (Teilnahme ohne Stimmrecht) Institutsambulanz Fachpflegeheim Wohnheim Ambulant Betreutes Psych. Pflegedienst Ambulant Umsetzung der Versorgungsverpflichtung fallbezogene Hilfe- und Maßnahmeplanung WfbM WfbM WfbM Vertreter der Träger/Dienste fallbezogen:klient/koord. Bezugsperson Kostenträger Hilfeplankonferenz: Aufnahmeverfahren Klient Komplementärer Dienst/Einrichtung im GPV Klinik Dienst/Einrichtung außerhalb des GPV Hilfeplanung nach IBRP Informationsgespräche bei Einrichtungen/Diensten Einverständniserklärung Schweigepflichtenbindung Anfrage an Koordinatorin Anmeldung bei der Koordinatorin 3
4 Hilfeplankonferenz: Grundsätze Umsetzung der Versorgungsverpflichtung: d.h. kein Ausschluss von Personen wegen Art oder Schwere der Beeinträchtigungen Beachtung der regionalen Zuständigkeit Einheitliche Hilfeplanung auf der Grundlage des Integrierten Rehabilitations- und Behandlungsplans (IBRP) Hilfeplanung mit dem Klienten unter Einbezug wichtiger Bezugspersonen seines sozialen Umfeldes Auszug aus der Geschäftsordnung der HPK: 6.1 Die beteiligten Dienste und Einrichtungen beachten bei der Falldiskussion den Grundsatz, dass keine Hilfe suchende Person im Sinne der Definition nach 4.1 auf Grund der Schwere ihrer Beeinträchtigungen von der Versorgung innerhalb des GPV ausgeschlossen werden darf. Vor der Kündigung eines Heim-, Werkstätten-, oder Betreuungsvertrags durch den Leistungserbringer bedarf es daher der Vorstellung des Klienten in der Hilfeplankonferenz, sofern nach Maßnahmebeendigung ein Hilfebedarf erkennbar weiter besteht. 6.2 Die Autonomie der beteiligten Leistungserbringer hinsichtlich Aufnahmeentscheidungen bleibt unberührt. Sie verpflichten sich, diese im Sinne des Absatzes 6.4 auszuüben und ihre Entscheidungen in der HPK zu begründen. GPV: Betreuungsstruktur und Kosten (1) SpDi (ganzjährig) Amb. Betreutes Betreutes in Familien Häusliche Pflege (SGB XI + V) in ambulanter Versorgung Wohnheime davon gemeindeintegriert in komplementärer Betreuung Klienten Kosten in Mio 379 0, , , , , Quelle: BADO GPV
5 GPV: Betreuungsstruktur und Kosten (2) 379 N=770 Personen 4, , ,8 66 0,7 SpDi (ganzjährig) Amb. Betreutes Betreutes in Familien Häusliche Pflege (SGB XI + V) Wohnheime Quelle: BADO GPV 2006 Heimplätze im GPV 145 Klienten in Wohnheimen im GPV davon 120 gemeindeintegriert Landkreis Ravensburg Stabsstelle Sozialplanung Arkade e.v. Sozialpsych. Dienst Betreutes in Familien Arkade-Pauline13 ggmbh Berufsbegleitender Dienst Bruderhausdiakonie Zentrum für Psychiatrie Die Weissenau Klinik f. Allgemeinpsychiatrie Institutsambulanz Evangelische Heimstiftung Stephanuswerk Fachpflegeheim Wohnheim Wohnheim Wohnheim Ambulant Betreutes Ambulant Betreutes Ambulant Betreutes Psych. Pflegedienst Ambulant WfbM WfbM WfbM 5
6 Wohn- und Pflegeheim Weissenau Bereich Eingliederungshilfe Bereich psychiatrische Fachpflege WG 3 WG 2 WG 1 WG 4 WG 5 WG 6 21 Plätze 19 Plätze 26 Plätze 20 Plätze 20 Plätze 20 Plätze 2003 Bodenseekreis 2005 Wangen 2000 Dezentralisierung Ravensburg Schillerstraße 1a Schillerstraße 1b Goethestraße Wagnerstraße Lessingstraße 5 Plätze 5 Plätze 5 Plätze 4 Plätze 7 Plätze 1 Wohneinheit 2 Plätze 1 Wohneinheit 3 Plätze Wohn- und Pflegeheim Weissenau 2007 Bereich Eingliederungshilfe Bereich Fachpflege 66 Plätze gemeindeintegriert dezentral 60 Plätze Zentrum für Psychiatrie Weissenau WG 3 Bodenseekreis 21 Plätze WG 2 Wangen 19 Plätze WG 1 Ravensburg 26 Plätze WG 4 20 Plätze WG 5 20 Plätze WG 6 20 Plätze 6
7 Merkmale der Wohnformen zentral dezentral auf dem Klinikgelände Ort in der Gemeinde untypische Wohneinheiten (bis zu über 20 Personen) Größe typische Wohneinheiten (1 bis 5 Personen) Fremdbestimmung stationäre Betreuungsform Abhängigkeit von zentralen Diensten Organisation Selbstbestimmung ambulante Betreuungsform autonome Entscheidung über Nutzung von Diensten institutionszentriert personenzentriert Außenwohngruppe vs. Dezentrales Heim Außenwohngruppe Dezentrales Heim in der Gemeinde nicht definiert Angebot für ausgewählte Klienten (Ausschlusskriterien) Ort Größe Personenkreis in der Gemeinde typische Wohneinheiten Angebot für alle psychisch behinderten Menschen (keine Ausschlusskriterien) Dezentrale Heimversorgung heißt Verlagerung der Hilfen an Orte, die nicht künstlich geschaffen sind und die auch genützt würden, wenn die Person keine besonderen Unterstützungsbedarfe hat. (Ingmar Steinhart 2006) 7
8 Systemsprenger Als Systemsprenger gelten psychisch kranke Menschen, bei deren Versorgung besondere Risiken entweder für sie selbst, für Mitbewohner und Mitarbeiter der Einrichtung oder für die Nachbarschaft unterstellt werden. In Heimen für psychisch kranke Menschen finden sich gehäuft Klienten - mit aggressiven Durchbrüchen, - mit schweren Angststörungen, - mit Suizidversuchen in der Vorgeschichte, - mit der Doppeldiagnose Psychose und Sucht, - die ehemals forensisch untergebracht waren, - die sich häufig selbst verletzten, - die sich nicht an Absprachen halten können, - mit ausgeprägten Defiziten bei der Selbstversorgung Der gewollte Verzicht auf den Ausschluss bestimmter Klienten macht im Kontext eines dezentralen Betreuungskonzepts mit wesentlich verkürzten Präsenzzeiten des Personals einen Paradigmenwechsel in der Betreuung und ein radikales Umdenken der Mitarbeiter notwendig: Paradigmenwechsel der Betreuung Dezentrale, personenzentrierte Wohn- und Betreuungsform Integration Autonomie verhandeln Hoffnungslosigkeit der Klienten Hilflosigkeit des Systems diktieren Kontrolle Desintegration (geschlossene Einrichtung) Zentrale, institutionszentrierte Wohn- und Betreuungsform 8
9 Wandel des professionellen Selbstverständnisses zentral dezentral Fremdbestimmung des Klienten Kontrolle Behandlung des Klienten Gespräch über den Klienten personelle Dauerpräsenz Bestimmung über alle Lebensbereiche Rolle des Hausherrn Fixierung auf professionelle Hilfen Selbstbestimmung des Klienten Vertrauen Verhandlung mit dem Klienten Gespräch mit dem Klienten intensive Auseinandersetzung Förderung in bestimmten Lebensbereichen Rolle des Gastes Einbeziehung nicht-professioneller Hilfen Erweiterung der professionellen Kompetenz Die Aufgabe der Kontrolle auf der Ebene der Präsenz und der Struktur setzt voraus: Erweiterung der professionellen Kompetenz des einzelnen Mitarbeiters hinsichtlich: Empathie Empowerment Gesprächstechniken Auftragsklärung Aushandeln und Formulieren von Hilfeplänen Qualitäts- und Effizienzkontrolle der Hilfeplanung und Hilfeleistung 9
10 Ressourcen und Probleme berufsspezifischer Rollen Gesundheits- und Krankenpfleger handlungs- und entscheidungsorientiert Umsorgen statt Empowerment Heilerziehungspfleger pädag. orientierte Ethik des Helfens normative pädag. Orientierung Sozialarbeiter/Psychologen reflexiv orientierte Helferbeziehung handlungs-/entscheidungsgehemmt Rolle und Aufgaben der Leitungsebenen Heimleitung Verbreiten von Zuversicht Konkretisierung der konzeptionellen Vorgaben Transparenz hinsichtlich der Erwartungen und Anforderungen aktive Anleitung und Unterstützung der Wohngruppenleitung Wohngruppenleitung Legitimation des Handelns sicherstellen aktive Anleitung und Unterstützung der Mitarbeiter Modell sein hinsichtlich der Umsetzung der Konzeption Transparenz hinsichtlich der Erwartungen und Anforderungen 10
11 Standards als Navigationshilfe Rolle der koordinierenden Bezugsperson Erstellung der Hilfeplanung Unterstützung bei Haushaltstätigkeiten Wohngruppenmanagement Umgang mit Suchtproblemen Umgang mit Aggressivität Umgang mit Suizidalität Anforderungsprofil an Mitarbeiter Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen Entscheidungsfreudigkeit auch alleine und ohne Rücksprache Fachkompetenz und gefestigte Persönlichkeit ausgeprägte Fähigkeit Autonomie der Klienten zu respektieren Fähigkeit zur Selbstreflexion und Kritikfähigkeit Flexibilität hinsichtlich der Arbeitsabläufe Prioritäten setzen 11
12 Einsatzplanung der Pflegepersonen Buchtitel Bonn Psychiatrie-Verlag 190 Seiten, 19,90 12
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