Grundbegriffe des Arbeitsrechts

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1 1. Grundlagen des Arbeitsrechts a) Rechtsquellen b) Der Anwendungsbereich des Arbeitsrechts 2. Anbahnung und Begründung des Arbeitsverhältnisses 3. Kündigungsschutz 4. Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis 5. Rechtsfolgen von Pflichtverletzungen und Leistungsstörungen 6. Befristung und Aufhebungsvertrag 7. Fragen der Rechtsdurchsetzung im Arbeitsverhältnis 22./29. Oktober 2009, Nr. 2 Grundbegriffe des Arbeitsrechts Arbeitsvertrag Arbeitgeber_in Arbeitnehmer_in Arbeitnehmerähnliche Person Beschäftigte Unternehmen 22./29. Oktober 2009, Nr. 3 Vorliegen eines Arbeitsvertrags (I) Privatrechtliches Verhältnis Gegenseitiger Dienstvertrag 611 BGB Persönliche Abhängigkeit maßgeblich: wirklicher Geschäftsinhalt 22./29. Oktober 2009, Nr /29. Oktober 2009 S. 1

2 Vorliegen eines Arbeitsvertrags (II) Privatrechtliches Verhältnis Gegenseitiger Arbeit nicht auf Grund familienrechtlicher Beziehung Dienstvertrag Abgrenzung zum Werkvertrag Arbeit nicht auf Grund eines mitgliedschaftlichen Verhältnisses Persönliche Abhängigkeit Abgrenzung des abhängigen vom selbstständigen Dienstvertrag Abgrenzung: Organmitglieder juristischer Personen 22./29. Oktober 2009, Nr. 5 Die persönliche Abhängigkeit im Arbeitsverhältnis BAG-Rechtsprechung und h.l.: Abgrenzung 84 I 2 HGB Eingliederung in eine vom AG vorgegebene Arbeitsorganisation; zeigt sich in: Weisungsgebundenheit in örtlicher, zeitlicher und/oder inhaltlicher Hinsicht Vgl. Direktionsrecht 106 I GewO maßgeblich wirklicher Geschäftsinhalt nicht Bezeichnung Topische Auslegungsmethode 22./29. Oktober 2009, Nr. 6 Begriff des Arbeitsverhältnisses nach Wank Arbeitnehmer im Vergleich mit Unternehmer : Fremdnützigkeit oder freiwillige Übernahme unternehmerischer Verantwortung zu Gunsten unternehmerischer Gewinnchancen? Aspekt der Ausgewogenheit von Chancen und (Unternehmer-)Risiken Wirtschaftliche Gesamtsituation maßgeblich Schutzzweckbezogene teleologische Überlegungen 22./29. Oktober 2009, Nr /29. Oktober 2009 S. 2

3 Arbeitnehmerähnliche Person Wirtschaftliche Abhängigkeit Tätigkeit auf Grund von Dienst- oder Werkverträgen (vgl. 12a TVG) überwiegend für eine Person/ein Unternehmen tätig für Erwerbseinkommen auf Tätigkeit für eine Person/ ein Unternehmen angewiesen (vgl. auch 12a TVG) Soziale Schutzbedürftigkeit wie Arbeitnehmer/in Tätigkeit wird in Person erbracht (vgl. 12a TVG) keine unternehmerischen Chancen auch: EinfirmenvertreterInnen; Heimarbeit 22./29. Oktober 2009, Nr. 8 Grundbegriffe des sozialen Schutzes im Erwerbsleben: Arbeitnehmerbegriffe (1) ArbeitnehmerIn Arbeitnehmerähnliche Person Siehe auch: Beschäftigte nach 6 I AGG Persönliche Abhängigkeit und Fremdbestimmung, insbesondere: Eingliederung in die Arbeitsorganisation und Weisungsgebundenheit Wirtschaftliche Abhängigkeit und soziale Schutzbedürftigkeit; auch: Einfirmenvertreter/innen; Heimarbeiter/innen 22./29. Oktober 2009, Nr. 9 Grundbegriffe des sozialen Schutzes im Erwerbsleben: Arbeitnehmerbegriffe (2) Selbstständige Arbeitnehmerähnliche Selbständige ( 2 Nr. 9 SGB VI) Selbständigkeit insbesondere in der Arbeitstätigkeit und Arbeitszeit ( 84 I 2 HGB) Wirtschaftliche Abhängigkeit von einem Auftraggeber; beschäftigen selbst keine ArbeitnehmerInnen 22./29. Oktober 2009, Nr /29. Oktober 2009 S. 3

4 Arbeitnehmerbegriffe und ihre Rechtsfolgen Arbeitnehmer alle arbeitsrechtlichen Vorschriften Relevanz für arbeitsrechtliche Schwellenwerte Kranken-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung Ich- AG Rentenversicherung 2 Nr. 9 SGB VI Arbeitnehmerähnliche Selbständige nach SGB IV Arbeitnehmerähnliche Personen 12a TVG, 2 S. 1 BUrlG, 6 AGG, 5 I 2 ArbGG, /29. Oktober 2009, Nr. 11 Typische Probleme des Arbeitnehmerbegriffs Abgrenzung zwischen Schein -Selbstständigkeit und (abhängiger) Selbstständigkeit: Selbstständiger Dienstvertrag insbesondere bei Diensten höherer Art Unterscheide fachliche Weisungsfreiheit und Arbeitnehmereigenschaft! Werkvertragliche Auftragsvergabe Ausübung von Leitungs- und Arbeitgeberfunktionen ( Leitende Angestellte nach 5 Abs. 3 BetrVG) vertretungsberechtigte Organe juristischer Personen ( 5 Abs. 2 Nr. 1 und 2 BetrVG, 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG) 22./29. Oktober 2009, Nr. 12 Typische Fallgruppen der Scheinselbstständigkeit Freie Mitarbeiter/innen Honorarkräfte Versicherungsvermittler/innen Sub-Unternehmer/innen ( Solo-Selbstständige ) Franchise-Nehmer/innen 22./29. Oktober 2009, Nr /29. Oktober 2009 S. 4

5 Beschäftigung ohne Arbeitsverhältnis im Sozialrecht 16d SGB II: Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigungen (auch: 1-Euro-Verträge ) 74 SGB V/28 SGB IX: Wiedereingliederung nach Krankheit Arbeitgeberleistungen sind im Zweifel Zuschuss zum Krankengeld 22./29. Oktober 2009, Nr. 14 Arbeitgeber/in ist, wer die Dienstleistung des Arbeitnehmers kraft des Arbeitsvertrages fordern kann; spartner des Arbeitnehmers. Siehe auch 613a BGB (Betriebsübergang): Automatischer Eintritt eines Betriebsübernehmers in den Arbeitsvertrag 22./29. Oktober 2009, Nr. 15 Juristische Formen doppelter Arbeitgeberstellung a) Arbeitnehmer-Ausleihe z.b. vorübergehende Versetzung/Entsendung Sondersituation im Konzern Sondersituation nicht gewerbsmäßig b) Zeitarbeit, Arbeitnehmerüberlassung AN ist nur zum Zweck des Ausleihens eingestellt c) Fremdfirmenarbeit, Subunternehmen Werk-/Dienstvertrag zwischen zwei selbstständigen Unternehmen Übertragung der Weisungsbefugnis? 22./29. Oktober 2009, Nr /29. Oktober 2009 S. 5

6 Fremdfirmen/Subunternehmen Fremdfirma/ Subunternehmen = Arbeitgeber Werkvertrag Auftragnehmer Arbeitsvertrag + Weisungsrecht Arbeitsleistung 22./29. Oktober 2009, Nr. 17 Die Arbeitgeberstellung bei der Leiharbeit VerleiherIn = Arbeitgeber AN-Überlassungs- EntleiherIn Arbeitsleistung/ Weisungsrecht 22./29. Oktober 2009, Nr. 18 Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) Erlaubnispflicht 1-8, 15 AÜG VerleiherIn Vorgaben 9, 12, 15a AÜG AN-Überlassungs- EntleiherIn Vorgaben 9-11, 13, 14 AÜG Arbeitsleistung 22./29. Oktober 2009, Nr /29. Oktober 2009 S. 6

7 Das AÜG VerleiherIn Erlaubnis AN-Überlassungs- EntleiherIn schriftlich leistung 22./29. Oktober 2009, Nr. 20 Die Reform von 2003 vor 2003 seit 2003 Vermittlungsmonopol der BA Höchstdauer der Überlassung Wiedereinstellungsverbot Arbeitsvertrag darf nicht auf die Dauer des Einsatzes befristet werden ( Synchronisationsverbot ) Arbeitsbedingungen/Entgelt richten sich nach Verleiher Vermittlungsorientierte Leiharbeit möglich unbegrenzte Überlassungsdauer Wiedereinstellungsverbot aufgehoben Synchronisationsverbot aufgehoben Einführung des tarifdispositiven Equal-Pay-Prinzips (Arbeitsbedingungen des Entleihers) 22./29. Oktober 2009, Nr /29. Oktober 2009 S. 7

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