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1 SchwErPunkt S O M M E R S E M E S T E R 2013 INFO info@fsjura.org

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4 Vorwort LIEBE LESERINNEN UND LESER, auch in diesem Semester haben wir einen Überblick mit vielen Informationen über das weit gefächerte Angebot unserer Fakultät für Euch zusammengestellt. Hoffentlich verhilft es Euch zu der richtigen Entscheidung bei der Qual der Schwerpunktwahl, die Euch im zweiten Abschnitt der juristischen Ausbildung auf dem Weg zum ersten Staatsexamen erwartet. Die Infobroschüre wäre nicht möglich gewesen ohne den tatkräftigen Einsatz der Schwerpunktverantwortlichen und ihren Mitarbeitern, sowie von Frau Dr. Barkey-Heine. Dafür danken wir Ihnen herzlich! Viel Erfolg im Schwerpunktstudium wünscht Euch EURE FACHSCHAFT Hinweis: Für weitergehende Informationen beachtet bitte auch die Meldungen und Angaben auf der Homepage des Prüfungsamtes.

5 Inhalt Allgemeine Informationen zur Schwerpunktbereichsprüfung 1 SB 1 Wirtschaft und Unternehmen 3 SB 2 Arbeits- und Sozialrecht 13 SB 3 Informations-, Telekommunikations-, und Medienrecht 19 SB 4 Internationales und Europäisches Recht und Internationales Privatrecht 23 SB 5 Rechtsgestaltung und Streitbeilegung 29 SB 6 Staat und Verwaltung 35 SB 7 Kriminalwissenschaften 41 SB 8 Steuerrecht 47 Ansprechpartner 53 Zertifikate und Zusatzausbildungen 56 Allgemeine Informationen zu den Seminaren der Schwerpunktbereiche 63 Notenverteilung vergangener Semester 64 Impressum 66

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7 ALLGEMEINE FRAGEN Wann wird sie abgelegt? Die Schwerpunktbereichsprüfung wird nach der Zwischenprüfung und in der Regel vor der staatlichen Pflichtfachprüfung abgelegt. Was hat sie mit dem 1. Staatsexamen zu tun? Die Schwerpunktbereichsprüfung bildet mit der staatlichen Pflichtfachprüfung die Note für die Erste juristische Prüfung im Verhältnis 30:70 ( 2 Abs. 1 und 29 JAG). Wie lange dauert sie? Die Schwerpunktbereichsprüfung erstreckt sich über zwei Semester und wird studienbegleitend in der Regel im 5. und 6. Fachsemester abgelegt. Sie beendet den zweiten Studienabschnitt. 1 Was für einen Zweck hat sie? Zweck der universitären Schwerpunktbereichsprüfung ist es festzustellen, ob der Prüfling vertiefte Kenntnisse in einem Teilgebiet des Rechts und dessen Grundlagen erworben hat. Wer wird zugelassen? ( 24 PrüfO) Zur Schwerpunktbereichsprüfung wird zugelassen, wer die Zwischenprüfung im rechtswissenschaftlichen Studium an der Westfälischen Wilhelms-Universität bestanden hat ( 20). Wer die Zwischenprüfung an einer anderen Universität im Geltungsbereich des Grundgesetzes bestanden hat, wird zur Schwerpunktbereichsprüfung nur zugelassen, wenn er das Bestehen mindestens einer häuslichen Arbeit nachweisen kann. Wer die Schwerpunktbereichsprüfung an einer anderen deutschen Universität öfter als einmal versucht und nicht bestanden hat, wird zu Teilprüfungen der Schwerpunktbereichsprüfung nicht zugelassen. Was beinhaltet sie? ( 26 PrüfO) Die Schwerpunktbereichsprüfung umfasst Vorlesungen und Klausuren in Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen des jeweiligen Schwerpunktbereichs im Umfang von 12 SWS (18 Credits), Vorlesung und Klausur in einem zum Schwerpunktbereich gehörenden Grundlagenfach im Umfang von 2 SWS (3 Credits) und ein Seminar im Umfang von 3 SWS (9 Credits). Wie melde ich mich zu Teilprüfungen an? Zu allen Teilprüfungen kann man sich nur EINMAL und nur im O.G. UMFANG anmelden. Wann habe ich die Schwerpunktbereichsprüfung bestanden? ( 28 PrüfO) Die Schwerpunktbereichsprüfung hat bestanden, wer alle Teilprüfungen versucht und durchschnittlich mindestens 4,0 Punkte und in den Abschlussklausuren durchschnittlich mindestens 3,5 Punkte erreicht hat. Die Noten werden aus dem nach Credits gewichteten Durchschnitt der einzelnen Teilprüfungen ermittelt.

8 ALLGEMEINE FRAGEN Durchgefallen! Was jetzt? ( 29 PrüfO) Wer die Schwerpunktbereichsprüfung nicht besteht, nachdem er alle Teilprüfungen einmal versucht hat, kann jene Teilprüfungen einmal wiederholen, die schlechter als mit 4 Punkten bewertet wurden. Wird die Lehrveranstaltung, in der der Prüfling die Teilprüfung, in der der Prüfling die Teilprüfung das erste Mal erfolglos versucht hat, in dem auf die letzte versuchte Teilprüfung folgenden Semester nicht angeboten, kann der Prüfling zu einer Teilprüfung aus einer anderen im Schwerpunktbereich angebotenen Lehrveranstaltung gleichen Typs zugelassen werden. 2 Ansprechpartner für Fragen zum Aufbau und zur Organisation des Schwerpunktbereichsstudiums Frau Barkey-Heine (Fachstudienberaterin und Leiterin des Prüfungsamtes), Alte UB Raum 208, Sprechstunde: Täglich Uhr/ telefonisch Mo. bis Do Uhr Studienberatung der Fachschaft: Beratung@fsjura.org oder während den Öffnungszeiten der Fachschaft ( im Semester: Mo.-Fr. von Uhr & Sa Uhr; in der vorlesungsfreien Zeit: Mo., Mi., Fr. von Uhr & Sa. 12.oo Uhr) in der Fachschaft! Für inhaltliche Fragen zu den einzelnen Schwerpunktbereichen stehen die jeweiligen Professoren zur Verfügung.

9 Schwerpunktbereich 1 Schwerpunktbereich 1 Wirtschaft und Unternehmen 3

10 Schwerpunktbereich 1 4 A. Allgemeine Informationen Wirtschaft und Unternehmen, das klingt beim ersten Hinhören wie Gott und die Welt. Bei näherem Hinsehen geht es hingegen um sehr konkrete Teilaspekte des Wirtschaftsrechts. Darüber hinaus werden oft dogmatisch hoch spannende Fragen behandelt, deren Praxisbezug stets klar erkennbar ist. Der Schwerpunktbereich Wirtschaft und Unternehmen ist eine Plattform für fünf Schwerpunktfächer (Säulen) ausgestaltet. Jeder Teilnehmer muss die folgenden beiden Veranstaltungen absolvieren: Das Kapitalgesellschaftsrecht (das Personen-gesellschaftsrecht wird im Grundstudium gelesen) und die Veranstaltung Rechtsgestaltung II (Vertragsgestaltung im Wirtschaftsrecht). Die weiteren Veranstaltungen richten sich danach, welches Schwerpunktfach gewählt wird. Schwerpunktbereich ist also der Oberbegriff, das Schwerpunktfach die jeweilige Möglichkeit des Teilnehmers, sich in einem Bereich zu spezialisieren. Die Teilnehmer können aus fünf Schwerpunktfächern wählen: Deutsches und Europäisches Gesellschaftsrecht; Bank- und Kapitalmarktrecht; Finanzdienstleistungen; Markt und Wettbewerb sowie Öffentliches Wirtschaftsrecht. In dem jeweiligen Schwerpunktfach sind vier Vorlesungen zu absolvieren. Davon sind jeweils drei verpflichtend und eine kann frei gewählt werden. Hinzu kommen für alle Teilnehmer ein Seminar, das in jedem Gebiet des Schwerpunktbereichs Wirtschaft und Unternehmen angesiedelt sein kann, sowie eine Grundlagenvorlesung. B. Schwerpunktfächer Im Schwerpunkt Wirtschaft und Unternehmen werden verschiedene Schwerpunktfächer angeboten. I. Deutsches und europäisches Gesellschaftsrecht Mit dem Schwerpunktfach Deutsches und Europäisches Gesellschaftsrecht wird das klassische Gesellschaftsrecht angesprochen, das über die normale Ausbildung hinaus deutlich vertieft wird. Da alle Teilnehmer bereits im Pflichtstudium wie im einleitenden Bereich des Schwerpunktbereichs zwei Veranstaltungen zum Gesellschaftsrecht gehört haben, kann im Schwerpunktfach eine wirkliche Vertiefung stattfinden. Hinzu gesellen sich zwei weitere Vorlesungen zum Gesellschaftsrecht: Konzern- und Umwandlungsrecht sowie Europäisches Gesellschaftsrecht, ohne das man heute Gesellschaftsrecht nicht mehr seriös betreiben kann. Als dritte verpflichtende Veranstaltung kommt das Kapitalmarktrecht hinzu, da börsennotierte Aktiengesellschaften heute nicht mehr nur durch das Aktienrecht, sondern auch durch das Kapitalmarktrecht determiniert sind. II. Bank- und Kapitalmarktrecht Bankrecht wird klassischer Weise als eine Spezialform des Handelsrechts begriffen. Daneben gibt es jedoch auch starke Bezüge zum Bürgerlichen Recht. An diese Erkenntnis anknüpfend, werden zunächst zwei Vorlesungen zum Bankrecht angeboten, in denen neben der allgemeinen Beziehung zwischen Bank und Kunden das Kreditrecht, das Kreditsicherungsrecht, der Zahlungsverkehr und Grundzüge des Wertpapierrechts behandelt werden. Hinzu tritt die Vorlesung zum Kapitalmarktrecht, indem es neben den gesellschaftsrechtlichen Bezügen insbesondere auch um Aspekte des Investmentbankings geht. Zugleich besteht die Möglichkeit, das Zertifikat Bankrecht bzw. Bankrecht und

11 Schwerpunktbereich 1 -wirtschaft zu erwerben. III. Finanzdienstleistungen Der Bereich Finanzdienstleistungen ist in erster Linie auf das Versicherungsrecht zugeschnitten. Neben einer Vorlesung zum materiellen Versicherungsrecht tritt das Aufsichtsrecht für Finanzdienstleister (Versicherungs- und Bankaufsichtsrecht). Schließlich ist die Vorlesung Bankrecht I mit Schwerpunkt im Bereich der Unternehmensfinanzierung zu absolvieren. Finanzdienstleistungen werden in der Praxis immer bedeutsamer, und mit der Forschungsstelle für Versicherungsrecht soll dieser tradierte Bereich in der Münsteraner Forschung auch in den Schwerpunktbereich Wirtschaft und Unternehmen Eingang finden. Zugleich besteht die Möglichkeit, durch die zusätzliche Teilnahme an der Vorlesung Sozialversicherungsrecht das Zertifikat Versicherungsrecht zu erwerben. Sofern die Seminararbeit einen Bezug zu einer versicherungsrechtlichen Fragestellung aufweist, kann auch das Große Zertifikat im Versicherungsrecht erworben werden. Daneben wird seit Sommersemester 2011 in Kooperation mit der wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät das Zertifikat Versicherungsökonomie angeboten. Dieses Zertifikat ist für diejenigen interessant, die später in der Versicherungswirtschaft tätig werden möchten. 5 IV. Markt und Wettbewerb In diesem Schwerpunktfach stehen das deutsche und europäische Kartellrecht und das Wettbewerbsrecht (Lauterkeitsrecht) im Mittelpunkt, denen jeweils eine Vorlesung gewidmet ist. Beide beschäftigen sich unter verschiedenen Aspekten mit dem Wettbewerb auf den Märkten: das Kartellrecht mit den Wettbewerbsbeschränkungen durch Kartelle, Machtmissbrauch und Fusionen, das Wettbewerbsrecht mit unlauterem Verhalten wie etwa irreführender Werbung. Die dritte verpflichtende Vorlesung behandelt den gewerblichen Rechtschutz, insbesondere das Marken- und Patentrecht. All diese Rechtsgebiete haben in der Praxis eine hohe Bedeutung, wie die Lektüre des Wirtschaftsteils einer Tageszeitung zeigt. Juristen, die bereits an der Universität in diesen Bereichen ausgebildet werden, sind bisher selten. V. Öffentliches Wirtschaftsrecht Das Öffentliche Wirtschaftsrecht behandelt die Rechtsfragen der Beziehungen zwischen den internationalen Organisationen, der Europäischen Union und/oder dem Staat einerseits und der Wirtschaft andererseits. Zu den Rechtsquellen gehören das Wirtschaftsvölkerrecht, das Europäische Unionsrecht und das staatliche Recht. Die Themenstellungen sind in der Praxis von herausragender Bedeutung. Verpflichtende Vorlesungen betreffen die Einführung in das Öffentliche Wirtschaftsrecht (Grundvorlesung), das internationale öffentliche Wirtschaftsrecht sowie das Aufsichtsrecht für Finanzdienstleister. C. Warum Wirtschaft und Unternehmen wählen? Das beste Motiv, den Schwerpunktbereich Wirtschaft und Unternehmen zu wählen, ist Interesse an den dort behandelten Rechtsmaterien. Ein Verständnis für praktische und wirtschaftliche Zusammenhänge ist nützlich, aber nicht zwingende Voraussetzung. Neben dem Interesse am Fach können bei der Wahl auch Zweckmäßigkeitserwägungen hinzutreten. Mit der erfolgreichen Absolvierung des Schwerpunktbereichs Wirtschaft

12 Schwerpunktbereich 1 und Unternehmen steigen die Aussichten, in einer wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Kanzlei, der Rechtsabteilung eines Unternehmens, in einer Bank oder einer Versicherung sowie bei Behörden, die im Kontakt mit der Wirtschaft stehen, Fuß zu fassen. Voraussetzung hierfür ist freilich in erste Linie das Ergebnis in der Staatsprüfung. Ziel des Schwerpunktbereichs Wirtschaft und Unternehmen ist es, junge Juristen auszubilden, die Detailkenntnisse im Bereich des Wirtschaftsrechts haben, aber auch Interesse und Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge mitbringen. 6 D. Übersicht über die zu erbringenden Leistungen Bei allen Schwerpunktfächern dieses Schwerpunktbereichs sind Semesterabschlussklausuren zu einer Grundlagenveranstaltung (2 SWS), zu gemeinsamen Pflichtveranstaltungen (4 SWS) und zu Wahlpflichtveranstaltungen (8 SWS), sowie eine häusliche Arbeit in einem Seminar (2 SWS) zu absolvieren. I. Grundlagenfach Die schwerpunktrelevanten Grundlagenfächer finden sich im VK-Online, wenn als Teilgebiet Grundlagenfach und als Studienphase Schwerpunktbereichsstudium angegeben wird. Der Veranstaltungsleiter legt jeweils fest, ob eine Grundlagenveranstaltung der Zwischenprüfung oder der Schwerpunktbereichsprüfung (grds. unabhängig vom gewählten Schwerpunktbereich) zugeordnet ist. Außer den im VK-Online gargestellten Grundlagenfächern, die die Rechtswissenschaftliche Fakultät anbietet, gibt es auch die Möglichkeit, die von der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät angebotene Veranstaltung Einführung in die VWL als Grundlagenfach zu absolvieren (ebenfalls unabhängig vom gewählten Schwerpunktbereich). II. Pflichtveranstaltungen Semesterabschlussklausuren im Umfang von 4 SWS sind aus folgenden Veranstaltungen zu absolvieren: Kapitalgesellschaftsrecht Rechtsgestaltung II/1 (Vertragsgestaltung im Wirtschaftsrecht) III. Wahlpflichtveranstaltungen Je Schwerpunktfach sind Semesterabschlussklausuren im Umfang von 6 SWS aus folgenden Veranstaltungen zu absolvieren: 1. Deutsches und Europäisches Gesellschaftsrecht Konzern- und Umwandlungsrecht Europäisches Gesellschaftsrecht Kapitalmarktrecht und Investmentbanking 2. Bank- und Kapitalmarktrecht Bankrecht I / Commercial Banking I (Grundlagen und Kreditgeschäfte) Bankrecht II / Commercial Banking II (Zahlungsverkehr) Kapitalmarktrecht und Investmentbanking

13 Schwerpunktbereich 1 3. Finanzdienstleistungen Versicherungsvertragsrecht Bankrecht I / Commercial Banking I (Grundlagen und Kreditgeschäfte) Bankenaufsichtsrecht und Versicherungsaufsichtsrecht 4. Öffentliches Wirtschaftsrecht Öffentliches Wirtschaftsrecht (Einführung) Internationales öffentliches Wirtschaftsrecht (Außenwirtschaftsrecht, Recht der WTO) Bankenaufsichtsrecht und Versicherungsaufsichtsrecht 5. Markt und Wettbewerb Kartellrecht Wettbewerbsrecht Gewerblicher Rechtsschutz 7 Außerdem sind je Schwerpunktfach Semesterabschlussklausuren im Umfang von 2 SWS aus folgenden Veranstaltungen zu absolvieren: 1. Deutsches und Europäisches Gesellschaftsrecht Kartellrecht Wettbewerbsrecht Buchführung und Bilanz Einkommensteuerrecht Insolvenzrecht 2. Bank- und Kapitalmarktrecht Bankenaufsichtsrecht und Versicherungsaufsichtsrecht Buchführung und Bilanz Konzern- und Umwandlungsrecht Versicherungsvertragsrecht 3. Finanzdienstleistungen Bankrecht II / Commercial Banking II (Zahlungsverkehr) Buchführung und Bilanz Konzern- und Umwandlungsrecht Kapitalmarktrecht und Investmentbanking 4. Öffentliches Wirtschaftsrecht Kartellrecht Informationsrecht Rundfunk- und Presserecht Datenschutzrecht Urheberrecht Telekommunikationsrecht

14 Schwerpunktbereich 1 5. Markt und Wettbewerb Kapitalmarktrecht und Investmentbanking Internationales öffentliches Wirtschaftsrecht (Außenwirtschaftsrecht, Recht der WTO) Urheberrecht Buchführung und Bilanz Konzern- und Umwandlungsrecht Darüber hinaus wird die Belegung einer weiteren Veranstaltung aus den zuletzt genannten Wahlpflichtfächern empfohlen! 8 IV. Seminar Die häusliche Arbeit kann als Seminararbeit in den Fächern des Grundlagen-, Pflicht- und Wahlpflichtbereichs angefertigt werden, in denen ein Seminar angeboten wird. E. Studienverlaufspläne I. Deutsches und Europäisches Gesellschaftsrecht 1. Beginn Wintersemester 5. Semester SWS ECTS 6. Semester SWS ECTS Grundlagenfach 2 3 Konzern- und Umwandlungsrecht Kapitalgesellschaftsrecht 2 3 Europäisches Gesellschaftsrecht Kapitalmerktrecht 2 3 Rechtsgestaltung II 2 3 Wahlpflichtfach 2 3 Seminar Beginn Sommersemester 5. Semester SWS ECTS 6. Semester SWS ECTS Grundlagenfach 2 3 Kapitalgesellschaftsrecht 2 3 Konzern- und Umwandlungsrecht 2 3 Kapitalmarktrecht 2 3 Europäisches Gesellschaftsrecht 2 3 Wahlpflichtfach 2 3 Rechtsgestaltung II 2 3 Seminar 2 9

15 Schwerpunktbereich 1 II. Bank- und Kapitalmarktrecht 1. Beginn Wintersemester 5. Semester SWS ECTS 6. Semester SWS ECTS Grundlagenfach 2 3 Bankrecht II 2 3 Kapitalmarktrecht 2 3 Seminar Beginn Sommersemester 5. Semester SWS ECTS 6. Semester SWS ECTS Grundlagenfach 2 3 Kapitalgesellschaftsrecht 2 3 Bankrecht II 2 3 Bankrecht I 2 3 Rechtsgestaltung II 2 3 Kapitalmarktrecht 2 3 Wahlpflichtfach 2 3 Seminar 2 9 III. Finanzdienstleistungen 1. Beginn Wintersemester 5. Semester SWS ECTS 6. Semester SWS ECTS Grundlagenfach 2 3 Rechtsgestaltung II Bankenaufsicht 1 1,5 Versicherungsaufsicht 1 1,5 Kapitalgesellschaftsrecht 2 3 Rechtsgestaltung II 2 3 Bankrecht I 2 3 Wahlpflichtfach 2 3 Kapitalgesellschaftsrecht Versicherungsvertragsrecht 2 3 Wahlpflichtfach 2 3 Bankrecht I 2 3 Seminar 2 9

16 Schwerpunktbereich 1 2. Beginn Sommersemester 5. Semester SWS ECTS 6. Semester SWS ECTS Grundlagenfach 2 3 Kapitalgesellschaftsrecht 2 3 Rechtsgestaltung II 2 3 Versicherungsvertragsrecht 2 3 Bankenaufsicht 1 1,5 Bankrecht I Versicherungsaufsicht 1 1,5 Wahlpflichtfach 2 3 Seminar 2 9 IV. Öffentliches Wirtschaftsrecht 1. Beginn Wintersemester 5. Semester SWS ECTS 6. Semester SWS ECTS 2 3 Grundlagenfach 2 3 Intern. Öffentl. Wirtschaftsrecht Kapitalgesellschaftsrecht Öffentliches Wirtschaftsrecht 2 3 Bankenaufsicht 1 1,5 2 3 Versicherungsaufsicht 1 1,5 Rechtsgestaltung II 2 3 Wahlpflichtfach 2 3 Seminar Beginn Sommersemester 5. Semester SWS ECTS 6. Semester SWS ECTS Grundlagenfach 2 3 Kapitalgesellschaftsrecht Öffentliches Wirtschaftsrecht 2 3 Bankenaufsicht 1 1,5 Wahlpflichtfach 2 3 Intern. Öffentl. Wirtschaftsrecht Versicherungsaufsicht 1 1,5 Rechtsgestaltung II 2 3 Seminar 2 9

17 Schwerpunktbereich 1 V. Markt und Wettbewerb 1.Beginn Wintersemester 5. Semester SWS ECTS 6. Semester SWS ECTS Grundlagenfach 2 3 Rechtsgestaltung II 2 3 Kapitalgesellschaftsrecht 2 3 Wettbewerbsrecht 2 3 Kartellrecht 2 3 Wahlpflichtfach 2 3 Gewerblicher Rechtsschutz 2 3 Seminar Beginn Sommersemester 5. Semester SWS ECTS 6. Semester SWS ECTS Grundlagenfach 2 3 Kapitalgesellschaftsrecht 2 3 Wettbewerbsrecht 2 3 Kartellrecht 2 3 Rechtsgestaltung II 2 3 Gewerblicher Rechtsschutz 2 3 Wahlpflichtfach 2 3 Seminar 2 9

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19 Schwerpunktbereich 2 Schwerpunktbereich 2 Arbeit und Soziales 13

20 Schwerpunktbereich 2 14 A. Allgemeine Informationen Das Schwerpunktgebiet 2 Arbeit und Soziales besteht aus den früheren Wahlfachgruppen Arbeits- und Sozialrecht. Beide Rechtsgebiete hängen zusammen und greifen vielfältig ineinander. Der Zusammenhang zeigt sich insbesondere in der täglichen Praxis im Personalbereich aber auch bei Beratung und Rechtsstreitigkeiten. Der Zugang zum Arbeitsrecht, das die Rahmenbedingungen für die abhängige Beschäftigung aller Arbeitnehmer setzt, fällt vielen Studierenden offenbar leichter als der zum Sozialrecht. Dabei hat das Sozialrecht eine ebenso hohe praktische Bedeutung für uns alle. Es wird, obwohl es beinahe täglich Thema in der Tagespresse ist, noch immer als kompliziertes und dauernden Änderungen unterliegendes juristisches Buch mit Sieben Siegeln angesehen. Bei näherer Beschäftigung wird aber schnell deutlich, dass die Grundstrukturen des Sozialrechts ausgesprochen überschaubar sind. Beherrscht man sie, werden auch die verschiedenen Reformen juristisch verständlich, und können in ein Gesamtsystem eingeordnet werden. Das Sozialrecht umfasst so aktuelle Gebiete wie die gesetzliche Krankenversicherung, die soziale Pflegeversicherung, die gesetzliche Unfallversicherung, die gesetzliche Rentenversicherung sowie die Arbeitsförderung. Auch Sozialhilfe und Sozialgerichtsbarkeit werden beleuchtet. Nimmt man die Aufwendungen für diese Sicherungssysteme gemessen am Bruttoinlandsprodukt, so zeigt sich die enorme wirtschaftliche Dimension dieses Bereichs. Das Schwerpunktgebiet baut im Arbeitsrecht auf der für alle Studierenden im Studium bis zur Zwischenprüfung obligatorische Vorlesung Grundzüge des Arbeitsrechts auf. Das Schwerpunktstudium beginnt mit der Vertiefung individualarbeitsrechtlicher Fragen in der Vorlesung Arbeitsrecht II. Eine weitere zweistündige arbeitsrechtliche Pflichtveranstaltung führt in das kollektive Arbeitsrecht (Arbeitsrecht III) ein. Angesichts der vielfältigen Verflechtungen sowohl des Arbeitsrechts als auch des Sozialrechts mit dem Europarecht und der zunehmenden Bedeutung von Sachverhalten mit Auslandsberührung gehört zu den obligatorischen Veranstaltungen auch eine zweistündigen Vorlesung Europäisches und internationales Arbeits- und Sozialrecht. Fakultativ werden daneben angeboten Vorlesungen u.a. zum Arbeitsgerichtlichen Verfahren, zum Sozialverfahrensrecht, zur Alterssicherung, vertiefend zur gesetzlichen Krankenversicherung, zu modernen Beschäftigungsformen sowie zu den Querverbindungen des Arbeits- und Sozialrechts zu anderen Rechtsbereichen. Lehrveranstaltungen zum Medizinrecht sind für den Schwerpunkt zugelassen. Regelmäßig werden auch einschlägige Seminare durchgeführt. Die Lehre erfolgt durch die Professoren Dr. Peter Schüren und Dr. Heinz-Dietrich Steinmeyer sowie durch Lehrbeauftragte aus der Praxis. Wie jeden anderen Schwerpunktbereich sollte man auch diesen nach Neigung wählen. Wen die sozialen Bezüge des Rechts interessieren, ist hier ebenso richtig wie derjenige, den dieser Teilaspekt der Lenkung von Unternehmen interessiert und den die Praxisrelevanz und hohe Aktualität der Rechtsfragen reizen. Querverbindungen zu anderen Rechtsgebieten insbesondere dem Wirtschaftsrecht sind häufig anzutreffen und zum Teil bisher nur ansatzweise aufgearbeitet. Berufliche Perspektiven ergeben sich in der Justiz, der Anwaltschaft, bei den Verbänden, im Personalbereich der Unternehmen sowie bei den einschlägigen Behörden, Sozialversicherungsträgern und Leistungserbringern (etwa Gesundheitsindustrie, Ärzteorganisationen etc.). Fast alle Anwaltskanzleien benötigen Fachanwälte für Arbeitsrecht. Es gibt eine Reihe arbeitsrechtlicher Schwerpunktkanzleien und es entstehen immer mehr sozialrechtliche Schwerpunktkanzleien oder bestehende Kanzleien ergänzen sich um das

21 Schwerpunktbereich 2 Sozialrecht. Da trotz der Aktualität und Praxisrelevanz insbesondere im Sozialrecht noch immer Mangel an einschlägig qualifiziertem Nachwuchs besteht, ergeben sich hier aber auch im Arbeitsrecht interessante Perspektiven insbesondere auch für solche Juristinnen und Juristen, die sowohl das Arbeits- als auch das Sozialrecht beherrschen. B. Übersicht über die zu erbringenden Leistungen Der Schwerpunktbereich Arbeit und Soziales wird ohne Schwerpunktfächer angeboten. Es sind Semesterabschlussklausuren zu einer Grundlagenveranstaltung (2 SWS), zu Pflichtveranstaltungen (8 SWS) und zu Wahlpflichtveranstaltungen (4 SWS), sowie eine häusliche Arbeit in einem Seminar (2 SWS) zu absolvieren. I. Grundlagenfach Die schwerpunktrelevanten Grundlagenfächer finden sich im VK-Online, wenn als Teilgebiet Grundlagenfach und als Studienphase Schwerpunktbereichsstudium angegeben wird. Der Veranstaltungsleiter legt jeweils fest, ob eine Grundlagenveranstaltung der Zwischenprüfung oder der Schwerpunktbereichsprüfung (grds. unabhängig vom gewählten Schwerpunktbereich) zugeordnet ist. Außer den im VK-Online gargestellten Grundlagenfächern, die die Rechtswissenschaftliche Fakultät anbietet, gibt es auch die Möglichkeit, die von der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät angebotene Veranstaltung Einführung in die VWL als Grundlagenfach zu absolvieren (ebenfalls unabhängig vom gewählten Schwerpunktbereich). 15 II. Pflichtveranstaltungen Semesterabschlussklausuren im Umfang von 8 SWS sind aus folgenden Lehrveranstaltungen zu absolvieren: Arbeitsrecht II (Vertiefung Individualarbeitsrecht) (2 SWS) Europ. und internat. Arbeits- und Sozialrecht (2 SWS) Sozialrecht (4 SWS) III. Wahlpflichtveranstaltung Semesterabschlussklausuren sind im Umfang von 4 SWS insbesondere aus folgenden Lehrveranstaltungen zu absolvieren: Arbeits- und Sozialgerichtliches Verfahren Change Management Arbeitsrecht III (Vertiefung Kollektives Arbeitsrecht) Alterssicherung Arbeits- und sozialrechtliche Fragen der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses Krankenversicherungsrecht Sozialgerichtsbarkeit und Sozialverfahrensrecht Schadensersatzrecht in Querverbindungen zum Sozialrecht Versorgungsausgleich Vertiefung des Krankenversicherungsrechts Vertiefung des Verfahrensrecht Recht des öffentlichen Dienstes sonstige für den Schwerpunkt zugelassene Veranstaltungen

22 Schwerpunktbereich 2 V. Seminar Die häusliche Arbeit kann als Seminararbeit in den Fächern des Grundlagen-, Pflicht- und Wahlpflichtbereichs angefertigt werden, in denen ein Seminar angeboten wird. C. Studienverlaufsplan I. Beispiel 1 (überwiegend Arbeitsrecht) Beginn Wintersemester 5. Semester SWS ECTS 6. Semester SWS ECTS Grundlagenfach 2 3 Arbeitsrecht III 2 3 Arbeitsrecht II 2 3 Europ. und Intern. Arbeitsund Sozialrecht 2 3 Sozialrecht 4 6 Wahlpflichtfach 2 3 Seminar Beginn Sommersemester 5. Semester SWS ECTS 6. Semester SWS ECTS Grundlagenfach 2 3 Arbeitsrecht II 2 3 Arbeitsrecht III 2 3 Sozialrecht 4 6 Europ. und Intern. Arbeits- 2 3 und Sozialrecht Wahlpflichtfach 2 3 Seminar 2 9

23 Schwerpunktbereich 2 II. Beispiel 2 (überwiegend Sozialrecht) 1. Beginn Wintersemester 5. Semester SWS ECTS 6. Semester SWS ECTS Grundlagenfach 2 3 Alterssicherung 2 3 Arbeitsrecht II 2 3 Europ. und Intern. Arbeitsund Sozialrecht Sozialrecht 4 6 Wahlpflichtfach (z.b. Schadensersatzrecht in Querverbindungen zum Sozialrecht) Wahlpflichtfach (z.b. Krankenversicherungsrecht ,5 1 1,5 17 Seminar Beginn Sommersemester 5. Semester SWS ECTS 6. Semester SWS ECTS Grundlagenfach 2 3 Arbeitsrecht II 2 3 Alterssicherung 2 3 Sozialrecht 4 6 Europ. und Intern. Arbeits- und Sozialrecht 2 3 Wahlpflichtfach (z.b. Schadensersatzrecht in Querverbindungen zum Sozialrecht) Wahlpflichtfach (z.b. Krankenversicherungsrecht 1 1,5 1 1,5 Seminar

24 18

25 Schwerpunktbereich 3 Schwerpunktbereich 3 Informations-, Telekommunikations-, und Medienrecht 19

26 Schwerpunktbereich 3 20 A. Allgemeine Informationen Der Schwerpunktbereich Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht behandelt die zivilrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Fragen der modernen Kommunikation und der Informationsgesellschaft. Dabei ist der Schwerpunktbereich ITM an der Universität Münster in dieser Form einmalig. Andere Universitäten bieten zwar einzelne Aspekte des hiesigen Schwerpunktes an, nicht jedoch die in Münster vorhandene Angebotspalette. Pflichtveranstaltungen des Schwerpunkts sind dabei die Vorlesungen Informationsrecht, Urheberrecht und Rundfunkrecht. In der Vorlesung zum Informationsrecht behandelt Professor Hoeren eine Fülle von Rechtsgebieten, die dieser Querschnittsmaterie zuzuordnen sind. Im Mittelpunkt stehen dabei juristische Fragen, die durch Phänomene wie das Internet, den Soft- und Hardwarehandel, den Musik- und Kunsthandel, Theater, Film, Foto oder Printmedien aufgeworfen werden. Im Einzelnen sind dies Rechtsfragen beim Erwerb von Domains, Fragen des Urheberrechts, des Online- Marketings, des E-Contracting und des Datenschutzes. Er schafft somit einen aktuellen und umfassenden Überblick über die brisanten Themen des Informationsrechts und die Kernprobleme der Informationsgesellschaft. Die Vorlesung Rundfunkrecht ist dem öffentlich-rechtlichen Teil des Schwerpunkts zuzuordnen. Professor Holznagel geht im Rahmen der Rundfunkrechtsvorlesung von einer Einführung in die Geschichte des Hörfunks und Fernsehens in Deutschland über eine Behandlung der europa- und verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen des Rundfunks zu einer umfassenden Darstellung der Rundfunkordnung, die sowohl das öffentlich-rechtliche Fernsehen und Radio als auch die privatrechtlichen Sender regelt. Insbesondere wird auch auf die aktuellen Herausforderungen der Digitalisierung des Rundfunks eingegangen eine Entwicklung, die weltweit die Möglichkeiten des Rundfunks erheblich erweitert hat und damit auch rechtlich ganz neue Fragen aufwirft. Die dritte Pflichtfachveranstaltung befasst sich mit dem Rechtsgebiet des Urheberrechts. Die Vorlesung wird von Prof. Hoeren gehalten. Sie dient einer intensiven Auseinandersetzung mit urheberrechtlichen Fragestellungen, die sich aus den besonderen Anforderungen der Informationsgesellschaft ergeben, z.b. dem Schutz von Inhalten im Internet und dem Schutz von Multimediawerken. Der Schwerpunktbereich verlangt darüber hinaus eine Klausur in einer Grundlagenveranstaltung wie z. B. Rechtsphilosophie oder Neuere europäische Privatrechtsgeschichte, sowie drei Klausuren zu Wahlpflichtveranstaltungen ab, z.b. im Telekommunikationsrecht, Datenschutzrecht, Wettbewerbs- und Kartellrecht, Gewerblicher Rechtsschutz oder IT-Recht oder Internationales Medienwirtschaftsrecht. Schließlich bietet das ITM jedes Semester eine Fülle von Seminaren sowohl in öffentlich-rechtlichen, wie auch im zivilrechtlichen Themengebieten an. So sind in den letzten Jahren z.b. Seminare zu folgenden Themen gelaufen: Entertainment, Sports & Law, Digitale Welt Unendliche Weiten zwischen Recht und Wirklichkeit, Electronic Governance, Musik und Recht, Recht des Kunsthandels und Verbotene Filme. Das Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht zählt zu den wirtschaftlich lukrativsten Bereichen der Rechtswissenschaften. Jüngste Auswertungen zeigen, dass fast jede vierte Stellenausschreibung in der NJW auf diesen Bereich entfällt. Es ist einer der schnellst wachsenden Rechtsgebiete und bietet vielfältige Jobmöglichkeiten mit sehr guten Verdienstchancen. Die Spannbreite reicht vom Medienanwalt über Verwaltungsstellen bei der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und den Medienanstalten bis hin zum Justitiar in Presseunternehmen, Theatern, IT-Unternehmen oder der Web- Industrie.

27 Schwerpunktbereich 3 B. Übersicht über die zu erbringenden Leistungen Der Schwerpunkt ITM wird ohne Schwerpunktfächer angeboten. Es sind Semesterabschlussklausuren zu einer Grundlagenveranstaltung, zu Pflichtveranstaltungen und zu Wahlpflichtveranstaltungen sowie eine häusliche Arbeit in einem Seminar zu absolvieren. I. Grundlagenfach Die schwerpunktrelevanten Grundlagenfächer finden sich im VK-Online, wenn als Teilgebiet Grundlagenfach und als Studienphase Schwerpunktbereichsstudium angegeben wird. Der Veranstaltungsleiter legt jeweils fest, ob eine Grundlagenveranstaltung der Zwischenprüfung oder der Schwerpunktbereichsprüfung (grds. unabhängig vom gewählten Schwerpunktbereich) zugeordnet ist. Außer den im VK-Online gargestellten Grundlagenfächern, die die Rechtswissenschaftliche Fakultät anbietet, gibt es auch die Möglichkeit, die von der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät angebotene Veranstaltung Einführung in die VWL als Grundlagenfach zu absolvieren (ebenfalls unabhängig vom gewählten Schwerpunktbereich). 21 II. Pflichtveranstaltungen Semesterabschlussklausuren sind in folgenden Veranstaltungen im Umfang von 6 SWS zu absolvieren: Informationsrecht Urheberrecht Rundfunk- und Presserecht III. Wahlpflichtveranstaltungen Im Wahlpflichtfachbereich des Schwerpunktes sind Semesterabschlussklausuren in Vorlesungen im Umfang von 6 SWS aus folgenden Veranstaltungen, die jeweils im Umfang von 2 SWS angeboten werden, zu absolvieren: Telekommunikationsrecht Datenschutzrecht Internationales Medienwirtschaftsrecht Gewerblicher Rechtsschutz Wettbewerbsrecht Kartellrecht IT-Recht Im Schwerpunktbereich Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht kann eine der unter den oben genannten Wahlpflichtveranstaltungen im Umfang von 2 SWS durch eine der folgenden Veranstaltungen ersetzt werden: - Buchführung und Bilanz - Europäisches Privatrecht - Internationales Privatrecht II - Bankrecht I - Europäisches Vertragsrecht und UN-Kaufrecht - Wirtschaftsstrafrecht I

28 Schwerpunktbereich 3 - Internationales öffentliches Wirtschaftsrecht (Außenwirtschaftsrecht, Recht der WTO) - Rechtsgestaltung I. IV. Seminare Die häusliche Arbeit kann in einem der im Schwerpunktbereich angebotenen zivilrechtlichen oder öffentlich-rechtlichen Seminare angefertigt werden. C. Studienverlaufsplan Beispiel: Telekommunikationsrecht, Datenschutzrecht und Wettbewerbsrecht als Wahlpflichtfach 22 I. Beginn Wintersemester 5. Semester SWS ECTS 6. Semester SWS ECTS Grundlagenfach 2 3 Urheberrecht 2 3 Informationsrecht 2 3 Telekommunikationsrecht 2 3 Datenschutzrecht 2 3 Wettbewerbsrecht Seminar 2 9 II. Beginn Sommersemester 5. Semester SWS ECTS 6. Semester SWS ECTS Grundlagenfach 2 3 Informationsrecht 2 3 Urheberrecht 2 3 Datenschutzrecht 2 3 Rundfunk- und Presserecht Telekommunikationsrecht 2 3 Rundfunk- und Presserecht 2 3 Wettbewerbsrecht 2 3 Seminar 2 9

29 Schwerpunktbereich 4 Schwerpunktbereich 4 Internationales Recht, Europäisches Recht, Internationales Privatrecht 23

30 Schwerpunktbereich 4 24 A. Allgemeine Informationen Der Schwerpunktbereich 4 widmet sich den internationalen Aspekten des Rechts. Dabei geht es teils um die Beziehung zwischen Staaten, teils um die Beziehungen zwischen Privaten verschiedener Nationalitäten. Es müssen insgesamt 6 SWS in den Pflichtfächern absolviert werden. Dabei müssen jeweils 2 SWS im öffentlich-rechtlichen und im privatrechtlichen Pflichtbereich abgelegt werden. Der öffentlich-rechtliche Pflichtbereich umfasst die Vorlesungen Völkerrecht I und Europarecht (Vertiefung). Das Völkerrecht befasst sich im Schwerpunkt mit der Beziehung der Staaten untereinander. In der Vorlesung Europarecht (Vertiefung) werden, aufbauend auf dem Grundwissen des Pflichtfachbereichs, die Kenntnisse im Europarecht, insbesondere zur Dogmatik der Grundfreiheiten, ausgebaut. Das Recht der Internationalen Organisationen als zunehmend bedeutende Akteure des Völkerrechts ist Gegenstand der Vorlesung Völkerrecht II. Überdies finden Fallübungen und Besprechungen aktueller Probleme des Völkerrechts statt. Im privatrechtlichen Pflichtbereich werden die Veranstaltungen Einführung in die Rechtsvergleichung, Internationales Zivilprozessrecht (IZPR), Vertiefung IPR, Europäisches Vertragsrecht und UN-Kaufrecht und Europäisches Privatrecht angeboten. Die Rechtsvergleichung widmet sich der Untersuchung der verschiedenen Rechtsordnungen, der Unterschiede und Gemeinsamkeiten im Umgang mit rechtlichen Problemen. Die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte und die Wirkung ausländischer Urteile im Inland werden im IZPR behandelt. In der Veranstaltung Vertiefung IPR wird die Technik der Lösung internationalprivatrechtlicher Fälle gelehrt. Die zweigeteilte Veranstaltung Europäisches Vertragsrecht und UN-Kaufrecht beschäftigt sich im ersten Teil mit den Einflüssen des Europarechts auf das Vertragsrecht. Im zweiten Teil wird das UN-Kaufrecht als vereinheitlichtes Sachrecht, das auf den internationalen gewerblichen Warenverkehr Anwendung findet, behandelt. In der Veranstaltung Europäisches Privatrecht werden die Einwirkungen des Europarechts auf das Privatrecht, z.b. durch europäische Rechtsakte, sowie durch Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) und des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), behandelt. Der Schwerpunktbereich richtet sich an Studierende, die grenzüberschreitend tätig sein wollen. Doch auch in scheinbaren Inlandsfällen ist häufig EU-Recht, bzw. auf europäisches Recht zurückzuführendes nationales Recht, anwendbar. In der Praxis ergibt sich ein Auslandsbezug im Bereich des IPR häufig durch wirtschaftliche Transaktionen mit ausländischen natürlichen oder juristischen Personen. Durch das zusammenwachsende Europa nehmen persönliche und rechtliche Beziehungen zwischen In- und Ausländern zu. Politisch interessierte Studierende werden das Völkerrecht als Bereicherung zum Verständnis aktueller Probleme entdecken. Der Schwerpunktbereich ist gerade für Studierende besonders interessant ist, die einen Auslandsaufenthalt planen, da es vielfältige Anrechnungsmöglichkeiten gibt. Den Studierenden entsteht für den Fall, dass viele anrechenbare Studienleistungen im Ausland erbracht werden, im Schwerpunktbereich 4 also nur ein geringer Zeitverlust. Die beruflichen Perspektiven, die sich aus der Wahl des Schwerpunktbereichs 4 ergeben, sind vielschichtig: Die Welt des international tätigen Wirtschaftsanwalts steht einem ebenso offen wie die Tätigkeit in staatlichen Einrichtungen, wie dem Auswärtigen Amt, den verschiedenen Einrichtungen der EU, der UNO oder nichtstaatlichen Organisationen (NGO). Aber auch der Jurist in der Verwaltung oder der vorwiegend national tätige Anwalt ist künftig mit einer wachsenden Zahl von Rechtsfra-

31 Schwerpunktbereich 4 gen mit Bezug zum Internationalen Recht konfrontiert. B. Übersicht über die zu erbringenden Leistungen Der Schwerpunktbereich Internationales Recht - Europäisches Recht Internationales Privatrecht wird ohne Schwerpunktfächer angeboten. Es sind Semesterabschlussklausuren zu einer Grundlagenveranstaltung (2 SWS), zu Pflichtveranstaltungen (6 SWS) und zu Wahlpflichtveranstaltungen (6 SWS) sowie eine häusliche Arbeit in einem Seminar (2 SWS) zu absolvieren. I. Grundlagenfach Die schwerpunktrelevanten Grundlagenfächer finden sich im VK-Online, wenn als Teilgebiet Grundlagenfach und als Studienphase Schwerpunktbereichsstudium angegeben wird. Der Veranstaltungsleiter legt jeweils fest, ob eine Grundlagenveranstaltung der Zwischenprüfung oder der Schwerpunktbereichsprüfung (grds. unabhängig vom gewählten Schwerpunktbereich) zugeordnet ist. Außer den im VK-Online gargestellten Grundlagenfächern, die die Rechtswissenschaftliche Fakultät anbietet, gibt es auch die Möglichkeit, die von der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät angebotene Veranstaltung Einführung in die VWL als Grundlagenfach zu absolvieren (ebenfalls unabhängig vom gewählten Schwerpunktbereich). 25 II. Pflichtveranstaltungen Semesterabschlussklausuren im Umfang von 6 SWS sind aus folgenden Veranstaltungen zu absolvieren: 1. Öffentlich-rechtlicher Pflichtbereich Völkerrecht I Vertiefung Europarecht 2. Privatrechtlicher Pflichtbereich Einführung in die Rechtsvergleichung Internationales Zivilprozessrecht Vertiefung IPR Europäisches Vertragsrecht und UN-Kaufrecht Europäisches Privatrecht Aus jedem der beiden Pflichtbereiche sind Semesterabschlussklausuren in Veranstaltungen im Umfang von mindestens 2 SWS zu absolvieren. III. Wahlpflichtveranstaltungen Im Wahlpflichtbereich sind Semesterabschlussklausuren im Umfang von 6 SWS insbesondere aus folgenden Veranstaltungen zu absolvieren: Veranstaltungen aus den Pflichtveranstaltungen, soweit dort nicht angerechnet Völkerrecht II Grundgesetz und internationale Ordnung Internationales öffentliches Wirtschaftsrecht (Außenwirtschaftsrecht, Recht der

32 Schwerpunktbereich 4 WTO) Neuere Rechtsprechung zum Europarecht 26 Europäische Grundrechte Wettbewerbsrecht Urheberrecht Kartellrecht Schiedsverfahrensrecht Internationales Schiedsverfahrensrecht Internationale Rechtshilfe in Strafsachen und Europäisches Strafrecht Völkerstrafrecht Europäisches und internationales Arbeits- und Sozialrecht Europäisches Gesellschaftsrecht Europäisches Zollrecht Gewerblicher Rechtsschutz Umweltrecht Aus dem Programm der Fachspezifischen Fremdsprachenausbildung für Juristinnen und Juristen eine der Veranstaltungen The Common Law of Contract, International Investment Arbitration, U.S. Constitutional Law, Droit des obligations français, Droit commercial et des sociétés und Derecho Civil I. IV. Seminar Die häusliche Arbeit kann als Seminararbeit in den Fächern des Grundlagen-, Pflicht- und Wahlpflichtbereichs angefertigt werden, in denen ein Seminar angeboten wird, insbesondere in den Bereichen IPR Völkerrecht Europarecht Europäisches Privatrecht Europäisches und internationales Wettbewerbs- und Kartellrecht Europäisches Strafrecht, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, Völkerstrafrecht Außenwirtschaftsrecht Internationales Wirtschaftsrecht Internationales Zivilprozessrecht, Internationale Schiedsgerichtsbarkeit Rechtsvergleichung Vergleichende Rechtsgeschichte

33 Schwerpunktbereich 4 C. Studienverlaufsplan I. Beginn Wintersemester 5. Semester SWS ECTS 6. Semester SWS ECTS Grundlagenfach 2 3 Pflichtveranstaltung Pflichtveranstaltung Wahlpflichtfach Pflichtveranstaltung 2 3 Wahlpflichtfach Wahlpflichtfach Seminar II. Beginn Sommersemester 5. Semester SWS ECTS 6. Semester SWS ECTS Grundlagenfach 2 3 Pflichtveranstaltung Pflichtveranstaltung Pflichtveranstaltung Wahlpflichtfach Wahlpflichtfach Wahlpflichtfach Seminar 2 9 D. Europäisches Privatrecht Wer mehr als 15 Credits in Veranstaltungen zum Europäischen Privatrecht erworben hat, kann dem Zeugnis über die Schwerpunktbereichsprüfung beifügen lassen, dass die Schwerpunktbereichsprüfung zum Europäischen Privatrecht abgelegt wurde.

34 28

35 Schwerpunktbereich 5 Schwerpunktbereich 5 Rechtsgestaltung und Streitbeilegung 29

36 Schwerpunktbereich 5 30 A. Allgemeine Informationen Die Ausbildung im Schwerpunktbereich 5 Rechtsgestaltung und Streitbeilegung ist maßgeblich an dem Berufsbild des Rechtsanwalts orientiert. Es werden vertiefte Kenntnisse der typischen Inhalte anwaltlicher Tätigkeit vermittelt, die stets in Bezug zu materiell-rechtlichen Inhalten stehen. Zugleich wird ein Einblick in den anwaltlichen Alltag gegeben. Zielgruppe sind dementsprechend jene Studierenden, die zum Anwaltsberuf tendieren, ohne sich bereits auf eines der ebenfalls im Rahmen der Schwerpunktbereichsausbildung an der Fakultät angebotenen weiteren Spezialgebiete festlegen zu wollen. Daneben richtet sich die Ausbildung auch an diejenigen, die neben der Entscheidung eines Rechtsstreits auch die Gestaltung von Rechtsverhältnissen und die einvernehmliche Streitbeilegung erlernen wollen. Ebenso wie in den anderen Schwerpunktbereichen umfasst die 2-semestrige Ausbildung insgesamt 16 SWS, wobei eine Grundlagenveranstaltung (2 SWS) und ein Seminar (2 SWS) absolviert werden müssen. Als Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen sind je 6 SWS vorgesehen. Neben den Pflichtfächern (dazu unter 2.) wird ein breiter Katalog von Wahlpflichtfächern (ebenfalls 6 SWS) zur Auswahl angeboten. Weitere Informationen stehen unter Organisation > Institute > Zivilrecht > IW3 > Studieren > Schwerpunktbereich 5 bereit. I. Inhalt der Pflichtveranstaltungen Die Pflichtveranstaltungen werden sämtlich von erfahrenen Anwälten geleitet, was einen hohen Praxisbezug gewährleistet. Den Kern bilden die Vorlesungen Rechtsgestaltung I und II (je 2 SWS). Hier wird zum einen (allgemeine) Methodik der Vertragsgestaltung vermittelt und zum anderen anhand konkreter Gestaltungsaufgaben aus verschiedenen Rechtsgebieten individuelle Vertragsentwürfe erarbeitet. Methodisch wird in der im Wintersemester angebotenen Veranstaltung Rechtsgestaltung I ein Einblick in das Handwerkszeug des Vertragsjuristen gegeben, also vermittelt, wie Sachverhalt und Gestaltungsziel des Mandanten erfasst werden und darauf aufbauend durch Beratung und Konzeption von Gestaltungsmöglichkeiten der konkrete Vertrag zu formulieren ist. Als Anwendungsbeispiele werden neben Sachvertragsentwürfen (Kauf, Miete, Schenkung) auch dienst-, arbeits- und maklervertragliche sowie gesellschaftsrechtliche Entwürfe angefertigt. Die im Sommersemester angebotene Vorlesung Rechtsgestaltung II/1 befasst sich mit wirtschaftsrechtlichen Verträgen. Die Veranstaltungen Verhandlungsstrategien und forensische Taktik I und II (je 1 SWS) befassen sich insbesondere mit den Besonderheiten der verschiedenen Mandatsformen. So steht beim sog. Verhandlungsmandat die Vorbereitung und Durchführung einer (außergerichtlichen) Verhandlung im Vordergrund, beim sog. Prozessmandat neben der Prozesstaktik auch die Gestaltung der Klageschrift. Die Pflichtveranstaltungen Berufsrecht I und II (je 1 SWS) thematisieren die klassischen organisatorischen Probleme der Anwaltschaft, also etwa der anwaltlichen Qualifikationen, Anwaltswerbung, Kooperationsformen von Rechtsanwälten und Mitgliedern sonstiger Berufsstände. Stets sind beide Vorlesungen zur Rechtsgestaltung (I und II) zu belegen. Da aus dem Bereich der Pflichtfächer aber nur max. 6 SWS anrechenbar sind, besteht bei den einstündigen Veranstaltungen (Verhandlungsstrategien bzw. Berufsrecht) jeweils die Wahlmöglichkeit zwischen den Veranstaltungen I oder II. Die jeweils andere Veranstaltung kann jedoch ebenfalls besucht werden und als Wahlpflichtfach Anrechnung finden.

37 Schwerpunktbereich 5 Hierin besteht zugleich eine Besonderheit dieses Schwerpunktbereiches: Denn in dieser Kombination, also bei Absolvieren aller sechs genannter Kurse, kann zusätzlich das Zertifikat der Zusatzausbildung im Anwaltsrecht erworben werden. II. Fazit Der Schwerpunktbereich 5 Rechtsgestaltung und Streitbeilegung ist zwar grundsätzlich auf die anwaltliche Tätigkeit zugeschnitten, aber keineswegs nur für dieses Berufsfeld relevant. Denn zum einen wird durch zahlreiche Kombinationsmöglichkeiten im Bereich der Wahlpflichtfächer eine große Vielfalt an individueller Gestaltung und Unterschwerpunktsetzung ermöglicht. Zum anderen werden Fähigkeiten vermittelt, die bei jeder juristischen Tätigkeit von Relevanz sind. B. Überblick über die zu erbringenden Leistungen Für den Schwerpunktbereich Rechtsgestaltung und Streitbeilegung sind Semesterabschlussklausuren zu einer Grundlagenveranstaltung (2 SWS), zu gemeinsamen Pflichtveranstaltungen (6 SWS) und zu Wahlpflichtveranstaltungen (6 SWS) sowie eine häusliche Arbeit in einem Seminar (2 SWS) zu absolvieren. 31 I. Grundlagenfach Die schwerpunktrelevanten Grundlagenfächer finden sich im VK-Online, wenn als Teilgebiet Grundlagenfach und als Studienphase Schwerpunktbereichsstudium angegeben wird. Der Veranstaltungsleiter legt jeweils fest, ob eine Grundlagenveranstaltung der Zwischenprüfung oder der Schwerpunktbereichsprüfung (grds. unabhängig vom gewählten Schwerpunktbereich) zugeordnet ist. Außer den im VK-Online gargestellten Grundlagenfächern, die die Rechtswissenschaftliche Fakultät anbietet, gibt es auch die Möglichkeit, die von der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät angebotene Veranstaltung Einführung in die VWL als Grundlagenfach zu absolvieren (ebenfalls unabhängig vom gewählten Schwerpunktbereich). II. Pflichtveranstaltungen Semesterabschlussklausuren im Umfang von insgesamt 6 SWS sind aus folgenden Veranstaltungen zu absolvieren: Rechtsgestaltung I (2 SWS) Rechtsgestaltung II (2 SWS) Berufsrecht des Anwalts I oder II (1 SWS) Verhandlungsstrategien und forensische Taktik I oder II (1 SWS) III. Wahlpflichtveranstaltungen Im Wahlpflichtbereich sind in Abhängigkeit vom gewählten Schwerpunktfach Semesterabschlussklausuren im Umfang von insgesamt 6 SWS insbesondere aus folgenden Veranstaltungen zu absolvieren: Verbraucherschutz Schadensrecht Familienrecht II (Scheidungsrecht und Folgesachen)

38 Schwerpunktbereich 5 32 Erbrecht II Buchführung und Bilanz Versicherungsvertragsrecht Wettbewerbsrecht Gewerblicher Rechtsschutz Urheberrecht Arbeitsrecht II Versorgungsausgleich Europäisches Vertragsrecht und UN-Kaufrecht Arzthaftung und Zivilrecht Einführung in das Medizinrecht Workshops (Wirtschaftsmediation, Rhetorik, Vernehmungslehre, Mediation) Berufsrecht des Anwalts I oder II (soweit nicht als Pflichtveranstaltung gemäß 3 angerechnet) Verhandlungsstrategien und forensische Taktik I oder II (soweit nicht als Pflicht veranstaltung gemäß 3 angerechnet) Introductory course M & A Es wird empfohlen, eine Veranstaltung zur Vertiefung des Verfahrensrechts zu besuchen. Als solche gelten insbesondere Vertiefung Zivilprozessrecht Internationales Zivilprozessrecht Arbeitsgerichtliches Verfahren Freiwillige Gerichtsbarkeit Schiedsverfahrensrecht Internationales Schiedsverfahrensrecht Insolvenzrecht Vertiefung Verfahrensrecht Das genaue Vorlesungsangebot im jeweiligen Semester findet sich im VK-online. IV. Seminar Die häusliche Arbeit kann als Seminararbeit in den Fächern des Grundlagen-, Pflicht- und Wahlpflichtbereichs angefertigt werden, in denen ein Seminar angeboten wird. Über die letztliche Anerkennung des Seminars für den jeweiligen Schwerpunktbereich entscheiden die entsprechenden Seminarleiter.

39 Schwerpunktbereich 5 C. Studienverlaufsplan I. Beginn Wintersemester 5. Semester SWS ECTS 6. Semester SWS ECTS Grundlagenfach 2 3 Rechtsgestaltung II 2 3 Rechtsgestaltung I 2 3 Wahlpflichtfach 2 3 Berufsrecht des Anwalts * 1 1,5 Wahlpflichtfach Verhandlungsstrategien 1 1,5 und forensische Taktik I * Wahlpflichtfach 2 3 Seminar 2 9 II. Beginn Sommersemester 5. Semester SWS ECTS 6. Semester SWS ECTS Grundlagenfach 2 3 Rechtsgestaltung I 2 3 Rechtsgestaltung II 2 3 Wahlpflichtfach 2 3 Berufsrecht des Anwalts II * 1 1,5 Wahlpflichtfach 2 3 Verhandlungsstrategien 1 1,5 und forensische Taktik II * Wahlpflichtfach 2 3 Seminar 2 9 *Alternativ kann im 6. Semester Berufsrecht des Anwalts II und Verhandlungsstrategien forensische Taktik II (bei Beginn im WS) bzw. jeweils I (bei Beginn im SS) als Pflichtfach belegt werden (die jeweils andere Veranstaltung kann als Wahlpflichtfach belegt werden).

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