Rechtliche und praktische Umsetzung der neuen gesetzlichen Vorgaben für intelligente Messsysteme

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1 Rechtliche und praktische Umsetzung der neuen gesetzlichen Vorgaben für intelligente Messsysteme Nieder-Olm, Rechtsanwalt Jan-Hendrik vom Wege, MBA

2 Über uns BBH gibt es als Sozietät seit Wir sind eine Partnerschaft von Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern - mit Ingenieuren und weiteren Experten in unserer Becker Büttner Held Consulting AG. Über 500 Mitarbeiter, darunter mehr als 250 Berufsträger, arbeiten für Sie. Wir betreuen über Mandanten. Wir sind die führende Kanzlei für die Energie- und Infrastrukturwirtschaft. BBH ist bekannt als die Stadtwerke-Kanzlei. Tatsächlich sind wir das. Wir sind aber auch viel mehr. In Deutschland und auch in Europa. Die dezentralen Versorger, die Industrie, Verkehrsunternehmen, Investoren, Intermediäre sowie die Politik, z. B. die Europäische Kommission, die Bundesregierung, die Bundesländer und die öffentlichen Körperschaften u. v. a. m. schätzen BBH Neue Vorgaben imsys /

3 Jan-Hendrik vom Wege, Rechtsanwalt Jan-Hendrik vom Wege Rechtsanwalt, MBA Partner Kontakt: Tel.: 040/ Geboren 1977 in Hamburg 1997 bis 2002 Studium der Rechtswissenschaften in Hamburg und Leuven/Belgien 2002 Mitarbeiter bei einem Abgeordneten des Europäischen Parlaments 2002 bis 2004 Wissenschaftlicher Mitarbeiter im Deutschen Bundestag 2004 Tätigkeit für die Deutsch-Amerikanische Handelskammer in Atlanta/USA Syndikusanwalt bei einem international tätigen Logistikunternehmen Seit 2005 Rechtsanwalt bei BBH Berlin und seit 2013 Partner bei BBH Hamburg Umfangreiche Vortrags- und Publikationstätigkeit zu einer Vielzahl von energierechtlichen Fragestellungen Tätigkeitsschwerpunkte: Vertragsrecht (Energieliefer- und Netzverträ- ge), Abwicklung Netzzugang, Liberalisierung des Mess- und Zählerwe- sens, Smart Metering, Smart Grids, E-Mobility, Umsetzung Entflech- tung, Regulierungsmanagement Neue Vorgaben imsys 3

4 Inhaltsübersicht I. Status Quo Gesetzliche Einbaupflichten für Messsysteme II. III. Ausblick Das geplante Verordnungspaket für Messsysteme Ergebnisse der KNA 4

5 Inhaltsübersicht I. Status Quo Gesetzliche Einbaupflichten für Messsysteme II. III. Ausblick Das geplante Verordnungspaket für Messsysteme Ergebnisse der KNA 5

6 Definition des Messsystems 21d Abs. 1 EnWG Gesetzliche Definition Messsystem (sog. Smart Meter ) Elektronische Messeinrichtung zur Erfassung elektrischer Energie Einbindung in Kommunikationsnetz (über Gateway) Messsystem hat tatsächlichen Energieverbrauch und tatsächliche Nutzungszeit widerzuspiegeln Nähere Anforderungen an Funktionalitäten und Ausstattung in Rechtsverordnung (= Messsystemverordnung, MsysV) 6

7 Einbaupflichten Einbaupflicht nach 21c EnWG bei Neubauten und größeren Renovierungen, Letztverbrauchern mit Jahresverbrauch >6000 kwh, EEG- u. KWK-Neuanlagen >7 kw, soweit technisch möglich Einbaupflicht in allen übrigen Gebäuden, soweit technisch möglich und wirtschaftlich vertretbar Wenn Einbaupflicht greift, keine Möglichkeit für AN, Einbau zu verhindern oder nachträglich abzuändern 7

8 Technische Möglichkeit [ ] wenn Messsysteme, die den gesetzlichen Anforderungen genügen, am Markt verfügbar sind Gesetzliche Anforderungen Mindestanforderungen an Messsysteme Funktionalitäten Visualisierung Verbindung Kommunikationsnetz Mindestanforderungen Smart Meter Gateway BSI-Schutzprofil Techn. Richtlinien Zertifizierung Eichrecht Inkrafttreten neues Mess- und Eichgesetz (MessEG) PTB-A 50.8 (E) MsysV 8

9 Wirtschaftliche Vertretbarkeit Wirtschaftliche Vertretbarkeit, wenn Anschlussnutzer für Einbau und Betrieb keine Mehrkosten oder wirtschaftliche Bewertung (BMWi) Einbau empfiehlt und in RVO angeordnet Hierzu Kosten-Nutzen-Analyse im Auftrag BMWi Ergebnisse liegen seit vor Inhalt (immer) noch in der Diskussion Umsetzung erfolgt in Rollout-Verordnung 9

10 Inhaltsübersicht I. Status Quo Gesetzliche Einbaupflichten für Messsysteme II. III. Ausblick Das geplante Verordnungspaket für Messsysteme Ergebnisse der KNA 10

11 Koalitionsvertrag, S. 58 f Neue Vorgaben imsys 11

12 Geplantes Verordnungspaket Messsystemverordnung Variable Tarife - VO Datenschutz -VO Rollout -VO Lastmanagement -VO Neue Vorgaben imsys 12

13 MsysV als Auslöser der Einbaupflichten Neue Vorgaben imsys 13

14 Referentenentwurf MsysV vom

15 Notifizierungsverfahren erfolgreich P R E S SE M I T TE I L U N G Deutsches Smart Metering Konzept passiert EU- Notifizierungsverfahren Datum: Der Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi), Stefan Kapferer, erklärt zum Abschluss des europäischen Notifizierungsverfahren zum Entwurf der Messsystemverordnung: "Der Entwurf schafft die technische und organisatorische B asis für den Einsatz von intelligenten Messsystemen für Strom und Gas. Diese sogenannten Smart Meter zeigen nicht nur an, wie viel Strom verbraucht wird, sondern geben Auskunft über die Nutzungszeit und ermöglichen die mithilfe eines Schutzprofils geschützte, sichere Kommunikation von Energieverbräuchen. So kann der Energieeinsatz effizienter und die Verbrauchstransparenz vergrößert werden. Unser Entwurf regelt detaillierte technische Mindestanforderungen an Smart Meter und gewährleistet mit den in Bezug genommenen Schutzprofilen ein hohes Maß an Datenschutz und Datensicherheit. Darüber hinaus werden Vorgaben der Energieeffizienzrichtlinie umgesetzt, die dazu dienen, den Energieverbrauch transparenter zu machen. Wir begrüßen, dass die EU-Kommission nun den Weg für unser nationales Rechtsetzungsverfahren frei gemacht hat." Die im Entwurf der Messsystemverordnung in Bezug genommenen Schutzprofile und Technischen Richtlinien wurden im Auftrag des BMWi vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) gemeinsam mit Branchenv ertretern unter enger Einbindung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, der Bundesnetzagentur und der Physikalisch -Technischen- Bundesanstalt erarbeitet. MsysV kann damit nach Beschluss Bundeskabinett und Beteiligung BT und BR in Kraft treten Erwartung: 1. Quartal 2014 (?) Der Entwurf ist Teil eines Verordnungspakets zu intelligenten Netzen, das zügig auf den Weg gebracht werden soll. Es wird unter anderem Regelungen zur Datenkommunikation, Datenschutzfragen, Organisation und Finanzierung der Einführung von Smart Metern sowie zu Anreizen zur Verbrauchsflexibilisierungen enthalten KNA und Rechtsrahmen 15

16 MsysV Überblick Festlegung Mindestanforderungen für Messsysteme Funktionalitäten, Visualisierung, Einbindung in Kommunikationsnetz Festlegung spezieller Mindestanforderungen für Smart Meter Gateway (SMGW) Schutzprofile und Technische Richtlinien Einführung neue Funktion (keine klassische Marktrolle ): Smart Meter Gateway Administrator (SMGWA) Zertifizierung SMGW und SMGWA 16

17 Variable-Tarife-Verordnung - Umsetzung der Zählerstandsgangmessung Zählerstandsgangbilanzierung Neue Vorgaben imsys 17

18 Hintergrund: 40 Abs. 5 EnWG Lieferanten haben, soweit technisch machbar und wirtschaftlich zumutbar, für Letztverbraucher von Elektrizität einen Tarif anzubieten, der einen Anreiz zu Energieeinsparung oder Steuerung des Energieverbrauchs setzt. Tarife im Sinne von Satz 1 sind insbesondere lastvariable oder tageszeitabhängige Tarife. 18

19 Neuregelung StromNZV ( ) 12 Abs. 4 Die Betreiber von Elektrizitätsverteilernetzen haben Netznutzern eine Bilanzierung, Messung und Abrechnung auf Basis von Zählerstandsgängen für diejenigen Einspeise- und Entnahmestellen zu ermöglichen, deren Einspeise- und Entnahmeverhalten mit Messsystemen im Sinne von 21d Abs. 1 [ ] ermittelt wird, [ ]. 2 Nr. 13 Zählerstandsgang - eine Reihe viertelstündlich ermittelter Zählerstände 19

20 Erste Ableitungen Schleichender Abschied vom SLP (?) Mit ZGM/ZGB geht Prognoserisiko auf LF über Datenvolumen nimmt mit ZGM zu (aus einem Zählwert werden ) Bestimmte Kunden(gruppen) können gezielt angesprochen werden Druck im Vertrieb Zwingende Auswirkungen auf die Prozessabwicklung nach WiM, GPKE und MaBiS 20

21 Datenschutz-Rechtsverordnung Neue Vorgaben imsys 21

22 Datenschutz -VO Ziel Ausgestaltung bereichsspezifischen Datenschutzes; mögliche Inhalte gemäß 21g Abs. 6 EnWG: Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten der an Energieversorgung Beteiligten Fernwirken und Fernmessen von Einwilligung Letztverbraucher abhängig Kontroll- und Einwirkungsmöglichkeiten für Letztverbraucher bei Fernwirken und Fernmessen Höchstfristen für Speicherung Bisher kein Entwurf 22

23 Rollout-Verordnung Neue Vorgaben imsys 23

24 Rollout -VO Ziel Umsetzung der Kosten-Nutzen-Analyse Regelungsgegenstand Rollout -VO Einbauverpflichtung (< kwh/a) Rollout-Pfad & technische Umsetzung Regelungen kommunikative Einbindung Regelungen zur Finanzierung Rollout Umsetzung KNA aktuell in Diskussion Ergebnisse & Empfehlungen KNA Ein zentraler Punkt ist Finanzierung des Rollout 24

25 Finanzierung des Rollout Zu Finanzierungsfragen Arbeitsgruppe beim BMWi (unter Einbeziehung BNetzA, Ernst & Young) eingerichtet Finanzbedarf für die Ausbringung imsys im Zeitraum 2014 bis 2022 wird auf insgesamt 10,4 Mrd. Euro (ohne Zählerkosten) geschätzt Geschätzte Zusatzkosten für Letztverbraucher jährlich imess: 55 bis 72 /a iz: 42 /a Systemkostenbeitrag soll (doch) nicht kommen (?) 25

26 Kosten für Letztverbraucher Kostenweitergabe für grundzuständigen NB über höhere Kosten für Messstellenbetrieb und Messung Schuldner ist Netznutzer, i.d.r. der LF LF muss Kosten über Liefervertrag an seine Kunden (Letztverbraucher) weitergeben (Pauschalpreis oder separates Kostenelement) 26

27 Inhaltsübersicht I. Status Quo Gesetzliche Einbaupflichten für Messsysteme II. III. Ausblick Das geplante Verordnungspaket für Messsysteme Ergebnisse der KNA 27

28 Kosten-Nutzen-Analyse Neue Vorgaben imsys 28

29 Ergebnisse/Empfehlungen im Überblick (1) KNA differenziert zwischen intelligenter Zähler (iz) Upgradefähige Zähler nach 21c Abs. 5 EnWG Wiederspiegeln tatsächlicher Energieverbrauch und Nutzungszeit über integriertes oder abgesetztes Display Erweiterung möglich zu intelligentem Messsystem Schnittstelle zu BSI-konformer Kommunikation mit SMGW intelligentes Messsystem (imsys) Messsystem i. S. v. 21d, 21e EnWG, bestehend aus SMGW und einer oder mehrerer hieran angeschlossener Messeinrichtungen 29

30 Ergebnisse/Empfehlungen im Überblick (2) Keine wirtschaftliche Vertretbarkeit für intelligente Messsysteme bei Letztverbrauchern < kwh/a Aber: verpflichtenden Einbau intelligenter Zähler bei Turnuswechsel Empfehlung zu verpflichtenden turnusmäßigen Zählertausch Ferrariszähler nach spät. 16 Jahren (ohne Stichprobenverlängerung) Neue Vorgaben imsys 30

31 Ergebnisse/Empfehlungen im Überblick (3) Wirtschaftliche Vertretbarkeit Rollout erfordert Einbeziehung aller EEG-/KWK-Anlagen ab 0,25 kw (aktuell diskutiert: 0,8 bis 1,0 kw) und Möglichkeit des NB zu aktivem Einspeisemanagement Möglichkeit des NB, EEG-Anlagen (anlagenscharf) bis max. 5% Jahresenergiemenge abzuregeln Damit Reduzierung Netzausbaubedarf nur damit gesamtwirtschaftliche Vorteilhaftigkeit des Rollouts Ggf. (zusätzlich) Halbierung der Ausgleichszahlung für reduzierte Jahreseinspeisemenge (max. 5%) Erst Änderung des EEG stellt gesamtwirtschaftliche Vorteilhaftigkeit des Rollouts sicher Neue Vorgaben imsys 31

32 Koalitionsvertrag, S Neue Vorgaben imsys 32

33 Empfohlener Rollout Strom bis

34 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Ansprechpartner: Rechtsanwalt Jan-Hendrik vom Wege, MBA BBH Berlin Magazinstraße Berlin Tel.: Fax: bbh@bbh-online.de BBH München Pfeuferstraße München Tel.: Fax: bbh@bbh-online.de BBH Köln KAP am Südkai Agrippinawerft Köln Tel.: Fax: bbh@bbh-online.de BBH Stuttgart Industriestraße Stuttgart Tel.: Fax: bbh@bbh-online.de BBH Brüssel Avenue Marnix Brüssel/Belgien Tel.: Fax.: bbh@bbh-online.de BBH Hamburg Kaiser-Wilhelm-Str Hamburg Tel.: Fax: bbh@bbh-online.de

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