Die wichtigsten Rechnungslegungsvorschriften. in Rumänien. Folgende juristische Personen sind von den Rechnungslegungsvorschriften betroffen:

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1 Rechnungslegungsvorschriften in Rumänien Das rumänische Rechnungslegungssystem wurde in den letzten Jahren vielen Änderungen unterzogen. Diese wurden entwickelt, um das System zu verbessern, zu vereinfachen und um die Genauigkeit der Geschäftsvorfälle zu verbessern, durch Angleichung der entsprechenden rumänischen Rechnungslegungsvorschriften an die Standards der Europäischen Union. Der wichtigste normative Akt, der das Rechnungswesen reguliert, ist das Buchhaltungsgesetz 82/1991. Dieses wurde seit seiner Veröffentlichung durch das Ministerium für Öffentliche Finanzen (MÖF) mehrfach abgeändert, um die rumänischen Buchführungsstandards an die Richtlinien der Europäischen Union und an die Internationalen Accounting Standards anzupassen. Die erste Verordnung 94/1991 regelt die Zustimmung der Rechnungslegungsvorschriften zur Harmonisierung mit der 4. Richtlinie der Europäischen Union und den Internationalen Accounting Standards. Weitere Normen sind die Verordnung 1752/2005, anschließend aufgehoben durch die Verordnung 3055/2009 hinsichtlich der Zulassung der Rechnungslegungsvorschriften im Einklang mit der 4. EU-Richtlinie (für nicht konsolidierte Jahresabschlüsse) und der 7. EU-Richtlinie (für konsolidierte Jahresabschlüsse). In Bezug auf die Organisation der beeidigten Buchhalter und der geprüften Buchhalter ist die Regierungsverordnung 65/1994 mit ihren nachträglichen Änderungen anwendbar. Folgende juristische Personen sind von den Rechnungslegungsvorschriften betroffen: Arten von Buchhaltung Autonome Körperschaften Nationale Unternehmen Handelsgesellschaften Nationale Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen Öffentliche Institutionen Genossenschaftliche Unternehmen Verbände und andere juristische Personen Einzelpersonen, die Erwerbseinkommen erzielen, gemäß den Bestimmungen der Dringlichkeitsverordnung Nr. 44/2008 über die Tätigkeit von Freiberuflern, abgeändert durch die Dringlichkeitsverordnung 46/2011 Untereinheiten im Ausland, die von rumänischen juristischen Personen registriert wurden Permanente Niederlassungen von ausländischen juristischen Personen in Rumänien Die oben erwähnten juristischen Personen müssen eine doppelte Buchhaltung führen, während Einzelpersonen, die Einkommen erzielen, einer einfachen Buchhaltung unterliegen, wie die Führung eines Grundbuches und einer Einnahmenund Ausgabenrechnung. Juristische Personen, die im vergangenen Geschäftsjahr einen Umsatz von weniger als- und Gesamtaktiva unter dem Wert von EUR erzielt haben, können sich für die vereinfachte Buchführung entscheiden. Kredit- und andere Finanzinstitute, Staats- und Versicherungsunternehmen, Pensionskassen und staatliche Institutionen wenden Sonderbestimmungen für Ihre Rechnungslegungssysteme an.

2 Die Verantwortung für die Buchhaltung Die Buchhaltung der juristischen Personen erfolgt durch eigene, spezialisierte Abteilungen, die von dem Geschäftsleiter oder Geschäftsführer (mit abgeschlossenem Universitätsstudium) und vom Hauptbuchhalter erbracht werden, oder durch Auslagerung dieser Leistungen an ein Buchhaltungsunternehmen. Sollte die Tätigkeit der juristischen Person das Vorhandensein einer eigenen Buchhaltungsabteilung nicht erfordern, dürfen dazu berechtigte juristische Personen, beeidete Buchhalter oder zugelassene Buchhalter die buchhalterischen Unterlagen ebenfalls führen und unterschreiben. Die Verantwortung für die Buchhaltung wird von dem Direktor/Geschäftsführer oder von jeglicher anderen Person, die für das Management der juristischen Person verantwortlich ist, getragen. Sollte die Buchhaltung von Buchhaltungsunternehmen, beeidete Buchhalter oder zugelassenen Buchhaltern geführt werden, sind diese juristischen Personen/Individuen für die Buchhaltung verantwortlich, gemäß den gesetz- und vertraglichen Vorschriften. buchhalterischen Berichte: Format, Sprache, Währung Die buchhalterischen Berichte müssen monatlich (oder falls bestimmte Steuererklärungen zu erstellen sind) auf rumänisch in einem bestimmten gesetzlichen Format und in RON erstellt werden. Buchungen in Fremdwährung müssen sowohl in RON, als auch in Fremdwährung gebucht werden. Für rein innerbetriebliche Zwecke können die Buchungen in jeglicher beliebigen Währung gebucht werden. Dies entspricht aber nicht den gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen an die Buchhaltung. Folgende Berichte und Unterlagen dienen für buchhalterische Zwecke: Auf täglicher Basis: - Kassabuch einschließlich tägliche Einnahmen und Ausgaben - Transaktionen werden in der Buchhaltung täglich in chronologischer Reihenfolge eingebucht Auf monatlicher Basis: - Saldenliste - Einnahmen- und Ausgabenrechnung - Grundbuch (Journal) - Hauptbuch - Umsatzsteuererklärung - Lohn- und Gehaltsabgaben - MIAS Erklärung (falls eine Verpflichtung zu ihrer Einreichung besteht) - Intrastat Erklärung (falls eine Verpflichtung zu ihrer Einreichung besteht) Auf quartalsweiser Basis: - Berechnung der Körperschaftssteuer - Umsatzsteuererklärung (sollte sich die juristische Person für vierteljährliche Einreichung der Umsatzsteuererklärung entscheiden)

3 buchhalterischen Berichte: Format, Sprache, Währung Auf halbjährlicher Basis: - vereinfachter Halbjahresabschluss, gemäß Verordnung des MÖF Nr Umsatzsteuererklärung auf halbjährlicher Basis für in Rumänien steuerbare Geschäftstätigkeiten Geschäftsbücher Auf jährlicher Basis: - Gemäß der Verordnung des MÖF Nr erstellter Jahresabschluss, der beim Finanzamt (einschließlich geprüfter Jahresabschluss, falls erforderlich, innerhalb von 15 Tagen nach der jährlichen Hauptversammlung die innerhalb von 5 Monaten nach Ende des letzten Geschäftsjahrs (4 Monate für börsennotierte Unternehmen) abzuhalten ist) einzureichen ist - Anlagenverzeichnis - Körperschaftsteuererklärung - Steuererklärungen der Mitarbeitern - Jährliche Steuererklärungen bezüglich Quellensteuern für Einkünfte, die an Steuerausländer entrichtet wurden. Die Einreichfrist endet im Februar des Folgejahres - Jährliche Erklärung bezüglich Berechnung und Abfuhr von Steuern, die Einkünfte aus nicht gehaltsbezogenen Einnahmen entsprechen, die an in Rumänien ansässige natürliche Personen entrichtet wurden Grundbuch (Journal) zeichnet alle Geschäftstätigkeiten der juristischen Person in chronologischer Reihenfolge auf Anlagenverzeichnis- - zeichnet alle beweglichen und unbeweglichen Aktiva auf Hauptbuch- stellt eine synthetische Zusammenfassung der Konten der Gesellschaft dar das Steuerregister stellt die Zusammensetzung der Berechnung der Körperschaftssteuer dar Diese Geschäftsbücher müssen 10 (in bestimmten Fällen 5) Jahre lang im Archiv der oben genannten juristischen Personen aufbewahrt werden. Diese Geschäftsbücher dienen der Identifizierung und der Kontrolle der Buchhaltungsvorgänge. Steuererklärungen, Buchhaltungsberichte und Fristen Ab dem 1. Juli 2011 kann die Steuererklärung digital unterschrieben und elektronisch bei den zuständigen Behörden eingereicht werden. Die Person oder der Vertreter des Buchhaltungsunternehmens, die/der die Steuererklärungen erstellt, muss von dem Geschäftsführer der juristischen Person ermächtigt werden, um die digitale Signatur zu erhalten. Monatlich, bis zum 25. des nächstfolgenden Monats: Umsatzsteuererklärung Lohn- und Gehaltserklärungen Intrastat Meldung MIAS Erklärung (falls eine Verpflichtung zu ihrer Einreichung besteht)

4 Steuererklärungen, Buchhaltungsberichte und Fristen Vierteljährlich, bis zum 25. des Monats nach Quartalsende 1. Körperschaftsteuererklärung 2. Umsatzsteuererklärung (sollte die juristische Person dazu berechtigt sein und sich für die Einreichung der Umsatzsteuererklärung auf vierteljährlicher Basis entscheiden) Halbjährlich, bis zum 15. August 1. Vereinfachte Halbjahresbilanz, gemäß MÖF-Verordnung Umsatzsteuererklärung auf halbjährlicher Basis für in Rumänien steuerbare Geschäftstätigkeiten Auf jährlicher Basis: Bis zum 25. Januar 1. Umsatzsteuerjahreserklärung bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen Bis zum 28. Februar 1. Jährliche Steuererklärung bzgl. Quellensteuer auf Einkünfte, die an Steuerausländer gezahlt wurden; 2. Steuererklärungen für Mitarbeiter 3. Jährliche Erklärung bezüglich Berechnung und Abfuhr von Steuern, die Einkünften aus nicht gehaltsbezogenen Einnahmen entsprechen, die an rumänische natürliche Personen bezahlt wurden (für bestimmte Einkünfte wurde die Frist für den 30. Juni des naechstfolgenden Wirtschaftsjahres festgelegt) Bis zum 25. März 1. Körperschaftssteuererklärung für das vorherige Wirtschaftsjahr. Bis zum 31. Mai 1. Jahresabschluss gem. der Verordnung des MÖF Nr für das vorherige Geschäftsjahr (einschließlich Bericht des geprüften Jahresabschlusses, falls eine Prüfungspflicht besteht), der beim Firmenbuch einzureichen ist. Für börsennotierte Unternehmen endet mit dem 30. April des folgenden Geschäftsjahres der Abgabetermin. Je nach den spezifischen Geschäftstätigkeiten, gibt es bestimmte Steuererklärungen mit unterschiedlichen Abgabeterminen: 1. Obligatorische Abgabeerklärung für lokale Steuern - Abgabetermin: 30 Tage ab Kauf/Bewertungsdatum oder jedes Mal, wenn Änderungen in den Stammdaten der juristischen Person auftreten 2. Erklärung zur Verbrauchssteuer monatlich 3. Erklärung zur Quellensteuer monatlich

5 Jahresabschluss Jahresabschlüsse werden zweimal pro Jahr im Juni und Dezember erstellt und müssen jährlich von der Hauptversammlung genehmigt werden. Sie bilden auch die Grundlage für die jährliche Dividendenausschüttung. Abhängig von bestimmten Kriterien, müssen alle juristischen Personen mit Sitz in Rumänien entweder einen vollständigen oder einen vereinfachten Jahresabschluss erstellen. Die Kriterien, die den Umfang des Jahresabschlusses bestimmen, sind: 1. Umsatz: mindestens EUR 7,3 Mio. 2. Gesamtaktiva zum Jahresende: mindestens EUR 3,65 Mio. 3. Durchschnittliche Anzahl von Mitarbeitern auf Jahresbasis: mindestens 50 Wenn die juristische Person mindestens zwei von den drei oben genannten Kriterien in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren erfüllt (aktuell und Vorjahr) oder ein börsennotiertes Unternehmen ist, muss ein vollständiger Jahresabschluss erstellt werden. Die restlichen Unternehmen stellen vereinfachte Jahresabschlüsse auf. Ein vollständiger Jahresabschluss, gem. Verordnung des MÖF Nr enthält folgendes: Bilanz Gewinn- und Verlustrechnung Eigenkapitalbewegung Cash-flow Rechnung Anhang zur Bilanz Ein Bericht der Geschäftsführung muss zusätzlich zu dem Jahresabschluss eingereicht werden. Ein vereinfachter Jahresabschluss besteht aus: Vereinfachter Bilanz Gewinn- und Verlustrechnung Anhang zum vereinfachten Jahresabschluss Juristische Personen, die die genannten Kriterien nicht erfüllen, können sich für die Aufstellung der Cash-flow Rechnung und der Erklärung der Eigenkapitalbewegung entscheiden. Konsolidierter Jahresabschluss Die konsolidierten Jahresabschlüsse müssen von jedem Konzern zusätzlich zu den jeweiligen Einzelabschlüssen aufgestellt werden, entsprechend der Verordnung des MÖF Nr Börsennotierte Unternehmen, als auch Unternehmen, die zwei von den drei unten angeführten Kriterien aufgrund des letzten Jahresabschlusses erfüllen, haben die Verpflichtung konsolidierte Jahresabschlüsse vorzubereiten: Umsatz: mindestens EUR 35,04 Mio. Gesamtaktiva zum Jahresende: mindestens EUR 17,52 Mio. Durchschnittliche Anzahl von Mitarbeitern auf Jahresbasis: mindestens 250 Sollte der Konzern, der die Verpflichtung für einen konsolidierten Jahresabschluss erfüllt, zu einem größeren Konzern entweder in Rumänien oder in einem anderen EU-Mitgliedstaat gehören, wird dieser von der Vorbereitung eines konsolidierten Jahresabschluss befreit, wenn mindestens eine 90% Beteiligung an diesem Konzern vorhanden ist und die Minderheitsgesellschafter beschlossen haben, keinen konsolidierten Jahresabschluss zu erstellen. Der konsolidierte Jahresabschluss muss mit dem Bericht der Geschäftsführung und dem des Wirtschaftsprüfers eingereicht werden.

6 Vereinfachtes Rechnungslegungssystem Ab dem 31. Dezember 2011 können sich Unternehmen für ein vereinfachtes Rechnungslegungssystem entscheiden, entsprechend der Verordnung 2239/Juni 2011 des MÖF, unter der Voraussetzung, dass sie folgende zwei Bedingungen erfüllen: Umsatz für das Geschäftsjahr kleiner als EUR Gesamtaktiva am 31. Dezember 2011 kleiner als EUR Folgende juristische Personen sind von der Anwendung der vereinfachten Buchführung ausgenommen: Börsennotierte Unternehmen Unternehmen, die Mitglieder eines Konzerns in Rumänien sind und die zu einem konsolidierten Jahresabschluss verpflichtet sind Nationale und staatliche Unternehmen, nationale Institute Autonome Körperschaften Einheiten, die der Regelung der CNVM (Staatliche Kommission für begebbare Wertpapiere ), CSA (Kommission zur Überwachung von Versicherungen), CSSPP (Kommission zur Überwachung des privaten Pensionssystems), BNR (Rumänische Nationalbank) unterliegen Juristische Personen, die sich für die vereinfachte Buchhaltung entscheiden, verwenden einen vereinfachten Kontenplan und vereinfachte Rechnungslegungsvorschriften. Der vereinfachte Jahresabschluss umfasst nur die vereinfachte Bilanz und eine vereinfachte Gewinn- und Verlustrechnung. Jahresabschluss nach IFRS Die Verordnungen 907/2005 und 1121/2006 des Ministeriums für öffentliche Finanzen fordern, dass Kreditinstitute und Einrichtungen des öffentlichen Interesses ab dem Ende des Geschäftsjahrs 2006, ihren Jahresabschluss in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) zusätzlich zu den gesetzlich vorgeschriebenen Bilanzabschlüssen zu erstellen haben. Zusätzlich fordert die Rumänische Nationalbank, dass Kreditinstitute Jahresabschlüsse nach IFRS für die Jahre 2009, 2010 und 2011 zu erstellen haben, durch eine Adaptierung der basierend nach rumänischem Recht erstellten Jahresabschlüsse. Basierend auf der Verordnung 9/2010 der Rumänischen Nationalbank, ist ab 2012 ein Jahresabschluss nach IFRS das einzige gültige Rechnungslegungssystem für Kreditinstitute. CECCAR (Gremium für beeidete Buchhalter und geprüfte Buchhalter in Rumänien, rum. Corpul Experților Contabili și Contabililor Autorizați din România) Das Gremium von beeideten Buchhaltern und geprüften Buchhalter in Rumänien, CECCAR, ist eine professionelle Organisation auf nationaler Ebene, bestehend aus beeideten Buchhaltern und geprüften Buchhaltern, mit Aufgaben betreffend die Organisation des Berufs der Buchhalter in Rumänien. Die Aufgaben der beeideten und geprüften Buchhalter: Beeidete Buchhalter: Buchführung der wirtschaftlichen und finanziellen Transaktionen Durchführung der Vorarbeiten für die Erstellung des Jahresabschlusses Geprüfte Buchhalter: Entwirft, prüft und bestätigt die Jahresabschlüsse Durchführung von finanziellen Analysen, Abfassung von Finanzberichten, Bewertung des Vermögens der juristischen Person Überprüft die Buchhaltung Führt andere buchhalterischen Tätigkeiten finanz-, steuer- oder verwaltungstechnischer Art durch

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