Geschäftsordnung Gemeindeverwaltung
|
|
- Ernst Friedrich
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Geschäftsordnung Gemeindeverwaltung der Gemeinde Münchenstein vom 13. März 2007
2 Geschäftsordnung Gemeindeverwaltung der Gemeinde Münchenstein vom 13. März
3 1. Allgemeines 1 Geltungsbereich 1 Die Zuständigkeit der Gemeindebehörden sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter richtet sich nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen. 2 Die nachstehenden Vorschriften legen die Zuständigkeiten der Verwaltung fest, soweit sie nicht bereits in den gesetzlichen und reglementarischen Bestimmungen geregelt sind. 2 Einschränkung der Kompetenzen Die in den nachfolgenden Bestimmungen den Verwaltungsbereichen und -abteilungen übertragenen Geschäfte sind dem Gesamtgemeinderat vorzulegen, und es ist darüber vom Gesamtgemeinderat zu entscheiden: wenn es sich um einen Entscheid von grosser Tragweite handelt; wenn eine grundsätzliche Frage zu entscheiden ist; wenn eine politisch wichtige Frage zu entscheiden ist; wenn bei einem Geschäft ein besonderer Ermessensspielraum besteht; wenn eine konstante Praxis geändert oder von einer solchen abgewichen werden soll. 3 Unterschriftsberechtigung 1 Verfügungen des Gemeinderates sind vom/von der Gemeindepräsident/in und Gemeindeverwalter/in zu unterzeichnen. 2 Alle Schriftstücke, welche die Gemeinde nach Aussen verpflichten, wie Verträge oder Vereinbarungen sowie sämtliche Korrespondenz im Namen des Gemeinderates, sind vom/von der Gemeindepräsident/in und Gemeindeverwalter/in zu unterzeichnen. 3 Die übrige Korrespondenz unterzeichnet der/die jeweilige im Rahmen seiner/ihrer materiellen Zuständigkeit. 4 Für den Zahlungsverkehr gelten die Bestimmungen von 14 dieser Verordnung. 2. Übertragung von Zuständigkeiten des Gemeinderates ohne finanzielle Auswirkungen an die Gemeindeverwaltung 4 Kompetenzdelegation im nicht finanziellen Bereich Der Gemeinderat ermächtigt und beauftragt die nachstehenden Verwaltungsbereiche und -abteilungen, folgende Entscheidungen selbständig zu treffen und zu vollziehen. Gemeindeverwalter/in Aufgabe Familien- und Jugendberatung (gemäss Vertrag) Baurechtszinsanpassung Erlassgesuch AHV/IV Gesuch für Familiennachzug (Fremdenpolizei) Gesuch für Lagerbeiträge Unbezahlter Urlaub Anstellung nach NADO im Rahmen der sachlichen Zuständigkeit Anstellung im Rahmen des Integrations-Programms für Arbeitslose Schulung/Weiterbildung Beizug eines externen Beraters Anstellung von Aushilfspersonen und Praktikanten im Rahmen der sachlichen Zuständigkeit Kompetenz Vernehmlassung z.hd. zuständiger Stelle Vernehmlassung z.hd. zuständiger Stelle 2
4 Bauverwalter/in Aufgabe Abschluss und Anpassung von Miet- und Pachtverträgen (gemäss vorgegebenem Rahmen) Hauswartvertrag Verfügungen im Bereich der Baubewilligung Unbezahlter Urlaub Anstellung nach NADO im Rahmen der sachlichen Zuständigkeit Schulung/Weiterbildung Beizug eines externen Beraters Anstellung von Aushilfspersonen und Praktikanten im Rahmen der sachlichen Zuständigkeit Kompetenz Abteilung Finanzen Aufgabe Zuständigkeit Kompetenz Unterschriftsberechtigt Stundung Entscheid Abt. Finanzen/Steuern Buchhaltung/Steuern Ratenzahlung Entscheid Abt. Finanzen/Steuern Buchhaltung/Steuern Mahnungen Abt. Finanzen/Steuern Buchhaltung/Steuern Betreibungsverfahren Buchhaltung/Steuern Abt. Finanzen/Steuern Allgemeine Verwaltung Aufgabe Zuständigkeit Kompetenz Unterschriftsberechtigt Handlungsfähigkeitszeugnis Bescheinigung Niederlassungsbewilligung Aufenthaltsbewilligung Leumundszeugnis Bescheinigung Busse bei Nichtanmeldung Bussenanzeige Heimatausweis Bescheinigung Not-Identitätskarte Bescheinigung Hundegebühr Gebührenerhebung Geldsammlung (Kollekte, Vernehmlassung z.h. Abzeichenverkauf etc.) zuständiger Stelle Fasnachts- und Übungsmärsche Tombola, Lotto Vernehmlassung z.hd. zuständiger Stelle Zufahrtsbewilligung Gelegenheitswirtschaftspatent bis Uhr Freinachtbewilligung bis Uhr Lautsprecherbewilligung bis Uhr 3
5 Verfügungen im Bereich des Hundereglements Fremdenpolizeiliches Gesuch Bestattungswesen Gesuch für die Benützung öff. Schulanlagen ausserhalb der Schulzeit Gesuch für die unentgeltliche Rechtspflege Bestattungsamt Zentrale Dienste Zentrale Dienste Erlass einer Verfügung Vernehmlassung z.hd. zuständiger Stelle Vernehmlassung z.hd. zuständiger Stelle Bestattungsamt Zentrale Dienste Zentrale Dienste Bauverwaltung Aufgabe Zuständigkeit Kompetenz Unterschriftsberechtigt Gesuch für die Benützung Abteilung Immobilien öff. Gebäude und Anlagen, ausgen. Schulanlagen Immobilien Einfriedigung Bauanzeige Stellungnahme z.hd. zuständiger Behörde Kurzfristige Verkehrsbeschränkung Abteilung Strassenmarkierung Abteilung Gesuch für Antennenanlage Anschlussbewilligung für Abteilung GAA, Wasser + Kanalisation Aufgrabgesuch Abteilung Planauflage der Zuständige Abteilung zuständigen Abteilung Gesuch für Parzellenmutation Entscheid Reklamegesuch Entscheid Abteilung Baugesuch grösserer Tragweite (Ausnahme) Stellungnahme z.hd. zuständiger Behörde Gesuch für Kleinbaute Allmendgesuch Abteilung Grabsteingesuch Leiter Friedhof Abteilung Werkhof Verträge Grabbewirtschaftg. Leiter Friedhof Abteilung Werkhof Signalisation Stellungnahme z.hd. Abteilung zuständiger Behörde Katasterwesen Abteilung Hausnummerierung 4
6 3. Finanzkompetenzen 5 Ausgabenbeschlüsse Ausgabenbeschlüsse werden gefasst: a. von der Gemeindeversammlung durch die Genehmigung des Voranschlags oder durch separaten Beschluss; b. durch den Gemeinderat gemäss 7 der Gemeindeordnung; c. durch die Gemeindekommission gemäss 8 der Gemeindeordnung. 6 Generelle Ausgaben- und skompetenz Für den bewilligter Ausgaben (Arbeitsvergebungen, Vertragsabschlüsse) ist unter dem Vorbehalt allfälliger Kompetenzdelegation der Gemeinderat zuständig. 7 Generelle Ausgabenkompetenz bei Arbeitsvergebungen Der/die Gemeindeverwalter/in und der/die Bauverwalter/in sind jeweils für Arbeitsvergebungen und Materialeinkäufe bzw. -anschaffungen im Rahmen der bewilligten Voranschlags- und Investitionskredite für die Zwecke der Verwaltungstätigkeit, des Unterhalts und des Betriebes bis zum Betrage von Fr im Einzelfall ermächtigt. 8 Finanzkompetenzen des Gemeindeverwalters/der Gemeindeverwalterin Der/die Gemeindeverwalter/in verfügt über folgende Kompetenzen: a. von Kursen und Tagungen; b. Anstellungen von Aushilfen und Praktikanten; c. Anstellungen im Rahmen des Integrationsprogramms; d. Ausgabenkompetenz bei gemeinnützigen oder kulturellen Institutionen; e. Generelle Ausgabenkompetenz bis zum Betrage von Fr im Einzelfall; f. Ausnahmsweise Auszahlung von Überzeiten bis zu 100 Stunden im Einzelfall pro Jahr. 9 Finanzkompetenz des/der Bauverwalters/in Der/die Bauverwalter/in wird beauftragt und ermächtigt, folgende Aufgaben selbständig zu vollziehen: a. Einkauf von Verbrauchsgütern (Heizöl, Pflanzen, Streusalz etc.); b. von Kursen und Tagungen; c. Anstellungen von Aushilfen und Praktikanten; d. Generelle Ausgabenkompetenz bis zum Betrage von Fr. 5' im Einzelfall; e. Ausnahmsweise Auszahlung von Überzeiten bis zu 100 Stunden im Einzelfall pro Jahr. 10 Finanzkompetenzen der Abteilung Finanzen/Steuern Der/die Abteilungsleiter/in Finanzen wird beauftragt und ermächtigt, folgende Aufgaben selbständig zu vollziehen: a. Erneuerung von Darlehensverpflichtungen und Rückzahlungen von Darlehen im Einvernehmen mit dem Departementschef Finanzen; b. Anlage nicht sofort benötigter Gelder im Einvernehmen mit dem Departementschef Finanzen. 11 Finanzkompetenz der übrigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 1 Die weiteren Ausgabenkompetenzen der übrigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden vom/von der Gemeindeverwalter/in bzw. Bauverwalter/in schriftlich festgelegt. 5
7 2 Die Ausgabenkompetenz muss in einem vernünftigen Verhältnis zur Ausgabenkompetenz des/der Gemeindeverwalters/in bzw. Bauverwalters/in stehen. 12 Rechnungstellung 1 Für die Erstellung der Rechnungen namens der Einwohnergemeinde sind die verantwortlichen nen zuständig. 2 Die Gemeindesteuern, Gebühren und Forderungen werden von der Abteilung Finanzen/Steuern in Rechnung gestellt. 3 Stundungen, Ratenzahlungen, Mahnungen und Betreibungsverfahren werden von den Sachbearbeitern/innen der Abteilung Finanzen/Steuern veranlasst. 13 Steuern- und Gebührenerlass Über den Erlass oder die Reduktion von Steuern und Gebühren oder sonstigen Forderungen gelten folgende Regelungen: Gemeindesteuern (ausschliesslich) bis Fr. 2' im Einzelfall Abteilung Finanzen/Steuern über Fr. 2' im Einzelfall Gemeinderat Staatssteuer inkl. Gemeindesteuer (Vernehmlassung) bis Fr. 2' im Einzelfall Abteilung Finanzen/Steuern über Fr. 2' im Einzelfall Gemeinderat Hundegebühr in begründeten Fällen Sonstige Gebühren und Forderungen bis Fr. 1' Abteilungsleiter/in Finanzen/ Steuern 14 Zahlungsverkehr 1 Die Rechnungen für Lieferungen und Arbeiten sind vom Sachbearbeiter/von der Sachbearbeiterin der zuständigen Verwaltungsabteilung auf ihre materielle und rechnerische Richtigkeit zu prüfen und mit einem Visum zu versehen. Nach der Kontrolle sind die Rechnungen zu visieren von: bis zu einem Rechnungsbetrag von Fr. 2' Gemeindeverwalter/in bzw. Bauverwalter/in bei einem Rechnungsbetrag über Fr Gemeindeverwalter/in bzw. Bauverwalter/in, Departements- und Finanzchef 2 Belastungen, welche direkt auf Postcheck- oder Bankkonti vorgenommen werden (Rechnungen für Energie, Telefon usw.), sind nicht zu visieren. 3 Für Verfügungen über Bank- und Postcheckkonti sind kollektiv zeichnungsberechtigt der/die Gemeindeverwalter/in je zusammen mit dem/der Abteilungsleiter/in Finanzen oder dessen/deren Stellvertreter/in. 15 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt sofort in Kraft und ersetzt die Ordnung über die Zuständigkeiten innerhalb der Gemeindeverwaltung vom 25. Juni 1985 und hebt frühere Gemeinderatsbeschlüsse, welche der vorliegenden Geschäftsordnung der Gemeindeverwaltung widersprechen, auf. 6
8 Münchenstein, 13. März 2007 Gemeinderat Münchenstein Der Präsident: Die Verwalterin: W. Banga B. Grieder 7
Reglement über die Finanzkompetenzen der stadträtlichen Gremien, Ressortvorstehenden sowie Mitarbeitenden der Stadtverwaltung. 2)
Freiestrasse 6 - Postfach 895 Schlieren www.schlieren.ch Tel. 044 78 4 Fax 044 78 5 90 Reglement über die Finanzkompetenzen der stadträtlichen Gremien, Ressortvorstehenden sowie Mitarbeitenden der Stadtverwaltung.
MehrVerordnung über die Berechtigung zur Verfügung über Kredite und zu Kreditbeschlüssen
SRL Nr. 603 Verordnung über die Berechtigung zur Verfügung über Kredite und zu Kreditbeschlüssen vom 24. Februar 1989* Der Regierungsrat des Kantons Luzern, gestützt auf die 13 Absatz 4 und 36 Absatz 4
MehrEinwohnergemeinde Trimbach. Finanz-Verordnung
Einwohnergemeinde Trimbach Finanz-Verordnung 1999 1 Finanz-Verordnung Einwohnergemeinde Trimbach Verordnung des Gemeindrates über den Finanzhaushalt der Gemeinde Trimbach, 25 Abs. 3 b GO I. Allgemeiner
MehrOrganisationsverordnung für das Tagungszentrum Rügel (Organisationsverordnung Rügel)
Organisationsverordnung Rügel 7.300 Organisationsverordnung für das Tagungszentrum Rügel (Organisationsverordnung Rügel) vom. Oktober 05 (Stand 0. Januar 06) Der Kirchenrat der Evangelisch-Reformierten
MehrPolitische Gemeinde Eschenz. Reglement über das Bestattungswesen
Politische Gemeinde Eschenz Reglement über das Bestattungswesen Gestützt auf die Art. sowie 6 bis 9 des Gesetzes über das Gesundheitswesen vom 5. Juni 985 sowie Art. 4.8 Abs. 8 des Organisationsreglementes
MehrReglement. zum. Öffentlichkeitsprinzip. und. Datenschutz
Reglement zum Öffentlichkeitsprinzip und Datenschutz Der Gemeinderat, gestützt auf 10, Abs. 3 und 31, Abs. 3 des Informations- und Datenschutzgesetzes (Info DG), sowie 5, Abs. 1.1. und 1.2. der Gemeindeordnung,
MehrReglement über die Ausgaben- und Vertragskompetenzen srs 181.2 der Direktionen und Verwaltungsstellen (Delegationsreglement) vom 8.
Reglement über die Ausgaben- und Vertragskompetenzen srs 181.2 der Direktionen und Verwaltungsstellen (Delegationsreglement) vom 8. März 2005 1 Der Stadtrat erlässt gestützt auf Art. 18 Abs. 3 des Geschäftsreglements
MehrVerbandes der stadtzürcherischen evangelisch-reformierten Kirchgemeinden. Reglement des Personal- und Entwicklungsfonds.
Verbandes der stadtzürcherischen evangelisch-reformierten Kirchgemeinden Reglement des Personal- und Entwicklungsfonds Ausgabe 2015 Seite 1 Inhaltsverzeichnis 1 Name... 3 2 Zweck... 3 3 Organe... 3 4 Zuständigkeiten
Mehr5.1 Allgemeine Hinweise zur Ausgabenbewilligung und zu den Kreditarten
5 KREDITBEWILLIGUNG 5.1 Allgemeine Hinweise zur Ausgabenbewilligung und zu den Kreditarten 5.2 Der Verpflichtungskredit 5.3 Der Voranschlagskredit 5.4 Gebundene Ausgaben 5.5 Zusammenfassung Kreditbewilligung
MehrSpesenreglement für Non-Profit-Organisationen (NPO)
Spesenreglement für Non-Profit-Organisationen (NPO) Auszug aus Kreisschreiben der Steuerverwaltung des Kantons Bern vom 18. Januar 2008 Spesenreglemente für Non-Profit-Organisationen (NPO) Rahmenbedingungen
Mehr1. Allgemeine Bestimmungen... 2. 2. Arbeitszeit... 2. 3. Schwankungen in der wöchentlichen Arbeitszeit... 3. 4. Überstunden... 3. 5. Überzeit...
1. Allgemeine Bestimmungen... 2 1.1. Geltungsbereich...2 1.2. Sprachregelung...2 2. Arbeitszeit... 2 2.1. Vertrauensarbeitszeit...2 2.2. Wöchentliche Arbeitszeit...2 2.3. Service Zeit...2 2.4. Individuelle
MehrSchulordnung der Stadt Rheineck
Stadt Rheineck Schulordnung der Stadt Rheineck Vom Stadtrat genehmigt am 14. Oktober 2003 H:\Kanzlei\Kanzlei\Reglemente\Homepage\Schulordnung.doc - 1 - Schulordnung Der Gemeinderat Rheineck erlässt in
MehrEINWOHNERGEMEINDELAUSEN REGLEMENT KINDER- UND JUGENDZAHNPFLEGE
EINWOHNERGEMEINDELAUSEN REGLEMENT KINDER- UND JUGENDZAHNPFLEGE Stand April 999 Die Einwohnergemeindeversammlung der Gemeinde Lausen, gestützt auf 47 Absatz Ziffer des Gemeindegesetzes vom 8. Mai 970, beschliesst:
MehrDie Gemeindeversammlung der Einwohnergemeinde Riedholz, gestützt auf das kantonale Gesetz über die Schulzahnpflege 1, beschliesst:
EINWOHNERGEMEINDE RIEDHOLZ Reglement und Regulativ über die Schulzahnpflege Reglement Stand: 01.01.1998 Regulativ Stand: 01.01.2003 Die Gemeindeversammlung der Einwohnergemeinde Riedholz, gestützt auf
Mehr152.52. Reglement über den Integrierten Aufgaben- und Finanzplan (IAFP-Reglement)
152.52 Reglement über den Integrierten Aufgaben- und Finanzplan (IAFP-Reglement) 27. August 2007 mit Änderungen bis 15. Januar 2016 Chronologie Erlass Beschluss des Parlaments vom 27. August 2007; Inkrafttreten
MehrDatenschutzreglement (DSR)
Datenschutzreglement (DSR) vom 20. September 2010 Ausgabe Januar 2011 Datenschutzreglement (DSR) Der Stadtrat von Burgdorf, gestützt auf Artikel 3 Absatz 3 der Gemeindeordnung der Stadt Burgdorf (GO),
MehrSpesen- und Entschädigungsreglement
EINWOHNERGEMEINDE RECHERSWIL Spesen- und Entschädigungsreglement (DGO 2014 vom 12.12.2013) 1. Geltungsbereich Das vorliegende Spesen- und Entschädigungsreglement bildet einen integrierten Bestandteil der
MehrGeschäftsordnung des Stadtrates vom 4. Dezember 2013
Stadt Stein am Rhein StR 172.102 Geschäftsordnung des Stadtrates vom 4. Dezember 2013 Änderung vom 27. Mai 2015 Alle Personen- und Funktionsbezeichnungen dieser Geschäftsordnung gelten - ungeachtet der
MehrReglement über die wirkungsorientierte Steuerung der Stadtverwaltung (NPM-Reglement)
Reglement über die wirkungsorientierte Steuerung der Stadtverwaltung (NPM-Reglement) 3. Februar 2003 Ausgabe Juni 2008 Reglement über die wirkungsorientierte Steuerung der Stadtverwaltung (NPM-Reglement,
MehrFriedhofverband Dällikon-Dänikon. Verbandsvereinbarung
Friedhofverband Dällikon-Dänikon Verbandsvereinbarung I. Allgemeine Bestimmungen Art. 1 Zweck, Name, Zusammenschluss Die Politischen Gemeinden Dällikon und Dänikon bilden für die Besorgung des Friedhof-
MehrReglement über die Vermietung der Festbänke
Reglement über die Vermietung der Festbänke (Festbankreglement) der Politischen Gemeinde Schöfflisdorf vom 0. Juni 05 Präambel In diesem Reglement werden geschlechtsneutrale Formulierungen verwendet. Die
MehrVfL Großkötz e.v. Tätigkeitsbeschreibung
VfL Großkötz e.v. Tätigkeitsbeschreibung 1. Schatzmeister/-in Formeller Teil: 1. Bezeichnung der Stelle 1.1 1. Schatzmeister/-in 2. Eingliederung in die Vereinsorganisation 2.1. Mitglied der Vorstandschaft
MehrBericht und Antrag der Ratsleitung an den Landrat
Bericht und Antrag der Ratsleitung an den Landrat 2. Februar 205 zur Änderung der Geschäftsordnung des Landrats (GO); Anpassungen betreffend Kantonalbankkommission A. Ausgangslage Am 8. Juni 204 hat der
MehrReglement über Gemeindebeiträge an die schulergänzenden Betreuungsangebote der Gemeinde Allschwil
REGLEMENT ÜBER GEMEINDEBEITRÄGE E I N W O H N E R G E M E I N D E Reglement über Gemeindebeiträge an die schulergänzenden Betreuungsangebote der Gemeinde Allschwil Reglementssammlung der Einwohnergemeinde
MehrDer Vorrang der betrieblichen Erfordernisse muss hierbei gewahrt bleiben.
Vorwort Die Dienstvereinbarung ermöglicht den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine flexible Organisation ihrer Arbeitszeiten. Diese Flexibilität setzt ein hohes Verantwortungsbewusstsein voraus. Der
MehrGemeinde Walchwil. Verordnung zum Gesetz über die Beherbergungsabgabe
Gemeinde Walchwil Seite 3 Gemeinde Walchwil Der Gemeinderat von Walchwil, gestützt auf 5 des Gesetzes über die 1) vom 26. November 1998 in der Fassung vom 10. April 2014, beschliesst: Art. 1 Grundsatz
MehrZUSAMMENLEGUNG FEUERWEHREN KILLWANGEN & SPREITENBACH
ZUSAMMENLEGUNG FEUERWEHREN KILLWANGEN & SPREITENBACH 1 VERTRAG 1. ZWECK, GESETZLICHE GRUNDLAGEN 1.1 Die Feuerwehren von Spreitenbach und Killwangen schliessen sich im Interesse einer rationellen und effizienten
MehrFINANZORDNUNG. Thüringer Fechtverband e.v. (TH FV)
FINANZORDNUNG Thüringer Fechtverband e.v. (TH FV) Neufassung laut Beschluss des Thüringer Fechtverbandes am 20. April 2007 in Saalfeld geändert auf der Vorstandssitzung in Jena am: 9. Februar 2010 geändert
MehrGesetz über die Geschäftsführung und den Finanzhaushalt des Kantons und deren Kontrolle
Gesetz über die Geschäftsführung und den Finanzhaushalt des Kantons und deren Kontrolle Änderung vom Der Grosse Rat des Kantons Wallis eingesehen die Artikel 31 Absatz 1 Ziffer 1 und 42 Absatz 1 der Kantonsverfassung;
MehrReglement über die Organisation der Sozialhilfe
Gemeinde Eptingen Reglement über die Organisation der Sozialhilfe der Einwohnergemeinde Eptingen Beschluss der Gemeindeversammlung: 09.12.2004 Fakultative Referendumsfrist: 19.12.2005 Genehmigung Regierungsrat
MehrEinführungsgesetz zum Nationalstrassengesetz (EGzNSG) 1
Einführungsgesetz zum Nationalstrassengesetz (EGzNSG) 44.0 (Vom 8. März 007) Der Kantonsrat des Kantons Schwyz, gestützt auf Art. 6 des Bundesgesetzes vom 8. März 960 über die Nationalstrassen, nach Einsicht
Mehr614.159.10 Steuerverordnung Nr. 10 über Bezug, Fälligkeit und Verzinsung der Haupt- und Nebensteuern
64.59.0 Steuerverordnung Nr. 0 über Bezug, Fälligkeit und Verzinsung der Haupt- und Nebensteuern Vom 5. Juli 994 (Stand. Januar 00) Der Regierungsrat des Kantons Solothurn gestützt auf 8 Absatz, 77 bis
MehrPolitische Gemeinde Arbon. Reglement über das Landkreditkonto
Politische Gemeinde Arbon Reglement über das Landkreditkonto Inhaltsverzeichnis Seite Art. Zielsetzungen, Kredit 3 Art. Zuständigkeit 3 Art. 3 Kaufpreis 3 Art. 4 Übernahme durch die Stadt 3 Art. 5 Verkauf
MehrStrassenreglement 22.03.2005. H:\JBEN\Reglemente\Aktuell\Strassenreglement\20050322 strassenreglement.doc
Strassenreglement 22.03.2005 H:\JBEN\Reglemente\Aktuell\Strassenreglement\20050322 strassenreglement.doc Dokumenteninformationen Strassenreglement vom 22.03.2005 Vom Gemeinderat genehmigt am 16.06.2005
MehrGemeinde Othmarsingen. Antennenanschlussreglement
Gemeinde Othmarsingen Antennenanschlussreglement 1985 A. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN, ORGANISATION Art. 1 Zweck Die Gemeinschaftsantennenanlage (GAA) bezweckt, den Benützern von Othmarsingen die möglichen
MehrRichtlinien zum Controlling und Reporting von Gemeindeprojekten. Einwohnergemeinde Wahlern
Richtlinien zum Controlling und Reporting von Gemeindeprojekten Einwohnergemeinde Wahlern Inkrafttreten: 1. Juli 2009 Richtlinien zum Controlling und Reporting von Gemeindeprojekten der Einwohnergemeinde
MehrReglement der Stromversorgung
Reglement der Stromversorgung 1. Allgemeine Bestimmungen 2. Planung, Bau und Unterhalt der Stromversorgung 3. Finanzierung von Bau und Betrieb der Stromversorgung 4. Straf- und Schlussbestimmungen 5. Anhänge
MehrMuster- Reglement über Records Management und Archivierung
Muster- Reglement über Records Management und Archivierung Gestützt auf Art. (...) Gemeindegesetz vom (...) erlässt der Gemeinderat folgendes Reglement. Art. 1 Zweck Dieses Reglement regelt das Records
MehrEinwohnergemeinde Wimmis. Verordnung Fachkommission Lawinenschutz
Einwohnergemeinde Wimmis Verordnung Fachkommission Lawinenschutz 12. Dezember 2008 Die Verordnung beinhaltet in der Regel die männliche Schreibform. Sie gilt sinngemäss auch für das weibliche Geschlecht.
MehrMITARBEITERBETEILIGUNGEN AUS SICHT DER SOZIALVERSICHERUNGEN
MITARBEITERBETEILIGUNGEN AUS SICHT DER SOZIALVERSICHERUNGEN Thomas Bösch Leiter Abteilung Beiträge Ausgleichskasse / IV-Stelle Zug Gesetzliche Grundlagen AHVV Art. 7 lit. c bis Zu dem für die Berechnung
MehrIPA SEKTION SCHWEIZ. Reglemente. Reglement über die Aufnahme von Personen. Reglement über die Kontrollstelle. Reglement über Ehrungen
IPA SEKTION SCHWEIZ Reglemente Reglement über die Aufnahme von Personen Reglement über die Kontrollstelle Reglement über Ehrungen Reglement über die Aufnahme von Personen Liste der Personenkategorien,
MehrSatzung über den Anschluss der Grundstücke an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und deren Benutzung in der Stadt Freiburg i. Br.
Satzung über den Anschluss der Grundstücke an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und deren Benutzung in der Stadt Freiburg i. Br. 13.1 vom 7. Dezember 1982 in der Fassung der Satzungen vom 14. März
MehrEINWOHNERGEMEINDE SPREITENBACH GEMEINDEORDNUNG
GEMEINDEORDNUNG 2015 Die Einwohnergemeinde Spreitenbach erlässt gestützt auf die 17 und 18 Gemeindegesetz vom 19. Dezember 1978 folgende G E M E I N D E O R D N U N G (GO) A. ALLGEMEINE BESTIMMUNG 1 Die
MehrReglement über die Gebühren für das Parkieren auf öffentlichem Grund
Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement Bahnhofstrasse 15 6002 Luzern Telefon 041-228 51 55 Telefax 041-210 65 73 buwd@lu.ch www.lu.ch Reglement über die Gebühren für das Parkieren auf öffentlichem Grund
MehrKanton Zürich Gemeinde Dietlikon. Verkehrsberuhigungs- und Parkierungskonzept. Parkkartenreglement. Suter von Känel Wild AG
Kanton Zürich Gemeinde Dietlikon Verkehrsberuhigungs- und Parkierungskonzept Suter von Känel Wild AG Orts- und Regionalplaner FSU sia Baumackerstr. 42 Postfach 8050 Zürich Telefon 044 315 13 90 Fax 044
MehrReglement über den Schulzahnarztdienst
GRB Nr. 48 betreffend Reglement über den Schulzahnarztdienst vom 4. Juni 00 Der Grosse Gemeinderat von Zug, in Vollziehung von 4 des Schulgesetzes vom 7. September 990 ) und von 5 ff. der Vollziehungsverordnung
MehrVerordnung über die Investitionshilfen in der Landwirtschaft
54. Verordnung über die Investitionshilfen in der Landwirtschaft Vom 6. Januar 999 (Stand. Januar 04) Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf 46 des Landwirtschaftsgesetzes vom 8.
MehrVerordnung über die Swisslos-Sportfonds-Kommission und die Verwendung der Mittel aus dem Swisslos-Sportfonds (Swisslos-Sportfonds-Verordnung)
Swisslos-Sportfonds: Verordnung 56. Verordnung über die Swisslos-Sportfonds-Kommission und die Verwendung der Mittel aus dem Swisslos-Sportfonds (Swisslos-Sportfonds-Verordnung) Vom 6. November 0 (Stand.
MehrGenehmigung eines Kredits für wiederkehrende Ausgaben zur Finanzierung des Selbstbehalts an die Kosten von Tageselternbetreuungskosten mit einer
Genehmigung eines Kredits für wiederkehrende Ausgaben zur Finanzierung des Selbstbehalts an die Kosten von Tageselternbetreuungskosten mit einer Obergrenze von 42'000 Franken. Botschaft zum Gemeinderatsbeschluss
MehrArtikelsatzung der Großen Kreisstadt Oelsnitz (Vogtl) zur Anpassung kommunaler Satzungen an den Euro (Euro-Anpassungssatzung)
Artikelsatzung der Großen Kreisstadt Oelsnitz (Vogtl) zur Anpassung kommunaler Satzungen an den Euro (Euro-Anpassungssatzung) Aufgrund der 4, 21, 41 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO)
MehrDAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013)
DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) I Einleitung Das Parlament der Republik Serbien hat das Gesetz über Factoring verabschiedet, welches am 24. Juli 2013 in Kraft getreten ist.
MehrReglement über die Zweckerhaltung unterstützter
841.160 Reglement über die Zweckerhaltung unterstützter Wohnungen (Zweckerhaltungsreglement) Stadtratsbeschluss vom 18. April 2007 (431) mit Änderung vom 27. Mai 2009 (690) 1 A. Allgemeines Art. 1 Geltungsbereich,
MehrVerwaltungsreglement "Winkelried- Fonds"
Verwaltungsreglement "Winkelried- Fonds" 5.9 Vom. April 000 (Stand. Januar 0) Der Regierungsrat des Kantons Solothurn gestützt auf Ziffer.6 des RRB Nr. 86 vom. April 000 über die Neuorganisation der "Winkelried-Fonds"
MehrGemeinde Obersiggenthal. Feuerwehrreglement
Gemeinde Obersiggenthal Feuerwehrreglement Ausgabe 998 Feuerwehrreglement - - Inhaltsverzeichnis. Allgemeine Bestimmungen Seite Verhältnis Feuerwehr / Gemeinderat Rekrutierung und Einteilung Rekrutierung
MehrGesetz über die Förderung des Tourismus (Tourismusgesetz)
Anhang Fassung gemäss erster Lesung im Kantonsrat vom 4. März 003 Gesetz über die Förderung des Tourismus (Tourismusgesetz) Änderung vom Der Kantonsrat des Kantons Appenzell A.Rh. beschliesst: I. Das Gesetz
MehrReglement über das. Oeffentlichkeitsprinzip und. den Datenschutz
Reglement über das Oeffentlichkeitsprinzip und den Datenschutz vom 17. Juni 2002 Inhaltsverzeichnis 2 I. Oeffentlichkeitsprinzip Seite 1 Ziele 3 2 Verantwortlichkeiten 3 3 Dringliche Informationen 3 4
Mehrvon Einstufungsprüfungen gem. 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 der Polizeilaufbahnverordnung
Prüfungsordnung der Hochschule für Öffentliche Verwaltung Bremen für die Durchführung von Einstufungsprüfungen zum Erwerb der fachgebundenen Hochschulreife gemäß 6 Abs. 1 Nr. 2 der Polizeilaufbahnverordnung
MehrWEISUNG MOBILTELEFONE VOM 22. DEZEMBER 2011
WEISUNG MOBILTELEFONE VOM 22. DEZEMBER 2011 A U S G A B E 2 1. F E B R U A R 2 0 1 2 3 5 2 D e r G e m e i n d e r a t v o n H o r w b e s c h l i e s s t 1. Geltungsbereich Diese Weisung gilt für den
MehrVerordnung über Unterstützungsbeiträge an schul- und familienergänzende Betreuungsverhältnisse in Kinderkrippen,
Verordnung über Unterstützungsbeiträge an schul- und familienergänzende Betreuungsverhältnisse in Kinderkrippen, Tagesstrukturen und in Tagesfamilien (FAMEX-Verordnung) vom 5. Dezember 2012 Inhaltsverzeichnis
Mehr15-9. Reglement über die Organisation der Sozialhilfe der Einwohnergemeinde Birsfelden
GEMEINDE BIRSFELDEN 15-9 Reglement über die Organisation der Sozialhilfe der Einwohnergemeinde Birsfelden vom 25. März 2002 A. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN...1 1 Sozialhilfe...1 2 Organe...1 3 Schweigepflicht...2
MehrPolitische. Gemeinde Warth-Weiningen. Friedhof- und Bestattungsreglement
Politische Gemeinde Warth-Weiningen Friedhof- und Bestattungsreglement INHALTSVERZEICHNIS 1. Organisation und Verwaltung Seite 2 Art. 1 Grundlagen Seite 2 Art. 2 Friedhöfe Seite 2 Art. 3 Friedhofordnungen
MehrVertrag über eine Praxisphase
Vertrag über eine Praxisphase zwischen (Unternehmen) (Anschrift, Telefon) nachfolgend als Praxisstelle bezeichnet, und geboren am: in wohnhaft in: Student an der Hochschule Emden-Leer, Studienort Emden
MehrNr. 866a Verordnung zum Gesetz über die Verbilligung von Prämien der Krankenversicherung (Prämienverbilligungsverordnung)
Nr. 866a Verordnung zum Gesetz über die Verbilligung von Prämien der Krankenversicherung (Prämienverbilligungsverordnung) vom. Dezember 995* (Stand. Januar 00) Der Regierungsrat des Kantons Luzern, gestützt
MehrA) Allgemeine Bestimmungen
evangelischreformierte Landeskirche beider Appenzell Verordnung Aus- und Weiterbildung / Studienurlaub / Supervision Vom Kirchenrat gestützt auf Art. 36, Abs. 8 und Art. 37, Abs. 6 des Reglements Anstellung
MehrVerordnung Aus- und Weiterbildung
Verordnung Aus- und Weiterbildung Gestützt auf den Art. 24 des geltenden Personalreglements der Gemeinde erlässt der Gemeinderat folgende Verordnung. 1) I Allgemeines Bildungskosten Art. 1 1 Die Einwohnergemeinde
MehrGEMEINDE KISSING. Inhaltsverzeichnis. 1 Gebührenerhebung. 2 Grabstättengebühren. 3 Leichenhausgebühren. 4 Bestattungsgebühren. 5 Sonstige Gebühren
GEMEINDE KISSING Gebührensatzung zur Satzung für die öffentliche Bestattungseinrichtung (GS/BES) der Gemeinde Kissing vom: 08.11.2004 Beschluss des Gemeinderates vom: 28.10.2004 Bekanntmachung: 09.11.2004
MehrGEMEINDE DACHSEN. Politische Gemeinde und Primarschulgemeinde
GEMEINDE DACHSEN Politische Gemeinde und Primarschulgemeinde Verordnung über die Entschädigungen der Behörden, Kommissionen und Funktionäre im Nebenamt (Entschädigungsverordnung [Evo]) vom 5. Dezember
MehrBetriebssatzung. für den Eigenbetrieb Spital Wohnen und Pflege
Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Spital Wohnen und Pflege Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg i. d. F. vom 24.07.2000 (GBl. S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Verordnung
MehrN i e d e r s c h r i f t
Stadtverwaltung Lindau (Bodensee) Jahrgang 2015 N i e d e r s c h r i f t über die 1. Sitzung des Werkausschusses der Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau vom 22. Januar 2015 ö 2: Beratungsgegenstand Dienstanweisung
MehrReglement über die Ausrichtung von Mietzinsbeiträgen
www. frenkendorf.ch GEMEINDEZENTRUM Gemeinderat Bächliackerstrasse 2 Telefon 061 906 10 40 Fax 061 906 10 19 Reglement über die Ausrichtung von Mietzinsbeiträgen vom 16. Dezember 1997 G:\VERWALTUNG\Reglemente\Mietzinsbeiträge\Reglement
MehrA) Allgemeine Bestimmungen
3.40 Verordnung Aus-, Fort- und Weiterbildung / Studienurlaub / Supervision Vom Kirchenrat gestützt auf Art. 36 und Art. 37 des Reglements Anstellung und Besoldung (RAB) erlassen am 19. April 2005 (Stand
MehrQualitätssicherungsvereinbarung zur Herzschrittmacher-Kontrolle. Vereinbarung
Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach 135 Abs. 2 SGB V zur Funktionsanalyse eines Herzschrittmachers (Qualitätssicherungsvereinbarung zur Herzschrittmacher-Kontrolle) * 155. Ergänzungslieferung,
MehrReglement über die Organisation der Sozialhilfe der Einwohnergemeinde Dittingen
Reglement über die Organisation der Sozialhilfe der Einwohnergemeinde Dittingen Vom 6. Dezember 00 Die Gemeindeversammlung der Einwohnergemeinde Dittingen, gestützt auf 47 Absatz Ziffer des Gemeindegesetzes
MehrSatzung zur Anpassung örtlicher Satzungen an den Euro (Euro-Anpassungs-Satzung) vom 16. Oktober 2001
Gemeinde Stegen Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald Satzung zur Anpassung örtlicher Satzungen an den Euro (Euro-Anpassungs-Satzung) vom 16. Oktober 2001 Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg
Mehrgestützt auf Artikel 76 der Kantonsverfassung 2 und in Ausführung von Art. 35 Abs. 1 Ziff. 7 des Gemeindegesetzes (GemG) 3
Reglement über die Entschädigung der Mitglieder des Gemeinderates, der Kommissionen und der Arbeitsgruppen der Politischen Gemeinde Oberdorf (Entschädigungsreglement, EntschR) vom 21. Mai 2014 1 Die Gemeindeversammlung
MehrE I N W O H N E R G E M E I N D E R Ö S C H E N Z. Reglement über die. Kinder- und Jugendzahnpflege
E I N W O H N E R G E M E I N D E R Ö S C H E N Z Reglement über die Kinder- und Jugendzahnpflege 1 Die Gemeindeversammlung vom 1. Dezember 00 der Einwohnergemeinde Röschenz erlässt, gestützt auf Art.
MehrGemeinde Samnaun. Stand 31. August 2008. Seite 1 von 8
Gemeinde Samnaun Steuergesetz der Gemeinde Samnaun Stand 31. August 2008 Seite 1 von 8 Steuergesetz der Gemeinde Samnaun Steuergesetz der Gemeinde Samnaun I. Allgemeine Bestimmungen Art. 1 1 Die Gemeinde
MehrReglement. Entlastungsleistungen bei der Pflege zu Hause
Reglement über Entlastungsleistungen bei der Pflege zu Hause vom 0. Februar 995 Revision vom. September 998 5. Januar 999 3. Januar 005 6. Dezember 03 Inhaltsverzeichnis Seite A. Allgemeines Ziel Grundsatz
MehrSatzung Neubau Verwaltungszentrum als Eigenbetrieb. vom 16. April 2013
Satzung Neubau Verwaltungszentrum als Eigenbetrieb 2.4 vom 16. April 2013 Aufgrund des 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581,
MehrInterne Weisungen zur Visumsregelung
08.0002.01 Interne Weisungen zur Visumsregelung vom 19. März 2002 (rev. 25.11.2003, 18.5.2004, 22.11.2005, 4.9.2012 und 9.12.2014) G:\org\weis\Weisungen zur Visumsregelung.doc Inhaltsverzeichnis A Zweck
MehrStadt Stein am Rhein StR 354.113
Stadt Stein am Rhein StR 354.113 Vereinbarung zwischen dem Regierungsrat des Kantons Schaffhausen und dem Stadtrat von Stein am Rhein über die Zusammenarbeit zwischen der Schaffhauser Polizei und der Stadtpolizei
MehrDarlehensvertrag. Zwischen der. und der
Darlehensvertrag Zwischen der Politischen Gemeinde Scuol, 7550 Scuol, Darlehensgeberin und der Hochalpines Institut Ftan AG, 7551 Ftan, Darlehensnehmerin 1. Die Darlehensgeberin gewährt der Darlehensnehmerin
MehrNiedersächsischer Landtag 14. Wahlperiode Drucksache 14/1480. Beschlussempfehlung
Beschlussempfehlung Ausschuss für Hannover, den 10. März 2000 Verwaltungsreform und öffentliches Dienstrecht Entwurf eines Gesetzes über im Dienstrecht Gesetzentwurf der Landesregierung Drs. 14/1250 Berichterstatter:
MehrGebührenpflichtige Dokumente
Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD Bundesamt für Justiz BJ Direktionsbereich Privatrecht Eidgenössisches Amt für das Zivilstandswesen EAZW Kreisschreiben EAZW Überweisung der Vergütungen
MehrMustervertrag über einen Auslandsaufenthalt von Auszubildenden Blatt 1 von 6
Mustervertrag über einen Auslandsaufenthalt von Auszubildenden Blatt 1 von 6 Mustervertrag Mustervertrag über einen Auslandsaufenthalt zwischen deutschem und ausländischem Betrieb sowie dem/der Auszubildenden
Mehr1 Name und Sitz. 2 Zweck
1 Name und Sitz Der Verein trägt den Namen Kinderbildungswerk Magdeburg. Sitz des Vereins ist Magdeburg. Er soll in das Vereinsregister beim Amtsgericht Magdeburg eingetragen werden. Geschäftsjahr ist
MehrVerordnung zum Stipendiengesetz vom 24. April 1988
45. Verordnung zum Stipendiengesetz vom 4. April 988 vom 4. Oktober 988 (Stand. Oktober 009) Der Kantonsrat des Kantons Appenzell A.Rh., gestützt auf Art. 4 Abs. des Stipendiengesetzes vom 4. April 988
MehrAmtliche Bekanntmachung
Amtliche Bekanntmachung Mülheim an der Ruhr, 07.12.2009 Laufende Nummer: 03/2009 Siegelordnung der Hochschule Ruhr West Herausgegeben vom Präsidenten der Hochschule Ruhr West Brunshofstr. 12, 45470 Mülheim
Mehr9. Sitzung vom 7. Juni 2011 INHALTSVERZEICHNIS. Nr. Geschäfte Seiten
GEMEINDERAT 9. Sitzung vom 7. Juni 2011 INHALTSVERZEICHNIS Nr. Geschäfte Seiten Beschlüsse Finanzausgleichsgesetz (FAG)/Entwurf Verordnung/Stellungnahme Beleuchtung Reppischtalstr./Schützenhaus/Sennhütte/Kreditabrechnung
MehrGebühren und Entschädigungen in Vormundschaftssachen
StRB betreffend Gebühren und Entschädigungen in Vormundschaftssachen vom 21. Dezember 1999 1. Der Stadtratsbeschluss vom 24. März 1994 betreffend Gebühren und Entschädigungen in Vormundschaftssachen wird
Mehr1. Wie viel EUR betragen die Kreditzinsen? Kredit (EUR) Zinsfuß Zeit a) 28500,00 7,5% 1 Jahr, 6 Monate. b) 12800,00 8,75 % 2 Jahre, 9 Monate
1. Wie viel EUR betragen die Kreditzinsen? Kredit (EUR) Zinsfuß Zeit a) 28500,00 7,5% 1 Jahr, 6 Monate b) 12800,00 8,75 % 2 Jahre, 9 Monate c) 4560,00 9,25 % 5 Monate d) 53400,00 5,5 % 7 Monate e) 1 080,00
MehrAMTLICHE GESETZESSAMMLUNG
Verordnung über die Anpassung und Aufhebung von Regierungsverordnungen im Zusammenhang mit der Aufhebung des Bündner Lehrerseminars Gestützt auf Art. 45 der Kantonsverfassung von der Regierung erlassen
MehrA U S B I L D U N G S V E R T R A G
Zwischen (Einrichtung, Institution, Unternehmen) (Anschrift, Telefon-Nr.) - nachfolgend Ausbildungsstelle genannt - und Herrn/Frau (Vorname, Name) geb. am in wohnhaft in (PLZ) (Ort) (Anschrift) Student(in)
MehrFinanzordnung. Osterweddinger Sportverein
Finanzordnung Osterweddinger Sportverein Inhalltsverzeichnis 1 Grundsätze der Finanzwirtschaft 3 2 Haushaltsplan 3 3 Kassenverwaltung 3 4 Rechtsverbindlichkeiten 4 5 Jahresrechnung 4 6 Aufgaben des Schatzmeisters
MehrPENSIONSKASSE DER ALCATEL-LUCENT SCHWEIZ AG Friesenbergstr. 75, 8055 Zürich. Gesuch um Vorbezug. Name: Vorname:
Gesuch um Vorbezug Ich, der/die Unterzeichnende Name: Vorname: AHV-Nummer: Zivilstand: ledig, geschieden, verwitwet verheiratet, in eingetragener Partnerschaft Name des Ehegatten: Vorname des Ehegatten:
Mehr11. Sitzung vom 19. Juni 2013 INHALTSVERZEICHNIS. Geschäfte
GEMEINDERAT 11. Sitzung vom 19. Juni 2013 INHALTSVERZEICHNIS Geschäfte Beschlüsse Revisionsbericht finanztechnische Prüfung Jahresrechnung 2012/Vormerknahme Revision Orts- und Verkehrsrichtplan/Kreditabrechnung/Genehmigung
Mehrwww.region.tnst.it/europa GESUCH UM FINANZIERUNG -Initiativen zur Förderung der europäischen Integration-
AUTONOME REGION TRENTINO - SÜDTIROL REGIONE AUTONOMA TRENTINO - ALTO ADIGE Amt für europäische Integration und humanitäre Hilfe REGION AUTONÓMA TRENTIN - SÜDTIROL Ofize per l integrazion europea y per
MehrÜBER DIE ROLLE DER NATIONALEN PARLAMENTE IN DER EUROPÄISCHEN UNION
PROTOKOLL (Nr. 1) zum Vertrag von Lissabon ÜBER DIE ROLLE DER NATIONALEN PARLAMENTE IN DER EUROPÄISCHEN UNION DIE HOHEN VERTRAGSPARTEIEN EINGEDENK dessen, dass die Art der Kontrolle der Regierungen durch
MehrGemeinde Kienberg. Schulzahnpflege-Reglement
Gemeinde Kienberg Schulzahnpflege-Reglement 2011 Weitere Unterlagen in Bezug zu diesem Reglement - Regulativ, Gemeindebeitrag an kieferorthopädische Behandlungen (Formular A) Genehmigt von der Gemeindeversammlung
MehrReglement über die Organisation der Sozialhilfe der Gemeinde Frenkendorf
www. frenkendorf.ch GEMEINDEZENTRUM Gemeinderat Bächliackerstrasse 2 Telefon 061 906 10 40 Fax 061 906 10 19 Reglement über die Organisation der Sozialhilfe der Gemeinde Frenkendorf vom 17. Juni 2004 G:\VERWALTUNG\Reglemente\Sozialhilfe
Mehr