Unterstützungsmöglichkeiten im Rahmen einer Familienhilfe. Bezirksamt Spandau von Berlin Abteilung Jugend, Bildung, Kultur und Sport
|
|
- Eleonora Johanna Diefenbach
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Unterstützungsmöglichkeiten im Rahmen einer Familienhilfe Bezirksamt Spandau von Berlin Abteilung Jugend, Bildung, Kultur und Sport
2 INHALT o Verschiedene Möglichkeiten der Unterstützung anhand eines Fallbeispiels aus der Familienhilfe o Hilfe zur Erziehung gemäß 27 SGB VIII o Schutzauftrag gemäß 8a SGB VIII
3 GESETZESGRUNDLAGEN 27 SGB VIII -Hilfe zur Erziehung (1) Ein Personensorgeberechtigter hat bei der Erziehung eines Kindes oder eines Jugendlichen Anspruch auf Hilfe (Hilfe zur Erziehung), wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist. (2) Hilfe zur Erziehung wird insbesondere nach Maßgabe der 28 bis 35 gewährt. Art und Umfang der Hilfe richten sich nach dem erzieherischen Bedarf im Einzelfall; dabei soll das engere soziale Umfeld des Kindes oder des Jugendlichen einbezogen werden. (3) Hilfe zur Erziehung umfaßt insbesondere die Gewährung pädagogischer und damit verbundener therapeutischer Leistungen. Sie soll bei Bedarf Ausbildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen im Sinne von 13 Abs. 2 einschließen
4 GESETZESGRUNDLAGEN 8a SGB VIII - Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung (1) Werden dem Jugendamt gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen bekannt, so hat es das Gefährdungsrisiko im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte einzuschätzen. Soweit der wirksame Schutz dieses Kindes oder dieses Jugendlichen nicht in Frage gestellt wird, hat das Jugendamt die Erziehungsberechtigten sowie das Kind oder den Jugendlichen in die Gefährdungseinschätzung einzubeziehen und, sofern dies nach fachlicher Einschätzung erforderlich ist, sich dabei einen unmittelbaren Eindruck von dem Kind und von seiner persönlichen Umgebung zu verschaffen. Hält das Jugendamt zur Abwendung der Gefährdung die Gewährung von Hilfen für geeignet und notwendig, so hat es diese den Erziehungsberechtigten anzubieten. (2) Hält das Jugendamt das Tätigwerden des Familiengerichts für erforderlich, so hat es das Gericht anzurufen; dies gilt auch, wenn die Erziehungsberechtigten nicht bereit oder in der Lage sind, bei der Abschätzung des Gefährdungsrisikos mitzuwirken. Besteht eine dringende Gefahr und kann die Entscheidung des Gerichts nicht abgewartet werden, so ist das Jugendamt verpflichtet, das Kind oder den Jugendlichen in Obhut zu nehmen.
5 31 SGB VIII - Sozialpädagogische Familienhilfe Sozialpädagogische Familienhilfe soll durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der o Bewältigung von Alltagsproblemen, o der Lösung von Konflikten und Krisen sowie o im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und o Hilfe zur Selbsthilfe geben. Sie ist in der Regel auf längere Dauer angelegt und erfordert die Mitarbeit der Familie.
6 FALLBEISPIEL: Jessica (7 Jahre) o wird in der Schule auffällig durch Schulverweigerung o Gespräche zwischen Lehrer und Mutter finden statt o Mutter sucht Erziehungs- und Familienberatungsstelle auf o keine Veränderung, Kontakt zu Eltern bricht ab o Kind kommt weiterhin unregelmäßig in die Schule
7 FALLBEISPIEL Verfahren im Jugendamt o Kinderschutzmeldung von Schule an Jugendamt > internes Verfahren im JA (u.a. Fallreflexion) o JA nimmt Kontakt mit Schule auf o JA nimm Kontakt mit Eltern auf (2 Wochen bis 2 Monate) o Einschätzung der Situation, Fallreflexion (Welche Hilfe ist notwendig und geeignet) o internes Verfahren zum Einleiten einer Familienhilfe, Auswahl Träger, Festlegung Stundenkontingent o Familie die Hilfe vorschlagen/psb stellen Antrag auf HzE o Hilfekonferenz: Inhalt der Familienhilfe wird besprochen (Auftrag, Auflagen, Zielvereinbarung)
8 GENOGRAMM Familiensituation zu Beginn der Hilfe Alkoholmissbrauch KV Trennung vor 1 Jahr psychische Auffälligkeit der Mutter, labil, Erschöpfung, Überlastung Opa Alkoholproblematik Oma Ressource, aber dominant
9 FALLBEISPIEL Rahmenbedingungen der Familienhilfe von Familie Müller o geeignete pädagogische Fachkraft wird gesucht (SozialarbeiterInnen/SozialpädagogInnen) o Arbeitsgrundlage der Fachkraft ist der im Jugendamt erstellte Hilfeplan mit drei Richtungszielen: Jessica geht regelmäßig in die Schule Jessica kommt mit der neuen Familiensituation zurecht Erziehungskompetenz der Mutter ist gestärkt o Die Hilfe wird zeitlich befristet auf 6 Monate mit einem Kontingent von 125 Stunden (durchschnittlich 4,5-5 Std/W). o Fallbezogene Stunden <> nicht-fallbezogene Stunden (Elternkontakt face-to-face, Kontakt zu Kindern, Kontakt zur Schule, Dokumentation, Bericht, Arbeitsplan)
10 FALLBEISPIEL Ablauf einer Familienhilfe o regelmäßige Termine mit der Familie o Kontaktaufnahme zur Schule und anderen fallrelevanten Institutionen o Ermittlung von Ressourcen der Familie o Arbeitsplan nach 6 Wochen o Erhalt der Fachlichkeit durch interne Fallteams, Supervisionen und Fortbildungen o Überprüfung nach 6 Monaten mit Bericht und Hilfeplangespräch
11 FALLBEISPIEL Weiterer Verlauf o In den ersten Wochen bekommt die FH einen Eindruck der familiären Dynamik: häusliche Gewalt, Suchtproblematik des Vaters (Polizeieinsätze), Vernachlässigung des Säuglings, Herausnahme? o Prioritäten verändern sich > 8a SGB VIII o Gefährdungsbereich: häusliche Gewalt, Vernachlässigung des Säuglings o Risikofaktoren: Überlastung der Mutter, Suchtproblematik Vater o Auflagen vom JA an die Eltern, Std.-Erhöhung o Eltern halten Auflagen nicht ein: Meldung an das Familiengericht, Eltern wenden Gefahr für das Kind nicht ab o Familiengericht erteilt bindende Auflagen, wenn wieder nicht eingehalten: Herausnahme das Säuglings, Eltern sollen sich an Jessica beweisen o Neue alte Richtungsziele
12 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Bezirksamt Spandau von Berlin Abteilung Jugend, Bildung, Kultur und Sport
Kindeswohlgefährdungen. Landkreis Vorpommern-Rügen. 24. August 2015
Kindeswohlgefährdungen Landkreis Vorpommern-Rügen 24. August 2015 8a Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung (1) Werden dem Jugendamt gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder
MehrWir machen Sie fit für die Zukunft Seite 1 von 5 Seiten RA Torsten G. Blach. Einführung ins KJHG
Seite 1 von 5 Seiten RA Torsten G. Blach Einführung ins KJHG 1. Ziele des KJHG: Richtziel... 2. Aufgaben des KJHG: Leistungen Definition: Andere Aufgaben Definition: 3. Leistungsberechtigte des KJHG: 4.
MehrUmgang mit Kindeswohlgefährdung im Jugendamt
Umgang mit Kindeswohlgefährdung im Jugendamt Carsten Feist, 25. Januar 2010 Definition. Kindeswohlgefährdung ist eine gegenwärtige Gefahr, die mit ziemlicher Sicherheit zu einer erheblichen Schädigung
MehrProf. Dr. Klaus Wolf Universität Siegen
Prof. Dr. Klaus Wolf Universität Siegen 1 2 1 eine gegenwärtige, in einem solchen Maße vorhandene Gefahr, dass sich bei der weiteren Entwicklung eine erhebliche Schädigung mit ziemlicher Sicherheit voraussehen
MehrKindeswohl und Kindesschutz in der Erziehungsberatung. Rainer Borchert, Erziehungsberatungsstellen Folie 1
Kindeswohl und Kindesschutz in der Erziehungsberatung Rainer Borchert, Erziehungsberatungsstellen Folie 1 Jedes fünfte Kind hat psychische Auffälligkeiten 11,5 Prozent der Mädchen und 17,8 Prozent der
MehrInformationsmaterial zum Kinderschutz
Bezirksamt Lichtenberg von Berlin Abteilung Jugend und Gesundheit Jugendamt Juli 2016 Informationsmaterial zum Kinderschutz Die Mitarbeiter des Jugendamtes sind verpflichtet, allen Meldungen nachzugehen,
MehrWie tickt das Jugendamt? Lehrerbildungszentrum
Wie tickt das Jugendamt? Lehrerbildungszentrum 01.06.2015 Ablauf Organisation und Aufgaben eines Jugendamtes - Organisation und Aufgaben des Sozialen Dienstes - Definitionen und Formen von Kindeswohlgefährdung
MehrVereinbarung. zwischen
Vereinbarung über die Kooperation im Bereich des Kinderschutzes analog den 8a und 72a SGB VIII Kinder- und Jugendhilfegesetz sowie 42 Abs. 6 Schulgesetz NRW zwischen dem Kreisjugendamt Düren (im Folgendem
MehrLVR-Landesjugendamt Rheinland. Köln. 16 November 2011
LVR-Landesjugendamt Rheinland Köln 16 November 2011 1 Forum 3 Evaluation und Dokumentation des Umgangs mit den Vereinbarungen 2 Teil I Verfahrensstandards des Jugendamtes - Soziale Dienste im Umgang mit
MehrDokumentation. Fachveranstaltung. Stadtjugendauschusses. 8a SGB VIII. Kindeswohlgefährdung Kinderschutz
Dokumentation der Fachveranstaltung Kindeswohlgefährdung Kinderschutz 8a SGB VIII insoweit erfahrene Fachkraft" des Stadtjugendauschusses am Donnerstag, 06.11.2008 und Donnerstag, 13.11.2008 im Jugend-
MehrGemeinsam geht es besser!
Gemeinsam geht es besser! Schule und Jugendhilfe zwischen Kooperation und Problemverlagerung: Grundlagen und Bedingungen der Kooperation zwischen Jugendhilfe und Schule Workshop zur Fachtagung Soziale
MehrLandkreis Cloppenburg 51.4 Jugendamt Bundeskinderschutzgesetz: Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG)
Landkreis Cloppenburg 51.4 Jugendamt Bundeskinderschutzgesetz: Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) Schutzauftrag nach 8a SGB VIII für freie Träger in der Jugendhilfe vertraglich
MehrDie Wiesbadener Vereinbarung
Melanie Junk Die Wiesbadener Vereinbarung Zur Wahrnehmung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung nach 8a SGB VIII Inhalt Organisatorischer Rahmen Kindeswohl und Kindeswohlgefährdung im Spiegel der
MehrDas Bundeskinderschutzgesetz unter Berücksichtigung der Situation von Kindern aus suchtbelasteten Familien
Das Bundeskinderschutzgesetz unter Berücksichtigung der Situation von Kindern aus suchtbelasteten Familien Einleitung Eine Kindeswohlgefährdung liegt dann vor, wenn Kinder oder Jugendliche in ihrer körperlichen,
Mehrfür Kinder nach S 8a SGB Vlll
Vereinbaru ng zur Umsetzung des Schutzauftrages für Kinder nach S 8a SGB Vlll zwischen dem Kreis Paderborn als Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt) und dem lnternat Gut Böddeken - Erziehungshilfe
MehrVerfahrensschritte zur Wahrnehmung des Schutzauftrages:
Verfahrensschritte zur Wahrnehmung des Schutzauftrages: gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Kindeswohls Risikoabschätzung im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte Eltern und Kind sind in die Klärung
MehrStellenzeichen: Telefon: Datum: : Meldung von: Anonym ja nein. Anlass der Meldung:
Bezirksamt von Berlin Berlineinheitlicher für eine Mitteilung bei eventueller Kindeswohlgefährdung (vgl. AV Kinderschutz Nr. 3. Abs. 1 u. 5) (Für Fachkräfte der RSD) Stellenzeichen: Telefon: Datum: : Meldung
MehrLeitfaden zur Kindeswohlsicherung
Leitfaden zur Kindeswohlsicherung für pädagogische Fachkräfte in evangelischen Kindertageseinrichtungen und Mitarbeitende des Frühförderzentrums der BEK Mit dem Leitfaden zur Kindeswohlsicherung wird die
MehrDie Weitervermittlung an das Jugendamt
Die Weitervermittlung an das Jugendamt Die Weitervermittlung an das Jugendamt Anforderungen an die Kontaktaufnahme Die Weitervermittlung an das Jugendamt Anforderungen an die Kontaktaufnahme und Informationen
MehrKinderschutz bei häuslicher Gewalt in Frankfurt am Main
Kinderschutz bei häuslicher Gewalt in Frankfurt am Main - Fachtag am 03. Juli 2013 - Jugend- und Sozialamt Stadt Frankfurt am Main Daniela Geyer 51.51 Grundsatz Kinder- und Jugendhilfe Jugend- und Sozialamt,
Mehr9. Handlungsschritte und Dokumentation
9. Handlungsschritte und Dokumentation Dokumentationspflicht 2 Verfahrensschritte 3 Dokumentationsbögen 4 9. Handlungsschritte und Dokumentation 1 Handlungsschritte und Dokumentation Die Dokumentationspflicht
MehrJUGEND GESUNDHEIT SOZIALES. Angebote im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe des Kreisjugendamtes Rems-Murr
JUGEND GESUNDHEIT SOZIALES Angebote im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe des Kreisjugendamtes Rems-Murr Dienste des Kreisjugendamtes Dienste des Kreisjugendamtes Sozialer Dienst Beratungsstelle für Jugendliche
Mehr8a SGB VIII: Von der Herausforderung, Risiken einschätzen zu können, wenn Eltern dichtmachen
8a SGB VIII: Von der Herausforderung, Risiken einschätzen zu können, wenn Eltern dichtmachen Workshop zur Fachtagung am 03.06.2015 in Merseburg Kinder von Suchtkranken Michael Klein 8a SGB VIII Schutzauftrag
MehrGrenzen und Fachkompetenzen anderer (an-)erkennen
Grenzen und Fachkompetenzen anderer (an-)erkennen Kleinkinder von psychisch erkrankten Eltern Möglichkeiten und Grenzen - Thementag V- Gültstein, 17. Juli 2015 Lydia Schönecker Deutsches Institut für Jugendhilfe
MehrFachkonzept für schulische Nachhilfe vor Ort
Fachkonzept für schulische Nachhilfe vor Ort Ein Angebot der Katholischen Jugendfürsorge der Erzdiözese München und Freising e.v. Abteilung Ambulante Erziehungshilfen Landkreis München Adlzreiterstr. 22
Mehr1) Was versteht man unter dem Begriff Kindeswohl? 2) Was sind Frühe Hilfen? 3) Die Insoweit erfahrene Fachkraft
1) Was versteht man unter dem Begriff Kindeswohl? 2) Was sind Frühe Hilfen? 3) Die Insoweit erfahrene Fachkraft Netzwerkkoordinatorin Tina Rosenberger 1627 BGB Ausübung der elterlichen Sorge Die Eltern
MehrREGIONALKONFERENZ IN SCHLESWIG-HOLSTEIN SICHERE ORTE SCHAFFEN PRÄVENTION VON SEXUELLEM KINDESMISSBRAUCH
REGIONALKONFERENZ IN SCHLESWIG-HOLSTEIN SICHERE ORTE SCHAFFEN PRÄVENTION VON SEXUELLEM KINDESMISSBRAUCH Workshop 4 Handlungspläne und Leitlinien Kerstin Hubert, Fachberatung für Kitas, Ev.-Luth. Kirchenkreis
MehrVereinbarung zum 8a Abs. 2 SGB VIII für Träger von Einrichtungen und Diensten aus den Bereichen
Stand: 22.02.2007 Stadt Münster Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Vereinbarung zum 8a Abs. 2 SGB VIII für Träger von Einrichtungen und Diensten aus den Bereichen Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit,
MehrVertrauensschutz in der professions- und institutionenübergreifenden Zusammenarbeit
Vertrauensschutz in der professions- und institutionenübergreifenden Zusammenarbeit Regionalkonferenz Professions- und institutionenübergreifende Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Gesundheitssystem im
MehrGrundsätzliches und Herausforderungen in der Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes. Cloppenburg, den
Grundsätzliches und Herausforderungen in der Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes Cloppenburg, den 23.10.13 Stichworte einer neuen Konzeption des Kinderschutzes Aufwachsen in öffentlicher Verantwortung
MehrHandeln bei Anzeichen für eine mögliche Kindeswohlgefährdung (Umsetzung des 8a SGB VIII) Verfahrensablauf für Jugendeinrichtungen 1
Handeln bei Anzeichen für eine mögliche Kindeswohlgefährdung (Umsetzung des 8a SGB VIII) Verfahrensablauf für Jugendeinrichtungen 1 Ebene Handlungsschritt Hinweise Einrichtung/ Team 1. Beobachtung/Verdacht
MehrVerantwortungsgemeinschaft von Jugendamt und Familiengericht beim Kinderschutz Schärfung der Rollen, Abgrenzung und Zusammenarbeit
Verantwortungsgemeinschaft von Jugendamt und Familiengericht beim Kinderschutz Schärfung der Rollen, Abgrenzung und Zusammenarbeit Reform des familiengerichtlichen Verfahrens und Kindeswohl im Familienrecht
MehrSozialpädagogische Familienhilfe (SPFH)
Art des Angebotes / der Hilfe / Tätigkeit / Leistung Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) Nach Beratung in der Steuerungsgruppe 79a am 24.06.2014 und dem Jugendhilfeausschuss am 08.07.2014 in Kraft
MehrRolle und Arbeitsweise der Insoweit erfahrenen Fachkraft nach 8a SGB VIII
Rolle und Arbeitsweise der Insoweit erfahrenen Fachkraft nach 8a SGB VIII Zusammenarbeit im Kinderschutz Fachvormittag am 26.02.2014 26.02.2014 Siegfried Mutschler-Firl, Psychosozialer Dienst 1 / 15 Gesetzliche
MehrReform des SGB VIII kommt - aber was steht drin?
Hand in Hand für ein starkes Netzwerk Vertrauensschutz im Kontext Früher Hilfen Umgang mit dem Datenschutz Angela Smessaert III. Fachtag Frühe Hilfen Hannover, 8. Februar 2017 Reform des SGB VIII kommt
MehrRechtlicher Rahmen Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung
http://www.blja.bayern.de/service/bibliothek/fachbeitraege/bundeskinderschutzgesetz.php http://www.kita-fachtexte.de/uploads/media/ft_maywald_2011.pdf Im Artikel 6, Absatz 2 Grundgesetzes: Pflege und Erziehung
MehrEinleitung. Kinderschutz aus Sicht des Jugendamtes. Einleitung. Auftrag des Jugendamtes gem. 1 SGB VIII
Einleitung Kinderschutz aus Sicht des Jugendamtes Arbeit mit Hochkonfliktfamilien als Prävention von Kindeswohlgefährdung? 6./7. Oktober 2008, München Auftrag des Jugendamtes gem. 1 SGB VIII junge Menschen
MehrKinderschutz an der Schnittstelle von Jugendhilfe und Schule
Kinderschutz an der Schnittstelle von Jugendhilfe und Schule Forum Jugendhilfe Schule am 26.11.2013 11.12.2013 Folientitel unter Menüpunkt Ansicht/Fußnote einfügen Seite 1 Gesetz zur Stärkung eines aktiven
MehrHerzlich Willkommen in Bielefeld
Herzlich Willkommen in Bielefeld Informationsveranstaltung zu rechtlichen Grundlagen und zur Umsetzung des Kinderschutzes in der Schule Gefördert vom Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration
MehrKinderschutz bei Kindern mit psychisch auffälligen/kranken Eltern. Multiplikatoren Kinderschutz Dipl.Soz.Päd. Sabine Haversiek-Vogelsang
Kinderschutz bei Kindern mit psychisch auffälligen/kranken Eltern Multiplikatoren Kinderschutz Dipl.Soz.Päd. Sabine Haversiek-Vogelsang Häufigkeit psychischer Störungen Definition (Bundespsychotherapeutenkammer
MehrSystemisches Handeln und politisches Verständnis aus Sicht der Sozialpädagogischen Familienhilfe
Systemisches Handeln und politisches Verständnis aus Sicht der Sozialpädagogischen Familienhilfe Christina Hanf, Diplom Pädagogin, systemische Beraterin Tim Käsgen, Diplom Pädagoge, systemsicher Berater
MehrReform SGB VIII: Rück- oder Weiterentwicklung?
Reform SGB VIII: Rück- oder Weiterentwicklung? - Auswirkungen auf ambulante Erziehungshilfen - Workshop 6 Claudia Zampolin, Martin Apitzsch (Diakonisches Werk Hamburg) Tagung AGFW/HAW 24.11.2014 Reform
MehrHandlungsempfehlungen bei sexueller Gewalt gegen Mädchen und Jungen in Berlin und deren praktische Umsetzung
Handlungsempfehlungen bei sexueller Gewalt gegen Mädchen und Jungen in Berlin und deren praktische Umsetzung 1 Auf welcher rechtlichen Grundlage arbeitet Wildwasser e.v.? Wildwasser e.v. ist Träger der
MehrBundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V.
Bundestagung 2017 15. bis 17. November 2017 in Berlin und ohne Wohnung ist alles nichts! Forum B III Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten nach 67 ff. SGB XII für Familien? Vortrag:
MehrHandlungsleitfaden Kinderschutz-
- Handlungsleitfaden Kinderschutz- Umgang beim Verdacht einer Kindeswohlgefährdung bei Geheimnisträgern gem. 8a SGB VIII - Kindertagesstätten (Stand: August 2016) 1. Begriffsbestimmung Kindeswohl/ Kindeswohlgefährdung
MehrDokumentationsbogen bei Verdacht einer Kindeswohlgefährdung (KWG) in der KITA. Alter und Geschlecht des Kindes: (Hier keine Namen nennen!
Bogen 2 Inhalte und Verlauf Alter und Geschlecht des Kindes: (Hier keine Namen nennen!) Eventuell Kürzel zur Identifikation Seit wann machen Sie sich Sorgen? Wann fand die erste Besprechung statt? mit
Mehrzum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Ausschnitt) 1. Entwurfsfassung,
DIJuF Interaktiv www.kijup-sgbviii-reform.de SYNOPSE zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Ausschnitt) 1. Entwurfsfassung, 7.6.2016 Kinderschutz Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes
MehrKindeswohlgefährdung. hrdung im Spektrum fachlicher Einschätzungen und rechtlicher Rahmenbedingungen ( 8a SGB VIII)
Kindeswohlgefährdung hrdung im Spektrum fachlicher Einschätzungen und rechtlicher Rahmenbedingungen ( 8a SGB VIII) Inhalt 1. Bedeutung der Regelung 2. Risikoeinschätzung und Hilfeangebot 3. Einrichtungsträger
MehrVereinbarung zur Umsetzung des Schutzauftrages gemäß 8a und 72a Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) - Kinder- und Jugendhilfe
Vereinbarung zur Umsetzung des Schutzauftrages gemäß 8a und 72a Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) - Kinder- und Jugendhilfe zwischen als Träger der Offenen Ganztagsschule in folgenden Lippstädter Schulen:
MehrFachliche Grundlagen der Beratungstätigkeit. des Landesjugendamtes. zur Verfahrensweise im Rahmen. der Begleitung und Förderung
Referat Hilfen zur Erziehung Hans Wittwer - Str. 6 16321 Bernau Fachliche Grundlagen der Beratungstätigkeit des Landesjugendamtes zur Verfahrensweise im Rahmen der Begleitung und Förderung von Eltern mit
MehrDie insoweit erfahrene Fachkraft Gemäß 8a, Abs. 2 SGB VIII
Die insoweit erfahrene Fachkraft Gemäß 8a, Abs. 2 SGB VIII Verortung Qualifikation Aufgaben Lotte Knoller, Diplom Psychologin, Kinderschutz-Zentrum Berlin 8a Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung (1)
MehrKindeswohl im Blick?! Treff Sozialarbeit Stuttgart 29. Oktober 2015
Kindeswohl im Blick?! Hilfen für Kinder und ihre psychisch kranken Eltern Treff Sozialarbeit Stuttgart 29. Oktober 2015 Heike Kröger Stuttgarter Kinderschutz- Zentrum Kinderschutz-Zentrum Stuttgart, 29.
MehrVORLESUNGSREIHE KJP WS 2012/2013
19.07.2012 VORLESUNGSREIHE KJP WS 2012/2013 Das Leben ist komplex! PD Dr. med. Andrea Ludolph Dr. Dipl.-Psych. Nina Spröber Übersicht Vorstellung eines komplexen Behandlungsverlaufs Zusammenarbeit mit
MehrKinderschutz im Gesundheitswesen Fachveranstaltung Ärztekammer Schleswig-Holstein Bad Segeberg, 10. September 2014
Kinderschutz im Gesundheitswesen Fachveranstaltung Ärztekammer Schleswig-Holstein Bad Segeberg, 10. September 2014 Workshop 2: Das Jugendamt: Handeln ohne Not oder mal wieder nichts unternommen Möglichkeiten
MehrErkennen von und professioneller Umgang mit sexuellem Missbrauch
Erkennen von und professioneller Umgang mit sexuellem Missbrauch Prof. Dr. Kathinka Beckmann Hochschule Koblenz Klassische und neue Arbeitsfelder der Frühen Kindheit Kriminalstatistik 2013 1. Kinder als
MehrI. Präambel. Die Vereinbarung ist analog auf privat-gewerbliche Träger anzuwenden. II. Vereinbarung
Vereinbarung nach 8a Abs. 4 und 72a Abs. 2 und 4 SGB VIII in Anlehnung an die Mustervereinbarung der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in Nordrhein-Westfalen I. Präambel Das SGB VIII wurde durch
MehrWie funktioniert. 8a SGB VIII / 4 KKG?
WORKSHOP 4 Wie funktioniert 8a SGB VIII / 4 KKG? 8a SGB VIII 8a Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung (4) 1 In Vereinbarungen mit den Trägern von Einrichtungen und Diensten, die Leistungen nach diesem
MehrStadt Karlsruhe Amt für Stadtentwicklung STATISTIK AKTUELL KINDESWOHLGEFÄHRDUNG Minderjährige in Karlsruhe betroffen
Stadt Karlsruhe Amt für Stadtentwicklung STATISTIK AKTUELL KINDESWOHLGEFÄHRDUNG 2014 308 Minderjährige in Karlsruhe betroffen 2 STATISTIK AKTUELL KINDESWOHLGEFÄHRDUNG 2014 IMPRESSUM Stadt Karlsruhe Amt
MehrKindeswohlgefährdung. Der Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung nach 8a SGB VIII
Kindeswohlgefährdung Der Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung nach 8a SGB VIII Eine Kindeswohlgefährdung im Sinne des 1666 BGB in der Formulierung von 2008 liegt vor, wenn eine gegenwärtige oder zumindest
MehrJugendamt Landkreis Oberspreewald-Lausitz Stephan Hermann
Jugendhilfe: Angebote und Möglichkeiten im Umgang mit den Regelungen des 8a SGB VIII, Vorstellung aktueller Maßnahmen und möglicher Handlungsleitlinien Jugendamt Landkreis Oberspreewald-Lausitz Inhalt
MehrSystematik des SGB VIII
Skriptergänzung1 SoSe 2009 Prof. Dr. Benner Systematik des SGB VIII Allgemeine Regelungen 1 10 Aufgaben d. Jugendhilfe 11 60 Datenschutz 61 68 Träger Zus.arbeit Gesamtverantwortung 69 81 Zentrale Aufgaben
MehrBeratung für Eltern, Kinder und Jugendliche. Familien-, Paar- und Lebensberatung. Fachstelle für Sucht und Suchtprävention
Integratives Beratungszentrum Melle Beratung für Eltern, Kinder und Jugendliche Familien-, Paar- und Lebensberatung Fachstelle für Sucht und Suchtprävention Schwangerenberatung und Schwangerschaftskonfliktberatung
MehrFachstelle Kinderschutz im im November Februar
Fachstelle Kinderschutz im im November Februar 2013 1 Gliederung 1. Definition Frühe Hilfen 2. Bundeskinderschutzgesetz 3. Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) 1 Kinderschutz und
MehrForum: Jugendwohlgefährdung oder Kindeswohlgefährdung bei Jugendlichen
Forum: Jugendwohlgefährdung oder Kindeswohlgefährdung bei Jugendlichen Fachtagung Kinderschutz in gemeinsamer Verantwortung von Schule und Jugendhilfe Zwischenbilanz und Perspektiven am 18.10.2011 im LWL-Landeshaus,
MehrSozialpädagogische Familienhilfe
Caritasverband Koblenz e. V. Sozialpädagogische Familienhilfe auch für Pflege- und Migrantenfamilien Jugend-Gefährdeten-Hilfe Caritasverband Koblenz e. V. Hohenzollernstraße 118 56068 Koblenz Tel.: (02
MehrUmgang mit häuslicher Gewalt aus Sicht des Jugendamtes der. Stadt Marl
Umgang mit häuslicher Gewalt aus Sicht des Jugendamtes der Vorstellung des ASD Stadt Marl Definition von häuslicher Gewalt Präventions- und Handlungskonzept gegen Gewalt in Marl Verfahrensschritte bei
MehrIch bitte, für die Sitzung der AG BÖJ am folgendes Thema zur Kenntnisnahme vorzulegen:
Bezirksamt Reinickendorf von Berlin Abteilung Jugend und Familie - Jugendamt AG 12 - Geschäftsstelle 1 Vorlage zur Sitzung der AG BÖJ am 08.09.2010 - zur Kenntnisnahme Ich bitte, für die Sitzung der AG
MehrSTATISTIK AKTUELL KINDESWOHLGEFÄHRDUNG 2015
Stadt Karlsruhe Städtisches Amt Statistikstelle STATISTIK AKTUELL KINDESWOHLGEFÄHRDUNG 2015 748 Verfahren zur Gefährdungseinschätzung in Karlsruhe eingeleitet 2 STATISTIK AKTUELL KINDESWOHLGEFÄHRDUNG 2015
MehrVereinbarung zum Schutzauftrag der Jugendhilfe (gem. 8a Abs. 2 SGB VIII und 72a SGB VIII)
Vereinbarung zum Schutzauftrag der Jugendhilfe (gem. 8a Abs. 2 SGB VIII und 72a SGB VIII) zwischen dem Amt für Jugend und Familie als öffentlichem Träger der Jugendhilfe der Stadt Pforzheim und dem Jugendhilfeträger
MehrSchutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung
Richtlinie zur Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes in den Jugendämtern der Städte Lippstadt, Soest, Warstein und des Kreises Soest Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung gemäß 8a Sozialgesetzbuch
MehrJugend-RS Nr. 1 /2014 Insoweit erfahrene Fachkraft ( 8a, 8b Abs. 1 SGBVIII und 4 Abs. 2 KKG)
Bild durch Klicken auf Symbol hinzufügen Bild durch Klicken auf Symbol hinzufügen Jugend-RS Nr. 1 /2014 Insoweit erfahrene Fachkraft ( 8a, 8b Abs. 1 SGBVIII und 4 Abs. 2 KKG) Bettina Frank - Berliner Fachrunde
MehrErziehungsberatungsstelle für Eltern und Jugend. Was macht eigentlich die Erziehungsberatungsstelle
Was macht eigentlich die Erziehungsberatungsstelle? Überblick: - Rechtliche Grundlagen der Erziehungsberatung - Personalausstattung und Qualifikation - Tätigkeitsfelder - Aufbau und Ablauf einer Beratung
MehrHilfeplan nach 36 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe)
Hilfeplan nach 36 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) FACHBEREICH JUGEND AZ:... ORT UND DATUM DES HILFEPLANGESPRÄCHES:... FACHKRAFT IM FB JUGEND UND... Name des Mädchens oder Jungen/Jugendliche(r):... geboren
MehrWhatsUp Kinder- Jugend- und Familienhilfen
Die sozialpädagogische Arbeitsgemeinschaft WhatsUp Kinder-, Jugend- und Familienhilfen wird im Jahr 2015 gegründet. Wir wollen als Zusammenschluß freiberuflich tätiger Menschen so flexibel wie möglich
MehrHerzlich Willkommen zum Fachtag. Kinder schützen? Aber klar!
Herzlich Willkommen zum Fachtag des Netzwerks Kindeswohl und Kindergesundheit, Jugendamt Germersheim Kinder schützen? Aber klar! Bürgerhaus Leimersheim, 28. Juni 2017 Inhalte Definition und Formen von
MehrKooperationsvereinbarung zum Kinderschutz
Regionales BildungsNetzwerk Kreis Steinfurt Kooperationsvereinbarung zum Kinderschutz zwischen der Schulaufsicht im Kreis Steinfurt und den Jugendämtern im Kreis Steinfurt Regionales BildungsNetzwerk Kreis
MehrKinder- und Jugendnotdienst Nürnberg. in gemeinsamer Trägerschaft der Stadt Nürnberg - Jugendamt und dem Jugendhilfeverbund Schlupfwinkel e.v.
Kinder- und Jugendnotdienst in gemeinsamer Trägerschaft der Stadt - Jugendamt und dem Jugendhilfeverbund Schlupfwinkel e.v. Aufgaben des Kinder- und Jugendnotdienstes Inobhutnahmen nach dem 42 SGB VIII
MehrKinderschutz als gemeinsame Aufgabe von Jugendhilfe und Gesundheit Zur Rolle der Jugendhilfe im Fallmanagement und gesetzliche Mindeststandards
Kinderschutz als gemeinsame Aufgabe von Jugendhilfe und Gesundheit Zur Rolle der Jugendhilfe im Fallmanagement und gesetzliche Mindeststandards Hans Leitner Geschäftsführer Start ggmbh Leiter der Fachstelle
MehrFortschreibung der Anlage 3 zum Rahmenvertrag
Fortschreibung der Anlage 3 zum Rahmenvertrag 1 Allgemeiner Schutzauftrag (1) Allgemeine Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe ist es, Kinder und Jugendliche davor zu bewahren, dass sie in ihrer Entwicklung
MehrDurchführung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung gemäß 8a SGB VIII
Durchführung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung gemäß 8a SGB VIII Berichtszeitraum 2012 bis Erstellt durch: Hans-Jürgen Oser Team 51.11 Durchführung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung
MehrNOTFALLPLAN BEI GEWALT GEGEN KINDER
Hauptamtliche mit eigenem Schutzauftrag gem. 4 KKG Anlage IV EINSCHÄTZUNG DER GEFÄHRDUNGSSITUATION Bei der Gefährdungseinschätzung sind die Fachkräfte der Einrichtung gehalten, die Situation mit den Betroffenen
MehrKooperation von Kita und Eltern
Kooperation von Kita und Eltern Die Beteiligung der Eltern an der Beteiligung der Kinder Kita und Eltern ein ambivalentes Verhältnis SGB VIII 22a Förderung in Tageseinrichtungen (2) Die Träger der öffentlichen
MehrKOOPERATION IM KINDERSCHUTZ
Stadt Karlsruhe Sozial- und Jugendbehörde Sozialer Dienst KOOPERATION IM KINDERSCHUTZ Standards und Grundsätze des Sozialen Dienstes 2 KOOPERATION IM KINDERSCHUTZ SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE SOZIALER DIENST
MehrDie Jugendhilfe. NETZWERKpartner. als. Fachveranstaltung Krankheit und Schule Ursachen und Perspektiven
Die Jugendhilfe als NETZWERKpartner Fachveranstaltung Krankheit und Schule Ursachen und Perspektiven 01.03.2017 Wolfgang Schanzmann der Stadt Wesel Gliederung: 1. Schulassoziierte Störungen aus Sicht der
MehrMitwirkung des Jugendamtes/ASD in Verfahren vor dem Familiengericht (Schwerpunkt Trennung/Scheidung)
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien - Jugendamt Mitwirkung des Jugendamtes/ASD in Verfahren vor dem Familiengericht (Schwerpunkt Trennung/Scheidung) Aufgaben des J/ASD im Kontext Familienrecht I.
MehrQualifizierung zur Kinderschutzfachkraft nach 8 a SGB VIII: Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung Insoweit erfahrene Fachkraft
Ausschreibung Qualifizierung zur Kinderschutzfachkraft nach 8 a SGB VIII: Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung Insoweit erfahrene Fachkraft Kindeswohlgefährdung erkennen, einschätzen und entsprechend
MehrK O N Z E P T I O N S O Z I A L P Ä D A G O G I S C H E F A M I L I E N H I L F E ( S P F H ) BRK S T. G E O R G S H O F. Kreisverband Ostallgäu
Kreisverband Ostallgäu K O N Z E P T I O N S O Z I A L P Ä D A G O G I S C H E F A M I L I E N H I L F E ( S P F H ) FÜR K I N D E R MIT PSYCHISCH K R A N K E N E LTERN BRK S T. G E O R G S H O F Wohnheim
MehrZum Ersten Kapitel: Allgemeine Vorschriften 8 a Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung
Stellungnahme des Bundesverbandes der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD) zum eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch)
MehrProf.Dr.Dr.h.c Reinhard Wiesner Zum Verfahren der Gefährdungseinschätzung nach 8a SGB VIII
Prof.Dr.Dr.h.c Reinhard Wiesner Zum Verfahren der Gefährdungseinschätzung nach 8a SGB VIII Fachtagung Häusliche Gewalt und Kinder Nürnberg 16. Juli 2012 Übersicht Der Schutzauftrag des Jugendamtes ( 8a
MehrRahmenbedingungen, Handlungslogiken und gelebte Kooperation zwischen Jugendhilfe und Schule
- Jugendamt Rahmenbedingungen, Handlungslogiken und gelebte Kooperation zwischen Jugendhilfe und Schule Kooperationsvereinbarung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen 1 Kooperationsvereinbarung Die Kooperationsvereinbarung
MehrS P A T Z. Auftaktveranstaltung
Ulmer Projekt S P A T Z Auftaktveranstaltung 17.12.200812 2008 im Bürgerhaus Bundesgesetz zur Verbesserung des Kinderschutzes (BKiSchG) Prof. Dr. Jörg M. Fegert Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) Referentenentwurf
MehrCheckliste zur fachlichen Einschätzung einer möglichen Kindeswohlgefährdung nach 8a SGV VIII
Checkliste zur fachlichen Einschätzung einer möglichen Kindeswohlgefährdung nach 8a SGV VIII Ziel: Abschätzung des Gefährdungsrisikos und Definition geeigneter Maßnahmen zur Abwendung der Gefährdung 1.
MehrPraxissemester in unserem Mutter-Kind-Haus
Praxissemester in unserem Mutter-Kind-Haus Was ist das Mutter-Kind-Haus? das Mutter-Kind-Haus bietet acht jungen Schwangeren und Müttern ab 14 Jahren die Möglichkeit, zusammen mit ihren Kindern in einem
MehrVereinbarung zur Umsetzung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung in Einrichtungen und Diensten der Jugendhilfe ( 8a und 8b SGB VIII) zwischen
Vereinbarung zur Umsetzung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung in Einrichtungen und Diensten der Jugendhilfe ( 8a und 8b SGB VIII) zwischen der Stadt Leipzig, Amt für Jugend, Familie und Bildung,
MehrHANDLUNGSSCHRITTE IN DEN FRÜHEN HILFEN BEI GEWICHTIGEN ANHALTSPUNKTEN FÜR EINE KINDESWOHLGEFÄHRDUNG
HANDLUNGSSCHRITTE IN DEN FRÜHEN HILFEN BEI GEWICHTIGEN ANHALTSPUNKTEN FÜR EINE KINDESWOHLGEFÄHRDUNG Christine Gerber, Deutsches Jugendinstitut e.v., München Fachgruppe Nationales Zentrum Frühe Hilfen Berlin,
Mehr1 Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe
1 Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz KJSG) Stand 03.02.2017. Synopse SGB VIII Stand 22.10.2015 Entwurf vom 3.02.2017 Entwurf vom 17.03.2017
MehrORIENTIERUNGSHILFE zur Umsetzung des 8a Sozialgesetzbuch VIII in der Kindertagesbetreuung im Landkreis Rosenheim
ORIENTIERUNGSHILFE zur Umsetzung des 8a Sozialgesetzbuch VIII in der Kindertagesbetreuung im Landkreis Rosenheim Landratsamt Rosenheim - Kreisjugendamt - Wittelsbacherstr. 55 83022 Rosenheim Rosenheim,
MehrJugendhilfe in suchtbelasteten Familien Spagat zwischen Elternrecht und Kinderschutz
Jugendhilfe in suchtbelasteten Familien Spagat zwischen Elternrecht und Kinderschutz 1 Rechtliche Grundlagen Grundgesetz Bürgerliches Gesetzbuch Strafgesetzbuch Schulgesetz Sozialgesetzbuch VIII Bundeskinderschutzgesetz
MehrKinder- und Jugendhilfe. Angebote und Maßnahmen (Deutschland)
Kinder- und Jugendhilfe Angebote und Maßnahmen (Deutschland) Inhalt 1. Allgemeine gesetzliche Grundlagen und Anspruchsvoraussetzungen 2. Ambulante Hilfen Definition Selbstverständnis und Zielsetzung Angebote
Mehr