Landwirtschaftlicher Buchführungsverband

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1 Landwirtschaftlicher Buchführungsverband Neue Energien und Höferecht: Nach welchen erbrechtlichen Regelungen vererben sich Biogas-, Photovoltaik- und Windenergieanlagen? Welche Ansprüche haben weichende Erben bei Errichtung von Anlagen zur? Tagung des HLBS-Landesverbands Schleswig-Holstein am 4. März 2010in Kiel StB Dr. Marc Habersaat, Landw. Buchführungsverband Kiel

2 Definition Hof: Eine in Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen oder Schleswig-Holstein belegene land- oder forstwirtschaftliche Besitzung mit einer zu ihrer Bewirtschaftung geeigneten Hofstelle, die im Alleineigentum einer natürlichen Person oder im gemeinschaftlichen Eigentum von Ehegatten steht, sofern sie einen Wirtschaftswert von mindestens Euro hat. Wenn sie mindestens Euro Wirtschaftswert hat, wird sie Hof, wenn der Eigentümer eine entsprechende Erklärung abgibt.

3 Hofesvermögen oder Hoffreies Vermögen? Nebenbetrieb: Gewerbebetrieb, der dem Hauptbetrieb dient, z. B. durch Verarbeitung der Erzeugnisse des Hauptbetriebes: grundsätzlich Hofesvermögen Gemischter Betrieb: Gewerbebetrieb, der nicht dem Hauptbetrieb dient, aber mit diesem schwer trennbar verflochten ist: Hofesvermögen, wenn der Gewerbebetrieb nicht überwiegt Doppelbetrieb: Gewerbebetrieb, der nicht dem Hauptbetrieb dient, mit diesem verflochten aber leicht trennbar ist : grundsätzlich kein Hofesvermögen

4 Ergebnis: Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie sollten nach derzeitiger Rechtslage als zum hoffreien Vermögen gehörend angesehen werden Folge: Die Anlagen wird nicht nach HöfeO, sondern nach den Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuchs übertragen Im Todesfalle kann sie an eine Erbengemeinschaft fallen Bei vorgezogener Erbfolge verbleibt sie beim Übergeber

5 Ergebnis: Selbst wenn die HöfeO Anwendung findet, wird durch die Übertragung von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien kein Abfindungsanspruch i. S. der HöfeO ausgelöst

6 Konsequenzen für eine Lösung auf den Todesfall: Teilungsanordnung in ein Testament aufnehmen Bei Überschreiten des Erbteils kann ein Ausgleichsanspruch nach BGB entstehen

7 Konsequenzen für eine Lösung auf den Erlebensfall: Neben einem Hofübergabevertrag muss ein entsprechender Schenkungsvertrag geschlossen werden. Verstirbt der Schenker innerhalb von 10 Jahren, können Pflichtteilsergänzungsansprüche und eventuell Zusatzpflichtteile entstehen

8 Exkurs: Entstehung von Nachabfindungsansprüchen Innerhalb von 20 Jahren nach der Hofübergabe wird eine nicht land- und forstwirtschaftliche Nutzung begonnen Landwirtschaft ist die Bodenbewirtschaftung und die mit der Bodennutzung verbundene Tierhaltung, umpflanzliche oder tierische Erzeugnisse zu gewinnen, besonders der Ackerbau, die Wiesen- und Weidewirtschaft, der Erwerbsgartenbau, der Erwerbsobstbau und der Weinbau sowie die Fischerei in Binnengewässern. BGH-Urteil vom , Blw 21/08, Rn. 13

9 Windenergieanlage: 1. Verpachtung des Standorts zur Errichtung und zum Betrieb: Nachabfindungspflichtig 2. Verpachtung des den Standorts umgebenden Windeinzugsbereichs : Nachabfindungspflichtig BGH-Urteil vom , Blw 21/08, Rn. 13

10 Das BGH-Urteil ist entsprechend anwendbar auf sogenannte Freiland-Photovoltaikanlagen auf landwirtschaftlichen Flächen bezüglich eines eventuellen sogenannten Sonneneinzugsbereichs auf sogenannte Auf-Dach-Photovoltaikanlagen auf landwirtschaftlich genutzten Gebäuden

11 Die zentrale Aussage des BGH-Urteils ist, dass der Hoferbe für alle nicht landwirtschaftlichen Nutzungen nachabfindungspflichtig wird, wenn allein die als Hoferbe erlangte Eigentumsposition einen Dritten dazu bewogen hat, mit dem Hoferben einen entsprechenden Nutzungsvertrag zu schließen: Die weichenden Erben sollen bei bestimmten nach dem Erbfall eintretenden Veränderungen so behandelt werden, als seien die Hoferbfolge nicht eingetreten und die Miterben infolgedessen an dem Hof dinglich berechtigt geblieben. BGH-Urteil vom , Blw 21/08, Rn. 13

12 Errichtung z. B. einer Windenergieanlage auf dem Hof und Betrieb durch den Hofeigentümer: Nachabfindungspflichtig Bei der Berechnung sind dem erzielten Erlös die entstandenen Kosten gegenüberzustellen (einschließlich steuerlichen Effekte durch Entnahmehandlungen)

13 Errichtung einer Biogasanlage auf dem Hof und Betrieb durch den Hofeigentümer; Verwendung von ausschließlich zugekauftem Substrat: Nur die Biogasanlage ist Grundlage des Nachabfindungsanspruchs Verwendung von selbst hergestelltem Substrat: Nur die Biogasanlage ist Grundlage des Nachabfindungsanspruchs, vgl. BGH, Urteil vom , BLw 21/08 Rn. 14

14 Keine Umgehung des Nachabfindungsanspruchs durch nachträgliche Beseitigung der Hofeigenschaft! Hofeigenschaft kann aber vom Erblasser zu Lebzeiten durch Erklärung - für den Todesfall auch in Verbindung mit einem Testament - beseitigt werden Folge: Auf den landwirtschaftlichen Betrieb kann das Landguterbrecht des BGB Anwendung finden, wenn eine entsprechende testamentarische Verfügung besteht, die einem der Erben das Recht einräumt, die Herausgabe des landwirtschaftlichen Betriebs fordern können

15 Vorteil: Für die Bewertung ist der Ertragswert maßgeblich Keine Abfindungs- oder Nachabfindungsansprüche Aber: Der Begriff des Landguts im BGB entspricht im wesentlichen dem Begriff des Hofes in der HöfeO! Folge: Auch das Landgut umfasst nicht die Anlagen zur!

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