3. Projekttag 08. September 2014 Die Eröffnungsbilanz
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- Miriam Bergmann
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1 3. Projekttag 08. September 2014 Die Eröffnungsbilanz
2 Was ist eine Eröffnungsbilanz? Sie ist eine sogenannte Anfangsbilanz Sie ist nötig bei Gründung einer Unternehmung, in unserem Fall bei Umstellung von der Kameralistik auf die Doppik (neues Rechnungswesen) Sie ist eine auf zwei Seiten gegliederte (sog. Kontenform) erstmalige zusammengefasste stichtagsbezogene Gegenüberstellung von Vermögen (Aktiva) und dem Fremd- und Eigenkapital bzw. dem Reinvermögen (Passiva) Sie wird gefüllt durch die wertmäßige Darstellung aller Vermögenswerte und Schulden, die durch die Bestandsaufnahme (Inventur) ermittelt wurden Sie muss im Saldo ausgeglichen sein Sie ist in den Folgejahren Eröffnungsbilanz aus den Werten der Schlussbilanz des Vorjahres
3 AKTIVA Bilanz. PASSIVA A. Anlagevermögen A. Reinvermögen I. Immaterielle Vermögensgegenstände I. Vermögensgrundbestand II. Nicht realisierbares Sachanlagevermögen II. Kapitalvermögen/Rücklagen/sonst.Vermögensbindungen III. Realisierbares Sachanlagevermögen III. IV. Ergebnisvortrag Bilanzergebnis IV. Sonder- und Treuhandvermögen B. Sonderposten V. Finanzanlagen I. Verpflichtungen ggü. Sondervermögen B. Umlaufvermögen II. Zweckgeb.Spenden, Vermächtnisse usw. III. Erhaltene Investitionszuschüsse I. Vorräte IV. Verpflichtungen ggü. Treuhandvermögen II. Forderungen C. Rückstellungen III. Liquide Mittel C. Aktive Rechnungsabgrenzung (ARAP) Vermögen Mittelverwendung D. Verbindlichkeiten E. Passive Rechnungsabgrenzung (PRAP) Kapital Mittelherkunft
4 Anlagevermögen Grundstücke und Gebäude Als Anlagevermögen bezeichnet man das auf der Aktiva-Seite der Bilanz ausgewiesene Vermögen, das dazu bestimmt ist, dauerhaft dem Geschäftsbetrieb zu dienen. Zum Anlagevermögen gehören z.b. die Grundstücke und Gebäude, sowie die Betriebsund Geschäftsausstattung der Kirchengemeinde, die man als Anlagegüter bezeichnet und dem Sachanlagevermögen zuordnet Im Rahmen der Eröffnungsbilanzerstellung erfolgt durch die erstmalige Bewertung der Grundstücke und Gebäude eine Zuordnung zum - nicht realisierbaren (Sach-)Anlagevermögen, z.b. Kirchen mit deren Grundstücken - realisierbaren (Sach-)Anlagevermögen, z.b. Gemeinde- und Pfarrhäuser und Grundstücke Man unterscheidet zwischen: - nicht abnutzbarem (Sach-)Anlagevermögen wie z. B. Grundstücke - abnutzbarem (Sach-)Anlagevermögen wie z. B. den Gebäuden, die über die Nutzungsdauer planmäßig abgeschrieben werden
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6 Wie werden die Eröffnungswerte für Grundstücke und Gebäude ermittelt? Grundbuchauszüge Gebäudewertungslisten, z.b. mit Angabe des Feuerkassenwertes, dem Baujahr, der Nutzungsdauer Grundstücksbewertungslisten mit Angaben zum Grundstück, z.b. Grundstücksgröße, Wert pro qm Bewertungsrichtlinie mit Inventurrichtlinie Richtlinie für die Nutzungsdauer von Vermögensgegenständen
7 Auszug aus der Grundstücksbewertungsliste
8 Auszug aus der Gebäudebewertungsliste
9 Anlagevermögen/Umlaufvermögen (Finanzanlagen/Liquide Mittel) Finanzanlagen gehören zum kirchlichen Anlagevermögen auf der Aktiva-Seite der Bilanz, da sie nicht zu Handelszwecken gehalten werden, sondern zur Deckung von Rücklagen und anderen Passivpositionen dienen. Zu den Finanzanlagen gehören insbesondere: - Sparbücher - Wertpapiere - Beteiligungen, z.b. an kirchlichen Genossenschaftsbanken Die Liquiden Mittel gehören zum Umlaufvermögen auf der Aktiva- Seite der Bilanz
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11 Wie werden die Eröffnungswerte der Finanzanlagen und liquiden Mittel ermittelt? Finanzanlagen Bewertungsrichtlinie Saldenbestätigungen durch die Banken Kontoauszug der Spareinlagen Wertpapierdepotauszug Jahresabschluss kameral Liquide Mittel Durch Bestimmung des Anteils an der Einheitskasse
12 Reinvermögen Das Reinvermögen befindet sich auf der Passiva-Seite der Bilanz Das Reinvermögen setzt sich zusammen aus - Vermögensgrundbestand - Rücklagen und sonstigen Vermögensbindungen - Ergebnisvortrag - Bilanzergebnis
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14 Wie werden die Eröffnungswerte des Reinvermögens ermittelt? Der Vermögensgrundbestand als Teil des Reinvermögens ist eine Rechnungsgröße (Differenzgröße) Gesamtsumme Aktiva minus Summe Passiva
15 Sonderposten Sonderposten sind von Dritten gezahlte Gelder, deren Verwendung festgelegt ist Zu den Sonderposten zählen: Verpflichtungen gegenüber Sondervermögen Zweckgebundene und nicht zweckgebundene Spenden Vermächtnisse Erhaltene Investitionszuschüsse Verpflichtung gegenüber Treuhandvermögen
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17 Wie werden die Eröffnungswerte der Sonderposten ermittelt? Bewertungsrichtlinien Ermittlung der erhaltenen Investitionszuschüsse aus Altsystem, oder durch vorhandene Verwendungsnachweise Spendenermittlung aus dem Altsystem (kameral = Rücklagen) Vorhandene Spendenkonten
18 Verbindlichkeiten - Darlehen Verbindlichkeiten sind Verpflichtungen, die auf der Passiv-Seite der Bilanz abgebildet werden Verbindlichkeiten repräsentieren in erster Linie Schulden gegenüber Dritten Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten bilden normalerweise den größten Verbindlichkeitsposten in der Bilanz und können sowohl kurzfristig, z.b. Kontokorrentkredite, als auch langfristig, z.b. Darlehen sein. Es ist der tatsächliche Darlehnsstand laut Zins- bzw. Tilgungsplan oder Kontoauszug anzusetzen
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20 Wie werden die Eröffnungswerte der Darlehen ermittelt? Kontoauszug bzw. Zins- und Tilgungsplan der Bank Evtl. Nachweis durch Vorsystem
21 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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