Zweckverband Gewerbepark Bietigheimer Weg. Eröffnungsbilanz. zum
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1 Zweckverband Gewerbepark Bietigheimer Weg Eröffnungsbilanz zum
2 Zweckverband Gewerbepark Bietigheimer Weg Eröffnungsbilanz zum Herausgeber: Zweckverband Gewerbepark Bietigheimer Weg Stand:
3 I N H A L T S V E R Z E I C H N I S Seite 1. Eröffnungsbilanz zum Grundsätzliches Allgemeines zum NKHR Aktiva einer Eröffnungsbilanz Passiva einer Eröffnungsbilanz Allgemeines zum Zweckverband/ dessen Eröffnungsbilanz 7 3. Anhang zur Eröffnungsbilanz des Zweckverbands Erläuterungen zu einzelnen Bilanzpositionen Aktiva Passiva Weitere Pflichtangaben 9 4. Anlagen zum Anhang Vermögensübersicht Schuldenübersicht Forderungsübersicht 12 3
4 1. Eröffnungsbilanz zum Aktivseite Euro Euro 1 Vermögen 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 0,0, Sachvermögen Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte , Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 0, Infrastrukturvermögen 0, Bauten auf fremden Grundstücken 0, Kunstgegenstände, Kunstdenkmäler 0, Maschinen und technische Anlagen 0, Betriebs- und Geschäftsausstattung 0, Vorräte 0, Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 0, , Finanzvermögen Anteile an verbundenen Unternehmen 0, Sonstige Beteiligungen und Kapitaleinlagen in Zweckverbänden, Stiftungen und anderen kommunalen Zusammenschlüssen 0, Sondervermögen 0, Ausleihungen 0, Wertpapiere 0, Öffentlich- rechtliche Forderungen 0, Forderungen aus Transferleistungen 0, Privatrechtliche Forderungen 0, Liqiude Mittel , ,55 2 Abgrenzungsposten 2.1 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 0,0, Sonderposten für geleistete Investitionszuschüsse 0,0,00 3 Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag) 0,0,00 Bilanzsumme ,55 4
5 Passivseite Euro Euro 1 Kapitalposition 1.1 Basiskapital , , Rücklagen Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses 0, Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses 0, Zweckgebundene Rücklagen 0,0, Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses Fehlbeträge aus Vorjahren 0, Jahresfehlbetrag, soweit eine Deckung im Jahresabschluss durch Entnahme aus den Ergebnisrücklagen nicht möglich ist 0,0,00 2 Sonderposten 2.1 Sonderposten für Investitionszuweisungen 0, Sonderposten für Investitionsbeiträge 0, Sonderposten für Sonstiges 0,0,00 3 Rückstellungen 3.1 Lohn- und Gehaltsrückstellen 0, Unterhaltsvorschussrückstellungen 0, Stilllegungs- und Nachsorgerückstellungen für Abfalldeponien 0, Gebührenüberschussrückstellungen 0, Altlastensanierungsrückstellungen 0, Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften 0, Sonstige Rückstellungen 0,0,00 4 Verbindlichkeiten 4.1 Anleihen 0, Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen 0, Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen gleichkommen 0, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 0, Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 0, Sonstige Transferleistungen 0,0,00 5 Passive Rechnungsabgrenzungsposten 0,0,00 Bilanzsumme ,55 5
6 2. Grundsätzliches 2.1 Allgemeines zum NKHR Im bisherigen System der Kameralistik waren die kassenwirksamen Einnahmen und Ausgaben abgebildet, nicht die Erträge und Aufwendungen im betriebswirtschaftlichen Sinn. Ressourcenverbrauch und Rückstellungen waren so unzureichend ausgewiesen, eine aussagekräftige Entscheidungs- und Planungsgrundlage fehlte. Durch das neue Kommunale Haushaltsrecht (NKHR) werden betriebswirtschaftliche Konzepte, Methoden und Techniken in die Strukturen der öffentlichen Verwaltung integriert, um letztere leistungsfähiger, effizienter und dienstleistungsorientierter zu machen. Neben einem größeren Kostenbewusstsein soll auch mehr Generationengerechtigkeit erreicht werden. Im Jahr 2009 hat der Landtag von Baden-Württemberg erste rechtliche Grundlagen zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts beschlossen. Zwischenzeitlich wurde die Einführungsfrist verlängert, die Kommunen müssen ihr Haushalts- und Rechnungswesen nun spätestens ab dem Jahr 2020 nach dem neuen Haushaltsrecht führen. 2.2 Aktiva einer Eröffnungsbilanz Die Aktivseite der Bilanz stellt die Mittelverwendung dar. So ist dort das Vermögen aufgelistet, zudem enthält sie Abgrenzungsposten und die Nettoposition. Das Vermögen besteht aus immateriellen Vermögensgegenständen, Sachvermögen (u.a. Grundstücke, Gebäude) sowie Finanzvermögen (u.a. Beteiligungen an Unternehmen/Zweckverbänden, Forderungen, liquide Mittel (insbes. Bestand Girokonto)). Vermögensgegenstände können meist zumindest teilweise aus vorhandenen Anlagenachweisen übernommen werden. Bei den Abgrenzungsposten wird differenziert nach aktiven Rechnungsabgrenzungsposten zur Abgrenzung der einzelnen Haushaltsjahre und Sonderposten für geleistete Investitionszuschüsse. Als Nettoposition ist ggf. ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag auszuweisen. 2.3 Passiva einer Eröffnungsbilanz Die Passivseite macht deutlich, wie das Vermögen des Zweckverbands finanziert ist. 6
7 Neben der Kapitalposition sind dort Sonderposten, Rückstellungen, Verbindlichkeiten und passive Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen. Die Kapitalposition beinhaltet das Basiskapital, korrigiert insbesondere um Überschüsse bzw. Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses. Das Basiskapital des Zweckverbands wird rechnerisch aus dem Vermögen (Aktiva) abzüglich sonstiger Passiva ermittelt. Unter den Sonderposten sind u.a. für Investitionen erhaltene Gelder (Zuweisungen bzw. Beiträge) darzustellen. Rückstellungen werden für ungewisse Verbindlichkeiten und unbestimmte Aufwendungen gebildet, die zum Stichtag bereits grundsätzlich bestehen oder zumindest hinreichend sicher erwartet werden. Verbindlichkeiten sind vor allem herkömmliche Schulden aus Kreditaufnahmen, darunter fallen aber auch noch offene Rechnungen und Transferleistungen. Grundsätzlich können diesbezüglich die Kassenreste aus dem letzten kameralen Jahresabschluss übernommen werden. Rechnungsabgrenzungsposten grenzen die einzelnen Haushaltsjahre voneinander ab. 2.4 Allgemeines zum Zweckverband bzw. dessen Eröffnungsbilanz Mit der Beschlussfassung in den Gremien der Gemeinde und der Stadt Bietigheim-Bissingen im September 2011 wurden die rechtlichen Voraussetzungen für die Bildung des Zweckverbandes "Gewerbepark Bietigheimer Weg" geschaffen. Seinen Sitz hat der Zweckverband in der Mitgliedskommune. Der Verband plant, erschließt und vermarktet das Verbandsgebiet. Des Weiteren errichtet, unterhält und betreibt er die dafür erforderlichen öffentlichen Einrichtungen und Sachen im Gemeingebrauch. Dies in dem Rahmen, der durch die Verbandsatzung vorgegeben ist. Er beschäftigt nur wenige Mitarbeiter -jeweils im Rahmen einer Nebentätigkeit- und bedient sich hauptsächlich dem Personal bzw. der Ressourcen der Mitgliedskommunen. Letzteres gegen eine angemessene Entschädigung. Entsprechend dem Beschluss der Verbandsversammlung vom wurde die Rechnungslegung des Zweckverbands Gewerbepark Bietigheimer Weg zum auf das NKHR umgestellt. 7
8 Durch verschiedene Verzögerungen kam es erst im Jahr 2015 zu Grundstückskäufen in größerem Stil durch den Zweckverband, es konnte mit der Erschließung des ersten Abschnitts begonnen werden. Ende 2015 musste ein fester Investitions- Kredit mit einjähriger Laufzeit aufgenommen werden. So enthält die Eröffnungsbilanz zum nur wenige Werte. Doch lassen diese schon erahnen, dass die Vermögensstruktur des Zweckverbands -wie bei öffentlichen Bilanzen üblich- durch einen hohen Anteil an Sachvermögen gekennzeichnet sein wird. Dies führt zwangsläufig zu hohen Fixkosten. Nach der goldenen Bilanzregel sollte langfristig gebundenes Anlagevermögen auch durch langfristiges Kapital gedeckt sein. Ob dies der Fall ist wird sich in späteren Jahren erweisen. Die Eröffnungsbilanz des Zweckverbands Bietigheimer Weg basiert auf den Vorschriften der Gemeindeordnung in der Fassung vom , des Gesetzes zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts vom sowie der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) in der Fassung vom Sie stellt den Stand des Vermögens und der Schulden zum dar und ist nach den Vorgaben des 52 GemHVO gegliedert. Die Bewertung der einzelnen Bilanzpositionen erfolgte unter Berücksichtigung der Bewertungsgrundsätze nach 43 GemHVO und der Sonderregelungen nach 62 GemHVO zur Erleichterung der erstmaligen Erfassung und Bewertung des Vermögens. Außerdem wurden die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und die Ausführungen des Leitfadens zur Bilanzierung nach den Grundlagen des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens berücksichtigt. 3. Anhang zur Eröffnungsbilanz des Zweckverbands 3.1 Erläuterungen zu einzelnen Bilanzpositionen Aktiva In der Bilanz des Zweckverbands ist auf der Aktivseite ein 2013 gekauftes Grundstück verzeichnet. Dieses ist mit den Anschaffungskosten bewertet (Kaufpreis zzgl. Nebenkosten, insgesamt ,00 ) und wird nicht planmäßig abgeschrieben. 8
9 Zudem ist die Liquidität dargestellt, d.h. hier der Stand des Girokontos des Zweckverbands zum Bilanzstichtag. Weitere Vermögensgegenstände oder aktive Abgrenzungsposten sind am nicht vorhanden. Somit ergibt sich eine Bilanzsumme von , Passiva Auf der Passivseite sind keine Sonderposten, Pflichtrückstellungen, Verbindlichkeiten und passive Rechnungsabgrenzungsposten anzusetzen. Auf die Bildung von freiwilligen Rückstellungen nach 41 Abs. 2 GemHVO wird verzichtet. Das errechnete Basiskapital von ,55 stellt somit auch die Bilanzsumme dar. 3.2 Weitere Pflichtangaben Organe des Zweckverbands Gewerbepark Bietigheimer Weg Verbandsvorsitzender Bürgermeister Volker Godel Verbandsversammlung In der Verbandsversammlung haben zum Stichtag folgende ordentliche Mitglieder die Gemeinde bzw. die Stadt Bietigheim-Bissingen in der Verbandsversammlung vertreten: Bürgermeister Volker Godel Hanne Hallmann Ursula Heinerich Thorsten Majer Karl Seitz Georg Willmann Oberbürgermeister Jürgen Kessing Albrecht Kurz Dr. Georg Mehrle Thomas Reusch-Frey Andreas Unkel Axel Westram Bietigheim-Bissingen Bietigheim-Bissingen Bietigheim-Bissingen Bietigheim-Bissingen Bietigheim-Bissingen Bietigheim-Bissingen 9
10 4 Anlagen zum Anhang 4.1 Vermögensübersicht Stand des Vermögens Vermögensveränderungen Stand des Vermögens Vermögen kum. Anschaffungsund Herstellungskosten Abschreibungen Restbuchwerte zum Immaterielle Vermögensgegenstände 2. Sachvermögen (ohne Vorräte) Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche , ,00 Rechte 2.2. Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte Infrastrukturvermögen Bauten auf fremden Grundstücken Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 2.6. Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 2.7. Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.8. Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 3. Finanzvermögen (ohne Forderungen und liquide Mittel) 3.1. Anteile an verbundenen Unternehmen Sonst. Beteilig. u. Kapitaleinlagen in Zweckverbänden, Stiftungen od. and. 0 kommunalen Zusammenschlüssen 3.3. Sondervermögen Ausleihungen Wertpapiere 0 insgesamt , ,00 10
11 4.2 Schuldenübersicht Art voraussichtlicher Stand zu Beginn des Haushaltsjahres voraussichtlicher Stand zum Ende des Haushaltsjahres 1. Anleihen und Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen 1.1 Anleihen 1.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen Bund Land Gemeinden und Gemeindeverbände Zweckverbände und dergleichen sonstiger öffentlicher Bereich Kreditmarkt 1.3 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung (Kassenkredite) 2. Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften Voraussichtliche Gesamtschulden ohne Kassenkredite ( ) Voraussichtliche Gesamtschulden ( ) Nachrichtlich 3. Schulden der Sondervermögen mit Sonderrechnung (Angaben jeweils für einzelne Sondervermögen) 3.1 Anleihen 3.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 3.3 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung (Kassenkrediten) 3.4 Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften 4. Schulden insgesamt 4.1 Anleihen 4.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 4.3 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung (Kassenkrediten) 4.4 Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften Summe
12 4.3 Forderungsübersicht Art der Forderungen Gesamtbetrag zum Öffentlich-rechtliche Forderungen 0 Forderung aus Transferleistungen 0 Privatrechtliche Forderungen 0 Summe aller Forderungen 0 im April 2015 gez. Lampey Verbandsrechnerin 12
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