Die Rolle der öffentlichen Hand beim Breitbandausbau
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- Berndt Hermann
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1 Die Rolle der öffentlichen Hand beim Breitbandausbau Mittwoch, Workshop zum Telekommunikationsrecht, enreg. Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e. V.
2 2 Breitbandziele der Bundesregierung Digitale Infrastruktur: Bis 2018 verfügen alle Haushalte über einen Internetanschluss mit einer Downloadgeschwindigkeit von mindestens 50 Mbit/s. Wo sich ein Breitbandausbau für private Unternehmen nicht lohnt, unterstützt die Bundesregierung.
3 Der Stand des Breitbandausbaus heute (%) 3
4 Der Stand des Breitbandausbaus heute (abs.) 4
5 5 Kosten des Breitbandausbaus (2018, alle) Quelle:
6 Wege zur Flächendeckung bei Breitband 6
7 7 Kosten des Breitbandausbaus (FTTH) In diesem Szenario wurden Kosten für einen flächendeckenden Ausbau mit FTTH von 85,5 93, 8 Mrd., ohne Berücksichtigung der aktuell existierenden Versorgung, ermittelt. Die Ausbaukosten für Homes Passed (ohne Gebäudezuführung und Kosten für die interne Verkabelung) liegen im Bereich von ca. 68,8-77,1 Mrd.. Quelle:
8 8 Fluch und Segen der Breitbandförderung Förderung kann Unternehmen den Anreiz nehmen, überhaupt noch privat in den Breitbandausbau zu investieren. Förderung wäre kontraproduktiv und stünde dem eigentlichen Ziel Flächendeckung entgegen. Aber: Marktversagen verlangt nach Unterstützung durch die öffentliche Hand. Art. 87f Abs. 1 GG: Gewährleistungsverantwortung des Staates für flächendeckend angemessene und ausreichende TK-Dienstleistungen (Minimal- oder Idealversorgung?) > Natürliches Spannungsverhältnis <
9 9 Vorgaben für die öffentliche Hand Strikte Vorgaben zur Vermeidung negativer Effekte: Postulat der Wettbewerbsneutralität mit vertikaler (Staat/Unternehmen) Dimension und horizontaler (Unternehmen untereinander) Dimension, Primat der privatwirtschaftlichen Erbringung von TK- Diensten und des Aufbaus von TK-Infrastrukturen, vgl. Art. 87f Abs. 2 GG, 2 Abs. 2 Nr. 2 TKG Postulat der Technologieneutralität, Erreichung der Breitbandziele im Technologiemix Vorteile inter-/intramodalen Wettbewerbs Gleichbehandlungsgrundsatz Art. 3 Abs. 1 GG, 1 TKG
10 10 EU-Vorgaben für die öffentliche Hand Strikte Vorgaben zur Vermeidung negativer Effekte: Nach Art. 107 Abs. 1 AEUV (Primärrecht der EU) sind staatliche oder aus staatlichen Mitteln gewährte Beihilfen gleich welcher Art, die durch die Begünstigung bestimmter Unternehmen oder Produktionszweige den Wettbewerb verfälschen oder zu verfälschen drohen, mit dem Binnenmarkt unvereinbar, soweit sie den Handel zwischen Mitgliedstaaten beeinträchtigen Staatliche Breitbandförderung ist Beihilfe i.s.d. Art. 107 AEUV (Begriff der Beihilfe wird weit ausgelegt)
11 11 EU-Vorgaben für die öffentliche Hand Beihilfen sind z.b.: Direktzuschüsse für den Breitbandausbau Steuervergünstigungen für Infrastrukturvorhaben zinsvergünstigte Darlehen / Bürgschaften staatliche Sachleistungen z.b. Übernahme von Tiefbaumaßnahmen Als mit dem Binnenmarkt vereinbar können u.a. laut Art. 107 Abs. 3 lit. c) AEUV angesehen werden: Beihilfen zur Förderung der Entwicklung gewisser Wirtschaftszweige
12 12 Regelwerke für die öffentliche Hand Vorgaben niedergelegt in: EU-Breitbandrichtlinien (Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01) Selbstbindung der EU-Kommission (Transparenz) aber keine Bindung der Mitgliedsstaaten an EU-Richtlinien Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie BbR), und diverse andere Deutsche NGA-Rahmenregelung v (+ kommendes Breitbandförderprogramm) ersetzt Bundesrahmenregelung Leerrohre (BRLR)
13 13 NGA-Rahmenregelung - Eckpunkte beschränkt Beihilfe auf weiße NGA-Flecken, in denen in den nächsten drei Jahren kein Unternehmen investiert wesentliche Verbesserung in Gebieten, in denen es bereits Breitbandnetze gibt neue Investitionen statt bloß Modernisierung (kein Vectoring-Upgrade) 75 % der Haushalte min. 50 Mbit/s, 95 % min. 30 Mbit/s Ermittlung im Wege der Ausschreibung uneingeschränkter offener Zugang zu dem geförderten Netz ( Open Access ), Angebot 7 Jahre hohe Transparenz für Öffentlichkeit und Markt durch zentrale Ausschreibungsplattform Wirtschaftlichkeitslücken- und Betreibermodell möglich
14 Möglichkeiten des Breitbandausbaus 14
15 Der Weg der Kommune zum Breitbandnetz 15
16 16 Wirtschaftlichkeitslücke vs. Betreibermodell Wirtschaftlichkeitslücke privates Unternehmen kann durch Förderung in unwirtschaftlichem Gebiet ausbauen Betreibermodell öffentliche Hand übernimmt Netzausbau selbst (Stichwort: Daseinsvorsorge, Zweckverband) streng genommen Auszahlung eines verlorenen Zuschusses an Private (Risiko: Insolvenz) Begriff sehr umstritten kalkuliert nach vorgegebenen Fristen (Amortisation, Refinanzierung): ausgelegt auf 7 Jahre die Berechnung der Unrentabilität ergibt sich regelmäßig aufgrund des kurzen Betrachtungszeitraums daher werden i.d.r. nicht Glasfasernetze ausgebaut, sondern Kupfer (VDSL/Vectoring) ertüchtigt Abschreibung Infrastruktur ausgelegt auf min. 15 Jahre (20-40 Jahre) sehr kapitalintensiv, i.d.r. FTTB/H, aber weniger Rosinenpickerei und Flächendeckung Refinanzierung über Pacht, Absicherung durch Bürgschaften, Eigentum bleibt bei Kommune Nutzung potentieller Synergieeffekte (z.b. Mitverlegung) bei neuen kommunalen Ausbauvorhaben Ausbau erfolgt eher zukunftsorientiert (2030) Ausbau erfolgt eher bedarfsorientiert (2018) langfristige Berechnung birgt viele Risiken
17 Die Zahlungsströme im Betreibermodell 17
18 18 Investitionsanreize für NGA-Netze Agenda überarbeiten Nachfrage nach hochbitratigen Anschlüssen ( take up rate ) und staatliche Digitalisierungsinitiativen haben hohen Impact auf die Wirtschaftlichkeit von Ausbauprojekten. Entwicklung und Nutzung innovativer Dienste müssen ebenso gezielt gefördert werden. Breitbandziele 2018 und 2020 sind Meilensteine, müssen jedoch um eine Langfriststrategie ergänzt werden. Deutschland braucht ein Konzept für die Migration zur GIGABIT-Gesellschaft bis 2030, das Planungssicherheit und zielgerichtete Investitionsschritte unterstützt. Politischen und regulatorische Rahmenbedingungen müssen die Investitionsmöglichkeiten aller Investoren auch in Zukunft sicherstellen (Rechts- und Planungssicherheit!).
19 19 Investitionsanreize für NGA-Netze Konkret Qualitativ leistungsfähigerer Netzausbau (FTTB/H) ist in Ausschreibungen besser zu bewerten (Scoring) und wo erforderlich auch höher zu fördern. Open Access und Whole Buy sind für Wirtschaftlichkeit von Ausbauprojekten von großer Bedeutung. Überbau-Verbot: Glasfasertechnik muss geschützt werden Infrastrukturen sollten auch der Kreditsicherung dienen können Hypothek (nur Grundstück), Anpassung Sachenrecht notwendig Steuerliche Begünstigung des Glasfaserausbaus Haushaltsnahe Handwerkerleistung nach 35a Abs. 3 EStG
20 20 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Dr. Frederic Ufer Leiter Recht & Regulierung VATM e.v.
21 21 Backup - Breitbandleitlinien der EU Damit eine Beihilfe als mit den Breitbandleitlinien (und somit mit Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c AEUV) vereinbar betrachtet werden kann, müssen nach Randnummer 47 ff. der Breitbandleitlinien folgende Voraussetzungen erfüllt sein: 1. Die Beihilfe muss zur Erreichung von Zielen von gemeinsamem Interesse beitragen. 2. Unzufriedenstellendes Marktergebnis aufgrund von Marktversagen oder wesentlichen Ungleichheiten 3. Die staatliche Beihilfe muss das geeignete politische Instrument sein. 4. Die staatliche Beihilfe muss einen Anreizeffekt aufweisen. 5. Die Beihilfe muss auf das erforderliche Minimum beschränkt sein. 6. Negative Auswirkungen müssen begrenzt sein. 7. Die Beihilfemaßnahme muss transparent sein.
22 22 Wie funktionierte Förderung bislang? Wildwuchs von Länderregelungen zur Breitbandförderung: Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) Wurde von 2 Mbit/s auf 6 Mbit/s angehoben (bis 2020) Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) Zu intransparent, zu kompliziert > zu wenig Mittelabruf, zu geringer Erfolg der Förderprogramme im Bereich Breitband
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