Basiswert Übergangsbeitrag - Details der Berechnung

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1 Volkswirtschaftsdirektion Landwirtschaftsamt Merkblatt Basiswert Übergangsbeitrag - Details der Berechnung Juli Übergangsbeitrag Basiswert: Der Basiswert wird 2014 einmalig für jeden Betrieb festgelegt. Grundlage sind die Betriebsdaten des Referenzjahrs. Das Referenzjahr ist das Beitragsjahr zwischen 2011 und 2013 mit den höchsten allgemeinen Direktzahlungen. Anhand der Betriebsdaten des Referenzjahrs wird die Differenz zwischen allgemeinen Direktzahlungen (alte DZV) und Kulturlandschafts- / Versorgungssicherheitsbeiträgen (neue DZV) berechnet. Diese Differenz bildet den Basiswert. Faktor: Jeden Herbst bestimmt das Bundesamt für Landwirtschaft einen Faktor. Er ergibt sich aus dem Verhältnis zwischen den nicht für leistungsbezogene Direktzahlungen benötigten Mitteln des Budgets und der Summe der Basiswerte aller Betriebe der Schweiz. Mit zunehmender Beteiligungen den Direktzahlungsprogrammen wird der Faktor von Jahr zu Jahr kleiner. Der Faktor ist jedes Jahr für alle Betriebe gleich gross. Beitrag: Der Übergangsbeitrag wird jährlich berechnet (Basiswert x Faktor). Er wird erst im Rahmen der Schlusszahlung mitgeteilt und überwiesen. Bei namhaften strukturellen Anpassungen (Reduktion SAK um mehr als 50%) oder aufgrund der Begrenzungen (Einkommen und Vermögen) wird der Übergangsbeitrag gekürzt. 2. Zusatzinformationen zur Festsetzung des Basiswerts Im Juli 2014 wurde den Bewirtschafterinnen und Bewirtschaftern von ÖLN-Betrieben der Basiswert des Übergangsbeitrags mitgeteilt. Nachfolgend werden die Angaben gemäss Mitteilung erläutert. Berechnungsgrundlagen Hier finden sich die Angaben zum Referenzjahr, den allgemeinen Direktzahlungen und den Standarbeitskräften im Referenzjahr. Die allgemeinen Direktzahlungen setzen sich aus den folgenden Beiträgen gemäss Hauptabrechnungen zusammen: Flächenbeitrag, Beitrag für die Haltung Raufutter verzehrender Nutztiere, Beitrag für die Tierhaltung unter erschwerenden Produktionsbedingungen, Hangbeiträge. In den Berechnungsgrundlagen sind diejenigen Flächen- und Tierdaten des Referenzjahrs aufgeführt, die für die Berechnung des Basiswerts benötigt werden. Diese Angaben können anhand der Betriebsspiegel und anhand der Schlussabrechnungen Direktzahlungen der Jahre 2011 bis 2013 überprüft werden. Berechnung von Kulturlandschafts- & Versorgungssicherheitsbeiträgen im Referenzjahr Die Beiträge werden aufgrund der Flächen- und Tierdaten des Referenzjahrs sowie der folgenden Beitragsansätzen berechnet. Kulturlandschaftsbeiträge Offenhaltungsbeitrag

2 Seite 2/5 Hangbeitrag Steillagenbeitrag Beitragsberechtigt sind nur Betriebe, die 30% oder mehr ihrer LN als beitragsberechtigte Hanglagen mit einer Neigung von mehr als 35% bewirtschaften. Zur Berechnung des Beitrags steht eine Tabelle zur Verfügung Hangbeitrag für Rebflächen Alpungsbeitrag Der Alpungsbeitrag wird für die im Vorjahr gesömmerten Tiere berechnet. Für das Referenzjahr erfolgt die Berechnung auf der Grundlage des Sömmerungszuschlags. Versorgungssicherheitsbeiträge Basisbeitrag Für das Referenzjahr werden anstelle der Biodiversitätsförderflächen BFF die extensiven und wenig intensiven Wiesen mit dem Ansatz von 450 Franken berechnet. Bei der Festsetzung des Basiswerts für den Übergangsbeitrag wird der Mindesttierbesatz nicht berücksichtigt. Für Kulturen, die nicht der Nahrungsmittelproduktion dienen (Chinaschilf und Christbäume) wird kein Basisbeitrag berechnet. Nach Grösse abgestuft werden zudem folgende Kürzungen berechnet:

3 Seite 3/5 Produktionserschwernisbeitrag (Hügelzone und Bergzonen 1-4) Beitrag offene Ackerfläche und Dauerkulturen Abzug Chinaschilf und Christbäume Für diese Kulturen werden keine Versorgungssicherheitsbeiträge ausgerichtet. Eine entsprechende Korrektur wird vorgenommen. Berechnung des Basiswerts Zur Berechnung des Basiswerts des Übergangsbeitrags werden von den allgemeinen Direktzahlungen die für das Referenzjahr berechneten Kulturlandschaftsbeiträge und Versorgungsbeiträge abgezogen. Hinweis zur Einsprachemöglichkeit Bewirtschafter oder Bewirtschafterinnen haben erst mit der verfügten Schlussabrechnung Anfang Dezember die Möglichkeit, schriftliche Einsprache gegen den Basiswert einzureichen. Bewirtschafter oder Bewirtschafterinnen, die der Ansicht sind, der Basiswert sei auf der Grundlage fehlerhafter Daten berechnet worden, können sich jedoch bereits vorgängig beim Landwirtschaftsamt melden. Kontakt Stefan Rohrer, Tel , Thomas Wiederkehr, Tel ,

4 Seite 4/5 3. Berechnungsbeispiel Beispielbetrieb Berechnung Kulturlandschaftsbeitrag im Referenzjahr Offenhaltungsbeitrag: 4.68 ha x Fr Fr. 1' Hangbeitrag: 1.33 ha (18-35%) x Fr Fr ha (über 35%) x Fr Fr. 1' Fr. 1' Steillagenbeitrag: Hilfsmittel Excel BLW Berechnung Steillagenbeitrag Anteil und Beitrag je ha LN 4.68 ha davon in der Steillage 1.67 ha oder 35.68% 1.67 ha X Fr Fr Alpungsbeitrag Gesömmerte Tiere gemäss Tierliste TVD GVE / Umrechnung auf 365 Tage GVE / 100 x 365 x Fr Fr Total Kulturlandschaftsbeiträge Fr. 3'936.45

5 Seite 5/5 Berechnung Versorgungssicherheitsbeitrag im Referenzjahr Basisbeitrag 4.44 ha x Fr Fr. 3' ha x Fr Fr Fr. 4' Produktionserschwernisbeitrag 4.68 ha x Fr Fr. 1' Beitrag für die Offene Ackerfläche 045 ha X Fr Fr Total Versorgungssicherheitsbeiträge Fr. 5'688.00

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