COMFORTBeihilfe intelligent sicher wirtschaftlich. Die Continentale Elke Brand, Produktmanagement Kranken BCA Onlive 22.

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1 COMFORTBeihilfe intelligent sicher wirtschaftlich Die Continentale Elke Brand, Produktmanagement Kranken BCA Onlive 22. August

2 Was ist überhaupt die Beihilfe? Beamte, Beamtenanwärter und deren berücksichtigungsfähigen Ehegatten und Kinder erhalten im Rahmen der staatlichen Fürsorgepflicht eine finanzielle Unterstützung zu den Krankheitskosten, die sogenannte Beihilfe. Die Beihilfe unterscheidet sich grundlegend von der GKV: Beihilfe ist keine Versicherung, daher besteht keine Beitragspflicht. Im Rahmen der Beihilfe kommt das Kostenerstattungsprinzip zum Zuge. Der jeweilige Dienstherr (Bund, Land, Kommune) beteiligt sich an den Krankheitskosten des Beamten und dessen Familie mit der Beihilfe. Der Rest muss durch eine Eigenvorsorge abgesichert werden. 2

3 Was sind die Voraussetzungen für die Beihilfe? Voraussetzung für die Gewährung von Beihilfe ist der laufende Bezug von Dienstbezügen. Dazu zählen: Dienst- und Amtsbezügen Ruhegehalt Anwärterbezügen Übergangsgebührnisse (Soldaten auf Zeit) Witwer- oder Witwengeld, Waisengeld Unterhaltsbeitrag 3

4 Wo ist die Beihilfe genau geregelt? Für die Beihilfe gibt es keine bundeseinheitliche Beihilfeverordnung: Viele Bundesländer machen von ihrem Recht Gebrauch und haben Beihilfe-Regelungen getroffen, die von den Vorschriften des Bundes abweichen. Die Beihilfe ist je nach Dienstherr (Bund, Länder, Kommunen) geregelt in Beihilfevorschriften des Bundes Rechtsverordnungen 4

5 Wie wird die Beihilfe bemessen? In welcher prozentualen Höhe sich Ihr Dienstherr an den beihilfefähigen Aufwendungen beteiligt, gibt der Beihilfebemessungssatz (BMS) an. Dieser ist z. T. personenbezogen oder richtet sich nach dem Familienstand (Bremen, Hessen). Zum Beispiel erhält ein Beihilfeberechtigter des Bundes ohne Kinder 50 % Beihilfe. Das heißt, der Dienstherr Bund beteiligt sich zu 50 % an den beihilfefähigen Krankheitskosten. Die restlichen 50 % sind privat abzusichern. 5

6 Wie hoch sind die Bemessungssätze in Bremen und Hessen? In den Ländern Bremen und Hessen gelten familienstandsbezogene Bemessungssätze 6

7 Wie hoch sind die Bemessungssätze? Für den Bund und die angeschlossenen Bundesländer (Ausnahmen: In Bremen und Hessen gelten personenbezogene Bemessungssätze) * Besonderheit Baden-Württemberg: Für Beamten-Neuzugänge ab dem gilt für den Beihilfeberechtigen und den beihilfeberechtigten Ehegatten jeweils ein BMS von 50 %. Der Prozentsatz bleibt für diese Personen auch bestehen, wenn sie Versorgungsempfänger werden. 7

8 Wie hoch sind die Bemessungssätze? Beispiel für eine Familie Beispiel für ein Ehepaar (beide Bundesbeihilfe) mit 2 Kindern: 70% Ehepartner 1, Beamter (erhält den Familienzuschlag) 50% Ehepartner 2, Beamter 80% je Kind 8

9 Hinweise zum Beihilfeantrag Beihilfe muss schriftlich auf einem einheitlichen Vordruck vom Beihilfeberechtigten oder Bevollmächtigten beantragt werden Leistungen müssen innerhalb eines Jahres nach Entstehung beantragt werden Die Aufwendungen müssen i. d. R. 200 EUR übersteigen Wenn Aufwendungen mehr als 10 Monate zurückliegen, müssen Aufwendungen 15 EUR übersteigen Die Leistungen aus Beihilfe und PKV zusammen dürfen 100 % der eingereichten Aufwendungen nicht übersteigen (Quotenbescheinigung) 9

10 Welche Personen sind beihilfeberechtigt? (I) Beihilfeberechtigt ist folgender Personenkreis: 10

11 Welche Personen sind beihilfeberechtigt? (II) Beihilfeberechtigt sind auch: Witwer/-innen, Waisen und Halbwaisen verstorbener Beamten/-innen auf Lebenszeit, Ruhestandsbeamten/ innen und Beamten/-innen auf Probe, die an den Folgen einer Dienstbeschädigung verstorben sind Pastoren/-innen Ausgeschiedene Berufssoldaten/-innen und Soldaten/-innen auf Zeit Angestellte öffentlicher Körperschaften, wie z. B. Landeszentralbanken, nach einer gewissen Übergangszeit 11

12 Wann sind Ehegatten beihilfeberechtigt? Beihilfeberechtigt sind auch Ehegatten/eingetragene Lebenspartner, wenn sie bestimme Einkommensgrenzen des Vorjahres/Vorvorjahres nicht überschreiten: EUR: Bund, Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt Euro: Bayern, Hamburg, Niedersachsen, NRW, Schleswig- Holstein, Sachsen, Thüringen Euro: Bremen Euro: Hessen Euro: Saarland /8.130 Euro: Rheinland-Pfalz bzw Euro: Baden-Württemberg* * Stichtag für Eheschließung ( ) und GKV-Pflicht sind hier relevant 12

13 Wann sind Ehegatten beihilfeberechtigt? Wichtig für Ehegatten/eingetragene Lebenspartner mit dem Einkommen unter den jeweiligen Einkommensgrenzen ist: Eine Versicherungspflicht in der GKV geht bei der Berücksichtigungsfähigkeit in der Beihilfe als Ehegatte immer vor (keine Befreiung möglich) Der Anspruch auf stationäre Wahlleistungen (je nach Beihilfevorschrift) bleibt dann aber bestehen 13

14 Wann sind Kinder beihilfeberechtigt? Leibliche und adoptierte Kinder von Beihilfeberechtigten haben Anspruch auf Beihilfe wenn für sie ein Kindergeldanspruch besteht, sie im Familienzuschlag beim Beihilfeberechtigten nach dem Besoldungsgesetz berücksichtigungsfähig sind, sie in der Berufs- und Schulausbildung nicht älter als 25 Jahre sind. 14

15 Wer ist nicht beihilfeberechtigt? Nicht beihilfeberechtigt sind folgende Personen: Personen mit Anspruch auf Heilfürsorge (Berufssoldaten, Zeitsoldaten, freiwillig Wehrdienstleistende) Ehrenbeamte Beamte und Richter, deren Dienstverhältnis auf weniger als ein Jahr befristet ist Abgeordnete in Länderparlamenten, Bundestag, Europäischem Parlament * Abgeordnete können zwischen Beihilfe nach beamtenrechtlichen Maßstäben oder einem Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung wählen. Die Beihilfe von Abgeordneten unterliegen nicht der Bundesbeihilfeverordnung, sondern landesrechtlichen Vorschriften, dem Abgeordnetengesetz oder dem Europaabgeordnetengesetz. 15

16 Welche Aufwendungen sind beihilfefähig? Die beihilfefähigen Aufwendungen erstrecken sich auf: Krankheitsfälle Sanatoriumsbehandlungen Heilkuren Pflegeleistungen Maßnahmen zur Früherkennung sowie Schutzimpfungen Geburtsfälle Todesfälle Empfängnisregelung sowie Fälle der nicht rechtswidrigen Sterilisation 16

17 Welche Aufwendungen sind nicht beihilfefähig? Im ambulanten und stationären Bereich sowie bei den Zahnleistungen gibt es Aufwendungen, für die kein oder ein begrenzter Beihilfeanspruch besteht, z. B.: Sehhilfen (Leistung für Brillengestell, -gläser und Kontaktlinsen für Erwachsene) Chefarztbehandlung und Unterbringung im Krankenhaus (mit oder ohne Zuzahlungen/keine Leistung) Kürzung der stationären Leistungen (um GKV-ähnliche Zuzahlungen) Zahnersatz (Höhe der Leistung für zahntechnische Material- und Laborkosten, Anzahl der Implantate) Eigenbeteiligungen/Kostendämpfungspauschalen (z. B. Arzneimittel) Diese sind je nach Dienstherr unterschiedlich festgelegt. 17

18 Hessen Leistungen und Besonderheiten Stationärer Bereich Allg. Krankenhausleistungen Privatärztliche Behandlung Wahlleistungen Leistungen und Besonderheiten Keine Eigenbeteiligung 100 % der Kosten bis zum Höchstsatz GOÄ Eigenbeteiligung in Höhe von 16 Euro täglich für das Zwei-Bett-Zimmer Zahn-Bereich Zahnbehandlung Leistungen und Besonderheiten 100 % der Kosten bis zum Höchstsatz GOZ Zahnersatz Material- und Laborkosten auf GKV-Niveau: zu 60 % beihilfefähig Implantate KFO 2 Implantate je Kiefer, darüber hinaus mit Indikation Nur bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres beihilfefähig Keine Kostendämpfungspauschale für Landesbeamte Hessen 18

19 Was versteht man unter Heilfürsorge? In Deutschland werden im Rahmen der Heilfürsorge Krankheitskosten vom jeweiligen Dienstherrn oder den Bundesländern voll übernommen. Man unterscheidet zwischen Heilfürsorge und unentgeltlicher truppenärztlicher Versorgung (UTV/UTZV). 19

20 Was versteht man unter Heilfürsorge? Die Heilfürsorge beinhaltet die Übernahme aller Leistungen analog den Sachleistungen bei der GKV. Der Anspruch auf Heilfürsorge hat in der Regel Vorrang vor dem Anspruch auf Gewährung der grundsätzlichen subsidiären Beihilfe. Die Ausgestaltung der Heilfürsorge für Landesbeamte unterliegt den Ländern. 20

21 Wer hat Anspruch auf Heilfürsorge? Strafgefangene und Maßregelvollzugspatienten aktive Soldaten (UTV/UTZV) Beamte der Feuerwehr und Polizei (siehe Tabelle) Bundesland/Dienstherr Polizeianwärter Polizeibeamte Familienangehörige/ Polizisten im Ruhestand Berlin (gehob. Dienst), Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Rheinland Pfalz, Saarland Bayern, Berlin (mittl. Dienst), Hamburg, Thüringen Bund, Baden-Württemberg, Bremen, Mecklenburg- Vorpommern, Nordrhein- Westfalen, Sachsen, Sachsen- Anhalt, Schleswig-Holstein Beihilfe Beihilfe Beihilfe Heilfürsorge Beihilfe Beihilfe Heilfürsorge Heilfürsorge Beihilfe 21

22 Ihre Zielgruppe in Zahlen Zum gab es Beamtenanwärter und Referendare: beim Bund bei den Ländern bei den Kommunen 22

23 Interessante Zielgruppe wichtige Termine und Daten Insbesondere für Vertriebsaktivitäten bei der Zielgruppe der Beamtenanwärter sind folgende Informationen wichtig: Ausbildungsbeginne: August/September/Oktober Februar/März Dauer des Vorbereitungsdienstes Monate Anwärterbezüge liegen zwischen Euro 23

24 Vollständige Neuausrichtung in der Beihilfe Neuer Ergänzungstarif EB Neuer Grundtarif COMFORT-B Neuer Wahlleistungstarif SP-B Zielgruppe neu erschließen! 24

25 COMFORTBeihilfe intelligent sicher wirtschaftlich 25

26 COMFORTBeihilfe mit intelligentem Tarifkonzept (I) COMFORTBeihilfe ist ein intelligentes Vorsorgepaket für alle Beihilferegelungen Bundesbeihilfe Landesbeihilfe Beihilfe Kommunen alle Berufsphasen Beamte auf Widerruf (Beamtenanwärter, Referendare) Beamte auf Probe, Beamte auf Lebenszeit Versorgungsempfänger, Pensionäre COMFORTBeihilfe ist das Konzept, das immer passt! 26

27 COMFORTBeihilfe mit intelligentem Tarifkonzept (II) 27

28 COMFORT intelligent sicher wirtschaftlich 28

29 COMFORTBeihilfe mit sicherem Leistungsversprechen (I) Leistung Erstattung Beihilfe+COMFORT-B+EB+SP2-B Anmerkungen leistungsdynamische Selbstbeteiligung (SB) Je medizinischer Leistung 1 EUR je 5 % Tarifstufe Je Hilfsmittel 2,50 EUR je 5 % Tarifstufe Keine SB für Kinder und Jugendliche Keine SB bei Generika Ärztliche Behandlung 100 % bis Höchstsatz GOÄ Freie Arztwahl (kein Primärarztprinzip) Heilpraktiker Arznei- und Verbandmittel Heilmittel 100 % bis Mindestsatz GebüH 100 % allopathische und homöopathische Medikamente und Verbandmittel 100 % keine abschließende Aufzählung von versicherten Heilmitteln zusätzlich: Verfahren gemäß Leistungsverzeichnis Naturheilverfahren SB entfällt bei Generika Sondennahrung gilt als Arzneimittel, wenn Nahrungsaufnahme auf natürlichem Weg nicht möglich ist. Anwendungen oder Behandlungen durch staatlich geprüfte Angehörige der Heilhilfsberufe 29

30 COMFORTBeihilfe mit sicherem Leistungsversprechen (II) Leistung Hilfsmittel (außer Sehhilfen) Sehhilfen (Brillen/Kontaktlinsen) Vorsorgeuntersuchungen Erstattung Beihilfe+COMFORT-B+EB+SP2-B 100 % offener Hilfsmittelbegriff (einfache Ausführung ohne abschließende Aufzählung von versicherten Hilfsmitteln) 100 % bis zu 300 EUR innerhalb von 2 Kalenderjahren 100 % gesetzlich eingeführte Programme Schutzimpfungen 100 % nach STIKO (Ständige Impfkommission) Psychotherapie Ambulante Krankentransporte 100 % max. 50 Sitzungen p.a. bis Höchstsatz GOÄ 100 % bei Unfall und Notfall im speziellen Krankenfahrzeug sowie Fahrten zu bestimmten Therapien Anmerkungen Kostenvoranschlag ab EUR Anschaffungskosten erforderlich, ohne: 80 % Erstbezug mit ärztlicher Verordnung Brillenzuschläge für COMFORT-B (7,40 EUR) und EB (5 EUR) in Abhängigkeit des versicherten Prozentsatzes keine Beschränkung auf Altersgrenzen und Untersuchungsintervalle SB je Impfstoff entfällt bei Generika ab 31. Sitzung Leistungszusage erforderlich Als spezielles Krankenfahrzeug gelten Land-, Luft- und Wasserfahrzeuge 30

31 COMFORTBeihilfe mit sicherem Leistungsversprechen (III) Leistung Häusliche Behandlungspflege Erstattung Beihilfe+COMFORT-B+EB+SP2-B 100 % medizinische Einzelleistungen, die auf Heilung, Besserung, Linderung oder Verhütung einer Verschlimmerung der Krankheit gerichtet sind Anmerkungen muss ärztlich angeordnet sein und von geeigneten Pflegefachkräften durchgeführt werden Leistungszusage erforderlich Entziehungs- / Entwöhnungsmaßnahmen 100 % Kosten für ärztliche Leistungen, ambulante Psychotherapie sowie allgemeine KH-Leistungen insgesamt max. 3 Entziehungsmaßnahmen einschließlich Entziehungskuren in qualifizierter Einrichtung (ambulant + stationär) Begrenzung von 3 Maßnahmen gilt in Summe für ambulante und stationäre Maßnahmen Nikotinsucht nicht eingeschlossen Leistungszusage erforderlich Künstliche Herbeiführung einer Schwangerschaft 100 % Kosten für ärztliche Leistungen, Arznei- und Verbandmittel sowie allgemeine KH-Leistungen insgesamt max. 3 Versuche unabhängig vom gewählten Verfahren (ambulant + stationär) Begrenzung von 3 Versuchen gilt in Summe für ambulante und stationäre Versuche Leistungszusage erforderlich 31

32 COMFORTBeihilfe mit sicherem Leistungsversprechen (IV) Leistung Stationäre Behandlung Anschlussrehabilitation (ARM) Aufnahme einer Begleitperson Hospizleistungen stationäre Krankentransporte Erstattung Beihilfe+COMFORT-B+EB+SP2-B 100 % freie Krankenhauswahl 2-Bett-Zimmer mit Chefarztbehandlung auch über die Höchstsätze GOÄ/GOZ hinaus 100 % vom Krankenhausarzt nach Akutbehandlung veranlasste ARM 100 % medizinisch erforderliche Mitaufnahme 100 % Kosten für stationäre Versorgung in einem Hospiz mit palliativ-medizinischer Behandlung 100 % notwendige Transporte im speziellen Krankenfahrzeug zum bzw. vom nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus Anmerkungen 1-Bett-Zimmer über SP1Z-B hinzuversicherbar Attraktives Ersatz-KHT bei Nichtinanspruchnahme von Wahlleistungen ARM muss innerhalb von 2 Wochen nach stationärer Akutbehandlung beginnen und weiterhin krankenhaustypisch erfolgen Erstattung im Rahmen der allg. KH- Leistungen Leistungszusage erforderlich Als spezielles Krankenfahrzeug gelten Land-, Luft- und Wasserfahrzeuge 32

33 COMFORTBeihilfe mit sicherem Leistungsversprechen (V) Leistung Zahnbehandlung Zahnersatz Kieferorthopädie Funktionsdiagnostik Implantate inkl. Augmentation Erstattung Beihilfe+COMFORT-B+EB+SP2-B 100 % bis Höchstsatz GOÄ/GOZ max. 6 orale Implantate je Kiefer Anmerkungen Heil- und Kostenplan für Zahnersatz, Kieferorthopädie, Funktionsdiagnostik und Implantate inkl. Augmentation erforderlich, ohne: 50 % der tariflichen Leistung für sämtliche Zahnleistungen Leistungsstaffel EB (entfällt bei Unfällen): EUR erstattungsfähige Kosten in den ersten beiden Kalenderjahren, EUR erstattungsfähige Kosten in den ersten drei Kalenderjahren, danach max EUR alle zwei Kalenderjahre (Höchstbeträge abhängig vom versicherten Prozentsatz) 33

34 COMFORTBeihilfe mit innovativem SB-Konzept COMFORT-B sieht eine SB je 5 % versicherter Tarifstufe vor: 1,- EUR je medizinischer Leistung 2,50 EUR je Hilfsmittel SB-Beispiele in Abhängigkeit des versicherten Prozentsatzes Versicherter Prozentsatz Leistungsdynamische SB Maximale SB 20 % 4,- EUR EUR 30 % 6,- EUR EUR 50 % 10,- EUR EUR Kinder und Jugendliche bis einschließlich 20 Jahre zahlen keine SB (Ausnahme: Beamtenanwärter ab 16 Jahre) 34

35 COMFORTBeihilfe mit Beitragsrückerstattung Bei Leistungsfreiheit erhalten Erwachsene für die Tarife COMFORT-B und EB eine garantierte Beitragsrückerstattung von jeweils 2 Monatsbeiträgen. Zusätzlich ist auch für Kinder und Jugendliche für diese Tarife eine erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung von bis zu 3 Monatsbeiträgen möglich. Für Ihre Kunden lohnt sich somit eigenverantwortliches Handeln 35

36 COMFORTBeihilfe mit speziellen Kinderregelungen Selbstbeteiligung Die Selbstbeteiligung aus dem Tarif COMFORT-B entfällt für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 20 Jahren. Beitragsrückerstattung Die garantierte BR der Tarife COMFORT-B und EB wird für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 20 Jahren nicht gezahlt. Jedoch wird eine erfolgsabhängige BR von bis zu 3 MB gezahlt. 36

37 COMFORTBeihilfe mit speziellen Regelungen für die Beamtenanwärterstufe Selbstbeteiligung Die Selbstbeteiligung des Tarifs COMFORT-B ist unabhängig vom Alter zu tragen. Beitragsrückerstattungen Die garantierte BR der Tarife COMFORT-B und EB wird unabhängig vom Alter ausgezahlt und beträgt 2 MB pro Jahr. Die erfolgsabhängige BR beträgt 3 MB pro Jahr. Arbeitslosigkeit Bei bestehender Arbeitslosigkeit im Anschluss an die Zeit als Beamter auf Widerruf ist die Fortführung der Beamtenanwärterstufe für max. 18 Monate möglich, längstens jedoch bis zur Vollendung des 34. Lebensjahres. 37

38 COMFORTBeihilfe mit sogenannter S-Stufe Für die Tarife COMFORT-B und SP2-B sind sogenannte S-Stufen eingeführt worden, die besonders preisgünstig sind. Die Wahl dieser S-Stufen das sind COMFORT-B/50S und SP2-B/50S setzt voraus, dass der Beihilfebemessungssatz mit Eintritt des Versorgungsfalles von 50 % auf 70 % erhöht wird. Mit Eintritt des Versorgungsfalles wird der Versicherungsschutz in die Tarifstufe COMFORT-B/30 bzw. SP2-B/30 umgestellt. 38

39 COMFORTBeihilfe mit eigener Tarifstufe für Beihilfeversicherte des Landes Hessen Bei Personen, die Anspruch auf Beihilfe nach der Beihilfevorschrift des Bundeslandes Hessen haben, weicht der Beihilfebemessungssatz für stationäre Leistungen gegenüber dem der ambulanten und dentalen Leistungen ab. Für diesen Personenkreis ist die Tarifstufe COMFORT-B/HE eingeführt worden. Die bedarfsgerechte Absicherung ist sichergestellt! 39

40 COMFORTBeihilfe mit einigen sicheren Highlights (I) Innovatives Selbstbeteiligungskonzept privatärztliche Behandlung mit freier Arztwahl bis Höchstsatz GOÄ/GOZ kein Hausarztprinzip 6 Monate Versicherungsschutz im außereuropäischen Ausland Verzicht auf Kurortklausel 100 % Zahnersatz mit Berechnung bis Höchstsatz GOÄ/GOZ Leistungen für verordnete Arzneimittel und Sondennahrung umfassende Leistungen für alternative Heilverfahren ohne prozentuale Selbstbeteiligung oder Jahreshöchstgrenzen Heil- und Hilfsmittel ohne abschließende Aufzählung 40

41 COMFORTBeihilfe mit einigen sicheren Highlights (II) Vorsorgeuntersuchungen ohne Altersgrenzen und ohne Untersuchungsintervalle garantierte Beitragsrückerstattung Erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung Flexibles Tarifkonzept mit vielen möglichen Tarifkombinationen Attraktive Beamtenanwärterstufe Es sind S-Stufen für COMFORT-B und SP2-B sowie eine Hessen-Stufe für COMFORT-B im Angebot Transparente Versicherungsbedingungen 41

42 COMFORT-B mit speziellen Ergänzungen Tarif SP-B Privatpatient im Krankenhaus SP2-B Chefarztbehandlung (auch über Höchstsätze GOÄ!) im Zwei-Bett-Zimmer oder Ersatz-Krankenhaustagegeld SP1Z-B Differenzkosten für das Ein-Bett-Zimmer oder Ersatz-Krankenhaustagegeld 42

43 Spezielle Ergänzungen: SP-B (I) Tarifmerkmale Unterkunft Chefarzt Versicherungsfähigkeit Ersatzkrankenhaustagegeld Anschlussrehabilitation (ARM) Regelungen Beihilfeversicherte, auch anderer PKV-Unternehmen, die allgemeine Krankenhausleistungen aber keine Wahlleistungen versichert haben SP2-B: Zwei-Bett-Zimmer SP2-B + SP1Z-B: Ein-Bett-Zimmer (SP1Z-B kann nur zusammen mit SP2-B bestehen) auch über Höchstsätze GOÄ hinaus SP2-B: max. 70 EUR (abhängig vom versicherten Prozentsatz) SP2-B + SP1Z-B: max. 90 EUR (abhängig vom versicherten Prozentsatz) 100 % vom Krankenhausarzt nach Akutbehandlung veranlasste ARM ARM muss innerhalb von 2 Wochen nach stationärer Akutbehandlung beginnen und weiterhin krankenhaustypisch erfolgen 43

44 Spezielle Ergänzungen: SP-B (II) Beitragsbeispiele in EUR EA SP2-B SP1Z-B SP2-B/50 SP2-B/50S BA SP2-B/50 SP1Z-B BA SP1Z-B ,40 5,40 2,80 0,90 0, ,60 13,32 2,20 5,19 2, ,80 15,12 3,20 5,71 2, ,60 18,16 bis EA 33 6,65 bis EA ,00 22,76 bis EA 33 7,94 bis EA 33 mtl. Beiträge ab in EUR ohne gesetzlichen Zuschlag Optimale Absicherung zu einem TOP-Preis 44

45 COMFORT-B mit speziellen Ergänzungen Der Tarif EB zahlt alles, was aus dem Grundtarif COMFORT-B aber nicht von der Beihilfe erstattungsfähig ist. Ausnahmen: Kostendämpfungspauschalen Eigenbeteiligungen bei Wahlleistungen ( Tarif KHT) Bestattungskosten Entziehungsmaßnahmen einschließlich Entziehungskuren künstliche Herbeiführung einer Schwangerschaft Mehrkosten für Privatkliniken/Ausgründungen EB ist länderspezifisch kalkuliert, die Tarifbezeichnung erhält ergänzend eine Kurzbezeichnung je Beihilfeland (z. B. EB-HE/70; HE = Hessen). 45

46 Spezielle Ergänzungen: EB (II) Sonstige Tarifmerkmale Merkmal Zahnleistungen Garantierte BR Regelung Zahnstaffel Kalenderjahr: Euro Kalenderjahr: Euro Danach für je 2 Kalenderjahre max Euro (Höchstbeträge abhängig vom vers. Prozentsatz) Staffel entfällt bei Unfällen Ja, aber nur, wenn auch Anspruch auf garantierte BR aus COMFORT-B besteht Rückerstattungs -modell 2 MB garantierte BR p.a. + erfolgsabhängige BR 46

47 Spezielle Ergänzungen: EB (III) Beitragsbeispiele in EUR EA EB-BU/50 EB-BU* BA EB-BU/ ,32 1, ,58 1, ,51 2, ,17 bis EA ,99 bis EA 33 mtl. Beiträge ab in EUR ohne gesetzlichen Zuschlag Optimale Absicherung zu einem TOP-Preis * Für jedes Bundesland und für den Bund gibt es jeweils eine eigenständige EB-Stufe, die durch 2 Buchstaben gekennzeichnet sind. BU steht für Tarifstufe Bund. 47

48 COMFORTBeihilfe grundsätzliches Leistungsprinzip Erst.fähiger Rechnungsbetrag: Beihilfefähig: Beihilfeanspruch Bund: 70 % COMFORT-B/30 30 % von abzgl. 6 SB = 354 EB zahlt alles, was aus dem Grundtarif COMFORT-B aber nicht von der Beihilfe erstattungsfähig ist. 48

49 COMFORTBeihilfe Leistungsbeispiel Arzneimittel Erst.fähiger Rechnungsbetrag: 100 Beihilfefähig oder Festbetrag: 40 Beihilfeanspruch Bund: 70 % COMFORT-B/30 30 % von 100 = 30 abzgl. 6 SB = 24 Es verbleiben 6 beim Kunden (SB aus COMFORT-B) 49

50 COMFORTBeihilfe Leistungsbeispiel Brille * Erst.fähiger Rechnungsbetrag: 300 Beihilfefähig: 0 Beihilfeanspruch Bund: 70 % COMFORT-B/30 30 % von 300 = 90 * nicht beihilfefähig Volle Erstattung! Keine SB aus COMFORT-B! 50

51 COMFORTBeihilfe Leistungsbeispiel Hilfsmittel Erst.fähiger Rechnungsbetrag: Beihilfefähig: Beihilfeanspruch Bund: 70 % COMFORT-B/30 30 % von = 420 abzgl. 15 SB = 405 Beihilfe 70 % von = 980 Es verbleiben 15 beim Kunden (SB aus COMFORT-B) 51

52 COMFORTBeihilfe Leistungsbeispiel Privatarzt stationär Erst.fähiger Rechnungsbetrag: * Beihilfefähig: Beihilfeanspruch Bund: 70 % SP-B/30 30 % von = 1.500! Die nach Abzug der Beihilfe verbleibenden Kosten für privatärztliche Leistungen werden zusätzlich aus SP-B mit dem Prozentsatz des Beihilfebemessungssatzes erstattet. Volle Erstattung! 52 * Liquidation mit Honorarvereinbarung (5-facher Satz GOÄ)

53 COMFORTBeihilfe intelligent sicher wirtschaftlich 53

54 COMFORTBeihilfe mit wirtschaftlichen Beiträgen EA COMFORTBeihilfe Vergleichsbeitrag für COMFORT-B/50 SP2-B/50 EB-BU*/50 Gesamt S-Stufen B.-Anwärter 0 15** 35,28 1,24 0,60 37, ,00 5,40 2,32 100,72 100,72 37, ,10 14,60 12,58 138,28 130,20 37, ,20 16,80 14,51 149,51 139,19 45, ,60 20,60 18,17 171,37 156,45 bis EA ,50 26,00 21,99 205,49 185,81 bis EA 33 mtl. Beiträge ab in EUR ohne gesetzlichen Zuschlag * Für jedes Bundesland und für den Bund gibt es jeweils eine eigenständige EB-Stufe, die durch 2 Buchstaben gekennzeichnet sind. BU steht für Tarifstufe Bund. ** Diese Beitragsbeispiele basieren auf einem versicherten Prozentsatz von 20 % (Kinder). 54

55 COMFORTBeihilfe belohnt wirtschaftliches Verhalten mit geringer Selbstbeteiligung Kostenbewusstes Handeln geringe Selbstbeteiligungen Steuerungsmöglichkeit der Selbstbeteiligungen Beispiele Wahl eines Generikums statt eines Originalpräparates mehrere erforderliche Untersuchungen werden bei einem Arztbesuch erledigt, somit fällt die Selbstbeteiligung nur einmalig an Kostenbewusstes Handeln zahlt sich aus! 55

56 COMFORTBeihilfe belohnt wirtschaftliches Verhalten mit Beitragsrückerstattung (II) Die Continentale Produktmanagement Kranken 56

57 COMFORTBeihilfe mit vielen Vorteilen auf einen Blick intelligent Einfaches Handling ein Tarifsystem für Bund und Länder Kundenbindung passend vom Einstieg bis zur Rente Passgenau beratungssicheres Angebot sicher Leistungsversprechen sind nachhaltig sicher Leistungsdynamisch im Tarif EB bei Beihilfeänderungen Starke Leistungen, z. B. bei Zahnersatz wirtschaftlich Top-Beitragsniveau Provision durch Einstiegs- und Folgegeschäft Keine Selbstbeteiligung für Kinder Nutzen Sie die Chancen im Verkauf! 57

58 Fachwissen für Ihren Erfolg KV Lizenzseminar zur Beihilfe Wann? 1. Quartal 2014 Wie lange? 2 Tage Ansprechpartner? Ersan Odabasi Tel Fax ersan.odabasi@bca.de Steigern Sie Ihren PKV-Verkauf! 58

59 Vielen Dank! 59

60 Diese Präsentation ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung, die nicht ausdrücklich vom Urheberrechtsgesetz zugelassen ist, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Continentale Krankenversicherung a. G. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Bearbeitungen, Übersetzungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischer Form. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet. 60

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