Untersuchung von Feldhamster- und Brutvögeln im Bereich des geplanten Gewerbegebietes Mühlenkämpe-Nord in Barsinghausen (Region Hannover)
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1 Untersuchung von Feldhamster- und Brutvögeln im Bereich des geplanten Gewerbegebietes Mühlenkämpe-Nord in Barsinghausen (Region Hannover) Auftraggeber: Stadt Barsinghausen Fachdienst Planen und Bauen Bergamtstraße Barsinghausen Hans-Scharoun-Weg 1 D Neustadt / Oktober 2013
2 Untersuchung von Feldhamster- und Brutvögeln im Bereich des geplanten Gewerbegebietes Mühlenkämpe-Nord in Barsinghausen (Region Hannover) Auftraggeber: Stadt Barsinghausen Fachdienst Planen und Bauen Bergamtstraße Barsinghausen Bearbeitung: Dipl.-Biol. Tobias Wagner Abia GbR Hans-Scharoun-Weg 1 D Neustadt / Neustadt, 15. Oktober 2013
3 Inhaltsverzeichnis 1 Anlass und Untersuchungsgebiet Methoden Feldhamster Avifauna Ergebnisse Feldhamster Avifauna Naturschutzfachliche Bewertung Feldhamster Avifauna Eingriffsbezogene Bewertung und Maßnahmenvorschläge Zusammenfassung Literatur... 9 Im Text verwendete Abkürzungen BArtSchV: Bundesartenschutzverordnung BNatSchG: Bundesnaturschutzgesetz RL: Rote Liste 3
4 1 Anlass und Untersuchungsgebiet Das hier betrachtete Untersuchungsgebiet befindet sich nördlich der aktuellen Bebauungsgrenze im Nordwesten des Kernstadtbereiches der Stadt Barsinghausen. Es ist ca. 8,3 ha groß und ist randlich gelegener Teil der intensiv ackerbaulich geprägten und großflächig genutzten und damit überwiegend offenen Bördelandschaft. Im Jahr 2013 war der beplante Bereich mit Mais bestellt. Die in das Untersuchungsgebiet einbezogenen Flächen gehen dabei überall ca. 100 m über die Abgrenzung der beplanten Bereiche hinaus, um eventuelle Randeffekte berücksichtigen zu können. An der Südgrenze sind daher die angrenzenden Bereiche mit der Barsinghäuser Umgehungsstraße einbezogen. Nach Westen reicht der untersuchte Bereich etwas über den Verlauf der L 392 hinaus. Mit Bezug auf den Feldhamster ist im Bereich der freien Feldflur ein 500 m breiter Korridor einbezogen. Hintergrund für die Untersuchungen ist die Änderung des Flächennutzungs- bzw. Bebauungsplanes in deren Zusammenhang Aussagen bezüglich des Artenschutzes zum Feldhamster und zu Brutvögeln erfolgen sollen. Aus diesem Grund beauftragte die Stadt Barsinghausen das Büro Abia aus Neustadt mit der Erstellung eines Gutachtens zu der genannten Tiergruppe bzw. Tierart. 2 Methoden 2.1 Feldhamster Zur Erfassung des Feldhamsters fanden im Frühjahr flächendeckende Begehungen der beplanten Fläche und eines zur offenen Feldflur gelegenen 100 m breiten darum herum verlaufenden Korridors statt. Dabei wurden die aktuell mit Mais oder Zuckerrübe bestellten Flächen in dieser Zeit mehrfach bis Anfang Juni kontrolliert, mit Getreide bestandene Äcker dieses Korridors wurden im Sommer, direkt nach der Getreideernte, abgesucht. In diesem Untersuchungsgebietsausschnitt erfolgte also eine flächendeckende Suche nach auf eine aktuelle Besiedlung durch den Feldhamster hindeutende Anzeichen. In einem größeren, um die Probefläche herum liegenden Korridor von ca. 500 m Ausdehnung erfolgte dann im Sommer eine stichprobenartige Begehungen der frisch abgeernteten Stoppeläcker. Dazu wurden diese Flächen sukzessive mit der voranschreitenden Ernte (07.08., , und ) kontrolliert. Auch eingeschlossen waren dabei ein kleine Grünland- und eine weitere mit einer Erdbeerkultur bestellte Fläche. 2.2 Avifauna Im Untersuchungsgebiet wurde eine Revierkartierung (vgl. BIBBY et al. 1995) aller Brutvögel sowie der Nahrungsgäste durchgeführt, die Erfassung und Auswertung erfolgte nach den methodischen Standards der Staatlichen Vogelschutzwarte Niedersachsen (SÜDBECK et al. 2005). Dazu wurden fünf Begehungen in den frühen Morgen- oder den späten Abendstunden bei Tageslicht im Zeitraum von Ende März bis Mitte Juni 2013 durchgeführt (Begehungstermine (morgens und abends), (morgens), (morgens), (morgens), (abends) und (morgens). Randreviere, d.h. Reviere, die nicht vollständig im Untersuchungsgebiet liegen, wurden unabhängig vom Reviermittelpunkt dann zum Gebiet gerechnet, wenn zumindest ein wichtiger Teil des Reviers innerhalb des Untersuchungsgebietes liegt. Gewertet wurden die Reviermittelpunkte, die in der Regel nicht identisch mit den Neststandorten sind. Zum Brutbestand werden Artvorkommen mit dem Status Brutnachweis (= eindeutiger Nachweis einer Brut) oder Brutverdacht (= Brut wahrscheinlich u.a. aufgrund mehrmaliger Beobachtung revieranzeigenden Verhaltens) gerechnet. Brutzeitfeststellungen (= einmalige Beobachtung im Bruthabitat) zählen nicht zum Brutbestand. 4
5 Besonderes Gewicht lag auf der gezielten Suche nach regional und habitatspezifisch zu erwartenden charakteristischen bzw. gefährdeten Arten. Die Angabe der Gefährdungskategorien sowie die Nomenklatur entsprechen der Roten Liste der in Niedersachsen und Bremen gefährdeten Brutvogelarten, 6. Fassung (KRÜGER & OLTMANNS, 2007). Eine Bewertung des Gebietes erfolgt verbal argumentativ. 5
6 3 Ergebnisse 3.1 Feldhamster Weder bei den Frühjahrs- noch bei den Sommerbegehungen wurden sowohl auf der beplanten Fläche als auch im 100 m und 500 m Umkreis darum herum Anzeichen auf eine vorhandene Besiedlung durch den Feldhamster festgestellt. 3.2 Avifauna Im Untersuchungsgebiet wurden insgesamt lediglich fünf Brutvogelarten (Status Brutverdacht) nachgewiesen (s. Tabelle 1). Dazu kommen weitere beobachtete Arten (Rabenkrähe, Mäusebussard, Rotmilan und Ringeltaube), deren Nistplatzansprüche innerhalb des Untersuchungsgebietes (überwiegend offene Ackerflur) jedoch nicht erfüllt sind. Sie zählen daher nicht zum Brutbestand des Untersuchungsgebietes, sondern haben ihre Nester in der näheren oder weiteren Umgebung. Sie waren deshalb oder aus anderen Gründen nur zeitweise im Gebiet feststellbar und sind am ehesten als Nahrungsgäste einzustufen. Am wurden auf eine Ackerfläche westlich der L 392 nahe der Straße ca. 100 Lachmöwen, 20 Silbermöwen und 40 Stare am Boden sitzend beobachtet. Diese sind als durchziehende Rastvögel einzustufen. Tabelle 1: Artenliste der beobachteten Vogelarten im Untersuchungsgebiet. Gefährdung in Niedersachsen (RL Nds.) und im niedersächsischen Bergland mit Börden (RL BB) nach KRÜGER & OLTMANNS (2007): V = Vorwarnliste, * = ungefährdet. Satus: BV = Brutverdacht; BZ = Brutzeitfeststellungen (zählen nicht zum Brutbestand); G = Arten, die das Gebiet zur Nahrungssuche aufsuchen. Anzahl Reviere (= Brutbestand ): Summe aus BN und BV. BArtSchV: = besonders, = streng geschützt gemäß Bundesartenschutzverordnung; VRL: Anh I = Art des Anhangs I der EU-Vogelschutzrichtlinie; EG-VO: EG-Artenschutzverordnung. Artname deutsch Artname wissenschaftlich Amsel Turdus merula * * BV 1 Bachstelze Motacilla alba * * BV 2 Dorngrasmücke Sylvia communis * * BV 2 Feldlerche Alauda arvensis 3 3 BV 6 Wiesenschafstelze Motacilla flava * * BV 2 RL Nds. RL BB Status Anzahl Reviere BArtSchV VRL EG-VO Von den 5 vorhandenen Brutvogelarten sind die Bachstelze, die Feldlerche und die Wiesenschafstelze offenen, strukturarmen Habitaten zuzuordnen. Dabei sind die Feldlerche und die Wiesenschafstelze ausschließlich im großflächig offenen Bereichen anzutreffen, auch ihre Nester legen sie weitgehend ungeschützt am Boden an. Für die Bachstelze hingegen ist das Offenland nur eine Variante von mehreren, sie besiedelt ein eher breites Habitatspektrum, wobei Flächen mit spärlicher Vegetation und das Vorhandensein geeigneter Nistplatzgelegenheiten für diesen Halbhöhlen- und Nischenbrüter die entscheidenden Kriterien sind. Das Spektrum der angenommenen Habitate reicht dabei vom Offenland über halboffene Strukturen bis hin zu Lichtungen in Wäldern. Im Fall der Feldlerche ist festzustellen, dass nur einer der Reviermittelpunkte in der aktuell mit Mais bestellten Planfläche selbst positioniert ist, die übrigen sind in der unmittelbaren Umgebung anzusiedeln. Die vorgefundenen Reviere müssen jedoch alle als zumindest mit einem wesentlichen Anteil innerhalb des Plangebietes liegend angesehen werden. 6
7 Die Reviermittelpunkte der Amsel und der Dorgrasmücke sind den durch kleine Gehölze strukturierten, vor allem südlich angrenzenden Bereichen der dort vorhandenen Parkplatzbegrünungen oder auch der Fläche des Kreisels an der L 392 zuzuordnen. Ein Nachweis weiterer charakteristischer Arten des landwirtschaftlich genutzten Offenlandes wie z.b. des Rebhuhns oder der Wachtel blieben aus. 7
8 4 Naturschutzfachliche Bewertung 4.1 Feldhamster Der ausgebliebene Nachweis von Feldhamstern im gesamten Untersuchungsgebiet weist den Bereich als aktuell nicht von der Art genutzten Raum aus. Daher treten im Hinblick auf diese Art bei einer Überplanung keine Konflikte mit den Artenschutzrecht auf, auch aus der Eingriffsregelung resultierender Ausgleichsbedarf entsteht unter diesem Aspekt nicht. 4.2 Avifauna Die Avifauna des Untersuchungsgebietes setzt sich den vorhandenen Strukturen entsprechend aus wenigen z.t. allgemein häufigen, nicht gefährdeten Arten der Normallandschaft zusammen. Zwei Arten sind dem Offenland zuzuordnen. Eine von diesen, die Feldlerche, ist gemäß Roter Liste (KRÜGER & OLTMANNS, 2007) als gefährdet eingestuft. Die vorgefundene Brutvogelgesellschaft ist damit für ein Gebiet wie es mit dem betrachteten Untersuchungsgebiet gegeben ist, in Anbetracht seiner Größe und strukturellen Ausstattung als in Bezug auf seine Artenzusammensetzung und auch die Revierdichte durchschnittlich und vor dem Hintergrund der hohen Störungsintensität durch den Verkehr auf der westlich angrenzenden L 392 und der südlich angrenzenden Flächen mit Umgehungsstraße, Supermarkt und Tankstelle und durch die intensive landwirtschaftliche Bewirtschaftung resultierenden Störungen Einschränkungen als den Erwartungen entsprechend und von allgemeiner Bedeutung für die Avifauna einzuschätzen. Grundsätzlich ist zu beachten, dass alle wildlebenden europäischen Brutvogelarten laut Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützt sind. 5 Eingriffsbezogene Bewertung und Maßnahmenvorschläge Die Errichtung des geplanten Gewerbegebietes bedingt einen Lebensraumverlust für die Offenlandarten, besonders die Feldlerche, da die Eingriffsfläche aus der landwirtschaftlichen Nutzung herausgenommen wird und als später bebaute Fläche als Bruthabitat für diese Arten langfristig entfällt. Dieses gilt auch für die unmittelbar an die an das Gebiet angrenzenden Bereiche der Ackerflur, da diese aufgrund der durch die Bebauung entstehenden "Kulisseneffekte" von den Arten dieser Artengruppe nicht mehr als Lebensraum akzeptiert werden. Dieser als Lebensraumverlust zu bewertende Eingriff ist daher durch zu treffende Maßnahmen zu kompensieren. Für die potentiell betroffenen Arten des Lebensraumes Acker (hier die gefährdete Art Feldlerche) wäre z.b. durch die Entwicklung von kleinflächigen, aus der Bestellung ausgenommenen Abschnitten in Ackerflächen ( Lerchenfenster, s. dazu MORRIS, 2009 oder auch Brachestreifen) eine Verbesserung der Situation im verbleibenden Lebensraum für diese Art zu erreichen. Weiterhin ist aus Gründen des Artenschutzes und zur Verminderung der Eingriffsfolgen durch die Eingriffe baulicher Art (z. B. großflächige Bodenbewegungen oder Entfernung mit Ruderalvegetation der Randflächen, etc.), eine Bauzeitenregelung zu treffen, die eine Gefährdung möglicherweise dann vorhandener Nester von Bodenbrütern (z.b. Feldlerche) oder auch in anderen Strukturen brütenden Arten ausschließt. Mit Gelegen ist nach BEZZEL (1993) für die Feldlerche von Anfang bis Mitte April bis in den Juli / Anfang August (Zweit-, bzw. Drittbrut) hinein zu rechnen, für die Bach- und Wiesenschafstelze endet die Brutperiode meist im Juli, spätere Bruten sind überwiegend Anfang bis Mitte August abgeschlossen. 8
9 6 Zusammenfassung Im hier betrachten, relativ kleinen, überwiegend durch offene Ackerflur geprägten Untersuchungsgebiet wurden bei der Untersuchung der Brutvögel lediglich fünf Brutvogelarten nachgewiesen, sieben weitere waren lediglich als Brutzeitfeststellung, bzw. als Gastvogel einzustufen. Die vorhandenen Arten sind unterteilbar in eine Artengruppe, die an Gehölze im weitesten Sinne oder auch an Wälder oder Waldrandbereiche gebunden ist, und eine weitere, die Offenlandbereiche besiedelt. Unter den Arten des Offenlandes ist eine Art, die entsprechend der Roten Liste als gefährdet eingestuft ist. Insgesamt ist die vorgefundene Brutvogelgesellschaft damit für ein Gebiet, wie es mit dem betrachteten Untersuchungsgebiet gegeben ist, als den Erwartungen entsprechend und von allgemeiner Bedeutung für die Avifauna einzuschätzen. Aus den betrachteten Planungen leitet sich für die gefährdete Feldlerche ein Lebensraumverlust ab, der durch die Einrichtung geeigneter Ausgleichsmaßnahmen aufgefangen werden muss. Des weiteren ist zu berücksichtigen, dass zum Schutz aller innerhalb des Plangebietes während der Brutzeit vorkommender Nester für die Arbeiten zur Einrichtung einer späteren Baustelle (z.b. großflächige Bodenbewegungs- oder Rodungsarbeiten zur Einrichtung des Baufeldes) eine Bauzeitenregelung zu treffen ist, die derartige Arbeiten auf die Zeit außerhalb der Brutzeit verlegt. Die ebenfalls durchgeführte Untersuchung des Gebietes auf mögliche Anzeichen einer aktuell vorliegenden Feldhamsterbesiedlung erbrachte kein Ergebnis. Artenschutzrechtlich relevante Aspekte ergeben sich daher mit Blick auf diese streng geschützte Art nicht. 7 Literatur KRÜGER, T. & B. OLTMANNS (2007): Rote Liste der in Niedersachsen gefährdeten Brutvögel. 7. Fassung, Stand Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen 27(3): MORRIS, T. (2009): Hoffnung im Getreidefeld: Feldlerchefenster. Der Falke Journal für Vogelbeobachter 56 (8): SÜDBECK, P., H. ANDRETZKE, S. FISCHER, K. GEDEON, T. SCHIKORE, K. SCHRÖDER & C. SUDFELDT (Hrsg.; 2005): Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands. Radolfzell. SÜDBECK, P, H.-G. BAUER, M. BOSCHERT, P. BOYE, W. KNIEF (2009): Rote Liste und Gesamtartenliste der Brutvögel (Aves) Deutschlands. Naturschutz u. Biologische Vielfalt 70(1):
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