Jahresbericht 2015/2016

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1 Jahresbericht 2015/2016 Umbrella-Fonds schweizerischen Rechts Geprüfter Jahresbericht per 30. Juni 2016 Mi-Fonds (CH) 10 Mi-Fonds (CH) 30 Mi-Fonds (CH) 40 Mi-Fonds (CH) 50 Mi-Fonds (CH) SwissStock Mi-Fonds (CH) EuropeStock Mi-Fonds (CH) InterStock Mi-Fonds (CH) SwissFrancBond Mi-Fonds (CH) SwissFrancBond Medium Term Mi-Fonds (CH) 45 Sustainable Mi-Fonds (CH) SwissImmo

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3 Geprüfter Jahresbericht per 30. Juni 2016 Inhaltsverzeichnis Seite ISIN Organisation 2 Mitteilungen an die Anleger 3 Kurzbericht der kollektivanlagengesetzlichen Prüfgesellschaft zu den Jahresrechnungen 7 Mi-Fonds (CH) 10 8 A/ CH I/ CH V/ CH Mi-Fonds (CH) A/ CH I/ CH V/ CH Mi-Fonds (CH) A/ CH I/ CH V/ CH Mi-Fonds (CH) A/ CH I/ CH Mi-Fonds (CH) SwissStock 29 A/ CH I/ CH Mi-Fonds (CH) EuropeStock 36 A/ CH I/ CH Mi-Fonds (CH) InterStock 49 A/ CH I/ CH Mi-Fonds (CH) SwissFrancBond 55 A/ CH I/ CH Mi-Fonds (CH) SwissFrancBond Medium Term 62 A/ CH I/ CH Mi-Fonds (CH) 45 Sustainable 68 A/ CH V/ CH Mi-Fonds (CH) SwissImmo 77 A/ CH I/ CH Anhang zu Ergänzende Angaben 83 Verkaufsrestriktionen Anteile dieser Teilvermögen dürfen innerhalb der USA weder angeboten, verkauft noch ausgeliefert werden. Anteile dieser Teilvermögen dürfen Bürgern der USA oder Personen mit Wohnsitz in den USA und/oder anderen natürlichen oder juristischen Personen, deren Einkommen und/ oder Ertrag, ungeachtet der Herkunft, der US-Einkommensteuer unterliegt, sowie Personen, die gemäss Regulation S des US Securities Act von 1933 und/oder dem US Commodity Exchange Act in der jeweils aktuellen Fassung als US-Personen gelten, weder angeboten noch verkauft oder ausgeliefert werden. 1

4 Organisation Jahresbericht per 30. Juni 2016 Fondsleitung UBS Fund Management (Switzerland) AG, Aeschenplatz 6, 4002 Basel Thomas Reisser Leiter Compliance Beat Schmidlin Leiter Legal Services Verwaltungsrat Karin Oertli Küng, Präsidentin (ab 2. Juli 2015) Group Managing Director, UBS AG, Basel und Zürich Reto Ketterer, Vizepräsident Managing Director, UBS AG, Basel und Zürich André Valente, Delegierter, Managing Director UBS Fund Management (Switzerland) AG, Basel Mark Porter (bis 22. September 2015) Managing Director, UBS AG, London Michael Kehl (ab 2. Dezember 2015) Managing Director, UBS AG, Basel und Zürich Thomas Rose Managing Director, UBS AG, Basel und Zürich Martin Tschopp (ab 2. Dezember 2015) Managing Director, UBS AG, Basel und Zürich Christian Eibel Executive Director, UBS AG, Basel und Zürich Markus Lesmann Executive Director, UBS AG, Basel und Zürich Geschäftsleitung André Valente Geschäftsführer Karsten Illy Stellvertretender Geschäftsführer und Leiter Fund Operations Dr. Daniel Brüllmann Leiter Real Estate Funds André Debrunner Leiter Fund Reporting & Information Management Eugène Del Cioppo Leiter Business Development & Client Management Tony Guggenbühler Leiter Quality Monitoring & Corporate Governance Sérgio Mestre Leiter Finance & Controlling Dr. Thomas Portmann Leiter ManCo Oversight & Risk Management Depotbank UBS Switzerland AG, Zürich Prüfgesellschaft Ernst & Young AG, Basel Delegation der Anlageentscheide Mi-Fonds (CH) 45 Sustainable Bank J. Safra Sarasin AG, Basel für alle anderen Teilvermögen Migros Bank AG, Zürich Delegation weiterer Teilaufgaben UBS Fund Management (Switzerland) AG betreibt und nutzt zusammen mit UBS Fund Services (Luxembourg) S.A. eine gemeinsame Fondsadministrationsplattform. Im Rahmen dieser Zusammenarbeit wird die Teilaufgabe «Stammdaten-Verarbeitung» von UBS Fund Services (Luxembourg) S.A. wahrgenommen. Die genaue Ausführung dieser Arbeiten ist in einem zwischen den Parteien abgeschlossenen Vertrag geregelt. Des Weiteren werden verschiedene IT-Dienstleistungen, die mit der Wartung und dem Unterhalt der Hard- und Softwarekomponenten der Fondsadministrationsplattform in Zusammenhang stehen (wie z.b. technische Installationen, Konfigurationen, Systemtests, Archivierung der Daten) ebenfalls von UBS Fund Services ( Luxembourg) S.A. in Luxemburg erbracht. Den genauen Umfang dieser Dienstleistungen regelt ein zwischen den Parteien abgeschlossener Vertrag. Alle anderen Aufgaben der Fondsleitung wie auch die Kontrolle der delegierten weiteren Aufgaben werden in der Schweiz ausgeführt. Zahlstellen Migros Bank AG, Seidengasse 12, 8021 Zürich und ihre Geschäftsstellen in der Schweiz 2

5 Mitteilungen an die Anleger Jahresbericht per 30. Juni 2016 Fondsvertragsänderungen Mi-Fonds (CH) 10 Mi-Fonds (CH) 30 Mi-Fonds (CH) 40 Mi-Fonds (CH) 50 Mi-Fonds (CH) SwissStock Mi-Fonds (CH) EuropeStock Mi-Fonds (CH) InterStock Mi-Fonds (CH) SwissFrancBond Mi-Fonds (CH) SwissFrancBond Medium Term Mi-Fonds (CH) 45 Sustainable Mi-Fonds (CH) SwissImmo Zusammenfassung und Begründung der Änderungen 1. Anlagepolitik ( 8) 1.1. Rücknahmefrequenz von Dachfonds In 8 Ziff. 1 Bst. cg und d wurde klargestellt, dass bei Investitionen in Zielfonds, die Zielfonds die Rücknahmefrequenz des Dachfonds grundsätzlich einhalten müssen Investitionen in Zielfonds Mi-Fonds (CH) SwissStock Die Anlagepolitik des Teilvermögens Swiss Stock wurde dahingehend angepasst, dass das Teilvermögen nach Abzug der flüssigen Mittel insgesamt höchstens 49% (bisher 10%) in andere kollektive Kapitalanlagen investieren darf ( 8 Ziff. 2 Bst. c). Des Weiteren darf das Teilvermögen neu auch in Edelmetalle, Rohstoffe und Zertifikate über Edelmetalle investieren ( 8 Ziff. 1 Bst. h i.v.m. Ziff. 2 Bst. c). 2. Effektenleihe ( 10) und Derivate ( 12) Der Wortlaut von 10 und 11 wurden gemäss Mustervorlage der SFAMA an die per 1. Januar 2015 in Kraft getretene Kollektivanlageverordnung-FINMA (KKV-FINMA) angepasst. Diese lauten wie folgt: 10 Effektenleihe 1. Die Fondsleitung darf für Rechnung der Teilvermögen sämtliche Arten von Effekten ausleihen, die an einer Börse oder an einem anderen geregelten, dem Publikum offen stehenden Markt gehandelt werden. Effekten, welche im Rahmen von Reverse Repos übernommen worden sind, dürfen hingegen nicht ausgeliehen werden. 2. Die Fondsleitung kann die Effekten im eigenen Namen und auf eigene Rechnung einem Borger ausleihen («Principal-Geschäft») oder einen Vermittler damit beauftragen, die Effekten entweder treuhänderisch in indirekter Stellvertretung («Agent-Geschäft») oder in direkter Stellvertretung («Finder-Geschäft») einem Borger zur Verfügung zu stellen. 3. Die Fondsleitung tätigt die Effektenleihe nur mit auf diese Geschäftsart spezialisierten, erstklassigen beaufsichtigten Borgern und Vermittlern, wie Banken, Brokern und Versicherungsgesellschaften sowie mit bewilligten und anerkannten zentralen Gegenparteien und Zentralverwahrern, die eine einwandfreie Durchführung der Effektenleihe gewährleisten. 4. Sofern die Fondsleitung eine Kündigungsfrist, deren Dauer 7 Bankwerktage nicht überschreiten darf, einhalten muss, bevor sie wieder über die ausgeliehenen Effekten rechtlich verfügen kann, darf sie je Teilvermögen vom ausleihfähigen Bestand einer Art nicht mehr als 50% ausleihen. Sichert hingegen der Borger bzw. der Vermittler der Fondsleitung vertraglich zu, dass diese noch am gleichen oder am nächsten Bankwerktag wieder rechtlich über die ausgeliehenen Effekten verfügen kann, so darf der gesamte ausleihfähige Bestand einer Art ausgeliehen werden. 5. Die Fondsleitung vereinbart mit dem Borger bzw. Vermittler, dass dieser zwecks Sicherstellung des Rückerstattungsanspruches zu Gunsten der Fondsleitung Sicherheiten nach Massgabe von Art. 51 KKV-FINMA verpfändet oder zu Eigentum überträgt. Der Wert der Sicherheiten muss angemessen sein und jederzeit mindestens 100% des Verkehrswertes der ausgeliehenen Effekten betragen. Der Emittent der Sicherheiten muss eine hohe Bonität aufweisen und die Sicherheiten dürfen nicht von der Gegenpartei oder von einer dem Konzern der Gegenpartei angehörigen oder davon abhängigen Gesellschaft begeben sein. Die Sicherheiten müssen hoch liquide sein, zu einem transparenten Preis an einer Börse oder einem anderen geregelten, dem Publikum offenstehenden Markt gehandelt werden und mindestens börsentäglich bewertet werden. Die Fondsleitung bzw. deren Beauftragte müssen bei der Verwaltung der Sicherheiten die Pflichten und Anforderungen gemäss Art. 52 KKV-FINMA erfüllen. Insbesondere müssen sie die Sicherheiten in Bezug auf Länder, Märkte und Emittenten angemessen diversifizieren, wobei eine angemessene Diversifikation der Emittenten als erreicht gilt, wenn die von einem einzelnen Emittenten gehaltenen Sicherheiten nicht mehr als 20% des Nettoinventarwerts entsprechen. Vorbehalten bleiben Ausnahmen für öffentlich garantierte oder begebene Anlagen gemäss Art. 83 KKV. Weiter muss die Fondsleitung bzw. deren Beauftragte die Verfügungsmacht und die Verfügungsbefugnis an den erhaltenen Sicherheiten bei Ausfall der Gegenpartei jederzeit und ohne Einbezug der Gegenpartei oder deren Zustimmung erlangen können. Die erhaltenen Sicherheiten sind bei der Depotbank zu verwahren. 3

6 Die erhaltenen Sicherheiten können im Auftrag der Fondsleitung bei einer beaufsichtigten Drittverwahrstelle verwahrt werden, wenn das Eigentum an den Sicherheiten nicht übertragen wird und die Drittverwahrstelle von der Gegenpartei unabhängig ist. Der Borger oder Vermittler haftet für die pünktliche und uneingeschränkte Vergütung der während der Effektenleihe anfallenden Erträge, die Geltendmachung anderer Vermögensrechte sowie die vertragskonforme Rückerstattung von Effekten gleicher Art, Menge und Güte. 6. Die Depotbank sorgt für eine sichere und vertragskonforme Abwicklung der Effektenleihe und überwacht namentlich die Einhaltung der Anforderungen an die Sicherheiten. Sie besorgt auch während der Dauer der Leihgeschäfte die ihr gemäss Depotreglement obliegenden Verwaltungshandlungen und die Geltendmachung sämtlicher Rechte auf den ausgeliehenen Effekten, soweit diese nicht gemäss anwendbarem Rahmenvertrag abgetreten wurden. 7. Der Prospekt enthält weitere Angaben zur Sicherheitenstrategie. 12 Derivate 1. Die Fondsleitung darf Derivate einsetzen. Sie sorgt dafür, dass der Einsatz von Derivaten in seiner ökonomischen Wirkung auch unter ausserordentlichen Marktverhältnissen nicht zu einer Abweichung von den in diesem Fondsvertrag und im Prospekt genannten Anlagezielen oder zu einer Veränderung des Anlagecharakters der Teilvermögen führt. Zudem müssen die den Derivaten zu Grunde liegenden Basiswerte nach diesem Fondsvertrag für das entsprechende Teilvermögen als Anlagen zulässig sein. Im Zusammenhang mit kollektiven Kapitalanlagen dürfen Derivate nur zum Zwecke der Währungsabsicherung eingesetzt werden. Vorbehalten bleibt die Absicherung von Markt-, Zins- und Kreditrisiken bei kollektiven Kapitalanlagen, sofern die Risiken eindeutig bestimmbar und messbar sind. 2. Bei der Risikomessung gelangt der Commitment- Ansatz II zur Anwendung. Das mit Derivaten verbundene Gesamtengagement eines Teilvermögens darf somit 100% seines Nettovermögens und das Gesamtengagement insgesamt 200% seines Nettovermögens nicht überschreiten. Unter Berücksichtigung der Möglichkeit der vorübergehenden Kreditaufnahme im Umfang von höchstens 25% des Nettovermögens gemäss 13 Ziff. 2 kann das Gesamtengagement des entsprechenden Teilvermögens insgesamt bis zu 225% des Nettovermögens betragen. Für die Teilvermögen «10», «30», «40», «45 Sustainable» gelangt ebenfalls der Commitment- Ansatz II zur Anwendung (erweitertes Verfahren), mit der Ausnahme, dass für diese Teilvermögen aufgrund der vorgehenden Bestimmungen des BVG und dessen Ausführungsverordnungen das Erzielen einer Hebelwirkung nicht erlaubt ist. Die Fondsleitung muss jederzeit in der Lage sein, die mit Derivaten verbundenen Liefer- und Zahlungsverpflichtungen nach Massgabe der Kollektivanlagengesetzgebung aus dem Vermögen des entsprechenden Teilvermögens zu erfüllen. 3. Die Fondsleitung kann insbesondere Derivat- Grundformen wie Call- oder Put-Optionen, deren Wert bei Verfall linear von der positiven oder negativen Differenz zwischen dem Verkehrswert des Basiswerts und dem Ausübungspreis abhängt und null wird, wenn die Differenz das andere Vorzeichen hat, Credit Default Swaps (CDS), Swaps, deren Zahlungen linear und pfadunabhängig vom Wert des Basiswerts oder einem absoluten Betrag abhängen sowie Termingeschäfte (Futures und Forwards), deren Wert linear vom Wert des Basiswerts abhängt, einsetzen. Sie kann zusätzlich auch Kombinationen von Derivat-Grundformen sowie Derivate, deren ökonomische Wirkungsweise weder durch eine Derivat-Grundform noch durch eine Kombination von Derivat-Grundformen beschrieben werden kann (exotische Derivate), einsetzen. 4. a) Gegenläufige Positionen in Derivaten des gleichen Basiswerts sowie gegenläufige Positionen in Derivaten und in Anlagen des gleichen Basiswerts dürfen miteinander verrechnet werden ungeachtet des Verfalls der Derivate («Netting»), wenn das Derivat-Geschäft einzig zum Zwecke abgeschlossen wurde, um die mit den erworbenen Derivaten oder Anlagen im Zusammenhang stehenden Risiken zu eliminieren, dabei die wesentlichen Risiken nicht vernachlässigt werden und der Anrechnungsbetrag der Derivate nach Art. 35 KKV-FINMA ermittelt wird. b) Beziehen sich die Derivate bei Absicherungsgeschäften nicht auf den gleichen Basiswert wie der abzusichernde Vermögenswert, so sind für eine Verrechnung, zusätzlich zu den Regeln von Bst. a, die Voraussetzungen zu erfüllen («Hedging»), dass die Derivat-Geschäfte nicht auf einer Anlagestrategie beruhen dürfen, die der Gewinnerzielung dient. Zudem muss das Derivat zu einer nachweisbaren Reduktion des Risikos führen, die Risiken des Derivats müssen ausgeglichen werden, die zu verrechnenden Derivate, Basiswerte oder Vermögensgegenstände müssen sich auf die gleiche Klasse von 4

7 Finanzinstrumenten beziehen und die Absicherungsstrategie muss auch unter aussergewöhnlichen Marktbedingungen effektiv sein. c) Bei einem überwiegenden Einsatz von Zinsderivaten kann der Betrag, der an das Gesamtengagement aus Derivaten anzurechnen ist, mittels international anerkannten Duration- Netting-Regelungen ermittelt werden, sofern die Regelungen zu einer korrekten Ermittlung des Risikoprofils des jeweiligen Teilvermögens führen, die wesentlichen Risiken berücksichtigt werden, die Anwendung dieser Regelungen nicht zu einer ungerechtfertigten Hebelwirkung führt, keine Zinsarbitrage-Strategien verfolgt werden und die Hebelwirkung des jeweiligen Teilvermögens weder durch Anwendung dieser Regelungen noch durch Investitionen in kurzfristige Positionen gesteigert wird. d) Derivate, die zur reinen Absicherung von Fremdwährungsrisiken eingesetzt werden und nicht zu einer Hebelwirkung führen oder zusätzliche Marktrisiken beinhalten, können ohne die Anforderungen gemäss Bst. b bei der Berechnung des Gesamtengagements aus Derivaten verrechnet werden. e) Zahlungsverpflichtungen aus Derivaten müssen dauernd mit geldnahen Mitteln, Forderungswertpapieren und rechten oder Aktien, die an einer Börse oder an einem anderen geregelten, dem Publikum offen stehenden Markt gehandelt werden, nach Massgabe der Kollektivanlagengesetzgebung gedeckt sein. Diese geldnahen Mittel und Anlagen können gleichzeitig als Deckung für mehrere Derivate herangezogen werden, wenn diese ein Markt- oder ein Kreditrisiko beinhalten und sich auf die gleichen Basiswerte beziehen. f) Geht die Fondsleitung mit einem Derivat eine Verpflichtung zur physischen Lieferung eines Basiswerts ein, muss das Derivat mit den entsprechenden Basiswerten gedeckt sein oder mit anderen Anlagen, wenn die Anlagen und die Basiswerte hoch liquide sind und bei einer verlangten Lieferung jederzeit erworben oder verkauft werden können. Die Fondsleitung muss jederzeit uneingeschränkt über diese Basiswerte oder Anlagen verfügen können. 5. Die Fondsleitung kann sowohl standardisierte als auch nicht standardisierte Derivate einsetzen. Sie kann die Geschäfte mit Derivaten an einer Börse, an einem anderen geregelten, dem Publikum offen stehenden Markt oder OTC (Over-the-Counter) abschliessen. 6. a) Die Fondsleitung darf OTC-Geschäfte nur mit beaufsichtigten Finanzintermediären abschliessen, welche auf diese Geschäftsarten spezialisiert sind und eine einwandfreie Durchführung des Geschäftes gewährleisten. Handelt es sich bei der Gegenpartei nicht um die Depotbank, hat erstere oder deren Garant eine hohe Bonität aufzuweisen. b) Ein OTC-Derivat muss täglich zuverlässig und nachvollziehbar bewertet und jederzeit zum Verkehrswert veräussert, liquidiert oder durch ein Gegengeschäft glattgestellt werden können. c) Ist für ein OTC-Derivat kein Marktpreis erhältlich, so muss der Preis anhand eines angemessenen und in der Praxis anerkannten Bewertungsmodells gestützt auf den Verkehrswert der Basiswerte, von denen das Derivat abgeleitet ist, jederzeit nachvollziehbar sein. Vor dem Abschluss eines Vertrags über ein solches Derivat sind grundsätzlich konkrete Offerten von mindestens zwei Gegenparteien einzuholen, wobei der Vertrag mit derjenigen Gegenpartei abzuschliessen ist, welche die preislich beste Offerte unterbreitet. Abweichungen von diesem Grundsatz sind zulässig aus Gründen der Risikoverteilung oder wenn weitere Vertragsbestandteile wie Bonität oder Dienstleistungsangebot der Gegenpartei eine andere Offerte als insgesamt vorteilhafter für die Anleger erscheinen lassen. Ausserdem kann ausnahmsweise auf die Einholung von Offerten von mindestens zwei möglichen Gegenparteien verzichtet werden, wenn dies im besten Interesse der Anleger ist. Die Gründe hierfür sowie der Vertragsabschluss und die Preisbestimmung sind nachvollziehbar zu dokumentieren. 7. Bei der Einhaltung der gesetzlichen und vertraglichen Anlagebeschränkungen (Maximal- und Minimallimiten) sind die Derivate nach Massgabe der Kollektivanlagengesetzgebung zu berücksichtigen. 8. Der Prospekt enthält weitere Angaben: zur Bedeutung von Derivaten im Rahmen der Anlagestrategie; zu den Auswirkungen der Derivatverwendung auf das Risikoprofil des Umbrella-Fonds bzw. seiner Teilvermögen; zu den Gegenparteirisiken von Derivaten; zu der aus der Verwendung von Derivaten resultierenden erhöhten Volatilität und dem erhöhten Gesamtengagement (Hebelwirkung); zu den Kreditderivaten zur Sicherheitenstrategie.» 5

8 3. Pensionsgeschäfte ( 11) In 11 wurde festgehalten, dass der Umbrella-Fonds keine Pensionsgeschäfte tätigt. 4. Risikoverteilung ( 15) Mi-Fonds (CH) SwissStock In 15 Bst. C Ziff. 11 wurde die Risikoverteilungsvorschriften für das Teilvermögen Swiss Stock dahingehend angepasst, dass das Teilvermögen nun 25% in Anteile desselben Zielfonds investieren darf (bisher 10%). Die Fondsvertragsänderungen wurden am 23. Mai 2016 auf der Homepage der Swiss Fund Data AG veröffentlicht und am 27. Juni 2016 von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA bewilligt. Die Änderungen traten am 27. Juni 2016 in Kraft. 6

9 Kurzbericht der kollektivanlagengesetzlichen Prüfgesellschaft zu den Jahresrechnungen Jahresbericht per 30. Juni 2016 Als kollektivanlagengesetzliche Prüfgesellschaft haben wir die beiliegenden Jahresrechnungen des Anlagefonds Mi-Fonds (CH) mit den Teilvermögen SwissStock EuropeStock InterStock SwissFrancBond SwissFrancBond Medium Term 45 Sustainable SwissImmo bestehend aus den Vermögensrechnungen und den Erfolgsrechnungen, den Angaben über die Verwendung des Erfolges und die Offenlegung der Kosten sowie den weiteren Angaben gemäss Art. 89 Abs. 1 Bst. b h des schweizerischen Kollektivanlagengesetzes (KAG) für das am 30. Juni 2016 abgeschlossene Geschäftsjahr geprüft. Verantwortung des Verwaltungsrates der Fondsleitung Der Verwaltungsrat der Fondsleitung ist für die Aufstellung der Jahresrechnungen in Übereinstimmung mit dem schweizerischen Kollektivanlagengesetz, den dazugehörenden Verordnungen sowie dem Fondsvertrag und dem Prospekt verantwortlich. Diese Verantwortung beinhaltet die Ausgestaltung, Implementierung und Aufrechterhaltung eines internen Kontrollsystems, mit Bezug auf die Aufstellung der Jahresrechnungen, die frei von wesentlichen falschen Angaben als Folge von Verstössen oder Irrtümern sind. Darüber hinaus ist der Verwaltungsrat der Fondsleitung für die Auswahl und die Anwendung sachgemässer Rechnungslegungsmethoden sowie die Vornahme angemessener Schätzungen verantwortlich. Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen für die in den Jahresrechnungen enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemässen Ermessen des Prüfers. Dies schliesst eine Beurteilung der Risiken wesentlicher falscher Angaben in den Jahresrechnungen als Folge von Verstössen oder Irrtümern ein. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer das interne Kontrollsystem, soweit es für die Aufstellung der Jahresrechnungen von Bedeutung ist, um die den Umständen entsprechenden Prüfungshandlungen festzulegen, nicht aber um ein Prüfungsurteil über die Existenz und Wirksamkeit des internen Kontrollsystems abzugeben. Die Prüfung umfasst zudem die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsmethoden, der Plausibilität der vorgenommenen Schätzungen sowie eine Würdigung der Gesamtdarstellung der Jahresrechnungen. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise eine ausreichende und angemessene Grundlage für unser Prüfungsurteil bilden. Prüfungsurteil Nach unserer Beurteilung entsprechen die Jahresrechnungen für das am 30. Juni 2016 abgeschlossene Geschäftsjahr dem schweizerischen Kollektivanlagengesetz, den dazugehörigen Verordnungen sowie dem Fondsvertrag und dem Prospekt. Berichterstattung aufgrund weiterer gesetzlicher Vorschriften Wir bestätigen, dass wir die gesetzlichen Anforderungen an die Zulassung gemäss Revisionsaufsichtsgesetz (RAG) sowie an die Unabhängigkeit (Art. 11 RAG) erfüllen und keine mit unserer Unabhängigkeit nicht vereinbaren Sachverhalte vorliegen. Basel, 27. Oktober 2016 Ernst & Young AG Verantwortung der kollektivanlagengesetzlichen Prüfgesellschaft Unsere Verantwortung ist es, aufgrund unserer Prüfung ein Prüfungsurteil über die Jahresrechnungen abzugeben. Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit dem schweizerischen Gesetz und den Schweizer Prüfungsstandards vorgenommen. Nach diesen Standards haben wir die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass wir hinreichende Sicherheit gewinnen, ob die Jahresrechnungen frei von wesentlichen falschen Angaben sind. Christian Soguel Zugelassener Revisionsexperte Sandor Frei Zugelassener Revisionsexperte (Leitender Revisor) 7

10 Mi-Fonds (CH) 10 Art übrige Fonds für traditionelle Anlagen Dreijahresvergleich ISIN Nettofondsvermögen in Klasse A CH Inventarwert pro Anteil in Anzahl Anteile im Umlauf , , ,8640 Klasse I CH Inventarwert pro Anteil in Anzahl Anteile im Umlauf 1 910, , ,0000 Klasse V CH Inventarwert pro Anteil in Anzahl Anteile im Umlauf , , ,0000 Performance Währung 2015/ / /2014 Klasse A 3.5% 1.6% 3.5% Klasse I 4.4% 2.5% 4.4% Klasse V 3.6% 1.7% 3.6% Referenzindex: Customized Benchmark 1/2 4.6% 3.2% 5.0% 1 Zusammensetzung der Referenzindizes siehe Anhang. 2 Der Referenzindex ist im Fondsvertrag nicht definiert. Der im Jahresbericht publizierte Referenzindex ist für den Markt, in den das Teilvermögen investiert, repräsentativ. Die historische Performance stellt keinen Indikator für die laufende oder zukünftige Performance dar. Die Performancedaten lassen die bei der Ausgabe und Rücknahme der Anteile erhobenen Kommissionen und Kosten unberücksichtigt. Bericht des Portfoliomanagers Die Berichtsperiode ( bis ) endete mit einem Knall. Die Bevölkerung von Grossbritannien stimmte im Juni mittels einem Volksreferendum für einen Austritt aus der EU. Die mittelund langfristigen Auswirkungen auf die Finanzmärke können noch nicht abgeschätzt werden. Kurzfristig kam es jedoch zu einigen Turbulenzen an den globalen Aktienmärkten. Ansonsten war das Jahr geprägt von den divergierenden geldpolitischen Massnahmen der Notenbanken. Während die US-Notenbank (Fed) aufgrund der soliden Konjunktur eine erste Leitzinserhöhung vornahm, weitete die Europäische Zentralbank (EZB) ihre Anleihenkäufe weiter aus. Sorgen um die chinesische Konjunktur und der weiter gefallene Ölpreis erhöhten die Verunsicherung bei den Anlegern. Dies führte zu einer Umschichtung hin zu weniger risikoreichen Anlagen. So konnten die Obligationen in allen Regionen der Welt an Wert zulegen, während die globalen Aktienmärkte leichte Kursverluste hinnehmen mussten. Am besten schnitten noch die amerikanische Dividendenwerte ab. Dank den Stützungskäufen der Schweizerischen Nationalbank (SNB) handelte der Schweizer Franken in einem verhältnismässig engen Band gegenüber dem Euro und dem US-Dollar. Struktur des Wertpapierportfolios Die 10 grössten Positionen in % des Gesamtfondsvermögens Mi-Fonds (CH) SwissFrancBond 22,44 Mi-Fonds (CH) Institutional CorporateBond 21,91 Mi-Fonds (CH) Institutional GovernmentBond 16,47 Mi-Fonds (CH) SwissFrancBond Medium Term 8,87 Mi-Fonds (CH) Institutional EuropeanCurrenciesBond 7,28 Mi-Fonds (CH) SwissStock 4,66 Mi-Fonds (CH) Institutional NorthAmericaCurrenciesBond 2,46 Mi-Fonds (CH) Institutional NorthAmericaStock 2,17 Mi-Fonds (CH) SwissImmo 2,02 Mi-Fonds (CH) EuropeStock 2,01 Übrige 5,14 Total 95,43 Obige Prozentsätze können Rundungsdifferenzen enthalten. Die Customized Benchmark (Zusammensetzung siehe Anhang) konnte in der Berichtsperiode von der Klasse A nicht übertroffen werden. Die weiter fallende Notierung des Ölpreises schmälerte das Anlageergebnis. Die gegenüber der Benchmark kürzere Modified Duration des Portfolios wirkte sich bei weiter fallenden Zinsen ebenfalls negativ auf das relative Anlageergebnis aus. Zudem konnte das Übergewicht in Aktien keine zusätzliche Performance liefern. 8

11 Mi-Fonds (CH) 10 Vermögensrechnung Verkehrswerte Bankguthaben auf Sicht Effekten Anteile anderer kollektiver Kapitalanlagen Sonstige Vermögenswerte Gesamtfondsvermögen Aufgenommene Kredite Andere Verbindlichkeiten Nettofondsvermögen Erfolgsrechnung Ertrag Erträge der Bankguthaben Negativzinsen Erträge der Effekten aus Anteilen anderer kollektiver Kapitalanlagen Einkauf in laufende Nettoerträge bei der Ausgabe von Anteilen Total Ertrag Aufwand Passivzinsen Prüfaufwand Fondsvertragliche Kommissionsvergütung an die Fondsleitung Klasse A Fondsvertragliche Kommissionsvergütung an die Fondsleitung Klasse I Fondsvertragliche Kommissionsvergütung an die Fondsleitung Klasse V Sonstige Aufwendungen Ausrichtung laufender Nettoerträge bei der Rücknahme von Anteilen Total Aufwand Nettoertrag Realisierte Kapitalgewinne und -verluste Realisierter Erfolg Nicht realisierte Kapitalgewinne und -verluste Gesamterfolg Verwendung des Erfolges Nettoertrag des Rechnungsjahres Vortrag des Vorjahres Zur Verteilung verfügbarer Erfolg Zur Ausschüttung an die Anlegerinnen und Anleger vorgesehener Erfolg Zur Wiederanlage zurückbehaltener Erfolg Vortrag auf neue Rechnung Veränderung des Nettofondsvermögens Nettofondsvermögen zu Beginn des Rechnungsjahres Ordentliche Jahresausschüttung Abgeführte Verrechnungssteuer Saldo aus dem Anteilverkehr Gesamterfolg Nettofondsvermögen am Ende der Berichtsperiode

12 Mi-Fonds (CH) 10 Entwicklung der Anteile im Umlauf Klasse A Anzahl Anzahl Bestand Anfang Rechnungsjahr , ,8640 Ausgegebene Anteile , ,2450 Zurückgenommene Anteile , ,1790 Bestand Ende Berichtsperiode , ,9300 Differenz zwischen den ausgegebenen und zurückgenommenen Anteilen , ,0660 Klasse I Anzahl Anzahl Bestand Anfang Rechnungsjahr 1 910, ,0000 Ausgegebene Anteile 0,0000 0,0000 Zurückgenommene Anteile 0,0000 0,0000 Bestand Ende Berichtsperiode 1 910, ,0000 Differenz zwischen den ausgegebenen und zurückgenommenen Anteilen 0,0000 0,0000 Klasse V Anzahl Anzahl Bestand Anfang Rechnungsjahr , ,0000 Ausgegebene Anteile , ,3500 Zurückgenommene Anteile , ,3500 Bestand Ende Berichtsperiode , ,0000 Differenz zwischen den ausgegebenen und zurückgenommenen Anteilen , ,0000 Ausschüttung für 2015/2016 Klasse A (Gegen Coupon Nr Ex-Datum ) Aufgelaufener Ertrag pro Anteil Für in der Schweiz domizilierte Anteilinhaber brutto Abzüglich eidg. Verrechnungssteuer Netto pro Anteil (zahlbar ab ) Zur Wiederanlage zurückbehaltener Ertrag (Thesaurierung) Klasse I Thesaurierung per Brutto Thesaurierungsbetrag Abzüglich eidg. Verrechnungssteuer Thesaurierung netto pro Anteil Klasse V Thesaurierung per Brutto Thesaurierungsbetrag Abzüglich eidg. Verrechnungssteuer Thesaurierung netto pro Anteil Findet das Meldeverfahren gemäss Kreisschreiben Nr. 24 Ziffer ESTV in Verbindung mit Art. 38a VStV Anwendung, erfolgt die Thesaurierung brutto. 10

13 Mi-Fonds (CH) 10 Inventar des Fondsvermögens Titel Käufe 1 Verkäufe Verkehrswert 3 in % 3 Effekten, die an einer Börse gehandelt werden Investmentzertifikate, open end Anzahl/ Anzahl/ in Europa ISHARES STOXX EUROPE SMALL 200 UCITS ETF (DE) EUR ,19 Total Europa ,19 Global ISHARES MSCI EMERGING MARKETS UCITS ETF DIST-ETF USD ,56 UBS ETF - CMCI COMPOSITE SF UCITS ETF-A USD ,50 Total Global ,06 Total Investmentzertifikate, open end ,25 Total Effekten, die an einer Börse gehandelt werden ,25 Effekten, die nicht an einer Börse oder einem andern geregelten Markt gehandelt werden Investmentzertifikate, open end EWWU (Europäische Wirtschafts- und Währungsunion) MI-FONDS (CH) INSTITUTIONAL - EUROPEANCURRENCIESBOND I ,28 Total EWWU (Europäische Wirtschafts- und Währungsunion) ,28 Europa MI-FONDS (CH) - EUROPESTOCK I ,01 Total Europa ,01 Global MI-FONDS (CH) - SWISSFRANCBOND I ,45 MI-FONDS (CH) - SWISSFRANCBOND MEDIUM TERM I ,87 MI-FONDS (CH) INSTITUTIONAL - CORPORATEBOND I ,91 Total Global ,23 Global Ex-Schweiz UBS (CH) INST FUND - BONDS AUSLAND PASSIVE I-A ,56 Total Global Ex-Schweiz ,56 Nordamerika MI-FONDS (CH) INSTITUTIONAL - NORTHAMERICACURRENCIESBOND I ,46 MI-FONDS (CH) INSTITUTIONAL - NORTHAMERICASTOCK I ,17 Total Nordamerika ,63 Pazifik MI-FONDS (CH) INSTITUTIONAL - PACIFICCURRENCIESBOND I ,98 MI-FONDS (CH) INSTITUTIONAL - PACIFICSTOCK I ,53 Total Pazifik ,51 Schweiz MI-FONDS (CH) - SWISSSTOCK I ,66 MI-FONDS (CH) - SWISSSIMMO I ,02 MI-FONDS (CH) INSTITUTIONAL - GOVERNMENTBOND I ,47 MI-FONDS (CH) INSTITUTIONAL - SMALLERSTOCK SWITZERLAND I ,81 Total Schweiz ,96 Total Investmentzertifikate, open end ,18 Total Effekten, die nicht an einer Börse oder einem andern geregelten Markt gehandelt werden ,18 Total Wertschriften ,43 (davon ausgeliehen 0,00) Bankguthaben auf Sicht ,04 Sonstige Vermögenswerte ,53 Gesamtfondsvermögen ,00 Kurzfristige Bankverbindlichkeiten Andere Verbindlichkeiten Nettofondsvermögen «Käufe» umfassen die Transaktionen: Gratistitel / Käufe / Konversionen / Namensänderungen / «Splits» / Stock-/Wahldividenden / Titelaufteilungen / Überträge / Umbuchungen infolge Redenominierung in Euro / Umtausch zwischen Gesellschaften / Zuteilung aus Bezugs-/Optionsrechten / Zuteilung von Bezugsrechten ab Basistiteln / Sacheinlagen 2 «Verkäufe» umfassen die Transaktionen: Auslosungen / Ausbuchung infolge Verfall / Ausübung von Bezugs-/Optionsrechten / «Reverse splits» / Rückzahlungen / Überträge / Umbuchungen infolge Redenominierung in Euro / Umtausch zwischen Gesellschaften / Verkäufe / Sachauslagen 3 Allfällige Abweichungen in den Totalisierungen sind auf Rundungsdifferenzen zurückzuführen 11

14 Mi-Fonds (CH) 10 Ergänzende Angaben Derivative Finanzinstrumente (Risikomessverfahren: Commitment-Ansatz II [Art. 35 KKV-FINMA]) Per Bilanzstichtag waren keine Kontrakte in derivativen Finanzinstrumenten offen. Pensionsgeschäfte Die Fondsleitung tätigt keine Pensionsgeschäfte. Vergütung an die Fondsleitung Siehe separate Aufstellung am Ende des Berichtes. Total Expense Ratio (TER) Diese Kennziffer wurde gemäss der «Richtlinie zur Berechnung und Offenlegung der Total Expense Ratio (TER) von kollektiven Kapitalanlagen» der SFAMA in der aktuell gültigen Fassung berechnet und drückt die Gesamtheit derjenigen Kommissionen und Kosten, die laufend dem Fondsvermögen belastet werden (Betriebsaufwand), retrospektiv in einem %-Satz des Fondsvermögens aus. Zusammengesetzte TER für die letzten 12 Monate: Mi-Fonds (CH) 10 Klasse A 1,05% Klasse I 0,17% Klasse V 0,90% Soft Commission Arrangements Die Fondsleitung hat keine Vereinbarungen bezüglich «soft commission arrangements» geschlossen. Grundsätze der Bewertung und der Nettoinventarwertberechnung Siehe Anhang zu Ergänzende Angaben. Umrechnungskurse EUR 1 = USD 1 =

15 Mi-Fonds (CH) 30 Art übrige Fonds für traditionelle Anlagen Dreijahresvergleich ISIN Nettofondsvermögen in Klasse A CH Inventarwert pro Anteil in Anzahl Anteile im Umlauf , , ,6200 Klasse I CH Inventarwert pro Anteil in Anzahl Anteile im Umlauf 2 025, , ,0000 Klasse V CH Inventarwert pro Anteil in Anzahl Anteile im Umlauf , , ,0000 Performance Währung 2015/ / /2014 Klasse A 2.2% 2.1% 6.3% Klasse I 3.1% 3.0% 7.2% Klasse V 2.3% 2.3% 6.4% Referenzindex: Customized Benchmark 1/2 3.0% 3.6% 7.5% 1 Zusammensetzung der Referenzindizes siehe Anhang. 2 Der Referenzindex ist im Fondsvertrag nicht definiert. Der im Jahresbericht publizierte Referenzindex ist für den Markt, in den das Teilvermögen investiert, repräsentativ. Die historische Performance stellt keinen Indikator für die laufende oder zukünftige Performance dar. Die Performancedaten lassen die bei der Ausgabe und Rücknahme der Anteile erhobenen Kommissionen und Kosten unberücksichtigt. Bericht des Portfoliomanagers Die Berichtsperiode ( bis ) endete mit einem Knall. Die Bevölkerung von Grossbritannien stimmte im Juni mittels einem Volksreferendum für einen Austritt aus der EU. Die mittelund langfristigen Auswirkungen auf die Finanzmärke können noch nicht abgeschätzt werden. Kurzfristig kam es jedoch zu einigen Turbulenzen an den globalen Aktienmärkten. Ansonsten war das Jahr geprägt von den divergierenden geldpolitischen Massnahmen der Notenbanken. Während die US-Notenbank (Fed) aufgrund der soliden Konjunktur eine erste Leitzinserhöhung vornahm, weitete die Europäische Zentralbank (EZB) ihre Anleihenkäufe weiter aus. Sorgen um die chinesische Konjunktur und der weiter gefallene Ölpreis erhöhten die Verunsicherung bei den Anlegern. Dies führte zu einer Umschichtung hin zu weniger risikoreichen Anlagen. So konnten die Obligationen in allen Regionen der Welt an Wert zulegen, während die globalen Aktienmärkte leichte Kursverluste hinnehmen mussten. Am besten schnitten noch die amerikanische Dividendenwerte ab. Dank den Stützungskäufen der Schweizerischen Nationalbank (SNB) handelte der Schweizer Franken in einem verhältnismässig engen Band gegenüber dem Euro und dem US-Dollar. Struktur des Wertpapierportfolios Die 10 grössten Positionen in % des Gesamtfondsvermögens Mi-Fonds (CH) SwissFrancBond 16,92 Mi-Fonds (CH) Institutional CorporateBond 16,50 Mi-Fonds (CH) Institutional GovernmentBond 12,41 Mi-Fonds (CH) SwissStock 12,10 Mi-Fonds (CH) Institutional NorthAmericaStock 6,73 Mi-Fonds (CH) SwissFrancBond Medium Term 6,68 Mi-Fonds (CH) EuropeStock 6,24 Mi-Fonds (CH) Institutional EuropeanCurrenciesBond 5,31 Mi-Fonds (CH) Institutional SmallerStock Switzerland 2,14 Mi-Fonds (CH) Institutional PacificStock 2,01 Übrige 8,19 Total 95,23 Obige Prozentsätze können Rundungsdifferenzen enthalten. Die Customized Benchmark (Zusammensetzung siehe Anhang) konnte in der Berichtsperiode von der Klasse A nicht übertroffen werden. Die weiter fallende Notierung des Ölpreises schmälerte das Anlageergebnis. Die gegenüber der Benchmark kürzere Modified Duration des Portfolios wirkte sich bei weiter fallenden Zinsen ebenfalls negativ auf das relative Anlageergebnis aus. Zudem konnte das Übergewicht in Aktien keine zusätzliche Performance liefern. 13

16 Mi-Fonds (CH) 30 Vermögensrechnung Verkehrswerte Bankguthaben auf Sicht Effekten Anteile anderer kollektiver Kapitalanlagen Sonstige Vermögenswerte Gesamtfondsvermögen Aufgenommene Kredite Andere Verbindlichkeiten Nettofondsvermögen Erfolgsrechnung Ertrag Erträge der Bankguthaben Negativzinsen Erträge der Effekten aus Obligationen, Wandelobligationen, Optionsanleihen und sonstigen Forderungswertpapieren und -rechten aus Anteilen anderer kollektiver Kapitalanlagen Einkauf in laufende Nettoerträge bei der Ausgabe von Anteilen Total Ertrag Aufwand Passivzinsen Prüfaufwand Fondsvertragliche Kommissionsvergütung an die Fondsleitung Klasse A Fondsvertragliche Kommissionsvergütung an die Fondsleitung Klasse I Fondsvertragliche Kommissionsvergütung an die Fondsleitung Klasse V Sonstige Aufwendungen Ausrichtung laufender Nettoerträge bei der Rücknahme von Anteilen Total Aufwand Nettoertrag Realisierte Kapitalgewinne und -verluste Realisierter Erfolg Nicht realisierte Kapitalgewinne und -verluste Gesamterfolg Verwendung des Erfolges Nettoertrag des Rechnungsjahres Vortrag des Vorjahres Zur Verteilung verfügbarer Erfolg Zur Ausschüttung an die Anlegerinnen und Anleger vorgesehener Erfolg Zur Wiederanlage zurückbehaltener Erfolg Vortrag auf neue Rechnung

17 Mi-Fonds (CH) 30 Veränderung des Nettofondsvermögens Nettofondsvermögen zu Beginn des Rechnungsjahres Ordentliche Jahresausschüttung Abgeführte Verrechnungssteuer Saldo aus dem Anteilverkehr Gesamterfolg Nettofondsvermögen am Ende der Berichtsperiode Entwicklung der Anteile im Umlauf Klasse A Anzahl Anzahl Bestand Anfang Rechnungsjahr , ,6200 Ausgegebene Anteile , ,0990 Zurückgenommene Anteile , ,6470 Bestand Ende Berichtsperiode , ,0720 Differenz zwischen den ausgegebenen und zurückgenommenen Anteilen , ,4520 Klasse I Anzahl Anzahl Bestand Anfang Rechnungsjahr 2 025, ,0000 Ausgegebene Anteile 0,0000 0,0000 Zurückgenommene Anteile 0,0000 0,0000 Bestand Ende Berichtsperiode 2 025, ,0000 Differenz zwischen den ausgegebenen und zurückgenommenen Anteilen 0,0000 0,0000 Klasse V Anzahl Anzahl Bestand Anfang Rechnungsjahr , ,0000 Ausgegebene Anteile , ,0000 Zurückgenommene Anteile , ,0000 Bestand Ende Berichtsperiode , ,0000 Differenz zwischen den ausgegebenen und zurückgenommenen Anteilen , ,0000 Ausschüttung für 2015/2016 Klasse A (Gegen Coupon Nr Ex-Datum ) Aufgelaufener Ertrag pro Anteil Für in der Schweiz domizilierte Anteilinhaber brutto Abzüglich eidg. Verrechnungssteuer Netto pro Anteil (zahlbar ab ) Zur Wiederanlage zurückbehaltener Ertrag (Thesaurierung) Klasse I Thesaurierung per Brutto Thesaurierungsbetrag Abzüglich eidg. Verrechnungssteuer Thesaurierung netto pro Anteil Klasse V Thesaurierung per Brutto Thesaurierungsbetrag Abzüglich eidg. Verrechnungssteuer Thesaurierung netto pro Anteil Findet das Meldeverfahren gemäss Kreisschreiben Nr. 24 Ziffer ESTV in Verbindung mit Art. 38a VStV Anwendung, erfolgt die Thesaurierung brutto. 15

18 Mi-Fonds (CH) 30 Inventar des Fondsvermögens Titel Käufe 1 Verkäufe Verkehrswert 3 in % 3 Effekten, die an einer Börse gehandelt werden Investmentzertifikate, open end Anzahl/ Anzahl/ in Europa ISHARES STOXX EUROPE SMALL 200 UCITS ETF (DE) EUR ,61 Total Europa ,61 Global ISHARES MSCI EMERGING MARKETS UCITS ETF DIST-ETF USD ,54 UBS ETF - CMCI COMPOSITE SF UCITS ETF-A USD ,51 Total Global ,05 Total Investmentzertifikate, open end ,67 Total Effekten, die an einer Börse gehandelt werden ,67 Effekten, die nicht an einer Börse oder einem andern geregelten Markt gehandelt werden Investmentzertifikate, open end EWWU (Europäische Wirtschafts- und Währungsunion) MI-FONDS (CH) INSTITUTIONAL - EUROPEANCURRENCIESBOND I ,31 Total EWWU (Europäische Wirtschafts- und Währungsunion) ,31 Europa MI-FONDS (CH) - EUROPESTOCK I ,24 Total Europa ,24 Global MI-FONDS (CH) - SWISSFRANCBOND I ,93 MI-FONDS (CH) - SWISSFRANCBOND MEDIUM TERM I ,68 MI-FONDS (CH) INSTITUTIONAL - CORPORATEBOND I ,50 Total Global ,11 Global Ex-Schweiz UBS (CH) INST FUND - BONDS AUSLAND PASSIVE I-A ,20 Total Global Ex-Schweiz ,20 Nordamerika MI-FONDS (CH) INSTITUTIONAL - NORTHAMERICACURRENCIESBOND I ,85 MI-FONDS (CH) INSTITUTIONAL - NORTHAMERICASTOCK I ,73 Total Nordamerika ,58 Pazifik MI-FONDS (CH) INSTITUTIONAL - PACIFICCURRENCIESBOND I ,73 MI-FONDS (CH) INSTITUTIONAL - PACIFICSTOCK I ,01 Total Pazifik ,74 Schweiz MI-FONDS (CH) - SWISSSTOCK I ,10 MI-FONDS (CH) - SWISSSIMMO I ,75 MI-FONDS (CH) INSTITUTIONAL - GOVERNMENTBOND I ,41 MI-FONDS (CH) INSTITUTIONAL - SMALLERSTOCK SWITZERLAND I ,13 Total Schweiz ,38 Total Investmentzertifikate, open end ,56 Total Effekten, die nicht an einer Börse oder einem andern geregelten Markt gehandelt werden ,56 Total Wertschriften ,23 (davon ausgeliehen 0,00) Bankguthaben auf Sicht ,21 Sonstige Vermögenswerte ,56 Gesamtfondsvermögen ,00 Kurzfristige Bankverbindlichkeiten Andere Verbindlichkeiten Nettofondsvermögen «Käufe» umfassen die Transaktionen: Gratistitel / Käufe / Konversionen / Namensänderungen / «Splits» / Stock-/Wahldividenden / Titelaufteilungen / Überträge / Umbuchungen infolge Redenominierung in Euro / Umtausch zwischen Gesellschaften / Zuteilung aus Bezugs-/Optionsrechten / Zuteilung von Bezugsrechten ab Basistiteln / Sacheinlagen 2 «Verkäufe» umfassen die Transaktionen: Auslosungen / Ausbuchung infolge Verfall / Ausübung von Bezugs-/Optionsrechten / «Reverse splits» / Rückzahlungen / Überträge / Umbuchungen infolge Redenominierung in Euro / Umtausch zwischen Gesellschaften / Verkäufe / Sachauslagen 3 Allfällige Abweichungen in den Totalisierungen sind auf Rundungsdifferenzen zurückzuführen 16

19 Mi-Fonds (CH) 30 Ergänzende Angaben Derivative Finanzinstrumente (Risikomessverfahren: Commitment-Ansatz II [Art. 35 KKV-FINMA]) Per Bilanzstichtag waren keine Kontrakte in derivativen Finanzinstrumenten offen. Pensionsgeschäfte Die Fondsleitung tätigt keine Pensionsgeschäfte. Vergütung an die Fondsleitung Siehe separate Aufstellung am Ende des Berichtes. Total Expense Ratio (TER) Diese Kennziffer wurde gemäss der «Richtlinie zur Berechnung und Offenlegung der Total Expense Ratio (TER) von kollektiven Kapitalanlagen» der SFAMA in der aktuell gültigen Fassung berechnet und drückt die Gesamtheit derjenigen Kommissionen und Kosten, die laufend dem Fondsvermögen belastet werden (Betriebsaufwand), retrospektiv in einem %-Satz des Fondsvermögens aus. Zusammengesetzte TER für die letzten 12 Monate: Mi-Fonds (CH) 30 Klasse A 1,04% Klasse I 0,16% Klasse V 0,88% Soft Commission Arrangements Die Fondsleitung hat keine Vereinbarungen bezüglich «soft commission arrangements» geschlossen. Grundsätze der Bewertung und der Nettoinventarwertberechnung Siehe Anhang zu Ergänzende Angaben. Umrechnungskurse EUR 1 = USD 1 =

20 Mi-Fonds (CH) 40 Art übrige Fonds für traditionelle Anlagen Dreijahresvergleich ISIN Nettofondsvermögen in Klasse A CH Inventarwert pro Anteil in Anzahl Anteile im Umlauf , , ,4250 Klasse I CH Inventarwert pro Anteil in Anzahl Anteile im Umlauf 2 050, , ,0000 Klasse V CH Inventarwert pro Anteil in Anzahl Anteile im Umlauf , , ,0000 Performance Währung 2015/ / /2014 Klasse A 1.4% 2.5% 7.6% Klasse I 2.3% 3.4% 8.6% Klasse V 1.6% 2.6% 7.8% Referenzindex: Customized Benchmark 1/2 2.2% 3.8% 8.7% 1 Zusammensetzung der Referenzindizes siehe Anhang. 2 Der Referenzindex ist im Fondsvertrag nicht definiert. Der im Jahresbericht publizierte Referenzindex ist für den Markt, in den das Teilvermögen investiert, repräsentativ. Die historische Performance stellt keinen Indikator für die laufende oder zukünftige Performance dar. Die Performancedaten lassen die bei der Ausgabe und Rücknahme der Anteile erhobenen Kommissionen und Kosten unberücksichtigt. Bericht des Portfoliomanagers Die Berichtsperiode ( bis ) endete mit einem Knall. Die Bevölkerung von Grossbritannien stimmte im Juni mittels einem Volksreferendum für einen Austritt aus der EU. Die mittelund langfristigen Auswirkungen auf die Finanzmärke können noch nicht abgeschätzt werden. Kurzfristig kam es jedoch zu einigen Turbulenzen an den globalen Aktienmärkten. Ansonsten war das Jahr geprägt von den divergierenden geldpolitischen Massnahmen der Notenbanken. Während die US-Notenbank (Fed) aufgrund der soliden Konjunktur eine erste Leitzinserhöhung vornahm, weitete die Europäische Zentralbank (EZB) ihre Anleihenkäufe weiter aus. Sorgen um die chinesische Konjunktur und der weiter gefallene Ölpreis erhöhten die Verunsicherung bei den Anlegern. Dies führte zu einer Umschichtung hin zu weniger risikoreichen Anlagen. So konnten die Obligationen in allen Regionen der Welt an Wert zulegen, während die globalen Aktienmärkte leichte Kursverluste hinnehmen mussten. Am besten schnitten noch die amerikanische Dividendenwerte ab. Dank den Stützungskäufen der Schweizerischen Nationalbank (SNB) handelte der Schweizer Franken in einem verhältnismässig engen Band gegenüber dem Euro und dem US-Dollar. Struktur des Wertpapierportfolios Die 10 grössten Positionen in % des Gesamtfondsvermögens Mi-Fonds (CH) SwissStock 15,26 Mi-Fonds (CH) SwissFrancBond 14,44 Mi-Fonds (CH) Institutional CorporateBond 14,08 Mi-Fonds (CH) Institutional GovernmentBond 10,59 Mi-Fonds (CH) Institutional NorthAmericaStock 9,11 Mi-Fonds (CH) EuropeStock 8,46 Mi-Fonds (CH) SwissFrancBond Medium Term 5,75 Mi-Fonds (CH) Institutional EuropeanCurrenciesBond 3,85 Mi-Fonds (CH) Institutional PacificStock 2,99 Mi-Fonds (CH) Institutional SmallerStock Switzerland 2,68 Übrige 7,69 Total 94,90 Obige Prozentsätze können Rundungsdifferenzen enthalten. Die Customized Benchmark (Zusammensetzung siehe Anhang) konnte in der Berichtsperiode von der Klasse A nicht übertroffen werden. Die weiter fallende Notierung des Ölpreises schmälerte das Anlageergebnis. Die gegenüber der Benchmark kürzere Modified Duration des Portfolios wirkte sich bei weiter fallenden Zinsen ebenfalls negativ auf das relative Anlageergebnis aus. Zudem konnte das Übergewicht in Aktien keine zusätzliche Performance liefern. 18

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