Empfehlungen der Rheinland-Pfälzischen Initiative für Integration zum Thema Integration durch Weiterbildung

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1 Rheinland-Pfälzische Initiative für Integration (RIFI) Mainz, Dezember 2005 RIFI-Mitteilungen Nr. 6.3 Empfehlungen der Rheinland-Pfälzischen Initiative für Integration zum Thema Integration durch Weiterbildung

2 Einleitung Die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund ist ein zentraler politischer Auftrag und wichtiger Bestandteil der allgemeinen Weiterbildung in Rheinland-Pfalz. Durch Weiterbildung eröffnen sich für den Einzelnen Chancen zum sozialen Aufstieg und zur gesellschaftlichen Integration. Bildung als wesentlicher Teil von Integration ist nicht nur sprachliche Bildung, sondern auch soziale, persönliche, politische, kulturelle und berufliche Bildung. Integration ist in diesem Zusammenhang kein einseitiger Prozess. Es geht deshalb bei der Integration durch Weiterbildung nicht nur um Lernkontexte von Menschen mit Migrationshintergrund, sondern darüber hinaus auch um solche für Weiterbildende, Multiplikatorinnen und Multiplikatoren, Entscheidungs- und Projektträger. Interkulturelles Lernen und der Erwerb von interkultureller Kompetenz sind gesamtgesellschaftliche Aufgaben, die entsprechend gefördert und unterstützt werden müssen. Bisher werden nicht all jene Gruppen erreicht, für deren persönliche und berufliche Weiterentwicklung sowie für deren gesellschaftliche Teilhabe Weiterbildung eine zentrale Rolle spielt. Dies gilt auch und vor allem für Migrantinnen und Migranten. Die Gruppe der Migranten nimmt an Weiterbildungsmaßnahmen deutlich seltener teil als Deutsche; diese Beteiligung ist in den vergangenen Jahren noch gesunken. Für Menschen mit Migrationshintergrund ist die Teilnahme an außerschulischen Weiterbildungsangeboten besonders wichtig, weil sie das deutsche Schulsystem entweder gar nicht durchlaufen haben, oder in diesem System aufgrund ihres Migrationshintergrundes nicht mit ausreichenden Startchancen ausgestattet werden konnten. 1. Rechtlicher Rahmen Die Förderung von Integration durch Weiterbildung wird derzeit insbesondere durch zwei gesetzliche Vorgaben unterstützt: Nach 2 des rheinland-pfälzischen Weiterbildungsgesetzes dient Weiterbildung (...) der Verwirklichung des Rechts auf Bildung. Sie soll durch bedarfsgerechte Bildungsangebote zur Chancengerechtigkeit, (...) beitragen (...) und zu eigenverantwortlichem und selbstbestimmten Handeln im privaten und öffentlichen Leben sowie zur Mitwirkung und Mitverantwortung im beruflichen und öffentlichen Leben befähigen. Dies gilt auch und insbesondere für die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund. Für eine Teilgruppe ist auf Bundesebene im 43 des Aufenthaltsgesetzes festgelegt: (1) Die Integration von rechtmäßig auf Dauer im Bundesgebiet lebenden Ausländern in das wirtschaftliche und gesellschaftliche Leben in der Bundesrepublik Deutschland wird gefördert. (2) Eingliederungsbemühungen von Ausländern werden durch ein Grundangebot zur Integration (Integrationskurs) unterstützt. Selbst wenn diese Integrationskurse nach 600 Unterrichtsstunden Sprachunterricht und 30 Unterrichtsstunden Orientierungskurs mit einem Abschlusstest enden, ist damit die Integration der Teilnehmenden nicht vollzogen; der hierdurch unterstützte Integrationsprozess dauert an und bedarf der Einbettung in ein Gesamtkonzept. Somit kann das Zuwanderungsgesetz mit all seinen begrüßenswerten Ansätzen nur einen - wenn auch wichtigen - Teil der Bemühungen zur Förderung von Integration abdecken. Auch wenn die Integrationskursverordnung des Zuwanderungsgesetzes Kontingente für nachholende Integration vorsieht, ist damit dem Anspruch auf umfassende Integration aller Menschen mit Migrationshintergrund nur ansatzweise Rechnung getragen. In dem im Zuwanderungsgesetz nach 45 vorgesehenen Integrationsprogramm wird ausdrücklich auf weitere Integrationsangebote von Bund, Ländern, Kommunen und privaten Trägern hingewiesen. Darüber hinaus sollen Religionsgemeinschaften, Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände, die Träger der freien Wohlfahrtspflege sowie sonstige gesellschaftliche Interessenverbände beteiligt werden. Die hierbei erzeugten Erwartungen bedürfen jedoch noch weiterer erheblicher Anstrengungen auf allen angesprochenen Ebenen und für alle Adressaten, unabhängig von ihrem rechtlichen Status. 2

3 2. Ausgangssituation 2.1 Förderung gemäß Weiterbildungsgesetz (WBG) Im Rahmen des WBG bieten anerkannte Träger mit Förderung des Ministeriums für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur (MWWFK) umfangreiche Weiterbildungsmaßnahmen und Projekte im Bereich der Zuwanderungs- und Integrationspolitik an. Seit vielen Jahren wird in Verfolgung dieses Ziels in zahlreichen und vielfältigen Kursen Deutsch als Fremdsprache oder Deutsch als Zweitsprache in Rheinland-Pfalz erfolgreiche Integrationsarbeit geleistet. Im Jahr 2003 waren dies beispielsweise allein an den Volkshochschulen mehr als 1000 Kurse mit fast Unterrichtsstunden bei knapp Belegungen. Hinzu kommen zahlreiche adressatenspezifische Projekte wie z.b. Mama lernt Deutsch. Hierbei spielt neben dem Aufbau sprachlicher Kompetenzen Landeskundliches und Interkulturelles eine wichtige Rolle. Erwähnenswert sind vielfältige Angebote weiterer Einrichtungen, wie z.b. Berufsorientierungskurse für Migrantinnen und Migranten, Ausbildungsberatung für Eltern und Jugendliche (Bildungsträger Arbeit und Leben, Mainz), Multiplikatorenschulung (Verein baff e.v., Ludwigshafen), Qualifizierungsund Weiterbildungsmaßnahmen für Migrantinnen (Institut zur Förderung von Bildung und Integration, Mainz) und die Qualifizierung von pädagogischen Lehrkräften für die interkulturelle Arbeit im Elementarund Primarbereich (Institut für interkulturelle Pädagogik im Elementarbereich e. V., Mainz, Interkultur e.v., Germersheim). 2.2 Sonderprogramm des Landes In Rheinland-Pfalz wurden im Doppelhaushalt 2002/2003 des Landes erstmals jährlich insbesondere für die sprachliche Weiterbildung von Migrantinnen und Migranten bereit gestellt. Diese Mittel stehen neben den Mitteln, die über das Weiterbildungsgesetz bewilligt werden, zusätzlich für diese Zielgruppe zur Verfügung. Gefördert werden Sprachkurse für Migrantinnen und Migranten. Die Kurse umfassen einen Unterrichtsumfang von 60, 80 oder 100 Stunden und werden z. T. mit sozialpädagogischer Betreuung und/oder Kinderbetreuung gefördert. Die Förderung liegt je nach Unterrichtsumfang und angebotenen Modulen (sozialpädagogische Betreuung bzw. Kinderbetreuung) zwischen und Euro je Kurs. Bei der Förderung wird auf ein flächendeckendes Angebot geachtet. Hierbei werden sowohl nach dem Weiterbildungsgesetz anerkannte als auch andere freie Träger berücksichtigt. Bevorzugt werden Kurse für Eltern von Kindern berücksichtigt, die ihrerseits an vom Ministerium für Bildung, Frauen und Jugend geförderten Sprachkursen in Kindertagesstätten teilnehmen. Aufgrund der hohen Nachfrage und der zentralen Bedeutung dieser Maßnahmen werden die Mittel für die Jahre 2005 und 2006 in diesem Bereich aufgestockt. Im Jahr 2005 stehen hierfür Euro zur Verfügung. 2.3 Modellprojekte und Schwerpunktmaßnahmen ( ) Neben der Förderung von Maßnahmen für die direkte Weiterbildung von Migrantinnen und Migranten ist auch die von Maßnahmen zur (Weiter-)Qualifizierung von ehren-, neben- und hauptamtlichen Mitarbeiter/innen in der Erwachsenenbildung dringend erforderlich. Hierzu hat das Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur in den letzten Jahren vier Modellprojekte gefördert: Sprach- und Orientierungskurse für Migrantinnen und Migranten 1 Fortbildung für Integration - FobfInt 2 Interkulturelle Kompetenz in der Gesundheitsbildung 3 Förderung von Integration durch Fortbildung - FIF aus ESF-Mitteln und Modellmitteln des MWWFK 4 Im Rahmen des landesweiten Projektes InPact (gefördert u. a. durch das Ministerium für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit und die Landesbeauftragte für Ausländerfragen) werden unter anderem Fortbildungsangebote für Multiplikatoren und Multiplikatorinnen mit Migrationshintergrund durchgeführt. Durch deren Stärkung sollen kompetente Ansprechpartner für Kommunen, Betriebe, Kammern oder Arbeitsagenturen gewonnen werden. Das Angebot dient dazu, Schlüsselkompetenzen für Kommunikations-, Verhandlungs- und Beratungsprozesse, Präsentationstechniken sowie Grundlagen der Vereinsarbeit und der Projektentwicklung zu vermitteln, damit Migrantenorganisationen über das nötige (kommunika- 1 Kath. Erwachsenenbildung RLP e.v./evang. Landeskirche Pfalz/Caritasverband Trier/Diakonisches Werk Pfalz 2 Verband der Volkshochschulen von Rheinland-Pfalz/Universität Mainz 3 Verband der Volkshochschulen von Rheinland-Pfalz/Landeszentrale f. Gesundheit LZG /Landesbeauftr. f. Ausländerfragen 4 Kath. Erwachsenenbildung RLP e.v./verband d. Volkshochschulen von Rheinland-Pfalz/Evangelische Landesarbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung in Rheinland-Pfalz e.v., Caritasverband Rheinland-Pfalz/Diakonisches Werk Pfalz/Institut für Interkulturelle Bildung- Universität Koblenz-Landau 3

4 tiv/methodische) Handwerkszeug und das erforderliche Selbstvertrauen verfügen, um sich in viele gesellschaftliche Kommunikationsprozesse einbringen zu können. Die Projekte Fortbildung für Integration, Sprach- und Orientierungskurse für Migrantinnen und Migranten sowie das trägerübergreifende FIF-Projekt stehen im Zusammenhang mit der Umsetzung des Zuwanderungsgesetzes. Hier wurde ein Fortbildungsportfolio für Kursleitende in diesem Bereich entwickelt. Eine Bestandsaufnahme und die Durchführung eines entstehenden Fortbildungskonzeptes sind Bestandteile des Projektes. Das Projekt ist nicht nur für die Volkshochschulen sondern ebenso für alle Träger der Weiterbildung in RLP und weit darüber hinaus interessant. Es hat sich ebenfalls zum Ziel gesetzt, insbesondere für kleinere Einrichtungen der Weiterbildung, die im Rahmen der Integration eine ganz zentrale Rolle spielen, kursdidaktische und methodische Orientierungshilfen zu erstellen. Die im Rahmen des Projektes entstandene Arbeitshilfe kann bei allen Projektbeteiligten bestellt werden. Das Projekt Interkulturelle Kompetenz in der Gesundheitsbildung wird ebenfalls vom Volkshochschulverband durchgeführt. Gefördert wird dieses Projekt in Kooperation mit der Landeszentrale für Gesundheitsförderung RLP und der Ausländerbeauftragten des Landes Rheinland-Pfalz. In dem Projekt geht es darum, dass Volkshochschulen die Zielgruppe der Migrantinnen und Migranten als Adressatengruppe der Gesundheitsbildung in den Blick nehmen. Es gilt, leitendes Personal für die Gewinnung und Ansprache dieser Zielgruppe zu sensibilisieren und zu qualifizieren. Besonders wichtig ist es hierbei, mit Migrationsdiensten und anderen Migrationsinstitutionen zu kooperieren. Volkshochschulen sind kompetente Partner in Sachen Gesundheitsbildung und Gesundheitsprävention und der Förderung gleicher Gesundheitschancen für alle. 3. Analysen und Einschätzungen 3.1 Integration durch Förderung der Teilnahme an allgemeiner Weiterbildung Eine Förderung der Teilnahme von Menschen mit Migrationshintergrund an über Sprachkurse hinausgehenden Weiterbildungsmaßnahmen, die dazu beitragen sollen, Bildungsdefizite abzubauen, die Vertiefung, Ergänzung und Erweiterung vorhandener oder den Erwerb neuer Kenntnisse, Fähigkeiten und Qualifikationen ermöglichen..., 5 dient nicht nur der allgemeinen, politischen und beruflichen Weiterbildung der Betroffenen, sondern unterstützt durch gemeinsame Lernerfahrung die von allen Beteiligten geforderten Integrationsbemühungen. 3.2 Ganzheitliche Sprachvermittlung Auch wenn deutsche Sprachkenntnisse die Voraussetzung für Integration darstellen, sind sie nicht mit erfolgreicher Integration gleich zu setzen. Sprache kann in diesem Kontext als Schlüsselfunktion bezeichnet werden, ohne die Integration schwerlich möglich ist. Doch erfolgreiche Integrationsarbeit geht weit über diesen Unterrichtsansatz hinaus. So sind etwa die spezifische Lebens- und Arbeitssituation in der Bundesrepublik Deutschland, die Motivation, der kulturelle Hintergrund, die traditionellen Familienstrukturen der Teilnehmenden zu berücksichtigen. So verstanden, sind die Kursleitenden für ihre Teilnehmenden oft mehr als nur Lehrer. Sie vermitteln über die deutsche Sprache Zugänge zu kultureller und sozialer Teilhabe Politische Bildung Zugewanderte sind aufgrund rechtlicher Bestimmungen zu großen Teilen von politischer Partizipation in Deutschland ausgeschlossen. Sie sind zudem vielfach von politischen Erfahrungen geprägt, die sich auf andere politische Systeme beziehen. Daraus ergeben sich spezifische Anforderungen an ihre politische Bildung. Bisher sind solche Aufgaben am ehesten in der gelegentlichen Zusammenarbeit der rheinland-pfälzischen Ausländerbeiräte mit Trägern der politischen Bildung in Angriff genommen worden. Darüber hinaus finden sich in Rheinland-Pfalz nur wenige punktuelle Ansätze. Erforderlich wäre die Entwicklung einer adressatengerechten Konzeption unter Einbeziehung der Adressatengruppen selbst. Die Landeszentrale für politische Bildung spielt hierbei eine besondere Rolle. 5 Weiterbildungsgesetz Rheinland-Pfalz, 2 Aufgaben der Weiterbildung 4

5 3.4 Elternbildung Die bisherigen Erfahrungen verdeutlichen die Notwendigkeit einer umfassenden und niederschwelligen Bildungsarbeit für Eltern in (z.t. bildungsfernen) Zuwanderungsfamilien, um die Integration und den Bildungserfolg der Kinder zu fördern. Notwendig ist die Vermittlung von Kenntnissen über frühkindliche Entwicklung und Förderung, Erziehungsmaßstäbe und ziele in der Bundesrepublik, Anforderungen der Schule und Ausbildung, Übergänge und kritische Phasen im Schulsystem, Erziehungshilfen, gesellschaftliche Orientierungen. 3.5 Kulturelle Bildung Öffentliche und private Kultureinrichtungen können einen wichtigen Beitrag zur Gestaltung der Integrationsprozesse in unserer Gesellschaft leisten. Die kulturellen Potenziale der Bevölkerungsgruppe der Migrantinnen und Migranten wurden bislang nicht ausreichend erkannt und genutzt. Die Konzepte der Kulturarbeit sind am Gleichheitsgrundsatz zu orientieren, benötigt werden neue Leitlinien für die Kulturförderung. Die Kulturarbeit aller Einrichtungen muss daraufhin untersucht werden, ob und wie sie der Vielfalt der Gesellschaft gerecht wird und offen ist für die Gesamtbevölkerung. 3.6 Gesundheitsbildung - Gesundheitsprävention Bisherige Angebote der Gesundheitsbildung unterschiedlicher Träger und Veranstalter erreichen die Zielgruppen der Migrantinnen und Migranten kaum. Welch großer Bedarf besteht, erweist sich deutlich, wenn gezielte und - orientiert an Altersgruppen, Geschlecht, Sprachkenntnissen in Deutsch und unterschiedlicher kultureller und sprachlicher Herkunft - auf die jeweiligen Bedürfnisse der Migrantinnen und Migranten zugeschnittene Angebote durchgeführt werden, wie zuletzt im Rahmen des Modellprojekts Interkulturelle Kompetenz in der Gesundheitsbildung 6 Auf der Anbieterseite setzt die Durchführung von Angeboten in der Gesundheitsbildung nicht nur eine Sensibilisierung für die spezifischen Fragestellungen sondern ebenso fundierte Kenntnisse und Erfahrungen im Umgang mit diesen Zielgruppen voraus. Der Erwerb dieser Kompetenzen durch entsprechende Fort- und Weiterbildung kann einen erheblichen Beitrag dazu leisten, dass sich der Informationsstand der Zielgruppen verbessert und damit auch eine angemessene Gesundheitsprävention unterstützt wird. 3.7 Partizipation Die Einbindung von Fachleuten mit Migrationshintergrund hat sich in der Projektarbeit bewährt. Sie ermöglicht die Verbindung spezifischer persönlicher Erfahrungen mit bildungspolitischem Sachverstand und damit eine Beeinflussung von Entscheidungsprozessen durch diese doppelte Kompetenz. Gleichermaßen wichtig ist die Kooperation mit Migrantenselbstorganisationen und Ausländerbeiräten. Sie ermöglicht den Anschluss von Bildungsmaßnahmen an die Interessen und Bedürfnisse, aber auch an die Ressourcen und Kompetenzen der Adressaten selbst. Beide Formen der Partizipation können noch nicht als Allgemeingut gelten. Sie erfordern prozesshaftes Lernen aller Beteiligten und Ebenen. Zur Vermeidung von Parallel- und Doppelstrukturen in der Bildungsarbeit ist eine moderierte Zusammenführung vorhandener Strukturen mit Modellen, Projekten und bisherigen Erfahrungen im Interesse einer nachhaltigen Entwicklung zu fördern. Zur Umsetzung kann auf bewährte Strukturen zurückgegriffen werden. 6 Träger sind der Verband der Volkshochschulen, die Landeszentrale für Gesundheitsförderung in Rheinland-Pfalz sowie die Landesbeauftragte für Ausländerfragen Rheinland-Pfalz 5

6 3.8 Weiterqualifizierung von haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Integrationsarbeit Es gibt in Rheinland - Pfalz eine Vielzahl von Personen in unterschiedlichen Bereichen des öffentlichen Lebens, die sich um die Förderung der Integration von Zugewanderten bemühen. Zu nennen sind hier in erster Linie Menschen, die ehren-, neben- oder hauptamtlich in der Erwachsenenbildung, z.b. in Sprachund Orientierungskursen, in der kirchlichen Arbeit, in sozialen Projekten, in der Pflege sowie bei Behörden tätig sind oder sich auf eine solche Tätigkeit vorbereiten wollen. Ein solch integrationsförderndes Engagement bedarf einer fundierten Vorbereitung und Begleitung, wenn es erfolgreich sein soll. Wer sich in der Arbeit mit Zugewanderten engagiert, benötigt relevante Informationen, fachbezogene Diskussionsforen und Erfahrungsaustausch. 3.9 Verzahnung der Handlungsfelder Die Frage der Nachhaltigkeit spielt bei der Umsetzung des Integrationsprogramms eine wichtige Rolle. Die isolierte Sprachförderung bzw. die berufliche Qualifizierung ohne gleichzeitige Verbesserung der Sprachkompetenz sowie die unzureichende Einbeziehung des Wohnumfeldes führen häufig zu wenig erfolgreich verlaufenden Integrationsprozessen. Eine stärkere Verzahnung der drei Handlungsfelder Sprache Beruf Gemeinwesen würde für die Zuwanderer den Zugang zum Arbeitsmarkt erheblich erleichtern und ihre gesellschaftliche Teilhabe wesentlich verbessern 4. Handlungsempfehlungen Bei der Verwirklichung des Prinzips des Lebenslangen Lernens in unserer Gesellschaft spielt die Weiterbildung eine zentrale Rolle nicht zuletzt dadurch, dass die Angebote der allgemeinen Weiterbildung allen Menschen unserer Gesellschaft offen stehen. Integration wird folglich bereits dadurch gefördert, dass sich Weiterbildungsmaßnahmen an alle richten und niemand aufgrund seiner rechtlichen Stellung ausgeschlossen wird. Der Bereich der Weiterbildung ist bereits jetzt mit dem Thema der Integration stark befasst. Die sprachliche Integration von Migrantinnen und Migranten wird zu einem großen Teil von den Trägern der allgemeinen Weiterbildung umgesetzt, und dies bereits seit geraumer Zeit. Auch wenn hier gegenwärtig beachtliche Arbeit zum Thema Integration geleistet wird, werden bestimmte Aufgabenstellungen zukünftig verstärkt in den Vordergrund treten: 1. Im Bereich der Sprachförderung sollten die Anstrengungen des Landes, der Kommunen und der Weiterbildungsträger darauf gerichtet sein, die Maßnahmen des Bundes zu ergänzen um - zusätzlich erforderliche nachholende Sprachförderung, - zielgruppenspezifische Angebote, sowie - aufbauende Sprachförderung im Zusammenhang mit Weiterbildung und beruflicher Qualifizierung. 2. Die Organisationen der Weiterbildung müssen sich der Integrationsthematik entsprechend den Ausführungen in Punkt 3 (Analysen und Einschätzungen) verstärkt als eines Querschnittsthemas annehmen. Insbesondere sollte eine Vernetzung der allgemeinen, sprachlichen und beruflichen Qualifizierung erfolgen. 3. Die Fortbildung des im Integrationsbereich tätigen Personals muss als eine für den Erfolg von Integration zentrale Aufgabe betrachtet werden und dementsprechend auch intern einen wichtigen Stellenwert erhalten. 4. Bei der Personalpolitik in den Einrichtungen der Fort- und Weiterbildung sollte auf die Interkulturelle Öffnung geachtet werden. Die Mitarbeiterschaft sollte ebenso kulturell vielfältig sein wie ihre Klientel, dabei sind die persönlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten von Migrantinnen und Migranten mit einzubeziehen. 5. Zielgruppenorientierte Maßnahmen, das heißt Förderung der individuellen Ressourcen, müssen einen zentralen Bestandteil von Weiterbildung darstellen. In diesen Maßnahmen sind auch Alphabetisierungskurse enthalten. 6. Bisher wurden Migrantinnen und Migranten aus benachteiligten Lebenslagen/bildungsfernen Schichten nur unzureichend über die vorhandenen Weiterbildungsangebote erreicht. In der modellhaften Projektarbeit haben sich zur Vermittlung von Orientierungswissen wohnquartierbezogene und/oder stadtteilorientierte Angebote bewährt. 6

7 Insbesondere Angebote mit so genannter Gehstruktur, die in vorhandene soziale und informelle Netzwerke einzelner Communities eingegangen sind, auch mit muttersprachlicher Unterstützung, haben gute Integrationsergebnisse erzielt. Diese Modelle sollten in geeigneter Form in die vorhandenen Systeme übernommen werden. 7. Integrationsmaßnahmen müssen die Möglichkeit der Kinderbetreuung und der sozialpädagogischen Begleitung bieten, damit innerhalb der Kurse zielgruppengerechtes und teilnehmerorientiertes Arbeiten ermöglicht wird. 8. Migrantenselbstorganisationen und Fachleute mit Migrationshintergrund sollten auch auf der Entscheidungsebene mit eingebunden werden. Bildungsbereichsübergreifende Kooperationen (WB, Kitas und Schulen) haben sich bewährt und sollten ausgebaut und besonders berücksichtigt werden. 9. Weiterbildungs- bzw. Bildungsberatung wird einen deutlich höheren Stellenwert als bislang einnehmen müssen (Stichwort: Integrationslotsen). Hierfür sind ausreichende finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen. 10. Die Träger der Weiterbildung haben eine Schnittstellenfunktion. Sie sind in ihrer Rolle als Dienstleister mit sozialem, persönlichem, kulturellem und interkulturellem Integrationsangebot stärker gefordert, da die Weiterbildung für Multiplikatorinnen und Multiplikatoren bzw. die Vermittlung von interkultureller Kompetenz zunehmend auch im sozialen und beruflichen Bereich an Bedeutung gewinnen wird. 11. In der Weiterbildung kommt den Trägern in der Frage der geschlechtersensiblen Methodik und Didaktik eine besondere Bedeutung zu 7. Dieser Arbeitsansatz gilt gleichermaßen für die beauftragten Träger, die Konzepte von Weiterbildungsangeboten und die durchführenden Personen. Auf Grund struktureller Benachteiligungen von Frauen in verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen ist im Sinne des Gender Mainstreaming Frauenförderung weiterhin notwendig und legitimiert besondere geschlechterbezogene Angebote. 12. Das Recht auf Bildung ist ein allgemeines Menschenrecht, dessen Gewährleistung in einer modernen Gesellschaft des 21. Jahrhunderts selbstverständlich sein muss. Bildung gehört auch zum Fundament einer Demokratie, denn sie schafft die Voraussetzungen für ein verantwortungsbewusstes und humanes Leben. Deshalb sollten alle in unserem Land lebenden Personen, unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus, Zugang zu Bildungsangeboten erhalten. 7 Umsetzung Gender Mainstreaming (Beschluss des Landtages vom / Drucksache 14/346) 7

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