Implementierungskonzept

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1 Implementierungskonzept 1. AUSGANGSLAGE... 2 VOM MODELLPROJEKT ZUR IMPLEMENTIERUNG CHANCEN VON QUINT ZIELSETZUNG DER IMPLEMENTIERUNG DAS VERFAHREN ZUR MULTIPLIKATION INSTRUMENTE DER IMPLEMENTIERUNG ZEITPLAN IHRE ANSPRECHPARTNER... 9

2 1. Ausgangslage Der Integrationsplatz in Hessen verfolgt das Ziel, Kindern mit und ohne Behinderung ein gemeinsames Aufwachsen zu ermöglichen und ihnen die Chance zu geben, im Alltag von und mit einander zu lernen. Integration wird damit für die Jüngsten unserer Gesellschaft zu einer alltäglichen Lebenserfahrung, die über das soziale Umfeld der Familien weitergegeben wird. Seitdem Kinder mit Behinderung in Regelkindergärten aufgenommen werden, besteht eine Diskussion darüber, ob diese Kinder auch wirklich angemessen betreut werden und ob die Erzieherinnen über die nötige Erfahrung oder Qualifikation für diese Aufgabe verfügen. Es ist also immer wieder die Frage nach der Qualität der Integration in Regeleinrichtungen gestellt worden. Diese Fragestellung hat sich in Hessen seit Mitte 1999, seit Bestehen der Rahmenvereinbarung Integrationsplatz, noch verschärft. Durch die Rahmenvereinbarung, die ein Vertrag zwischen den Kommunalen Spitzenverbänden und der Liga der freien Wohlfahrtspflege ist, kann jedes Kind mit Behinderung wohnortnah einen Platz in einer Regeleinrichtung erhalten. Die Einrichtung muss nicht über eine Heilpädagogin oder eine Erzieherin mit entsprechender Zusatzqualifikation verfügen. Diese Situation macht deutlich, dass die Kindertagesstätten Hilfen brauchen, um die Aufgabe der Integration bewältigen zu können. Vom Modellprojekt... Das Hessische Modellprojekt Qualitätsentwicklung Integrationsplatz QUINT wurde im Auftrag des Hessischen Sozialministeriums im Zeitraum von August 2001 bis Dezember 2003 durchgeführt, um gemeinsam mit der Praxis entsprechende Hilfen zur Umsetzung des Eingliederungsanspruchs zu entwickeln und somit zur Qualifizierung der Integration beizutragen. Der Integrationsplatz ist durch den doppelten Rechtsanspruch der Kinder mit Behinderung geprägt. Das Recht auf einen Kindertagesstättenplatz nach SGB VIII sowie das Recht auf Eingliederungshilfe nach BSHG sind in der Praxis nicht zu trennen. Auftrag des Projektes war schwerpunktmäßig die qualitative Verbesserung der Eingliederungshilfe für Kinder mit Behinderung. QUINT richtete also seinen Fokus bewusst auf den Einzelfall, da hierin der größte Bedarf in den Kindertageseinrichtungen gesehen wurde. So verfügen Fachkräfte in der Regel über pädagogisches Know-how in bezug auf die Kindergruppe und deren vielfältigen Anforderungen, aber eher weniger über Beobachtungskriterien und eine Hilfeplanung in bezug auf einzelne Kinder. Hinzu kommt die Anforderung, einen Leistungsnachweis gegenüber den Kostenträgern, die zusätzlich Mittel für den Integrationsplatz bereitstellen, zu erbringen. Der Auftrag an das Projekt wurde umgesetzt, indem im Dialog mit der Praxis ein Verfahren zur individuellen Hilfeplanung 1 in Kombination mit einem einzelfallbezogenen Dokumentationssystem entwickelt, erprobt und ausgewertet wurde. Eine wesentliche Aufgabe 1 Der Begriff Hilfeplanung ist hier nicht im rechtlichen Sinne des 36 SGB VIII gebraucht. Die Hilfeplanung im Projekt orientiert sich aber an den inhaltlichen Zielsetzungen, die im 36 SGB XIII formuliert sind. 2/10

3 des Projektes bestand außerdem darin, die zu entwickelnden Verfahren zur Qualitätsentwicklung kompatibel mit denen der Frühförderung zu gestalten. QUINT leistet einen entscheidenden Beitrag zur Qualifizierung des Integrationsplatzes und schließt eine Lücke, indem der Blick verstärkt auf das einzelne Kind gerichtet wird - ohne aus dem Blick zu verlieren, dass es letztlich um eine Qualifizierung des gesamten Integrationsprozesses geht, der gleichermaßen die Kinder mit Behinderung als auch ohne Behinderung umfasst.... zur Implementierung Nachdem vor diesem Hintergrund in einer Modellregion in Hessen ein Verfahren zur individuellen Hilfeplanung in Kombination mit einem einzelfallbezogenen Dokumentationssystem entwickelt wurde, bietet sich nun im Zuge der Implementierung die Chance, das hier erarbeitete Konzept in die Breite zu tragen und in bestehende Systeme vor Ort zu integrieren. QUINT verlässt damit den relativ geschützten Rahmen eines Modellprojektes, um sich nun deutlich stärker als zuvor in den konkreten Arbeitsalltag einer Kindertagesstätte einzupassen. Eine konstruktive Auseinandersetzung mit zeitlichen, personellen, inhaltlichen und technischen Erfordernissen und Grenzen ist dabei die wesentliche Herausforderung, der QUINT in den kommenden Monaten begegnen wird. Unterschiede als Bereicherung zu erkennen und an Grenzen zu lernen, ist im Integrationsprozess von ebenso entscheidender Bedeutung wie in Prozessen der Qualitätsentwicklung. QUINT hat als Modellprojekt gezeigt, dass eine konstruktive Auseinandersetzung aller am Hilfeprozess Beteiligten möglich ist, und wird im Rahmen der Implementierung diesen Dialog auf verschiedenen Ebenen fortsetzen, um im Sinne des Wortursprungs (lat. integer) verschiedenen Aspekte zu einem Ganzen zusammenzufügen und den Blick primär auf das zu richten, was möglich ist, um zu einer Qualitätsverbesserung beizutragen. Dabei versteht es sich von selbst, dass hier kein unveränderbares Konzept in die hessische Integrationspraxis getragen werden soll, sondern sich QUINT auch nach Abschluss der Modellphase als ein lernendes Verfahren versteht und Anregungen der Praxis gerne aufgreift. 2. Chancen von QUINT Die im Modellprojekt QUINT erarbeiteten Materialien unterstützen die einzelne Kindertagesstätte bei der Umsetzung der Eingliederungshilfe für Kinder mit Behinderung. Sie unterstützen die Qualifikation der Fachkräfte, indem sie zur Identifikation des Hilfebedarfs beitragen und Rückschlüsse auf die Entwicklung des Kindes, die Erreichung der Hilfeplanziele, und mögliche Wirkfaktoren am Integrationsplatz erlauben. Sie tragen auf diesem Wege dazu bei, dass Kinder mit Behinderung eine ihrem Bedarf angemessene Hilfe erhalten. QUINT trägt Sorge dafür, dass sowohl der Bedarf des Kindes sowie die Ziele der Hilfe in einem intensiven Dialog der Beteiligten entwickelt werden, wodurch sich die Chancen einer gemeinsamen erfolgreichen Umsetzung deutlich erhöhen. Allem voran setzt sich QUINT hier für eine starke Beteiligung der Eltern im Verlauf der Hilfe ein. 3/10

4 Mit Hilfe der entwickelten Instrumente werden Daten erhoben, die eine empirische Reflexionsgrundlage bieten. Auf dieser Basis können Verbesserungsbedarfe und Veränderungspotentiale sowohl im Einzelfall wie auch auf Einrichtungsebene abgeleitet werden. QUINT bietet einen gemeinsamen Bezugsrahmen, in dem ein interdisziplinärer fachlicher Dialog zwischen Jugendämtern, örtlichen Sozialhilfeträgern, Tageseinrichtungen für Kinder, Frühförderstellen, Trägern und Gesundheitsämtern geführt werden kann und unterstützt auch auf diesem Wege die Qualifizierung des Integrationsplatzes in der Region. 3. Zielsetzung der Implementierung Die Implementierung von QUINT in die Tageseinrichtungen für Kinder erfolgt auf freiwilliger Basis als Angebot des Hessischen Sozialministeriums, das über die Jugendämter den integrativ arbeitenden Kindertageseinrichtungen angeboten wird. In Hessen werden derzeit ca Integrationsplätze für Kinder mit Behinderung in fast 1600 Einrichtungen bereitgestellt. Aufgrund der hohen Anzahl von Integrationsplätzen sowie des Prinzips der Freiwilligkeit, wird es kein flächendeckendes Angebot geben. Mit dem im folgenden dargestellten Konzept ist es jedoch möglich, die Hälfte aller Tageseinrichtungen zu erreichen. Die Implementierung von QUINT in Hessen verfolgt folgende 3 Grobziele. Transfer der Inhalte in Kindertageseinrichtungen mit Integrationsplätzen in Hessen: Das Verfahren und die in QUINT erarbeiteten Materialien sollen auf möglichst direktem Wege in die Praxis der Kindertagesstätten in Hessen transportiert werden. Dieser Transfer soll so erfolgen, dass die Inhalte von der Praxis unmittelbar umgesetzt werden können und den Kindern mit Behinderung sowie der gesamten Kindergruppe und dem gesamten Team der Kindertageseinrichtung zu Gute kommen. Qualitätssicherung QUINT: Bei der Verbreitung von QUINT sollte sichergestellt sein, dass die Grundintention des Projektes weiter getragen wird und Inhalte originalgetreu weitergegeben werden. Förderung des interdisziplinären Dialogs zur Qualitätsentwicklung des Integrationsplatzes: Die durch QUINT gegebenen Möglichkeiten der Evaluation sollten im Sinne der Qualitätsentwicklung und einer wirkungsorientierten Steuerung genutzt werden. Sie sollten den interdisziplinären Austausch zur Integration in Hessen unterstützen. 4/10

5 Die Einzelziele der Implementierung sind in der folgenden Skizze dargestellt. Implementierungsebenen Ziele 1. Gremien auf Landesebene Kommunale Spitzenverbände Liga der freien Wohlfahrtspflege Kirchen Gemeinsame Leitlinien auf Landesebene 2. Kreise/Kommunen Jugendämter örtliche Sozialhilfeträger Gesundheitsämter Verbände Multiplikation der Ergebnisse von QUINT Abstimmung mit regionalen Fortbildungangeboten Unterstützung des fachlichen Dialogs zur Qualitätsentwicklung 3. Fortbildungsanbieter - Kommunen/Kreise - Verbände - Fortbildungsinstitut. allgemeine Fachberatungen heilpäd. Fachberatungen der Frühförderstellen Freie Fortbildner (selbständig) Integration in bestehende Fortbildungskonzepte Ausbildung v. MultiplikatorInnen 4. Kindertageseinrichtungen Team Leiter/innen Praktische Unterstützung bei der Umsetzung der Integration Unterstützung des fachlichen Dialogs zur Qualitätsentwicklung 5/10

6 4. Das Verfahren zur Multiplikation Wie in Kapitel 3 (Zielsetzungen) dargestellt, ist die Multiplikation der Ergebnisse über FortbildnerInnen nicht die einzige Maßnahme zur Implementierung, aber sie kann als das Kernstück der Implementierung bezeichnet werden. Im folgenden wird das Verfahren zu Multiplikation im Detail beschrieben. Hessisches Sozialministerium Institut für Kinder- und Jugendhilfe Kommuen / Kreise Verbände Fortbildungsinstitute Freie Fortbildner 33 Jugendamtsbezirke / Jugendämter Kommunen / Kreise Verbände Fortbildungsinstitute Freie Fortbildner Multiplikatoren (Fortbildner) Fortbildungsangebote QUINT Multiplikatoren (Fortbildner) ca. 800 Einrichtungen Die Steuerungsfunktion für den gesamten Prozess liegt beim Hessischen Sozialministerium (Auftraggeber). Das Hessische Sozialministerium beauftragt das Institut für Kinder- und Jugendhilfe (Dienstleister) die Aufgaben der Koordination, Organisation, Moderation und Qualitätssicherung zu übernehmen. Die Jugendämter stellen die zentrale Schnittstelle vor Ort dar. Sie übernehmen die zentrale Aufgabe der Koordination und finanziellen Abwicklung vor Ort in ihrem Jugendamtsbezirk. Die Verbände und Fortbildungsinstitutionen kooperieren mit dem jeweiligen Jugendamt mit dem Ziel, ein gemeinsames Fortbildungsangebot zu entwickeln. Das IKJ bietet für diese Entwicklungsphase seine Moderatorenfunktion an. FortbildnerInnen der Kreise, Kommunen, Verbände und Fortbildungsinstitutionen sowie freie FortbildnerInnen 6/10

7 (Privatpersonen) in der Region übernehmen die Aufgabe, die Inhalte von QUINT in die integrativ arbeitenden Einrichtungen des jeweiligen Jugendamtsbezirkes zu transportieren, in dem sie die Fachkräfte im Rahmen von Fortbildungen zu QUINT schulen. Das Verfahren lässt sich konkret folgendermaßen beschreiben: 1. Das Hessische Sozialministerium stellt Landesmittel bereit, die von den Jugendämtern abgerufen werden können Die Mittel sollen für Fortbildungen QUINT verwendet werden, die sich an Kindertageseinrichtungen mit Integrationsplätzen richten. 2. Sollte ein Jugendamt keine Landesmittel abrufen, aber dennoch im Bezirk Bedarf für die Fortbildung bestehen, dann wird ein anderer Träger gesucht, der die Mittel abruft und verwaltet und die Koordinationsfunktion übernimmt. 3. Es findet eine Absprache zwischen den Jugendämtern und den Fortbildungsanbietern (Kommunen, Kreise, Verbände, Fortbildungsinstitutionen und freie FortbildnerInnen) in der Region statt. Diese Abstimmung dient der Einbettung und Koordination von QUINT mit Fortbildungsangeboten zur Integration, die in der Region bereits bestehen. Am Ende dieses Abstimmungsprozesses soll ein gemeinsames Fortbildungsangebot für die Kindertageseinrichtungen im Bezirk feststehen. 4. Das Institut für Kinder- und Jugendhilfe ist bei der Abstimmung vor Ort sowie bei der Abrufung der finanziellen Mittel behilflich und moderiert auf Wunsch den Abstimmungsprozess vor Ort. 5. Die Jugendämter schreiben gemeinsam mit den Verbänden und Fortbildungsinstitutionen die Fortbildungsveranstaltungen in ihrem Jugendamtsbezirk aus. 6. Das Institut für Kinder- und Jugendhilfe bildet MultiplikatorInnen aus, die die Fortbildungen durchführen. Die 2-tägige Schulung zu QUINT ist für die zukünftigen MultiplikatorInnen kostenfrei. Um zu gewährleisten, dass die ausgebildeten MultiplikatorInnen in dieser Funktion tatsächlich tätig werden, wird im Vorfeld der Bedarf in einer Region konkretisiert und bei der Auswahl der MultiplikatorInnen berücksichtigt. Die Inhalte von QUINT sollen über die MultiplikatorInnen originalgetreu weitergegeben werden und in den Gesamtprozess der Integration eingebettet werden. 7. Die geschulten FortbildnerInnen übernehmen die Multiplikatorenfunktion, in dem sie die Fortbildungen zu QUINT den Kindertageseinrichtungen über die Jugendämter, Verbände und Fortbildungsinstitutionen anbieten. Sie erhalten von dem zuständigen Jugendamt einen Honorarauftrag, die Fortbildung(en) in der Region durchzuführen. 8. Die integrativ arbeitenden Einrichtungen können jeweils zwei ErzieherInnen an den Fortbildungen teilnehmen lassen, die die MultiplikatorInnen anbieten. Dies sollten die Leitung der Einrichtung und ein/e fest angestellte/r Gruppenerzieher/in sein. Auch diese Fortbildungen sind für die teilnehmenden Fachkräfte der Kindertageseinrichtungen kostenfrei. Die Fortbildung umfasst insgesamt 7 Tage (3 mal 2 Tage plus 1 Tag). 7/10

8 9. Nach den Fortbildungen können die ErzieherInnen das Hilfeplanverfahren in Kombination mit dem einzelfallbezogenen Dokumentationssystem in ihrer Einrichtung einsetzen. 10. Der Einsatz dieser Verfahren in der Praxis wird vom Institut für Kinder- und Jugendhilfe evaluiert und ausgewertet. Die Evaluation bezieht sich auf die Ergebnisse der Fortbildungen sowie die Anwendung und Wirksamkeit von QUINT in den Einrichtungen. 11. Basierend auf den Ergebnissen der Evaluation werden die Inhalte von QUINT optimiert. 12. Die Erkenntnisse dieser ersten Implementierungsphase werden den Einrichtungen, Jugendämtern, Verbänden und Fortbildungsinstitutionen zur Verfügung gestellt und in regionalen Abschlussveranstaltungen kommuniziert. 5. Instrumente der Implementierung Zur Umsetzung des oben beschriebenen Verfahrens werden im Verlauf der Implementierung vom Institut für Kinder- und Jugendhilfe drei Instrumente erarbeitet: Ein Praxishandbuch QUINT wird in Form einer losen Blattsammlung erstellt und enthält sämtliche Materialien, die zum Einsatz des Verfahrens in den Kindertageseinrichtungen erforderlich sind. Als Nachschlagewerk und Arbeitsmaterial werden hier die in QUINT erarbeiteten Materialien mit konkreten Hinweise zur Qualitätsentwicklung in der Kindertagesstätte verbunden und in den Gesamtprozess der Integration eingeordnet. Das Praxishandbuch QUINT wird auf der Basis der Rückmeldungen von MultiplikatorInnen und AnwenderInnen in den Kindertagesstätten im Verlauf der Implementierung ergänzt. Ein auf das Praxishandbuch abgestimmtes Fortbildungskonzept ist die Grundlage, auf der die MultiplikatorInnen ihre QUINT-Fortbildungen im Jahr 2005 gestalten. Dieses Fortbildungskonzept gibt einen inhaltlichen und strukturellen Rahmen vor und legt die Ziele der Fortbildungen fest. Die konkrete didaktische Umsetzung der Themen liegt selbstverständlich in der Eigenverantwortung der MultiplikatorInnen. Im Praxishandbuch enthalten sind Hinweise zur Auswertung der Dokumentation auf der Einzelfallebene. Auswertungen die über die Einzelfallebene hinausgehen, sind im Rahmen des Modellprojektes mit speziellen statistischen EDV-Programmen vorgenommen worden, wie sie in wissenschaftlichen Arbeitsfeldern Einsatz finden, in der Praxis von Kindertageseinrichtungen jedoch nicht zugänglich sind. Erst eine Auswertung der Dokumentation, die über den Einzelfall hinaus geht, kann systematisch und empirisch begründet Verbesserungsbedarfe und Veränderungspotentiale aufzeigen und die Praxis darin unterstützen, entsprechende qualitätssteigernde Maßnahmen abzuleiten. Im Rahmen der Implementierung geht es nun darum, diese 8/10

9 Auswertungsmöglichkeiten so weit wie möglich vor Ort zu schaffen. In wie weit dies möglich ist, hängt von den technischen und personellen Ressourcen vor Ort ab, welche im ersten Schritt zu klären sind. Im zweiten Schritt sind bedarfsorientierte EDV Lösungen zur Auswertung zu entwickeln. 6. Zeitplan Die Implementierung von QUINT beginnt im August 2004 und endet im Mai Die 3 Phasen der Implementierung sind in der folgenden Grafik dargestellt: QUINT Implementierung Phase 1 Phase 2 Phase 3 Bedarfserhebung u. Entwicklung Abstimmung im Jugendamtsbezirk Bewerbungsverfahren der Jugendämter Auswahl und Schulung der MultiplikatorInnen 1. Auflage des Praxishandbuchs Fortbildungskonzeptes Bedarferhebung und Klärung der Ressourcen zur Auswertung vor Ort Voraussetzungen schaffen Fortbildung der Kindertageseinrichtungen über die MultiplikatorInnen Begleitung des Implementierungsprozesses auf den genannten Ebenen Entwicklung von EDV- Lösungen zur Auswertung vor Ort Begleitung bei der Auswertung und Interpretation der Ergebnisse Abschluss und Übergang Gesamtauswertung Evaluation der Implementierung, insbesondere der Fortbildungen Intergration in den Arbeitsalltag 2. Auflage des Praxishandbuchs regionale Abschlussveranstaltungen regulärer Einsatz von QUINT in den teilnehmenden Einrichtungen, Kreisen und Kommunen und Fortsetzung der Fortbildungsangebote Aug. - Dez Jan. - Mai 2006 Die Zeit von August bis Ende Oktober 2004 wird darauf verwendet, alle Vorbereitungen zu treffen, die von Seiten des Instituts- für Kinder und Jugendhilfe erforderlich sind, sowie den Dialog mit allen Beteiligten aufzunehmen. Im November wird die Schulung der Moderatorinnen erfolgen. Bis zum Jahresende werden die Absprachen in den einzelnen Jugendamtsbezirken überwiegend abgeschlossen sein. 7. Ihre Ansprechpartner 9/10

10 I KJ Institut für Kinder- und Jugendhilfe Daniela Adams und Gabriele Paries Saarstraße Mainz (06131) adams@ikj-mainz.de 10/10

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