Gothaer Unterstützungskasse für mittelständische Unternehmen e.v. Informationen für Arbeitgeber

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1 Gothaer Unterstützungskasse für mittelständische Unternehmen e.v. Informationen für Arbeitgeber

2 Produktinformationen Die Gothaer Unterstützungskasse für mittelständische Unternehmen e.v. ist eine überbetriebliche Versorgungseinrichtung in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins, hat ausschließlich die Gewährung von Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zum Zweck, finanziert ihre Leistungen, indem sie die Zuwendungen des Arbeitgebers in Kapitalbzw. Rentenversicherungen anlegt, die sie auf das Leben der Arbeitnehmer abschließt (Rückdeckungsversicherungen), ist kongruent rückgedeckt; d.h. die zugesagten Leistungen sind durch die Rückdeckungsversicherung vollständig ausfinanziert, erbringt im Leistungsfall die Versorgungsleistungen direkt an den Arbeitnehmer bzw. dessen Hinterbliebenen. 2

3 Funktionsweise Arbeitgeber Trägerunternehmen Zuwendungen/ Verwaltungskosten Arbeitsvertrag Versorgungs-/ Umwandlungsvereinbarung Gothaer Unterstützungskasse für mittelständische Unternehmen e.v. Arbeitnehmer Leistungsempfänger Versorgungsleistungen Beiträge zur Rückdeckungsversicherung Leistungen aus der Rückdeckungsversicherung Gothaer Lebensversicherung AG 3

4 Zielgruppen Zu den Zielgruppen zählen insbesondere Unternehmen, die ihren Arbeitnehmern ein höheres Versorgungsniveau bieten wollen, eine attraktive Versorgung für Vorstände, Geschäftsführer und leitende Angestellte aufbauen möchten, keine Pensionsrückstellungen bilden können oder wollen, die Steuerförderung nach 3 Nr. 63 EStG bereits ausgeschöpft haben oder für die Entgeltumwandlung der Mitarbeiter offen halten wollen, ihre Lohnnebenkosten senken wollen, ihre bestehenden und zukünftigen Pensionsverpflichtungen auf einen externen Versorgungsträger übertragen möchten, Versorgungsrisiken und Verwaltungsaufwand aus dem Unternehmen auslagern wollen. 4

5 Vorteile für Arbeitgeber Vorteile des Durchführungswegs Unterstützungskasse: Mitarbeiterbindung und motivation Höheres Versorgungsniveau möglich Keine Bildung von Pensionsrückstellungen in der Bilanz Betriebsausgabenabzug bezüglich der Beiträge ( Zuwendungen ) Senkung der Lohnnebenkosten (Sozialversicherungsersparnis) Spezielle Vorteile der Gothaer Unterstützungskasse: Ausfinanzierung der zugesagten Leistungen durch kongruente Rückdeckung Flexible Leistungsplanerstellung, angepasst an die Bedürfnisse des Kunden Breites Tarifspektrum zur Rückdeckung vorhanden, auch fondsgebunden Auslagerung des gesamten Verwaltungs- und Finanzierungsaufwandes Sehr niedrige Verwaltungskosten 5

6 Vorteile für Arbeitnehmer Für den Arbeitnehmer bietet die Unterstützungskasse folgende Vorteile: Schließung der Versorgungslücke Steuer- und Sozialabgabenersparnis Kombinierbarkeit mit anderen Durchführungswegen (z.b. Direktversicherung) Pfändungs- und Hartz-IV-Sicherheit bzgl. der Versorgungsanwartschaften Spezielle Vorteile der Gothaer Unterstützungskasse: Ausfinanzierung der Leistungen durch kongruente Rückdeckung Hinterbliebenenversorgung für Ehegatten/Lebenspartner, Kinder bis 18 (bzw. 25) Jahre, ehemalige Ehegatten und Lebensgefährten Zusätzlicher Insolvenzschutz durch Verpfändung der Rückdeckungsversicherung Professionelle Betreuung in der Anwartschafts- und Leistungsphase 6

7 Besteuerung beim Arbeitgeber Steuerlich wirkt sich die Einrichtung einer Unterstützungskassenversorgung beim Arbeitgeber wie folgt aus: Pensionsrückstellungen für die zugesagten Versorgungsleistungen sind nicht zu bilden. Die Zahlungen des Arbeitgebers an die Unterstützungskasse (Zuwendungen) sind Betriebsausgaben, 4d Abs. 1 Satz 1 Nr. 1c EStG. Verwaltungskosten, die der Arbeitgeber an die Unterstützungskasse zahlt, sind ebenfalls Betriebsausgaben, 4 Abs. 4 EStG. 7

8 Besteuerung beim Arbeitnehmer Keine Besteuerung in der Anwartschaftsphase Die Zuwendungen des Arbeitgebers an die Unterstützungskasse haben für den Arbeitnehmer keine lohnsteuerlichen Auswirkungen. Besteuerung erst in der Leistungsphase Stundungseffekt: Besteuerung erst bei Bezug der Leistungen (nachträgliche Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit gemäß 19 Abs. 1 Nr. 2 EStG). Spareffekt: Geringere Steuern, da im Alter i.d.r. ein geringerer Steuersatz besteht. Zusatzvorteil: Bei Kapitalleistungen besteht Fünftelungsmöglichkeit nach 34 EStG. Bei Entgeltumwandlung: Keine Steuern auf die umgewandelten Gehaltsbestandteile. Umgewandelte Entgeltbestandteile bis zu 4% BBG GRV auch sozialversicherungsfrei 8

9 Besonderheiten bei GGF-Versorgung Bei Zusagen an GGF sind aus steuerlichen Gründen folgende Voraussetzungen zusätzlich zu erfüllen: Steuerlich anerkannter Arbeitsvertrag Einhaltung des Erdienbarkeitszeitraums und der Probezeit Angemessenheit der Versorgung Keine Überversorgung Maximales Pensionsalter von 70 Jahren Zudem ist zu beachten: Eine Anwartschaft auf eine bav führt bei einem beherrschenden GGF dazu, dass der Höchstbetrag für Vorsorgeaufwendungen nach 10 Abs. 3 EStG (z.b. Beiträge für eine Rürup-Rente) um einen fiktiven Gesamtbeitrag zur GRV zu kürzen ist. Der fiktive Kürzungsbetrag ergibt sich aus dem Beitragssatz zur GRV multipliziert mit der BBG in der GRV Ost (Kürzungsbetrag 2015: 18,7% x = ,80 ). 9

10 Besteuerung der Unterstützungskasse Soziale Einrichtung: Die Unterstützungskasse selbst ist von der Körperschaftsteuer befreit, da sie als überbetrieblicher Versorgungsträger eine soziale Einrichtung darstellt. Hierfür muss sie bestimmte Befreiungsvoraussetzungen erfüllen, z.b.: Die Mehrzahl der Versorgungsberechtigten darf sich nicht aus Unternehmern bzw. Gesellschafter-Geschäftsführern und deren Angehörigen zusammensetzen, Die Leistungs-Höchstgrenzen nach 2 KStDV sind einzuhalten, Die Leistungsempfänger dürfen nicht zu Eigenbeiträgen verpflichtet werden, Die Einhaltung sämtlicher Befreiungsvoraussetzungen überwacht die Unterstützungskasse laufend im Interesse aller Trägerunternehmen. 10

11 Insolvenzsicherung Gesetzlicher Insolvenzschutz: Der gesetzliche Insolvenzschutz erfolgt über den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG). Insolvenzgesichert sind laufende Renten und gesetzlich unverfallbare Zusagen. Im Insolvenzfall werden die Versorgungsleistungen direkt vom PSVaG erbracht. Höchstgrenze für Leistungen des PSVaG: 3fache der Bezugsgröße gem. 18 SGB IV. Privatrechtlicher Insolvenzschutz: Eine Verpfändung der Rückdeckungsversicherung an den Arbeitnehmer bzw. dessen Hinterbliebenen bietet zusätzliche Sicherheit. Sie ermöglicht eine Insolvenzsicherung auch für Versorgungen, für die kein gesetzlicher Insolvenzschutz besteht (z.b. bei GGF). 11

12 Verwaltung der Unterstützungskasse Dienstleistungskette mit den Tochterfirmen Pensus Pensionsmanagement GmbH und GBG Consulting für betriebliche Altersversorgung GmbH ArbG ArbN Unterstützungskasse Verwaltung Gothaer Lebensversicherung 12

13 Serviceleistungen der Unterstützungskasse Die Unterstützungskasse bietet umfassende Serviceleistungen, die sie teils selbst, teils über ihre spezialisierten Tochterunternehmen abdeckt: Erstellung des Leistungsplans Abschluss von Rückdeckungsversicherungen und die Einzahlung der Beiträge Abwicklung des Beitragsinkasso Erstellung von Lohnsteuerbescheinigungen für den Leistungsempfänger Auszahlung von Renten- und Kapitalleistungen Abführung der Krankenversicherungsbeiträge der Rentner Berechnung der Bemessungsgrundlage für den PSVaG Hilfestellung für Trägerunternehmen bei rechtlichen Fragestellungen Erstellung von Unverfallbarkeitsbescheinigungen für ausgeschiedene Arbeitnehmer 13

14 Beispielrechnung Arbeitgeber Ersparnis an Lohnnebenkosten beim Arbeitgeber Ausgangslage: Statt Lohnerhöhung i.h.v. 200 pro Monat wendet der Arbeitgeber für seinen Arbeitnehmer monatlich 200 der Unterstützungskasse zu. Kosten bei 200 Lohnerhöhung: zusätzl. Lohnkosten p.a.: 2.400,00 Sozialabgaben (AG-Anteil) + 463,80 Kosten bei 200 in die U-Kasse*: Zuwendung p.a.: 2.400,00 Sozialabgaben (AG-Anteil) Gesamtsozialversicherungssatz des Arbeitgebers: 19,325 % Jährlicher Beitrag: 2.400,00 Gesamtaufwand 2.863,80 Gesamtaufwand 2.400,00 Ersparnis für den Arbeitgeber 463,80 pro Jahr* * Der Arbeitgeber muss noch Verwaltungskosten an die Unterstützungskasse und ggf. Insolvenzsicherungsbeiträge an den PSVaG entrichten. 14

15 Beispielrechnung Arbeitnehmer Steuer- und Sozialversicherungsersparnis beim Arbeitnehmer Ausgangslage: Statt Lohnerhöhung i.h.v. 200 pro Monat wendet der Arbeitgeber für seinen Arbeitnehmer monatlich 200 der Unterstützungskasse zu bzw. der Arbeitnehmer wandelt 200 seines Gehalts um. Brutto-Lohnerhöhung: 200,00 Lohnerhöhung (brutto) p.a.: 2.400,00 - Sozialabgaben (AN-Anteil) - 491,40 - Steuern - 689,29 Lohnerhöhung (netto) p.a ,31 Netto-Lohnerhöhung: 101,61 Beitrag in die U-Kasse* 200,00 Zuwendung p.a.: 2.400,00 - Sozialabgaben Steuern Vorsorgebetrag p.a ,00 Altersvorsorgebetrag: 200,00 Arbeitnehmer, 35 Jahre Bruttoeinkommen: ,00 Steuerklasse: 1 inkl. SolZ und KiSt Gesamtsozialversicherungssatz des Arbeitnehmers: 20,475% Jährlicher Beitrag: 2.400,00 Ersparnis für den Arbeitnehmer 98,39 pro Monat * Der Arbeitgeber muss noch Verwaltungskosten an die Unterstützungskasse und ggf. Insolvenzsicherungsbeiträge an den PSVaG entrichten. 15

16 Versorgungsbeispiele Exemplarisch sind drei Versorgungsbeispiele dargestellt: Eintrittsalter 35 Jahre, Ablaufalter 67 Jahre, monatliche Zuwendung 200,00 Euro Vario-Time Police (Tarif R4) Aufgesch. Rente (Tarif RR112A) Fondsgebundene aufgesch. Rente (Tarif FR 15-8) Garantierte Versorgungsleistungen Erlebensfallsumme ,00 Todesfallsumme ,00 Unverbindliche Versorgungsleistungen* Ablaufleistung ,08 davon aus Schlussüberschussanteil ,88 Garantierte Versorgungsleistungen Garantierte Rente mit ,58 oder garantierte Kapitalabfindung mit ,00 Unverbindliche Versorgungsleistungen* Gesamtrente mit ,40 oder gesamte Kapitalabfindung ,16 Garantierte Versorgungsleistungen Garantierte Mindestrente mit ,55 oder garantiertes Vertragsguthaben mit ,00 Unverbindliche Versorgungsleistungen (6%)** Gesamtrente mit ,80 oder gesamtes Vertragsguthaben ,70 * Diese Werte können nicht garantiert werden. Es gelten die Vorbehalte und Erläuterungen zur Überschussbeteiligung. * Diese Werte können nicht garantiert werden. Es gelten die Vorbehalte und Erläuterungen zur Überschussbeteiligung. ** Diese Werte basieren auf einer Fondsentwicklung i.h.v. 6%. Sie können nicht garantiert werden. Es gelten die Vorbehalte und Erläuterungen zur Überschussbeteiligung. 16

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