Windenergie in der Regionalplanung - Aktuelle Entwicklungen im Vergleich der Länder Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen

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1 Windenergie in der Regionalplanung - Aktuelle Entwicklungen im Vergleich der Länder Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen

2 Organisation Körperschaft des öffentlichen Rechts, welche kommunal organisiert ist, vier Regionale Planungsgemeinschaften zwischen 18 und 32 Mitgliedern in der Planungsversammlung, zwei Regionen mit jeweils 4 Landkreisen und zwei kreisfreien Städten, eine Region mit 4 Landkreisen, eine Region mit 5 Landkreisen und zwei kreisfreien Städten Fach- und Rechtsaufsicht beim Thüringer Landesverwaltungsamt Regionalpläne erstmalig in Kraft getreten 1999, zwei Regionen mit Vorrang- und Vorbehaltsgebieten Windenergie, eine Region Vorranggebiete; eine Region Vorrang-/Eignungsgebiete, aktuell gültig sind die Regionalpläne aus den Jahren 2011/2012 einheitlich mit Vorrang-/Eignungsgebieten Windenergie (in Mittel- und Ostthüringen ausgenommen die Abschnitte Windenergie)

3 Regionalplan Regionalplanung in Thüringen Entwicklung der Windenergienutzung nach Inkrafttreten der Regionalen Raumordnungspläne von 1999 Region/Jahr Mittelthüringen Nordthüringen Ostthüringen Südwestthür Gesamt

4 unmittelbarer Anlass der Änderung der Regionalpläne ist das Inkrafttreten des Landesentwicklungsprogrammes Thüringen vom (GVBl. Nr. 6/2014, S. 205) i.v.m. 5 Abs. 6 Satz 2 ThürLPlG

5 Landesentwicklungsprogramm 2025 Es sind auszuweisen: Es sollen ausgewiesen werden: Vorranggebiete Windenergie mit der Wirkung von Eignungsgebieten Vorranggebiete Repowering Windenergie

6 Landesentwicklungsprogramm Regionalplan Vorgaben für die Regionalplanung aus dem LEP 2025 betreffen die Ausweisung von Vorranggebieten Windenergie, welche zugleich die Funktion von Eignungsgebieten haben weitere Vorgabe bezüglich der bis zum Jahr 2020 zu erzeugende Strommenge durch Nutzung erneuerbarer Energien Ziel Z; Anteil EE am Nettostromverbrauch auf 45 % steigern Grundsatz G; Stromproduktion von mindestens GWh erreichen auf der Basis eines Bestands- und Potenzialatlasses des FH Nordhausen Untersetzung dieser Vorgabe nach Planungsregionen keine Festlegung durch welche Form der EE (technologieoffen) keine Vorgaben hinsichtlich des Flächenanteil der VRG/EG Windenergie, der zu installierenden Leistung oder der durch Nutzung der Windenergie zu erzeugenden Strommenge

7 Beschlussfassung zur Änderung der Regionalpläne: Nordthüringen Mittelthüringen Südwestthüringen Ostthüringen Bis einschließlich : Möglichkeit für Gemeinden, Landkreise, Fachbehörden, Kammern und Verbände, die Träger der Regionalplanung benachbarter Planungsräume sowie die Öffentlichkeit Hinweise und Anregungen für die Erarbeitung des Entwurfes des jeweiligen Regionalplanes zu äußern sowie entsprechende Planungsgrundlagen (z.b. Gutachten, Untersuchungen, Fachpläne und Konzepte) vorzulegen. Insbesondere wurde um Mitteilung beabsichtigter oder bereits eingeleiteter Planungen und Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung gebeten, soweit diese für die Ordnung, Entwicklung und Sicherung der jeweiligen Planungsregion bedeutsam sind.

8 Überblick Aufstellungs-/ Änderungsverfahren der Regionalpläne ( )

9 Grundlagen zur Ausweisung von Vorranggebieten Windenergie in den Regionalplänen Thüringens

10 Fachliche und rechtliche Rahmenbedingungen Landesentwicklungsprogramm 2025 Vorgaben aus der Rechtsprechung Landespolitische Rahmenbedingungen vor allem Koalitionsvertrag, Präferenzraumstudie und Windenergieerlass Regionalplan Verbindliche kommunale Bauleitplanung/Fachplanungen

11 Vorgaben aus der Rechtsprechung Schlüssiges gesamträumliches Planungskonzept, das den allgemeinen Anforderungen des planungsrechtlichen Abwägungsgebotes gerecht wird (vgl. BVerwG, Urteil vom C 3/02) Ausarbeitung des Planungskonzeptes vollzieht sich abschnittsweise / Prüfreihenfolge ist zwingend (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom BN 25/09) Unterschied zwischen harten und weichen Tabuzonen bewusst machen und dokumentieren (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom CN 1/11 und Urteil vom CN 2/12) Im Ergebnis der Abwägung muss der Windenergie in substantieller Weise Raum geschaffen werden (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom BN 25/09)

12 Harte Tabuzonen schlechthin ungeeignet für die Windenergienutzung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen ist die Windenergienutzung ausgeschlossen auf Dauer Weiche Tabuzonen nach dem Willen des Plangebers für tabu erklärt Pflicht zur Rechtfertigung und Begründung auch hier: keine einzelfallbezogenen Abweichungen möglich, keine Konstrukte wie Atypischer Fall o.ä. Gemeinsamkeit: werden von vornherein und pauschal ausgesondert!

13 Rechtslage und sich daraus ergebende Konsequenzen in Mittel- und Ostthüringen: NKV gegen den Regionalplan Ostthüringen; Urteil des OVG Weimar vom NKV gegen den Regionalplan Mittelthüringen; Urteil OVG Weimar vom Zurückweisung der Revisisionsnichtzulassungsbeschwerde der RPG Ostthüringen (BVG am ) Zurückweisung der Revisisionsnichtzulassungsbeschwerde der RPG Ostthüringen (BVG am ) Regelungslücke der Regionalpläne in Mittel- und Ostthüringen Regionalpläne enthalten i.d.r. keine entgegenstehenden Ziele der Raumordnung (VR Windenergie unwirksam; VR Landwirtschaftliche Bodennutzung kein entgegenstehender Belang, Genehmigungsverfahren nach BImSchG und 9. BImSchV bei den unteren BImSch-Behörden ) Regelungslücke inzwischen geschlossen durch Erarbeitung der ersten Entwürfe des relevanten Abschnitts Anhörung Mittelthüringen vom (vorgeschlagen 15 Standorte mit 0,7 % der Region) Anhörung Ostthüringen vom (vorgeschlagen 39 Standorte mit 0,88 % der Region) in Aufstellung befindliche Ziele ; Möglichkeit der befristeten raumordnerischen Untersagung

14 Landespolitische Rahmenbedingungen Koalitionsvertrag Ausbau der Windkraft in Thüringen 1 % der Landesfläche für die Windenergienutzung Windenergie-Erlass Potentialanalyse Windenergie-Erlass geplante Fertigstellung Ende 2015 Beteiligung der Regionalen Planungsgemeinschaften / Öffentlichkeit Oktober / November 2015 Dialogforen in den Regionen Potentialanalyse (Präferenzraumstudie) Präferenzraumstudie des Freistaates Thüringen aktuell im Internet Überarbeitung geplant, vor allem im Bereich Wald / Naturpark Arbeitsmaterial für die Regionalen Planungsgemeinschaften

15 Thüringer Windenergieerlass / Kriterienkatalog Handlungsempfehlung zur Ausweisung von Vorranggebieten Windenergie (April 2005) Entwurf des Windenergieerlasses vom Diskussion des Entwurfs mit der breiten Öffentlichkeit; Stellungnahmen bis Ende 2015; Dialogforen in allen Regionen im April 2016 Beschluss des Windenergieerlasses im Kabinett am aufgrund der rechtlichen Situation Beschlüsse zu einem separaten Kriterienkatalog durch die Regionalen Planungsgemeinschaften Ost- (11/15), Mittel- (12/15) und Südwestthüringen (01/16)

16 Fachliche Grundlagen für die Ausweisung von Vorrang-/Eignungsgebieten Potenzialstudie zur Ermittlung von Präferenzräumen für die Windenergienutzung im Auftrag des Thüringer Ministeriums für Bau, Landesentwicklung und Verkehr (Oktober 2013) Abschlussbericht am , Veröffentlichung am im Internet Ziel der neuen Landesregierung von 1 % der Landesfläche für die Nutzung der Windenergie bereit zu stellen wurde nicht erfüllt Ergänzungsstudie unter Einbeziehung von Naturparks, EU-Vogelschutzgebieten und Waldflächen; Abschlussbericht vom bezüglich der Wirtschaftlichkeit wurde die Windhöffigkeit bezogen auf 100 m ü.g. zugrunde gelegt avifaunistischer Fachbeitrag der Staatlichen Vogelschutzwarte Liste der Kulturdenkmale mit Abstandsempfehlungen des Thüringer Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie Auftrag der vier Planungsgemeinschaften Thüringens zur Ermittlung der durchschnittlichen Jahreswindgeschwindigkeit und der Windleistungsdichte in 140 m und 160 m Nabenhöhe

17 Methodik zur Ausweisung von Vorranggebieten Windenergie

18 Anzuwendende Tabuzonen (Anzahl ~ 65) aus dem Kriterienkatalog: Siedlung und Mensch (hart und weich) Natur- und Landschaftsschutz (hart und weich) Verkehr und technische Infrastruktur (hart und weich) Sonstige Schutzgebiete und Belange (Wasserschutz, Denkmalschutz) Eignung (Windhöffigkeit als weiche Tabuzone) weitere Belange unterliegen in der Regel der Einzelfallprüfung

19 Vorgaben aus der Rechtsprechung Prüfung: Wird der Windenergienutzung substanziell Raum verschafft?

20 Berücksichtigung kommunaler Belange bei der Ausweisung von Vorranggebieten Windenergie

21 Kommunale Belange Bauleitplanung: rechtskräftig und im Entwurf (mit unterschiedlichem Gewicht), Interesse an Steuereinnahmen, keinesfalls: Ablehnung der Windenergienutzung ohne Bezug zu öffentlichen entgegenstehenden Belangen: Bsp: OVG Schleswig AZ: 1 KN 17/13; Rdnr. 46 Dabei sei zur Klarstellung darauf hingewiesen, dass die Ergebnisse von schlichten Mehrheitsentscheidungen einer Gemeindevertretung oder eines Bürgerentscheids keine maßgeblichen Belange für eine durch Abwägung gesteuerte Planung sind. Deshalb müssen alle planerischen Festsetzungen auf nachvollziehbaren sachlichen Gründen beruhen. Erst Recht darf der bloße Gemeindewille nicht das allein maßgebliche Kriterium einer Abwägungsentscheidung über einen Regionalplan mit der Wirkung des 35 Abs. 3 S. 3 BauGB sein, denn die damit verbundene Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums gemäß Art. 14 Abs. 1 S. 2 GG bedarf ebenfalls zwingend einer sachlichen Rechtfertigung.

22 Meine Damen und Herren! Ich möchte nicht in Ihrer Haut stecken. Nach dem, was ich heute hier gehört habe, machen Sie entweder zu viel oder zu wenig, im Ergebnis jedenfalls aus der einen oder anderen Sicht irgendetwas falsch. Dr. Gatz, stellvertretender Vorsitzender des 4. Revisionssenats des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig anlässlich der Anhörung im Sächsischen Landtag zum Landesentwicklungsplan 2012 am

23 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Reinhard Müller Thüringer Landesverwaltungsamt Referat 300, Regionale Planungsstelle Ostthüringen Tel.: , Fax:

24 Ausweisung von Vorranggebieten Windenergie Tabuzonen Siedlung und Mensch

25 Ausweisung von Vorranggebieten Windenergie Tabuzonen Natur- und Landschaftsschutz

26 Ausweisung von Vorranggebieten Windenergie Tabuzonen Siedlung/Mensch und Natur-/Landschaftsschutz

27 Ausweisung von Vorranggebieten Windenergie Tabuzonen Siedlung/Mensch und Natur-/Landschaftsschutz Gunstraum laut Präferenzraumstudie Präferenzraum laut Präferenzraumstudie

28 Ausweisung von Vorranggebieten Windenergie Kulturdenkmale mit erhöhter Raumwirksamkeit (Einzelfallprüfung)

29 Ausweisung von Vorranggebieten Windenergie Kulturerbestandorte in Ostthüringen (Einzelfallprüfung)

30 Ausweisung von Vorranggebieten Windenergie Artenschutz außerhalb von Schutzgebieten (Einzelfallprüfung)

31 Ausweisung von Vorranggebieten Windenergie Gebietskulisse der Prüfflächen und der Vorranggebiete

32 Ausweisung von Vorranggebieten Windenergie Flächenbilanz nach Abzug der harten und weichen Tabuzonen sowie Einzelfallprüfung Fläche in ha Planungsregion Ostthüringen Anteil an der Regionsfläche Prüfflächen nach Abzug der harten und weichen Tabuzonen (108 Flächen) ,44 % Potentielle Vorranggebiete (39 Flächen) ,88 % davon Waldfläche (51 %) Prüfflächen im Naturpark Thüringer Schiefergebirge/Obere Saale (8 Flächen) Potentielle Vorranggebiete im Naturpark (3 Flächen) davon Waldfläche 220 (85 %) 551 0,12 % 260 0,06 %

33 Ausweisung von Vorranggebieten Windenergie Flächenvergleich Tabelle: Vergleich Vorranggebiete RP 2012, Prüfflächen, Vorranggebiete aktuell, Flächen je Landkreis und Anteil je Landkreis an der jeweiligen Gesamtfläche Landkreis Vorranggebiete RP 2012 ha % Altenburger Land Prüfflächen ( ) ha % Vorranggebiete ( ) ha % Gera , Greiz Jena ,3 - - Saale- Holzland Saale-Orla Saalfeld- Rudolstadt

34 Auswirkung der Festlegung von Abstandskriterien zu Siedlungsflächen Ergebnis Siedlungspuffer 2000 m: 31 Flächen, entspricht ha 1,1 % der Regionsfläche Ergebnis Siedlungspuffer 750 m: 191 Flächen, entspricht ha 32,7 % der Regionsfläche

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