Vom 10. Juni (1) Die Aufnahme von Studienanfänger/innen erfolgt einmal jährlich, jeweils zum Sommersemester.
|
|
- Jörg Maurer
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Satzung der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen (HfWU) zur Regelung des Zulassungs- und Auswahlverfahrens im Masterstudiengang Unternehmensrestrukturierung und Insolvenzmanagement Vom 10. Juni 2013 Der Senat der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen hat am 6. Juni 2013 aufgrund von 63 Abs. 2 und 29 Abs. 2 Satz 5 und 6 des Gesetzes über die Hochschulen in Baden-Württemberg (Landeshochschulgesetz - LHG) vom 1. Januar 2005 (GBl. S. 1) sowie 20 der Hochschulvergabeverordnung (HVVO) vom 13. Januar 2003 (GBl. S. 63), beide zuletzt geändert durch Artikel 2 und Artikel 10 des Gesetzes zur Einführung einer Verfassten Studierendenschaft und zur Stärkung der akademischen Weiterbildung (Verfasste-Studierendenschafts-Gesetz VerfStudG) vom 10. Juli 2012 (GBl. S. 457) die nachstehende Satzung beschlossen. 1 Aufnahme und Zulassungszahlen (1) Die Aufnahme von Studienanfänger/innen erfolgt einmal jährlich, jeweils zum Sommersemester. (2) Die Zahl der Studienanfängerplätze ergibt sich aus der Verordnung des Wissenschaftsministeriums Baden-Württemberg über die Festsetzung von Zulassungszahlen an den Fachhochschulen (ZZVO-FH) in der jeweils gültigen Fassung. 2 Bewerbungsfrist Der Zulassungsantrag für das Sommersemester muss bis zum 15. Januar des betreffenden Jahres bei der HfWU eingegangen sein (Ausschlussfrist). 3 Härtefallquote Von den festgesetzten Zulassungszahlen sind 5 vom Hundert, mindestens ein Platz, für Fälle außergewöhnlicher Härte abzuziehen. Beim Vergabeverfahren werden die Ranglisten in folgender Reihenfolge berücksichtigt: 1. Auswahl nach dem Ergebnis eines Auswahlverfahrens 2. Auswahl nach Härtegesichtspunkten. Wer die Voraussetzungen für die Berücksichtigung auf den nach Nr. 1 und Nr. 2 zu bildenden Ranglisten erfüllt, wird auf beiden Ranglisten geführt.
2 4 Zugangsvoraussetzungen Zum Masterstudiengang Unternehmensrestrukturierung und Insolvenzmanagement kann zugelassen werden, wer folgende Voraussetzungen erfüllt: 1. Nachweis eines abgeschlossenen Studiums an einer deutschen Hochschule oder Berufsakademie/Duale Hochschule oder ein vergleichbarer Abschluss an einer ausländischen Hochschule. Dieses Studium muss mit überdurchschnittlichem Prüfungsergebnis - in einem wirtschaftswissenschaftlichen Bachelor- oder Diplom-Studiengang oder - im Studiengang Wirtschaftsrecht oder Wirtschaftsrecht/Business Law (Abschlussgrad: Diplom- Wirtschaftsjurist (FH) oder Bachelor of Laws - LL.B.) oder - mit dem Abschlussgrad Diplom-Rechtspfleger (FH), Diplom-Verwaltungswirt (FH), Diplom- Finanzwirt (FH) oder als Württembergischer Notariatsassessor abgeschlossen worden sein oder - in einem rechtswissenschaftlichen Studium mit mindestens der Note befriedigend im 1. oder 2. juristischen Staatsexamen abgeschlossen worden sein. Bei Bachelorabschlüssen mit weniger als 210 ECTS-Punkten prüft die Auswahlkommission, ob die nach den Zugangsvoraussetzungen erforderliche Qualifikation nachgewiesen ist. 2. Sollte zum Zeitpunkt der Bewerbung das Studium an einer deutschen Hochschule oder Berufsakademie noch nicht abgeschlossen worden sein oder ein vergleichbarer Abschluss an einer ausländischen Hochschule noch nicht vorliegen, so kann eine mögliche Zulassung unter dem Vorbehalt ausgesprochen werden, dass der Abschluss des Studiums bis spätestens zur Einschreibung nachgewiesen wird. In diesem Fall müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung 150 ECTS-Punkte aus dem Studium nachgewiesen werden und das bisherige Studium muss mit überdurchschnittlichem Prüfungsergebnis absolviert worden sein. Wird der Nachweis des abgeschlossenen Studiums nicht fristgerecht geführt, erlischt die Zulassung. 5 Auswahlkommission Das Auswahlverfahren wird von einer Auswahlkommission durchgeführt, die aus der zuständigen Studiendekanin/dem zuständigen Studiendekan und einem externen Lehrbeauftragten des Studiengangs besteht. Die Auswahlkommission ist für die ordnungsgemäße Durchführung des Auswahlverfahrens zuständig und teilt der Leitung der HfWU die Rangliste gemäß 8 für die Auswahlentscheidung mit. Die Entscheidung über die Auswahl trifft der Rektor aufgrund der Empfehlung der Auswahlkommission.
3 6 Auswahlverfahren (1) Die Vergabe der Studienplätze erfolgt nach dem Ergebnis eines Auswahlverfahrens, bei dem eine Rangliste erstellt wird. (2) Die für die Rangliste maßgeblichen Auswahlkriterien sind: 1. die Durchschnittsnote des abgeschlossenen Erststudiums und 2. das Ergebnis des Auswahlgesprächs nach 7. 7 Auswahlgespräch Das Auswahlgespräch findet nach Ablauf der Bewerbungsfrist statt. Zum Auswahlgespräch wird von der HfWU rechtzeitig eingeladen. Es besteht aus einem ca. 15-minütigen Gespräch, indem die Bewerberin/der Bewerber ein entsprechendes fachliches Grundverständnis, die beruflichen Erfahrungen und die Motivation für diesen Studiengang nachweisen. Für das fachliche Grundverständnis können max. 50 Punkte, für die beruflichen Erfahrungen max. 25 Punkte und für die Motivation für diesen Studiengang max. 25 Punkte erreicht werden. Die im Auswahlgespräch erreichte Gesamtpunktzahl wird gemäß der Anlage zu dieser Satzung in eine Note umgerechnet. 8 Erstellung der Rangliste für die Auswahlentscheidung (1) Aus den Kriterien nach 6 Abs. 2 Nr. 1 und 2 wird ein Rangplatz wie folgt ermittelt: Die Durchschnittsnote des abgeschlossenen Erststudiums geht mit 70 von Hundert, das Ergebnis des Auswahlgesprächs mit 30 von Hundert in die Gesamtzulassungsnote ein. Entsprechend der erreichten Gesamtzulassungsnote wird die Rangliste für die Auswahlentscheidung gebildet. In die Rangliste wird nur aufgenommen, wer eine Gesamtzulassungsnote von mindestens 2,5 erreicht. Im Fall eines abgeschlossenen juristischen Staatsexamens wird in die Rangliste aufgenommen, wer eine Gesamtzulassungsnote von mindestens 2,8 erreicht. (2) Erreichen mehrere Bewerber/innen denselben Rangplatz nach Absatz 1, erhält die Bewerberin/der Bewerber mit der besseren Durchschnittsnote des abgeschlossenen Erststudiums gemäß 6 Abs. 2 Nr. 1 den höheren Rangplatz. 9 Nicht-Erscheinen, Rücktritt Das Auswahlgespräch wird mit 0 Punkten bewertet, wenn die Bewerberin/der Bewerber zu dem Termin für das Auswahlgespräch nicht erscheint oder wenn sie/er nach Beginn des Gesprächs zurücktritt.
4 10 Mindestteilnehmerzahl Die Aufnahme des Studienbetriebs setzt eine Mindestzahl von zehn eingeschriebenen Studierenden voraus. 11 In-Kraft-Treten Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Sie gilt erstmals für das Vergabeverfahren zum Sommersemester Gleichzeitig tritt die Satzung der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen (HfWU) zur Regelung des Zulassungs- und Auswahlverfahrens im Masterstudiengang Unternehmensrestrukturierung und Insolvenzmanagement vom 23. April 2013 außer Kraft. Nürtingen, 10. Juni 2013 Professor Dr. Werner Ziegler Rektor
5 Anlage Bewertungstabelle für die im Auswahlgespräch erreichte Gesamtpunktzahl (gemäß Standardnotenschlüssel der HfWU, genehmigt durch den zentralen Prüfungsausschuss) Punkte Note 100 1,0 98 1,1 96 1,2 94 1,3 92 1,4 90 1,5 88 1,6 86 1,7 84 1,8 82 1,9 80 2,0 78 2,1 76 2,2 74 2,3 72 2,4 70 2,5 68 2,6 66 2,7 64 2,8 62 2,9 60 3,0 58 3,1 56 3,2 54 3,3 52 3,4 50 3,5 48 3,6 46 3,7 44 3,8 42 3,9 40 4,0
Vom 4. August 2014. Die Zahl der Studienanfängerplätze ergibt sich aus der Verordnung des Wissenschaftsministeriums
Satzung der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen Geislingen (HfWU) zur Regelung des Zulassungs- und Auswahlverfahrens im Masterstudiengang International Management Vom 4. August 2014 Der Senat
MehrNachstehende Satzung wurde geprüft und in der 328. Sitzung des Senats am 16. Oktober 2013 verabschiedet.
Nachstehende Satzung wurde geprüft und in der 328. Sitzung des Senats am 16. Oktober 2013 verabschiedet. Nur diese Zulassungssatzung ist daher verbindlich! Prof. Dr. Rainald Kasprik Prorektor für Studium
MehrSatzung der Hochschule Aalen Technik und Wirtschaft für das Auswahlverfahren im Masterstudiengang Technologiemanagement vom
Satzung der Hochschule Aalen Technik und Wirtschaft für das Auswahlverfahren im Masterstudiengang Technologiemanagement vom 28.04.2014 Lesefassung vom 25. Februar 2015 Auf Grund von 59 und 30 in Verbindung
MehrAmtliche Bekanntmachung
Universität des Landes Baden-Württemberg und nationales Forschungszentrum in der Helmholtz-Gemeinschaft Karlsruher Institut für Technologie Amtliche Bekanntmachung 2013 Ausgegeben Karlsruhe, den 14. Mai
MehrZugangs-/ Zulassungs- und Auswahlsatzung
Schellingstrasse 24 D-70174 T +49 (0)711 8926 0 F +49 (0)711 8926 2666 www.hft-stuttgart.de info@hft-stuttgart.de Hochschule für Technik Zugangs-/ Zulassungs- und Auswahlsatzung Master Umweltorientierte
MehrAmtliche Bekanntmachung
Die Forschungsuniversität in der Helmholtz-Gemeinschaft Amtliche Bekanntmachung 2017 Ausgegeben Karlsruhe, den 02. März 2017 Nr. 24 I n h a l t Seite Satzung für das hochschuleigene Auswahlverfahren im
MehrNachstehende Satzung wurde geprüft und in der 355. Sitzung des Senats am verabschiedet. Nur diese Zulassungssatzung ist daher verbindlich!
Nachstehende Satzung wurde geprüft und in der 355. Sitzung des Senats am 13.04.2016 verabschiedet. Nur diese Zulassungssatzung ist daher verbindlich! Prof. Dr. Rainald Kasprik Prorektor Studium, Lehre
MehrAmtliche Bekanntmachung
Universität des Landes Baden-Württemberg und nationales Forschungszentrum in der Helmholtz-Gemeinschaft Amtliche Bekanntmachung 2015 Ausgegeben Karlsruhe, den 19. Februar 2015 Nr. 10 I n h a l t Seite
MehrSatzung der Hochschule Aalen Technik und Wirtschaft für das Auswahlverfahren im Studiengang Master Gesundheitsmanagement vom 23.
Satzung der Hochschule Aalen Technik und Wirtschaft für das Auswahlverfahren im Studiengang Master Gesundheitsmanagement vom 23. Juni 2015 Lesefassung vom 7. April 2016 Auf Grund von 63 Abs. 2 und 31 Abs.
MehrSatzung der Hochschule Heilbronn Technik - Wirtschaft Informatik für das Auswahlverfahren
Satzung der Hochschule Heilbronn Technik - Wirtschaft Informatik für das Auswahlverfahren im Masterstudiengang Business Analytics, Controlling & Consulting (MAC) Vom 27.05.2016 Aufgrund der 59, 60 und
MehrAmtliche Bekanntmachung
Universität des Landes Baden-Württemberg und nationales Forschungszentrum in der Helmholtz-Gemeinschaft Karlsruher Institut für Technologie Amtliche Bekanntmachung 2015 Ausgegeben Karlsruhe, den 26. Mai
MehrSatzung der Hochschule Mannheim über das hochschuleigene Auswahlverfahren
Satzung der Hochschule Mannheim über das hochschuleigene Auswahlverfahren für den internationalen Masterstudiengang Kommunikationsdesign (Joint- Master-Degree mit der Universität Leeds) mit dem akademischen
MehrInformationslogistik
Schellingstrasse 24 D-70174 T +49 (0)711 8926 0 F +49 (0)711 8926 2666 www.hft-stuttgart.de info@hft-stuttgart.de Hochschule für Technik Auswahlsatzung Informationslogistik Stand: 27.07.2006 Satzung der
MehrAmtliche Bekanntmachung
Universität des Landes Baden-Württemberg und nationales Forschungszentrum in der Helmholtz-Gemeinschaft Karlsruher Institut für Technologie Amtliche Bekanntmachung 2012 Ausgegeben Karlsruhe, den 18. Dezember
MehrLesefassung 25. Februar 2015
Satzung der Hochschule Aalen Technik und Wirtschaft für das Auswahlverfahren im Masterstudiengang Leadership in Industrial Sales and Technology (konsekutiv) mit akademischer Abschlussprüfung (Master of
MehrAmtliche Bekanntmachung
Universität des Landes Baden-Württemberg und nationales Forschungszentrum in der Helmholtz-Gemeinschaft Karlsruher Institut für Technologie Amtliche Bekanntmachung 2015 Ausgegeben Karlsruhe, den 26. Mai
MehrAmtliche Bekanntmachung Nr. 55
Amtliche Bekanntmachung Nr. 55 Zentrale Verwaltung Universität S... 1 von 5 Amtliche Bekanntmachung Nr. 55 (Stand: 31.03.2000) Hochschulrahmengesetz für den Studiengang Architektur Hochschulrahmengesetz
MehrZulassungsordnung der Universität Stuttgart für den Masterstudiengang Immobilientechnik und Immobilienwirtschaft
Zulassungsordnung der Universität Stuttgart für den Masterstudiengang Immobilientechnik und Immobilienwirtschaft Vom 17. März 2011 Aufgrund von 29 Abs. 2 Satz 5 und 6 des Landeshochschulgesetzes vom 01.01.2005
MehrDie erste Änderungssatzung vom 25. Januar 2013 ist eingearbeitet.
Optische Systemtechnik und Informatik vom 25. Januar 2013, Seite 1 von 5 Satzung der Hochschule Ravensburg-Weingarten Technik Wirtschaft Sozialwesen zum Verfahren der Zulassung zu den Masterstudiengängen
MehrAmtliche Mitteilungen
Amtliche Mitteilungen Datum 05. September 2013 Nr. 96/2013 I n h a l t : Satzung über das Auswahlverfahren für den Masterstudiengang Master of Science Entrepreneurship and SME Management der Fakultät III
MehrZulassungssatzung der Universität Heidelberg für den konsekutiven Masterstudiengang Chemie
Zulassungssatzung der Universität Heidelberg für den konsekutiven Masterstudiengang Chemie Auf Grund von 63 Abs. 2, 60 Abs. 2 Nr. 2 und 29 Abs. 2 und Abs. 5 des Landeshochschulgesetzes in der Fassung vom
MehrLesefassung vom 15 Juli 2013
Satzung der Hochschule Aalen Technik und Wirtschaft für das Auswahlverfahren im weiterbildenden, berufsbegleitenden Masterstudiengang Vision Science and Business (Optometry) (nicht konsekutiv) mit akademischer
MehrLesefassung 15. April 2016
Satzung der Hochschule Aalen Technik und Wirtschaft für das Auswahlverfahren im Masterstudiengang Business Development (Produktmanagement & Start-up- Management) mit akademischer Abschlussprüfung (Master
MehrZULASSUNGS- UND AUSWAHLSATZUNG der Pädagogischen Hochschule Weingarten. und. der Hochschule Ravensburg-Weingarten Technik Wirtschaft Sozialwesen
ZULASSUNGS- UND AUSWAHLSATZUNG der Pädagogischen Hochschule Weingarten und der Hochschule Ravensburg-Weingarten Technik Wirtschaft Sozialwesen zum Verfahren der Zulassung zu den Masterstudiengängen 1.
MehrZulassungsordnung der Universität Stuttgart für den Masterstudiengang Sportwissenschaft: Gesundheitsförderung
Zulassungsordnung der Universität Stuttgart für den Masterstudiengang Sportwissenschaft: Gesundheitsförderung Vom 25. März 2013 Aufgrund von 29 Abs. 2 Satz 5 und 6 des Landeshochschulgesetzes vom 01.01.2005
MehrAuswahlverfahren BA Gesundheitsförderung i.d.f. v
Auswahlverfahren Pädagogische Hochschule 7 3.19 Seite 1 Satzung der Pädagogischen Hochschule für das hochschuleigene Auswahlverfahren im Bachelor-Studiengang vom 26. Juli 27 Auf Grund von 6 Abs. 2 S. 5
MehrSatzung für das hochschuleigene Auswahlverfahren in den Bachelorstudiengängen der Hochschule der Medien Stuttgart (SAB) vom 30.
Satzung für das hochschuleigene Auswahlverfahren in den Bachelorstudiengängen der Hochschule der Medien Stuttgart (SAB) vom 30. März 2012 Aufgrund von 6 Abs. 1 und 2 des Hochschulzulassungsgesetzes (HZG)
MehrInhaltsverzeichnis 2/5
Inhaltsverzeichnis Präambel 3 1 Allgemeines 3 2 Zulassungsantrag: Frist und Form 3 3 Zugangsvoraussetzungen 4 4 Zulassungsverfahren 4 5 Auswahlkommission 4 6 Auswahlkriterien und Rangliste für die Binnenquote
MehrLesefassung vom 25. Februar 2015
Satzung der Hochschule Aalen Technik und Wirtschaft für das Auswahlverfahren im Masterstudiengang Produktentwicklung und Fertigung (konsekutiv) mit akademischer Abschlussprüfung (Master of Engineering)
MehrSatzung für das Auswahlverfahren im Bachelor-Studiengang Theatertherapie der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen (HfWU)
Satzung für das Auswahlverfahren im Bachelor-Studiengang Theatertherapie der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen (HfWU) Vom 25.04.2016 Aufgrund von 58 Abs. 1 und 6 des Gesetzes über
MehrSatzung der Universität Heidelberg für das hochschuleigene Auswahlverfahren in den Bachelorstudiengängen Sport / Sportwissenschaft
623 Satzung der für das hochschuleigene Auswahlverfahren in den Bachelorstudiengängen Sport / Sportwissenschaft vom 26.04.2016 Auf Grund von 63 Abs. 2, 29 Abs. 2 und Abs. 5, 19 Abs. 1 Nr. 10 des Landeshochschulgesetzes
MehrVom Inhaltsverzeichnis
Satzung der Hochschule Albstadt-Sigmaringen Hochschule für Technik und Wirtschaft zum Verfahren der Zulassung für Bewerberinnen und Bewerber des Masterstudiengangs Betriebswirtschaft und Management Vom
Mehrder Hochschule Heilbronn vom aktuelles Datum
Satzung für das Auswahlverfahren Masterstudiengänge International Business & Intercultural Management (MIBIM) und International Tourism Management (MITM) der Hochschule Heilbronn vom aktuelles Datum Aufgrund
MehrBachelor Architektur
Schellingstrasse 24 D-70174 T +49 (0)711 8926 0 F +49 (0)711 8926 2666 www.hft-stuttgart.de info@hft-stuttgart.de Hochschule für Technik Auswahlsatzung Bachelor Architektur Stand: 04.06.2014 Satzung der
MehrAmtliche Mitteilungen Nr. 21/ Ordnung
Amtliche Mitteilungen Nr. 21/2017 18.07.2017 Ordnung der Technischen Hochschule Wildau für die Auswahl von Studierenden in zulassungsbeschränkten Studiengängen Der Senat der TH Wildau hat auf Grundlage
Mehrder Universität Hohenheim für den konsekutiven Master-Studiengang Nachwachsende Rohstoffe und Bioenergie
Zulassungssatzung der Universität Hohenheim für den konsekutiven Master-Studiengang Nachwachsende Rohstoffe und Bioenergie Nichtamtliche Lesefassung der Zulassungssatzung vom 2. Juni 2010 (Amtliche Mitteilungen
MehrAMTLICHE MITTEILUNGEN
REKTOR AMTLICHE MITTEILUNGEN Nr. 917 Datum: 28.11.2013 Zulassungsordnung der Universität Hohenheim für den Master-Studiengang Kommunikationswissenschaft Medienforschung Impressum gem. 8 Landespressegesetz:
MehrNachstehende Satzung wurde geprüft und in der 321. Sitzung des Senats am 12. Dezember 2012 verabschiedet.
Nachstehende Satzung wurde geprüft und in der 321. Sitzung des Senats am 12. Dezember 2012 verabschiedet. Nur diese Zulassungssatzung ist daher verbindlich! Prof. Dr. Rainald Kasprik Prorektor Studium,
MehrVom 15. September 2014
Satzung der Hochschule Albstadt-Sigmaringen Hochschule für Technik und Wirtschaft zum Verfahren der Zulassung für Bewerberinnen und Bewerber des Masterstudiengangs Maschinenbau - Rechnerunterstützte Produkterstellung
MehrZulassungsordnung der Universität Stuttgart für den Masterstudiengang Technikpädagogik
Zulassungsordnung der Universität Stuttgart für den Masterstudiengang Technikpädagogik Vom 16. Mai 2012 Aufgrund von 29 Abs. 2 Satz 5 und 6 des Landeshochschulgesetzes vom 01.01.2005 (GBl. 2005, S. 1),
MehrSatzung der Hochschule Aalen - Technik und Wirtschaft für das Auswahlverfahren im Masterstudiengang
Satzung der Hochschule Aalen - Technik und Wirtschaft für das Auswahlverfahren im Masterstudiengang Mechatronik / Systems Engineering (reguläre Studiendauer und Teilzeitstudiengang) vom 21. Januar 2013
MehrBachelor Architektur
Schellingstrasse 24 D-70174 T +49 (0)711 8926 0 F +49 (0)711 8926 2666 www.hft-stuttgart.de info@hft-stuttgart.de Hochschule für Technik Auswahlsatzung Bachelor Architektur Stand: 15.07.2010 Satzung der
MehrAmtliche Bekanntmachung der Pädagogischen Hochschule Freiburg Nr. 32 vom
Amtliche Bekanntmachung der Pädagogischen Hochschule Freiburg Nr. 32 vom 09.09.2010 Satzung für das Zulassungs- und Auswahlverfahren im gemeinsamen Master-Studiengang Medien in der Bildung der Pädagogischen
MehrAmtliche Bekanntmachung
Universität des Landes Baden-Württemberg und nationales Forschungszentrum in der Helmholtz-Gemeinschaft Karlsruher Institut für Technologie Amtliche Bekanntmachung 2014 Ausgegeben Karlsruhe, den 14. Januar
MehrAmtliche Mitteilungen der Universität Hohenheim
Amtliche Mitteilungen der Universität Hohenheim Herausgegeben vom Rektor Nr. 636 Datum: 30.06.2008 Satzung der Universität Hohenheim für das hochschuleigene Auswahlverfahren im Bachelorstudiengang Ernährungswissenschaft
MehrSatzung der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe für das hochschuleigene Auswahlverfahren im Bachelorstudiengang Pädagogik der Kindheit
Satzung der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe für das hochschuleigene Auswahlverfahren im Bachelorstudiengang Pädagogik der Kindheit vom 19. Mai 2011 in der Fassung vom 6. März 2012 Aufgrund von 6 Abs.
MehrVom 18. März Präambel
Aktuelle Lesefassung - Stand: 5. Februar 2016 (inkl. 1. Änderungssatzung) Satzung für das Zulassungsverfahren in den gemeinsamen Master-Studiengängen der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Medien Offenburg
MehrSatzung der Universität Tübingen für das hochschuleigene Auswahlverfahren in dem Studiengang Sportwissenschaft mit Abschluss Bachelor
Stand: 06.06.2007 Satzung der Universität Tübingen für das hochschuleigene Auswahlverfahren in dem Studiengang Sportwissenschaft mit Abschluss Bachelor Aufgrund von 6 Abs. 1 und 2 des Hochschulzulassungsgesetzes
MehrLesefassung vom 25. Februar 2015
Satzung der Hochschule Aalen Technik und Wirtschaft über die Zulassung zum Masterstudiengang M.Sc. in Polymer Technology (consecutive) vom 15 Juli 2013 Auf Grund von 63 Abs. 2 und 31 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung
MehrLesefassung vom 22. Dezember 2017
Satzung der Hochschule Aalen Technik und Wirtschaft für das Auswahlverfahren für das Orientierungssemester Jump StAArt der Hochschule Aalen vom 22. Dezember 2017 Lesefassung vom 22. Dezember 2017 Aufgrund
Mehr1 Zulassungsvoraussetzungen
Zulassungsordnung der Universität Stuttgart für die Masterstudiengänge Energietechnik; Fahrzeug- und Motorentechnik; Maschinenbau; Maschinenbau/Mikrotechnik, Gerätetechnik und Technische Optik; Maschinenbau/
MehrAuswahlsatzung. Wirtschafts- psychologie. Schellingstrasse 24 D Stuttgart.
Schellingstrasse 24 D-70174 T +49 (0)711 8926 0 F +49 (0)711 8926 2666 www.hft-stuttgart.de info@hft-stuttgart.de Auswahlsatzung Wirtschafts- psychologie 15.04.2015 Satzung der Hochschule für Technik für
MehrSatzung über Auswahlverfahren und -kriterien für die Studiengänge. von der Fakultät für Mathematik, Informatik und Naturwissenschaften
Satzung über Auswahlverfahren und -kriterien für die Studiengänge der Fakultät für Mathematik, Informatik und Naturwissenschaften Vom 30. Juni 2005 Auf Grund von 10 Absatz 1 des Gesetzes über die Zulassung
MehrLesefassung vom 30. Juni 2011
Satzung der Hochschule Aalen - Technik und Wirtschaft für das hochschuleigene Auswahlverfahren im (Bachelor) vom 30. Juni 2011 Lesefassung vom 30. Juni 2011 Auf Grund von 6 Abs. 1 und 2 des Hochschulzulassungsgesetzes
MehrHochschule für Technik Stuttgart. Auswahlsatzung. Bauingenieurwesen. Hochschule für Technik Stuttgart. Schellingstrasse 24 D Stuttgart
Schellingstrasse 24 D-70174 T +49 (0)711 8926 0 F +49 (0)711 8926 2666 www.hft-stuttgart.de info@hft-stuttgart.de Hochschule für Technik Auswahlsatzung Bauingenieurwesen Stand: 18.07.2007 Satzung der Hochschule
Mehrder Hochschule Heilbronn vom 10. Juli 2009
Satzung für das Auswahlverfahren Masterstudiengänge International Business & Intercultural Management (MIBIM) und International Tourism Management (MITM) der Hochschule Heilbronn vom 10. Juli 2009 Aufgrund
MehrLesefassung 15. Juli 2013
Satzung der Hochschule Aalen Technik und Wirtschaft für das Auswahlverfahren im Masterstudiengang Computer Controlled Systems (konsekutiv) mit akademischer Abschlussprüfung (Master of Science) vom 21.
MehrSatzung der Universität Hohenheim für das hochschuleigene Auswahlverfahren im Bachelorstudiengang Biologie
Satzung der Universität Hohenheim für das hochschuleigene Auswahlverfahren im Bachelorstudiengang Biologie (Entwurfsfassung) Vom Aufgrund von 63 Abs. 2 des Gesetzes über die Hochschulen und Berufsakademien
MehrLesefassung vom 5. Juni 2014
Satzung der Hochschule Aalen Technik und Wirtschaft für das Auswahlverfahren im weiterbildenden, berufsbegleitenden Masterstudiengang Wirtschaftsinformatik vom 5. Juni 2014 Lesefassung vom 5. Juni 2014
MehrAmtliche Bekanntmachungen
Amtliche Bekanntmachungen der Pädagogischen Hochschule Freiburg 2013, Nr. 26 19.11.2013 Zulassungssatzung der Pädagogischen Hochschule Freiburg für den Masterstudiengang Unterrichts- und Schulentwicklung
MehrVom 28. Februar 2005. a) 5 vom Hundert, mindestens ein Studienplatz für Fälle außergewöhnliche Härte,
Satzung der Hochschule Albstadt-Sigmaringen für das Auswahlverfahren für StudienanfängerInnen in dem Studiengang Wirtschaftsinformatik mit akademischer Abschlussprüfung (Bachelor of Science) Vom 28. Februar
MehrAufnahmeordnung für die Masterstudiengänge Space Engineering I und Space Engineering II an der Universität Bremen Vom 16.
Aufnahmeordnung für die Masterstudiengänge Space Engineering I und Space Engineering II an der Universität Bremen Vom 16. November 2016 Der Rektor der Universität Bremen hat am 23. November 2016 nach 110
MehrAmtliche Bekanntmachung
Universität des Landes Baden-Württemberg und nationales Forschungszentrum in der Helmholtz-Gemeinschaft Karlsruher Institut für Technologie Amtliche Bekanntmachung 2014 Ausgegeben Karlsruhe, den 17. Dezember
MehrAmtliche Bekanntmachung
Die Forschungsuniversität in der Helmholtz-Gemeinschaft Amtliche Bekanntmachung 2016 Ausgegeben Karlsruhe, den 10. Mai 2016 Nr. 33 I n h a l t Seite Satzung für das hochschuleigene Zugangs- und Auswahl-
MehrSatzung der Universität Tübingen für das hochschuleigene Auswahlverfahren in dem Studiengang Sportwissenschaft mit Abschluss Bachelor (Neufassung)
Satzung der Universität Tübingen für das hochschuleigene Auswahlverfahren in dem Studiengang Sportwissenschaft mit Abschluss Bachelor (Neufassung) Aufgrund von 6 Abs. 1 und 2 des Hochschulzulassungsgesetzes
MehrZulassungsordnung für den Masterstudiengang Technisch orientierte Betriebswirtschaftslehre
Zulassungsordnung für den Masterstudiengang Technisch orientierte Betriebswirtschaftslehre Vom 13. Mai 2013 Aufgrund von 29 Abs. 2 Satz 5 und 6 des Landeshochschulgesetzes vom 01.01.2005 (GBl. 2005, S.
MehrLesefassung 22. Dezember 2015
Satzung der Hochschule Aalen Technik und Wirtschaft für das Auswahlverfahren im Masterstudiengang Informatik (konsekutiv) mit akademischer Abschlussprüfung (Master of Science) vom 22. Dezember 2015 Lesefassung
MehrMitteilungsblatt der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Nr. 18/2012 vom 20. Februar 2012
Mitteilungsblatt der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Nr. 18/2012 vom 20. Februar 2012 Zulassungsordnung des Bachelor-Fernstudiengangs Öffentliche Verwaltung (ÖV-FS) des Fachbereichs Allgemeine
MehrSatzung der Universität Stuttgart für das Eignungsfeststellungsund
Zentrale Verwaltung Universität Stuttgart 1 von 15 Stand 28.06.2005 Satzung der Universität Stuttgart für das Eignungsfeststellungsund Hochschulauswahlverfahren im Studiengang Geschichte (Hauptfach) mit
MehrSatzung der Hochschule Aalen - Technik und Wirtschaft für das hochschuleigene Auswahlverfahren vom 30. Juni 2011 Lesefassung vom 22.
Satzung der Hochschule Aalen - Technik und Wirtschaft für das hochschuleigene Auswahlverfahren vom 30. Juni 2011 Lesefassung vom 22. Dezember 2017 Auf Grund von 63 Abs. 2 S. 1 des Landeshochschulgesetzes
MehrZ U L A S S U N G S O R D N U N G. für den Weiterbildungsstudiengang Mergers & Acquisitions
Z U L A S S U N G S O R D N U N G für den Weiterbildungsstudiengang Mergers & Acquisitions Z U L A S S U N G S O R D N U N G für den Weiterbildungsstudiengang Mergers & Acquisitions an der Westfälischen
MehrAmtliche Bekanntmachung
Die Forschungsuniversität in der Helmholtz-Gemeinschaft Amtliche Bekanntmachung 2018 Ausgegeben Karlsruhe, den 27. Februar 2018 Nr. 18 I n h a l t Seite Satzung für das hochschuleigene Zugangs- und Auswahl-
MehrSatzung der Hochschule Ravensburg-Weingarten über allgemeine Regelungen zum Hochschulzulassungs- und -auswahlverfahren
Satzung der über allgemeine Regelungen zum Hochschulzulassungs- und -auswahlverfahren Auf Grund von 63 Abs. 2 S. 1 des Landeshochschulgesetzes in der Fassung vom 1. April 2014 (GBl. S. 99, im Folgenden:
MehrZula MA IKU. Zulassungssatzung der Pädagogischen Hochschule Schwäbisch Gmünd für den Masterstudiengang Interkulturalität und Integration
Zula MA IKU Pädagogische Hochschule Jahrgang 2015 Nr. 08 Seite 1 Zulassungssatzung der Pädagogischen Hochschule für den Masterstudiengang Interkulturalität und Integration vom 10. Juni 2015 Aufgrund von
MehrLesefassung vom 15. Juli.2013
Satzung der Hochschule Aalen Technik und Wirtschaft für das Auswahlverfahren im Masterstudiengang Analytische und Bioanalytische Chemie (konsekutiv) mit akademischer Abschlussprüfung (Master of Science)
MehrSatzung der Universität Hohenheim für das hochschuleigene Auswahlverfahren in den wirtschaftswissenschaftlichen Bachelorstudiengängen 1)
Satzung der Universität Hohenheim für das hochschuleigene Auswahlverfahren in den wirtschaftswissenschaftlichen Bachelorstudiengängen 1) Vom 20. Februar 2006 Auf Grund von 63 Abs. 2 des Gesetzes über die
MehrAuswahlverfahren GS i.d.f. v
Auswahlverfahren Pädagogische Hochschule 7 3.7 Seite 1 Satzung der Pädagogischen Hochschule für das hochschuleigene Auswahlverfahren im Bachelorstudiengang Lehramt an Grundschulen vom 15. Juni 2005 Auf
Mehr2004 Ausgegeben Karlsruhe, den 4. Februar 2004 Nr. 17
2004 Ausgegeben Karlsruhe, den 4. Februar 2004 Nr. 17 I n h a l t Seite Satzung der Universität Karlsruhe (TH) für das hochschuleigene Auswahlverfahren in dem Studiengang Elektrotechnik und Informationstechnik
MehrOrdnung über den Zugang und die Zulassung für den konsekutiven Online- Masterstudiengang Medieninformatik
Ordnung über den Zugang und die Zulassung für den konsekutiven Online- am Fachbereich Technik der Hochschule Emden/Leer Der Senat der der Hochschule Emden/Leer hat am folgende Ordnung nach 18 Abs. 8 NHG
MehrAmtliche Bekanntmachung
Universität des Landes Baden-Württemberg und nationales Forschungszentrum in der Helmholtz-Gemeinschaft Karlsruher Institut für Technologie Amtliche Bekanntmachung 2013 Ausgegeben Karlsruhe, den 5. Dezember
MehrORDNUNG. Der Fakultätsrat der Fakultät Bauwesen hat am folgende Ordnung beschlossen: Geltungsbereich
ORDNUNG über die Feststellung der Eignung und die Zulassung für die Masterstudiengänge an der Fakultät Bauwesen der HAWK Fachhochschule Hildesheim/Holzminden/Göttingen Für Studiengänge mit den Abschlüssen
MehrZulassungsordnung der Universität Stuttgart für den Masterstudiengang Integrated Urbanism and Sustainable Design
Zulassungsordnung der Universität Stuttgart für den Masterstudiengang Integrated Urbanism and Sustainable Design Vom 19. April 2011 Aufgrund von 29 Abs. 2 Satz 5 und 6 des Landeshochschulgesetzes vom 01.01.2005
MehrSatzung der Hochschule Aalen Technik und Wirtschaft über die Zulassung für die höheren Fachsemester vom 21. Januar 2013
Satzung der Hochschule Aalen Technik und Wirtschaft über die Zulassung für die höheren Fachsemester vom 21. Januar 2013 Lesefassung vom 21. Januar 2013 Auf Grund von 63 Abs. 2 und 19 Abs. 1 Satz 2 Nr.
MehrZulassungsordnung der Universität Heidelberg für den konsekutiven Master-Studiengang Biochemie
Zulassungsordnung der Universität Heidelberg für den konsekutiven Master-Studiengang Biochemie vom 11.03.2015 Auf Grund von 63 Abs. 2, 60 Abs. 2 Nr. 2 und 29 Abs. 2 des Landeshochschulgesetzes in der Fassung
MehrAmtliche Bekanntmachungen
Amtliche Bekanntmachungen der Pädagogischen Hochschule Freiburg 2016, Nr. 16 23. Mai 2016 Zulassungssatzung der Pädagogischen Hochschule Freiburg für das Kontaktstudium Pädagogischer Umgang mit Heterogenität
MehrSatzung der Hochschule Heilbronn Technik, Wirtschaft, Informatik. für das Auswahlverfahren. im Masterstudiengang Software Engineering and Management
Nachstehende Zulassungssatzung wurde geprüft und in der 297. Sitzung des Senats s am 19. Mai 2010 verabschiedet. Nur diese Zulassungssatzung ist daher verbindlich! Prof. Dr. Rainald Kasprik Prorekto Studium,
MehrSatzung der Hochschule Aalen für das Auswahlverfahren im Masterstudiengang Wirtschaftsinformatik (konsekutiv) vom 22. August 2014
Satzung der Hochschule Aalen für das Auswahlverfahren im Masterstudiengang Wirtschaftsinformatik (konsekutiv) vom 22. August 2014 Lesefassung vom 22. August 2014 Auf Grund von 59 und 30 in Verbindung mit
MehrAuswahlsatzung. für den MBA-5tudiengang International Management {Fuli-Time}
Auswahlsatzung für den MBA-5tudiengang International Management {Fuli-Time} Aufgrund von 6 Abs. 2 und des Gesetzes über die Zulassung zum Hochschulstudium in Baden Württemberg (Hochschulzulassungsgesetz
MehrLesefassung vom 15. Juli 2013
Satzung der Hochschule Aalen - Technik und Wirtschaft für das hochschuleigene Auswahlverfahren im (I) vom 15. Juli 2013 Lesefassung vom 15. Juli 2013 Auf Grund von 6 Abs. 1 und 2 des Hochschulzulassungsgesetzes
MehrSatzung der Hochschule Aalen Technik und Wirtschaft für das Auswahlverfahren im Masterstudiengang Industrial Management vom 7.
Satzung der Hochschule Aalen Technik und Wirtschaft für das Auswahlverfahren im Masterstudiengang Industrial Management vom 7. Mai 2008 Lesefassung vom 14. August 2015 (nach 4. Änderungssatzung) Auf Grund
Mehr2 Fristen (1) Der Antrag auf Zulassung muss für das Wintersemester bis zum 15. Juli bei der Universität Stuttgart eingegangen sein (Ausschlussfrist).
Satzung der Universität Stuttgart für das hochschuleigene Auswahlverfahren in dem Studiengang Lebensmittelchemie mit der Abschlussprüfung Staatsexamen (vom 19. Juni 2006) Aufgrund von 6 Abs. 1 und 2 des
MehrNachstehende Satzung wurde geprüft und in der 327. Sitzung des Senats am 17. Juli 2013 verabschiedet.
Nachstehende Satzung wurde geprüft und in der 327. Sitzung des Senats am 17. Juli 2013 verabschiedet. Nur diese Zulassungssatzung ist daher verbindlich! Prof. Dr. Rainald Kasprik Prorektor für Studium
MehrMaster General Management
Schellingstrasse 24 D-70174 T +49 (0)711 8926 0 F +49 (0)711 8926 2666 www.hft-stuttgart.de info@hft-stuttgart.de Hochschule für Technik Zugangs-/ Zulassungs- und Auswahlsatzung Master General Management
MehrErste Änderungssatzung vom 08.06.2011 zur
Erste Änderungssatzung vom 08.06.2011 zur Satzung der Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde (FH) für die Auswahl von Studierenden im Hochschulauswahlverfahren in örtlich zulassungsbeschränkten
MehrAuswahl-ZulaSatzung Pflegewissenschaft
AuswahlZulaSatzung Seite 1 Satzung der Pädagogischen Hochschule für das hochschuleigene Zulassungs und Auswahlverfahren im BachelorStudiengang vom 26. April 2017 Aufgrund von 6 Abs. 2 S. 7 des Hochschulzulassungsgesetzes
MehrAmtliche Bekanntmachungen
Amtliche Bekanntmachungen der Pädagogischen Hochschule Freiburg 2017, Nr. 6 15. Mai 2017 Zulassungssatzung der Pädagogischen Hochschule Freiburg für den Masterstudiengang Berufliche Bildung Gesundheit/
MehrOrdnung über den Zugang und die Zulassung zu den konsekutiven Masterstudiengängen
Fakultät Ingenieurwissenschaften und Informatik Ordnung über den Zugang und die Zulassung zu den konsekutiven Masterstudiengängen 1 Angewandte Werkstoffwissenschaften, 2 Elektrotechnik - Automatisierungssysteme,
MehrAufnahmeprüfungsordnung für den Masterstudiengang Integriertes Design der Hochschule für Künste vom
Aufnahmeprüfungsordnung für den Masterstudiengang Integriertes Design der Hochschule für Künste vom 13.10.2010 Der Rektor der Hochschule für Künste hat am 14.10.2010 gemäß 110 Abs. 3 des Bremischen Hochschulgesetzes
Mehr