Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 74 Windenergieanlage Osterbelmhusen, nördlich von Nordorf, westlich des Helser Fleths. Projektbeschreibung

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1 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 74 Windenergieanlage Osterbelmhusen, nördlich von Nordorf, westlich des Helser Fleths Projektbeschreibung IBL Umweltplanung GmbH Bahnhofstraße 14a Oldenburg Tel.: Verantw. Geschäftsführer: Projektleitung: Bearbeitung: Projekt-Nr.: H. Brux H. Holm-Grünberg U. Jetses, H. Brux 1052 Datum:

2 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung Gesetzliche und planungsrechtliche Grundlagen Standort und Umgebung Lage Standort Auswirkungen auf Natur und Landschaft Schall- und Schattenwurfimmissionen Beschreibung der geplanten Windenergieanlage Erschließung Anbindung an das öffentliche Stromnetz Transport / Verkehrliche Erschließung Projektzeitplan und Ablauf... 7 Tabelle 1: Abstände zur nächstgelegenen Wohnbebauung... 3 Stand: Seite I von I

3 1 Einleitung Die Windkraft Mehlert GmbH & Co. KG ( Vorhabenträger ) plant in der Stadt Brunsbüttel im Bereich Osterbelmhusen, nördlich von Nordorf und westlich des Helser Fleths die Errichtung von einer Windenergieanlage (WEA). Im vorgesehenen Planungsgebiet soll eine Windenergieanlage des Typs Senvion 3.2M 114 errichtet werden. Der Antragssteller wird zur Erarbeitung der Genehmigungsunterlagen fachlich qualifizierte Unternehmen beauftragen. Er verfügt bereits über die Flächen, die im Eigentum von Frau Anke Krohn, Marner Chaussee 20, Brunsbüttel stehen. Mit Banken wurden bereits Vorgespräche mit positivem Resultat zur Finanzierung der WEA geführt. Das Planungsgebiet wurde in der Teilfortschreibung des Regionalplans IV Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung als Windeignungsgebiet (Fläche 21 des Regionalplans für den Planungsraum IV) ausgewiesen. Die Stadt Brunsbüttel möchte im Rahmen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 74 Windenergieanlage Osterbelmhusen, nördlich von Nordorf, westlich des Helser Fleths auf dieser Fläche der Windkraft Mehlert GmbH & Co. KG die Errichtung einer Windenergieanlage des Typs Senvion 3.2M 114 mit einer Nabenhöhe von 93 m und einer Gesamthöhe von 150 m ermöglichen. Die Stadt verfügt über einen rechtskräftigen Flächennutzungsplan, der für das Planungsgebiet bisher ausschließlich landwirtschaftliche Nutzung vorsieht. Mit der 36. Änderung des Flächennutzungsplans Teilbereich B wird durch die Aufnahme des Windeignungsgebiets der Flächennutzungsplan an die Regionalplanung angepasst. Im Rahmen eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes in Verbindung mit dem Abschluss eines Durchführungsvertrages soll der geordnete, landschaftlich vertretbare und verträgliche Ausbau der Windenergie zur umweltfreundlichen Energieerzeugung in Abstimmung zwischen der Stadt und dem Vorhabenträger einvernehmlich und verbindlich geregelt werden. Am wurde von der Ratsversammlung der Aufstellungsbeschluss für den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 74 Windenergieanlage Osterbelmhusen, nördlich von Nordorf, westlich des Helser Fleths gefasst. Diese Projektbeschreibung erläutert die Ziele und den Zweck des Vorhabens. Damit beschreibt der Vorhabenträger sein Projekt. Die Angaben in dieser Projektbeschreibung erläutern den aktuellen Planungsstand. 2 Gesetzliche und planungsrechtliche Grundlagen Das Planungsgebiet ist in der Teilfortschreibung des Regionalplans IV Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung als Eignungsgebiet Nr. 21 dargestellt. Die Stadt Brunsbüttel führt zurzeit das Verfahren zur 36. Änderung des Flächennutzungsplans Teilbereich B durch. Der Flächennutzungsplan hat am seinen abschließenden Beschluss erhalten und wird nun zur Genehmigung vorgelegt. Den dort vorgesehenen Festsetzungen folgt der Bebauungsplan Nr. 74. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 74 liegt innerhalb der dort dargestellten Fläche für besondere bauliche Anlagen Windpark. Vom Vorhabenträger wird für das Projekt ein vorhabenbezogener Bebauungsplan angestrebt. Im Rahmen des Bebauungsplans soll ein Durchführungsvertrag den geordneten, landschaftlich vertretba- Stand: Seite 1 von 7

4 ren und verträglichen Ausbau der Windenergie zur umweltfreundlichen Energieerzeugung in Abstimmung zwischen der Stadt und dem Vorhabenträger einvernehmlich und verbindlich regeln. 3 Standort und Umgebung 3.1 Lage Der Planungsraum des Windparks befindet sich im Ortsteil Osterbelmhusen, nördlich von Nordorf und westlich des Helser Fleths, nordwestlich des Stadtgebietes und nördlich der B 5. Damit wird die WEA in einer Region errichtet, die bereits durch bestehende Windparks geprägt wird. Aufgrund der guten Windverhältnisse bietet sich auch dieser Standort für die Errichtung von WEA an. Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 74 Windenergieanlage Osterbelmhusen, nördlich von Nordorf, westlich des Helser Fleths wird wie folgt begrenzt: im Nordwesten: im Südwesten: im Südosten: im Osten: im Nordosten: durch die nordwestliche Grenze des Flurstücks 24/2, weiter in südöstlicher Richtung entlang der südwestlichen Grenze der Flurstücke 24/2, 20 und 40 und anschließend ca. 110 m entlang der nordwestlichen Grenze des Flurstücks 39, alle der Flur 31, durch einen 400 m Radius von der Wohnbebauung am Krohnweg 11, weiter durch einen ca. 4,5 m breiten und ca m langen in südwestlicher Richtung verlaufenden Streifen, beginnend auf dem Privatweg Flurstück 72/2 der Flur 31 über ca. 600 m, fortgeführt auf dem öffentlichen Weg über die Flurstücke 72/1 der Flur 31 und 10/4 der Flur 24 bis zur Einmündung in die Westerbelmhusener Straße inkl. Einfahrtstrichter und die dort angrenzenden Flurstücke 11/1 und 11/2 der Flur 24 sowie durch eine Teilfläche im nördlichen Bereich des Flurstücks 10/1 der Flur 32 in Größe der geplanten Baustelleneinrichtung von ca. 55 x 33 m, durch eine ca. 30 m lange Linie im Abstand von ungefähr 10 m südöstlich des Vorfluters 0107, ca. 600 m parallel zur B5, durch einen 400 m Radius von der Wohnbebauung am Schüttungsweg 2 und weiter an der nordwestlichen Grenze des Flurstücks 46 der Flur 32 ca. 50 m in südwestlicher Richtung, durch eine Linie im Abstand von ca. 370 m westlich des Behmhusener Wegs entlang der nordöstlichen Grenzen der Flurstücke 44, 40, 20 und 24/2, alle der Flur 31. Der Geltungsbereich hat eine Größe von ca. 10,4 ha. 3.2 Standort Auf dieser Fläche kann 1 WEA incl. Nebenanlagen errichtet werden. Der Standort der WEA ist so positioniert, dass die Entfernungen zwischen der waagerechten Flügelspitze der Anlage und den nächstliegenden Wohngebäuden mindestens 400 m zu Einzelhäusern und Splittersiedlungen bzw. mindestens 800 m zu Siedlungen betragen wird. Das nachbarliche Rücksichtnahmegebot wird dadurch eingehalten, dass in der Regel der Abstand vom 3-fachen der Anlagen-Gesamthöhe nicht unterschritten wird. Stand: Seite 2 von 7

5 Die Fläche wird über einen Pachtvertrag durch den Antragssteller landwirtschaftlich genutzt und soll auch zukünftig genutzt werden. Über einen zusätzlichen privatrechtlichen Nutzungsvertrag mit der alleinigen Grundstückseigentümerin Frau Anke Krohn hat der Antragssteller das zeitlich begrenzte Nutzungsrecht für den Bau und Betrieb der WEA durch die Grundstückseigentümerin. Es werden weiter Nutzungsverträge mit den Grundstückseigentümern im Bereich der Zuwegung geschlossen, soweit deren Grundstücke betroffen sind. Die Umgebung des zukünftigen Windparks ist ebenfalls durch landwirtschaftliche Flächen, landwirtschaftliche Betriebe und Windparks geprägt. Hinsichtlich einzuhaltender Abstände zu bewohnten oder zum regelmäßigen Aufenthalt genutzten Gebäuden auf Basis des nachbarlichen Rücksichtnahmegebotes soll im Genehmigungsverfahren in Ansehung der einschlägigen Rechtsprechung (BVerwG, Beschluss 4 B 72.06) i.d.r. ein Abstand vom dreifachen der Anlagen-Gesamthöhe nicht unterschritten werden (siehe Rundererlass MLUR 2012). Die in Abbildung 1 grün dargestellte WEA hat zu den nächstgelegenen Wohnnutzungen folgende Abstände: Tabelle 1: Abstände zur nächstgelegenen Wohnbebauung Richtung Wohngebäude Entfernung zur WEA Ost Schüttungsweg m Süd Krohnweg m Südwest Krohnweg m Durch die Festlegung der maximalen Anlagenhöhe und der WEA-Standorte im B-Plan ist sichergestellt, dass die WEA in keinem Fall näher als die dreifache WEA-Gesamthöhe an die Wohnbebauung heranreicht. Stand: Seite 3 von 7

6 Abbildung 1: Erläuterung: Standort für WEA im Plangebiet WEA-Standort grün bezeichnet, Plangebiet rot abgegrenzt (Zuwegung nur teilweise dargestellt). 3.3 Auswirkungen auf Natur und Landschaft Das Plangebiet liegt außerhalb von Natur- und Landschaftsschutzgebieten, Naturparks, gesetzlich geschützten Biotopen, EU-Vogelschutz- und FFH-Gebieten sowie in den Regionalplänen ausgewiesenen charakteristischen Landschaftsräumen. Das nächstgelegene Naturschutzgebiet Kudensee und Umgebung liegt ca. 4,5 km nordöstlich vom Plangebiet entfernt, das nächstgelegene EU- Vogelschutz- und FFH-Gebiet liegt ca. 4 km südwestlich. Das Plangebiet liegt außerhalb der Gebiete mit besonderer Bedeutung für den Vogelschutz bzw. für den Fledermausschutz gemäß den Empfehlungen zur Berücksichtigung tierökologischer Belange bei der Windenergieplanungen in Schleswig-Holstein (LANU 2008). Im Rahmen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes werden gutachtlich Auswirkungen u.a. auf Vögel und Fledermäuse betrachtet. 3.4 Schall- und Schattenwurfimmissionen Es wurden Gutachten zu Schall- und Schattenwurfimmissionen erstellt, die sich an den einschlägigen Vorgaben orientieren. Um Beeinträchtigungen zu vermeiden, werden Betriebsregelungen festgesetzt. Stand: Seite 4 von 7

7 4 Beschreibung der geplanten Windenergieanlage Vorgesehen ist eine WEA vom Typ Senvion 3.2M 114 mit einem Rotordurchmesser von 114 m und einer Gesamthöhe von maximal 150 m (Abbildung 2, Tabelle 2). Die Nabenhöhe beträgt 93 m. Die Gesamthöhe von 150 m wird damit eingehalten. Entsprechend der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen ist ein Hindernisfeuer Feuer W rot als Nachtkennzeichnung vorgesehen. Es ermöglicht eine Reduktion der Lichtintensität und verhindert durch entsprechende Linsen den störenden Lichteinfall am Boden. Die Tageskennzeichnung soll analog zu bisherigen Umsetzungen vor Ort durch farblich gekennzeichnete Rotorblattenden erfolgen. Es soll zudem eine Nachrüstverpflichtung für eine bedarfsgerechte Befeuerung der WEA in Abhängigkeit zukünftiger technischer Lösungen und Genehmigungsfähigkeiten, in den Durchführungsvertrag aufgenommen werden. Tabelle 2: Technische Daten Senvion 3.2M 114 Nennleistung Rotordurchmesser Anlaufwindgeschwindigkeit Nabenhöhe Gesamthöhe Abschaltwindgeschwindigkeit 3200 kw 114 m 3,0 m/s 93 m 150 m 22,0 m/s Stand: Seite 5 von 7

8 Abbildung 2: Typzeichnung WEA Senvion 3.2M 114 Stand: Seite 6 von 7

9 5 Erschließung 5.1 Anbindung an das öffentliche Stromnetz Der Vorhabenträger strebt an, aus wirtschaftlichen und ökologischen Gründen den Anschluss gemeinsam mit anderen geplanten Windparks zu realisieren. Aber auch ein Anschluss über das Umspannwerk Dingen an das öffentliche Stromnetz ohne Partner ist für den Vorhabenträger noch wirtschaftlich. 5.2 Transport / Verkehrliche Erschließung Es werden neben dem üblichen Baustellenverkehr während der Errichtung der Infrastruktur der WEA incl. Fundament und der Aufstellung der WEA Transporte für den Fundamentbau, Wege- und Kabelbau: Betonfahrzeuge, Kiesfahrzeuge, Lieferfahrzeuge für Bewehrungsstahl, Schalung, Fundamenteinbauteile, Kabel- und Übergabestationen sowie Baustellengeräte, Aufbau und Abbau der Kräne sowie Schwerlasttransporte für die Turmsektionen, Blätter, Nabe, Gondel, Triebstrang erwartet. Die Erschließung erfolgt von der Bundesstraße B5 über die L173 (Westerbelmhusener Straße). Der öffentliche Anschlusspunkt an das Grundstück ist die Westerbelmhusener Straße. Von dort erfolgt die weitere Erschließung in Richtung Ostnordost ca m über den sogenannten Ehlersweg (im Katasterplan als Zu Westen der Moorwettern und To Osten der Moorwettern bezeichnet). Dieser wird aus südlicher Richtung angefahren. Bis hier sind Land bzw. die Stadt Brunsbüttel Träger der Verkehrswege. Die weitere Erschließung (ca. 600 m) erfolgt über Privatwege, über die der Vorhabenträger verfügt. Bei Bedarf werden Verkehrswege in Absprache mit der Stadt Brunsbüttel bzw. dem entsprechenden Träger entsprechend den Anforderungen ertüchtigt. Der Ausbauumfang wird auf das nötige Mindestmaß von 4,5 m befahrbarer Breite in Hinblick auf einen einspurigen Schwerlastverkehr beschränkt. 6 Projektzeitplan und Ablauf Zur planerischen Sicherung des Vorhabens dient die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans. Die Kosten für das bauleitplanerische Verfahren einschließlich Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden vom Investor getragen. Zwischen der Stadt Brunsbüttel und dem Vorhabenträger soll ein Durchführungsvertrag geschlossen werden, der u.a. den Zeitraum der Umsetzung der Vorhaben- und Erschließungsmaßnahmen sowie die verbindliche Rückbauverpflichtung beinhaltet. Nach dem Satzungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplans sollen umgehend die entsprechenden Genehmigungsanträge gemäß Bundesimmissionsschutzgesetz beim Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Itzehoe eingereicht werden. Mit Erhalt der Genehmigungen soll mit dem Bau der notwendigen Infrastrukturmaßen und der Errichtung der WEA begonnen werden. Unter Berücksichtigung der Bearbeitungszeit der Bauleitplanung, des BImSchG-Antrages sowie der Lieferzeit der WEA wird die Realisierung des Bauvorhabens Mitte 2015 angestrebt. Stand: Seite 7 von 7

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