Sage50 Neue MWST-Verordnung per Gebrauchtwarenhandel / Fiktiver Vorsteuerabzug (Wegfall Margenbesteuerung) Einlageentsteuerung Allgemein

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1 Sage50 Neue MWST-Verordnung per Gebrauchtwarenhandel / Fiktiver Vorsteuerabzug (Wegfall Margenbesteuerung) Einlageentsteuerung Allgemein Sage Schweiz AG D4 Platz 10 CH-6039 Root Längenbold

2 Gebrauchtwarenhandel / Fiktiver Vorsteuerabzug Wegfall Margenbesteuerung (MWST Art. 28 Abs. 3) Ausgangslage Die problematische Margenbesteuerung wurde mit dem neuen Gesetz abgeschafft. Auf allen gebrauchten und individualisierbaren Gegenständen, welche für den Verkauf, die Vermietung oder das Verleasen im Inland verwendet werden, kann auf dem Ankaufspreis ein fiktiver Vorsteuerabzug vorgenommen werden. Der Ankaufspreis versteht sich inkl. MWST. Auf den Rechnungen ist der Vermerk "margenbesteuert" nicht mehr zulässig. Diese Regelung betrifft hauptsächlich Garagenbetriebe mit Occasionshandel, Händler von gebrauchten Gegenständen sowie Antiquitätenhändler. Auf dem Lagerbestand von Occasionen kann somit per eine Einlageentsteuerung gemacht werden. Praxisbeispiel Occasionshandel Ein Autohändler kauft am bei einer Privat-Person ein Fahrzeug für Fr. 8' und verkauft dieses am für Fr. 10' inkl. MwSt, so lautet die MwSt-Abrechnung wie folgt: MWST Kauf Verkauf Rechnungsbetrag Kauf (ohne MwSt, da Privatperson): Fr. 8' Vorsteuer fiktiv (Fr. 8' : 107.6% x 7.6): Fr Rechnungsbetrag Verkauf Fr. 10' Umsatzsteuer Fr Abzuliefernde MWST Fr

3 Praxisbeispiel Verbuchung Einlageentsteuerung Occasionsfahrzeug Wie bereits erwähnt, kann ab auf dem Lagerbestand von Occasionen eine Einlageentsteuerung gemacht werden. Wir empfehlen Ihnen vorab, in der Steuerschlüsseltabelle (Menübefehl Bearbeiten > MwSt > Steuerschlüssel das Automatikkonto wie folgt anzupassen: Als Vorschlag empfehlen wir das Vorsteuerkonto 1171 zu verwenden (Vorsteuer auf Investitionen und übrigen Betriebsaufwand) Der Lagerbestand des Fahrzeugs wird per wie folgt eingebucht: Auf dem MwSt-Formular wird die Einlageentsteuerung auf der Zeile 410 wie folgt aufgeführt: 3

4 Die Einlageentsteuerung (spätere Entstehung des Anspruchs auf Vorsteuerabzug) Die Einlageentsteuerung findet Anwendung, wenn die Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs im Zeitpunkt des Empfangs der Lieferung, der Dienstleistung oder bei der Einfuhr nicht gegeben waren, jedoch später eintreten (Art.42 Abs.1 MWSTG). Wurde der Gegenstand in der Zwischenzeit in Gebrauch genommen, so vermindert sich die abziehbare Vorsteuer für jedes in dieser Zeitspanne abgelaufene Jahr bei beweglichen Gegenständen um einen Fünftel, bei unbeweglichen Gegenständen um einen Zwanzigstel. 1/5 oder 20% bei beweglichen Gegenständen (Möbel, Maschinen etc.) 1/20 oder 5% bei unbeweglichen Gegenständen (Immobilien) Bei teilweise genutzten Dienstleistungen berechnet sich die abziehbare Vorsteuer vom Wert des noch nicht genutzten Teils (Art.42 Abs.3 MWSTG). Aus welchen Gründen bei Empfang der Leistung bzw. bei der Einfuhr der Vorsteuerabzug nicht vorgenommen werden konnte, ist an sich ohne Belang (z.b. wegen fehlender Steuerpflicht oder wegen der Verwendung für einen von der Steuer ausgenommenen Zweck). Ebenso wenig spielt es eine Rolle, aus welchem Grund der Anspruch auf Vorsteuerabzug nachträglich entstanden ist. Praxisbeispiel beweglicher Gegenstand Eine nicht abrechnungspflichtige Schreinerei hat neue Möbel für den Betrieb erworben. Der Kauf hat im Jahre 2008 stattgefunden. Der Anschaffungspreis war Fr. 10' Somit beläuft sich die nicht rückforderbare Summe auf Fr Neu wird die Schreinerei ab steuerpflichtig. Somit kann die Schreinerei mit der ersten MwSt-Abrechnung anteilmässige Steuer auf Grund einer Einlageentsteuerung geltend machen. Die Berechnung lautet wie folgt: Zwei abgelaufene Jahre (2008 und 2009), somit verbleiben für die Rückforderung 3/5 von Fr => Total Fr

5 Verbuchung im Rechnungswesen Wir empfehlen Ihnen vorab, in der Steuerschlüsseltabelle (Menübefehl Bearbeiten > MwSt > Steuerschlüssel das Automatikkonto wie folgt anzupassen: Als Vorschlag empfehlen wir das Vorsteuerkonto 1171 zu verwenden (Vorsteuer auf Investitionen und übrigen Betriebsaufwand) Der Buchungssatz für die Einlageentsteuerung lautet wie folgt: Auf dem MwSt-Formular wird die Einlageentsteuerung auf der Zeile 410 wie folgt aufgeführt: 5

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