Sage50 Neue MWST-Verordnung per Gebrauchtwarenhandel / Fiktiver Vorsteuerabzug (Wegfall Margenbesteuerung) Einlageentsteuerung Allgemein
|
|
- Martha Waldfogel
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Sage50 Neue MWST-Verordnung per Gebrauchtwarenhandel / Fiktiver Vorsteuerabzug (Wegfall Margenbesteuerung) Einlageentsteuerung Allgemein Sage Schweiz AG D4 Platz 10 CH-6039 Root Längenbold
2 Gebrauchtwarenhandel / Fiktiver Vorsteuerabzug Wegfall Margenbesteuerung (MWST Art. 28 Abs. 3) Ausgangslage Die problematische Margenbesteuerung wurde mit dem neuen Gesetz abgeschafft. Auf allen gebrauchten und individualisierbaren Gegenständen, welche für den Verkauf, die Vermietung oder das Verleasen im Inland verwendet werden, kann auf dem Ankaufspreis ein fiktiver Vorsteuerabzug vorgenommen werden. Der Ankaufspreis versteht sich inkl. MWST. Auf den Rechnungen ist der Vermerk "margenbesteuert" nicht mehr zulässig. Diese Regelung betrifft hauptsächlich Garagenbetriebe mit Occasionshandel, Händler von gebrauchten Gegenständen sowie Antiquitätenhändler. Auf dem Lagerbestand von Occasionen kann somit per eine Einlageentsteuerung gemacht werden. Praxisbeispiel Occasionshandel Ein Autohändler kauft am bei einer Privat-Person ein Fahrzeug für Fr. 8' und verkauft dieses am für Fr. 10' inkl. MwSt, so lautet die MwSt-Abrechnung wie folgt: MWST Kauf Verkauf Rechnungsbetrag Kauf (ohne MwSt, da Privatperson): Fr. 8' Vorsteuer fiktiv (Fr. 8' : 107.6% x 7.6): Fr Rechnungsbetrag Verkauf Fr. 10' Umsatzsteuer Fr Abzuliefernde MWST Fr
3 Praxisbeispiel Verbuchung Einlageentsteuerung Occasionsfahrzeug Wie bereits erwähnt, kann ab auf dem Lagerbestand von Occasionen eine Einlageentsteuerung gemacht werden. Wir empfehlen Ihnen vorab, in der Steuerschlüsseltabelle (Menübefehl Bearbeiten > MwSt > Steuerschlüssel das Automatikkonto wie folgt anzupassen: Als Vorschlag empfehlen wir das Vorsteuerkonto 1171 zu verwenden (Vorsteuer auf Investitionen und übrigen Betriebsaufwand) Der Lagerbestand des Fahrzeugs wird per wie folgt eingebucht: Auf dem MwSt-Formular wird die Einlageentsteuerung auf der Zeile 410 wie folgt aufgeführt: 3
4 Die Einlageentsteuerung (spätere Entstehung des Anspruchs auf Vorsteuerabzug) Die Einlageentsteuerung findet Anwendung, wenn die Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs im Zeitpunkt des Empfangs der Lieferung, der Dienstleistung oder bei der Einfuhr nicht gegeben waren, jedoch später eintreten (Art.42 Abs.1 MWSTG). Wurde der Gegenstand in der Zwischenzeit in Gebrauch genommen, so vermindert sich die abziehbare Vorsteuer für jedes in dieser Zeitspanne abgelaufene Jahr bei beweglichen Gegenständen um einen Fünftel, bei unbeweglichen Gegenständen um einen Zwanzigstel. 1/5 oder 20% bei beweglichen Gegenständen (Möbel, Maschinen etc.) 1/20 oder 5% bei unbeweglichen Gegenständen (Immobilien) Bei teilweise genutzten Dienstleistungen berechnet sich die abziehbare Vorsteuer vom Wert des noch nicht genutzten Teils (Art.42 Abs.3 MWSTG). Aus welchen Gründen bei Empfang der Leistung bzw. bei der Einfuhr der Vorsteuerabzug nicht vorgenommen werden konnte, ist an sich ohne Belang (z.b. wegen fehlender Steuerpflicht oder wegen der Verwendung für einen von der Steuer ausgenommenen Zweck). Ebenso wenig spielt es eine Rolle, aus welchem Grund der Anspruch auf Vorsteuerabzug nachträglich entstanden ist. Praxisbeispiel beweglicher Gegenstand Eine nicht abrechnungspflichtige Schreinerei hat neue Möbel für den Betrieb erworben. Der Kauf hat im Jahre 2008 stattgefunden. Der Anschaffungspreis war Fr. 10' Somit beläuft sich die nicht rückforderbare Summe auf Fr Neu wird die Schreinerei ab steuerpflichtig. Somit kann die Schreinerei mit der ersten MwSt-Abrechnung anteilmässige Steuer auf Grund einer Einlageentsteuerung geltend machen. Die Berechnung lautet wie folgt: Zwei abgelaufene Jahre (2008 und 2009), somit verbleiben für die Rückforderung 3/5 von Fr => Total Fr
5 Verbuchung im Rechnungswesen Wir empfehlen Ihnen vorab, in der Steuerschlüsseltabelle (Menübefehl Bearbeiten > MwSt > Steuerschlüssel das Automatikkonto wie folgt anzupassen: Als Vorschlag empfehlen wir das Vorsteuerkonto 1171 zu verwenden (Vorsteuer auf Investitionen und übrigen Betriebsaufwand) Der Buchungssatz für die Einlageentsteuerung lautet wie folgt: Auf dem MwSt-Formular wird die Einlageentsteuerung auf der Zeile 410 wie folgt aufgeführt: 5
(Inkraftsetzung per ) Die wichtigsten Aenderungen
Revidiertes MWSTG (Inkraftsetzung per 1.01.2018) Die wichtigsten Aenderungen STEUERPFLICHT BEZUGSTEUER OPTION FÜR DIE VERSTEUERUNG DER VON DER STEUER AUSGENOMMENEN LEISTUNGEN FIKTIVER VORSTEUERABZUG MARGENBESTEUERUNG
MehrModul 2: Rechnungswesen. Herzlich willkommen zur Ausbildung zum geprüften Kundendienstberater Modul 2 Mehrwertsteuer / Leasing
Herzlich willkommen zur Ausbildung zum geprüften Kundendienstberater Modul 2 Mehrwertsteuer / Leasing Lernziele Die Absolventen kennen und berechnen die MWSt-Sätze im Autogewerbe Erstellen Offerten (unter
MehrMWST - MWST-Info 09 Vorsteuerabzug und Korrektur
Teil 1 Vorsteuerabzug Seite 1a 1 Grundsätzliches zum Vorsteuerabzug 1.1 Welche Vorsteuern dürfen geltend gemacht werden? 1.2 Grafik zur Abklärung des Anspruchs auf Vorsteuerabzug 1.3 Eintragung im MWST-Register
MehrÄnderungen bei der Mehrwertsteuer per
Änderungen bei der Mehrwertsteuer per 1.1.2010 Thomas Friedli Dipl. Treuhandexperte Dipl. Experte in Rechnungslegung und Controlling Partner UTA Treuhand AG Baden Thomas Friedli 1 Übersicht Einleitung
MehrSage50. MWST Konverter 2011. Sage Schweiz AG D4 Platz 10 CH-6039 Root Längenbold
Sage50 MWST Konverter 2011 Sage Schweiz AG D4 Platz 10 CH-6039 Root Längenbold Inhaltsverzeichnis 1. Voraussetzung... 3 2. MWST Konverter 2011 anwenden... 4 2 1. Voraussetzung Um das neue MWST Formular,
Mehr1.1 Graf AG (Umsatzabstimmung und Plausibilitätsprüfung)
1.1 Graf AG (Umsatzabstimmung und Plausibilitätsprüfung) Die Graf AG handelt mit Baumaterial, welches sie ausschliesslich von der Muttergesellschaft in Deutschland, der Graf GmbH bezieht resp. importiert.
MehrDipl. Experte in Rechnungslegung und Controlling MAS FH in MWST / LL.M. VAT Inhaber FISKAL Schulung + Beratung GmbH, Balgach
Benno Frei Dipl. Experte in Rechnungslegung und Controlling MAS FH in MWST / LL.M. VAT Inhaber FISKAL Schulung + Beratung GmbH, Balgach Aktuelles aus der Praxis Gerichtsentscheide Bedeutendste Änderungen
MehrNutzungsänderungen bei der Mehrwertsteuer
Nutzungsänderungen bei der Mehrwertsteuer (Eigenverbrauchsbesteuerung / Einlageentsteuerung) 1. Verkauf, Vermietung, Umnutzung oder Überführung Wird bei einer späteren Vermietung oder einem Verkauf einer
MehrSage50. MWST Konverter 2011. Sage Schweiz AG D4 Platz 10 CH-6039 Root Längenbold
Sage50 MWST Konverter 2011 Sage Schweiz AG D4 Platz 10 CH-6039 Root Längenbold Inhaltsverzeichnis 1. Voraussetzung... 3 2. MWST Konverter 2011 anwenden... 4 2 1. Voraussetzung Um das neue MWST Formular,
MehrPräzisierungen zur MWST Übergangsinfo 01
Januar 2010 www.estv.admin.ch MWST-Praxis-Info 01 Präzisierungen zur MWST Übergangsinfo 01 vom 31. März 2010 Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV MWST-Praxis-Info
MehrImmobilienverkäufe aus Sicht der Mehrwertsteuer: Ausgenommener Grundstücksverkauf oder steuerbare Lieferung?
PrimeTax Info Mai 2012 Immobilienverkäufe aus Sicht der Mehrwertsteuer: Ausgenommener Grundstücksverkauf oder steuerbare Lieferung? EINLEITUNG Der Verkauf von Immobilien ist grundsätzlich von der Mehrwertsteuer
MehrNutzungsänderungen bei der Mehrwertsteuer
Nutzungsänderungen bei der Mehrwertsteuer (Eigenverbrauchsbesteuerung / Einlageentsteuerung) 1. Verkauf, Vermietung, Umnutzung oder Überführung Wird bei einer späteren Vermietung oder einem Verkauf einer
MehrUPDATE Mehrwertsteuer [MWST] HERBST 2017
HERBST 2017 IDP Treuhand AG Gewerbezentrum Strahlholz 13 Postfach 122 9056 Gais Telefon 071 791 70 10 Fax 071 791 70 19 info@idpag.ch www.idpag.ch Mitglied Schweizerischer Treuhänderverband TREUHAND SUISSE
MehrLernfeld/Fach: Unternehmensleistungen erfassen und dokumentieren (Rechnungswesen und Controlling) Thema: Umsatzsteuer bei KIs
Zusatzaufgaben zur Umsatzsteuer bei KIs Aufgabe 1: 1. Welche der nachfolgenden Geschäftsfälle ist umsatzsteuerpflichtig? 2. Geldwechsel von US-Dollar in EURO 3. Verkauf von Goldbarren einen Geschäftskunden
MehrVorsteuerkorrekturen und Vorsteuerkürzungen
Vorsteuerkorrekturen und Vorsteuerkürzungen Loosli Patrick MAS FH in Mehrwertsteuer MWST-Berater / Dozent / Autor Detailprogramm Unterschied zwischen Vorsteuerkorrekturen und Vorsteuerkürzungen Wie berechnet
MehrSage50. Neue MWST-Verordnung per 01.01.2010. Verbuchung und Deklaration von Privatanteilen und Eigenverbrauch
Sage50 Neue MWST-Verordnung per 01.01.2010 Verbuchung und Deklaration von Privatanteilen und Eigenverbrauch Bei der Einzelunternehmung Bei juristischen Personen Sage Schweiz AG D4 Platz 10 CH-6039 Root
MehrAbacus MWST-Workshop. Workshop. Ihr Referent. Inhaltsübersicht. MWST-Gesetz 2010 Seite 1. OBT AG November 2009
MWST-Gesetz 2010 Seite 1 Abacus MWST-Workshop Workshop MWST-Gesetz 2010 und neues Abrechnungsformular 1 Ihr Referent Thomas Koller dipl. Treuhandexperte Partner, OBT AG, Zürich 2 Inhaltsübersicht Einleitung
MehrNutzungsänderungen bei der Mehrwertsteuer
Nutzungsänderungen bei der Mehrwertsteuer (Eigenverbrauchsbesteuerung / Einlageentsteuerung) 1. Verkauf, Vermietung, Umnutzung oder Überführung Wird bei einer späteren Vermietung oder einem Verkauf optiert,
MehrMehrwertsteuer Änderungen per Verantwortlich: REDI AG, Markus Koch Frauenfeld. im Auftrag von: Fachbereich Alter
Mehrwertsteuer 2011 Änderungen per 01.01.2011 Verantwortlich: REDI AG, Markus Koch Frauenfeld im Auftrag von: Fachbereich Alter Stand: Dezember 2010 Mehrwertsteuer 2011 Stand Dezember 2010 1. Änderungen
Mehr1. Übers Menü Mandant öffnen Sie die entsprechende Buchhaltung. 2. Die geöffnete Buchhaltung wird Ihnen im oberen linken Bereich angezeigt.
Bedienungsanleitung zum MWST-Konverter 2010 für die Sage Sesam Version 2008.x (wie Sie eine Verknüpfung zum MWST-Konverter Programm auf Ihren Desktop machen, wird am Schluss dieser Anleitung beschrieben)
MehrOption für die Versteuerung der von der Steuer ausgenommenen Leistungen im Zusammenhang mit Immobilien
Januar 2010 www.estv.admin.ch MWST-Praxis-Info 07 Option für die Versteuerung der von der Steuer ausgenommenen Leistungen im Zusammenhang mit Immobilien Titel der MWST-Info XX Eidgenössisches Finanzdepartement
MehrLineare Abschreibung: Abschreibungssatz = 20% des Anschaffungswertes Jahr Buchwert Anfang Jahr Abschreibungsbetrag Buchwert Ende Jahr
40.02 Lineare Abschreibung: Abschreibungssatz = 20% des Anschaffungswertes Jahr Buchwert Anfang Jahr Abschreibungsbetrag Buchwert Ende Jahr 1 Fr. 200000. 20% von Fr. 200000. = 2 3 4 5 Degressive Abschreibung:
MehrÜbersicht über die wichtigsten Änderungen des teilrevidierten MWSTG ab
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV Hauptabteilung MWST HA MWST Übersicht über die wichtigsten Änderungen des teilrevidierten ab 1.1.018 Stichwort Definition eng
MehrLineare Abschreibung: Abschreibungssatz = 20% des Anschaffungswertes Jahr Buchwert Anfang Jahr Abschreibungsbetrag Buchwert Ende Jahr
40.02 Lineare Abschreibung: Abschreibungssatz = 20% des Anschaffungswertes Jahr Buchwert Anfang Jahr Abschreibungsbetrag Buchwert Ende Jahr 1 Fr. 200000. 20% von Fr. 200000. = 2 3 4 5 Degressive Abschreibung:
MehrKÜRZUNG DES VORSTEUER- ABZUGS BEI GEMISCHTER VERWENDUNG
Fürstentum ' l ' H i - Liechtensteinische Liechtenstein SBIBS Steuerverwaltung MEHRWERTSTEUER KÜRZUNG DES VORSTEUER- ABZUGS BEI GEMISCHTER VERWENDUNG Gültig mit Einführung des Gesetzes vom 16. Juni 2000
MehrDas Schweizer Mehrwertsteuer- Handbuch
Jörg R. Bühlmann Das Schweizer Mehrwertsteuer- Handbuch Unionsverlag Zürich -L k^- C Inhalt Vorwort 9 Allgemeiner Teil 1. Die Umsatzsteuer im allgemeinen 10 1.1. Formen der Umsatzsteuer 10 1.2. Die Umsatzsteuer
MehrAufgabe 1: Buchen Sie die Geschäftsfälle im Grundbuch! Verwenden Sie als Ertragskonto das Konto Provisionserträge.
Aufgabe 1: Buchen Sie die Geschäftsfälle im Grundbuch! Verwenden Sie als Ertragskonto das Konto Provisionserträge. 1. Einem Kunden werden Aktien von der Depotabteilung ausgeliefert. Die Provision 80,00
MehrMWST im Bereich des Sports
MWST im Bereich des Sports Kurzreferat Bernsport Workshop vom 3.10.2011 Referent: Andreas Wenger, Hauptabteilung MWST Praxisrelevante Informationen zur MWST im Bereich des Sports enthält die MWST-Branchen-Info
MehrNeues Mehrwertsteuergesetz per 01.01.2010
Neues Mehrwertsteuergesetz per 01.01.2010 Übersicht der wichtigsten Änderungen Steuerpflicht Steuerpflichtig ist, wer ein Unternehmen betreibt und nicht von der Steuerpflicht befreit ist. Von der Steuerpflicht
MehrVerbuchung bei Teilzahlungskaufverträgen. oder Finanzierungs- Verträgen mit Abtretung an ein Finanzinstitut
610.545.13 Merkblatt Nr. 13 Verbuchung bei Teilzahlungskaufverträgen oder Finanzierungs- Verträgen mit Abtretung an ein Finanzinstitut Gültig ab 1. Januar 2008 Die in dieser Publikation enthaltenen Informationen
Mehr3. Bemessungsgrundlage Vorsteuerkorrektur (Eigenverbrauch / Einlageentsteuerung)
3. Bemessungsgrundlage Vorsteuerkorrektur (Eigenverbrauch / Einlageentsteuerung) Anwendung der vollumfänglichen sänderung: Unternehmen werden neu steuerpflichtig oder aus der Steuerpflicht entlassen; Gegenstände
MehrMehrwertsteuer (MwSt) Schweiz
Max Bürgin ehem. Inspektor der eidg. Steuerverwaltung, Bern Mehrwertsteuer (MwSt) Schweiz Einführung in die Technik der Mehrwertsteuer mit einer vergleichenden Darstellung mit der eidgenössischen Warenumsatzsteuer
Mehr2 Lösungsansätze Fallbeispiele zum Saldosteuersatz
2 Lösungsansätze Fallbeispiele zum Saldosteuersatz 2.1 Lösungsansätze allgemeine Fragen 2.1.1 Lösungsansatz Goldschmied Jonas Furrer a) Zeitpunkt der Unterstellung und Vorkehrungen für die Unterstellung
MehrErfahrungen aus Mehrwertsteuer-Revisionen bei Städten und Gemeinden
Fachveranstaltung vom 11.9.2015 der Konferenz der städtischen Finanzdirektorinnen und direktoren Mehrwertsteuer und Gemeinwesen Erfahrungen aus Mehrwertsteuer-Revisionen bei Städten und Gemeinden Thomas
MehrKontenrahmenbeschreibung 2016 SKR 97 (Privatpersonen)
Kontenrahmenbeschreibung 2016 SKR 97 (Privatpersonen) Finanzbuchführung Auflage 02 16 Auflage 02 16 Herausgeber: DATEV eg, 90329 Nürnberg Art.-Nr. 10090 2016-02-01 Copyright DATEV eg: Alle Rechte, auch
MehrKurzübersicht Neues Mehrwertsteuergesetz
Kurzübersicht Neues Mehrwertsteuergesetz Beat Sutter Teamchef Abteilung externe Prüfung Hauptabteilung MWST Eidg. Steuerverwaltung Steuerpflicht ALT: CHF 75 000 Jahreseinnahmen NEU: Mit der Aufnahme der
MehrHandelswaren. Handelswaren. Institut für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften Dr. Alfred Brink
Institut für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften Dr. Alfred Brink Institut für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften Dr. Alfred Brink Vorlesung Buchführung & Abschluss Handelswaren Vorlesung Buchführung
MehrSo stellen Sie richtig Rechnung Rechnungsmuster
So stellen Sie richtig Rechnung Rechnungsmuster Allgemeines Rechnungstellung und Überwälzung: Einführung Im Bereich der MWST spielen die Rechnungen, die der Leistungserbringer für seine Lieferung von Gegenständen
Mehra) Mehrwertsteuer buchungstechnisch
Arbeiten zum Kapitel 24 Mehrwertsteuer ab dem Jahr 2011 a) Mehrwertsteuer buchungstechnisch 1. Rechnen Sie den Mehrwertsteuerbetrag aus, den die folgenden Summen enthalten: a) 12'453.75 inkl. 2,5 % MWST
MehrUmsatzsteuer Die Lieferung und der Erwerb neuer Fahrzeuge in der EU
Umsatzsteuer Die Lieferung und der Erwerb neuer Fahrzeuge in der EU Nr. 119/02 verantwortlich: RA Stefan Fritz Geschäftsbereich Recht Steuern der IHK Nürnberg für Mittelfranken, Hauptmarkt 25/27, 90403
Mehr11 Umsatzsteuer beim Ein- und Verkauf
11 Umsatzsteuer beim Ein- und Verkauf 11.1 Wesen der Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) Fast alle Einkäufe und Verkäufe eines Unternehmens sind mit Umsatzsteuer belegt. Bis die Waren dem Endverbraucher zum
MehrHandelswaren. Handelswaren. Institut für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften Dr. Alfred Brink
Institut für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften Dr. Alfred Brink Institut für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften Dr. Alfred Brink Vorlesung Buchführung & Abschluss Handelswaren Vorlesung Buchführung
MehrCD Ausgabe " Umsatzsteuer im Ein- und Verkaufsbereich
CD Ausgabe " Umsatzsteuer im Ein- und Verkaufsbereich 1. Welche Rechtsgrundlagen regeln die Besteuerung des Umsatzes? Das Umsatzsteuergesetz regelt die Besteuerung Inhalt: 1. von Lieferungen und sonstigen
MehrBuchungshinweise zur Differenzbesteuerung nach 25a UStG
Buchungshinweise zur Differenzbesteuerung nach 25a UStG Bereich: FIBU - Info für Anwender Nr. 1140 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Vorgehensweise 2.1. Einzel-Differenzbesteuerung - alle Branchen 2.2. Einzel-Differenzbesteuerung
Mehr1. Steuerpflicht im Inland von Unternehmen mit Sitz im Ausland und die Auswirkungen auf die Bezugsteuer
1. Steuerpflicht von Unternehmen mit Sitz im Ausland und die Auswirkungen auf die Bezugsteuer Leistungen Dienstleistungen nach Art. 8 Abs. 2 MWStG 2) bis 31.12.2014 2015 ab 1.1.2017 1) weltweit Steuerpflichtiges
MehrBENNO FREI. Das. Mehrwertsteuer- Handbuch für die Praxis. 5. erweiterte und aktualisierte Auflage. Ci COSMOS
BENNO FREI Das Mehrwertsteuer- Handbuch für die Praxis 5. erweiterte und aktualisierte Auflage Ci COSMOS Inhaltsverzeichnis 1 1.1 1.1.1 1.1.2 1.1.3 1.2 1.3 2 2.1 2.2 2.3 2.3.1 2.3.2 2.3.3 2.3.4 2.4 2.4.1
MehrUnter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes:
Bundesministerium der Finanzen POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße 97,10117 Berlin TEL FAX E-MAIL DATUM
MehrMehrwertsteuer. Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes
V Beatrice Klaesi, Rechtsanwältin und dipl. Steuerexpertin Christoph Niederer, Rechtsanwalt und dipl. Steuerexperte A Teilrevision des gesetzes (MWSTG) 1 Steuerpflicht bei weltweitem Umsatz von CHF 100
MehrHANDEL MIT GEBRAUCHTWAREN Umsatzsteuerliche Besonderheiten beim Handel mit Gebrauchtwaren
HANDEL MIT GEBRAUCHTWAREN Umsatzsteuerliche Besonderheiten beim Handel mit Gebrauchtwaren 1. Sachlicher Anwendungsbereich 1 2. Persönlicher Anwendungsbereich 1 3. Voraussetzungen 1 4. Optionsmöglichkeit
MehrVerbuchung 100 % Vorsteuer
Verbuchung 100 % Vorsteuer Richtiges Buchen von Zollrechnungen Warum 100 % Vorsteuer, Mehrwertsteuer, Einfuhrumsatzsteuer? Importiert eine in der Schweiz ansässige Firma Waren aus dem Ausland, ist bei
MehrWann lohnt ein Verzicht auf die Differenzbesteuerung?
UMSATZSTEUER Wann lohnt ein Verzicht auf die Differenzbesteuerung? von Dipl.-Finw. Rüdiger Weimann, Dozent, Lehrbeauftragter und Partner der kmk Steuerberatungsgesellschaft mbh, Dortmund Der Umsatz mit
MehrKurzleitfaden Gebrauchtradverwaltung in velo.port Stand:
Gebrauchtfahrzeuge Beim Handel mit gebrauchten Fahrrädern gelten in Deutschland besondere steuerliche Bestimmungen. Ein wesentlicher Unterschied besteht in der sogenannten Differenzbesteuerung beim Ankauf
MehrZuordnung der Konten und Buchungsschlüssel zu den Kennziffern der Umsatzsteuer-Voranmeldung. Kontenrahmen 13
Zuordnung der Konten und Buchungsschlüssel zu den Kennziffern der Umsatzsteuer-Voranmeldung Kontenrahmen 13 Inhaltsverzeichnis 1. Zuordnung der Konten... 1 2. Zuordnung der Buchungsschlüssel (Standarderfassung)...
MehrDas neue Mehrwertsteuergesetz ab 1. Januar 2010. Vortrag suissetec nordwestschweiz, 9.11.2009
Das neue Mehrwertsteuergesetz ab 1. Januar 2010 Vortrag suissetec nordwestschweiz, 9.11.2009 Vorstellung Walter Bando Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen mit eidg. Fachausweis, Inhaber Zugelassener
MehrUmsatzsteuer. Gesetzliche Änderungen ab TOPIX Informationssysteme AG. Stand
Umsatzsteuer Gesetzliche Änderungen ab 01.01.2010 Stand 29.01.10 TOPIX Informationssysteme AG Gesetzliche Änderungen zur Umsatzsteuer ab 01.01.2010 Sonstige Leistungen gemäß 3a Abs. 2 UStG Es gibt ab 01.01.2010
MehrVeredelungsverkehr; Steuerbefreiung für die Lohnveredelung bei mehreren inländischen Lohnveredlern
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV Hauptabteilung Mehrwertsteuer Veredelungsverkehr; Steuerbefreiung für die Lohnveredelung bei mehreren inländischen Lohnveredlern
MehrLernfeld 6 Gewerbliche Objekte bewirtschaften Musterlösungen zum Modul bi.06.9 Mehrwertsteuer in der Immobilienwirtschaft
Hinweis: In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie sich die Lösungen der folgenden Übungen zuerst selbstständig mittels Literaturstudium, Seminarthemen, Unterrichtsgesprächen und Internet-Recherchen erarbeiten
Mehr33.01 (1) Der Möbelhändler verkauft die Möbel. + Mehrwertsteuer 8,0 % 16 800. Verkaufswert der Möbel 210 000. Abzuliefernde MWST. Faktura 226 800.
33.01 (1) Holzsägerei Schreinerei Möbelhändler Die Sägerei verkauft Holz aus dem eigenen Wald an eine Schreinerei: Die Schreinerei verarbeitet das Holz zu Mö beln und verkauft diese an einen Möbelhändler:
MehrMWST STEUERSATZERHÖHUNG PER UND ALLE DAMIT ZUSAMMENHÄNGENDEN NOT- WENDIGEN UMSTELLUNGEN
DEZEMBER DEZEMBER 2010 2010 6 10 6 10 MWST STEUERSATZERHÖHUNG PER 01.01.2011 UND ALLE DAMIT ZUSAMMENHÄNGENDEN NOT- WENDIGEN UMSTELLUNGEN Ausgangslage Auf den 01. Januar 2011 werden die schweizerischen
MehrKLAUSUR WS 2015/2016 (NEUE PO!)
HOCHSCHULE DÜSSELDORF FACHBEREICH WIRTSCHAFTSWISSENSCHAFTEN Prof. Dr. Christoph Voos Professur für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Wirtschaftsprüfung und betriebliche Steuerlehre KLAUSUR
Mehr12 UStG 1994 Vorsteuerabzug
Sie können die QR Codes nützen um später wieder auf die neuste Version eines Gesetzestexts zu gelangen. 12 UStG 1994 Vorsteuerabzug UStG 1994 - Umsatzsteuergesetz 1994 Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung:
MehrUnter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes:
Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße
MehrBenno Frei Dipl. Experte in Rechnungslegung und Controlling MAS FH in MWST / LL.M. VAT Inhaber FISKAL Schulung + Beratung GmbH, Balgach
Benno Frei Dipl. Experte in Rechnungslegung und Controlling MAS FH in MWST / LL.M. VAT Inhaber FISKAL Schulung + Beratung GmbH, Balgach Teilrevision MWST-Gesetz Wichtige Anwendungs- und Praxisfragen Beilagen:
MehrKleinunternehmerregelung in der Umsatzsteuer
Kleinunternehmerregelung in der Umsatzsteuer I. Allgemeines II. Wer ist Kleinunternehmer III. Ermittlung der Umsatzgrenzen IV. Folgen der Kleinunternehmerregelung V. Folgen des Überschreitens der Umsatzschwelle
MehrUmsatzsteuer. Merkblatt zur Anwendung der Differenzbesteuerung für Gebrauchtwarenhändler
Umsatzsteuer Merkblatt zur Anwendung der Differenzbesteuerung für Gebrauchtwarenhändler Nr. 135/02 verantwortlich: RA Stefan Fritz Geschäftsbereich Recht Steuern der IHK Nürnberg für Mittelfranken, Hauptmarkt
MehrUmsatzsteuerrecht. Fachplan. FACHHOCHSCHULE FÜR FINANZEN in Königs Wusterhausen. P USt. für das Studienfach. Grundstudium E 2015.
FACHHOCHSCHULE FÜR FINANZEN in Königs Wusterhausen P 3412-2-USt Fachplan für das Studienfach Umsatzsteuerrecht Grundstudium E 2015 1. Semester 2. Semester 3. Semester Stand 01.10.2015 Lehrbereich V Seite
Mehra) Mehrwertsteuer buchungstechnisch
Arbeiten zum Kapitel 24 Mehrwertsteuer ab dem Jahr 2018 a) Mehrwertsteuer buchungstechnisch 1. Setzen Sie die fehlenden Werte in der untenstehenden Aufstellung ein. Es handelt sich vereinfacht um die Produktion
MehrMeldeverfahren. Inhaltsübersicht. Schenk Roland MWST Experte FH MWST Berater / Dozent. Grundlagen zum Meldeverfahren
Schenk Roland MWST Experte FH MWST Berater / Dozent Inhaltsübersicht Grundlagen zum Meldeverfahren Anwendungsfälle des Meldeverfahrens Durchführung des Meldeverfahrens 2 1 Ziele Sie wissen, wann das Meldeverfahren
MehrLieferanten Unternehmung Kunden. Unternehmung versteuert den geschaffenen Mehrwert
1. Leistungsziele Leistungsziel 3.4.1.5 Kaufleute erklären, wie die grundsätzlich funktioniert. Sie können das offizielle Formular für einfache Beispiele korrekt ausfüllen. Begriffe Funktionsprinzip der,
MehrVorsteuerberichtigung
12 Abs10 UStG (Anm.: lex specialis): Ändern sich bei einem Gegenstand, den der Unternehmer in seinem Unternehmen als Anlagevermögenverwendetoder nutzt, in den auf das Jahr der erstmaligen Verwendung folgendenvier
MehrBuchhaltung und Bilanzierung Rechtliche Grundlagen I
Buchhaltung und Bilanzierung Rechtliche Grundlagen I Rechtliche Grundlagen Gläubigerschutz Unternehmensrechtliche Bestimmungen Unternehmensgesetzbuch (UGB) Aktiengesetz (AktG) GmbH-Recht (GmbHG) gleichmäßige
MehrDer Güterverkehr im Gemeinschaftsgebiet der Europäische Gemeinschaft
Der Güterverkehr im Gemeinschaftsgebiet der Europäische Gemeinschaft 1 Die Mitgliedsländer der Europäischen Union bilden eine so genannte Innergemeinschaft. Umsatzsteuerlich ist die Europäische Union ein
MehrInhaltsverzeichnis. 0Inhaltsverzeichnis. Vorwort zur 3. Auflage I. Teil Erläuterungen
0Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Vorwort zur 3. Auflage... 5 I. Teil Erläuterungen A. Einführung in das österreichische Umsatzsteuerrecht... 15 I. Grundlagen... 15 1. Entwicklung... 15 2. Systematik...
MehrMEHRWERTSTEUER UPDATE. Markus Metzger Partner Tax Team AG, Cham
MEHRWERTSTEUER UPDATE Markus Metzger Partner Tax Team AG, Cham Übersicht Praxisanpassungen ESTV (1) MWST-Praxis Info 01 MWST-Praxis Info 02 MWST-Praxis Info 03 MWST-Praxis Info 04 MWST-Praxis Info 05 MWST-Praxis
MehrNeuerungen Mehrwertsteuer Schweiz
Neuerungen Mehrwertsteuer Schweiz Teilrevision Mehrwertsteuergesetz mit Wirkung ab 1. Januar 2018 v.a. in Bezug auf die Mehrwertsteuerpflicht ausländischer Unternehmen in der Schweiz Andreas Schwarzenbach
MehrMehrwertsteuer Schweiz EU Die Workshops Herbst 2017
Mehrwertsteuer Schweiz EU Die Workshops Herbst 2017 Revidiertes Mehrwertsteuergesetz per 1.1. 2018 Steuersatz offen Der Bundesrat hat beschlossen, dass das revidierte MWSTG am 1.1. 2018 in Kraft tritt.
MehrSteuerliche Behandlung von Leistungen, die im Zusammenhang mit Campione d Italia stehen
610.545.16 Merkblatt Nr. 16 Steuerliche Behandlung von Leistungen, die im Zusammenhang mit Campione d Italia stehen Gültig ab 1. Januar 2008 Die in dieser Publikation enthaltenen Informationen sind als
MehrVerkaufswert der Möbel Mehrwertsteuer 8,0% Faktura
26.01 Verkaufswert des Holzes 30 000. + Mehrwertsteuer 8,0% 2 400. Faktura 32 400. Verkaufswert der Möbel 90 000. + Mehrwertsteuer 8,0% 7 200. Faktura 97 200. Verkaufswert der Möbel 160 000. + Mehrwertsteuer
MehrErsetzt durch die. webbasierten Publikationen. Nutzungsänderungen. MWST-Info 10. Januar 2010
Januar 2010 www.estv.admin.ch MWST-Info 10 Nutzungsänderungen Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV Vorbemerkungen Begriffe, die eine weibliche und eine männliche Form
MehrWie Unternehmer und Freiberufler mithilfe des Investitionsabzugsbetrags Steuern sparen, ohne Geld auszugeben
Investitionsabzugsbetrag I 80/01 Wie Unternehmer und Freiberufler mithilfe des Investitionsabzugsbetrags Steuern sparen, ohne Geld auszugeben Inhaltsverzeichnis Seite 1. Wie die Steuerbelastung gesenkt
MehrNeues Mehrwertsteuergesetz So umschiffen Sie die Klippen der Revision
So umschiffen Sie die Klippen der Revision Neues MWSTG 2010 korrekt umsetzen! Dossier-Themen Analyse Strategie Kommunikation Finanzen Verkauf Gesellschaft Personal Organisation Kalkulieren Marketing Informatik/IT
MehrRechnungswesen. Zentralkommission für die Lehrabschlussprüfungen der kaufmännischen und der Büroangestellten
Zentralkommission für die Lehrabschlussprüfungen der kaufmännischen und der Büroangestellten Lehrabschlussprüfungen für kaufmännische Angestellte 2002 Rechnungswesen Arbeitsblatt zur Serie 4/6 Kandidatennummer:
Mehr13b UStG Leistungsempfänger als Steuerschuldner
13b UStG Leistungsempfänger als Steuerschuldner Bereich: FIBU Info für Anwender Nr. 1202 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Vorgehensweise Leistungserbringer 2.1. Automatikkonto verwenden 2.2. Steuerschlüssel
MehrMerkblatt zur Umsatzsteuer (Stand 16. Februar 2015) Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei der Lieferung von Metallen
Merkblatt zur Umsatzsteuer (Stand 16. Februar 2015) ZDH-Abt. Steuer- und Finanzpolitik Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei der Lieferung von Metallen I. Hintergrund Der deutsche Gesetzgeber
MehrKonten für UStVA-Formular zuordnen
Konten für UStVA-Formular zuordnen Hauptseite > FIBU > Kontenplan > Konten für UStVA-Formular zuordnen Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines... 2 2 Funktionen im Bearbeitungsbereich... 3 2.1 Sachkonten für
MehrKonten für UStVA-Formular zuordnen
Konten für UStVA-Formular zuordnen Hauptseite > FIBU > Kontenplan > Konten für UStVA-Formular zuordnen Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines... 2 2 Funktionen im Bearbeitungsbereich... 3 2.1 Sachkonten für
MehrMWST - MWST-Info 21 NEUE STEUERPFICHTIGESeite 1a
MWST - MWST-Info 21 NEUE STEUERPFICHTIGESeite 1a 1 Das System der MWST: MWST = > Verbrauchssteuer > Inlandsteuer > Selbstdeklaration (es wird keine Rechnung zugestellt) Art. 86 Abs. 1 MWSTG > Nur inländische
MehrUmsatzsteuer - Wissen auffrischen Januar Frank Rininsland - Dipl.-Oec. - Steuerberater, Frielendorf
Umsatzsteuer - Wissen auffrischen Januar 2017 Frank Rininsland - Dipl.-Oec. - Steuerberater, Frielendorf Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der H.a.a.S. GmbH Seminare und Vortrag finden Sie unter
MehrInhaltsverzeichnis. Einleitung Gewinn ermitteln mit der Einnahme-Überschussrechnung
Einleitung 11 1 Gewinn ermitteln mit der Einnahme-Überschussrechnung 14 1.1 Die Einnahme-Überschussrechnung 14 1.1.1 Wer darf eine Einnahme-Überschussrechnung erstellen? 14 1.1.2 Was verlangt das Finanzamt
Mehr8. Umsatzsteuer im EU-Binnenmarkt (Art 1-28 BMR)
8. Umsatzsteuer im EU-Binnenmarkt (Art 1-28 BMR) 1 Grundlagen [1] Innergemeinschaftlicher Warenverkehr Unternehmer: Bestimmungslandprinzip (= Besteuerung mit der USt des Bestimmungslandes; gleiche Belastung
MehrUmsatzsteuer-Anwendungserlass - konsolidierte Fassung (Stand 4. Oktober 2016)
Umsatzsteuer-Anwendungserlass - konsolidierte Fassung (Stand 4. Oktober 2016) Quelle: Bundesministerium der Finanzen Abschnitt 14.8. UStAE Rechnungserteilung bei der Istversteuerung von Anzahlungen (1)
Mehr1. Die Verbuchung der Umsatzsteuer
1. Die Verbuchung der Umsatzsteuer 59 1. Die Verbuchung der Umsatzsteuer Im Inland erbrachte Lieferungen und sonstige Leistungen eines Unternehmers unterliegen i.d.r. der Umsatzsteuer. Der Steuersatz beträgt
Mehr32.01 (1) Holzsägerei Schreinerei Möbelhändler
32.01 (1) Holzsägerei Schreinerei Möbelhändler Die Sägerei verkauft Holz aus dem eigenen Wald an eine Schreinerei: Verkaufswert des Holzes 30 000. + Mehrwertsteuer 8,0% 2 400. Faktura 32 400. Die Schreinerei
MehrRechnung, Vorsteuerabzug, falscher Steuerausweis
Hochschule Landshut Tutorium: Buchführung und Bilanzierung Rechnung, Vorsteuerabzug, falscher Steuerausweis Seite 1 von 5 1. Die Rechnung: Begriff: Rechnung ist jedes Dokument, mit dem über eine Lieferung
MehrMehrwertsteuer. Liste der beschlossenen und geplanten Verbesserungsmassnahmen. Auf den 1. Januar 2005 in Kraft gesetzte Praxisänderungen
Mehrwertsteuer Liste der beschlossenen und geplanten Verbesserungsmassnahmen I. Praxisänderungen Auf den 1. Januar 2005 in Kraft gesetzte Praxisänderungen 1. Verzicht auf die Angabe des Namens und der
MehrBesondere Fälle in der Umsatzsteuer
Eine gemeinsame Initiative aller Berliner und Brandenburger SteuerberaterInnen Besondere Fälle in der Umsatzsteuer Steuerforum am 11. Mai 2017 1 Lieferung von Ware aus Berlin nach Paris an einen anderen
MehrJahr Buchwert Anfang Jahr Abschreibungsbetrag Buchwert Ende Jahr 1. Fr % von Fr =
25.02 Jahr Buchwert Anfang Jahr Abschreibungsbetrag Buchwert Ende Jahr 1 2 Fr. 200000. 20% von Fr. 200000. = 3 4 5 Jahr Buchwert Anfang Jahr Abschreibungsbetrag Buchwert Ende Jahr 1 2 Fr. 200000. 40% von
MehrAKTUELLE ENTWICKLUNGEN BEI DER MEHRWERTSTEUER
AKTUELLE ENTWICKLUNGEN BEI DER MEHRWERTSTEUER Markus Metzger Partner Tax Team AG, Cham Inhalt Baugewerbe (neue Abgrenzungskriterien) Definition der unternehmerischen Tätigkeit Internationale Entwicklungen
MehrRechnungsanforderungen
D ip lo m- Kau f ma nn Lars Franke Uhlandstrasse 158 S t e u e r b e r a t e r 10719 Berlin Tel. 030-859 56 730 Fax. 030-859 56 739 Stand: 01/2007 Rechnungsanforderungen 1. Rechnungen müssen folgende Pflichtangaben
Mehr