Eckpunkte für ein Konzept zur dezentralen Unterbringung von Flüchtlingen
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- Ernst Hermann
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1 Der Oberbürgermeister DIII/ Amt 50/ SPL Eckpunkte für ein Konzept zur dezentralen Unterbringung von Flüchtlingen 1. Auftrag - Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom (14/Ant/0177) 2. Zielgruppe - Asylsuchende Flüchtlinge, für die Frankfurt (Oder) zur Aufnahme und Unterbringung entsprechend 1 LAufnG verpflichtet ist und die in den Anwendungsbereich des AsylbLG fallen. 3. Ziele der Unterbringung im eigenen Wohnraum 1 - Stärkung von Eigenverantwortlichkeit und Selbstständigkeit der Flüchtlinge - Ermöglichen von Hilfe zur Selbsthilfe - Aufbau einer eigenen Lebensgestaltung - Frühzeitiger Beginn einer Integration - Reduzierung des Konfliktpotentials, das durch das beengte Leben in einer GU entsteht 4. Inhalte/ Eckpunkte eines Konzepts 4.1. Versorgung mit eigenem Wohnraum Grundlage Kooperationsvereinbarung mit Wohnungsunternehmen bzw. Wohnungsanbietern der Stadt Frankfurt (Oder) über die Zur- Verfügung- Stellung von geeignetem 2 Wohnraum von der Stadt angemietete Wohnungen von Freien Trägern angemieteter Wohnraum durch den Asylsuchenden angemieteter Wohnraum Verfahren 3 : Voraussetzung: Flüchtlinge, die zwölf Monate in der Gemeinschaftsunterkunft (GU) gelebt haben 4 sollten vom 1 Landtag Brandenburg (2013): Unterbringungskonzeption des Landes Brandenburg. Bericht der Landesregierung. Drucksache 5/7559: S. 8ff. 2 D.h. entsprechend der Angemessenheitskriterien je nach Leistungsrecht (z.b. AsyLG) sowie anhand noch zu erarbeitender Kriterien zur Lage der Wohnung 3 Empfehlungen des Landesunterbringungskonzepts berücksichtigt 4 Landtag Brandenburg (2013): Unterbringungskonzeption des Landes Brandenburg. Bericht der Landesregierung. Drucksache 5/7559: S. 15 1
2 Amt für Jugend und Soziales die Zusage über die Bereitschaft zur Übernahme der Mietkosten, der Kaution, der Beschaffung von Einrichtungsgegenständen und der Umzugskosten erhalten 5. Für besonders Schutzbedürftige (z. B: Behinderte, traumatisierte Personen, Alleinerziehende) gilt, dass diese schnellstmöglich in der Regel innerhalb von 3 Monaten nach Aufnahme in der GU mit Wohnraum versorgt werden sollen. Vorbereitungsphase: Bezug der GU und Eingewöhnung in die neuen Lebensumstände Kennenlernen der neuen Gesellschaft, Erlernen der deutschen Sprache und Erwerb grundlegender Alltagskenntnisse Sozialanamnese und Ermittlung des Unterstützungsbedarfs der Flüchtlinge durch den Betreiber der GU und Information hierüber an die Fachberatungsstelle für ausländische Flüchtlinge Erstellung einer Hilfeplanung (Erfragen der vom Asylsuchenden gewünschten Unterstützung und Festlegung, wie und durch wen unterstützt wird sowie Einschätzung, ob ein eigenständiges Leben im eigenen Wohnraum vom Asylsuchenden ggf. mit Unterstützung bewältigt werden kann) und regelmäßige bzw. im Bedarfsfall fortzuschreibende Hilfeplanung gemeinsam durch den Asylsuchenden und den Betreiber der GU unter zweckmäßiger Beteiligung der Fachberatungsstelle für ausländische Flüchtlinge Informationen rund um das Wohnen in einer eigenen Wohnung mit allen dazugehörigen Rechten und Pflichten (Sozialdienst des Trägers der GU und/oder Fachberatungsstelle für ausländische Flüchtlinge, Informationen des Wohnungsanbieters, freie Träger, Ehrenamtliche, ehemalige Bewohner der GU) Die Entscheidung über den Bezug einer Wohnung trifft die Fachberatungsstelle für ausländische Flüchtlinge. Ausschlussgründe, die gegen den Bezug einer eigenen Wohnung sprechen 6 : fehlende Anwesenheit in der Gemeinschaftsunterkunft (z.b. wenn sich der Lebensmittelpunkt nicht in Frankfurt (Oder) befindet) wenn der Bezug einer Wohnung ungerechtfertigt erscheint, z.b. bei anhängigen Strafverfahren bei drohender Abschiebung persönliche Entscheidung gegen eine eigene Wohnung 5 Weiteres hierzu wird in einer Dienstanweisung der Verwaltung geregelt. 6 Weiteres hierzu wird in einer Dienstanweisung der Verwaltung geregelt. 2
3 fehlende sozialarbeiterische Empfehlung für den Bezug einer eigenen Wohnung Auszugsmanagement aus der Gemeinschaftsunterkunft: Begleitung und Koordination von Auszügen aus der GU und von Einzügen in die eigene Wohnung, z.b. bei Bedarf: Unterstützung bei der Vermittlung in Wohnraum und bei der Erledigung aller damit verbundenen Formalitäten, Information und (aufsuchende) Beratung, Lobbyarbeit bei Vermietern etc. (Sozialdienst des Trägers der GU und/oder der Fachberatungsstelle für ausländische Flüchtlinge) Ggf. Informationen und Unterstützung durch andere Flüchtinge mit eigener Wohnung Ggf. Beratung durch Freie Träger des Sozialen Versorgungssystems der Stadt oder/und durch Ehrenamtliche Beendigung der dezentralen Unterbringung: Die dezentrale Unterbringung endet insbesonders auf Wunsch des Flüchtlings bei Vorliegen eines Ausschlussgrunds für den Bezug einer eigenen Wohnung (wenn die Wohnung nicht vom Flüchtling selbst angemietet wurde) wenn der Flüchtling die Stadt/ das Land verlässt bei positivem Bescheid des Asylverfahrens soll in der Regel eine Übernahme der Wohnung durch den Flüchtling angestrebt werden, sofern dies seinem Wunsch entspricht 4.2. Unterstützung während der dezentralen Unterbringung Gewährung von Leistungen, Beratung zum Leistungsrecht und zu aufenthaltsrechtlichen Belangen o Fachberatungsstelle für ausländische Flüchtlinge o Ausländerbehörde Frankfurt (Oder) Soziale Begleitung und Betreuung (z.b. zur Stadt, Behörden/Anträgen/Postangelegenheiten, Schulen, Kitas, zum Alltag, zur Konfliktlösung, Kultur, Angelegenheiten von Flucht und Migration, Wohnungsangelegenheiten, Arbeit, Freizeit, Gesundheit u.a.; Begleitung bei Bedarf, Vermittlung an weitergehende spezifische Dienste) grundsätzlich: soziale Betreuung der dezentral untergebrachten AsylbewerberInnen durch die Fachberatungsstelle für ausländische Flüchtlinge, Betreuungsschlüssel entsprechend der Vorgaben des Bundeslandes Psychosoziale Betreuung: o U.a.: 3
4 o Möglichkeit der Inanspruchnahme von Beratung durch den Migrationsdienst des Caritasverbandes für das Erzbistum Berlin e.v. o Möglichkeit der Inanspruchnahme von Beratung, Begleitung und Sprachvermittlung durch den Demokratischen Frauenbund LV Brandenburg e.v. in Frankfurt (Oder) o bei entsprechendem Bedarf, der sich aus dem Vorliegen einer Behinderung, einer psychischen Erkrankung oder besonderen sozialen Schwierigkeiten ergibt, Leistungsgewährung für Hilfen in besonderen betreuten sozialen Wohnformen Sonstige Beratung: o siehe beigefügte Zusammenstellung über Angebote für Migranten Medizinische Versorgung - Beratung durch die Fachberatungsstelle für ausländische Flüchtlinge zur medizinischen Versorgung nach dem AsylbLG, o bei Bedarf Vermittlung zu spezifischen Beratungs- und Behandlungsstellen wie Traumabehandlung, passenden Einrichtungen der Versorgung von Menschen mit Behinderung, fachärztlicher Behandlung, Suchtbehandlung etc. o Übernahme der Kosten medizinischer Leistungen durch den zuständigen Leistungsträger o regelmäßige ämterübergreifende Zusammenarbeit (z.b. Gesundheitsamt, Amt für Jugend und Soziales) und einrichtungsübergreifende (z.b. mit Ärzten, Klinikum, Zentrum für Flüchtlingshilfen und Migrationsdiensten Fürstenwalde) Zugang zu Bildung o Möglichkeit des Erlernens der deutschen Sprache für AsylbewerberInnen bereits von jüngstem Alter an Möglichkeit der kostenlosen Teilnahme an Deutschkursen in der Volkshochschule 7 Integrationskurse aus finanziellen Mitteln des Landes/des Bundes Ehrenamtliche Begleitung (z.b. Initiative Vielfalt statt Einfalt ) U.a.m. o Kindertagesstättenbesuch für Kinder von AsylbewerberInnen o Schul- und Hortbesuch für schulpflichtige Kinder von AsylbewerberInnen o Aus- und Weiterbildung z.b. Jugendmigrationsdienst des IB, Mobiles Beratungsteam der RAA Familienbildungsangebote der Eltern-Kind-Zentren o Möglichkeit der Inanspruchnahme von Beratung zur interkulturellen Öffnung durch die RAA 7 Siehe Satzung der Volkshochschule Frankfurt (Oder) und gleichlautender Beschluss der SVV vom
5 Unterstützung bei Verständigungsproblemen o u.a.: ehrenamtliche Sprachbegleitung und Übersetzung des Vereins intertreff e.v., o Frankfurt-Słubicer Kooperationszentrum o Dolmetscherdienste o u.a.m Austausch und Netzwerkarbeit o Sitzungen des Migrationsnetzwerks THINK o verwaltungsinterner Austausch Beschwerdemanagement Statistische Aufbereitung, Evaluation, Öffentlichkeitsarbeit 5. Etablierung einer Willkommenskultur in Frankfurt (Oder) o Fortführen der Bestrebungen zum Erhalt einer Willkommenskultur; o Federführung: Integrationsbeauftragte/r der Stadt Frankfurt (Oder) 5
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