Professor Dr. Elmar Mand Juniorprofessur für Zivil- und Gesundheitsrecht. Schuldrecht Allgemeiner Teil

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1 Schuldrecht - Allgemeiner Teil Professor Dr. Elmar Mand Juniorprofessur für Zivil- und Gesundheitsrecht

2 Literaturempfehlungen Lehrbücher Medicus, Schuldrecht I, Allgemeiner Teil, 16. Auflage 2005 Brox/Walker, Allgemeines Schuldrecht, 31. Auflage, 2006 Däubler, BGB-Kompakt, 2. Auflage 2003 Schlechtriem, Schuldrecht, Allgemeiner Teil, 6. Auflage, 2003 H. P. Westermann, BGB-Schuldrecht, Allgemeiner Teil, 5. Auflage, 2003 Fallsammlungen Dauner-Lieb/Arnold/Dötsch/Kitz, Fälle zum neuen Schuldrecht, 2001 Köhler/Fritsche, Fälle zum neuen Schuldrecht, 2002 Kornblum, Fälle zum Allgemeinen Schuldrecht, 6. Auflage, 2005 Weitere Literaturhinweise finden Sie auf meiner Homepage!

3 Materialien im Internet Homepage Fachbereich Rechtswissenschaften Homepage Materialien

4 Rechtsquellen des Privatrechts BGB Handelsrecht Immaterialgüterrecht Wettbewerbsrecht Arbeitsrecht Sonderprivatrecht der Kaufleute Sonderprivatrecht der gewerblichen Wirtschaft Sonderprivatrecht zur Regelung von Urheberrechten und gewerblichen Schutzrechten Sonderprivatrecht der Arbeitnehmer u. a.: HGB, AktG, GmbHG u. a.: UWG, GWB u. a.: UrhG, MarkenG u. a.: MuSchG, KSchG, BUrlG

5 Aufbau des BGB BGB Allgemeiner Teil (1. Buch) Schuldrecht (2. Buch) Sachenrecht (3. Buch) Familienrecht (4. Buch) Erbrecht (5. Buch) Es gilt das Klammerprinzip: AT 2 + AT 3 + AT 4 + AT 5 = AT ( )

6 Aufbau des Schuldrechts Schuldrecht Schuldrecht AT Schuldrecht BT Vertragliche Schuldverhältnisse Gesetzliche Schuldverhältnisse z.b. Kaufvertrag 433 BGB z.b. GoA 677 ff. BGB z.b. Werkvertrag 631 BGB z.b. aus Delikt 823 BGB z.b. aus Bereicherungsrecht 812 ff. BGB z.b. Mietvertrag 535 BGB

7 Aufbau des Schuldrecht AT Regelungen zu vertraglichen Schuldverhältnissen Recht der Schuldverhältnisse Inhalt von Schuldverhältnissen 1. Abschnitt BGB Schuldverhältnisse aus Verträgen 3. Abschnitt BGB Begründung, Inhalt Beendigung 1. Titel Gegenseitige Verträge Verbraucherverträge 2. Titel 5. Titel

8 Die speziellere Regel verdrängt die allgemeine. Das BGB ist von hinten zu lesen.

9 Schuldverhältnis Im weiteren Sinne Im engeren Sinne 8. Abschnitt des Schuldrechts Gesamtes Rechtsgefüge aufgrund schuldrechtlicher Beziehungen zweier Personen. Das Forderungsrecht des Gläubigers 241 I 1 BGB = schuldrechtlicher Anspruch Vielzahl von Forderungen und Pflichten (z.b. Kauf).

10 Relativität der Schuldverhältnisse Schuldverhältnisse und die daraus folgenden Pflichten sind relativ. Sie wirken nur zwischen den Parteien aus dem Schuldverhältnis. Dritte sind aus dem Schuldverhältnis grundsätzlich weder berecht igt noch verpflichtet. Lediglich in bestimmten Ausnahmefällen - kann ein Schuldverhältnis auf einen Dritten übergehen (z.b. aus 566 BGB) - können sich für den Dritten Rechte aus einem Schuldverhältnis ergeben Vertrag zugunsten Dritter, 328 BGB Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter, 133, 157, 242 B GB - Drittschadensliquidation

11 Pflichten des Schuldners Primärpflichten Sekundärpflichten (Obliegenheiten) Leistungspflichten Schutzpflichten Hauptleistungspflichten Nebenleistungspflichten

12 Haftung des Schuldners Haftung mit dem gesamten Vermögen Haftung mit einem Teil des Vermögens (z.b. mit dem Haus) Haftung mit der Person (z.b. Abgabe einer WE)

13 Arten von Schuldverhältnissen Entstehung durch Rechtsgeschäft Entstehung kraft Gesetzes

14 Arten von Schuldverhältnissen I Entstehung durch Rechtsgeschäft Entstehung kraft Gesetzes Einseitiges Rechtsgeschäft ( z.b. Auslobung, 657) Vertrag Gegenseitiger Vertrag (z.b. Kaufvertrag, 433) Unvollkommen zweiseitig verpflichtender Vertrag (z.b. Auftrag, 662) Einseitig verpflichtender Vertrag (z.b. Bürgschaft, 765)

15 Arten von Schuldverhältnissen II Entstehung durch Rechtsgeschäft Entstehung kraft Gesetzes Geschäftsähnlicher Kontakt 311 II BGB Unerlaubte Handlung 823 ff. BGB Ungerechtfertigte Bereicherung 812 ff. BGB Geschäftsführung ohne Auftrag 677 ff. BGB

16 Entstehung vorvertraglicher Schuldverhältnisse gemäß 311 II BGB durch Vertragsverhandlungen 311 II Nr. 1 BGB (z.b. Probefahrt mit einem PKW) durch Vertragsanbahnung 311 II Nr. 2 BGB (z.b. Betreten des Kaufhauses mit Kaufabsicht) durch ähnliche geschäftliche Kontakte 311 II Nr. 3 BGB (z.b. Betreten eines Kaufhauses zwecks Information)

17 Vorvertragliches Schuldverhältnis Regel mit potentiellem Vertragspartner 311 II BGB Ausnahme mit Dritten 311 III BGB Inanspruchnahme besonderen Vertrauens 311 III 2 BGB (z.b. Fachhändler) Sachwalterhaftung 311 III 2 BGB (z.b. Sachverständiger) Eigeninteresse des Dritten am Vertragsschluss 311 III 1 BGB (Vertreter, der Gegenleistung Schutzpflichten zu Gunsten Dritter 311 III 1 BGB (h.a.) (z.b. personalisiertes für sich behalten will) Näheverhältnis)

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