Anmeldung. Hiermit melde ich mein Kind verbindlich ab dem Schuljahr 2012/13 im naturindianer BNE-Hort Haidhausen an der Hochstraße 31 an.

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1 naturindianer-kids gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt) Kellerstr München Fon: Fax: Anmeldung Hiermit melde ich mein Kind verbindlich ab dem Schuljahr 2012/13 im naturindianer BNE-Hort Haidhausen an der Hochstraße 31 an. Betreuungszeiten: Montag bis Freitag: 11:15-17 Uhr In den Ferien: 9-17 Uhr Monatlicher Teilnehmerbeitrag: 180 Euro zzgl. 70 Euro Bioessen Einmalige Kaution: 250 Euro Name des Kindes: Geb. Dat.: Adresse: Glaubensrichtung: Schule: Klasse: Klassenleitung: Eltern Name Mutter: Adresse (falls abweichend v.o.): 1

2 Staatsangehörigkeit: Religion: Telefon tagsüber: Mobil: Name Vater: Adresse (falls abweichend v.o.): Staatsangehörigkeit: Religion: Telefon tagsüber: Mobil: Anregungen/Wünsche/ Bemerkungen: Ich habe mein Kind auch in anderen Einrichtungen angemeldet. Die Anmeldung bei den naturindianern hat bei mir (bitte betreffend ankreuzen) höchste O mittlere O geringe O Priorität. Ich erkläre, alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen ausgefüllt zu haben und melde hiermit verbindlich mein Kind für die oben genannte Betreuungszeit an. Datum, Unterschrift eines Erziehungsberechtigten Unterschrift des Trägers 2

3 naturindianer-kids gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt) Kellerstr München Fon: Fax: Bildungs- und Betreuungsvertrag Der naturindianer BNE-Hort an der Hochstraße 31 in München und der/die Erziehungsberechtigte Frau/ Herr wohnhaft in Telefon tagsüber: Mobil: schließen für das Kind geboren am in mit der Staatsbürgerschaft wohnhaft in (falls v.o. abweichend) Schule/ Klasse/ Klassenleitung: ab dem Schuljahr folgenden Vertrag über die Bildung, Betreuung und Erziehung: (1) Betreuungszeiten Montag bis Freitag: 11:15-17 Uhr In den Ferien: 9-17 Uhr 3

4 Der Hort ist in den Sommerferien drei Wochen, an Weihnachten eine Woche sowie an den kirchlichen und staatlichen Feiertagen geschlossen. (2) Abholberechtigung Neben den Erziehungsberechtigten sind folgende weitere Personen abholberechtigt: 1. Tel.: 2. Tel.: 3. Tel.: evtl. weitere: Außer in angekündigten Ausnahmefällen hole ich mein Kind vom Bauwagenstandort ab, da sich die Hortgruppe täglich dort zur Abholzeit ab 16 Uhr 45 aufhält. Der Bauwagen befindet sich auf der Grünfläche des Schulhofs an der Hochstraße 31, München. Sollte ich mein Kind früher als 16 Uhr 45 abholen kommen, melde ich dies telefonisch bei der pädagogischen Leitung, um einen alternativen Abholort zu vereinbaren. (3) Krankheiten und Allergien Folgende Krankheiten und Allergien hat mein Kind: Folgende Lebensmittel darf mein Kind nicht zu sich nehmen: Folgende Medikamente müssen verabreicht werden (Dosis mit angeben!): Hausarzt (Name, Adresse, Telefonnummer): Krankenkasse (Name und Mitgliedsnummer): 4

5 (4) Monatlicher Teilnehmerbeitrag Der monatliche Teilnehmerbeitrag beträgt 180 Euro zzgl. 70 Euro Bioessen. Die Zahlungsweise erfolgt per Dauerauftrag zum 1. jeden Monats: naturindianer.kids Postbank München BLZ: Kontonummer: Kleinere Exkursionen bzw. Projekte rund um die Zelte sind im Preis inbegriffen, größere Ausflüge (voraussichtlich zweimal im Jahr) und Sonderaktionen werden sich preislich im Rahmen halten, sind jedoch gesondert zu entrichten. Die Beitragspflicht wird durch Schließungszeiten des Horts nicht berührt. (5) Kaution Zu Beginn des Schuljahres wird von den teilnehmenden Eltern eine einmalige Kaution von 250 Euro entrichtet. Diese wird mit Verlassen des Hortes (in der Regel nach Abschluss der vierten Klasse) zurückgezahlt. (6) Kündigung Grundsätzlich ist eine Kündigung nur schriftlich möglich. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein Jahr, sofern er nicht bis zum 31. März des laufenden Schuljahres gekündigt worden ist. Während des Schuljahres kann der Vertrag unter Angabe von Gründen mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Kündigungen nach dem 31. März gelten als zum 31. August ausgesprochen, da in dieser Zeit der Platz an ein anderes Kind nicht mehr weitergegeben werden kann. Jeder Hortvertrag endet automatisch mit dem Übertritt an eine weiterführende Schule (nach der vierten Klasse). Eine außerordentliche Kündigung seitens des Hortes ist durch Nichteinhaltung ausdrücklicher und wichtiger Absprachen sowie durch Rückstand von zwei Beträgen bzw. im Falle mehrfacher unpünktlicher Nachzahlungen (mehr als dreimal) gerechtfertigt. Die Eltern können eine 5

6 verkürzte Kündigungsfrist in Anspruch nehmen, wenn ihr Kind länger als einen Monat krank ist oder infolge einer Unfallverletzung länger als einen Monat nicht anwesend sein kann (ärztliches Attest). (7) Erkrankung Bei Erkrankung des Kindes ist der Hort unverzüglich über die Art und Dauer der Krankheit in Kenntnis zu setzen. Gleiches gilt für Läusebefall oder ansteckende Krankheiten in der Familie und im nächsten Beziehungskreis (siehe Anlage Infektionsschutzgesetz ) sowie für Unfälle des Kindes auf dem Weg zum Hort und zurück. Eine Kopie des Impfausweises und eine Auflistung von Allergien und Unverträglichkeiten müssen dem Hort vorliegen. (8) Versicherung Für die Zeit, in der das Kind von den MitarbeiterInnen der Einrichtung beaufsichtigt wird sowie für den Weg von der Schule zum Hort und den Weg vom Hort nach Hause ist es gesetzlich unfallversichert. Für Garderobe und weiteres Eigentum der Kinder übernimmt der Hort keine Haftung. Es wird gebeten, keine Garderobe über Nacht am Freispielgelände oder an der Schule zu lagern. Während des Hortbetriebs besteht die Möglichkeit, Rucksäcke und Jacken an einem verschließbaren Ort zu verwahren. (9) Haftpflichtversicherungsnachweis Mit Abschluss des Betreuungsvertrags ist ein Nachweis der Haftpflichtversicherung für das Kind seitens der Erziehungsberechtigten zu erbringen. (10) Haftungsausschluss Im Falle einer Schließung des Hortes oder der Ablehnung der Betriebserlaubnis seitens des Referats für Bildung und Sport bestehen keine Ansprüche gegenüber der Einrichtung und der gemeinnützigen Unternehmergesellschaft. 6

7 (11) Nebenabsprachen und Vertragsänderungen Nebenabsprachen zu diesem Vertrag bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags ungültig sein oder werden, so werden dadurch die übrigen Bestimmungen nicht berührt. Ich erkläre, die Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht zu haben. Außerdem erkläre ich, alle die mir ausgehändigten Unterlagen Infektionsschutzgesetz, Versorgung kleiner Verletzungen, Veröffentlichung von Aufnahmen und Entbindung von der Schweigepflicht gelesen und verstanden zu haben und bestätige hiermit mein Einverständnis. Weiter bestätige ich die eingetragene Buchung sowie mein Einverständnis in den Bildungs- und Betreuungsvertrag. Änderungen werde ich unverzüglich mitteilen. Datum, Unterschrift eines Erziehungsberechtigten 7

8 naturindianer-kids gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt) Kellerstr München Fon: Fax: Belehrung für Eltern und sonstige Sorgeberechtigte gemäß 34 Abs. 5 Satz 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG) Wenn Ihr Kind eine ansteckende Erkrankung hat und dann die Kindertageseinrichtung oder andere Gemeinschaftseinrichtungen (GE) besucht, in die es jetzt aufgenommen werden soll, kann es andere Kinder, Lehrer, Erzieher oder Betreuer anstecken. Außerdem sind gerade Säuglinge und Kinder während einer Infektionskrankheit Abwehr geschwächt und können sich dort noch Folgeerkrankungen (mit Komplikationen) zuziehen. Um dies zu verhindern, möchten wir Sie mit diesem Merkblatt über Ihre Pflichten, Verhaltensweisen und das übliche Vorgehen unterrichten, wie sie das Infektionsschutzgesetz vorsieht. In diesem Zusammenhang sollten Sie wissen, dass Infektionskrankheiten in der Regel nichts mit mangelnder Sauberkeit oder Unvorsichtigkeit zu tun haben. Deshalb bitten wir Sie stets um Offenheit und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Das Gesetz bestimmt, dass Ihr Kind nicht in die Kindertageseinrichtung bzw. Schule gehen darf, wenn 1. es an einer schweren Infektion erkrankt ist, die durch geringe Erregermengen verursacht wird. Dazu zählen: Diphtherie, Cholera, Typhus, Tuberkulose und Durchfall durch EHEC-Bakterien. Alle diese Krankheiten kommen bei uns in der Regel nur als Einzelfälle vor (außerdem nennt das Gesetz noch virusbedingte hämorrhagische Fieber, Pest und Kinderlähmung. Es ist aber höchst unwahrscheinlich, dass diese Krankheitserreger in Deutschland übertragen werden); 2. eine Infektionskrankheit vorliegt, die in Einzelfällen schwer und kompliziert verlaufen kann, dies sind Keuchhusten, Masern, Mumps, Scharlach, Windpocken, Hirnhautentzündung durch Hip-Bakterien, Meningokocken-Infektionen, Krätze, ansteckende Borkenflechte, Hepatitis A und bakterielle Ruhr; 3. ein Kopflausbefall vorliegt und die Behandlung noch nicht abgeschlossen ist; 4. es vor Vollendung des 6. Lebensjahres an einer infektiösen Gastroenteritis erkrankt ist oder ein entsprechender Verdacht besteht. Die Übertragungswege der aufgezählten Erkrankungen sind unterschiedlich. Viele Durchfälle und Hepatitis A sind sogenannte Schmierinfektionen. Die Übertragung erfolgt durch mangelnde Händehygiene sowie durch verunreinigte Lebensmittel, nur selten durch Gegenstände (Handtücher, Möbel, Spielsachen). Tröpfchen- oder fliegende Infektionen sind z. B. Masern, Mumps, Windpocken und Keuchhusten. Durch Haar-, Haut- und Schleimhautkontakte werden Krätze, Läuse und ansteckende Borkenflechte übertragen. Dies erklärt, dass in Gemeinschaftseinrichtungen(GE) besonders günstige Bedingungen für eine Übertragung der genannten Krankheiten bestehen. Wir bitten Sie also, bei ernsthaften Erkrankungen Ihres Kindes immer den Rat Ihres Haus- oder Kinderarztes in Anspruch zu nehmen (z.b. bei hohem Fieber, auffallender Müdigkeit, wiederholtem Erbrechen, Durchfällen länger als einen Tag und anderen Besorgnis erregenden Symptomen). Er wird Ihnen bei entsprechendem Krankheitsverdacht oder wenn die Diagnose gestellt werden konnte darüber Auskunft geben, ob Ihr Kind eine Erkrankung hat, die einen Besuch der Kindertageseinrichtung nach dem Infektionsschutzgesetz verbietet. Muss ein Kind zu Hause bleiben oder sogar im Krankenhaus behandelt werden, benachrichtigen Sie uns bitte unverzüglich und teilen Sie uns auch die Diagnose mit, damit wir zusammen mit dem Gesundheitsamt alle notwendigen Maßnahmen ergreifen können, um einer Weiterverbreitung der Infektionskrankheit vorzubeugen. 8

9 Viele Infektionskrankheiten haben gemeinsam, dass eine Ansteckung schon erfolgt, bevor typische Krankheitssymptome auftreten. Dies bedeutet, dass Ihr Kind bereits Spielkameraden, Mitschüler oder Personal angesteckt haben kann, wenn es mit den ersten Krankheitszeichen zu Hause bleiben muss. In einem solchen Fall müssen wir die Eltern der übrigen Kinder anonym über das Vorliegen einer ansteckenden Krankheit informieren. Manchmal nehmen Kinder oder Erwachsenen nur Erreger auf, ohne zu erkranken. Auch werden in einigen Fällen Erreger nach durchgemachter Erkrankung noch längere Zeit mit dem Stuhlgang ausgeschieden oder in Tröpfchen beim Husten und durch die Ausatmungsluft übertragen. Dadurch besteht die Gefahr, dass sie Ausscheider von Cholera-, Diphtherie-, EHEC-, Typhus-, Paratyphus- und Shigellenruhr-Bakterien nur mit Genehmigung und nach Belehrung des Gesundheitsamtes wieder in eine Gemeinschaftseinrichtung gehen dürfen. Auch wenn bei Ihnen zu Hause jemand an einer schweren oder hochansteckenden Infektionskrankheit leidet, können weitere Mitglieder des Haushaltes diese Krankheitserreger schon aufgenommen haben und dann ausscheiden, ohne selbst erkrankt zu sein. Auch in diesem Fall muss Ihr Kind zu Hause bleiben. Wann ein Besuchsverbot der Kindertageseinrichtung oder der Schule für Ausscheider oder ein möglicherweise infiziertes aber nicht erkranktes Kind besteht, kann Ihnen Ihr behandelnder Arzt oder Ihr Gesundheitsamt mitteilen. Auch in diesen beiden genannten Fällen müssen Sie uns benachrichtigen. Gegen Diphtherie, Masern, Mumps (Röteln), Kinderlähmung, Typhus und Hepatitis A stehen Schutzimpfungen zur Verfügung. Liegt dadurch ein Schutz vor, kann das Gesundheitsamt in Einzelfällen das Besuchsverbot sofort aufheben. Bitte bedenken Sie, dass ein optimaler Impfschutz jedem Einzelnen sowie der Allgemeinheit dient. Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Haus- oder Kinderarzt oder an Ihr Gesundheitsamt. Auch wir helfen Ihnen gerne weiter. Dieser Belehrungsbogen wurde im Wesentlichen übernommen vom: Robert Koch-Institut, Nordufer 20, Berlin (Hrsg.); Die Belehrung des Infektionsschutzgesetzes habe ich gelesen und werde mich im Falle der Erkrankung meines Kindes nach ihren Auflagen richten. Datum, Unterschrift eines Erziehungsberechtigten 9

10 naturindianer-kids gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt) Kellerstr München Fon: Fax: Versorgung kleiner Verletzungen Im täglichen Spiel kommt es bei Kindern immer wieder zu kleineren Verletzungen. Wir möchten Sie deshalb auf unsere Möglichkeiten der Versorgung hinweisen: - Schürf-, Schnitt-, oder ähnliche offene Wunden werden mit Allergiepflaster geschützt. - Beulen, Quetschungen, Bisse etc. werden mit Coolpacks oder Kirschkernkissen gekühlt. - Mücken- und Bienenstiche werden mit Fenistil versorgt. - Zecken entfernen wir sofort nach dem Entdecken mit einer sogenannten Zeckenzange. Durch die unterschiedlichen Allergien und Reaktionen jedes einzelnen Kindes möchten wir Sie bitten, dass Sie uns genau über spezielle Probleme oder Medikamentenallergien informieren (siehe Bildungs- und Betreuungsvertrag). Plötzliche Veränderungen während der Schulzeit sind dem Hort umgehend mitzuteilen. Ich erkläre, die Angaben nach besten Wissen und Gewissen gemacht zu haben. Ich bestätige die eingetragenen Allergien im Bildungs- und Betreuungsvertrag und werde Änderungen unverzüglich mitteilen. Datum, Unterschrift eines Erziehungsberechtigten 10

11 naturindianer-kids gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt) Kellerstr München Fon: Fax: Veröffentlichung von Aufnahmen Die Öffentlichkeitsarbeit unseres Hortes ist ein wichtiges Aufgabengebiet, um unsere Erziehungsziele, -schwerpunkte, Projekte, Aktionen und Neuerungen nach außen transparent und sichtbar zu machen. Wir sind bestrebt, auf unserer Homepage, auf Flyern oder Einladungen zu Hortevents die Beiträge mit aktuellen Fotos zu gestalten und zu verdeutlichen. Sollten Sie hierbei keine Einwände haben, bestätigen Sie dies bitte hier mit Ihrer Unterschrift: Ich erkläre mich hiermit einverstanden, dass Bilder von meinem Kind für hortinterne Zwecke in Form von Beiträgen und Berichten über die Einrichtung verwendet werden. Datum, Unterschrift eines Erziehungsberechtigten 11

12 naturindianer-kids gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt) Kellerstr München Fon: Fax: Entbindung von der Schweigepflicht Name des Kindes: Geburtsdatum: Anschrift: Ich bin damit einverstanden, dass sich die pädagogischen Fachkräfte des Naturhorts der naturindianer-kids gug bei Bedarf mit der zuständigen Klassenleitung in Verbindung setzen, um mögliche offene Fragen im Zusammenhang mit Bildung und Erziehung meines Kindes gemeinsam besprechen zu können. Ich entbinde die betreffenden oben genannten Personen diesbezüglich von ihrer Schweigepflicht. Datum, Unterschrift eines Erziehungsberechtigten 12

13 Hiermit erkläre ich mich einverstanden, folgende Kontaktdaten meines Kindes für die bereitzustellen: Mein Kind und Ich können erreicht werden unter: Kontaktliste an alle Hortfamilien Telefon: Handy: Adresse: Sonstiges: Ort, Datum, Unterschrift 13

14 Liebe Eltern, damit Ihre Kinder für ein ganzes Jahr in der Natur gut ausgerüstet sind bitten wir Sie darum, Folgendes gleich bei Schuljahresbeginn mitzubringen: Wechselwäsche (Unterhose, T-Shirt, Hose, Socken etc.) Schneeanzug (Ein-oder Zweiteilig) Wechselhandschuhe Gummistiefel Matschhose Regenjacke Wechselschuhe (Turnschuhe zum Wechsel bei nassen Füßen) Sonnenschutz für den Kopf Sonnencreme Bitte beschriften Sie alle Kleidungsstücke und Schuhe mit dem Namen Ihres Kindes Außerdem: Teller (bitte Glas oder Porzellan) Glas oder Tasse (bitte Glas oder Porzellan) Besteck (Messer, Gabel, Löffel) jeweils in einfacher Ausführung DANKE! 14

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