Vorsorge Info Nr. 3-14

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1 Vermögenstransfer aus englischen Pensionskassen Transfer von Vorsorgeguthaben Mehr als 130 schweizerische Vorsorgeeinrichtungen nehmen Überweisungen von Vorsorgekapital, so genannte Qualifiying Recognised Overseas Pension Schemes (QROPS), aus Grossbritannien entgegen. Wie funktionieren diese Transfers? Welche Sorgfaltspflicht gilt für ihre Bearbeitung? Die QROPS wurde im Rahmen einer Reform der englischen Steuerbehörden (Her Majesty's revenue & Custums - HMRC) unter dem Namen «Pension Simplification» im April 2006 eingeführt. Seither ist es möglich, britische Pensionsguthaben in einen zugelassenen QROPS im Ausland zu transferieren. Generell steht der QROPS allen britischen und nicht-britischen Personen offen, die auf privater Ebene im Lauf ihres Lebens einen britischen Vorsorgeplan («Pension Plan») abgeschlossen haben. Der von den britischen Behörden geschaffene QROPS beinhaltet die Möglichkeit, die in diesen «Pension Plans» erworbenen Ansprüche auf Altersleistung in andere Länder zu transferieren. Bei diesem Transfer fallen weder in Grossbritannien noch im Empfängerland Steuern an, sofern sich diese Transaktion an gewisse Regeln hält. Bedingungen QROPS für die schweizerischen Pensionskassen Expats oder Schweizer, die in englischen Vorsorgestiftungen Ansprüche erworben haben und heute einer Vorsorgeeinrichtung in der Schweiz angeschlossen sind, können ihr in England angespartes Vermögen unter gewissen strikten Bedingungen in ihre schweizerische Pensionskasse überführen. Eine schweizerische Pensionskasse (PK) kann eine solche Überweisung entgegen nehmen, wenn sie bei den britischen Steuerbehörden HMRC als QROPS registriert ist. Mit dieser Anerkennung ist eine schweizerische PK in steuerlicher Hinsicht einer Britischen Vorsorgestiftung gleichgestellt. Eine als QROPS registrierte schweizerische PK kann aus britischen Vorsorgestiftungen steuerfrei Vermögen bis zu einen Höchstbetrag von GBP 1.25 Millionen entgegennehmen. Um von der Steuervergünstigung profitieren zu können, gilt es zwingend, gewisse Regeln einzuhalten. Dazu gehören insbesondere: Der Versicherer muss sich auf Dauer ausserhalb von Grossbritannien niederlassen. Das neue Steuerdomizil befindet sich in der Schweiz. Nach dem Transfer kann das Vorsorgevermögen während zehn vollen Steuerjahren nicht abgehoben werden.

2 Die britischen Steuerbehörden stellen eine Liste der als QROPS registrierten Vorsorgestiftungen zur Verfügung. Wenn die Verantwortlichen der Vorsorgestiftungen ihren Registrierungsantrag stellen, können sie entscheiden, ob ihre PK auf dieser Liste aufgeführt werden soll oder nicht. Die auf der Webseite der britischen Steuerbehörden veröffentliche Liste enthält also nicht unbedingt alle Pensionskassen, die als QROPS registriert sind. Gemäss aktuellem Stand dieser Liste sind mehr als 130 schweizerische Vorsorgeeinrichtungen als QROPS registriert. Sorgfaltspflichten Verwaltungsprozess Die QPRS-Registrierung einer Pensionskasse ist mit einer Reihe von obligatorischen Meldepflichten gegenüber den britischen Steuerbehörden HMRC verbunden. Darüber hinaus verstärkte sie die Sorgfaltspflicht bei der Bearbeitung der Dossiers, die von einem QROPS-Transfer betroffen sind. Wir empfehlen deshalb, die Bearbeitung der QROPS- Transfers und deren möglichen Folgen auf Vorsorgefälle im Kontrollsystem (IKS) zu prüfen, unter anderem die Freizügigkeit, die Pensionierung, den Vorbezug im Rahmen einer Scheidung oder Erwerb von Wohneigentum. Gehen wir konkret davon aus, dass ein Versicherter angespartes Vermögen einer britischen Vorsorgestiftung an eine als QROPS registrierte Pensionskasse überwiesen hat und von letzteren Leistungen bezieht. Die zuständigen Personen in der QROPS-registrierten Pensionskassen sind verpflichtet, die Ausschüttung jeglicher Form von Leistungen innerhalb von 90 Tagen den britischen Steuerbehörden zu melden, falls die beiden folgende Bedingen nicht erfüllt sind: Die Überweisung aus einer britischen Vorsorgestiftung in eine QROPS-registrierte PK liegt mehr als zehn Jahre zurück. Der Versicherte hatte seinen Wohnsitz nicht in England, als der QROPS-Transfer durchgeführt wurde beziehungsweise in den fünf Steuerjahren, die dem Transfer vorausgingen. Das britische Steuerjahr Hinweis: Das britische Steuerjahr beginnt am 6. April und endet am 5. April des Folgejahrs. Die Meldung an die englischen Steuerbehörden müssen formgerechte, auf den von der HMRC dafür vorgesehenen offiziellen englischen Steuerformularen, erfolgen. Diese Meldepflicht gilt für sämtliche Vorsorgeereignisse wie die Freizügigkeit, Pensionierung, den Vorbezug im Rahmen einer Scheidung oder beim Erwerb von Wohneigentum. Erfolgt die Ausschüttung vor Ablauf der zehn Jahre seit dem Transfer aus England, werden die Leistungen gemäss britischem Recht besteuert. In diesem Fall können die britischen Steuerbehörden die Auszahlung als unzulässig beurteilen und eine Strafe von 40 Prozent des ausgeschütteten Betrags («Unauthorised Payments Charge») oder gar eine Zusatzstrafe von 15 Prozent erheben. («Unauthorised Payments Surcharge»). Hat der Versicherte seinen Wohnsitz hingegen in der Schweiz und liegt der Transfer mehr als zehn Jahre zurück, erfolgt die Besteuerung nach Schweizer Recht.

3 Bedeutung der Informationen der Versicherten Angesichts der Komplexität und der möglichen Folgen eines QROPS- Transfers ist es extrem wichtig, die Versicherten umfassend zu informieren und die Pflichten der Vorsorgeeinrichtung genau einzuhalten. Informationspflicht Jede PK, die QROPS-Transfers entgegen nimmt, sollte über ein Konzept für die Information der Versicherten verfügen. Der Versicherte muss die potenziellen Folgen, die die verschiedenen möglichen Vorsorgeereignisse inskünftig haben könnten, unbedingt kennen, bevor er sich für einen QROPS-Transfer entscheidet. Er muss beispielsweise wissen, dass ein Wechsel des Arbeitgebers mit einer Überweisung der Freizügigkeitsleistung in eine neue PK, die nicht QROPS-registriert ist, erhebliche steuerliche Folgen haben kann (Steuer von 40% plus gegebenenfalls eine Zusatzsteuer von 15%). Im April 2012 verschärften die englischen Steuerbehörden ihre Richtlinien und für 2015 planen sie eine erneute Anpassung der Regulierung mit strenger Bestrafung für nicht autorisierte Transfers. Vor diesem Hintergrund ist die sorgfältige Information der Versicherten umso wichtiger. Aufgrund dieser Entwicklung sehen sich gewisse Vorsorgeeinrichtungen veranlasst, auf ihre QROPS - Registrierung zu verzichten.

4 Eintretende Mitarbeiter Austretende Mitarbeiter Auslandaufenthalt Eintritt ins Berufsleben Partnerschaft / Konkubinat Trennung / Scheidung Vorzeitige Pensionierung UVG-Leistungsübersicht WEF-Bezug Mutterschaft Arbeitsunfähigkeit Freizügigkeitsleistung Merkblätter Die CITY Beratungs-AG hat für verschiedene Bereiche Merkblätter entworfen. Diese dienen dazu, Ihnen bei Fragen von Mitarbeitern eine Hilfestellung zu bieten. Folgende Merkblätter sind momentan vorhanden: Dieses Merkblatt soll Ihnen eine Übersicht geben, welche Fragen und Punkte bei der Neuanstellung von Mitarbeitern wichtig sind. Haben Sie gewusst, dass Sie als Arbeitgeber verpflichtet sind, austretende Mitarbeiter auf das Übertrittsrecht in die Einzelversicherung (Krankentaggeld) hinzuweisen? Dieses Merkblatt soll Ihnen als Checkliste dienen und wird von beiden Parteien (Arbeitnehmer/Arbeitgeber) unterschrieben. Auf welche Punkte sind bei einem temporären Auslandaufenthalt zu achten? Wichtige Informationen für junge Leute und/oder Studienabgänger. Welche Punkte sind versicherungstechnisch zu beachten? Was passiert bei einer Scheidung mit meinem BVG-Guthaben? Eine frühzeitige Pensionierung muss geplant werden. Hier die wichtigsten Punkte. Eine Übersicht über die Leistungen der obligatorischen Unfallversicherung. Die Leistungen sind einheitlich, unabhängig des Versicherers. Das Wichtigste, wenn Sie mit dem PK-Geld ein Eigenheim erwerben wollen. Welche Leistungen werden von wem erbracht? Was ist vorzukehren, wenn infolge Krankheit oder Unfall lange Absenzen eintreten? Was muss bei einem Stellenwechsel beachtet werden? Wenn Sie an einem unserer Merkblätter interessiert sind, nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir stellen Ihnen die Merkblätter als pdf-datei zu. Zusätzlich stehen die Merkblätter auf unserer Website zum Download bereit:

5 CITY VORSORGEINFO Impressum CITY VORSORGEINFO ist ein Newsletter der CITY Beratungs-AG. Die CITY Beratungs-AG tritt zusammen mit der CITY Versicherungs-Kundendienst AG als CITY BROKER auf. Die Kernkompetenzen der CITY Beratungs-AG liegen in den Bereichen: Berufliche Vorsorge für KMU und Unternehmungen Schulungen und Kurse Private Vorsorge und Gesamtberatungen Möchten Sie zusätzliche Exemplare? Haben Sie Fragen zu einem speziellen Thema? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie eine , wir sind gerne für Sie da! Rudolf Koller Sandra Boucetta , , CITY Beratungs-AG, Länggass-Strasse 7, Postfach, 3001 Bern

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